Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung setzt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen die Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landesfrauenausschusses wie folgt fest:
Die Delegierten oder ihre Stellvertreterinnen erhalten, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, bei Teilnahme an Sitzungen des Bayerischen Landesfrauenrats
Fahrkostenerstattung nach den für bayerische Staatsbeamte der Besoldungsgruppe A 7 geltenden Vorschriften des BayRKG
eine Sitzungsvergütung von € 20 je Sitzungstag.
Diese Regelung gilt für die Mitglieder des Präsidiums, des Hauptausschusses, der Vollversammlung, des Ausschusses für Geschäftsordnung und Organisation, Wahlvorbereitungsausschuss, der Fachausschüsse sowie Projekt- und Arbeitsgruppen.
Sachverständigen, die zu den Sitzungen des Bayerischen Landesfrauenrats zugezogen werden, kann eine Entschädigung nach Nummer 1 gewährt werden.
Entschädigungen werden nur auf Antrag und gegen Beleg der tatsächlich entstandenen Kosten gewährt.
I.A.
Professor Dr. Henle
Ministerialdirigent