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1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat das Allgemeine Rundschreiben (ARS) Nr. 18/2019 vom 26. August 2019 bekannt gegeben. 2Gegenstand des ARS ist die Qualitätssicherung beim Schweißen von Kopfbolzendübeln im Brückenbau. 3In der Anlage zum ARS Nr. 18/2019 sind Grundsätze insbesondere zur Erzielung einer ausreichenden Ausführungsqualität im Hinblick auf die Ermüdungssicherheit der Kopfbolzendübel im Brückenbau festgelegt.
Das ARS Nr. 18/2019 mit seiner Anlage ist künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden.
Zustimmungen im Einzelfall sind gemäß B.(1) des ARS Nr. 18/2019 zuerst mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und anschließend mit dem BMVI abzustimmen.
Diese Bekanntmachung tritt am 18. November 2019 in Kraft.
Das ARS Nr. 18/2019 ist im Verkehrsblatt, Heft 18/2019, vom 30. September 2019 veröffentlicht.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor