Die Landesjustizverwaltungen haben die folgenden Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz (VVStVollzG) und Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug (DSVollz)1 vereinbart:
1 [Amtl. Anm.:] Die Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug (DSVollz) sind getrennt erfasst.
2 [Amtl. Anm.:] Vom Abdruck der VVStVollzG an dieser Stelle wird abgesehen. Der Text ist über den Hyperlink abrufbar.
1 [Amtl. Anm.:] Die Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug (DSVollz) sind getrennt erfasst.
2 [Amtl. Anm.:] Vom Abdruck der VVStVollzG an dieser Stelle wird abgesehen. Der Text ist über den Hyperlink abrufbar.
Die Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz und die Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug werden für den Freistaat Bayern mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft gesetzt.