BayVV_923_B_12021 · Bayern

923-BEinführung der Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut

Amtliche Abkürzung:
BayVV_923_B_12021
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Verkehrsblatt (VkBl.)
die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) – RSEB – vom 15. April 2021 (VkBl. S. 375) bekannt gegeben und
die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut – RSEB – vom 30. April 2019 (VkBl. S. 306) aufgehoben.
2Mit Zustimmung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration sowie für Umwelt und Verbraucherschutz sind die RSEB in ihrer jeweils jüngsten im Verkehrsblatt veröffentlichten Fassung als Verwaltungsvorschriften verbindlich anzuwenden.
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. 2Mit Ablauf des 30. Juni 2021 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 2. Mai 2019 (BayMBl. Nr. 175) außer Kraft.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.