BayCHInsBek · Bayern

Bekanntmachung, Übereinkunft der Königl. Bayer. Staatsregierung mit mehreren Schweizer Kantonen, die gleichen Konkurrenz- und Klassifikationsrechte bei Insolvenz-, Erklärungs- und Konkursfällen der gegenseitigen Staatsangehörigen betr.1)

Amtliche Abkürzung:
BayCHInsBek
Ausfertigungsdatum:
05.07.1834
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Nachdem zwischen der Königl. Staatsregierung und den Schweizer Kantonen Zürich, Bern, Luzern, Unterwalden, Freiburg, Solothurn, Basel, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf sowie Appenzell, Außerrhoden, die Übereinkunft getroffen worden ist:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.