Akademie-Abkommen · Bayern

2038.3.7-WAbkommen über einheitliche Ausbildung, Prüfung und Zusammenarbeit im Bereich des gesetzlichen Messwesens (Akademie-Abkommen)

1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland haben das Abkommen über einheitliche Ausbildung, Prüfung und Zusammenarbeit im Bereich des gesetzlichen Messwesens (Akademie-Abkommen) abgeschlossen, das an die Stelle des Abkommens über einheitliche Ausbildung und Prüfung im Bereich des gesetzlichen Messwesens – Akademie-Abkommen – vom 1. Januar 1992 tritt. Das am 8. März 2018 in Kraft getretene Abkommen, ergänzt um eine Protokollnotiz, wird in der Anlage bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr über das Abkommen über einheitliche Ausbildung und Prüfung im Bereich des gesetzlichen Messwesens – Akademie-Abkommen – vom 30. Juni 1992 (AllMBl. S. 563) tritt mit Ablauf des 7. März 2018 außer Kraft.
Dr. Bernhard Schwab
Ministerialdirektor
Anlage: Akademie-Abkommen vom 8. März 2018

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.