BayVwV246124 · Bayern

Entschädigung der ehrenamtlichen Sachverständigen, Feldbesichtiger und Hilfskräfte bei der amtlichen Saat- und Pflanzgutanerkennung

Amtliche Abkürzung:
BayVwV246124
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Die bei der amtlichen Saat- und Pflanzgutanerkennung mitwirkenden ehrenamtlichen Sachverständigen, Feldbesichtiger und Hilfskräfte erhalten folgende Entschädigung:
Reisekostenvergütung in Form von
Tage- und Übernachtungsgeld
Fahrkostenerstattung
Wegstreckenentschädigung
Mitnahmeentschädigung für Personen, die ebenfalls an der Saat- und Pflanzgutanerkennung mitwirken
Nebenkostenersatz
entsprechend den für bayerische Staatsbeamtinnen und -beamte geltenden Vorschriften.
Entschädigung für Zeitversäumnis
Sachverständige und Feldbesichtiger
11,50 €
Hilfskräfte
10,00 €
Sachverständige und Feldbesichtiger
11,50 €
Hilfskräfte
10,00 €
für jede angefangene Stunde einschließlich der Reisezeiten, höchstens aber für zehn Stunden je Tag.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 22. November 1988 (AllMBl S. 938), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 5. September 2000 (AllMBl S. 687), außer Kraft.
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.