An Stelle der früheren Monumental-Baukommission wird zur Beratung der Staatsregierung in wichtigen baukünstlerischen Fragen ein Baukunstausschuss gebildet.
Seine Mitglieder werden durch das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus**)**) berufen. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.
MABl 312
St. Anz. Nr. 20
*) [Amtl. Anm.:] nunmehr zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
**) [Amtl. Anm.:] nunmehr zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
*) [Amtl. Anm.:] nunmehr zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
**) [Amtl. Anm.:] nunmehr zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst