Prozessorganisation · Bayern

2230.1.3-KSchulversuch „Proof – Prozessorganisation und Feedback in der Leistungsfeststellung“

1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Auf Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen wird der Schulversuch „Proof – Prozessorganisation und Feedback in der Leistungsfeststellung“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eingerichtet:
1KI-gestützte Anwendungen erweitern die Möglichkeiten, den Leistungsstand von Schülerinnen und Schülern datengestützt zu analysieren, mit Feedback zu intervenieren und die Qualität von Lern- und Leistungsaufgaben zu analysieren. 2Im Schulversuch geht es darum, sowohl für die Formate von Leistungsnachweisen als auch für den Prozess der Leistungsfeststellung die Potenziale von digitalen Werkzeugen, v. a. von KI-gestützten Anwendungen, zu nutzen. 3Sie sollen eingesetzt werden, um im Sinne einer Vorkorrektur die Qualität der Bearbeitung zu beurteilen und Rückmeldungen zur sprachlichen und inhaltlichen Richtigkeit zu geben.
4Im Einzelnen dient der Einsatz von KI-Technologien dazu,
bei der Vor- und Nachbereitung von Leistungsnachweisen gezielt evidenzbasiert und personalisiert mit Feedback und Förderangeboten an Lerndefiziten zu arbeiten, um die Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern zu steigern,
die Kooperation von Lehrkräften bei der Durchführung sowie der Vor- und Nachbereitung von Leistungsnachweisen anzubahnen,
das Spektrum valider Formate für Leistungserhebungen zu vergrößern,
Erfahrungen mit digital durchgeführten Schulaufgaben zu sammeln,
Lehrkräfte durch eine Vorkorrektur von Routineaufgaben zu entlasten, um mehr Freiräume für pädagogische Interventionen zu schaffen.
5Zur Erreichung der genannten Ziele ist es notwendig, folgende Handlungsfelder zu bearbeiten:
Erweiterung möglicher valider Formate von Leistungsnachweisen,
Sammeln von Erfahrungen bei der Durchführung digitaler Formate,
Entwicklung von Konzepten und Lernsettings zur Integration von KI-Anwendungen in den Prozess der Leistungsfeststellung, z. B. hinsichtlich Fehleranalysen, Förderangeboten und der Nutzung von Feedback,
Qualifizierung von Lehrkräften im Umgang mit Daten für evidenzbasierte Unterrichtsentwicklung,
Erprobung von Strategien zur lernförderlichen Nutzung von Feedback durch Schülerinnen und Schüler,
Identifikation von geeigneten KI-Werkzeugen für den Einsatz im Prozess der Leistungsfeststellung sowohl in der Vor- und Nachbereitung als auch für die Durchführung von Leistungsnachweisen,
Ermöglichung von Ko-Kreationsprozessen zur Identifikation passender Werkzeuge für bayerische Anforderungen,
Erarbeitung von zentral definierten Kriterien und Standards für die Auswahl und den Einsatz geeigneter Werkzeuge,
Identifikation relevanter rechtlicher Fragen.
1Der Schulversuch wird an den aufgeführten Modellschulen nach Genehmigung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus von der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt. 2Im Prozess der Umsetzung wird angestrebt, sich an geeigneter Stelle die Expertise von Fachdidaktikern sowie von Pädagogen und Psychologen im Sinne eines wissenschaftlichen Beirats einzuholen. 3Die Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben wird von einem Projektbeirat mit Vertreterinnen und Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus begleitet.
Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2024/2025 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2026/2027.
1Folgende Schulen nehmen als Modellschulen am Schulversuch teil:
Schulart
Schulnr.
Reg.-
bez.
Schulname
1
MS
2993
Obb.
Wilhelm-Conrad-Röntgen-Mittelschule Weilheim
2
MS
1250
Obb.
Erich-Kästner-Mittelschule Höhenkirchen-Siegertsbrunn
3
MS
6691
Mfr.
Karl-Dehm-Mittelschule Schwabach
4
MS
6523
Mfr.
Mittelschule Erlangen Eichendorfschule
5
RS
0476
Obb.
Staatliche Realschule Gauting
6
RS
0632
Obb.
Staatliche Realschule Bruckmühl
7
RS
0493
Mfr.
Staatliche Realschule Herzogenaurach
8
RS
0431
Schw.
Staatliche Realschule Bobingen
9
GY
0303
Opf.
Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth
10
GY
0390
Obb.
Franz-Marc-Gymnasium Markt Schwaben
11
GY
0317
Ndb.
Gymnasium Vilshofen
12
GY
0073
Mfr.
Ohm-Gymnasium Erlangen
13
FOSBOS
0893
Ufr.
Friedrich-Fischer-Schule Schweinfurt, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
14
FOSBOS
1194
Obb.
Berufliche Oberschule Haar, Staatliche Fachoberschule
15
FOSBOS
0876
Schw.
Berufliche Oberschule Memmingen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
16
FOSBOS
0896
Opf.
Gustav-von-Schlör-Schule Weiden i.d.Opf., Staatliche Fachoberschule und Berufsschule
Schulart
Schulnr.
Reg.-
bez.
Schulname
1
MS
2993
Obb.
Wilhelm-Conrad-Röntgen-Mittelschule Weilheim
2
MS
1250
Obb.
Erich-Kästner-Mittelschule Höhenkirchen-Siegertsbrunn
3
MS
6691
Mfr.
Karl-Dehm-Mittelschule Schwabach
4
MS
6523
Mfr.
Mittelschule Erlangen Eichendorfschule
5
RS
0476
Obb.
Staatliche Realschule Gauting
6
RS
0632
Obb.
Staatliche Realschule Bruckmühl
7
RS
0493
Mfr.
Staatliche Realschule Herzogenaurach
8
RS
0431
Schw.
Staatliche Realschule Bobingen
9
GY
0303
Opf.
Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth
10
GY
0390
Obb.
Franz-Marc-Gymnasium Markt Schwaben
11
GY
0317
Ndb.
Gymnasium Vilshofen
12
GY
0073
Mfr.
Ohm-Gymnasium Erlangen
13
FOSBOS
0893
Ufr.
Friedrich-Fischer-Schule Schweinfurt, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
14
FOSBOS
1194
Obb.
Berufliche Oberschule Haar, Staatliche Fachoberschule
15
FOSBOS
0876
Schw.
Berufliche Oberschule Memmingen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
16
FOSBOS
0896
Opf.
Gustav-von-Schlör-Schule Weiden i.d.Opf., Staatliche Fachoberschule und Berufsschule
2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
3Die teilnehmenden Modellschulen erhalten ab dem Schuljahr 2024/2025 fünf Anrechnungsstunden je Schule für die Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2027 außer Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.