BayVV_7535_U_552 · Bayern

7535-UVerzeichnis der Wasserkörper in Bayern

Amtliche Abkürzung:
BayVV_7535_U_552
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1Gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) wird das anliegende Verzeichnis der Wasserkörper bekannt gegeben. 2Es umfasst gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 2 BayWG alle Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper in Bayern und ordnet sie Planungseinheiten zu.
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2016 in Kraft und gilt unbefristet. 2Die Bekanntmachung zur Einführung des Verzeichnisses der Wasserkörper in Bayern vom 23. Januar 2012 (AllMBl. S. 147) tritt mit Ablauf des 29. Februar 2016 außer Kraft.
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor
Anlage: Verzeichnis der Wasserkörper in Bayern

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.