BayVV_2220_4_K_944 · Bayern

Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2220_4_K_944
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1Das Dominikanerinnenkloster Altenhohenau, das die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besaß, wurde auf der Grundlage eines Beschlusses der Generalleitung des Ordens als lokale Gemeinschaft aufgelöst. 2Damit besteht es auch als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach staatlichem Recht nicht mehr.
Herbert Püls
Ministerialdirektor

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.