BayBierStBek · Bayern

Bekanntmachung über Biersteuer1)

Amtliche Abkürzung:
BayBierStBek
Ausfertigungsdatum:
29.06.1924
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes, betreffend Abweichungen von dem Biersteuergesetz vom 26. Juli 1918, vom 9. Juli 1922 (RGBl. S. 572) und des § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den Eintritt der Freistaaten Bayern und Baden in die Biersteuergemeinschaft2) vom 24. Juni 1919/9. Juli 1923 (RGBl. 1919 S. 599/1923 S. 563) wird bestimmt:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.