AKDB · Bayern

2003.4-ISatzung der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innernvom 2. Oktober 2007, Az. IB3-0046.1-0(AllMBl. S. 511)

Ausfertigungsdatum:
02.10.2007
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Nachfolgend wird die von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) am 3. Mai 2007 beschlossene und vom Staatsministerium des Innern am 2. Oktober 2007 nach § 3 Satz 2 der Verordnung über die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) genehmigte Satzung bekannt gemacht:

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.