BayVV_2134_I_128 · Bayern

Errichtung eines staatlichen Baukunstausschusses

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2134_I_128
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
An Stelle der früheren Monumental-Baukommission wird zur Beratung der Staatsregierung in wichtigen baukünstlerischen Fragen ein Baukunstausschuss gebildet.
Seine Mitglieder werden durch das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus**)**) berufen. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.
MABl 312
St. Anz. Nr. 20
MABl 312
St. Anz. Nr. 20
*) [Amtl. Anm.:] nunmehr zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
**) [Amtl. Anm.:] nunmehr zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
*) [Amtl. Anm.:] nunmehr zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
**) [Amtl. Anm.:] nunmehr zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.