BayVV_2220_4_UK_676 · Bayern

Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2220_4_UK_676
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Das Kloster der Salesianerinnen in Pielenhofen, das in Bayern die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besaß, wurde in das Kloster der Salesianerinnen in Zangberg aufgenommen. Das Kloster der Salesianerinnen in Pielenhofen hat damit die Rechtsfähigkeit und die Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verloren. Rechtsnachfolger ist das Kloster der Salesianerinnen in Zangberg.
Josef Kufner
Ministerialdirigent

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.