BayVV_2230_1_1_1_1_3_UK_131 · Bayern

Unterricht und Erziehung nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse an den öffentlichen Grund-, Haupt- und Sondervolksschulen in Bayern

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2230_1_1_1_1_3_UK_131
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Nach Art. 135 BV sind die öffentlichen Volksschulen gemeinsame Schulen für alle volksschulpflichtigen Kinder. In ihnen werden die Schüler nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen.
In der Anlage werden die Leitsätze für den Unterricht und die Erziehung nach gemeinsamen Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse an Grund-, Haupt- und Sondervolksschulen bekannt gemacht, die vom Vorsitzenden der Freisinger Bischofskonferenz und vom Landesbischof der Evang.-Luth. Kirche in Bayern herausgegeben worden sind.
Sie sind als Konkretisierung der genannten Verfassungsbestimmung der pädagogischen Umsetzung des Verfassungsauftrags zugrunde zu legen.
I.A.
Dr. Kaiser
Ministerialdirigent
KWMBl I 1989 S. 15
Anlage: Leitsätze für den Unterricht und die Erziehung nach gemeinsamen Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse an Grund-, Haupt- und Sondervolksschulen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.