BayTV_CoSoZ · Bayern

Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie dual Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst der Länder Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimatvom 2. Dezember 2021, Az. 25-P 2603-1/58

Amtliche Abkürzung:
BayTV_CoSoZ
Ausfertigungsdatum:
02.12.2021
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Nachstehend wird der Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung) vom 29. November 2021 zum Vollzug bekannt gegeben.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.