Festlegung · Bayern

2231-AVollzug des Kinderförderungsgesetzes – Festlegung der Ausbaufaktoren nach der U3-Bundesmittelrichtlinie

1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1Gemäß Nr. 5.3.2 Satz 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen über die Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (U3-Bundesmittelrichtlinie) vom 28. Oktober 2009 (AllMBl. S. 355), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 29. November 2024 (BayMBl. Nr. 625) geändert worden ist, gibt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Ausbaufaktoren zur Ausreichung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel bekannt. 2Der Ausbaufaktor beträgt
für die Endabrechnungen der Bundesmittel für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024
0,368
und für die Förderabschläge vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026
0,303.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.