Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) Vom 5. Februar 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 05.02.2010
- Fundstelle:
- GBl. 2010, 37
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten ...
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 129 der Verordnung vom 21.12.2021 (GBl. 2022 S. 1, 16) |
I. Städte und Gemeinden mit Vogelschutzgebieten VSG-VO
I. Städte und Gemeinden mit Vogelschutzgebieten
| Gemeinde | Gebietsname(n) | Gebietsnummer(n) |
| Aalen | Ostalbtrauf bei Aalen |
7126-401 |
| Achern | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Achern | Korker Wald | 7313-442 |
| Achern | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Achern | Renchniederung | 7313-441 |
| Adelsheim | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Aichelberg | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Aichelberg | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Aichtal | Schönbuch | 7420-441 |
| Aitern | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Albbruck | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Albershausen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Albstadt | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Allensbach | Bodanrück | 8220-402 |
| Allensbach | Mindelsee | 8220-403 |
| Allensbach | Überlinger See des Bodensees | 8220-404 |
| Allensbach | Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Alleshausen | Federseeried | 7923-401 |
| Allmendingen | Schmiechener See | 7624-402 |
| Allmendingen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Alpirsbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Altdorf | Schönbuch | 7420-441 |
| Altenriet | Schönbuch | 7420-441 |
| Altlußheim | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| Altlußheim | Wagbachniederung | 6717-401 |
| Altshausen | Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher | 8123-441 |
| Ammerbuch | Kochhartgraben und Ammertalhänge | 7419-401 |
| Ammerbuch | Schönbuch | 7420-441 |
| Appenweier | Kammbach-Niederung | 7413-441 |
| Appenweier | Korker Wald | 7313-442 |
| Appenweier | Renchniederung | 7313-441 |
| Argenbühl | Bodenmöser | 8325-441 |
| Asselfingen | Donauried | 7527-441 |
| Au am Rhein | Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe | 7015-441 |
| Aulendorf | Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher | 8123-441 |
| Bad Bellingen | Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone | 8211-401 |
| Bad Buchau | Federseeried | 7923-401 |
| Bad Ditzenbach | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Bad Dürrheim | Baar | 8017-441 |
| Bad Friedrichshall | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Bad Herrenalb | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bad Krozingen | Bremgarten | 8011-441 |
| Bad Peterstal-Griesbach |
Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bad Rippoldsau-Schapbach |
Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bad Schussenried | Federseeried | 7923-401 |
| Bad Überkingen |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Bad Überkingen |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Bad Urach | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Bad Wildbad im Schwarzwald | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bad Wimpfen | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Bad Wurzach | Rohrsee | 8125-441 |
| Bad Wurzach | Wurzacher Ried | 8025-401 |
| Baden-Baden | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bahlingen | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Baiersbronn | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Balgheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Balingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Balingen | Wiesenlandschaft bei Balingen | 7718-441 |
| Bärenthal | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Bartholomä | Albuch | 7226-441 |
| Berghülen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Berglen | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Bernau | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Betzenweiler | Federseeried | 7923-401 |
| Beuren | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Beuren | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Beuron | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Bingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Binzen | Tüllinger Berg und Gleusen | 8311-441 |
| Bisingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Bissingen an der Teck |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Bissingen an der Teck |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Blaubeuren | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Blaustein | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Blumberg | Baar | 8017-441 |
| Blumberg | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Bodelshausen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Bodman-Ludwigshafen | Bodanrück | 8220-402 |
| Bodman-Ludwigshafen | Überlinger See des Bodensees | 8220-404 |
| Böhmenkirch | Albuch | 7226-441 |
| Böhmenkirch | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Boll | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Boll | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Böllen | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Bollschweil | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Bonndorf im Schwarzwald |
Südschwarzwald | 8114-441 |
| Bonndorf im Schwarzwald |
Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Bönnigheim | Stromberg | 6919-441 |
| Bopfingen | Tierstein mit Hangwald und Egerquelle | 7127-401 |
| Böttingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Bötzingen | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Bötzingen | Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Brackenheim | Stromberg | 6919-441 |
| Bräunlingen | Baar | 8017-441 |
| Bräunlingen | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Bräunlingen | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Braunsbach | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Breisach am Rhein | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Breisach am Rhein | Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg | 7911-401 |
| Breisach am Rhein | Rheinniederung Neuenburg - Breisach | 8011-401 |
| Breitnau | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Bretzfeld | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Brigachtal | Baar | 8017-441 |
| Bruchsal | Saalbachniederung bei Hambrücken | 6817-441 |
| Brühl | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| Bubsheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Buchen (Odenwald) | Lappen bei Walldürn |
6422-401 |
| Buchenbach | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Buchheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Buggingen | Bremgarten | 8011–441 |
| Bühl | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Bühl | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bühl | Riedmatten und Schiftunger Bruch | 7214-441 |
| Bühlertal | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bühlertann | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Bühlerzell | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Burladingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Burladingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Cleebronn | Stromberg | 6919-441 |
| Crailsheim | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Creglingen | Wiesenweihe Taubergrund |
6425-441 |
| Dachsberg (Südschwarzwald) | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Dauchingen | Baar | 8017-441 |
| Deggingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Deggingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Deilingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Deißlingen | Baar | 8017-441 |
| Denkingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Dettenhausen | Schönbuch | 7420-441 |
| Dettenheim | Hardtwald nördlich von Karlsruhe | 6916-441 |
| Dettenheim | Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim | 6816-401 |
| Dettingen an der Erms |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Dettingen unter Teck |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Dettingen unter Teck |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Dietingen | Schlichemtal | 7717-401 |
| Dobel | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Donaueschingen | Baar | 8017-441 |
| Donaueschingen | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Donaueschingen | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Donzdorf | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Dornstadt | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Dörzbach | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Dossenheim | Bergstraße Dossenheim - Schriesheim | 6518-401 |
| Dotternhausen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Durbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Dürbheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Durchhausen | Baar | 8017-441 |
| Dürnau | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Dürnau | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Dußlingen | Mittlerer Rammert | 7519-401 |
| Edingen-Neckarhausen | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| Efringen-Kirchen | Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone | 8211-401 |
| Egesheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Eggenstein-Leopoldshafen |
Hardtwald nördlich von Karlsruhe | 6916-441 |
| Eggenstein-Leopoldshafen |
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim | 6816-401 |
| Ehingen (Donau) | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Eichstegen | Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher | 8123-441 |
| Eichstetten | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Eisenbach (Hochschwarzwald) | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Eislingen/ Fils | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Elchesheim-Illingen | Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe | 7015-441 |
| Elzach | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Emeringen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Endingen am Kaiserstuhl |
Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Engstingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Eningen unter Achalm |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Enzklösterle | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Epfendorf | Schlichemtal | 7717-401 |
| Eriskirch | Eriskircher Ried | 8323-401 |
| Erkenbrechtsweiler | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Erligheim | Stromberg | 6919-441 |
| Eschbach | Bremgarten | 8011-441 |
| Eschbach | Rheinniederung Neuenburg - Breisach | 8011-401 |
| Eschenbach | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Eschenbach | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Essingen | Albuch | 7226-441 |
| Ettlingen | Kälberklamm und Hasenklamm | 7016-401 |
| Feldberg (Schwarzwald) |
Südschwarzwald | 8114-441 |
| Fellbach | Unteres Remstal | 7121-442 |
| Fichtenberg | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Forbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Forchheim | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Forchtenberg | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Frankenhardt | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Freiberg am Neckar | Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar | 7021-401 |
| Freiburg im Breisgau |
Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Freiburg im Breisgau |
Schönberg bei Freiburg | 8012-441 |
| Freiburg im Breisgau |
Südschwarzwald | 8114-441 |
| Freudenstadt | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Freudental | Stromberg | 6919-441 |
| Frickenhausen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Fridingen an der Donau |
Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Friedenweiler | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Friedenweiler | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Friedrichshafen | Eriskircher Ried | 8323-401 |
| Friesenheim | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Frittlingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Fröhnd | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Fronreute | Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher | 8123-441 |
| Furtwangen im Schwarzwald | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Gaggenau | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Gaienhofen | Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Gaildorf | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Gammelshausen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Gammelshausen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Gammertingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Gärtringen | Schönbuch | 7420-441 |
| Geisingen | Baar | 8017-441 |
| Geislingen an der Steige |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Geislingen an der Steige |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Geislingen | Wiesenlandschaft bei Balingen | 7718-441 |
| Gemeindefreier Grundbesitz | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Gengenbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Gerabronn | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Gernsbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Gerstetten | Eselsburger Tal | 7327-441 |
| Gingen an der Fils | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Gingen an der Fils | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Glottertal | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Göppingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Göppingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Görwihl | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Gosheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Gottenheim | Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Graben-Neudorf | Hardtwald nördlich von Karlsruhe | 6916-441 |
| Graben-Neudorf | Saalbachniederung bei Hambrücken | 6817-441 |
| Grabenstetten | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Grafenhausen | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Grenzach-Wyhlen | Tüllinger Berg und Gleusen | 8311-441 |
| Gruibingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Guggenhausen | Pfrunger und Burgweiler Ried | 8022-401 |
| Güglingen | Stromberg | 6919-441 |
| Gundelsheim | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Gutach (Schwarzwaldbahn) |
Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Gütenbach | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Gutsbezirk Münsingen, gemfr. Gebiet | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Häg-Ehrsberg | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Hardheim | Heiden und Wälder Tauberland | 6323-441 |
| Hardt | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Hardthausen am Kocher |
Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Hartheim | Bremgarten | 8011-441 |
| Hartheim | Rheinniederung Neuenburg - Breisach | 8011-401 |
| Hattenhofen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Hausach | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Hausen am Tann | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Häusern | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Hayingen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Hechingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Hechingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Heidelberg | Steinbruch Leimen | 6618-401 |
| Heidenheim an der Brenz |
Albuch | 7226-441 |
| Heiningen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Heiningen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Heitersheim | Bremgarten | 8011-441 |
| Heitersheim | Rheinniederung Neuenburg - Breisach | 8011-401 |
| Herbolzheim | Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust | 7712-402 |
| Herbrechtingen | Donauried | 7527-441 |
| Herbrechtingen | Eselsburger Tal | 7327-441 |
| Heroldstatt | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Herrenberg | Schönbuch | 7420-441 |
| Herrischried | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Hettingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Heubach | Albtrauf Heubach | 7225-401 |
| Hildrizhausen | Schönbuch | 7420-441 |
| Hilzingen | Hohentwiel/Hohenkrähen | 8218-401 |
| Hinterzarten | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Hochdorf | Lindenweiher | 7924-401 |
| Hochdorf | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Höchenschwand | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Hockenheim | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| Hockenheim | Schwetzinger und Hockenheimer Hardt | 6617-441 |
| Hohberg | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Holzgerlingen | Schönbuch | 7420-441 |
| Holzmaden | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Hornberg | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Hüfingen | Baar | 8017-441 |
| Hüfingen | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Hüfingen | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Hügelsheim | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Hügelsheim | Riedmatten und Schiftunger Bruch | 7214-441 |
| Hülben | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Ibach | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Iffezheim | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Igersheim | Wiesenweihe Taubergrund |
6425-441 |
| Ihringen | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Illingen | Enztal Mühlhausen - Roßwag | 7019-441 |
| Illingen | Stromberg | 6919-441 |
| Ilshofen | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Ilshofen | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Immendingen | Baar | 8017-441 |
| Immendingen | Höwenegg | 8018-401 |
| Ingelfingen | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Ingelfingen | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Ingersheim | Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar | 7021-401 |
| Inzigkofen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Irndorf | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Isny im Allgäu |
Adelegg | 8226-441 |
| Isny im Allgäu |
Bodenmöser | 8325-441 |
| Jagsthausen | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Jagstzell | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Jungingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Kanzach | Federseeried | 7923-401 |
| Kappel-Grafenhausen | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Karlsdorf-Neuthard | Saalbachniederung bei Hambrücken | 6817-441 |
| Karlsruhe | Hardtwald nördlich von Karlsruhe | 6916-441 |
| Karlsruhe | Kälberklamm und Hasenklamm | 7016-401 |
| Karlsruhe | Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe | 7015-441 |
| Karlsruhe | Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim | 6816-401 |
| Kehl | Gottswald | 7513-442 |
| Kehl | Kammbach-Niederung | 7413-441 |
| Kehl | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Kehl | Korker Wald | 7313-442 |
| Kehl | Renchniederung | 7313-441 |
| Kehl | Rheinniederung Kehl - Helmlingen | 7313-401 |
| Kehl | Rheinniederung Nonnenweier - Kehl | 7512-401 |
| Kenzingen | Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust | 7712-402 |
| Kenzingen | Johanniterwald | 7712-403 |
| Kenzingen | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Ketsch | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| Kirchberg an der Jagst |
Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Kirchentellinsfurt | Schönbuch | 7420-441 |
| Kirchheim unter Teck |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Kleines Wiesental | Südschwarzwald | 8114 - 441 |
| Kohlberg | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Kohlberg | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Kolbingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Köngen | Grienwiesen und Wernauer Baggerseen | 7322-401 |
| Königheim | Heiden und Wälder Tauberland | 6323-441 |
| Königsbronn | Albuch | 7226-441 |
| Königseggwald | Pfrunger und Burgweiler Ried | 8022-401 |
| Königsfeld im Schwarzwald | Baar | 8017-441 |
| Königsheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Konstanz | Bodanrück | 8220-402 |
| Konstanz | Konstanzer Bucht des Bodensees | 8321-401 |
| Konstanz | Überlinger See des Bodensees | 8220-404 |
| Konstanz | Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Krauchenwies | Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen | 7921-401 |
| Krautheim | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Kuchen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Kuchen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Külsheim | Heiden und Wälder Tauberland | 6323-441 |
| Künzelsau | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Kupferzell | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Laichingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Langenau | Donauried | 7527-441 |
| Langenbrettach | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Langenburg | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Lauf | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Lauf | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Lauterach | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Leibertingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Leimen | Schwetzinger und Hockenheimer Hardt | 6617-441 |
| Leimen | Steinbruch Leimen | 6618-401 |
| Lenningen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Lenningen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Lenzkirch | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Leutkirch im Allgäu |
Adelegg | 8226-441 |
| Lichtenau | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Lichtenau | Rheinniederung Kehl - Helmlingen | 7313-401 |
| Lichtenau | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Lichtenstein | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Linkenheim-Hochstetten |
Hardtwald nördlich von Karlsruhe | 6916-441 |
| Linkenheim-Hochstetten |
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim | 6816-401 |
| Löchgau | Stromberg | 6919-441 |
| Loffenau | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Löffingen | Baar | 8017-441 |
| Löffingen | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Löffingen | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Lonsee | Salenberg | 7425-401 |
| Lorch | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Lörrach | Tüllinger Berg und Gleusen | 8311-441 |
| Mahlstetten | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Mannheim | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| March | Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Maulbronn | Stromberg | 6919-441 |
| Maulbronn | Weiher bei Maulbronn |
7018-401 |
| Meißenheim | Rheinniederung Nonnenweier - Kehl | 7512-401 |
| Mengen | Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen | 7921-401 |
| Merzhausen | Schönberg bei Freiburg | 8012-441 |
| Meßstetten | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Metzingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Michelbach an der Bilz |
Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Möckmühl | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Mönchweiler | Baar | 8017-441 |
| Moos | Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Moosburg | Federseeried | 7923-401 |
| Mössingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Mössingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Mühlacker | Enztal Mühlhausen - Roßwag | 7019-441 |
| Mühlenbach | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Mühlhausen im Täle | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Mühlhausen-Ehingen |
Hohentwiel/Hohenkrähen | 8218-401 |
| Mühlheim an der Donau | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Mulfingen | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Müllheim | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Munderkingen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Münsingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Münsingen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Münstertal/ Schwarzwald | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Nagold | Ziegelberg | 7418-401 |
| Neckargemünd | Felsenberg | 6618-402 |
| Neidlingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Neidlingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Neudenau | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Neuenburg am Rhein | Bremgarten | 8011-441 |
| Neuenburg am Rhein | Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone | 8211-401 |
| Neuenburg am Rhein | Rheinniederung Neuenburg - Breisach | 8011-401 |
| Neuenstadt am Kocher |
Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Neuenstein | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Neuffen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Neuffen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Neulußheim | Wagbachniederung | 6717-401 |
| Neuried | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Neuried | Rheinniederung Nonnenweier - Kehl | 7512-401 |
| Niedereschach | Baar | 8017-441 |
| Niedernhall | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Niederstotzingen | Donauried | 7527-441 |
| Nordrach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Notzingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Nufringen | Schönbuch | 7420-441 |
| Nürtingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Nusplingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Oberboihingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Oberharmersbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Oberhausen-Rheinhausen |
Wagbachniederung | 6717-401 |
| Oberkirch | Kammbach-Niederung | 7413-441 |
| Oberkirch | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Oberkirch | Renchniederung | 7313-441 |
| Oberkochen | Albuch | 7226-441 |
| Obermarchtal | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Oberndorf am Neckar |
Brandhalde | 7617-401 |
| Obernheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Oberried | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Oberrot | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Obersontheim | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Oberwolfach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Offenau | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Offenburg | Gottswald | 7513-442 |
| Offenburg | Kammbach-Niederung | 7413-441 |
| Offenburg | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Ofterdingen | Mittlerer Rammert | 7519-401 |
| Oftersheim | Schwetzinger und Hockenheimer Hardt | 6617-441 |
| Oggelshausen | Federseeried | 7923-401 |
| Ohmden | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Öhningen | Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Öhringen | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Ölbronn-Dürrn |
Weiher bei Maulbronn |
7018-401 |
| Oppenau | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Ostrach | Pfrunger und Burgweiler Ried | 8022-401 |
| Ottenhöfen im Schwarzwald | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Ottersweier | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Ottersweier | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Owen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Owen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Pfaffenhofen | Stromberg | 6919-441 |
| Pfedelbach | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Pfullingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Philippsburg | Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim | 6816-401 |
| Philippsburg | Saalbachniederung bei Hambrücken | 6817-441 |
| Pleidelsheim | Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar | 7021-401 |
| Pliezhausen | Schönbuch | 7420-441 |
| Plüderhausen | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Radolfzell am Bodensee |
Bodanrück | 8220-402 |
| Radolfzell am Bodensee |
Mindelsee | 8220-403 |
| Radolfzell am Bodensee |
Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Rammingen | Donauried | 7527-441 |
| Rastatt | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Ratshausen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Ravenstein | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Rechtenstein | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Reichenau | Bodanrück | 8220-402 |
| Reichenau | Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Reichenbach am Heuberg |
Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Reilingen | Schwetzinger und Hockenheimer Hardt | 6617-441 |
| Remseck am Neckar | Unteres Remstal | 7121-442 |
| Remshalden | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Renchen | Korker Wald | 7313-442 |
| Renchen | Renchniederung | 7313-441 |
| Renquishausen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Reutlingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Reutlingen | Schönbuch | 7420-441 |
| Rheinau | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Rheinau | Kammbach-Niederung | 7413-441 |
| Rheinau | Korker Wald | 7313-442 |
| Rheinau | Renchniederung | 7313-441 |
| Rheinau | Rheinniederung Kehl - Helmlingen | 7313-401 |
| Rheinau | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Rheinhausen | Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust | 7712-402 |
| Rheinhausen | Johanniterwald | 7712-403 |
| Rheinhausen | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Rheinmünster | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Rheinmünster | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Rheinmünster | Riedmatten und Schiftunger Bruch | 7214-441 |
| Rheinstetten | Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe | 7015-441 |
| Riedhausen | Pfrunger und Burgweiler Ried | 8022-401 |
| Riedlingen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Riegel | Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust | 7712-402 |
| Riegel | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Riegel | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Rietheim-Weilheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Ringsheim | Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust | 7712-402 |
| Roigheim | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Römerstein | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Rosengarten | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Rottenburg am Neckar |
Kochhartgraben und Ammertalhänge | 7419-401 |
| Rottenburg am Neckar |
Mittlerer Rammert | 7519-401 |
| Rottenburg am Neckar |
Schönbuch | 7420-441 |
| Rottweil | Baar | 8017-441 |
| Rudersberg | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Rust | Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust | 7712-402 |
| Rust | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Sachsenheim | Stromberg | 6919-441 |
| Salem | Salemer Klosterweiher |
8221-401 |
| Sandhausen | Schwetzinger und Hockenheimer Hardt | 6617-441 |
| Sankt Blasien | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Sankt Georgen im Schwarzwald | Baar | 8017-441 |
| Sankt Georgen im Schwarzwald | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Sankt Johann | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Sankt Märgen | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Sankt Peter | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Sasbach | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Sasbach | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Sasbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Sasbach | Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg | 7911-401 |
| Sasbach | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Sasbachwalden | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Satteldorf | Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen | 6726-441 |
| Satteldorf | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Schallstadt | Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Schallstadt | Schönberg bei Freiburg | 8012-441 |
| Scheer | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Schelklingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Schelklingen | Schmiechener See | 7624-402 |
| Schelklingen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Schenkenzell | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Schlaitdorf | Schönbuch | 7420-441 |
| Schlat | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Schlat | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Schliengen | Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone | 8211-401 |
| Schlierbach | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Schluchsee | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Schömberg | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Schonach im Schwarzwald |
Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Schönau im Schwarzwald | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Schönenberg | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Schöntal | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Schönwald im Schwarzwald | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Schopfheim | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Schorndorf | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Schramberg | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Schriesheim | Bergstraße Dossenheim - Schriesheim | 6518-401 |
| Schrozberg | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Schutterwald | Gottswald | 7513-442 |
| Schutterwald | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Schwäbisch Hall |
Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Schwanau | Rheinniederung Nonnenweier - Kehl | 7512-401 |
| Schwanau | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Schwenningen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Schwetzingen | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| Seebach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Seekirch | Federseeried | 7923-401 |
| Seewald | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Sersheim | Stromberg | 6919-441 |
| Sigmaringen | Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen | 7921-401 |
| Sigmaringen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Sigmaringendorf | Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen | 7921-401 |
| Sigmaringendorf | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Simonswald | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Singen (Hohentwiel) |
Hohentwiel/Hohenkrähen | 8218-401 |
| Singen (Hohentwiel) |
Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Sinzheim | Riedmatten und Schiftunger Bruch | 7214-441 |
| Sipplingen | Überlinger See des Bodensees | 8220-404 |
| Sonnenbühl | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Sontheim an der Brenz |
Donauried | 7527-441 |
| Spaichingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Steinheim am Albuch |
Albuch | 7226-441 |
| Steinmauern | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Sternenfels | Stromberg | 6919-441 |
| Stetten am kalten Markt |
Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Stimpfach | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Stra ß berg | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Stühlingen | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Stutensee | Hardtwald nördlich von Karlsruhe | 6916-441 |
| Stuttgart | Vogelinsel Max-Eyth-See |
7121-441 |
| Süßen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Süßen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Talheim | Baar | 8017-441 |
| Tauberbischofsheim | Heiden und Wälder Tauberland | 6323-441 |
| Tiefenbach | Federseeried | 7923-401 |
| Titisee-Neustadt | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Todtmoos | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Todtnau | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Triberg im Schwarzwald |
Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Trossingen | Baar | 8017-441 |
| Tübingen | Mittlerer Rammert | 7519-401 |
| Tübingen | Schönbuch | 7420-441 |
| Tunau | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Tuningen | Baar | 8017-441 |
| Tuttlingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Überlingen | Überlinger See des Bodensees | 8220-404 |
| Uhingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Uhldingen-Mühlhofen |
Salemer Klosterweiher |
8221-401 |
| Uhldingen-Mühlhofen |
Überlinger See des Bodensees | 8220-404 |
| Ühlingen-Birkendorf |
Südschwarzwald | 8114-441 |
| Ulm | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Umkirch | Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Unterensingen | Grienwiesen und Wernauer Baggerseen | 7322-401 |
| Unterkirnach | Baar | 8017-441 |
| Unterkirnach | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Untermarchtal | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Untermünkheim | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Urbach | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Uttenweiler | Federseeried | 7923-401 |
| Utzenfeld | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Vaihingen an der Enz |
Enztal Mühlhausen - Roßwag | 7019-441 |
| Vaihingen an der Enz |
Stromberg | 6919-441 |
| Vellberg | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Veringenstadt | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Villingen-Schwenningen |
Baar | 8017-441 |
| Villingen-Schwenningen |
Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Vogtsburg im Kaiserstuhl |
Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Vogtsburg im Kaiserstuhl |
Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg | 7911-401 |
| Vöhrenbach | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Vörstetten | Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Waghäusel | Saalbachniederung bei Hambrücken | 6817-441 |
| Waghäusel | Wagbachniederung | 6717-401 |
| Waiblingen | Unteres Remstal | 7121-442 |
| Waldbronn | Kälberklamm und Hasenklamm | 7016-401 |
| Walddorfhäslach | Schönbuch | 7420-441 |
| Waldenbuch | Schönbuch | 7420-441 |
| Waldkirch | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Waldshut-Tiengen | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Walldorf | Schwetzinger und Hockenheimer Hardt | 6617-441 |
| Walldürn | Lappen bei Walldürn |
6422-401 |
| Wallhausen | Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen | 6726-441 |
| Wangen im Allgäu |
Schwarzensee und Kolbenmoos | 8324-441 |
| Wehingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Wehr | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Weil am Rhein | Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone | 8211-401 |
| Weil am Rhein | Tüllinger Berg und Gleusen | 8311-441 |
| Weil im Schönbuch |
Schönbuch | 7420-441 |
| Weilen unter den Rinnen |
Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Weilheim | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Weilheim an der Teck |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Weilheim an der Teck |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Weinheim | Wachenberg bei Weinheim |
6418-401 |
| Weisenbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Weißbach | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Weisweil | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Wellendingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Welzheim | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Wembach | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Wendlingen am Neckar |
Grienwiesen und Wernauer Baggerseen | 7322-401 |
| Wendlingen am Neckar |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Werbach | Heiden und Wälder Tauberland | 6323-441 |
| Wernau (Neckar) | Grienwiesen und Wernauer Baggerseen | 7322-401 |
| Wernau (Neckar) | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Widdern | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Wieden | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Wiesensteig | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Wilhelmsdorf | Pfrunger und Burgweiler Ried | 8022-401 |
| Willstätt | Gottswald | 7513-442 |
| Willstätt | Kammbach-Niederung | 7413-441 |
| Willstätt | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Willstätt | Korker Wald | 7313-442 |
| Willstätt | Rheinniederung Nonnenweier - Kehl | 7512-401 |
| Winden im Elztal | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Winterbach | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Wittighausen | Wiesenweihe Taubergrund |
6425-441 |
| Wolpertshausen | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Wolpertswende | Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher | 8123-441 |
| Wurmlingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Wüstenrot | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Wutach | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Wyhl | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Zaberfeld | Stromberg | 6919-441 |
| Zell im Wiesental | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Zell unter Aichelberg |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Zell unter Aichelberg |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Zimmern ob Rottweil |
Baar | 8017-441 |
| Zweiflingen | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Zwiefalten | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
II. Vogelschutzgebiete in alphabetischer Reihenfolge VSG-VO
II. Vogelschutzgebiete in alphabetischer Reihenfolge
- 1.
Acher-Niederung (Gebietsnummer DE 7314-441)
- 2.
Adelegg (Gebietsnummer DE 8226-441)
- 3.
Albtrauf Heubach (Gebietsnummer DE 7225-401)
- 4.
Albuch (Gebietsnummer DE 7226-441)
- 5.
Baar (Gebietsnummer DE 8017-441)
- 6.
Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen (Gebietsnummer DE 7921-401)
- 7.
Bergstraße Dossenheim - Schriesheim (Gebietsnummer DE 6518-401)
- 8.
Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher (Gebietsnummer DE 8123-441)
- 9.
Bodanrück (Gebietsnummer DE 8220-402)
- 10.
Bodenmöser (Gebietsnummer DE 8325-441)
- 11.
Brandhalde (Gebietsnummer DE 7617-401)
- 12.
Bremgarten (Gebietsnummer DE 8011-441)
- 13.
Donauried (Gebietsnummer DE 7527-441)
- 14.
Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust (Gebietsnummer DE 7712-402)
- 15.
Enztal Mühlhausen - Roßwag (Gebietsnummer DE 7019-441)
- 16.
Eriskircher Ried (Gebietsnummer DE 8323-401)
- 17.
Eselsburger Tal (Gebietsnummer DE 7327-441)
- 18.
Federseeried (Gebietsnummer DE 7923-401)
- 19.
Felsenberg (Gebietsnummer DE 6618-402)
- 20.
Gottswald (Gebietsnummer DE 7513-442)
- 21.
Grienwiesen und Wernauer Baggerseen (Gebietsnummer DE 7322-401)
- 22.
Hardtwald nördlich von Karlsruhe (Gebietsnummer DE 6916-441)
- 23.
Heiden und Wälder Tauberland (Gebietsnummer DE 6323-441)
- 24.
Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen (Gebietsnummer DE 6726-441)
- 25.
Hohentwiel/Hohenkrähen (Gebietsnummer DE 8218-401)
- 26.
Höwenegg (Gebietsnummer DE 8018-401)
- 27.
Jagst mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6624-401)
- 28.
Johanniterwald (Gebietsnummer DE 7712-403)
- 29.
Kaiserstuhl (Gebietsnummer DE 7912-442)
- 30.
Kälberklamm und Hasenklamm (Gebietsnummer DE 7016-401)
- 31.
Kammbach-Niederung (Gebietsnummer DE 7413-441)
- 32.
Kinzig-Schutter-Niederung (Gebietsnummer DE 7513-441)
- 33.
Kocher mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6823-441)
- 34.
Kochhartgraben und Ammertalhänge (Gebietsnummer DE 7419-401)
- 35.
Konstanzer Bucht des Bodensees (Gebietsnummer DE 8321-401)
- 36.
Korker Wald (Gebietsnummer DE 7313-442)
- 37.
Lappen bei Walldürn (Gebietsnummer DE 6422-401)
- 38.
Lindenweiher (Gebietsnummer DE 7924-401)
- 39.
Mindelsee (Gebietsnummer DE 8220-403)
- 40.
Mittlere Schwäbische Alb (Gebietsnummer DE 7422-441)
- 41.
Mittlerer Rammert (Gebietsnummer DE 7519-401)
- 42.
Mittlerer Schwarzwald (Gebietsnummer DE 7915-441)
- 43.
Mooswälder bei Freiburg (Gebietsnummer DE 7912-441)
- 44.
Nordschwarzwald (Gebietsnummer DE 7415-441)
- 45.
Ostalbtrauf bei Aalen (Gebietsnummer DE 7126-401)
- 46.
Pfrunger und Burgweiler Ried (Gebietsnummer DE 8022-401)
- 47.
Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar (Gebietsnummer DE 7021-401)
- 48.
Renchniederung (Gebietsnummer DE 7313-441)
- 49.
Rheinniederung Altlußheim - Mannheim (Gebietsnummer DE 6616-441)
- 50.
Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg (Gebietsnummer DE 7911-401)
- 51.
Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe (Gebietsnummer DE 7015-441)
- 52.
Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone (Gebietsnummer DE 8211-401)
- 53.
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim (Gebietsnummer DE 6816-401)
- 54.
Rheinniederung Kehl - Helmlingen (Gebietsnummer DE 7313-401)
- 55.
Rheinniederung Neuenburg - Breisach (Gebietsnummer DE 8011-401)
- 56.
Rheinniederung Nonnenweier - Kehl (Gebietsnummer DE 7512-401)
- 57.
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier (Gebietsnummer DE 7712-401)
- 58.
Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung (Gebietsnummer DE 7114-441)
- 59.
Riedmatten und Schiftunger Bruch (Gebietsnummer DE 7214-441)
- 60.
Rohrsee (Gebietsnummer DE 8125-441)
- 61.
Saalbachniederung bei Hambrücken (Gebietsnummer DE 6817-441)
- 62.
Salemer Klosterweiher (Gebietsnummer DE 8221-401)
- 63.
Salenberg (Gebietsnummer DE 7425-401)
- 64.
Schlichemtal (Gebietsnummer DE 7717-401)
- 65.
Schmiechener See (Gebietsnummer DE 7624-402)
- 66.
Schönberg bei Freiburg (Gebietsnummer DE 8012-441)
- 67.
Schönbuch (Gebietsnummer DE 7420-441)
- 68.
Schwarzensee und Kolbenmoos (Gebietsnummer DE 8324-441)
- 69.
Schwetzinger und Hockenheimer Hardt (Gebietsnummer DE 6617-441)
- 70.
Steinbruch Leimen (Gebietsnummer DE 6618-401)
- 71.
Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen (Gebietsnummer DE 7123-441)
- 72.
Stromberg (Gebietsnummer DE 6919-441)
- 73.
Südschwarzwald (Gebietsnummer DE 8114-441)
- 74.
Südwestalb und Oberes Donautal (Gebietsnummer DE 7820-441)
- 75.
Täler der Mittleren Flächenalb (Gebietsnummer DE 7624-441)
- 76.
Tierstein mit Hangwald und Egerquelle (Gebietsnummer DE 7127-401)
- 77.
Tüllinger Berg und Gleusen (Gebietsnummer DE 8311-441)
- 78.
Überlinger See des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-404)
- 79.
Unteres Remstal (Gebietsnummer DE 7121-442)
- 80.
Untersee des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-401)
- 81.
Vogelinsel Max-Eyth-See (Gebietsnummer DE 7121-441)
- 82.
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb (Gebietsnummer DE 7323-441)
- 83.
Wachenberg bei Weinheim (Gebietsnummer DE 6418-401)
- 84.
Wagbachniederung (Gebietsnummer DE 6717-401)
- 85.
Weiher bei Maulbronn (Gebietsnummer DE 7018-401)
- 86.
Wiesenlandschaft bei Balingen (Gebietsnummer DE 7718-441)
- 87.
Wiesenweihe Taubergrund (Gebietsnummer DE 6425-441)
- 88.
Wurzacher Ried (Gebietsnummer DE 8025-401)
- 89.
Wutach und Baaralb (Gebietsnummer DE 8116-441)
- 90.
Ziegelberg (Gebietsnummer DE 7418-401)
III. Gebietsbezogene Erhaltungsziele VSG-VO
III. Gebietsbezogene Erhaltungsziele
- 1.
Acher-Niederung (Gebietsnummer DE 7314-441)
Größe: 1030 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg, Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis, Rastatt
Städte und Gemeinden: Achern, Bühl, Lauf, Lichtenau, Ottersweier, Rheinau, Rheinmünster, SasbachGebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung der Seggenriede
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Riede, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Möwen (Schwarzkopfmöwe)
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 2.
Adelegg (Gebietsnummer DE 8226-441)
Größe: 2862 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg
Städte und Gemeinden:
Isny im Allgäu
Leutkirch im Allgäu
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Auerhuhn (Tetrao urogallus)
- -
Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Tanne und Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation
- -
Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen
- -
Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken
- -
Erhaltung der anmoorigen Standorte
- -
Erhaltung der Balzplätze
- -
Erhaltung von Schlafbäumen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräutern, Gräsern und Beeren im Sommer und Frühherbst
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Dreizehenspecht (Picoides tridactylus)
- -
Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe
- -
Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien
- -
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
- -
Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
- -
Erhaltung von Niederwaldsukzession
- -
Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
- -
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
- -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
- -
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölzen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Ringdrossel (Turdus torquatus)
- -
Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
- -
Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flächen
- -
Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Bäche
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Feldgehölzen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Weißrückenspecht (Dendrocopos leucotos)
- -
Erhaltung von alten und lichten Bergmischwäldern (Fichten-Tannen-Buchen-Wäldern) mit hohem Laubholzanteil, insbesondere in südexponierter Lage
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von noch stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 3.
Albtrauf Heubach (Gebietsnummer DE 7225-401)
Größe: 427 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Ostalbkreis
Städte und Gemeinden:
Heubach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Wacholderheiden und von offenem Wiesengelände mit Feldgehözen und Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 4.
Albuch (Gebietsnummer DE 7226-441)
Größe: 8645 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Göppingen, Heidenheim, Ostalbkreis
Städte und Gemeinden:
Bartholomä, Böhmenkirch, Essingen, Heidenheim an der Brenz, Königsbronn, Oberkochen, Steinheim am Albuch
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung der kleinflächigen Borstgrasrasen mit Heidelbeerfluren
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Raufußkauz (Aegolius funereus)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel-, Misch- oder Buchenwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche, Weiher, Hülben und Wasser gefüllten Dolinen
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Dolinen-Einbrüche, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit
- -
Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung der Magerrasen und Heiden
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern,
- -
aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- 5.
Baar (Gebietsnummer DE 8017-441)
Größe: 37702 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen
Städte und Gemeinden:
Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Brigachtal, Dauchingen, Deißlingen, Donaueschingen, Durchhausen, Geisingen, Hüfingen, Immendingen, Königsfeld im Schwarzwald, Löffingen, Mönchweiler, Niedereschach, Rottweil, Sankt Georgen im Schwarzwald, Talheim, Trossingen, Tuningen, Unterkirnach, Villingen-Schwenningen, Zimmern ob Rottweil
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Feuchtgrünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
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Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung von Gras- und Erdwegen
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Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Knäkente (Anas querquedula)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung der Heiden und Moore
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen
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Erhaltung der Moore
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
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Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben, Moorkolke
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Krickente, Tafelente, Gänsesäger), Lappentaucher (Zwergtaucher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für die Krickente
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Silberreiher) und Storchenvögel (Schwarzstorch)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Bekassine, Bruchwasserläufer, Kampfläufer, Kiebitz)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
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Erhaltung von Flutmulden , zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) und Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
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Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Rot- (Milvus milvus) und Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
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Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
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Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen
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Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 6.
Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen (Gebietsnummer DE 7921-401)
Größe: 750 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Sigmaringen
Städte und Gemeinden:
Krauchenwies, Mengen, Sigmaringendorf, Sigmaringen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Bekassine (Gallinago gallinago)
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
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Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Nistgelegenheiten
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kolbenente (Netta rufina)
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Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
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Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4. - 15.9.)
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Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
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Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
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Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln
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Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Lachmöwenkolonien
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Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
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Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
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Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Baggerseen, Weiher und Fließgewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Bekassine)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm- und Sandbänke
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Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, Insektenlarven und Sämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Trauerseeschwalbe)
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Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Sturmmöwe) und Nahrungsgebiete
Fischadler (Pandion haliaetus)
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Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 7.
Bergstraße Dossenheim - Schriesheim (Gebietsnummer DE 6518-401)
Größe: 371 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Rhein-Neckar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Dossenheim, Schriesheim
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der strukturreichen Gewässer und Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern auf trockenen Standorten mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zaunammer (Emberiza cirlus)
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Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
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Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
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Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
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Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
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Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
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Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
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Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten zur Jungvogelaufzucht
Zippammer (Emberiza cia)
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Erhaltung der sonnenexponierten offenen Felswände und von Steinschutthalden der Steinbrüche
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Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
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Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
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Erhaltung von extensiv genutzten strukturreichen steilen Weinberghängen mit besonnten Trockenmauern oder Steinriegeln
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Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
- 8.
Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher (Gebietsnummer DE 8123-441)
Größe: 1626 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg
Städte und Gemeinden:
Altshausen, Aulendorf, Eichstegen, Fronreute, Wolpertswende
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung der naturnahen Moore
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Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
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Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
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Erhaltung der Großseggenriede und Moore
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Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Moore
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Weiher, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der vegetationsreichen Moorgewässer
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Schwarzstorch (Ciconia nigra)
- -
Erhaltung von ausgedehnten und gewässerreichen Wäldern
- -
Erhaltung der Bachauen und Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete und Fließgewässer im Wald und in Waldnähe
- -
Erhaltung von Altholzinseln im Wald
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von zu Horstanlagen geeigneten Altbäumen, insbesondere hohe Eichen, Buchen und Kiefern mit freier Anflugmöglichkeit in eine breite, lichte und starkastige Krone
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Wasserinsekten, Amphibien, Kleinsäugern
- -
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Fortpflanzungszeit (1.3. - 31.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
- -
Erhaltung der flachen Verlandungszonen an Seen, Weihern und langsam fließenden Gewässern
- -
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der deckungsreichen Gewässer wie Tümpel, Weiher, flache Seen, Moorgewässer und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 9.
Bodanrück (Gebietsnummer DE 8220-402)
Größe: 6311 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Konstanz
Städte und Gemeinden:
Allensbach, BodmanLudwigshafen, Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Reichenau
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Moorente (Aythya nyroca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen
- -
Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Schwimmpflanzen- und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Tümpel abgetorfter Hochmoorflächen
- -
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.1.-15.10.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 10.
Bodenmöser (Gebietsnummer DE 8325-441)
Größe: 918 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg
Städte und Gemeinden:
Argenbühl, Isny im Allgäu
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung der flachen, feuchten, mit Bergkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Hochmoore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Moore
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Gänsesäger (Mergus merganser)
- -
Erhaltung der Flüsse und Bäche mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
- -
Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der vegetationsreichen Stillgewässer im Moorbereich
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.- 30.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden
- -
Erhaltung von wildkrautreichen kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Teiche mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficolli)s
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche und Gräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 11.
Brandhalde (Gebietsnummer DE 7617-401)
Größe: 10 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Rottweil
Städte und Gemeinden:
Oberndorf am Neckar
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2. - 30.6.)
- 12.
Bremgarten (Gebietsnummer DE 8011-441)
Größe: 1.694 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald
Städte und Gemeinden:
Bad Krozingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim, Heitersheim, Neuenburg am Rhein
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.9.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Wiesenkomplexe
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Orpheusspötter (Hippolais polyglotta)
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Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten
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Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausgedehnten Krautschicht
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachflächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Triel (Burhinus oedicnemus)
- -
Erhaltung des Gebietscharakters mit weiträumigen, offenen und zusammenhängenden Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von steinigen Flächen
- -
Erhaltung des wechselweisen Anbaus von Getreide, Mais, Kartoffeln sowie anderen Kulturen, die zur Fortpflanzungszeit (1.4. - 31.8.) eine für den Triel geeignete Wuchshöhe aufweisen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4. - 31.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten, insbesondere Früh- und Spätkartoffeln
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von wenigstens zeitweilig Wasser führenden Senken mit Röhricht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- 13.
Donauried (Gebietsnummer DE 7527-441)
Größe: 4253 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart, Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Alb-Donau-Kreis, Heidenheim
Städte und Gemeinden:
Asselfingen, Herbrechtingen, Langenau, Niederstotzingen, Rammingen, Sontheim an der Brenz
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Moore
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung der Seggenriede
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Knäkente (Anas querquedula)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schlagschwirl (Locustella fluviatilis)
- -
Erhaltung der Niedermoore, Fließ- und Stillgewässer begleitenden dichten Ufervegetation und von Feuchtgebieten mit Sukzessions- und Bewaldungsstadien
- -
Erhaltung von lichten Auenwäldern
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Triel (Burhinus oedicnemus)
- -
Erhaltung des Gebietscharakters mit weiträumigen, offenen und zusammenhängenden Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von steinigen Flächen
- -
Erhaltung des wechselweisen Anbaus von Getreide, Mais, Kartoffeln sowie anderen Kulturen, die zur Fortpflanzungszeit (1.4. - 31.8.) eine für den Triel geeignete Wuchshöhe aufweisen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4. - 31.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Silberreiher (Egretta alba)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Großer Brachvogel, Kampfläufer, Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) und Wiesenweihe (Circus pygargus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtgrünlandkomplexen und der Riedgebiete
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Sumpfohreule (Asio flammeus)
- -
Erhaltung der Niedermoorflächen mit ausgedehnten Seggenrieden und kleinen Feldgehölzen im Donauried
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie fest installierte Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 14.
Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust (Gebietsnummer DE 7712-402)
Größe: 1085 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Emmendingen, Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Herbolzheim, Kenzingen, Rheinhausen, Riegel, Ringsheim, Rust
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Wiesenkomplexe
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Hecken sowie Kleinstrukturen wie kleinflächige Brachen, sumpfige Senken, Einzelbüsche und -bäume und unbefestigte Feldwege
- -
Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Tümpel, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Storchenvögel (Weißstorch)
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Watvögel (Bruchwasserläufer, Kampfläufer, Kiebitz)
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von ausgedehntem Grünland mit Wässerwiesen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von artenreichen Wildkrautbeständen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Röhrichte
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 15.
Enztal Mühlhausen - Roßwag (Gebietsnummer DE 7019-441)
Größe: 540 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe, Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Enzkreis, Ludwigsburg
Städte und Gemeinden:
Illingen, Mühlacker, Vaihingen an der Enz
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
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Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe und an Fließgewässern
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiedehopf (Upupa epops)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie Wiesen- und Weinbaulandschaften
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Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren, extensiven Viehweiden
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Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgärten
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen und weiterer Nistgelegenheiten wie Höhlungen in Mauern, Hütten und Holzstapeln
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 16.
Eriskircher Ried (Gebietsnummer DE 8323-401)
Größe: 604 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Bodenseekreis
Städte und Gemeinden:
Eriskirch, Friedrichshafen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
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Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Kolbenente (Netta rufina)
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Erhaltung der Flachwasserzonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden
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Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden Gewässern
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Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Altarme
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Krickente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Singschwan, Tafelente), Lappentaucher (Haubentaucher, Schwarzhalstaucher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Altarme und Fließgewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere insbesondere für Krickenten
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Amphibien, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Alpenstrandläufer, Großer Brachvogel, Zwergstrandläufer)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Schlick-, Sand- und Kiesbänke
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
- -
Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und andere Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Trauerseeschwalbe)
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Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
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Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Feldgehölzen
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Erhaltung der Riede mit Büschen und Bruchwaldinseln
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 17.
Eselsburger Tal (Gebietsnummer DE 7327-441)
Größe: 328 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Heidenheim
Städte und Gemeinden:
Gerstetten, Herbrechtingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2. - 30.6.)
- 18.
Federseeried (Gebietsnummer DE 7923-401)
Größe: 2930 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Biberach
Städte und Gemeinden:
Alleshausen, Bad Buchau, Bad Schussenried, Betzenweiler, Kanzach, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Uttenweiler
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung der naturnahen Moore
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Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
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Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
- -
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
- -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
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Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
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Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden
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Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
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Erhaltung der naturnahen Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Nistgelegenheiten
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
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Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
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Erhaltung der naturnahen Moore
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Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
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Erhaltung der Seggenriede
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Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.- 30.9.)
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von magerem Grünland
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Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
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Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen
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Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten lockeren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Verlandungszonen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung der Heiden und Moore
- -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
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Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
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Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
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Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung der Niedermoore, Kleingewässer, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Rallen (Tüpfelsumpfhuhn, Wasserralle)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Seen und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) und Storchenvögel (Weißstorch)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Seen und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Bekassine)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Seen und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an Fließgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
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Erhaltung von, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Flussseeschwalbe)
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Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Sturmmöwe) und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) und Merlin (Falco columbarius)
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Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
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Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
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Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung der ausgedehnten Verlandungszonen mit Röhrichten
- 19.
Felsenberg (Gebietsnummer DE 6618-402)
Größe: 6 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Rhein-Neckar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Neckargemünd
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen
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Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 20.
Gottswald (Gebietsnummer DE 7513-442)
Größe: 2208 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Kehl, Offenburg, Schutterwald, Willstätt
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
- 21.
Grienwiesen und Wernauer Baggerseen (Gebietsnummer DE 7322-401)
Größe: 69 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Esslingen
Städte und Gemeinden:
Köngen, Unterensingen, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar)
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
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Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Gewässer begleitenden Gehölze wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5. - 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Wiesen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
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Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen
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Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung der Magerrasen und Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
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Erhaltung der flachen Verlandungszonen an natürlichen und künstlichen Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern
- -
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
- -
Erhaltung der während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.) wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen
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Erhaltung von langen Röhricht -Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Rallen (Tüpfelsumpfhuhn)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Nachtreiher, Rohrdommel)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen mit Grünland
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit ausgedehnten Röhrichten und Gebüschen
- -
Erhaltung der ausgedehnten Landröhrichte
- 22.
Hardtwald nördlich von Karlsruhe (Gebietsnummer DE 6916-441)
Größe: 4742 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Karlsruhe
Städte und Gemeinden:
Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Graben-Neudorf, Karlsruhe, Linkenheim-Hochstetten, Stutensee
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
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Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
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Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
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Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
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Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von Graswegen, Ruderal- und Staudenfluren
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wiedehopf (Upupa epops)
- -
Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen vor allem auf sandigen Standorten
- -
Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald
- -
Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald
- -
Erhaltung von Rohbodenflächen und Flächen mit niedrigem Bewuchs
- -
Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
- 23.
Heiden und Wälder Tauberland (Gebietsnummer DE 6323-441)
Größe: 1117 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe, Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis
Städte und Gemeinden:
Hardheim, Königheim, Külsheim, Tauberbischofsheim, Werbach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laubwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von großflächigen Mager- und Trockenrasen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiedehopf (Upupa epops)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie Wiesen- und Weinbaulandschaften
- -
Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren sowie extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgärten
- -
Erhaltung von Steinhaufen und Steinriegeln
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen und weiterer Nistgelegenheiten wie Höhlungen in Mauern, Hütten und Holzstapeln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen vor allem auf sandigen Standorten
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald
- -
Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald
- -
Erhaltung von Rohbodenflächen und Flächen mit niedrigem Bewuchs
- -
Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 24.
Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen (Gebietsnummer DE 6726-441)
Größe: 539 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Schwäbisch Hall
Städte und Gemeinden:
Satteldorf, Wallhausen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Bachniederungen und Muldenlagen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von strukturreichem Offenland in Nachbarschaft zu lichten Waldbeständen mit größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von Kleinstrukturen wie sumpfige Senken, Tümpel, Einzelbüsche und -bäume, unbefestigte Feldwege
- -
Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 25.
Hohentwiel/Hohenkrähen (Gebietsnummer DE 8218-401)
Größe: 150 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Konstanz Städte und Gemeinden: Hilzingen, Mühlhausen-Ehingen, Singen (Hohentwiel)
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Zaunammer (Emberiza cirlus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
- -
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
- -
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
- -
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
- -
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
- -
Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
Zippammer (Emberiza cia)
- -
Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
- -
Erhaltung von extensiv genutzten strukturreichen steilen Weinberghängen mit besonnten Trockenmauern oder Steinriegeln
- -
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
- 26.
Höwenegg (Gebietsnummer DE 8018-401)
Größe: 21 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Tuttlingen
Städte und Gemeinden:
Immendingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 27.
Jagst mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6624-401)
Größe: 852 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe, Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Heilbronn, Hohenlohekreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Ostalbkreis, Schwäbisch Hall
Städte und Gemeinden:
Adelsheim, Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Crailsheim, Dörzbach, Frankenhardt, Gerabronn, Gundelsheim, Ilshofen, Ingelfingen, Jagsthausen, Jagstzell, Kirchberg an der Jagst, Krautheim, Langenburg, Möckmühl, Mulfingen, Neudenau, Offenau, Ravenstein, Roigheim, Satteldorf, Schöntal, Schrozberg, Stimpfach, Widdern
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern sowie der Brutmöglichkeiten an Brücken
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Altwässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 28.
Johanniterwald (Gebietsnummer DE 7712-403)
Größe: 58 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Emmendingen
Städte und Gemeinden:
Kenzingen, Rheinhausen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
- 29.
Kaiserstuhl (Gebietsnummer DE 7912-442)
Größe: 7923 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen
Städte und Gemeinden:
Bahlingen, Bötzingen, Breisach am Rhein, Eichstetten, Endingen am Kaiserstuhl, Ihringen, Riegel, Sasbach, Vogtsburg im Kaiserstuhl,
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.9.)
Bienenfresser (Merops apiaster)
- -
Erhaltung von blütenreichen Böschungen, Ruderalfluren, Gebüsch- oder Gehölzgruppen, magerem Grünland, Viehweiden und Wiesen in Weinbergslagen
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Erhaltung von strukturreichen, offenen und wärmebegünstigten Landschaftsteilen
- -
Erhaltung von extensiven landwirtschaftlichen Nutzungen in der Umgebung von Brutplätzen
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Erhaltung der weitgehend vegetationsfreien Brutwände, insbesondere der Lösswände
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Erhaltung von Sitzwarten wie vereinzelte teils dürre Bäume und Büsche
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Erhaltung der Gewässer
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Fluginsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Heidelerche (Lullula arborea)
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Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen
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Erhaltung von größeren Waldlichtungen
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Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
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Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
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Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten sowie Weinbaulandschaften
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung von offenen Felswänden in Steinbrüchen mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung von offenen Felswänden in Steinbrüchen mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwaldstreifen im Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiedehopf (Upupa epops)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie Wiesen- und Weinbaulandschaften
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Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren, extensiven Viehweiden
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Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgärten
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen und weiterer Nistgelegenheiten wie Höhlungen in Mauern, Hütten und Holzstapeln
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Zaunammer (Emberiza cirlus)
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Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
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Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
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Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
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Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
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Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
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Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten zur Jungenaufzucht
- 30.
Kälberklamm und Hasenklamm (Gebietsnummer DE 7016-401)
Größe: 21 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Karlsruhe
Städte und Gemeinden:
Ettlingen, Karlsruhe, Waldbronn
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswand des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen
- -
Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 31.
Kammbach-Niederung (Gebietsnummer DE 7413-441)
Größe: 1835 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Appenweier, Kehl, Oberkirch, Offenburg Rheinau, Willstätt
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2. - 31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Silberreiher) und Storchenvögel (Weißstorch)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Großer Brachvogel)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, und Nahrungsgebiete
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
- -
Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Nahrungsgebiete
- 32.
Kinzig-Schutter-Niederung (Gebietsnummer DE 7513-441)
Größe: 2822 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Friesenheim, Hohberg, Kehl, Neuried, Offenburg, Schutterwald, Willstätt
Gebietsbezogene Erhaltungsziele Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3. - 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
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Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Storchenvögel (Weißstorch)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Watvögel (Großer Brachvogel, Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 33.
Kocher mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6823-441)
Größe: 888 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall
Städte und Gemeinden:
Braunsbach, Bretzfeld, Bühlertann, Bühlerzell, Fichtenberg, Forchtenberg, Gaildorf, Hardthausen am Kocher, Ilshofen, Ingelfingen, Künzelsau, Kupferzell, Langenbrettach, Michelbach an der Bilz, Neuenstadt am Kocher, Neuenstein, Niedernhall, Oberrot, Obersontheim, Öhringen, Pfedelbach, Rosengarten, Schwäbisch Hall, Untermünkheim, Vellberg, Weißbach, Wolpertshausen, Wüstenrot, Zweiflingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der Brutmöglichkeiten an Brücken
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
- -
Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Feuchtgrünland entlang der Gewässer
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete
- 34.
Kochhartgraben und Ammertalhänge (Gebietsnummer DE 7419-401)
Größe: 54 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Tübingen
Städte und Gemeinden:
Ammerbuch, Rottenburg am Neckar
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
- 35.
Konstanzer Bucht des Bodensees (Gebietsnummer DE 8321-401)
Größe: 311 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Konstanz Städte und Gemeinden: Konstanz
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Kolbenente, Moorente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Tafelente), Lappen- und Seetaucher (Eistaucher, Haubentaucher, Prachttaucher, Schwarzhalstaucher, Sterntaucher, Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn)
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen des Bodensees mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Taucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten und Rallen, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Flussseeschwalbe, Trauerseeschwalbe)
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässerbereiche
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 36.
Korker Wald (Gebietsnummer DE 7313-442)
Größe: 2827 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Achern, Appenweier, Kehl, Renchen, Rheinau, Willstätt
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 37.
Lappen bei Walldürn (Gebietsnummer DE 6422-401)
Größe: 63 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Neckar-Odenwald-Kreis
Städte und Gemeinden:
Buchen (Odenwald), Walldürn
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Watvögel (Bekassine, Bruchwasserläufer, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von artenreichen Wildkrautbeständen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen
- 38.
Lindenweiher (Gebietsnummer DE 7924-401)
Größe: 46 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Biberach
Städte und Gemeinden:
Hochdorf
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung des aktuellen Wasserstandes im Gebiet
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung des Lindenweihers mit seiner Flachwasserzone
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung des aktuellen Wasserstandes im Gebiet
- -
Erhaltung der Riede und Niedermoore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung des Lindenweihers mit seiner Flachwasserzone und der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Quelltöpfe und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Schneidried- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Niedermoorflächen
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen des Lindenweihers und an schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede, Schneidriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Niedermooren mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 39.
Mindelsee (Gebietsnummer DE 8220-403)
Größe: 409 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Konstanz
Städte und Gemeinden:
Allensbach, Radolfzell am Bodensee
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kolbenente (Netta rufina)
- -
Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.)
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Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Moorente (Aythya nyroca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen
- -
Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Schwimmpflanzen- und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Tümpel
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Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.1.-15.10.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesengebieten
- -
Erhaltung der Moore
- -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
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Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
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Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie vegetationsreiche Teiche und Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7. - 15.9.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
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Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung der Magerrasen und Hecken
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
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Erhaltung der flachen Verlandungszonen an natürlichen und künstlichen Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern
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Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Teiche, flache Seen und Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Moorente, Reiherente, Tafelente, Zwergsäger)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der besiedelten Gewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchenten gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtgrünlandkomplexen und der Riedgebiete
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 40.
Mittlere Schwäbische Alb (Gebietsnummer DE 7422-441)
Größe: 39597 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart, Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Alb-Donau-Kreis, Esslingen, Göppingen, Reutlingen, Tübingen, Zollernalbkreis
Städte und Gemeinden:
Aichelberg, Bad Ditzenbach, Bad Überkingen, Bad Urach, Beuren, Bissingen an der Teck, Böhmenkirch, Boll, Burladingen, Deggingen, Dettingen an der Erms, Dettingen unter Teck, Donzdorf, Dürnau, Engstingen, Eningen unter Achalm, Erkenbrechtsweiler, Eschenbach, Gammelshausen, Geislingen an der Steige, Gingen an der Fils, Göppingen, Grabenstetten, Gruibingen, Gutsbezirk Münsingen, gemfr. Gebiet, Hechingen, Heiningen, Heroldstatt, Hülben, Kohlberg, Kuchen, Laichingen, Lenningen, Lichtenstein, Metzingen, Mössingen, Mühlhausen im Täle, Münsingen, Neidlingen, Neuffen, Owen, Pfullingen, Reutlingen, Römerstein, Sankt Johann, Schelklingen, Schlat, Sonnenbühl, Süßen, Weilheim an der Teck, Wiesensteig, Zell unter Aichelberg
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden
- -
Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung der flachen, feuchten, mit Bergkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Hochmoore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
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Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Heidelerche (Lullula arborea)
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Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
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Erhaltung von größeren Waldlichtungen
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Erhaltung der Borstgrasrasen mit Heidelbeerfluren, Moorgebiete und Flügelginsterheiden
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Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
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Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
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Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche
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Erhaltung der Moore
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
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Erhaltung von extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten mit Lesesteinhaufen oder -riegeln
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Erhaltung von extensiv genutzten Viehweiden
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Erhaltung der Heidegebiete
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Erhaltung von vegetationsfreien oder -armen Flächen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Dolinen-Einbrüche, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder und Magerrasen-Flecken
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen
- -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 41.
Mittlerer Rammert (Gebietsnummer DE 7519-401)
Größe: 2750 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Tübingen
Städte und Gemeinden:
Dußlingen, Ofterdingen, Rottenburg am Neckar, Tübingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
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Erhaltung der wärmeliebenden Vegetationskomplexe mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Nasswiesen
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
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Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
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Erhaltung von Niederwaldsukzession
- -
Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
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Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
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Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
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Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
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Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
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Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Hohltaube (Columba oenas)
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotkopfwürger (Lanius senator)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
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Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen
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Erhaltung von magerem Grünland
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen- und Hecken-Gebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher und Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 42.
Mittlerer Schwarzwald (Gebietsnummer DE 7915-441)
Größe: 21666 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Bräunlingen, Donaueschingen, Eisenbach (Hochschwarzwald), Elzach, Friedenweiler, Furtwangen im Schwarzwald, Glottertal, Gutach (Schwarzwaldbahn), Gütenbach, Hardt, Hausach, Hornberg, Hüfingen, Löffingen, Mühlenbach, Sankt Georgen im Schwarzwald, Sankt Märgen, Sankt Peter, Schonach im Schwarzwald, Schönwald im Schwarzwald, Schramberg, Simonswald, Titisee-Neustadt, Triberg im Schwarzwald, Unterkirnach, Villingen-Schwenningen, Vöhrenbach, Waldkirch, Winden im Elztal
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Auerhuhn (Tetrao urogallus)
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Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Kiefer, Tanne oder Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation
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Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen
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Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken
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Erhaltung der Moore und anmoorigen Standorte
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Erhaltung der Balzplätze
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Erhaltung von Schlafbäumen
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Erhaltung von gut einsehbaren An- und Abflugplätzen, insbesondere an Hangkanten
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Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
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Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräuter, Gräser und Beeren im Sommer und Frühherbst
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Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland und Weidfeldstrukturen
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Dreizehenspecht (Picoides tridactylus)
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Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe
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Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien
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Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Weidfeldkomplexen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln, insbesondere alte Buchen und Eichen
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
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Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
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Erhaltung von Niederwald- und Weidfeldsukzession
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Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
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Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
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Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
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Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
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Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
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Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Mittelspecht (Picoides medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünland- und Heidegebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von Einzelbäumen, Büschen und Gebüschgruppen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Ringdrossel (Turdus torquatus)
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Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern
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Erhaltung der Moore, Moorwälder und von Weidfeldern
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Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
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Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession
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Erhaltung von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flächen
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Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen
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Erhaltung der Moore
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zippammer (Emberiza cia)
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Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden
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Erhaltung von strukturreichen Weidfeldern
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Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
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Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
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Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Steinbruchhalden mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
Zitronenzeisig (Carduelis citrinella)
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Erhaltung von montanen lichten zwergstrauchreichen Waldbeständen
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Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
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Erhaltung von Reut- und Weidfeldern
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Erhaltung der Moore
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Erhaltung der Magerrasen und von Magerweiden und Feuchtwiesen
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Erhaltung von isolierten Weidgehölzen und Weidfichtensolitären
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Erhaltung von mageren Wiesengesellschaften in tieferen Lagen als Ausweichplätze bei ungünstigen Witterungslagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
- 43.
Mooswälder bei Freiburg (Gebietsnummer DE 7912-441)
Größe: 3617 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Freiburg im Breisgau
Städte und Gemeinden:
Bötzingen, Freiburg im Breisgau, Gottenheim, March, Schallstadt, Umkirch, Vörstetten
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
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Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
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Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung von Gras- und Erdwegen
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Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Weißstorch (Ciconia ciconia)
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Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Rohrdommel) und Storchenvögel
(Weißstorch)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 44.
Nordschwarzwald (Gebietsnummer DE 7415-441)
Größe: 36045 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg, Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Baden-Baden, Calw, Freudenstadt, Ortenaukreis, Rastatt, Rottweil
Städte und Gemeinden:
Achern, Alpirsbach, Bad Herrenalb, Bad Peterstal-Griesbach, Bad Rippoldsau-Schapbach, Bad Wildbad im Schwarzwald, Baden-Baden, Baiersbronn, Bühl, Bühlertal, Dobel, Durbach, Enzklösterle, Forbach, Freudenstadt, Gaggenau, Gengenbach, Gernsbach, Lauf, Loffenau, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Oberwolfach, Oppenau, Ottenhöfen im Schwarzwald, Ottersweier, Sasbach, Sasbachwalden, Schenkenzell, Seebach, Seewald, Weisenbach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Auerhuhn (Tetrao urogallus)
- -
Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Kiefer, Tanne oder Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation
- -
Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen
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Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken
- -
Erhaltung der Moore und anmoorigen Standorte
- -
Erhaltung der Balzplätze
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Erhaltung von Schlafbäumen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
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Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräutern, Gräsern und Beeren im Sommer und Frühherbst
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Dreizehenspecht (Picoides tridactylus)
- -
Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe
- -
Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien
- -
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
- -
Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
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Erhaltung von Niederwald- und Weidfeldsukzession
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Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
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Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
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Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
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Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
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Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
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Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Ringdrossel (Turdus torquatus)
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Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern
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Erhaltung der Moore, Moorwälder und Heideflächen
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Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
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Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession
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Erhaltung von Grinden und anderen kurzrasigen Flächen
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Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern in den Mittelgebirgen
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen
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Erhaltung der Moore
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zippammer (Emberiza cia)
- -
Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden
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Erhaltung von strukturreichen Weidfeldern
- -
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
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Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
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Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Steinbruchhalden mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
Zitronenzeisig (Carduelis citrinella)
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Erhaltung von montanen lichten zwergstrauchreichen Waldbeständen, insbesondere Bergkiefernbestände mit Lichtungen
- -
Erhaltung der Hochmoore, Missen und Grinden
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Erhaltung der Magerrasen und von Magerweiden und Feuchtwiesen
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Erhaltung von mageren Wiesengesellschaften und Ruderalflächen in tieferen Lagen als Ausweichplätze bei ungünstigen Witterungslagen
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Erhaltung von Reut- und Weidfeldern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
- 45.
Ostalbtrauf bei Aalen (Gebietsnummer DE 7126-401)
Größe: 561 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Ostalbkreis
Städte und Gemeinden:
Aalen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
- 46.
Pfrunger und Burgweiler Ried (Gebietsnummer DE 8022-401)
Größe: 2826 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg, Sigmaringen
Städte und Gemeinden:
Guggenhausen, Königseggwald, Ostrach, Riedhausen, Wilhelmsdorf
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung der naturnahen Bachniederungen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der vorhandenen Nistgelegenheiten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Torfstichseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schlagschwirl (Locustella fluviatilis)
- -
Erhaltung der Niedermoore, Fließ- und Stillgewässer begleitenden dichten Ufervegetation und von Feuchtgebieten mit Sukzessions- und Bewaldungsstadien
- -
Erhaltung von lichten Auenwäldern
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche und Wiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 47.
Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar (Gebietsnummer DE 7021-401)
Größe: 42 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Ludwigsburg
Städte und Gemeinden:
Freiberg am Neckar, Ingersheim, Pleidelsheim
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
- -
Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände
- -
Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Kleinsäugern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von mageren Mähwiesen sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
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Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
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Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
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Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen und Pflanzensämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 48.
Renchniederung (Gebietsnummer DE 7313-441)
Größe: 1856 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Achern, Appenweier, Kehl, Oberkirch, Renchen, Rheinau
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Bekassine (Gallinago gallinago)
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
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Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
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Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung von Gras- und Erdwegen
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Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen mit zeitlich differenzierter Nutzung
- -
Erhaltung der Seggenriede
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
- -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Niedermoore, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Silberreiher) und Storchenvögel (Weißstorch)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Bekassine, Großer Brachvogel, Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
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Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
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Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtgrünlandkomplexen und der Riedgebiete
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
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Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Nahrungsgebiete
- 49.
Rheinniederung Altlußheim - Mannheim (Gebietsnummer DE 6616-441)
Größe: 4452 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Mannheim, Rhein-Neckar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Altlußheim, Brühl, Edingen-Neckarhausen, Hockenheim, Ketsch, Mannheim, Schwetzingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
- -
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
- -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen, extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
- -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Blässgans, Saatgans) und Rallen (Tüpfelsumpfhuhn)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für die Rallen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und Klärteiche mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern und Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 50.
Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg (Gebietsnummer DE 7911-401)
Größe: 1116 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen
Städte und Gemeinden:
Breisach am Rhein, Sasbach, Vogtsburg im Kaiserstuhl
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Sümpfe mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Krickente, Reiherente, Schnatterente, Stockente, Tafelente)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für die Krickente
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchenten und Sägern gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 51.
Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe (Gebietsnummer DE 7015-441)
Größe: 2165 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Karlsruhe, Rastatt
Städte und Gemeinden:
Au am Rhein, Elchesheim-Illingen, Karlsruhe, Rheinstetten
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
- -
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
- -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
- -
Erhaltung von Pionier- und frühen Sukzessionsstadien an Uferabschnitten oder auf Kiesbänken des Rheins oder rheinnaher Baggerseen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Kiesflächen und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Krickente Anas crecca)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen und Pflanzensämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Rieden mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 52.
Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone (Gebietsnummer DE 8211-401)
Größe: 1475 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach
Städte und Gemeinden:
Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Neuenburg am Rhein, Schliengen, Weil am Rhein
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Gänsesäger (Mergus merganser)
- -
Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
- -
Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Orpheusspötter (Hippolais polyglotta)
- -
Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten
- -
Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausgedehnten Krautschicht
- -
Erhaltung von Auenwäldern mit Weidengebüschen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zaunammer (Emberiza cirlus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
- -
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
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Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
- -
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen S äumen
- -
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten zur Jungenaufzucht
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Krickente, Reiherente, Schnatterente, Tafelente)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für die Krickente
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten und Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 53.
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim (Gebietsnummer DE 6816-401)
Größe: 5116 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Karlsruhe
Städte und Gemeinden:
Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsruhe, Linkenheim-Hochstetten, Philippsburg
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
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Erhaltung von Flussauen
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Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
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Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
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Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
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Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
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Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
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Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
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Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
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Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
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Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung von Gras- und Erdwegen
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Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von Wässerwiesen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Altwässer, Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
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Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
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Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von extensiven Viehweiden
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Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
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Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
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Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Krickente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Stockente, Tafelente, Zwergsäger), Lappentaucher (Haubentaucher, Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Graureiher, Purpurreiher, Rohrdommel, Silberreiher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Möwen (Sturmmöwe)
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Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
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Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Fischadler (Pandion haliaetus)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Kormoran) und Nahrungsgebiete
- 54.
Rheinniederung Kehl - Helmlingen (Gebietsnummer DE 7313-401)
Größe: 2134 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg, Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis, Rastatt
Städte und Gemeinden:
Kehl, Lichtenau, Rheinau
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
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Erhaltung von Pionier- und frühen Sukzessionsstadien an Uferabschnitten oder auf Kiesbänken rheinnaher Baggerseen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Kiesflächen und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-31.7.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Löffelente (Anas clypeata)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
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Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
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Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln
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Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Lachmöwenkolonien
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Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tafelente (Aythya ferina)
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Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
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Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
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Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Blässgans, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Saatgans, Schellente, Schnatterente, Zwergsäger)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 55.
Rheinniederung Neuenburg - Breisach (Gebietsnummer DE 8011-401)
Größe: 2782 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald
Städte und Gemeinden:
Breisach am Rhein, Eschbach, Hartheim, Heitersheim, Neuenburg am Rhein
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Gänsesäger (Mergus merganser)
- -
Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
- -
Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
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Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kolbenente (Netta rufina)
- -
Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Aufrechterhaltung eines Wasserregimes an den Brutgewässern ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.)
- -
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Baggerseen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Orpheusspötter (Hippolais polyglotta)
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Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten
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Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausgedehnten Krautschicht
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Erhaltung von Auenwäldern mit Weidengebüschen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiedehopf (Upupa epops)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Wiesenlandschaften
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Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren, extensiven Viehweiden
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Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis )
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Reiherente, Saatgans, Schellente, Schnatterente, Stockente), Lappentaucher (Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Silberreiher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) und Merlin (Falco columbarius)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 56.
Rheinniederung Nonnenweier - Kehl (Gebietsnummer DE 7512-401)
Größe: 3901 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Kehl, Meißenheim, Neuried, Schwanau, Willstätt
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
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Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
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Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3. - 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
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Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
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Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln
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Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
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Erhaltung der Lachmöwenkolonien
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Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tafelente (Aythya ferina)
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Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
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Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
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Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Krickente, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Stockente, Tafelente, Zwergsäger), Lappentaucher (Haubentaucher), Rallen (Blässhuhn)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen und Pflanzensämereien, Insekten, Mollusken und kleinen Krebstieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung der Gießen als eisfreie Nahrungsgewässer im Winter
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Seeadler (Haliaeetus albicilla)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 57.
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier (Gebietsnummer DE 7712-401)
Größe: 4719 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Emmendingen, Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Forchheim, Gemeindefreier Grundbesitz, Kappel-Grafenhausen, Kenzingen, Rheinhausen, Riegel, Rust, Sasbach, Schwanau, Weisweil, Wyhl
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Gänsesäger (Mergus merganser)
- -
Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
- -
Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Blässgans, Graugans, Krickente, Pfeifente, Reiherente, Saatgans, Schellente, Schnatterente, Stockente, Zwergsäger), Lappentaucher (Haubentaucher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Taucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Seeadler (Haliaeetus albicilla)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Bienenfresser (Merops apiaster)
- -
Erhaltung von insektenreichem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit Verlandungszonen
- -
Erhaltung von Sitzwarten wie vereinzelte teils dürre Bäume und Büsche
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Gießen als eisfreie Nahrungsgewässer im Winter
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 58.
Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung (Gebietsnummer DE 7114-441)
Größe: 3105 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg, Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis, Rastatt
Städte und Gemeinden:
Hügelsheim, Iffezheim, Lichtenau, Rastatt, Rheinau, Rheinmünster, Steinmauern
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
- -
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
- -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und - ufern führt
- -
Erhaltung von Pionier- und frühen Sukzessionsstadien an Uferabschnitten oder auf Kiesbänken des Rheins oder rheinnaher Baggerseen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Kiesflächen und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Altwässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Blässgans, Krickente, Saatgans, Schnatterente, Stockente)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen, Pflanzensämereien und kleinen Wirbellosen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 59.
Riedmatten und Schiftunger Bruch (Gebietsnummer DE 7214-441)
Größe: 375 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Rastatt
Städte und Gemeinden:
Bühl, Hügelsheim, Rheinmünster, Sinzheim
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der Gewässer
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung der Seggenriede
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
- -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 60.
Rohrsee (Gebietsnummer DE 8125-441)
Größe: 111 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg
Städte und Gemeinden:
Bad Wurzach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Knäkente (Anas querquedula)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
- -
Erhaltung des im Mündungsbereich langsam fließenden Baches mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Kolbenente (Netta rufina)
- -
Erhaltung der Flachwasserseen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere und Laichkrautgewächse
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung des im Mündungsberecih langsam fließenden Baches mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7. - 30.9.)
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
- -
Erhaltung der Flachwasserseen
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden
- -
Erhaltung der Lachmöwen- und Seeschwalbenkolonien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
- -
Erhaltung von Inseln oder -halbinseln
- -
Erhaltung der Lachmöwenkolonien
- -
Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.7)
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung der Flachwasserseen mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen sowie der schwach fließenden Gräben und des Baches mit reicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zum Rohrsee
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
- -
Erhaltung der flachen Verlandungszonen an den Seen und langsam fließenden Gewässern
- -
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen flachen Seen und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung des im Mündungsbereich langsam fließenden Baches
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Schnatterente), Lappentaucher (Schwarzhalstaucher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten; Mollusken, kleinen Krebstieren, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an den Seen und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Grünlandkomplexen mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen,
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Großer Brachvogel, Zwergstrandläufer)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an den Seen und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 61.
Saalbachniederung bei Hambrücken (Gebietsnummer DE 6817-441)
Größe: 385 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Karlsruhe
Städte und Gemeinden:
Bruchsal, Graben-Neudorf, Karlsdorf-Neuthard, Philippsburg, Waghäusel
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher und Teiche mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 62.
Salemer Klosterweiher (Gebietsnummer DE 8221-401)
Größe: 137 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Bodenseekreis
Städte und Gemeinden:
Salem, Uhldingen-Mühlhofen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Kolbenente (Netta rufina)
- -
Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.)
- -
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
- -
Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Flachwasser- und Verlandungszonen
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände mit unterschiedlicher Altersstruktur
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.2.- 31.8.), außer nach Sömmerung oder Winterung
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Kleinsäugern, Amphibien und Wasserinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
- -
Erhaltung der deckungsreichen Weiher mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der Weiher mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
- -
Erhaltung der flachen Verlandungszonen an den Weihern und langsam fließenden Gewässer
- -
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Weiher
- -
Erhaltung der langsam fließenden Wiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Tafelente)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der besiedelten Weiher und Wiesengräben
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Mollusken
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit angrenzenden offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 63.
Salenberg (Gebietsnummer DE 7425-401)
Größe: 28 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Alb-Donau-Kreis
Städte und Gemeinden:
Lonsee
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 64.
Schlichemtal (Gebietsnummer DE 7717-401)
Größe: 218 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Rottweil
Städte und Gemeinden:
Dietingen, Epfendorf
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-30.6.)
- 65.
Schmiechener See (Gebietsnummer DE 7624-402)
Größe: 74 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Alb-Donau-Kreis
Städte und Gemeinden:
Allmendingen, Schelklingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
- -
Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen
- -
Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
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Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Flachwassersees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Flachwassersees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Löffelente (Anas clypeata)
- -
Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Flachwassersees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.–15.8.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3. - 15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Purpurreiher, Rohrdommel)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 66.
Schönberg bei Freiburg (Gebietsnummer DE 8012-441)
Größe: 69 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg im Breisgau
Städte und Gemeinden:
Freiburg im Breisgau, Merzhausen, Schallstadt
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zaunammer (Emberiza cirlus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit benachbarten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
- -
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
- -
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
- -
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
- -
Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- 67.
Schönbuch (Gebietsnummer DE 7420-441)
Größe: 15 362 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart, Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Böblingen, Esslingen, Reutlingen, Tübingen
Städte und Gemeinden:
Aichtal, Altdorf, Altenriet, Ammerbuch, Dettenhausen, Gärtringen, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Kirchentellinsfurt, Nufringen, Pliezhausen, Reutlingen, Rottenburg am Neckar, Schlaitdorf, Tübingen, Walddorfhäslach, Waldenbuch, Weil im Schönbuch
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Moore
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Mittelspecht (Picoides medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten sowie Weinbaulandschaften
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche
- -
Erhaltung der Moore
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen und Steinriegel-HeckenGebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, Altarme, Feuchtwiesengräben, Moorgewäser
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 68.
Schwarzensee und Kolbenmoos (Gebietsnummer DE 8324-441)
Größe: 56 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg
Städte und Gemeinden:
Wangen im Allgäu
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Moore
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Moore
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
- -
Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht- Bereichen
- -
Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Schwarzensees und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.- 30.9.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung des Schwarzensees mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung des Schwarzensees mit seinen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der schilfbewachsenen Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
- -
Erhaltung der flachen Verlandungszonen am Schwarzensee und an langsam fließenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung des deckungsreichen Schwarzensees und zumindest stellenweise deckungsreicher Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 69.
Schwetzinger und Hockenheimer Hardt (Gebietsnummer DE 6617-441)
Größe: 1436 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Rhein-Neckar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Hockenheim, Leimen, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Walldorf
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von Wegrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen vor allem auf sandigen Standorten
- -
Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald
- -
Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald
- -
Erhaltung von Rohbodenflächen und Flächen mit niedrigem Bewuchs
- -
Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
- 70.
Steinbruch Leimen (Gebietsnummer DE 6618-401)
Größe: 22 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Heidelberg, Leimen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen
- -
Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 71.
Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen (Gebietsnummer DE 7123-441)
Größe: 2074 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis
Städte und Gemeinden:
Berglen, Lorch, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Urbach, Welzheim, Winterbach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotkopfwürger (Lanius senator)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen, Trockenmauern und Hecken
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 72.
Stromberg (Gebietsnummer DE 6919-441)
Größe: 10306 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe, Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Enzkreis, Heilbronn, Ludwigsburg
Städte und Gemeinden:
Bönnigheim, Brackenheim, Cleebronn, Erligheim, Freudental, Güglingen, Illingen, Löchgau, Maulbronn, Pfaffenhofen, Sachsenheim, Sersheim, Sternenfels, Vaihingen an der Enz, Zaberfeld
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von Gebüsch- und Feldgehölzstrukturen in den Randbereichen von Weinbergen
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Rotkopfwürger (Lanius senator)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Tümpel
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der bekannten Brutplätze
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld der Brutplätze
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der Brutmöglichkeit am Fernmeldeturm
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen und Hecken
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen, Feldgehölzen und Einzelbäumen
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 73.
Südschwarzwald (Gebietsnummer DE 8114-441)
Größe: 33 516 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg im Breisgau, Lörrach, Waldshut
Städte und Gemeinden:
Aitern, Albbruck, Bernau, Böllen, Bollschweil, Bonndorf im Schwarzwald, Breitnau, Buchenbach, Dachsberg (Südschwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Freiburg im Breisgau, Fröhnd, Görwihl, Grafenhausen, Häg-Ehrsberg, Häusern, Herrischried, Hinterzarten, Höchenschwand, Ibach, Kleines Wiesental, Müllheim, Münstertal/ Schwarzwald, Oberried, Sankt Blasien, Schluchsee, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Schopfheim, Todtmoos, Todtnau, Tunau, Ühlingen-Birkendorf, Utzenfeld, Waldshut-Tiengen, Wehr, Weilheim, Wembach, Wieden, Zell im Wiesental
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Auerhuhn (Tetrao urogallus)
- -
Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Kiefer, Tanne oder Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation
- -
Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen
- -
Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken
- -
Erhaltung der Moore und anmoorigen Standorte
- -
Erhaltung der Balzplätze
- -
Erhaltung von Schlafbäumen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräutern, Gräsern und Beeren im Sommer und Frühherbst
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Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der flachen, feuchten, mit Bergkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Hochmoore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Weidfelder
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Dreizehenspecht (Picoides tridactylus)
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Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe
- -
Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien
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Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
- -
Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
- -
Erhaltung von Niederwald- und Weidfeldsukzession
- -
Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
- -
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
- -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
- -
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beere für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung der Borstgrasrasen mit Heidelbeerfluren, Moorgebiete und Flügelginsterheiden
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)
Ringdrossel (Turdus torquatus)
- -
Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern
- -
Erhaltung der Moore, Moorwälder und Weidfelder
- -
Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
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Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession
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Erhaltung von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flächen
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Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-31.7.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung der Heiden und Moore
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern in den Mittelgebirgen
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen
- -
Erhaltung der Moore
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zippammer (Emberiza cia)
- -
Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von strukturreichen Weidfeldern
- -
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Steinbruchhalden mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
Zitronenzeisig (Carduelis citrinella)
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Erhaltung von montanen lichten zwergstrauchreichen Waldbeständen, insbesondere Bergkiefernbestände mit Lichtungen
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Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
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Erhaltung der Hochmoore
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Erhaltung der Magerrasen und von Magerweiden und Feuchtwiesen
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Erhaltung von mageren Wiesengesellschaften und Ruderalflächen in tieferen Lagen als Ausweichplätze bei ungünstigen Witterungslagen
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Erhaltung von Weidfeldern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2. - 15.8.)
- 74.
Südwestalb und Oberes Donautal (Gebietsnummer DE 7820-441)
Größe: 43031 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg, Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Rottweil, Sigmaringen, Tübingen, Tuttlingen, Zollernalbkreis
Städte und Gemeinden:
Albstadt, Balgheim, Balingen, Bärenthal, Beuron, Bingen, Bisingen, Bodelshausen, Böttingen, Bubsheim, Buchheim, Burladingen, Deilingen, Denkingen, Dotternhausen, Dürbheim, Egesheim, Fridingen an der Donau, Frittlingen, Gammertingen, Gosheim, Hausen am Tann, Hechingen, Hettingen, Inzigkofen, Irndorf, Jungingen, Kolbingen, Königsheim, Leibertingen, Mahlstetten, Meßstetten, Mössingen, Mühlheim an der Donau, Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Reichenbach am Heuberg, Renquishausen, Rietheim-Weilheim, Scheer, Schömberg, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Spaichingen, Stetten am kalten Markt, Straßberg, Tuttlingen, Veringenstadt, Wehingen, Weilen unter den Rinnen, Wellendingen, Wurmlingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streu- und Feuchtwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
- -
Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
- -
Erhaltung von Niederwaldsukzession
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Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
- -
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
- -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
- -
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung der Borstgrasrasen und Flügelginsterheiden
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtwiesen und -weiden
- -
Erhaltung der Schilfflächen
- -
Erhaltung von Hochstaudenfluren und Brachen in den Grünlandgebieten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und bodenlebenden Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von ausgedehnten extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen mit zahlreichen Büschen
- -
Erhaltung von Heckengebieten mit den dortigen Kleinstrukturen wie Steinriegelhecken, kleinflächige Brachen, sumpfige Senken, Einzelbüsche und -bäume, unbefestigte Feldwege
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Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen
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Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Raufußkauz (Aegolius funereus)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
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Erhaltung von extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten mit Lesesteinhaufen oder -riegeln
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Erhaltung von extensiv genutzten Viehweiden, insbesondere Schafweiden
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Erhaltung der Heidegebiete
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Erhaltung von vegetationsfreien oder -armen Flächen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Dolinen-Einbrüche, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Kornweihe (Circus cyaneus)
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Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
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Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen
- -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 75.
Täler der Mittleren Flächenalb (Gebietsnummer DE 7624-441)
Größe: 5692 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Alb-Donau-Kreis, Biberach, Reutlingen, Ulm
Städte und Gemeinden:
Allmendingen, Berghülen, Blaubeuren, Blaustein, Dornstadt, Ehingen (Donau), Emeringen, Hayingen, Lauterach, Munderkingen, Münsingen, Obermarchtal, Rechtenstein, Riedlingen, Schelklingen, Ulm, Untermarchtal, Zwiefalten
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
- 76.
Tierstein mit Hangwald und Egerquelle (Gebietsnummer DE 7127-401)
Größe: 3 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Ostalbkreis
Städte und Gemeinden:
Bopfingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
- 77.
Tüllinger Berg und Gleusen (Gebietsnummer DE 8311-441)
Größe: 582 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Lörrach
Städte und Gemeinden:
Binzen, Grenzach-Wyhlen, Lörrach, Weil am Rhein
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Orpheusspötter (Hippolais polyglotta)
- -
Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten
- -
Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausgedehnten Krautschicht
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zaunammer (Emberiza cirlus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
- -
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
- -
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
- -
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
- -
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
- -
Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- 78.
Überlinger See des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-404)
Größe: 2556 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg, Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Bodenseekreis, Konstanz
Städte und Gemeinden:
Allensbach, Bodman-Ludwigshafen, Konstanz, Sipplingen, Überlingen, Uhldingen-Mühlhofen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kolbenente (Netta rufina)
- -
Erhaltung der Flachwasserzone des Bodensees mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden
- -
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
- -
Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände
- -
Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonien
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Kleinsäugern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der Flachwasserzone des Bodensees
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen und Heckengebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der deckungsreichen Bereiche der Flachwasserzone des Bodensees sowie der Altarme und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Kolbenente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Tafelente), Lappentaucher (Haubentaucher), Rallen (Blässhuhn)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie die Flachwasserzone des Bodensees, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen am Bodensee und an schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Taucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Trauerseeschwalbe)
- -
Erhaltung der Flachwasserzone des Bodensees
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 79.
Unteres Remstal (Gebietsnummer DE 7121-442)
Größe: 571 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis
Städte und Gemeinden:
Fellbach, Remseck am Neckar, Waiblingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Gänsesäger (Mergus merganser)
- -
Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
- -
Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen und Steinriegel-Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
- 80.
Untersee des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-401)
Größe: 5915 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Konstanz
Städte und Gemeinden:
Allensbach, Gaienhofen, Konstanz, Moos, Öhningen, Radolfzell am Bodensee, Reichenau, Singen (Hohentwiel)
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
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Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
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Erhaltung der Schotter- und Kiesbänke oder Schwemmsandinseln
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Nistgelegenheiten
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit Brutmöglichkeiten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
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Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen
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Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Kolbenente (Netta rufina)
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Erhaltung der Flachwasserzonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
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Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Löffelente (Anas clypeata)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.)
Moorente (Aythya nyroca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees
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Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Schwimmpflanzen- und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Tümpel abgetorfter Moorflächen
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Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.1.-15.10.)
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
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Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände
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Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit Flachwasserbereichen
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Kleinsäugern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
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Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Flachwasser- und Verlandungszonen
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Erhaltung der wasserständigen Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände mit unterschiedlicher Altersstruktur
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Kleinsäugern, Amphibien und Wasserinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-31.8.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
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Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen
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Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten lockeren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
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Erhaltung der deckungsreichen Stillgewässer
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Erhaltung der Flachwasserbereiche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden
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Erhaltung der Lachmöwen- und Seeschwalbenkolonien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen-und Ackergebieten
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
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Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
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Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln
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Erhaltung der Niedermoore
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Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
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Erhaltung der Lachmöwenkolonien
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Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Tafelente (Aythya ferina)
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Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
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Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
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Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
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Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
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Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von extensiven Viehweiden
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Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
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Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
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Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
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Erhaltung der flachen Verlandungszonen an natürlichen und künstlichen Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern
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Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Bergente, Gänsesäger, Knäkente, Kolbenente, Krickente, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Singschwan, Spießente, Stockente, Tafelente, Zwergsäger, Zwergschwan), Lappentaucher (Haubentaucher, Schwarzhalstaucher, Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn, Tüpfelsumpfhuhn)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der besiedelten Gewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Alpenstrandläufer, Bruchwasserläufer, Großer Brachvogel, Kampfläufer, Kiebitz, Zwergstrandläufer)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Möwen (Zwergmöwe) und Seeschwalben (Trauerseeschwalbe)
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Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
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Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) und Rohrweihe (Circus aeruginosus), Merlin (Falco columbarius) und Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
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Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 81.
Vogelinsel Max-Eyth-See (Gebietsnummer DE 7121-441)
Größe: 3 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Stuttgart
Städte und Gemeinden:
Stuttgart
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
- -
Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände
- -
Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonie
- -
Erhaltung der Flachwasserbereiche
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Kleinsäugern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
- 82.
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb (Gebietsnummer DE 7323-441)
Größe: 17003 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Esslingen, Göppingen
Städte und Gemeinden:
Aichelberg, Albershausen, Bad Überkingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Boll, Deggingen, Dettingen unter Teck, Dürnau, Eislingen/Fils, Eschenbach, Frickenhausen, Gammelshausen, Geislingen an der Steige, Gingen an der Fils, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Hochdorf, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Kuchen, Lenningen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Schlat, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar), Zell unter Aichelberg
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
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Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 83.
Wachenberg bei Weinheim (Gebietsnummer DE 6418-401)
Größe: 23 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Rhein-Neckar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Weinheim
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Zippammer (Emberiza cia)
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Erhaltung von sonnenexponierten Felsformationen und Steinschutthalden des Steinbruchs
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Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
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Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
- 84.
Wagbachniederung (Gebietsnummer DE 6717-401)
Größe: 1042 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Karlsruhe, Rhein-NeckarKreis
Städte und Gemeinden:
Altlußheim, Neulußheim, Oberhausen-Rheinhausen, Waghäusel
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
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Erhaltung von Flussauen
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Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
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Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
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Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
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Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
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Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
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Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen
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Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche oder Weiher in Lehm- und Kiesgruben und stillgelegten Klärteichen mit geeigneten Schilfröhrichten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Kolbenente (Netta rufina)
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Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten und Seggenrieden
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Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.)
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Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Löffelente (Anas clypeata)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Riedränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Purpurreiher (Ardea purpurea)
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Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Flachwasser- und Verlandungszonen
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Erhaltung der wasserständigen Röhrichte, insbesondere Schilfreinbestände mit unterschiedlicher Altersstruktur
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung einer flachen Überstauung des Schilfröhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Kleinsäugern, Amphibien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
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Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen
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Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten lockeren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
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Erhaltung der deckungsreichen Stillgewässer wie Weiher, Teiche, Altarme
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Erhaltung der Flachwasserseen
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden
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Erhaltung der Lachmöwen- und Seeschwalbenkolonien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachflächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
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Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
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Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln
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Erhaltung der Niedermoorbereiche
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Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Lachmöwenkolonien
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Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tafelente (Aythya ferina)
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Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
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Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
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Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
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Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
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Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
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Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von extensiven Viehweiden
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Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
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Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
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Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
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Erhaltung der flachen Verlandungszonen an Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern
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Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben, Moorkolke
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Knäkente, Krickente, Löffelente, Schnatterente), Lappentaucher (Schwarzhalstaucher), Rallen (Tüpfelsumpfhuhn)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Lappentaucher und Rallen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht -Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Rieden mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Bekassine, Bruchwasserläufer, Flussregenpfeifer, Kampfläufer, Zwergstrandläufer)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Möwen (Zwergmöwe) und Seeschwalben (Trauerseeschwalbe, Weißbartseeschwalbe)
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Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Sturmmöwe) und Nahrungsgebiete
Rohrweihe (Circus aeruginosus) und Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
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Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Grauammer (Emberiza calandra)
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Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
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Erhaltung von Gras- und Erdwegen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung von Feldhecken und anderen Dickichten
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
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Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 85.
Weiher bei Maulbronn (Gebietsnummer DE 7018-401)
Größe: 143 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Enzkreis
Städte und Gemeinden:
Maulbronn, Ölbronn-Dürrn
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
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Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Blauracke (Coracias garrulus)
- -
Erhaltung von reich strukturierter Kulturlandschaft
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen und magerem Grünland mit vereinzelten Bäumen
- -
Erhaltung von lichten Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
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Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesen
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Knäkente (Anas querquedula)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen und Kleingewässer
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen und Kleingewässer
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
- -
Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen
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Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten lockeren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
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Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Feldhecken
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der deckungsreichen Gewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Nachtreiher, Rohrdommel) und Storchenvögel (Schwarzstorch)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Fischadler (Pandion haliaetus)
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Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Kormoran) und Nahrungsgebiete
- 86.
Wiesenlandschaft bei Balingen (Gebietsnummer DE 7718-441)
Größe: 969 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Zollernalbkreis
Städte und Gemeinden:
Balingen, Geislingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der mageren Wiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotkopfwürger (Lanius senator)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Feucht- oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen und Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
- 87.
Wiesenweihe Taubergrund (Gebietsnummer DE 6425-441)
Größe: 1692 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Main-Tauber-Kreis
Städte und Gemeinden:
Creglingen, Igersheim, Wittighausen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern in den Randbereichen mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Wiesenweihe (Circus pygargus)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von großflächigen Wintergetreideanbauflächen insbesondere mit Winterweizen und -gerste
- -
Erhaltung von Graswegen und Gras-, Röhricht- und Staudensäumen sowie von Brachen in Ackerbaugebieten
- -
Erhaltung der Bruten in Getreidefeldern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
- 88.
Wurzacher Ried (Gebietsnummer DE 8025-401)
Größe: 1798 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg
Städte und Gemeinden:
Bad Wurzach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Bachauen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung der flachen, feuchten, mit Moorkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Moore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5. - 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Knäkente (Anas querquedula)
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Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees, der Kleingewässer, insbesondere der durch Biber-Dämme entstandenen Gewässer, und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der vegetationsreichen Moorgewässer
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Löffelente (Anas clypeata)
- -
Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7. - 15.9.)
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesengebieten
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Erhaltung der Heiden und Moore
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Wiesenrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees und der durch Biber-Dämme entstandenen Gewässer
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation und der krautreichen Wiesengräben
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen
- -
Erhaltung der offenen Heiden und Moore
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Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald
- -
Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald
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Erhaltung von Flächen mit niedrigem Bewuchs
- -
Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-1.8.)
Zwergtaucher (achybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen, des Stuttgarter Sees und der durch Biber-Dämme entstandenen Gewässer sowie der Feuchtwiesengräben und Moorgewässer
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Feldgehölzen
- -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 89.
Wutach und Baaralb (Gebietsnummer DE 8116-441)
Größe: 14002 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Kreis, Waldshut
Städte und Gemeinden:
Blumberg, Bonndorf im Schwarzwald, Bräunlingen, Donaueschingen, Friedenweiler, Hüfingen, Lenzkirch, Löffingen, Stühlingen, Wutach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
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Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
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Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Feuchtgrünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
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Erhaltung der Großseggenriede und Moore
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Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
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Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
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Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung von Gras- und Erdwegen
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Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Heidelerche (Lullula arborea)
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Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
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Erhaltung von größeren Waldlichtungen
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Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
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Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
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Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung der Moore
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen und Steinriegel-Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Kornweihe (Circus cyaneus) und Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
- -
Erhaltung von teils feuchtem Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 90.
Ziegelberg (Gebietsnummer DE 7418-401)
Größe: 56 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Calw
Städte und Gemeinden:
Nagold
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur ...
Anlage 1Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010INHALTSVERZEICHNISI. Städte und Gemeinden mit Vogelschutzgebieten II. Vogelschutzgebiete in alphabetischer ReihenfolgeIII. Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Anlage 2 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur ...
Anlage 2Anlage 2 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010INHALTSVERZEICHNIS: Gemeinde-Namen Gebietsnamen Gebiets-Nr Teilkarten-Nummer(n) Aalen Ostalbtrauf bei Aalen 7126-401 2540, 2541, 2556, 2557, 2558, 2559, 2566 Achern Acher-Niederung 7314-441 384, 385, 406, 407 Achern Korker Wald 7313-442 352, 382 Achern Nordschwarzwald 7415-441 596, 634, 635, 678 Achern Renchniederung 7313-441 329, 351, 352, 381, 382, 383 Adelsheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 1810, 1833 Aichelberg Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2073, 2074, 2117, 2118 Aichelberg Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2029, 2074, 2118 Aichtal Schönbuch 7420-441 1674, 1691, 1692, 1712, 1713 Aitern Südschwarzwald 8114-441 196, 197, 210, 211, 212, 235, 236 Albbruck Südschwarzwald 8114-441 413, 414, 415, 442, 443, 444, 445, 446, 474, 475 Albershausen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2032, 2076, 2077, 2120, 2121, 2122 Albstadt Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1308, 1309, 1338, 1339, 1340, 1372, 1373, 1374, 1375, 1376, 1410, 1411, 1412, 1413, 1414, 1415, 1455, 1456, 1457, 1458, 1459, 1494, 1495, 1496, 1497, 1498, 1499, 1500, 1501, 1502, 1540, 1541, 1542, 1543, 1544, 1545, 1546, 1547, 1548, 1582, 1583, 1584, 1585,1586 Allensbach Bodanrück 8220-402 1528, 1529, 1530, 1570, 1571, 1572, 1573, 1606, 1607, 1608, 1609, 1610, 1630, 1631 Allensbach Mindelsee 8220-403 1529, 1530, 1572 Allensbach Überlinger See des Bodensees 8220-404 1573, 1609, 1610, 1633 Allensbach Untersee des Bodensees 8220-401 1528, 1569, 1570, 1606, 1630 Alleshausen Federseeried 7923-401 2139, 2140, 2141, 2176, 2177, 2178 Allmendingen Schmiechener See 7624-402 2281 Allmendingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2181, 2216, 2217, 2239, 2240, 2255 Alpirsbach Nordschwarzwald 7415-441 788, 789, 790, 791, 828, 829, 830, 831, 832, 833 Altdorf Schönbuch 7420-441 1473, 1474, 1475, 1517, 1518, 1519, 1560, 1561 Altenriet Schönbuch 7420-441 1691 Altlußheim Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 1030, 1031, 1032, 1069, 1070, 1107 Altlußheim Wagbachniederung 6717-401 1068, 1105, 1106 Altshausen Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher 8123-441 2008, 2058, 2097, 2098, 2136, 2137 Ammerbuch Kochhartgraben und Ammertalhänge 7419-401 1344, 1345, 1381, 1382 Ammerbuch Schönbuch 7420-441 1346, 1383, 1384, 1424, 1425, 1426, 1427, 1470, 1471, 1472, 1473, 1515, 1516, 1517, 1559, 1560 Appenweier Kammbach-Niederung 7413-441 324, 325, 326 Appenweier Korker Wald 7313-442 303, 304, 326, 327, 328, 329, 349, 350, 378, 379 Appenweier Renchniederung 7313-441 326, 327, 328, 329 Argenbühl Bodenmöser 8325-441 2445, 2454, 2455, 2461, 2462 Asselfingen Donauried 7527-441 2568, 2569, 2570, 2571, 2572 Au am Rhein Rheinniederung Elchesheim -Karlsruhe 7015-441 601, 602, 640, 641, 683, 684, 725 Aulendorf Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher 8123-441 2137 Bad Bellingen Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 3, 4, 10, 11, 12 Bad Buchau Federseeried 7923-401 2099, 2100, 2138, 2139, 2140, 2174, 2175, 2176, 2177, 2210, 2211, 2212, 2213 Bad Ditzenbach Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2219, 2220, 2221, 2222, 2242, 2243, 2244, 2245, 2246, 2260, 2261 Bad Dürrheim Baar 8017-441 1050, 1051, 1052, 1088, 1089, 1090, 1091, 1124, 1125, 1126, 1127, 1128, 1129, 1150, 1151, 1152, 1153, 1154, 1155, 1156, 1173, 1174, 1175, 1176, 1190, 1191, 1192, 1193, 1205,1206 Bad Friedrichshall Jagst mit Seitentälern 6624-401 1695, 1696, 1717, 1718, 1738, 1739 Bad Herrenalb Nordschwarzwald 7415-441 891, 892, 930, 932, 933, 934, 974, 975, 1019, 1020 Bad Krozingen Bremgarten 8011-441 73 Bad Peterstal-Griesbach Nordschwarzwald 7415-441 560, 561, 588, 589, 627, 628, 668, 669, 670, 671, 672, 711, 712 Bad Rippoldsau-Schapbach Nordschwarzwald 7415-441 627, 666, 667, 668, 669, 670, 671, 706, 707, 708, 709, 710, 711, 745, 746, 747, 748, 749, 750, 751, 752, 788, 789, 790, 791, 792, 833, 834 Bad Schussenried Federseeried 7923-401 2173, 2174, 2209, 2210, 2211, 2236, 2237 Bad Überkingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2264, 2265, 2285, 2286, 2287, 2288, 2311, 2312, 2313, 2314, 2332, 2333, 2334, 2351, 2352 Bad Überkingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2264, 2333, 2334 Bad Urach Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1798, 1816, 1817, 1818, 1841, 1842, 1843, 1864, 1865, 1866, 1867, 1868, 1869, 1896, 1897, 1898, 1899, 1900, 1901, 1932, 1933, 1934,1935,1936 Bad Wildbad im Schwarzwald Nordschwarzwald 7415-441 971, 1015, 1016, 1017, 1018, 1059, 1060, 1061, 1062, 1063, 1098 Bad Wimpfen Jagst mit Seitentälern 6624-401 1695 Bad Wurzach Rohrsee 8125-441 2369, 2370 Bad Wurzach Wurzacher Ried 8025-401 2371, 2372, 2373, 2395, 2396, 2397, 2415, 2416, 2434, 2435, 2436, 2446 Baden-Baden Nordschwarzwald 7415-441 638, 639, 682, 722, 723, 763, 764, 765 Bahlingen Kaiserstuhl 7912-442 103, 104, 122, 123, 124, 144, 145 Baiersbronn Nordschwarzwald 7415-441 592, 594, 596, 628, 629, 630, 631, 632, 633, 634, 672, 673, 674, 675, 676, 677, 678, 711, 712, 713, 714, 715, 716, 717, 752, 753, 754, 755, 756, 757, 758, 793, 794, 795, 796, 797, 798, 799, 835, 836, 837, 838, 839, 840, 879, 880, 881 Balgheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1232, 1233, 1234, 1245, 1246 Balingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1272, 1273, 1289, 1309, 1310, 1311, 1312, 1313, 1339, 1340, 1341, 1342, 1343, 1374, 1375, 1376, 1414 Balingen Wiesenlandschaft bei Balingen 7718-441 1255, 1256, 1274, 1275, 1276, 1277, 1290, 1291, 1292 Bärenthal Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1331, 1332, 1333, 1334, 1366, 1367, 1368, 1404 Bartholomä Albuch 7226-441 2448, 2449, 2457, 2458, 2465, 2466 Berglen Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 1987, 1988, 2037 Bernau Südschwarzwald 8114-441 338, 339, 340, 341, 342, 364, 365, 366, 367, 368, 393, 394, 395, 396, 397, 421, 422, 423, 453 Betzenweiler Federseeried 7923-401 2101, 2102, 2140, 2141 Beuren Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1821, 1846, 1847, 1848, 1871, 1872, 1873 Beuron Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1365, 1366, 1401, 1402, 1403, 1447, 1448, 1449, 1450, 1451, 1490, 1491, 1492, 1534, 1535, 1536, 1576, 1577, 1578, 1613, 1614, 1615, 1636, 1637 Bingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1725, 1726, 1728, 1745, 1746, 1767, 1768, 1769 Binzen Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 32, 50 Bisingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1342, 1343, 1376, 1377, 1414, 1415, 1416, 1417, 1458, 1459 Bissingen an der Teck Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1939, 1940, 1941, 1977, 1978, 1979, 2025, 2026, 2027, 2070, 2071 Bissingen an der Teck Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1940, 1941, 1977, 1978, 1979, 1980, 2026, 2027 Blaubeuren Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2258, 2259, 2282, 2283, 2308, 2309, 2310, 2328, 2329, 2330, 2331, 2348, 2349, 2350, 2374, 2375, 2377, 2399 Blaustein Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2350, 2374, 2375, 2376, 2377, 2398, 2399, 2400, 2401, 2417, 2418, 2419 Blumberg Baar 8017-441 1082, 1083 Blumberg Wutach und Baaralb 8116-441 993, 994, 1038, 1039, 1040, 1041, 1042, 1043, 1077, 1078, 1079, 1080, 1081, 1082, 1115, 1116, 1117, 1118, 1119, 1120, 1143, 1144, 1145, 1146, 1147, 1167, 1168 Bodelshausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1463, 1506 Bodman-Ludwigshafen Bodanrück 8220-402 1445, 1487, 1531, 1532, 1573, 1610 Bodman-Ludwigshafen Überlinger See des Bodensees 8220-404 1488, 1531, 1532, 1533, 1573, 1574, 1575, 1610, 1612 Böhmenkirch Albuch 7226-441 2447, 2448, 2456, 2457 Böhmenkirch Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2404, 2405, 2406, 2422, 2423, 2424, 2425, 2440 Boll Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2117, 2118, 2152, 2153, 2191, 2192 Boll Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2117, 2118, 2119, 2152, 2153, 2154, 2192, 2193 Böllen Südschwarzwald 8114-441 195, 196, 209, 210, 211 Bollschweil Südschwarzwald 8114-441 215, 216 Bonndorf im Schwarzwald Südschwarzwald 8114-441 611, 612, 646, 647, 687, 688, 727, 728 Bonndorf im Schwarzwald Wutach und Baaralb 8116-441 648, 689, 690, 728, 729, 770, 771, 811, 812 Bönnigheim Stromberg 6919-441 1523, 1524, 1565, 1566, 1601, 1602, 1603 Bopfingen Tierstein mit Hangwald und Egerquelle 7127-401 2580 Böttingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1233, 1234, 1235, 1246, 1247, 1248, 1265, 1266, 1267, 1282, 1283 Bötzingen Kaiserstuhl 7912-442 100, 101, 102, 120, 121, 142, 143 Bötzingen Mooswälder bei Freiburg 7912-441 119, 120, 141, 142 Brackenheim Stromberg 6919-441 1567, 1603 Bräunlingen Baar 8017-441 774, 775, 776, 815, 816, 817, 860, 861, 862, 863, 910, 911, 912, 913, 954, 955, 956, 957, 997, 998, 999, 1000 Bräunlingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 654, 695, 696, 733, 734, 735, 775, 776, 777, 817, 818, 819 Bräunlingen Wutach und Baaralb 8116-441 909, 910, 953, 954, 996, 997 Braunsbach Kocher mit Seitentälern 6823-441 2302, 2320, 2321, 2322, 2323, 2324, 2325, 2337, 2338 Breisach am Rhein Kaiserstuhl 7912-442 60, 61 Breisach am Rhein Rheinniederung Breisach -Sasbach mit Limberg 7911-401 29, 30, 31, 41, 42, 43 Breisach am Rhein Rheinniederung Neuenburg -Breisach 8011-401 39, 40, 55, 56, 57, 58, 59, 74, 75 Breitnau Südschwarzwald 8114-441 372, 373, 374, 402, 403, 429, 430 Bretzfeld Kocher mit Seitentälern 6823-441 1879, 1880, 1881, 1882, 1912, 1913, 1914, 1951, 1952, 1991, 1992 Brigachtal Baar 8017-441 915, 916, 917, 959, 960, 961, 1002, 1003, 1004, 1049, 1050, 1051, 1088, 1089 Bruchsal Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 1100, 1101, 1102, 1103, 1136, 1137, 1138 Brühl Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 1033, 1034, 1073, 1074, 1075, 1111, 1112, 1113, 1142 Bubsheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1248, 1249, 1266, 1267, 1268, 1283, 1284 Buchen (Odenwald) Lappen bei Walldürn 6422-401 1811, 1812, 1834, 1835 Buchenbach Südschwarzwald 8114-441 372, 373, 374 Buchheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1362, 1363, 1399, 1400, 1401, 1446, 1447 Buggingen Bremgarten 8011–441 23a, 23b, 33, 33a, 51 Bühl Acher-Niederung 7314-441 407, 408, 409, 437, 438, 468 Bühl Nordschwarzwald 7415-441 598, 599, 636, 637, 638, 639, 681, 682 Bühl Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 469, 502 Bühlertal Nordschwarzwald 7415-441 599, 636, 637, 638, 639, 680, 681 Bühlertann Kocher mit Seitentälern 6823-441 2427, 2428, 2429 Bühlerzell Kocher mit Seitentälern 6823-441 2426, 2427 Burladingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1551, 1591, 1620, 1641 Burladingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1501, 1547, 1548, 1549, 1550, 1551, 1587, 1588, 1589, 1590, 1591, 1618, 1619 Cleebronn Stromberg 6919-441 1478, 1479, 1523, 1524, 1525, 1565, 1566, 1602, 1603 Crailsheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 2469, 2470, 2480, 2481, 2482, 2483, 2484, 2485, 2500, 2501, 2502, 2503 Creglingen Wiesenweihe Taubergrund 6425-441 2486, 2487, 2488, 2489, 2506, 2507, 2508, 2509 Dachsberg (Südschwarzwald) Südschwarzwald 8114-441 390, 391, 417, 418, 419, 446, 447, 448, 449, 450, 451, 480, 481 Dauchingen Baar 8017-441 1093, 1094, 1095, 1131, 1132, 1133, 1157, 1158, 1159 Deggingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2243, 2244, 2245, 2246, 2261, 2262, 2263, 2264, 2284, 2285, 2286, 2287 Deggingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2246, 2264 Deilingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1228, 1237, 1238, 1239, 1250, 1251, 1252, 1270, 1271 Deißlingen Baar 8017-441 1131, 1132, 1133, 1134, 1158, 1159, 1160, 1161, 1180, 1181, 1197 Denkingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1225, 1226, 1234, 1235, 1236 Dettenhausen Schönbuch 7420-441 1597, 1598, 1626, 1627, 1649, 1650 Dettenheim Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 983 Dettenheim Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim 6816-401 854, 855, 900, 901, 902, 943, 944, 945, 946, 984, 985, 986 Dettingen an der Erms Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1790, 1799, 1800, 1801, 1818, 1819, 1820, 1843, 1844 Dettingen unter Teck Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1941 Dettingen unter Teck Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1848, 1849, 1873, 1874, 1905, 1906, 1907, 1941, 1942 Dietingen Schlichemtal 7717-401 1183,1198 Dobel Nordschwarzwald 7415-441 1019, 1020, 1063, 1064 Donaueschingen Baar 8017-441 817, 862, 863, 864, 865, 913, 914, 915, 956, 957, 958, 959, 999, 1000, 1001, 1002, 1046, 1047, 1048, 1049, 1083, 1084, 1085, 1086, 1087, 1088, 1089, 1121, 1122, 1123, 1124, 1125, 1126, 1127, 1148, 1149, 1150, 1151, 1152, 1153, 1170 Donaueschingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 734, 735, 776, 777, 778, 817, 818, 819, 864, 865 Donaueschingen Wutach und Baaralb 8116-441 1147, 1148, 1169, 1170 Donzdorf Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2353, 2354 Dornstadt Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2418, 2419, 2438 Dörzbach Jagst mit Seitentälern 6624-401 2234, 2253, 2254, 2279, 2280 Dossenheim Bergstraße Dossenheim -Schriesheim 6518-401 1215, 1216, 1222 Dotternhausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1253, 1254, 1272, 1273 Durbach Nordschwarzwald 7415-441 466 Dürbheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1232, 1233, 1243, 1244, 1245, 1246, 1262, 1263, 1264, 1265 Durchhausen Baar 8017-441 1194, 1195, 1207, 1208 Dürnau Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2153, 2191, 2192 Dürnau Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2153, 2154, 2191, 2192, 2193 Dußlingen Mittlerer Rammert 7519-401 1509, 1510, 1554 Edingen-Neckarhausen Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 1074, 1075, 1112, 1113 Efringen-Kirchen Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 19 Egesheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1283, 1284, 1285, 1302, 1303, 1304, 1333 Eggenstein-Leopoldshafen Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 938, 939, 940, 980, 981 Eggenstein-Leopoldshafen Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim 6816-401 810, 849, 850, 851, 852, 895, 896, 897, 898, 939, 940 Ehingen (Donau) Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1965, 2012, 2013, 2061, 2062, 2063, 2105, 2106 Eichstegen Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weihe 8123-441 2008 Eichstetten Kaiserstuhl 7912-442 102, 103, 121, 122, 143, 144 Eisenbach (Hochschwarzwald) Mittlerer Schwarzwald 7915-441 654, 655, 695, 696, 697, 733, 734, 735, 736 Eislingen/ Fils Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2248, 2249, 2266, 2267 Elchesheim-Illingen Rheinniederung Elchesheim -Karlsruhe 7015-441 600, 601 Elzach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 434, 435, 462, 463, 464, 492, 493, 494, 495, 496, 520, 521, 522, 523, 524, 525, 552, 553, 554, 555 Emeringen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2010, 2011, 2059 Endingen am Kaiserstuhl Kaiserstuhl 7912-442 80, 81, 92, 93, 94, 103, 104, 105, 123, 124 Engstingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1750, 1772, 1773 Eningen unter Achalm Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1754, 1755, 1756, 1776, 1777, 1778, 1787, 1788, 1789 Enzklösterle Nordschwarzwald 7415-441 924, 925, 968, 969, 970, 971, 1012, 1013, 1014, 1015 Epfendorf Schlichemtal 7717-401 1182, 1183, 1198 Eriskirch Eriskircher Ried 8323-401 2004, 2005, 2006, 2054, 2055 Erkenbrechtsweiler Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1845, 1869, 1870, 1871, 1902, 1903 Erligheim Stromberg 6919-441 1601 Eschbach Bremgarten 8011-441 35, 36, 52, 53 Eschbach Rheinniederung Neuenburg - Breisach 8011-401 35, 36 Eschenbach Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2222, 2246, 2247 Eschenbach Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2222, 2223, 2224, 2225, 2246, 2247, 2248 Essingen Albuch 7226-441 2465, 2466, 2467, 2468, 2476, 2477, 2478, 2479, 2493, 2494, 2495, 2496 Ettlingen Kälberklamm und Hasenklamm 7016-401 976 Feldberg (Schwarzwald) Südschwarzwald 8114-441 342, 343, 344, 368, 369, 370, 399, 400, 425, 426, 456 Fellbach Unteres Remstal 7121-442 1757, 1780 Fichtenberg Kocher mit Seitentälern 6823-441 2250, 2251, 2268, 2291 Forbach Nordschwarzwald 7415-441 634, 635, 678, 679, 680, 681, 682, 718, 719, 720, 721, 722, 759, 760, 761, 762, 763, 764, 765, 800, 801, 802, 803, 804, 841, 842, 843, 844, 845, 883, 884, 885, 886, 887, 924, 925, 926, 927, 928, 968, 969 Forchheim Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 106, 107, 125, 126, 147 Forchtenberg Kocher mit Seitentälern 6823-441 1917, 1918, 1956, 1957, 1995, 1996, 2047, 2048, 2086, 2087, 2088, 2128, 2129, 2130 Frankenhardt Jagst mit Seitentälern 6624-401 2499, 2500 Freiberg am Neckar Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar 7021-401 1693, 1715 Freiburg im Breisgau Mooswälder bei Freiburg 7912-441 115, 116, 117, 137, 138, 139, 165, 166, 167, 168, 184, 185, 186, 198, 199, 200, 217, 218 Freiburg im Breisgau Schönberg bei Freiburg 8012-441 164, 183 Freiburg im Breisgau Südschwarzwald 8114-441 215, 216, 240, 241, 242, 270, 271 Freudenstadt Nordschwarzwald 7415-441 711, 751, 752, 792, 793, 832, 833, 834, 835, 877, 878 Freudental Stromberg 6919-441 1564, 1565, 1600, 1601 Frickenhausen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1803, 1821, 1822, 1823, 1846, 1847, 1848 Fridingen an der Donau Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1328, 1329, 1330, 1362, 1363, 1364, 1365, 1366, 1400, 1401, 1402, 1447, 1448 Friedenweiler Mittlerer Schwarzwald 7915-441 651, 652, 653, 692, 693, 694 Friedenweiler Wutach und Baaralb 8116-441 649, 650, 690, 691, 692, 730 Friedrichshafen Eriskircher Ried 8323-401 1964, 2005, 2006 Friesenheim Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 219, 220, 243, 244 Frittlingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1227 Fröhnd Südschwarzwald 8114-441 209, 232, 233, 262, 263, 288 Fronreute Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher 8123-441 2007, 2056, 2057, 2058, 2095, 2096, 2097, 2134, 2135 Furtwangen im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 486, 517, 518, 547, 548, 549, 577, 578, 579, 580, 616, 617, 618, 619, 620, 656, 657, 658, 659, 660, 700 Gaggenau Nordschwarzwald 7415-441 891, 892, 933 Gaienhofen Untersee des Bodensees 8220-401 1394, 1395, 1396, 1438, 1439, 1440, 1481, 1482 Gaildorf Kocher mit Seitentälern 6823-441 2269, 2270, 2291, 2292, 2293, 2294, 2317, 2318, 2319 Gammelshausen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2191, 2192, 2221, 2222 Gammelshausen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2192, 2222, 2223 Gammertingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1729, 1730, 1749, 1771 Gärtringen Schönbuch 7420-441 1349, 1386, 1429, 1430 Geisingen Baar 8017-441 1148, 1149, 1150, 1151, 1170, 1171, 1172, 1173, 1187, 1188, 1189, 1190, 1202, 1203, 1204, 1211, 1212 Geislingen an der Steige Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2285, 2311, 2312, 2332, 2333, 2334, 2351, 2352, 2353, 2354, 2378, 2379, 2380, 2381, 2382, 2402, 2403, 2404, 2422, 2423 Geislingen an der Steige Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2334, 2335, 2352 Geislingen Wiesenlandschaft bei Balingen 7718-441 1257, 1275, 1276 Gemeindefreier Grundbesitz Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 110, 111, 112, 113, 130, 131, 132, 133, 152, 153 Gengenbach Nordschwarzwald 7415-441 465, 466 Gerabronn Jagst mit Seitentälern 6624-401 2387, 2411, 2432 Gernsbach Nordschwarzwald 7415-441 846, 847, 887, 888, 889, 890, 925, 926, 927, 928, 929, 930, 931, 969, 970, 971, 972, 973, 974, 975, 1015, 1016, 1017, 1018, 1019, 1062 Gerstetten Eselsburger Tal 7327-441 2552, 2553, 2564 Gingen an der Fils Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2287, 2288, 2289, 2314, 2315, 2336 Gingen an der Fils Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2288, 2289, 2314, 2315, 2316 Glottertal Mittlerer Schwarzwald 7915-441 347, 375 Göppingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2248, 2266 Göppingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2119, 2120, 2121, 2154, 2155, 2156, 2157, 2193, 2194, 2195, 2224, 2225, 2247, 2248, 2249, 2266 Görwihl Südschwarzwald 8114-441 360, 361, 390, 391, 413, 414, 415, 416, 418, 444, 445, 446 Gosheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1227, 1228, 1235, 1236, 1237, 1248, 1249 Gottenheim Mooswälder bei Freiburg 7912-441 118, 119, 140, 141 Graben-Neudorf Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 982, 983, 1026, 1027, 1065, 1066, 1100 Graben-Neudorf Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 1102, 1103 Grabenstetten Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1868, 1869, 1870, 1899, 1900, 1901, 1902, 1935, 1936, 1937, 1938, 1975 Grafenhausen Südschwarzwald 8114-441 540, 573, 574, 608, 609, 610, 612 Grenzach-Wyhlen Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 69, 87 Gruibingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2115, 2116, 2117, 2150, 2151, 2152, 2189, 2190, 2191, 2219, 2220, 2221, 2244 Guggenhausen Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1888, 1889, 1923 Güglingen Stromberg 6919-441 1436, 1437, 1479, 1480, 1524, 1525 Gundelfingen Mooswälder bei Freiburg 7912-441 217, 218 Gundelsheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 1717, 1718, 1739 Gutach (Schwarzwaldbahn) Mittlerer Schwarzwald 7915-441 554, 555, 556, 557, 558, 582, 583, 584, 585, 586 Gütenbach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 486, 487, 488, 516, 517, 547, 548 Gutsbezirk Münsingen, gemfr. Gebiet Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1932, 1933, 1934, 1970, 1971, 1972, 1973, 2018, 2019, 2020, 2021, 2065, 2066, 2067, 2068, 2107, 2108, 2109, 2110, 2111, 2144, 2145, 2146, 2147, 2183, 2184, 2185, 2186 Häg-Ehrsberg Südschwarzwald 8114-441 232, 261, 262, 263, 287, 288 Hardheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2001, 2002, 2052, 2053 Hardt Mittlerer Schwarzwald 7915-441 874 Hardthausen am Kocher Kocher mit Seitentälern 6823-441 1804, 1828, 1829, 1855, 1856, 1883 Hartheim Bremgarten 8011-441 53, 73 Hartheim Rheinniederung Neuenburg -Breisach 8011-401 27, 28, 35, 36, 37, 38, 54, 55, 56 Hattenhofen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2030, 2075, 2076, 2119, 2120, 2155 Hausach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 526, 527, 556, 557, 558 Hausen am Tann Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1270, 1271, 1272, 1273, 1287, 1288, 1289 Häusern Südschwarzwald 8114-441 512, 513, 540, 541, 542 Hayingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1893, 1894, 1895, 1927, 1928, 1929, 1965, 1966, 1967, 2012, 2013, 2014, 2015 Hechingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1551, 1591 Hechingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1416, 1417, 1459, 1460, 1461, 1462, 1463, 1501, 1502, 1503, 1504, 1505, 1506, 1549, 1550, 1551, 1590, 1591 Heidelberg Steinbruch Leimen 6618-401 1214, 1221 Heidenheim an der Brenz Albuch 7226-441 2516, 2517, 2518, 2536, 2537, 2538, 2554, 2555 Heiningen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2222, 2246 Heiningen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2193, 2194, 2195, 2222, 2223, 2224, 2225, 2246, 2248 Heitersheim Bremgarten 8011-441 51, 51a, 52, 52a Heitersheim Rheinniederung Neuenburg -Breisach 8011-401 35, 36 Herbolzheim Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 149, 150 Herbrechtingen Donauried 7527-441 2572 Herbrechtingen Eselsburger Tal 7327-441 2552, 2553, 2564, 2565 Heroldstatt Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2146, 2184, 2185, 2186 Herrenberg Schönbuch 7420-441 1314, 1315, 1316, 1347, 1348, 1383, 1384, 1385, 1427, 1428, 1473, 1474 Herrischried Südschwarzwald 8114-441 285, 286, 311, 312, 335, 360, 361 Hettingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1729, 1730, 1747, 1748, 1749, 1770, 1771 Heubach Albtrauf Heubach 7225-401 2441, 2442, 2443, 2450, 2451, 2452 Hildrizhausen Schönbuch 7420-441 1385, 1386, 1428, 1429, 1430, 1474, 1475 Hilzingen Hohentwiel/Hohenkrähen 8218-401 1241, 1242, 1259, 1260, 1261 Hinterzarten Südschwarzwald 8114-441 370, 371, 372, 399, 400, 401, 402, 426, 427, 428 Hochdorf Lindenweiher 7924-401 2306, 2307 Hochdorf Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1945 Höchenschwand Südschwarzwald 8114-441 478, 479, 510, 511, 512, 538, 539, 540, 569, 570, 571 Hockenheim Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 1031, 1032, 1069, 1070, 1071, 1072, 1107, 1108, 1109, 1110, 1139, 1140, 1141 Hockenheim Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1164, 1165, 1166, 1185, 1186 Hohberg Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 220, 221, 222, 243, 244, 245 Holzgerlingen Schönbuch 7420-441 1518, 1519, 1561, 1562 Holzmaden Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1981, 2029, 2074, 2075 Hornberg Mittlerer Schwarzwald 7915-441 553, 554, 581, 582, 583, 623, 624, 625, 663, 664, 705 Hüfingen Baar 8017-441 776, 954, 955, 997, 998, 1043, 1044, 1045, 1046, 1082, 1083, 1084, 1085, 1120, 1121, 1122, 1148 Hüfingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 776, 777, 817 Hüfingen Wutach und Baaralb 8116-441 907, 908, 909, 951, 952, 953, 994, 995, 996, 997, 1041, 1042, 1043, 1044, 1082, 1120, 1121, 1147, 1148, 1169, 1170 Hügelsheim Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung 7114-441 472, 473, 505, 506, 507 Hügelsheim Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 504, 532 Hülben Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1843, 1844, 1868, 1869, 1870 Ibach Südschwarzwald 8114-441 361, 362, 363, 391, 392, 393, 394, 418, 419, 420, 421, 451 Iffezheim Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung 7114-441 506, 507, 508, 533, 534 Igersheim Wiesenweihe Taubergrund 6425-441 2344, 2363, 2390, 2391, 2392, 2412, 2413, 2414, 2433 Ihringen Kaiserstuhl 7912-442 60, 61, 76, 77, 78, 88, 89, 90, 91, 100, 101, 102 Illingen Enztal Mühlhausen - Roßwag 7019-441 1351 Illingen Stromberg 6919-441 1319, 1320, 1352, 1353, 1354, 1389, 1390, 1391 Ilshofen Jagst mit Seitentälern 6624-401 2431, 2432, 2444 Ilshofen Kocher mit Seitentälern 6823-441 2385, 2386 Immendingen Baar 8017-441 1190, 1191, 1203, 1204, 1205, 1211, 1212, 1213, 1219 Immendingen Höwenegg 8018-401 1223 Ingelfingen Jagst mit Seitentälern 6624-401 2166, 2202, 2233 Ingelfingen Kocher mit Seitentälern 6823-441 2165, 2201, 2231, 2232 Ingersheim Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar 7021-401 1693, 1694, 1716 Inzigkofen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1636, 1659, 1660, 1682, 1683 Irndorf Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1366, 1367, 1368, 1403, 1404, 1405, 1449, 1450 Isny im Allgäu Adelegg 8226-441 2510, 2511, 2512, 2513, 2527, 2528, 2529, 2530, 2531, 2532, 2545, 2546, 2547 Isny im Allgäu Bodenmöser 8325-441 2454, 2455, 2461, 2462, 2471, 2472 Jagsthausen Jagst mit Seitentälern 6624-401 1884, 1885, 1919, 1920, 1958, 1959 Jagstzell Jagst mit Seitentälern 6624-401 2497, 2498, 2523 Jungingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1502, 1503, 1548, 1549, 1550, 1588, 1589, 1590 Kanzach Federseeried 7923-401 2100, 2101, 2139, 2140 KappelGrafenhausen Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 131, 132, 152, 153 Karlsdorf-Neuthard Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 1100, 1101, 1137 Karlsruhe Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 893, 894, 935, 936, 937, 938, 939, 977, 978, 979, 980, 1022 Karlsruhe Kälberklamm und Hasenklamm 7016-401 976 Karlsruhe Rheinniederung Elchesheim -Karlsruhe 7015-441 725, 726, 766, 767, 768, 769, 805, 806, 807, 808 Karlsruhe Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim 6816-401 809, 810, 848, 849, 850, 895 Kehl Gottswald 7513-442 224, 225, 248, 249 Kehl Kammbach-Niederung 7413-441 254, 280, 281, 325 Kehl Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 204, 224, 225, 226, 227 Kehl Korker Wald 7313-442 252, 253, 254, 278, 280, 281, 304, 305, 328, 329 Kehl Rheinniederung Kehl - Helmlingen 7313-401 208, 229, 230, 255 Kehl Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 191, 192, 193, 194, 203, 204, 205, 206, 207 Kenzingen Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 147, 148, 149, 150 Kenzingen Johanniterwald 7712-403 126, 127, 148, 149 Kenzingen Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 125, 126, 147 Ketsch Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 1072, 1073, 1074, 1109, 1110, 1111, 1112, 1141 Kirchberg an der Jagst Jagst mit Seitentälern 6624-401 2431, 2444, 2453, 2459, 2460, 2469, 2470 Kirchentellinsfurt Schönbuch 7420-441 1646, 1647, 1648, 1670, 1671, 1672 Kirchheim unter Teck Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1849, 1850, 1851, 1874, 1875, 1876, 1877, 1906, 1907, 1908, 1909, 1942, 1943, 1944, 1945, 1979, 1980, 1981, 1982, 1983, 2029, 2030 Kleines Wiesental Südschwarzwald 8114-441 134, 135, 160, 161, 162, 163, 177, 178, 179, 180, 181, 195, 196 Kohlberg Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1801 Kohlberg Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1801, 1802 Kolbingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1281, 1282, 1299, 1300, 1301, 1330, 1331, 1332, 1364, 1365, 1366 Köngen Grienwiesen und Wernauer Baggerseen 7322-401 1853 Königheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2053, 2093, 2094, 2132, 2133, 2170 Königsbronn Albuch 7226-441 2465, 2466, 2474, 2475, 2476, 2491, 2492, 2493, 2494, 2517, 2518, 2519, 2520, 2537, 2538, 2539, 2555 Königseggwald Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1838, 1862 Königsfeld im Schwarzwald Baar 8017-441 873, 922, 923, 966, 967, 1009, 1010, 1011 Königsheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1282, 1283, 1301, 1302, 1333 Konstanz Bodanrück 8220-402 1607, 1608, 1609, 1630, 1631, 1632, 1633, 1653, 1654, 1655, 1677, 1678, 1679, 1680 Konstanz Konstanzer Bucht des Bodensees 8321-401 1675, 1676, 1698, 1720 Konstanz Überlinger See des Bodensees 8220-404 1609, 1632, 1633, 1655, 1656, 1678, 1679, 1680, 1699 Konstanz Untersee des Bodensees 8220-401 1628, 1629, 1629, 1651, 1652 Krauchenwies Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen 7921-401 1724, 1743, 1744, 1764 Krautheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 2131, 2167, 2168, 2203, 2204, 2234 Kuchen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2313, 2314, 2315, 2334, 2335, 2336 Kuchen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2313, 2314, 2315, 2334, 2335 Külsheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2002, 2003, 2052, 2053, 2094 Künzelsau Kocher mit Seitentälern 6823-441 2200, 2230, 2231, 2252, 2277, 2278, 2302, 2303, 2325 Kupferzell Kocher mit Seitentälern 6823-441 2162, 2200, 2229, 2230 Laichingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2146, 2147, 2186, 2187 Langenargen Eriskircher Ried 8323-401 2004 Langenau Donauried 7527-441 2534, 2535, 2548, 2549, 2550, 2551, 2560, 2561, 2562, 2563, 2567, 2568 Langenbrettach Kocher mit Seitentälern 6823-441 1827, 1828, 1854, 1881, 1882 Langenburg Jagst mit Seitentälern 6624-401 2357, 2358, 2359, 2387, 2388 Lauf Acher-Niederung 7314-441 407, 408, 436, 437 Lauf Nordschwarzwald 7415-441 597 Lauterach Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2061, 2062, 2103, 2104, 2105, 2143 Leibertingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1448, 1449, 1489, 1490, 1534, 1535, 1576, 1577, 1613 Leimen Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1185, 1186, 1200, 1201 Leimen Steinbruch Leimen 6618-401 1214, 1221 Lenningen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1902, 1903, 1904, 1936, 1937, 1938, 1939, 1940, 1974, 1975, 1976, 1977, 2022, 2023, 2024, 2025, 2069, 2070, 2113 Lenningen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1902, 1903, 1904, 1937, 1938, 1939, 1940, 1975,1976 Lenzkirch Wutach und Baaralb 8116-441 613, 614, 615, 649, 650, 690 Leutkirch im Allgäu Adelegg 8226-441 2513, 2514, 2515, 2531, 2532, 2533 Lichtenau Acher-Niederung 7314-441 385, 386, 407, 408 Lichtenau Rheinniederung Kehl - Helmlingen 7313-401 334, 355, 357 Lichtenau Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung 7114-441 334, 357, 358, 359, 387, 388 Lichtenstein Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1732, 1733, 1734, 1750, 1751, 1752, 1753, 1754, 1772, 1773, 1774, 1775, 1776, 1786, 1787 Linkenheim-Hochstetten Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 940, 981, 982, 983, 1026 Linkenheim-Hochstetten Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim 6816-401 852, 853, 897, 898, 899, 900, 940, 941, 942, 943 Löchgau Stromberg 6919-441 1600 Loffenau Nordschwarzwald 7415-441 891, 930, 931, 932 Löffingen Baar 8017-441 772, 773, 774, 813, 814, 815, 816, 859, 860, 861, 909, 910 Löffingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 692, 693, 694, 731, 732, 733, 773, 774, 775 Löffingen Wutach und Baaralb 8116-441 648, 649, 689, 690, 691, 729, 730, 771, 772, 812, 857, 858, 859, 907, 908, 909, 951, 952, 953 Lonsee Salenberg 7425-401 2420, 2421, 2439 Lorch Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 2158, 2196, 2197 Lörrach Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 48, 49, 50, 70, 71, 72 Mahlstetten Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1246, 1263, 1264, 1265, 1266, 1280, 1281, 1282 Mannheim Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 987, 988, 1035, 1036, 1075, 1076, 1113, 1114 March Mooswälder bei Freiburg 7912-441 140, 141, 142, 168, 169, 185, 186 Maulbronn Stromberg 6919-441 1293, 1319 Maulbronn Weiher bei Maulbronn 7018-401 1240, 1278 Meißenheim Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 157, 158, 159, 171, 172, 173 Mengen Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen 7921-401 1743, 1744, 1764, 1765, 1784, 1785 Merzhausen Schönberg bei Freiburg 8012-441 183 Meßstetten Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1286, 1287, 1288, 1289, 1306, 1307, 1308, 1309, 1335, 1336, 1337, 1338, 1369, 1370, 1371, 1372, 1406, 1407, 1408, 1409, 1452, 1453, 1454, 1494, 1495 Metzingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1778, 1779, 1789, 1790, 1798, 1799 Michelbach an der Bilz Kocher mit Seitentälern 6823-441 2271, 2272, 2295, 2296, 2297 Möckmühl Jagst mit Seitentälern 6624-401 1795, 1796, 1806, 1807, 1808, 1809, 1830, 1831, 1832, 1857, 1858 Mönchweiler Baar 8017-441 871, 872, 873, 921, 922, 923, 965, 966 Moos Untersee des Bodensees 8220-401 1326, 1327, 1360, 1361, 1396 Moosburg Federseeried 7923-401 2101, 2139, 2140 Mössingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1551, 1591, 1592, 1593, 1620, 1621, 1622, 1641, 1642, 1643, 1644, 1667, 1668 Mössingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1463, 1505, 1506, 1507, 1551, 1552, 1553, 1591, 1592, 1593, 1621, 1622 Mühlacker Enztal Mühlhausen - Roßwag 7019-441 1317, 1318, 1350, 1351, 1387 Mühlenbach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 525, 526, 527, 555, 556, 557 Mühlhausen im Täle Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2188, 2189, 2219, 2220, 2243, 2244 MühlhausenEhingen Hohentwiel/Hohenkrähen 8218-401 1261 Mühlheim an der Donau Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1262, 1263, 1264, 1279, 1280, 1281, 1298, 1299, 1300, 1329, 1330 Mulfingen Jagst mit Seitentälern 6624-401 2280, 2304, 2305, 2326, 2327, 2339, 2340, 2341, 2342, 2343, 2359, 2360, 2361, 2362 Müllheim Südschwarzwald 8114-441 162 Munderkingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2143, 2179, 2180 Münsingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1864, 1896, 1897, 1932, 1970, 1971, 2018, 2184 Münsingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1930, 1931, 1967, 1968, 1969, 2015, 2016, 2017, 2064 Münstertal/ Schwarzwald Südschwarzwald 8114-441 180, 181, 182, 196, 197, 212, 213, 214, 215, 238, 239, 240 Nagold Ziegelberg 7418-401 1220, 1231 Neckargemünd Felsenberg 6618-402 1258 Neidlingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2025, 2026, 2069, 2070, 2071, 2114, 2115, 2116, 2150 Neidlingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2070, 2071, 2114, 2115, 2116 Neudenau Jagst mit Seitentälern 6624-401 1739, 1759, 1760, 1782, 1783, 1795, 1796 Neuenburg am Rhein Bremgarten 8011-441 23, 23a, 33, 33a, 34, 35, 51, 52 Neuenburg am Rhein Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 5, 6, 12, 13, 14, 15, 20, 21 Neuenburg am Rhein Rheinniederung Neuenburg -Breisach 8011-401 16, 17, 22, 23, 24, 25, 26, 33, 34, 35 Neuenstadt am Kocher Kocher mit Seitentälern 6823-441 1794, 1804, 1805, 1828 Neuenstein Kocher mit Seitentälern 6823-441 2085, 2128, 2162, 2163, 2200 Neuffen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1801, 1819, 1820, 1844, 1845, 1846, 1869, 1870, 1871 Neuffen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1801, 1802, 1803, 1819, 1820, 1821, 1822, 1844, 1845,1846 Neulußheim Wagbachniederung 6717-401 1105,1106 Neuried Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 201, 202, 203, 219, 220, 221, 222, 223, 224 Neuried Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 159, 173, 174, 175, 176, 187, 188, 189, 190, 191, 202, 203, 204 Niedereschach Baar 8017-441 1008, 1009, 1010, 1011, 1055, 1056, 1057, 1058, 1094, 1095, 1096, 1097, 1133, 1134 Niedernhall Kocher mit Seitentälern 6823-441 2128, 2129, 2162, 2163, 2164, 2165 Niederstotzingen Donauried 7527-441 2569, 2570, 2572, 2573, 2574, 2575, 2576, 2577 Nordrach Nordschwarzwald 7415-441 465, 466, 497, 498, 499, 500, 528, 529, 530, 531 Notzingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1908, 1909, 1945, 1946, 1983 Nufringen Schönbuch 7420-441 1315, 1316, 1348, 1349, 1385, 1386 Nürtingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1823, 1824, 1847, 1848, 1849, 1850, 1873, 1874 Nusplingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1285, 1302, 1303, 1304, 1305, 1333, 1334, 1335, 1336, 1368, 1369, 1370, 1405, 1406 Oberboihingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1850 Oberharmersbach Nordschwarzwald 7415-441 528, 529, 559, 560, 561, 587, 588, 627 Oberhausen-Rheinhausen Wagbachniederung 6717-401 1028, 1029, 1067, 1068, 1104, 1105, 1106 Oberkirch Kammbach-Niederung 7413-441 325 Oberkirch Nordschwarzwald 7415-441 466, 467, 500, 501 Oberkirch Renchniederung 7313-441 383 Oberkochen Albuch 7226-441 2478, 2494, 2495, 2496, 2520, 2521, 2522 Obermarchtal Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2010, 2011, 2059, 2060, 2103, 2143, 2179 Oberndorf am Neckar Brandhalde 7617-401 1163 Obernheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1270, 1271, 1285, 1286, 1287, 1304, 1305, 1306 Oberried Südschwarzwald 8114-441 239, 240, 241, 268, 269, 270, 271, 294, 295, 296, 319, 320, 321, 322, 343, 344, 345, 346, 370, 371, 372, 401, 402 Oberrot Kocher mit Seitentälern 6823-441 2161, 2198, 2199, 2226, 2227, 2228, 2251 Obersontheim Kocher mit Seitentälern 6823-441 2407, 2408, 2409, 2429, 2430 Oberwolfach Nordschwarzwald 7415-441 587, 588, 626, 627, 665, 666, 667 Offenau Jagst mit Seitentälern 6624-401 1695 Offenburg Gottswald 7513-442 224, 247, 248, 249, 272, 273, 274, 275, 276, 297 Offenburg Kammbach-Niederung 7413-441 298, 299, 300, 301, 323, 324, 325 Offenburg Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 276 Ofterdingen Mittlerer Rammert 7519-401 1464, 1465, 1508, 1509, 1554 Oftersheim Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1166, 1186 Oggelshausen Federseeried 7923-401 2175, 2176, 2210, 2211, 2212, 2237, 2238 Ohmden Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1981, 1982, 2029, 2030, 2074, 2075 Öhningen Untersee des Bodensees 8220-401 1296, 1297, 1324, 1325, 1358, 1359, 1394 Öhringen Kocher mit Seitentälern 6823-441 1883, 1915, 1916, 1917, 1953, 1954, 1955, 1993, 1994, 2043, 2044, 2085 Ölbronn-Dürrn Weiher bei Maulbronn 7018-401 1240 Oppenau Nordschwarzwald 7415-441 500, 501, 529, 530, 531, 561, 590, 591, 592, 593, 594, 628, 629, 630, 631, 632, 672 Ostrach Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1797, 1813, 1814, 1815, 1836, 1837, 1838, 1839, 1840, 1861, 1862 Ottenhöfen im Schwarzwald Nordschwarzwald 7415-441 562, 593, 594 Ottersweier Acher-Niederung 7314-441 407, 436, 437, 438 Ottersweier Nordschwarzwald 7415-441 598, 636, 679, 680 Owen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1871, 1903, 1904, 1940, 1941 Owen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1871, 1872, 1873, 1903, 1904, 1905, 1940, 1941 Pfaffenhofen Stromberg 6919-441 1392, 1393, 1436, 1437, 1479, 1480 Pfedelbach Kocher mit Seitentälern 6823-441 2041, 2042, 2043, 2083, 2084 Pfullingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1686, 1687, 1710, 1711, 1733, 1734, 1735, 1736, 1752, 1753, 1754, 1755, 1775, 1776 Philippsburg Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim 6816-401 902, 903, 904, 905, 945, 946, 947, 948, 985, 986 Philippsburg Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 1103 Pleidelsheim Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar 7021-401 1693, 1694, 1715, 1716 Pliezhausen Schönbuch 7420-441 1648, 1649, 1671, 1672, 1673, 1688, 1689, 1690 Plüderhausen Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 2123, 2158, 2159, 2196, 2197 Radolfzell am Bodensee Bodanrück 8220-402 1398, 1443, 1444, 1445, 1484, 1485, 1486, 1487, 1529, 1530, 1531, 1532, 1572, 1573 Radolfzell am Bodensee Mindelsee 8220-403 1443, 1484, 1485, 1529, 1530 Radolfzell am Bodensee Untersee des Bodensees 8220-401 1361, 1397, 1441, 1442, 1483, 1484 Rammingen Donauried 7527-441 2562, 2563, 2568, 2569, 2570, 2571 Rastatt Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung 7114-441 507, 508, 509, 533, 534, 535, 536, 537, 565, 566, 567 Ratshausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1252, 1253, 1270, 1271, 1272 Ravenstein Jagst mit Seitentälern 6624-401 1999, 2000, 2051, 2091, 2092 Rechtenstein Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2011, 2060, 2103 Reichenau Bodanrück 8220-402 1483, 1484, 1528, 1529, 1570, 1571, 1606, 1607, 1629, 1630, 1631 Reichenau Untersee des Bodensees 8220-401 1483, 1484, 1526, 1527, 1528, 1568, 1569, 1605, 1606, 1629, 1629, 1630, 1651 Reichenbach am Heuberg Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1267, 1268, 1284, 1285, 1304 Reilingen Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1164, 1165, 1184,1185 Remseck am Neckar Unteres Remstal 7121-442 1757, 1758, 1780, 1781, 1793 Remshalden Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 1911, 1949 Renchen Korker Wald 7313-442 328, 329, 349, 350, 351, 352, 378, 379, 382 Renchen Renchniederung 7313-441 329, 350, 351, 352, 353, 380, 381, 382, 383 Renquishausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1282, 1301, 1302, 1331, 1332, 1333, 1367 Reutlingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1644, 1645, 1667, 1668, 1669, 1686, 1687, 1710 Reutlingen Schönbuch 7420-441 1671, 1688 Rheinau Acher-Niederung 7314-441 354, 355, 384, 385, 407 Rheinau Kammbach-Niederung 7413-441 281 Rheinau Korker Wald 7313-442 280, 281, 304, 305, 307, 328, 329, 330, 331, 352, 353 Rheinau Renchniederung 7313-441 305, 306, 328, 329, 330, 331, 351, 352, 353 Rheinau Rheinniederung Kehl - Helmlingen 7313-401 230, 231, 255, 256, 257, 282, 283, 284, 307, 308, 309, 310, 332, 333, 334, 355, 356, 357 Rheinau Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung 7114-441 334, 357 Rheinhausen Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 127, 128, 129, 149, 150 Rheinhausen Johanniterwald 7712-403 126, 127, 149 Rheinhausen Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 98, 99, 107, 108, 109, 110, 126, 127, 128, 129 Rheinmünster Acher-Niederung 7314-441 385, 407, 409, 438, 439, 468 Rheinmünster Rheinniederung von der Rench-bis zur Murgmündung 7114-441 358, 359, 388, 389, 410, 411, 412, 440, 441, 471, 472 Rheinmünster Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 470, 504 Rheinstetten Rheinniederung Elchesheim -Karlsruhe 7015-441 683, 684, 724, 725, 726, 766, 767, 805, 806 Riedhausen Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1837, 1838, 1861, 1862, 1889 Riedlingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1924, 2009, 2010 Riegel Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 147 Riegel Kaiserstuhl 7912-442 123, 124, 145, 146 Riegel Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 125, 147 Rietheim-Weilheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1243, 1244, 1262 Ringsheim Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 150, 151 Roigheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 1809, 1810, 1833 Römerstein Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1934, 1936, 1973, 1974, 1975, 2021, 2022, 2023, 2112, 2113 Rosengarten Kocher mit Seitentälern 6823-441 2269, 2270, 2271, 2272, 2295, 2296, 2297, 2298 Rottenburg am Neckar Kochhartgraben und Ammertalhänge 7419-401 1344 Rottenburg am Neckar Mittlerer Rammert 7519-401 1378, 1379, 1380, 1418, 1419, 1420, 1421, 1464, 1465, 1466, 1467, 1508, 1509, 1510 Rottenburg am Neckar Schönbuch 7420-441 1422, 1423, 1468, 1469, 1470, 1513 Rottweil Baar 8017-441 1133, 1134, 1135, 1160, 1161, 1162, 1181, 1197 Rudersberg Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 1989, 1990, 2037, 2038, 2039, 2040, 2079, 2080, 2081, 2082, 2126, 2127 Rust Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 128, 129, 150, 151 Rust Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 110, 111, 129, 130, 131 Sachsenheim Stromberg 6919-441 1321, 1322, 1354, 1355, 1356, 1391, 1392, 1435, 1436, 1476, 1477, 1478, 1479, 1521, 1522, 1523, 1563, 1564, 1565, 1600 Salem Salemer Klosterweiher 8221-401 1723, 1741, 1742, 1761, 1762, 1763 Sandhausen Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1186, 1200, 1201 Sankt Blasien Südschwarzwald 8114-441 367, 368, 369, 396, 397, 398, 399, 421, 422, 423, 424, 425, 426, 446, 447, 448, 449, 452, 453, 454, 455, 477, 478, 479, 480, 481, 482, 483, 484, 510, 511, 512, 513, 514 Sankt Georgen im Schwarzwald Baar 8017-441 871, 872, 873 Sankt Georgen im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 702, 703, 704, 705, 741, 742, 743, 783 Sankt Johann Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1776, 1786, 1787, 1788, 1789, 1798, 1799, 1816, 1817, 1818, 1841, 1864 Sankt Märgen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 457, 458, 486, 487 Sankt Peter Mittlerer Schwarzwald 7915-441 375, 404, 431 Sasbach Acher-Niederung 7314-441 437 Sasbach Kaiserstuhl 7912-442 44, 45, 64, 65, 66, 80, 81, 82 Sasbach Nordschwarzwald 7415-441 564, 596, 597, 598, 634, 635, 636, 679, 680 Sasbach Rheinniederung Breisach -Sasbach mit Limberg 7911-401 44, 45, 46, 47, 65, 66, 67 Sasbach Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 47, 67 Sasbachwalden Nordschwarzwald 7415-441 596, 597, 598, 635 Satteldorf Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen 6726-441 2504, 2505, 2524, 2525, 2542, 2543 Satteldorf Jagst mit Seitentälern 6624-401 2459, 2469, 2470, 2484, 2485 Schallstadt Mooswälder bei Freiburg 7912-441 114, 115, 136, 137, 165 Schallstadt Schönberg bei Freiburg 8012-441 164 Scheer Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1767, 1768 Schelklingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2183, 2184 Schelklingen Schmiechener See 7624-402 2281 Schelklingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2181, 2182, 2216, 2217, 2218, 2239, 2240, 2241, 2255, 2256, 2257, 2258, 2259, 2282, 2283, 2309 Schenkenzell Nordschwarzwald 7415-441 744, 745, 746, 747, 784, 785, 786, 787, 788, 828, 829, 830 Schlaitdorf Schönbuch 7420-441 1691, 1712, 1713, 1737 Schlat Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2246, 2247, 2248, 2264, 2265, 2266, 2287, 2288 Schlat Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2246, 2247, 2248, 2264, 2265, 2266 Schliengen Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 40167 Schlierbach Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1982, 1983, 2030, 2031, 2075, 2076 Schluchsee Südschwarzwald 8114-441 424, 425, 453, 454, 455, 456, 483, 484, 485, 513, 514, 515, 540, 541, 542, 543, 573, 574,609, 612 Schömberg Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1228, 1229, 1230, 1237, 1238, 1239, 1253 Schonach im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald im Schwarzwald 7915-441 491, 492, 493, 494, 519, 520, 521, 522, 551, 552, 553, 621, 622, 661 Schönau im Schwarzwald Südschwarzwald 8114-441 209, 233, 234, 263, 264, 265, 288, 289, 290, 314, 315, 316, 339, 340, 341 Schönenberg Südschwarzwald 8114-441 196, 209, 210, 211, 235 Schöntal Jagst mit Seitentälern 6624-401 1922, 1959, 1960, 1961, 1962, 1997, 1998, 1999, 2049, 2050, 2051, 2089, 2090, 2091, 2131, 2166, 2167 Schönwald im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 491, 518, 519, 520, 549, 550 Schopfheim Südschwarzwald 8114-441 259, 260, 286, 311, 312 Schorndorf Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 1947, 1948, 1950, 1984, 1985, 1986, 1987, 1988, 2033, 2034, 2035, 2036, 2037, 2078 Schramberg Mittlerer Schwarzwald 7915-441 705, 825, 826, 827, 874, 875, 876 Schriesheim Bergstraße Dossenheim -Schriesheim 6518-401 1209, 1210, 1216, 1217 Schrozberg Jagst mit Seitentälern 6624-401 2361, 2389 Schutterwald Gottswald 7513-442 222, 223, 224, 246, 247, 248, 272, 273 Schutterwald Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 202, 221, 222, 223, 224, 245, 246 Schwäbisch Hall Kocher mit Seitentälern 6823-441 2161, 2273, 2274, 2275, 2297, 2298, 2299, 2300, 2383, 2384, 2385 Schwanau Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 153, 154, 155, 156, 157, 158, 170, 171 Schwanau Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 153 Schwenningen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1404, 1405, 1406, 1450, 1451, 1452, 1453, 1493, 1494 Schwetzingen Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 1074, 1075, 1112, 1113, 1142 Seebach Nordschwarzwald 7415-441 563, 564, 594, 595, 596, 632, 633, 634 Seekirch Federseeried 7923-401 2177, 2178, 2213, 2214, 2215 Seewald Nordschwarzwald 7415-441 882, 883, 924 Sersheim Stromberg 6919-441 1520, 1521, 1563 Sigmaringen Baggerseen Krauchenwies /Zielfingen 7921-401 1724, 1743, 1744 Sigmaringen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1613, 1614, 1636, 1637, 1638, 1660, 1661, 1662, 1663, 1683, 1684, 1703, 1704, 1705, 1706, 1707, 1725, 1726, 1727, 1728, 1745 Sigmaringendorf Baggerseen Krauchenwies /Zielfingen 7921-401 1743, 1744 Sigmaringendorf Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1766, 1767, 1768 Simonswald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 375, 376, 404, 405, 431, 432, 433, 434, 458, 459, 460, 461, 462, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 516, 517, 518, 519 Singen (Hohentwiel) Hohentwiel/Hohenkrähen 8218-401 1241, 1242, 1259, 1260 Singen (Hohentwiel) Untersee des Bodensees 8220-401 1326, 1327, 1360, 1361 Sinzheim Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 469, 470, 471, 502, 503, 504, 532 Sipplingen Überlinger See des Bodensees 8220-404 1575, 1611, 1612, 1635 Sonnenbühl Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1641, 1642, 1643, 1665, 1666, 1667, 1668, 1685, 1686, 1709, 1710, 1731, 1732, 1733, 1750, 1751 Sontheim an der Brenz Donauried 7527-441 2576, 2577, 2578, 2579, 2581, 2582 Spaichingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1224, 1225, 1233, 1234 Steinheim am Albuch Albuch 7226-441 2456, 2457, 2458, 2463, 2464, 2465, 2466, 2467, 2473, 2474, 2475, 2476, 2477, 2490, 2491, 2492, 2516, 2517, 2536, 2537 Steinmauern Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung 7114-441 566, 567, 600 Sternenfels Stromberg 6919-441 1293, 1294, 1295, 1319, 1320, 1321, 1322, 1354, 1355 Stetten am kalten Markt Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1453, 1493, 1494, 1495, 1536, 1537, 1538, 1539, 1540, 1577, 1578, 1579, 1580, 1581, 1615, 1616, 1617, 1638, 1639, 1640, 1662, 1663, 1664 Stimpfach Jagst mit Seitentälern 6624-401 2498, 2499 Straßberg Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1539, 1540, 1581, 1582, 1583, 1617, 1640 Stühlingen Wutach und Baaralb 8116-441 949, 950, 989, 990, 991, 992, 993, 1037, 1038, 1039, 1040, 1077 Stutensee Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 978, 979, 980, 981, 982, 1022, 1023, 1024, 1025, 1026, 1065, 1066, 1099, 1100 Stuttgart Vogelinsel Max-Eyth-See 7121-441 1714 Süßen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2265, 2266, 2288, 2289 Süßen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2266, 2267, 2288, 2289, 2290 Talheim Baar 8017-441 1193, 1194, 1206, 1207 Tauberbischofsheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2133, 2169, 2170, 2171, 2172, 2205, 2206, 2207, 2208 Tiefenbach Federseeried 7923-401 2176, 2177, 2212, 2213 Titisee-Neustadt Mittlerer Schwarzwald 7915-441 544, 545, 546, 575, 576 Todtmoos Südschwarzwald 8114-441 311, 312, 313, 314, 335, 336, 337, 338, 361, 362, 364 Todtnau Südschwarzwald 8114-441 238, 239, 265, 266, 267, 268, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 314, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 338, 339, 340, 341, 342, 343, 368, 369 Triberg im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 621, 622, 623, 624, 661, 662, 663, 703, 705 Trossingen Baar 8017-441 1195,1196 Tübingen Mittlerer Rammert 7519-401 1466, 1467, 1510, 1511 Tübingen Schönbuch 7420-441 1424, 1468, 1469, 1470, 1471, 1512, 1513, 1514, 1515, 1516, 1555, 1556, 1557, 1558, 1559, 1560, 1594, 1595, 1596, 1597, 1598, 1623, 1624, 1625, 1626, 1646, 1647, 1648, 1649 Tunau Südschwarzwald 8114-441 234, 263, 264, 288, 289 Tuningen Baar 8017-441 1154, 1155, 1156, 1176, 1177, 1178, 1193, 1194,1195 Tuttlingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1262, 1279 Überlingen Überlinger See des Bodensees 8220-404 1612, 1634, 1635, 1635, 1657, 1658, 1681, 1701, 1702, 1722 Uhingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2120, 2121, 2122, 2155, 2156, 2157 Uhldingen-Mühlhofen Salemer Klosterweiher 8221-401 1723, 1740, 1741, 1761, 1762 Uhldingen-Mühlhofen Überlinger See des Bodensees 8220-404 1721, 1722 Ühlingen-Birkendorf Südschwarzwald 8114-441 539, 540, 569, 570, 571, 572, 605, 606, 607, 608, 643, 644, 645, 685, 686 Ulm Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2417, 2418, 2437, 2438 Umkirch Mooswälder bei Freiburg 7912-441 139, 140, 141, 167, 168 Unterensingen Grienwiesen und Wernauer Baggerseen 7322-401 1825, 1826 Unterkirnach Baar 8017-441 871 Unterkirnach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 740, 741, 782, 783, 822, 823, 824 Untermarchtal Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2142, 2143, 2179, 2180 Untermünkheim Kocher mit Seitentälern 6823-441 2275, 2276, 2301, 2320 Urbach Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 2078, 2124, 2125, 2160 Uttenweiler Federseeried 7923-401 2178, 2214, 2215 Utzenfeld Südschwarzwald 8114-441 235, 236, 264, 265, 266 Vaihingen an der Enz Enztal Mühlhausen - Roßwag 7019-441 1350, 1351, 1387, 1388, 1431 Vaihingen an der Enz Stromberg 6919-441 1353, 1354, 1389, 1390, 1391, 1432, 1433, 1434, 1435, 1476, 1477, 1478, 1521 Vellberg Kocher mit Seitentälern 6823-441 2383, 2384, 2409, 2410 Veringenstadt Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1707, 1708 Villingen-Schwenningen Baar 8017-441 865, 866, 867, 871, 915, 916, 917, 918, 919, 920, 921, 922, 923, 959, 960, 961, 962, 963, 964, 965, 966, 1004, 1005, 1006, 1007, 1008, 1009, 1051, 1052, 1053, 1054, 1055, 1091, 1092, 1093, 1094, 1095, 1129, 1130, 1131, 1156, 1157, 1158, 1178, 1179, 1195, 1196 Villingen-Schwenningen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 740, 741, 779, 780, 781, 782, 783, 819, 820, 821, 822, 823, 824, 865, 866, 868, 869, 870 Vogtsburg im Kaiserstuhl Kaiserstuhl 7912-442 44, 61, 62, 63, 64, 77, 78, 79, 80, 90, 91, 92, 102, 103 Vogtsburg im Kaiserstuhl Rheinniederung Breisach -Sasbach mit Limberg 7911-401 31, 43, 44 Vöhrenbach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 577, 578, 616, 617, 656, 657, 658, 698, 699, 700, 701, 702, 735, 736, 737, 738, 739, 740, 741, 777, 778, 779, 780, 781, 782, 819, 820 Vörstetten Mooswälder bei Freiburg 7912-441 200, 218 Waghäusel Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 1103 Waghäusel Wagbachniederung 6717-401 1104 Waiblingen Unteres Remstal 7121-442 1780, 1781, 1791, 1792, 1793 Waldbronn Kälberklamm und Hasenklamm 7016-401 976, 1021 Walddorfhäslach Schönbuch 7420-441 1649, 1650, 1672, 1673, 1674, 1690, 1691, 1712 Waldenbuch Schönbuch 7420-441 1650, 1674 Waldkirch Mittlerer Schwarzwald 7915-441 347, 348, 375, 376, 377, 405 Waldshut-Tiengen Südschwarzwald 8114-441 446, 447, 476, 477, 603, 604, 605, 642, 643, 685, 686 Walldorf Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1184, 1185, 1199, 1200 Walldürn Lappen bei Walldürn 6422-401 1812, 1835 Wallhausen Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen 6726-441 2525, 2526, 2543, 2544 Wangen im Allgäu Schwarzensee und Kolbenmoos 8324-441 2346, 2347, 2367, 2368 Wehingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1236, 1237, 1249, 1250, 1251, 1268, 1269, 1270 Wehr Südschwarzwald 8114-441 258, 259, 260, 285, 286 Weil am Rhein Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 18, 19 Weil am Rhein Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 32, 48, 49, 50, 70, 71 Weil im Schönbuch Schönbuch 7420-441 1518, 1560, 1561, 1562, 1597, 1598, 1599, 1627 Weilen unter den Rinnen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1230, 1238, 1239, 1252 Weilheim Südschwarzwald 8114-441 477, 478, 538, 568, 569, 603, 604, 605, 606, 642, 643 Weilheim an der Teck Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2026, 2027, 2071, 2072, 2073, 2074, 2115, 2116, 2117, 2151, 2152 Weilheim an der Teck Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1979, 1980, 1981, 2026, 2027, 2028, 2071, 2072, 2073, 2074, 2115, 2116, 2117 Weinheim Wachenberg bei Weinheim 6418-401 1218 Weisenbach Nordschwarzwald 7415-441 846, 887, 888, 928 Weißbach Kocher mit Seitentälern 6823-441 2129, 2130 Weisweil Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 85, 86, 95, 96, 97, 98, 106, 107, 108, 109, 126 Wellendingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1227, 1228, 1229 Welzheim Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 2080 Wembach Südschwarzwald 8114-441 233 Wendlingen am Neckar Grienwiesen und Wernauer Baggerseen 7322-401 1853 Wendlingen am Neckar Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1825, 1851, 1852, 1853, 1876, 1877 Werbach Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2208, 2235 Wernau (Neckar) Grienwiesen und Wernauer Baggerseen 7322-401 1853 Wernau (Neckar) Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1852, 1853, 1877, 1878, 1909, 1910 Westerheim Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2148 Widdern Jagst mit Seitentälern 6624-401 1857, 1858, 1884, 1885, 1886, 1921, 1922 Wieden Südschwarzwald 8114-441 211, 212, 236, 237, 238, 267 Wiesensteig Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2069, 2070, 2112, 2113, 2114, 2115, 2148, 2149, 2150, 2188, 2189 Wilhelmsdorf Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1836, 1837, 1859, 1860, 1861, 1887, 1888, 1889 Willstätt Gottswald 7513-442 225, 226, 249, 250, 275, 276 Willstätt Kammbach-Niederung 7413-441 277, 278, 279, 280, 300, 301, 302, 303, 304, 325, 326, 327 Willstätt Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 225, 226, 227, 228, 250, 251, 276, 277 Willstätt Korker Wald 7313-442 252, 253, 254, 278, 279, 280, 302, 303, 304, 326, 327 Willstätt Renchniederung 7313-441 327 Willstätt Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 192, 193, 205, 206 Winden im Elztal Mittlerer Schwarzwald 7915-441 434, 435 Winterbach Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 1947, 1948, 1949, 1985, 1986 Wittighausen Wiesenweihe Taubergrund 6425-441 2344, 2345, 2363, 2364, 2365, 2366, 2393, 2394 Wolpertshausen Kocher mit Seitentälern 6823-441 2337, 2355, 2356, 2386 Wolpertswende Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher 8123-441 2057, 2096, 2097, 2135, 2136, 2137 Wurmlingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1262 Wüstenrot Kocher mit Seitentälern 6823-441 1991, 1992 Wutach Wutach und Baaralb 8116-441 811, 812, 856, 857, 906, 907, 950, 951, 952, 993, 994 Wyhl Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 67, 68, 83, 84, 85, 95, 96 Zaberfeld Stromberg 6919-441 1321, 1322, 1323, 1355, 1356, 1357, 1392, 1393 Zell im Wiesental Südschwarzwald 8114-441 232 Zell unter Aichelberg Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2118 Zell unter Aichelberg Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2074, 2075, 2118, 2119, 2154 Zimmern ob Rottweil Baar 8017-441 1096, 1097, 1133, 1134, 1135, 1161, 1162 Zweiflingen Kocher mit Seitentälern 6823-441 1915, 1995, 2045, 2046, 2087 Zwiefalten Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1863, 1890, 1891, 1892, 1893, 1924, 1925, 1926, 1927
I. Städte und Gemeinden mit Vogelschutzgebieten VSG-VO
I. Städte und Gemeinden mit Vogelschutzgebieten
| Gemeinde | Gebietsname(n) | Gebietsnummer(n) |
| Aalen | Ostalbtrauf bei Aalen |
7126-401 |
| Achern | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Achern | Korker Wald | 7313-442 |
| Achern | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Achern | Renchniederung | 7313-441 |
| Adelsheim | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Aichelberg | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Aichelberg | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Aichtal | Schönbuch | 7420-441 |
| Aitern | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Albbruck | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Albershausen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Albstadt | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Allensbach | Bodanrück | 8220-402 |
| Allensbach | Mindelsee | 8220-403 |
| Allensbach | Überlinger See des Bodensees | 8220-404 |
| Allensbach | Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Alleshausen | Federseeried | 7923-401 |
| Allmendingen | Schmiechener See | 7624-402 |
| Allmendingen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Alpirsbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Altdorf | Schönbuch | 7420-441 |
| Altenriet | Schönbuch | 7420-441 |
| Altlußheim | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| Altlußheim | Wagbachniederung | 6717-401 |
| Altshausen | Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher | 8123-441 |
| Ammerbuch | Kochhartgraben und Ammertalhänge | 7419-401 |
| Ammerbuch | Schönbuch | 7420-441 |
| Appenweier | Kammbach-Niederung | 7413-441 |
| Appenweier | Korker Wald | 7313-442 |
| Appenweier | Renchniederung | 7313-441 |
| Argenbühl | Bodenmöser | 8325-441 |
| Asselfingen | Donauried | 7527-441 |
| Au am Rhein | Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe | 7015-441 |
| Aulendorf | Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher | 8123-441 |
| Bad Bellingen | Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone | 8211-401 |
| Bad Buchau | Federseeried | 7923-401 |
| Bad Ditzenbach | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Bad Dürrheim | Baar | 8017-441 |
| Bad Friedrichshall | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Bad Herrenalb | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bad Krozingen | Bremgarten | 8011-441 |
| Bad Peterstal-Griesbach |
Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bad Rippoldsau-Schapbach |
Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bad Schussenried | Federseeried | 7923-401 |
| Bad Überkingen |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Bad Überkingen |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Bad Urach | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Bad Wildbad im Schwarzwald | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bad Wimpfen | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Bad Wurzach | Rohrsee | 8125-441 |
| Bad Wurzach | Wurzacher Ried | 8025-401 |
| Baden-Baden | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bahlingen | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Baiersbronn | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Balgheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Balingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Balingen | Wiesenlandschaft bei Balingen | 7718-441 |
| Bärenthal | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Bartholomä | Albuch | 7226-441 |
| Berghülen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Berglen | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Bernau | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Betzenweiler | Federseeried | 7923-401 |
| Beuren | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Beuren | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Beuron | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Bingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Binzen | Tüllinger Berg und Gleusen | 8311-441 |
| Bisingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Bissingen an der Teck |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Bissingen an der Teck |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Blaubeuren | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Blaustein | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Blumberg | Baar | 8017-441 |
| Blumberg | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Bodelshausen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Bodman-Ludwigshafen | Bodanrück | 8220-402 |
| Bodman-Ludwigshafen | Überlinger See des Bodensees | 8220-404 |
| Böhmenkirch | Albuch | 7226-441 |
| Böhmenkirch | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Boll | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Boll | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Böllen | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Bollschweil | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Bonndorf im Schwarzwald |
Südschwarzwald | 8114-441 |
| Bonndorf im Schwarzwald |
Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Bönnigheim | Stromberg | 6919-441 |
| Bopfingen | Tierstein mit Hangwald und Egerquelle | 7127-401 |
| Böttingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Bötzingen | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Bötzingen | Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Brackenheim | Stromberg | 6919-441 |
| Bräunlingen | Baar | 8017-441 |
| Bräunlingen | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Bräunlingen | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Braunsbach | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Breisach am Rhein | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Breisach am Rhein | Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg | 7911-401 |
| Breisach am Rhein | Rheinniederung Neuenburg - Breisach | 8011-401 |
| Breitnau | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Bretzfeld | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Brigachtal | Baar | 8017-441 |
| Bruchsal | Saalbachniederung bei Hambrücken | 6817-441 |
| Brühl | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| Bubsheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Buchen (Odenwald) | Lappen bei Walldürn |
6422-401 |
| Buchenbach | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Buchheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Buggingen | Bremgarten | 8011–441 |
| Bühl | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Bühl | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bühl | Riedmatten und Schiftunger Bruch | 7214-441 |
| Bühlertal | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bühlertann | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Bühlerzell | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Burladingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Burladingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Cleebronn | Stromberg | 6919-441 |
| Crailsheim | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Creglingen | Wiesenweihe Taubergrund |
6425-441 |
| Dachsberg (Südschwarzwald) | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Dauchingen | Baar | 8017-441 |
| Deggingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Deggingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Deilingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Deißlingen | Baar | 8017-441 |
| Denkingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Dettenhausen | Schönbuch | 7420-441 |
| Dettenheim | Hardtwald nördlich von Karlsruhe | 6916-441 |
| Dettenheim | Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim | 6816-401 |
| Dettingen an der Erms |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Dettingen unter Teck |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Dettingen unter Teck |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Dietingen | Schlichemtal | 7717-401 |
| Dobel | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Donaueschingen | Baar | 8017-441 |
| Donaueschingen | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Donaueschingen | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Donzdorf | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Dornstadt | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Dörzbach | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Dossenheim | Bergstraße Dossenheim - Schriesheim | 6518-401 |
| Dotternhausen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Durbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Dürbheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Durchhausen | Baar | 8017-441 |
| Dürnau | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Dürnau | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Dußlingen | Mittlerer Rammert | 7519-401 |
| Edingen-Neckarhausen | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| Efringen-Kirchen | Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone | 8211-401 |
| Egesheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Eggenstein-Leopoldshafen |
Hardtwald nördlich von Karlsruhe | 6916-441 |
| Eggenstein-Leopoldshafen |
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim | 6816-401 |
| Ehingen (Donau) | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Eichstegen | Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher | 8123-441 |
| Eichstetten | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Eisenbach (Hochschwarzwald) | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Eislingen/ Fils | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Elchesheim-Illingen | Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe | 7015-441 |
| Elzach | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Emeringen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Endingen am Kaiserstuhl |
Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Engstingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Eningen unter Achalm |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Enzklösterle | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Epfendorf | Schlichemtal | 7717-401 |
| Eriskirch | Eriskircher Ried | 8323-401 |
| Erkenbrechtsweiler | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Erligheim | Stromberg | 6919-441 |
| Eschbach | Bremgarten | 8011-441 |
| Eschbach | Rheinniederung Neuenburg - Breisach | 8011-401 |
| Eschenbach | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Eschenbach | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Essingen | Albuch | 7226-441 |
| Ettlingen | Kälberklamm und Hasenklamm | 7016-401 |
| Feldberg (Schwarzwald) |
Südschwarzwald | 8114-441 |
| Fellbach | Unteres Remstal | 7121-442 |
| Fichtenberg | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Forbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Forchheim | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Forchtenberg | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Frankenhardt | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Freiberg am Neckar | Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar | 7021-401 |
| Freiburg im Breisgau |
Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Freiburg im Breisgau |
Schönberg bei Freiburg | 8012-441 |
| Freiburg im Breisgau |
Südschwarzwald | 8114-441 |
| Freudenstadt | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Freudental | Stromberg | 6919-441 |
| Frickenhausen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Fridingen an der Donau |
Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Friedenweiler | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Friedenweiler | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Friedrichshafen | Eriskircher Ried | 8323-401 |
| Friesenheim | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Frittlingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Fröhnd | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Fronreute | Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher | 8123-441 |
| Furtwangen im Schwarzwald | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Gaggenau | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Gaienhofen | Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Gaildorf | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Gammelshausen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Gammelshausen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Gammertingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Gärtringen | Schönbuch | 7420-441 |
| Geisingen | Baar | 8017-441 |
| Geislingen an der Steige |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Geislingen an der Steige |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Geislingen | Wiesenlandschaft bei Balingen | 7718-441 |
| Gemeindefreier Grundbesitz | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Gengenbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Gerabronn | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Gernsbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Gerstetten | Eselsburger Tal | 7327-441 |
| Gingen an der Fils | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Gingen an der Fils | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Glottertal | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Göppingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Göppingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Görwihl | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Gosheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Gottenheim | Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Graben-Neudorf | Hardtwald nördlich von Karlsruhe | 6916-441 |
| Graben-Neudorf | Saalbachniederung bei Hambrücken | 6817-441 |
| Grabenstetten | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Grafenhausen | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Grenzach-Wyhlen | Tüllinger Berg und Gleusen | 8311-441 |
| Gruibingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Guggenhausen | Pfrunger und Burgweiler Ried | 8022-401 |
| Güglingen | Stromberg | 6919-441 |
| Gundelsheim | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Gutach (Schwarzwaldbahn) |
Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Gütenbach | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Gutsbezirk Münsingen, gemfr. Gebiet | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Häg-Ehrsberg | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Hardheim | Heiden und Wälder Tauberland | 6323-441 |
| Hardt | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Hardthausen am Kocher |
Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Hartheim | Bremgarten | 8011-441 |
| Hartheim | Rheinniederung Neuenburg - Breisach | 8011-401 |
| Hattenhofen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Hausach | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Hausen am Tann | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Häusern | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Hayingen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Hechingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Hechingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Heidelberg | Steinbruch Leimen | 6618-401 |
| Heidenheim an der Brenz |
Albuch | 7226-441 |
| Heiningen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Heiningen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Heitersheim | Bremgarten | 8011-441 |
| Heitersheim | Rheinniederung Neuenburg - Breisach | 8011-401 |
| Herbolzheim | Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust | 7712-402 |
| Herbrechtingen | Donauried | 7527-441 |
| Herbrechtingen | Eselsburger Tal | 7327-441 |
| Heroldstatt | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Herrenberg | Schönbuch | 7420-441 |
| Herrischried | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Hettingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Heubach | Albtrauf Heubach | 7225-401 |
| Hildrizhausen | Schönbuch | 7420-441 |
| Hilzingen | Hohentwiel/Hohenkrähen | 8218-401 |
| Hinterzarten | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Hochdorf | Lindenweiher | 7924-401 |
| Hochdorf | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Höchenschwand | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Hockenheim | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| Hockenheim | Schwetzinger und Hockenheimer Hardt | 6617-441 |
| Hohberg | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Holzgerlingen | Schönbuch | 7420-441 |
| Holzmaden | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Hornberg | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Hüfingen | Baar | 8017-441 |
| Hüfingen | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Hüfingen | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Hügelsheim | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Hügelsheim | Riedmatten und Schiftunger Bruch | 7214-441 |
| Hülben | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Ibach | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Iffezheim | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Igersheim | Wiesenweihe Taubergrund |
6425-441 |
| Ihringen | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Illingen | Enztal Mühlhausen - Roßwag | 7019-441 |
| Illingen | Stromberg | 6919-441 |
| Ilshofen | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Ilshofen | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Immendingen | Baar | 8017-441 |
| Immendingen | Höwenegg | 8018-401 |
| Ingelfingen | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Ingelfingen | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Ingersheim | Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar | 7021-401 |
| Inzigkofen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Irndorf | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Isny im Allgäu |
Adelegg | 8226-441 |
| Isny im Allgäu |
Bodenmöser | 8325-441 |
| Jagsthausen | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Jagstzell | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Jungingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Kanzach | Federseeried | 7923-401 |
| Kappel-Grafenhausen | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Karlsdorf-Neuthard | Saalbachniederung bei Hambrücken | 6817-441 |
| Karlsruhe | Hardtwald nördlich von Karlsruhe | 6916-441 |
| Karlsruhe | Kälberklamm und Hasenklamm | 7016-401 |
| Karlsruhe | Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe | 7015-441 |
| Karlsruhe | Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim | 6816-401 |
| Kehl | Gottswald | 7513-442 |
| Kehl | Kammbach-Niederung | 7413-441 |
| Kehl | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Kehl | Korker Wald | 7313-442 |
| Kehl | Renchniederung | 7313-441 |
| Kehl | Rheinniederung Kehl - Helmlingen | 7313-401 |
| Kehl | Rheinniederung Nonnenweier - Kehl | 7512-401 |
| Kenzingen | Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust | 7712-402 |
| Kenzingen | Johanniterwald | 7712-403 |
| Kenzingen | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Ketsch | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| Kirchberg an der Jagst |
Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Kirchentellinsfurt | Schönbuch | 7420-441 |
| Kirchheim unter Teck |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Kleines Wiesental | Südschwarzwald | 8114 - 441 |
| Kohlberg | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Kohlberg | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Kolbingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Köngen | Grienwiesen und Wernauer Baggerseen | 7322-401 |
| Königheim | Heiden und Wälder Tauberland | 6323-441 |
| Königsbronn | Albuch | 7226-441 |
| Königseggwald | Pfrunger und Burgweiler Ried | 8022-401 |
| Königsfeld im Schwarzwald | Baar | 8017-441 |
| Königsheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Konstanz | Bodanrück | 8220-402 |
| Konstanz | Konstanzer Bucht des Bodensees | 8321-401 |
| Konstanz | Überlinger See des Bodensees | 8220-404 |
| Konstanz | Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Krauchenwies | Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen | 7921-401 |
| Krautheim | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Kuchen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Kuchen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Külsheim | Heiden und Wälder Tauberland | 6323-441 |
| Künzelsau | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Kupferzell | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Laichingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Langenau | Donauried | 7527-441 |
| Langenbrettach | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Langenburg | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Lauf | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Lauf | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Lauterach | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Leibertingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Leimen | Schwetzinger und Hockenheimer Hardt | 6617-441 |
| Leimen | Steinbruch Leimen | 6618-401 |
| Lenningen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Lenningen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Lenzkirch | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Leutkirch im Allgäu |
Adelegg | 8226-441 |
| Lichtenau | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Lichtenau | Rheinniederung Kehl - Helmlingen | 7313-401 |
| Lichtenau | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Lichtenstein | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Linkenheim-Hochstetten |
Hardtwald nördlich von Karlsruhe | 6916-441 |
| Linkenheim-Hochstetten |
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim | 6816-401 |
| Löchgau | Stromberg | 6919-441 |
| Loffenau | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Löffingen | Baar | 8017-441 |
| Löffingen | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Löffingen | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Lonsee | Salenberg | 7425-401 |
| Lorch | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Lörrach | Tüllinger Berg und Gleusen | 8311-441 |
| Mahlstetten | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Mannheim | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| March | Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Maulbronn | Stromberg | 6919-441 |
| Maulbronn | Weiher bei Maulbronn |
7018-401 |
| Meißenheim | Rheinniederung Nonnenweier - Kehl | 7512-401 |
| Mengen | Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen | 7921-401 |
| Merzhausen | Schönberg bei Freiburg | 8012-441 |
| Meßstetten | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Metzingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Michelbach an der Bilz |
Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Möckmühl | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Mönchweiler | Baar | 8017-441 |
| Moos | Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Moosburg | Federseeried | 7923-401 |
| Mössingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Mössingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Mühlacker | Enztal Mühlhausen - Roßwag | 7019-441 |
| Mühlenbach | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Mühlhausen im Täle | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Mühlhausen-Ehingen |
Hohentwiel/Hohenkrähen | 8218-401 |
| Mühlheim an der Donau | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Mulfingen | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Müllheim | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Munderkingen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Münsingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Münsingen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Münstertal/ Schwarzwald | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Nagold | Ziegelberg | 7418-401 |
| Neckargemünd | Felsenberg | 6618-402 |
| Neidlingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Neidlingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Neudenau | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Neuenburg am Rhein | Bremgarten | 8011-441 |
| Neuenburg am Rhein | Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone | 8211-401 |
| Neuenburg am Rhein | Rheinniederung Neuenburg - Breisach | 8011-401 |
| Neuenstadt am Kocher |
Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Neuenstein | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Neuffen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Neuffen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Neulußheim | Wagbachniederung | 6717-401 |
| Neuried | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Neuried | Rheinniederung Nonnenweier - Kehl | 7512-401 |
| Niedereschach | Baar | 8017-441 |
| Niedernhall | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Niederstotzingen | Donauried | 7527-441 |
| Nordrach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Notzingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Nufringen | Schönbuch | 7420-441 |
| Nürtingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Nusplingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Oberboihingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Oberharmersbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Oberhausen-Rheinhausen |
Wagbachniederung | 6717-401 |
| Oberkirch | Kammbach-Niederung | 7413-441 |
| Oberkirch | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Oberkirch | Renchniederung | 7313-441 |
| Oberkochen | Albuch | 7226-441 |
| Obermarchtal | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Oberndorf am Neckar |
Brandhalde | 7617-401 |
| Obernheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Oberried | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Oberrot | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Obersontheim | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Oberwolfach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Offenau | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Offenburg | Gottswald | 7513-442 |
| Offenburg | Kammbach-Niederung | 7413-441 |
| Offenburg | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Ofterdingen | Mittlerer Rammert | 7519-401 |
| Oftersheim | Schwetzinger und Hockenheimer Hardt | 6617-441 |
| Oggelshausen | Federseeried | 7923-401 |
| Ohmden | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Öhningen | Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Öhringen | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Ölbronn-Dürrn |
Weiher bei Maulbronn |
7018-401 |
| Oppenau | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Ostrach | Pfrunger und Burgweiler Ried | 8022-401 |
| Ottenhöfen im Schwarzwald | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Ottersweier | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Ottersweier | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Owen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Owen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Pfaffenhofen | Stromberg | 6919-441 |
| Pfedelbach | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Pfullingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Philippsburg | Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim | 6816-401 |
| Philippsburg | Saalbachniederung bei Hambrücken | 6817-441 |
| Pleidelsheim | Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar | 7021-401 |
| Pliezhausen | Schönbuch | 7420-441 |
| Plüderhausen | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Radolfzell am Bodensee |
Bodanrück | 8220-402 |
| Radolfzell am Bodensee |
Mindelsee | 8220-403 |
| Radolfzell am Bodensee |
Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Rammingen | Donauried | 7527-441 |
| Rastatt | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Ratshausen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Ravenstein | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Rechtenstein | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Reichenau | Bodanrück | 8220-402 |
| Reichenau | Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Reichenbach am Heuberg |
Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Reilingen | Schwetzinger und Hockenheimer Hardt | 6617-441 |
| Remseck am Neckar | Unteres Remstal | 7121-442 |
| Remshalden | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Renchen | Korker Wald | 7313-442 |
| Renchen | Renchniederung | 7313-441 |
| Renquishausen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Reutlingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Reutlingen | Schönbuch | 7420-441 |
| Rheinau | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Rheinau | Kammbach-Niederung | 7413-441 |
| Rheinau | Korker Wald | 7313-442 |
| Rheinau | Renchniederung | 7313-441 |
| Rheinau | Rheinniederung Kehl - Helmlingen | 7313-401 |
| Rheinau | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Rheinhausen | Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust | 7712-402 |
| Rheinhausen | Johanniterwald | 7712-403 |
| Rheinhausen | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Rheinmünster | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Rheinmünster | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Rheinmünster | Riedmatten und Schiftunger Bruch | 7214-441 |
| Rheinstetten | Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe | 7015-441 |
| Riedhausen | Pfrunger und Burgweiler Ried | 8022-401 |
| Riedlingen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Riegel | Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust | 7712-402 |
| Riegel | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Riegel | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Rietheim-Weilheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Ringsheim | Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust | 7712-402 |
| Roigheim | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Römerstein | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Rosengarten | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Rottenburg am Neckar |
Kochhartgraben und Ammertalhänge | 7419-401 |
| Rottenburg am Neckar |
Mittlerer Rammert | 7519-401 |
| Rottenburg am Neckar |
Schönbuch | 7420-441 |
| Rottweil | Baar | 8017-441 |
| Rudersberg | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Rust | Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust | 7712-402 |
| Rust | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Sachsenheim | Stromberg | 6919-441 |
| Salem | Salemer Klosterweiher |
8221-401 |
| Sandhausen | Schwetzinger und Hockenheimer Hardt | 6617-441 |
| Sankt Blasien | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Sankt Georgen im Schwarzwald | Baar | 8017-441 |
| Sankt Georgen im Schwarzwald | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Sankt Johann | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Sankt Märgen | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Sankt Peter | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Sasbach | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Sasbach | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Sasbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Sasbach | Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg | 7911-401 |
| Sasbach | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Sasbachwalden | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Satteldorf | Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen | 6726-441 |
| Satteldorf | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Schallstadt | Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Schallstadt | Schönberg bei Freiburg | 8012-441 |
| Scheer | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Schelklingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Schelklingen | Schmiechener See | 7624-402 |
| Schelklingen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Schenkenzell | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Schlaitdorf | Schönbuch | 7420-441 |
| Schlat | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Schlat | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Schliengen | Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone | 8211-401 |
| Schlierbach | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Schluchsee | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Schömberg | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Schonach im Schwarzwald |
Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Schönau im Schwarzwald | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Schönenberg | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Schöntal | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Schönwald im Schwarzwald | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Schopfheim | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Schorndorf | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Schramberg | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Schriesheim | Bergstraße Dossenheim - Schriesheim | 6518-401 |
| Schrozberg | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Schutterwald | Gottswald | 7513-442 |
| Schutterwald | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Schwäbisch Hall |
Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Schwanau | Rheinniederung Nonnenweier - Kehl | 7512-401 |
| Schwanau | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Schwenningen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Schwetzingen | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| Seebach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Seekirch | Federseeried | 7923-401 |
| Seewald | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Sersheim | Stromberg | 6919-441 |
| Sigmaringen | Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen | 7921-401 |
| Sigmaringen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Sigmaringendorf | Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen | 7921-401 |
| Sigmaringendorf | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Simonswald | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Singen (Hohentwiel) |
Hohentwiel/Hohenkrähen | 8218-401 |
| Singen (Hohentwiel) |
Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Sinzheim | Riedmatten und Schiftunger Bruch | 7214-441 |
| Sipplingen | Überlinger See des Bodensees | 8220-404 |
| Sonnenbühl | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Sontheim an der Brenz |
Donauried | 7527-441 |
| Spaichingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Steinheim am Albuch |
Albuch | 7226-441 |
| Steinmauern | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Sternenfels | Stromberg | 6919-441 |
| Stetten am kalten Markt |
Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Stimpfach | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Stra ß berg | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Stühlingen | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Stutensee | Hardtwald nördlich von Karlsruhe | 6916-441 |
| Stuttgart | Vogelinsel Max-Eyth-See |
7121-441 |
| Süßen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Süßen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Talheim | Baar | 8017-441 |
| Tauberbischofsheim | Heiden und Wälder Tauberland | 6323-441 |
| Tiefenbach | Federseeried | 7923-401 |
| Titisee-Neustadt | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Todtmoos | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Todtnau | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Triberg im Schwarzwald |
Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Trossingen | Baar | 8017-441 |
| Tübingen | Mittlerer Rammert | 7519-401 |
| Tübingen | Schönbuch | 7420-441 |
| Tunau | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Tuningen | Baar | 8017-441 |
| Tuttlingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Überlingen | Überlinger See des Bodensees | 8220-404 |
| Uhingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Uhldingen-Mühlhofen |
Salemer Klosterweiher |
8221-401 |
| Uhldingen-Mühlhofen |
Überlinger See des Bodensees | 8220-404 |
| Ühlingen-Birkendorf |
Südschwarzwald | 8114-441 |
| Ulm | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Umkirch | Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Unterensingen | Grienwiesen und Wernauer Baggerseen | 7322-401 |
| Unterkirnach | Baar | 8017-441 |
| Unterkirnach | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Untermarchtal | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Untermünkheim | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Urbach | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Uttenweiler | Federseeried | 7923-401 |
| Utzenfeld | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Vaihingen an der Enz |
Enztal Mühlhausen - Roßwag | 7019-441 |
| Vaihingen an der Enz |
Stromberg | 6919-441 |
| Vellberg | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Veringenstadt | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Villingen-Schwenningen |
Baar | 8017-441 |
| Villingen-Schwenningen |
Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Vogtsburg im Kaiserstuhl |
Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Vogtsburg im Kaiserstuhl |
Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg | 7911-401 |
| Vöhrenbach | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Vörstetten | Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Waghäusel | Saalbachniederung bei Hambrücken | 6817-441 |
| Waghäusel | Wagbachniederung | 6717-401 |
| Waiblingen | Unteres Remstal | 7121-442 |
| Waldbronn | Kälberklamm und Hasenklamm | 7016-401 |
| Walddorfhäslach | Schönbuch | 7420-441 |
| Waldenbuch | Schönbuch | 7420-441 |
| Waldkirch | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Waldshut-Tiengen | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Walldorf | Schwetzinger und Hockenheimer Hardt | 6617-441 |
| Walldürn | Lappen bei Walldürn |
6422-401 |
| Wallhausen | Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen | 6726-441 |
| Wangen im Allgäu |
Schwarzensee und Kolbenmoos | 8324-441 |
| Wehingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Wehr | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Weil am Rhein | Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone | 8211-401 |
| Weil am Rhein | Tüllinger Berg und Gleusen | 8311-441 |
| Weil im Schönbuch |
Schönbuch | 7420-441 |
| Weilen unter den Rinnen |
Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Weilheim | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Weilheim an der Teck |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Weilheim an der Teck |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Weinheim | Wachenberg bei Weinheim |
6418-401 |
| Weisenbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Weißbach | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Weisweil | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Wellendingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Welzheim | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Wembach | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Wendlingen am Neckar |
Grienwiesen und Wernauer Baggerseen | 7322-401 |
| Wendlingen am Neckar |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Werbach | Heiden und Wälder Tauberland | 6323-441 |
| Wernau (Neckar) | Grienwiesen und Wernauer Baggerseen | 7322-401 |
| Wernau (Neckar) | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Widdern | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Wieden | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Wiesensteig | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Wilhelmsdorf | Pfrunger und Burgweiler Ried | 8022-401 |
| Willstätt | Gottswald | 7513-442 |
| Willstätt | Kammbach-Niederung | 7413-441 |
| Willstätt | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Willstätt | Korker Wald | 7313-442 |
| Willstätt | Rheinniederung Nonnenweier - Kehl | 7512-401 |
| Winden im Elztal | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Winterbach | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Wittighausen | Wiesenweihe Taubergrund |
6425-441 |
| Wolpertshausen | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Wolpertswende | Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher | 8123-441 |
| Wurmlingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Wüstenrot | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Wutach | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Wyhl | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Zaberfeld | Stromberg | 6919-441 |
| Zell im Wiesental | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Zell unter Aichelberg |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Zell unter Aichelberg |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Zimmern ob Rottweil |
Baar | 8017-441 |
| Zweiflingen | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Zwiefalten | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
II. Vogelschutzgebiete in alphabetischer Reihenfolge VSG-VO
II. Vogelschutzgebiete in alphabetischer Reihenfolge
- 1.
Acher-Niederung (Gebietsnummer DE 7314-441)
- 2.
Adelegg (Gebietsnummer DE 8226-441)
- 3.
Albtrauf Heubach (Gebietsnummer DE 7225-401)
- 4.
Albuch (Gebietsnummer DE 7226-441)
- 5.
Baar (Gebietsnummer DE 8017-441)
- 6.
Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen (Gebietsnummer DE 7921-401)
- 7.
Bergstraße Dossenheim - Schriesheim (Gebietsnummer DE 6518-401)
- 8.
Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher (Gebietsnummer DE 8123-441)
- 9.
Bodanrück (Gebietsnummer DE 8220-402)
- 10.
Bodenmöser (Gebietsnummer DE 8325-441)
- 11.
Brandhalde (Gebietsnummer DE 7617-401)
- 12.
Bremgarten (Gebietsnummer DE 8011-441)
- 13.
Donauried (Gebietsnummer DE 7527-441)
- 14.
Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust (Gebietsnummer DE 7712-402)
- 15.
Enztal Mühlhausen - Roßwag (Gebietsnummer DE 7019-441)
- 16.
Eriskircher Ried (Gebietsnummer DE 8323-401)
- 17.
Eselsburger Tal (Gebietsnummer DE 7327-441)
- 18.
Federseeried (Gebietsnummer DE 7923-401)
- 19.
Felsenberg (Gebietsnummer DE 6618-402)
- 20.
Gottswald (Gebietsnummer DE 7513-442)
- 21.
Grienwiesen und Wernauer Baggerseen (Gebietsnummer DE 7322-401)
- 22.
Hardtwald nördlich von Karlsruhe (Gebietsnummer DE 6916-441)
- 23.
Heiden und Wälder Tauberland (Gebietsnummer DE 6323-441)
- 24.
Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen (Gebietsnummer DE 6726-441)
- 25.
Hohentwiel/Hohenkrähen (Gebietsnummer DE 8218-401)
- 26.
Höwenegg (Gebietsnummer DE 8018-401)
- 27.
Jagst mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6624-401)
- 28.
Johanniterwald (Gebietsnummer DE 7712-403)
- 29.
Kaiserstuhl (Gebietsnummer DE 7912-442)
- 30.
Kälberklamm und Hasenklamm (Gebietsnummer DE 7016-401)
- 31.
Kammbach-Niederung (Gebietsnummer DE 7413-441)
- 32.
Kinzig-Schutter-Niederung (Gebietsnummer DE 7513-441)
- 33.
Kocher mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6823-441)
- 34.
Kochhartgraben und Ammertalhänge (Gebietsnummer DE 7419-401)
- 35.
Konstanzer Bucht des Bodensees (Gebietsnummer DE 8321-401)
- 36.
Korker Wald (Gebietsnummer DE 7313-442)
- 37.
Lappen bei Walldürn (Gebietsnummer DE 6422-401)
- 38.
Lindenweiher (Gebietsnummer DE 7924-401)
- 39.
Mindelsee (Gebietsnummer DE 8220-403)
- 40.
Mittlere Schwäbische Alb (Gebietsnummer DE 7422-441)
- 41.
Mittlerer Rammert (Gebietsnummer DE 7519-401)
- 42.
Mittlerer Schwarzwald (Gebietsnummer DE 7915-441)
- 43.
Mooswälder bei Freiburg (Gebietsnummer DE 7912-441)
- 44.
Nordschwarzwald (Gebietsnummer DE 7415-441)
- 45.
Ostalbtrauf bei Aalen (Gebietsnummer DE 7126-401)
- 46.
Pfrunger und Burgweiler Ried (Gebietsnummer DE 8022-401)
- 47.
Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar (Gebietsnummer DE 7021-401)
- 48.
Renchniederung (Gebietsnummer DE 7313-441)
- 49.
Rheinniederung Altlußheim - Mannheim (Gebietsnummer DE 6616-441)
- 50.
Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg (Gebietsnummer DE 7911-401)
- 51.
Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe (Gebietsnummer DE 7015-441)
- 52.
Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone (Gebietsnummer DE 8211-401)
- 53.
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim (Gebietsnummer DE 6816-401)
- 54.
Rheinniederung Kehl - Helmlingen (Gebietsnummer DE 7313-401)
- 55.
Rheinniederung Neuenburg - Breisach (Gebietsnummer DE 8011-401)
- 56.
Rheinniederung Nonnenweier - Kehl (Gebietsnummer DE 7512-401)
- 57.
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier (Gebietsnummer DE 7712-401)
- 58.
Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung (Gebietsnummer DE 7114-441)
- 59.
Riedmatten und Schiftunger Bruch (Gebietsnummer DE 7214-441)
- 60.
Rohrsee (Gebietsnummer DE 8125-441)
- 61.
Saalbachniederung bei Hambrücken (Gebietsnummer DE 6817-441)
- 62.
Salemer Klosterweiher (Gebietsnummer DE 8221-401)
- 63.
Salenberg (Gebietsnummer DE 7425-401)
- 64.
Schlichemtal (Gebietsnummer DE 7717-401)
- 65.
Schmiechener See (Gebietsnummer DE 7624-402)
- 66.
Schönberg bei Freiburg (Gebietsnummer DE 8012-441)
- 67.
Schönbuch (Gebietsnummer DE 7420-441)
- 68.
Schwarzensee und Kolbenmoos (Gebietsnummer DE 8324-441)
- 69.
Schwetzinger und Hockenheimer Hardt (Gebietsnummer DE 6617-441)
- 70.
Steinbruch Leimen (Gebietsnummer DE 6618-401)
- 71.
Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen (Gebietsnummer DE 7123-441)
- 72.
Stromberg (Gebietsnummer DE 6919-441)
- 73.
Südschwarzwald (Gebietsnummer DE 8114-441)
- 74.
Südwestalb und Oberes Donautal (Gebietsnummer DE 7820-441)
- 75.
Täler der Mittleren Flächenalb (Gebietsnummer DE 7624-441)
- 76.
Tierstein mit Hangwald und Egerquelle (Gebietsnummer DE 7127-401)
- 77.
Tüllinger Berg und Gleusen (Gebietsnummer DE 8311-441)
- 78.
Überlinger See des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-404)
- 79.
Unteres Remstal (Gebietsnummer DE 7121-442)
- 80.
Untersee des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-401)
- 81.
Vogelinsel Max-Eyth-See (Gebietsnummer DE 7121-441)
- 82.
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb (Gebietsnummer DE 7323-441)
- 83.
Wachenberg bei Weinheim (Gebietsnummer DE 6418-401)
- 84.
Wagbachniederung (Gebietsnummer DE 6717-401)
- 85.
Weiher bei Maulbronn (Gebietsnummer DE 7018-401)
- 86.
Wiesenlandschaft bei Balingen (Gebietsnummer DE 7718-441)
- 87.
Wiesenweihe Taubergrund (Gebietsnummer DE 6425-441)
- 88.
Wurzacher Ried (Gebietsnummer DE 8025-401)
- 89.
Wutach und Baaralb (Gebietsnummer DE 8116-441)
- 90.
Ziegelberg (Gebietsnummer DE 7418-401)
III. Gebietsbezogene Erhaltungsziele VSG-VO
III. Gebietsbezogene Erhaltungsziele
- 1.
Acher-Niederung (Gebietsnummer DE 7314-441)
Größe: 1030 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg, Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis, Rastatt
Städte und Gemeinden: Achern, Bühl, Lauf, Lichtenau, Ottersweier, Rheinau, Rheinmünster, SasbachGebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung der Seggenriede
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Riede, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Möwen (Schwarzkopfmöwe)
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 2.
Adelegg (Gebietsnummer DE 8226-441)
Größe: 2862 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg
Städte und Gemeinden:
Isny im Allgäu
Leutkirch im Allgäu
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Auerhuhn (Tetrao urogallus)
- -
Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Tanne und Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation
- -
Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen
- -
Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken
- -
Erhaltung der anmoorigen Standorte
- -
Erhaltung der Balzplätze
- -
Erhaltung von Schlafbäumen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräutern, Gräsern und Beeren im Sommer und Frühherbst
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Dreizehenspecht (Picoides tridactylus)
- -
Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe
- -
Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien
- -
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
- -
Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
- -
Erhaltung von Niederwaldsukzession
- -
Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
- -
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
- -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
- -
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölzen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Ringdrossel (Turdus torquatus)
- -
Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
- -
Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flächen
- -
Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Bäche
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Feldgehölzen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Weißrückenspecht (Dendrocopos leucotos)
- -
Erhaltung von alten und lichten Bergmischwäldern (Fichten-Tannen-Buchen-Wäldern) mit hohem Laubholzanteil, insbesondere in südexponierter Lage
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von noch stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 3.
Albtrauf Heubach (Gebietsnummer DE 7225-401)
Größe: 427 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Ostalbkreis
Städte und Gemeinden:
Heubach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Wacholderheiden und von offenem Wiesengelände mit Feldgehözen und Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 4.
Albuch (Gebietsnummer DE 7226-441)
Größe: 8645 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Göppingen, Heidenheim, Ostalbkreis
Städte und Gemeinden:
Bartholomä, Böhmenkirch, Essingen, Heidenheim an der Brenz, Königsbronn, Oberkochen, Steinheim am Albuch
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung der kleinflächigen Borstgrasrasen mit Heidelbeerfluren
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Raufußkauz (Aegolius funereus)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel-, Misch- oder Buchenwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche, Weiher, Hülben und Wasser gefüllten Dolinen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Dolinen-Einbrüche, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit
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Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung der Magerrasen und Heiden
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
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Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten
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Erhaltung von extensiven Viehweiden
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Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
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Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
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Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern,
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aber auch von Brachflächen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- 5.
Baar (Gebietsnummer DE 8017-441)
Größe: 37702 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen
Städte und Gemeinden:
Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Brigachtal, Dauchingen, Deißlingen, Donaueschingen, Durchhausen, Geisingen, Hüfingen, Immendingen, Königsfeld im Schwarzwald, Löffingen, Mönchweiler, Niedereschach, Rottweil, Sankt Georgen im Schwarzwald, Talheim, Trossingen, Tuningen, Unterkirnach, Villingen-Schwenningen, Zimmern ob Rottweil
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
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Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
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Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
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Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
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Erhaltung von Flussauen
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Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
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Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
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Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Feuchtgrünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
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Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden
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Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
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Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
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Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung von Gras- und Erdwegen
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Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Knäkente (Anas querquedula)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung der Heiden und Moore
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen
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Erhaltung der Moore
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
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Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben, Moorkolke
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Krickente, Tafelente, Gänsesäger), Lappentaucher (Zwergtaucher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für die Krickente
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Silberreiher) und Storchenvögel (Schwarzstorch)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Bekassine, Bruchwasserläufer, Kampfläufer, Kiebitz)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
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Erhaltung von Flutmulden , zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) und Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
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Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Rot- (Milvus milvus) und Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
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Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
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Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen
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Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 6.
Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen (Gebietsnummer DE 7921-401)
Größe: 750 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Sigmaringen
Städte und Gemeinden:
Krauchenwies, Mengen, Sigmaringendorf, Sigmaringen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Bekassine (Gallinago gallinago)
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
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Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Nistgelegenheiten
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kolbenente (Netta rufina)
- -
Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4. - 15.9.)
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Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
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Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
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Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln
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Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Lachmöwenkolonien
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Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
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Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
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Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Baggerseen, Weiher und Fließgewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Bekassine)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm- und Sandbänke
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Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, Insektenlarven und Sämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Trauerseeschwalbe)
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Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Sturmmöwe) und Nahrungsgebiete
Fischadler (Pandion haliaetus)
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Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 7.
Bergstraße Dossenheim - Schriesheim (Gebietsnummer DE 6518-401)
Größe: 371 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Rhein-Neckar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Dossenheim, Schriesheim
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der strukturreichen Gewässer und Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern auf trockenen Standorten mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zaunammer (Emberiza cirlus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
- -
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
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Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
- -
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
- -
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
- -
Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten zur Jungvogelaufzucht
Zippammer (Emberiza cia)
- -
Erhaltung der sonnenexponierten offenen Felswände und von Steinschutthalden der Steinbrüche
- -
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
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Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
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Erhaltung von extensiv genutzten strukturreichen steilen Weinberghängen mit besonnten Trockenmauern oder Steinriegeln
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Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
- 8.
Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher (Gebietsnummer DE 8123-441)
Größe: 1626 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg
Städte und Gemeinden:
Altshausen, Aulendorf, Eichstegen, Fronreute, Wolpertswende
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
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Erhaltung der Großseggenriede und Moore
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Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Moore
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Weiher, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der vegetationsreichen Moorgewässer
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Schwarzstorch (Ciconia nigra)
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Erhaltung von ausgedehnten und gewässerreichen Wäldern
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Erhaltung der Bachauen und Sümpfe mit ihren Wäldern
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Erhaltung der Feuchtgebiete und Fließgewässer im Wald und in Waldnähe
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Erhaltung von Altholzinseln im Wald
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung von zu Horstanlagen geeigneten Altbäumen, insbesondere hohe Eichen, Buchen und Kiefern mit freier Anflugmöglichkeit in eine breite, lichte und starkastige Krone
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Wasserinsekten, Amphibien, Kleinsäugern
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Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Fortpflanzungszeit (1.3. - 31.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
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Erhaltung der flachen Verlandungszonen an Seen, Weihern und langsam fließenden Gewässern
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Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der deckungsreichen Gewässer wie Tümpel, Weiher, flache Seen, Moorgewässer und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
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Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 9.
Bodanrück (Gebietsnummer DE 8220-402)
Größe: 6311 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Konstanz
Städte und Gemeinden:
Allensbach, BodmanLudwigshafen, Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Reichenau
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Moorente (Aythya nyroca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen
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Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Schwimmpflanzen- und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Tümpel abgetorfter Hochmoorflächen
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Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.1.-15.10.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 10.
Bodenmöser (Gebietsnummer DE 8325-441)
Größe: 918 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg
Städte und Gemeinden:
Argenbühl, Isny im Allgäu
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
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Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und ständig Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
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Erhaltung der flachen, feuchten, mit Bergkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Hochmoore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Moore
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Gänsesäger (Mergus merganser)
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Erhaltung der Flüsse und Bäche mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
- -
Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
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Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der vegetationsreichen Stillgewässer im Moorbereich
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.- 30.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden
- -
Erhaltung von wildkrautreichen kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Teiche mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficolli)s
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel und Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Bäche und Gräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 11.
Brandhalde (Gebietsnummer DE 7617-401)
Größe: 10 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Rottweil
Städte und Gemeinden:
Oberndorf am Neckar
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2. - 30.6.)
- 12.
Bremgarten (Gebietsnummer DE 8011-441)
Größe: 1.694 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald
Städte und Gemeinden:
Bad Krozingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim, Heitersheim, Neuenburg am Rhein
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.9.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Wiesenkomplexe
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Orpheusspötter (Hippolais polyglotta)
- -
Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten
- -
Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausgedehnten Krautschicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachflächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Triel (Burhinus oedicnemus)
- -
Erhaltung des Gebietscharakters mit weiträumigen, offenen und zusammenhängenden Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von steinigen Flächen
- -
Erhaltung des wechselweisen Anbaus von Getreide, Mais, Kartoffeln sowie anderen Kulturen, die zur Fortpflanzungszeit (1.4. - 31.8.) eine für den Triel geeignete Wuchshöhe aufweisen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4. - 31.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten, insbesondere Früh- und Spätkartoffeln
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von wenigstens zeitweilig Wasser führenden Senken mit Röhricht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- 13.
Donauried (Gebietsnummer DE 7527-441)
Größe: 4253 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart, Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Alb-Donau-Kreis, Heidenheim
Städte und Gemeinden:
Asselfingen, Herbrechtingen, Langenau, Niederstotzingen, Rammingen, Sontheim an der Brenz
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
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Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Moore
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung der Seggenriede
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
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Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Knäkente (Anas querquedula)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schlagschwirl (Locustella fluviatilis)
- -
Erhaltung der Niedermoore, Fließ- und Stillgewässer begleitenden dichten Ufervegetation und von Feuchtgebieten mit Sukzessions- und Bewaldungsstadien
- -
Erhaltung von lichten Auenwäldern
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
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Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
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Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Triel (Burhinus oedicnemus)
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Erhaltung des Gebietscharakters mit weiträumigen, offenen und zusammenhängenden Kulturlandschaften
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Erhaltung von steinigen Flächen
- -
Erhaltung des wechselweisen Anbaus von Getreide, Mais, Kartoffeln sowie anderen Kulturen, die zur Fortpflanzungszeit (1.4. - 31.8.) eine für den Triel geeignete Wuchshöhe aufweisen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
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Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen
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Erhaltung von Gras- und Erdwegen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4. - 31.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
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Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von extensiven Viehweiden
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Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
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Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
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Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Silberreiher (Egretta alba)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Großer Brachvogel, Kampfläufer, Kiebitz)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) und Wiesenweihe (Circus pygargus)
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Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
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Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
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Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtgrünlandkomplexen und der Riedgebiete
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Sumpfohreule (Asio flammeus)
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Erhaltung der Niedermoorflächen mit ausgedehnten Seggenrieden und kleinen Feldgehölzen im Donauried
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie fest installierte Drahtzäune
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 14.
Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust (Gebietsnummer DE 7712-402)
Größe: 1085 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Emmendingen, Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Herbolzheim, Kenzingen, Rheinhausen, Riegel, Ringsheim, Rust
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen
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Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauammer (Emberiza calandra)
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Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
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Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung von Gras- und Erdwegen
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Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
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Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
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Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
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Erhaltung von Wässerwiesen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Wiesenkomplexe
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
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Erhaltung von Wässerwiesen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Hecken sowie Kleinstrukturen wie kleinflächige Brachen, sumpfige Senken, Einzelbüsche und -bäume und unbefestigte Feldwege
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Erhaltung von magerem Grünland
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Tümpel, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Storchenvögel (Weißstorch)
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Watvögel (Bruchwasserläufer, Kampfläufer, Kiebitz)
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von ausgedehntem Grünland mit Wässerwiesen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von artenreichen Wildkrautbeständen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Röhrichte
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 15.
Enztal Mühlhausen - Roßwag (Gebietsnummer DE 7019-441)
Größe: 540 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe, Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Enzkreis, Ludwigsburg
Städte und Gemeinden:
Illingen, Mühlacker, Vaihingen an der Enz
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe und an Fließgewässern
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiedehopf (Upupa epops)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie Wiesen- und Weinbaulandschaften
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Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren, extensiven Viehweiden
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Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgärten
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen und weiterer Nistgelegenheiten wie Höhlungen in Mauern, Hütten und Holzstapeln
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 16.
Eriskircher Ried (Gebietsnummer DE 8323-401)
Größe: 604 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Bodenseekreis
Städte und Gemeinden:
Eriskirch, Friedrichshafen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
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Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Kolbenente (Netta rufina)
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Erhaltung der Flachwasserzonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden
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Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden Gewässern
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Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Altarme
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Krickente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Singschwan, Tafelente), Lappentaucher (Haubentaucher, Schwarzhalstaucher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Altarme und Fließgewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere insbesondere für Krickenten
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Amphibien, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Silberreiher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Alpenstrandläufer, Großer Brachvogel, Zwergstrandläufer)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Schlick-, Sand- und Kiesbänke
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
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Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und andere Wirbeltieren sowie Sämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Trauerseeschwalbe)
- -
Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
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Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Feldgehölzen
- -
Erhaltung der Riede mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 17.
Eselsburger Tal (Gebietsnummer DE 7327-441)
Größe: 328 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Heidenheim
Städte und Gemeinden:
Gerstetten, Herbrechtingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2. - 30.6.)
- 18.
Federseeried (Gebietsnummer DE 7923-401)
Größe: 2930 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Biberach
Städte und Gemeinden:
Alleshausen, Bad Buchau, Bad Schussenried, Betzenweiler, Kanzach, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Uttenweiler
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Moore
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Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
- -
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
- -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
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Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Nistgelegenheiten
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
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Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Moore
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung der Seggenriede
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Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.- 30.9.)
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von magerem Grünland
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Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
- -
Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen
- -
Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten lockeren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Verlandungszonen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung der Heiden und Moore
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
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Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
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Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Niedermoore, Kleingewässer, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Rallen (Tüpfelsumpfhuhn, Wasserralle)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Seen und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) und Storchenvögel (Weißstorch)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Seen und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Bekassine)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Seen und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an Fließgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
- -
Erhaltung von, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Flussseeschwalbe)
- -
Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Sturmmöwe) und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) und Merlin (Falco columbarius)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung der ausgedehnten Verlandungszonen mit Röhrichten
- 19.
Felsenberg (Gebietsnummer DE 6618-402)
Größe: 6 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Rhein-Neckar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Neckargemünd
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen
- -
Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 20.
Gottswald (Gebietsnummer DE 7513-442)
Größe: 2208 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Kehl, Offenburg, Schutterwald, Willstätt
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
- 21.
Grienwiesen und Wernauer Baggerseen (Gebietsnummer DE 7322-401)
Größe: 69 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Esslingen
Städte und Gemeinden:
Köngen, Unterensingen, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar)
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Gewässer begleitenden Gehölze wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5. - 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Wiesen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
- -
Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen
- -
Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung der Magerrasen und Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
- -
Erhaltung der flachen Verlandungszonen an natürlichen und künstlichen Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern
- -
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
- -
Erhaltung der während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.) wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung von langen Röhricht -Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Rallen (Tüpfelsumpfhuhn)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Nachtreiher, Rohrdommel)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen mit Grünland
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit ausgedehnten Röhrichten und Gebüschen
- -
Erhaltung der ausgedehnten Landröhrichte
- 22.
Hardtwald nördlich von Karlsruhe (Gebietsnummer DE 6916-441)
Größe: 4742 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Karlsruhe
Städte und Gemeinden:
Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Graben-Neudorf, Karlsruhe, Linkenheim-Hochstetten, Stutensee
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von Graswegen, Ruderal- und Staudenfluren
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wiedehopf (Upupa epops)
- -
Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen vor allem auf sandigen Standorten
- -
Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald
- -
Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald
- -
Erhaltung von Rohbodenflächen und Flächen mit niedrigem Bewuchs
- -
Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
- 23.
Heiden und Wälder Tauberland (Gebietsnummer DE 6323-441)
Größe: 1117 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe, Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis
Städte und Gemeinden:
Hardheim, Königheim, Külsheim, Tauberbischofsheim, Werbach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laubwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
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Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von großflächigen Mager- und Trockenrasen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiedehopf (Upupa epops)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie Wiesen- und Weinbaulandschaften
- -
Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren sowie extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgärten
- -
Erhaltung von Steinhaufen und Steinriegeln
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen und weiterer Nistgelegenheiten wie Höhlungen in Mauern, Hütten und Holzstapeln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen vor allem auf sandigen Standorten
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald
- -
Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald
- -
Erhaltung von Rohbodenflächen und Flächen mit niedrigem Bewuchs
- -
Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 24.
Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen (Gebietsnummer DE 6726-441)
Größe: 539 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Schwäbisch Hall
Städte und Gemeinden:
Satteldorf, Wallhausen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Bachniederungen und Muldenlagen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von strukturreichem Offenland in Nachbarschaft zu lichten Waldbeständen mit größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von Kleinstrukturen wie sumpfige Senken, Tümpel, Einzelbüsche und -bäume, unbefestigte Feldwege
- -
Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 25.
Hohentwiel/Hohenkrähen (Gebietsnummer DE 8218-401)
Größe: 150 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Konstanz Städte und Gemeinden: Hilzingen, Mühlhausen-Ehingen, Singen (Hohentwiel)
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Zaunammer (Emberiza cirlus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
- -
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
- -
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
- -
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
- -
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
- -
Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
Zippammer (Emberiza cia)
- -
Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
- -
Erhaltung von extensiv genutzten strukturreichen steilen Weinberghängen mit besonnten Trockenmauern oder Steinriegeln
- -
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
- 26.
Höwenegg (Gebietsnummer DE 8018-401)
Größe: 21 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Tuttlingen
Städte und Gemeinden:
Immendingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 27.
Jagst mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6624-401)
Größe: 852 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe, Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Heilbronn, Hohenlohekreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Ostalbkreis, Schwäbisch Hall
Städte und Gemeinden:
Adelsheim, Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Crailsheim, Dörzbach, Frankenhardt, Gerabronn, Gundelsheim, Ilshofen, Ingelfingen, Jagsthausen, Jagstzell, Kirchberg an der Jagst, Krautheim, Langenburg, Möckmühl, Mulfingen, Neudenau, Offenau, Ravenstein, Roigheim, Satteldorf, Schöntal, Schrozberg, Stimpfach, Widdern
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern sowie der Brutmöglichkeiten an Brücken
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Altwässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 28.
Johanniterwald (Gebietsnummer DE 7712-403)
Größe: 58 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Emmendingen
Städte und Gemeinden:
Kenzingen, Rheinhausen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
- 29.
Kaiserstuhl (Gebietsnummer DE 7912-442)
Größe: 7923 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen
Städte und Gemeinden:
Bahlingen, Bötzingen, Breisach am Rhein, Eichstetten, Endingen am Kaiserstuhl, Ihringen, Riegel, Sasbach, Vogtsburg im Kaiserstuhl,
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.9.)
Bienenfresser (Merops apiaster)
- -
Erhaltung von blütenreichen Böschungen, Ruderalfluren, Gebüsch- oder Gehölzgruppen, magerem Grünland, Viehweiden und Wiesen in Weinbergslagen
- -
Erhaltung von strukturreichen, offenen und wärmebegünstigten Landschaftsteilen
- -
Erhaltung von extensiven landwirtschaftlichen Nutzungen in der Umgebung von Brutplätzen
- -
Erhaltung der weitgehend vegetationsfreien Brutwände, insbesondere der Lösswände
- -
Erhaltung von Sitzwarten wie vereinzelte teils dürre Bäume und Büsche
- -
Erhaltung der Gewässer
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Fluginsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten sowie Weinbaulandschaften
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung von offenen Felswänden in Steinbrüchen mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung von offenen Felswänden in Steinbrüchen mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwaldstreifen im Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiedehopf (Upupa epops)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie Wiesen- und Weinbaulandschaften
- -
Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren, extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgärten
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen und weiterer Nistgelegenheiten wie Höhlungen in Mauern, Hütten und Holzstapeln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Zaunammer (Emberiza cirlus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
- -
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
- -
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
- -
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
- -
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten zur Jungenaufzucht
- 30.
Kälberklamm und Hasenklamm (Gebietsnummer DE 7016-401)
Größe: 21 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Karlsruhe
Städte und Gemeinden:
Ettlingen, Karlsruhe, Waldbronn
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswand des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen
- -
Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 31.
Kammbach-Niederung (Gebietsnummer DE 7413-441)
Größe: 1835 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Appenweier, Kehl, Oberkirch, Offenburg Rheinau, Willstätt
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2. - 31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Silberreiher) und Storchenvögel (Weißstorch)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Großer Brachvogel)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, und Nahrungsgebiete
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
- -
Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Nahrungsgebiete
- 32.
Kinzig-Schutter-Niederung (Gebietsnummer DE 7513-441)
Größe: 2822 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Friesenheim, Hohberg, Kehl, Neuried, Offenburg, Schutterwald, Willstätt
Gebietsbezogene Erhaltungsziele Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3. - 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Storchenvögel (Weißstorch)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Watvögel (Großer Brachvogel, Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 33.
Kocher mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6823-441)
Größe: 888 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall
Städte und Gemeinden:
Braunsbach, Bretzfeld, Bühlertann, Bühlerzell, Fichtenberg, Forchtenberg, Gaildorf, Hardthausen am Kocher, Ilshofen, Ingelfingen, Künzelsau, Kupferzell, Langenbrettach, Michelbach an der Bilz, Neuenstadt am Kocher, Neuenstein, Niedernhall, Oberrot, Obersontheim, Öhringen, Pfedelbach, Rosengarten, Schwäbisch Hall, Untermünkheim, Vellberg, Weißbach, Wolpertshausen, Wüstenrot, Zweiflingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der Brutmöglichkeiten an Brücken
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
- -
Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Feuchtgrünland entlang der Gewässer
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete
- 34.
Kochhartgraben und Ammertalhänge (Gebietsnummer DE 7419-401)
Größe: 54 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Tübingen
Städte und Gemeinden:
Ammerbuch, Rottenburg am Neckar
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
- 35.
Konstanzer Bucht des Bodensees (Gebietsnummer DE 8321-401)
Größe: 311 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Konstanz Städte und Gemeinden: Konstanz
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Kolbenente, Moorente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Tafelente), Lappen- und Seetaucher (Eistaucher, Haubentaucher, Prachttaucher, Schwarzhalstaucher, Sterntaucher, Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn)
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen des Bodensees mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Taucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten und Rallen, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Flussseeschwalbe, Trauerseeschwalbe)
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässerbereiche
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 36.
Korker Wald (Gebietsnummer DE 7313-442)
Größe: 2827 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Achern, Appenweier, Kehl, Renchen, Rheinau, Willstätt
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 37.
Lappen bei Walldürn (Gebietsnummer DE 6422-401)
Größe: 63 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Neckar-Odenwald-Kreis
Städte und Gemeinden:
Buchen (Odenwald), Walldürn
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Watvögel (Bekassine, Bruchwasserläufer, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von artenreichen Wildkrautbeständen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen
- 38.
Lindenweiher (Gebietsnummer DE 7924-401)
Größe: 46 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Biberach
Städte und Gemeinden:
Hochdorf
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung des aktuellen Wasserstandes im Gebiet
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung des Lindenweihers mit seiner Flachwasserzone
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung des aktuellen Wasserstandes im Gebiet
- -
Erhaltung der Riede und Niedermoore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung des Lindenweihers mit seiner Flachwasserzone und der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Quelltöpfe und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Schneidried- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Niedermoorflächen
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen des Lindenweihers und an schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede, Schneidriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Niedermooren mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 39.
Mindelsee (Gebietsnummer DE 8220-403)
Größe: 409 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Konstanz
Städte und Gemeinden:
Allensbach, Radolfzell am Bodensee
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kolbenente (Netta rufina)
- -
Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.)
- -
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Moorente (Aythya nyroca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen
- -
Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Schwimmpflanzen- und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Tümpel
- -
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.1.-15.10.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesengebieten
- -
Erhaltung der Moore
- -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie vegetationsreiche Teiche und Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7. - 15.9.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung der Magerrasen und Hecken
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
- -
Erhaltung der flachen Verlandungszonen an natürlichen und künstlichen Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern
- -
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Teiche, flache Seen und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Moorente, Reiherente, Tafelente, Zwergsäger)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtgrünlandkomplexen und der Riedgebiete
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 40.
Mittlere Schwäbische Alb (Gebietsnummer DE 7422-441)
Größe: 39597 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart, Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Alb-Donau-Kreis, Esslingen, Göppingen, Reutlingen, Tübingen, Zollernalbkreis
Städte und Gemeinden:
Aichelberg, Bad Ditzenbach, Bad Überkingen, Bad Urach, Beuren, Bissingen an der Teck, Böhmenkirch, Boll, Burladingen, Deggingen, Dettingen an der Erms, Dettingen unter Teck, Donzdorf, Dürnau, Engstingen, Eningen unter Achalm, Erkenbrechtsweiler, Eschenbach, Gammelshausen, Geislingen an der Steige, Gingen an der Fils, Göppingen, Grabenstetten, Gruibingen, Gutsbezirk Münsingen, gemfr. Gebiet, Hechingen, Heiningen, Heroldstatt, Hülben, Kohlberg, Kuchen, Laichingen, Lenningen, Lichtenstein, Metzingen, Mössingen, Mühlhausen im Täle, Münsingen, Neidlingen, Neuffen, Owen, Pfullingen, Reutlingen, Römerstein, Sankt Johann, Schelklingen, Schlat, Sonnenbühl, Süßen, Weilheim an der Teck, Wiesensteig, Zell unter Aichelberg
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden
- -
Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung der flachen, feuchten, mit Bergkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Hochmoore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung der Borstgrasrasen mit Heidelbeerfluren, Moorgebiete und Flügelginsterheiden
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche
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Erhaltung der Moore
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
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Erhaltung von extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten mit Lesesteinhaufen oder -riegeln
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Erhaltung von extensiv genutzten Viehweiden
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Erhaltung der Heidegebiete
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Erhaltung von vegetationsfreien oder -armen Flächen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Dolinen-Einbrüche, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder und Magerrasen-Flecken
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
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Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von extensiven Viehweiden
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Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
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Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
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Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
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Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen
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Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 41.
Mittlerer Rammert (Gebietsnummer DE 7519-401)
Größe: 2750 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Tübingen
Städte und Gemeinden:
Dußlingen, Ofterdingen, Rottenburg am Neckar, Tübingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
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Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
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Erhaltung der wärmeliebenden Vegetationskomplexe mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen
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Erhaltung der Großseggenriede und Nasswiesen
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Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
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Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
- -
Erhaltung von Niederwaldsukzession
- -
Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
- -
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
- -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
- -
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Hohltaube (Columba oenas)
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotkopfwürger (Lanius senator)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
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Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen
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Erhaltung von magerem Grünland
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Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen- und Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher und Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 42.
Mittlerer Schwarzwald (Gebietsnummer DE 7915-441)
Größe: 21666 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Bräunlingen, Donaueschingen, Eisenbach (Hochschwarzwald), Elzach, Friedenweiler, Furtwangen im Schwarzwald, Glottertal, Gutach (Schwarzwaldbahn), Gütenbach, Hardt, Hausach, Hornberg, Hüfingen, Löffingen, Mühlenbach, Sankt Georgen im Schwarzwald, Sankt Märgen, Sankt Peter, Schonach im Schwarzwald, Schönwald im Schwarzwald, Schramberg, Simonswald, Titisee-Neustadt, Triberg im Schwarzwald, Unterkirnach, Villingen-Schwenningen, Vöhrenbach, Waldkirch, Winden im Elztal
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Auerhuhn (Tetrao urogallus)
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Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Kiefer, Tanne oder Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation
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Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen
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Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken
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Erhaltung der Moore und anmoorigen Standorte
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Erhaltung der Balzplätze
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Erhaltung von Schlafbäumen
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Erhaltung von gut einsehbaren An- und Abflugplätzen, insbesondere an Hangkanten
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Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
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Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräuter, Gräser und Beeren im Sommer und Frühherbst
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Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland und Weidfeldstrukturen
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Dreizehenspecht (Picoides tridactylus)
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Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe
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Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien
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Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Weidfeldkomplexen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln, insbesondere alte Buchen und Eichen
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
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Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
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Erhaltung von Niederwald- und Weidfeldsukzession
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Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
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Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
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Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
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Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
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Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
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Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Mittelspecht (Picoides medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünland- und Heidegebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von Einzelbäumen, Büschen und Gebüschgruppen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Ringdrossel (Turdus torquatus)
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Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern
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Erhaltung der Moore, Moorwälder und von Weidfeldern
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Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
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Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession
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Erhaltung von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flächen
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Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen
- -
Erhaltung der Moore
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zippammer (Emberiza cia)
- -
Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von strukturreichen Weidfeldern
- -
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Steinbruchhalden mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
Zitronenzeisig (Carduelis citrinella)
- -
Erhaltung von montanen lichten zwergstrauchreichen Waldbeständen
- -
Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
- -
Erhaltung von Reut- und Weidfeldern
- -
Erhaltung der Moore
- -
Erhaltung der Magerrasen und von Magerweiden und Feuchtwiesen
- -
Erhaltung von isolierten Weidgehölzen und Weidfichtensolitären
- -
Erhaltung von mageren Wiesengesellschaften in tieferen Lagen als Ausweichplätze bei ungünstigen Witterungslagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
- 43.
Mooswälder bei Freiburg (Gebietsnummer DE 7912-441)
Größe: 3617 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Freiburg im Breisgau
Städte und Gemeinden:
Bötzingen, Freiburg im Breisgau, Gottenheim, March, Schallstadt, Umkirch, Vörstetten
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
- -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Rohrdommel) und Storchenvögel
(Weißstorch)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 44.
Nordschwarzwald (Gebietsnummer DE 7415-441)
Größe: 36045 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg, Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Baden-Baden, Calw, Freudenstadt, Ortenaukreis, Rastatt, Rottweil
Städte und Gemeinden:
Achern, Alpirsbach, Bad Herrenalb, Bad Peterstal-Griesbach, Bad Rippoldsau-Schapbach, Bad Wildbad im Schwarzwald, Baden-Baden, Baiersbronn, Bühl, Bühlertal, Dobel, Durbach, Enzklösterle, Forbach, Freudenstadt, Gaggenau, Gengenbach, Gernsbach, Lauf, Loffenau, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Oberwolfach, Oppenau, Ottenhöfen im Schwarzwald, Ottersweier, Sasbach, Sasbachwalden, Schenkenzell, Seebach, Seewald, Weisenbach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Auerhuhn (Tetrao urogallus)
- -
Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Kiefer, Tanne oder Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation
- -
Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen
- -
Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken
- -
Erhaltung der Moore und anmoorigen Standorte
- -
Erhaltung der Balzplätze
- -
Erhaltung von Schlafbäumen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräutern, Gräsern und Beeren im Sommer und Frühherbst
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Dreizehenspecht (Picoides tridactylus)
- -
Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe
- -
Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien
- -
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
- -
Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
- -
Erhaltung von Niederwald- und Weidfeldsukzession
- -
Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
- -
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
- -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
- -
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Ringdrossel (Turdus torquatus)
- -
Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern
- -
Erhaltung der Moore, Moorwälder und Heideflächen
- -
Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
- -
Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession
- -
Erhaltung von Grinden und anderen kurzrasigen Flächen
- -
Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern in den Mittelgebirgen
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen
- -
Erhaltung der Moore
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zippammer (Emberiza cia)
- -
Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von strukturreichen Weidfeldern
- -
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Steinbruchhalden mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
Zitronenzeisig (Carduelis citrinella)
- -
Erhaltung von montanen lichten zwergstrauchreichen Waldbeständen, insbesondere Bergkiefernbestände mit Lichtungen
- -
Erhaltung der Hochmoore, Missen und Grinden
- -
Erhaltung der Magerrasen und von Magerweiden und Feuchtwiesen
- -
Erhaltung von mageren Wiesengesellschaften und Ruderalflächen in tieferen Lagen als Ausweichplätze bei ungünstigen Witterungslagen
- -
Erhaltung von Reut- und Weidfeldern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
- 45.
Ostalbtrauf bei Aalen (Gebietsnummer DE 7126-401)
Größe: 561 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Ostalbkreis
Städte und Gemeinden:
Aalen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
- 46.
Pfrunger und Burgweiler Ried (Gebietsnummer DE 8022-401)
Größe: 2826 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg, Sigmaringen
Städte und Gemeinden:
Guggenhausen, Königseggwald, Ostrach, Riedhausen, Wilhelmsdorf
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Bachniederungen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der vorhandenen Nistgelegenheiten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Torfstichseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schlagschwirl (Locustella fluviatilis)
- -
Erhaltung der Niedermoore, Fließ- und Stillgewässer begleitenden dichten Ufervegetation und von Feuchtgebieten mit Sukzessions- und Bewaldungsstadien
- -
Erhaltung von lichten Auenwäldern
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche und Wiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 47.
Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar (Gebietsnummer DE 7021-401)
Größe: 42 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Ludwigsburg
Städte und Gemeinden:
Freiberg am Neckar, Ingersheim, Pleidelsheim
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
- -
Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände
- -
Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Kleinsäugern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen und Pflanzensämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 48.
Renchniederung (Gebietsnummer DE 7313-441)
Größe: 1856 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Achern, Appenweier, Kehl, Oberkirch, Renchen, Rheinau
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen mit zeitlich differenzierter Nutzung
- -
Erhaltung der Seggenriede
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
- -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Niedermoore, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
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Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Silberreiher) und Storchenvögel (Weißstorch)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Bekassine, Großer Brachvogel, Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtgrünlandkomplexen und der Riedgebiete
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
- -
Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Nahrungsgebiete
- 49.
Rheinniederung Altlußheim - Mannheim (Gebietsnummer DE 6616-441)
Größe: 4452 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Mannheim, Rhein-Neckar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Altlußheim, Brühl, Edingen-Neckarhausen, Hockenheim, Ketsch, Mannheim, Schwetzingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
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Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
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Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
- -
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
- -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen, extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
- -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Blässgans, Saatgans) und Rallen (Tüpfelsumpfhuhn)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für die Rallen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und Klärteiche mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern und Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 50.
Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg (Gebietsnummer DE 7911-401)
Größe: 1116 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen
Städte und Gemeinden:
Breisach am Rhein, Sasbach, Vogtsburg im Kaiserstuhl
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Sümpfe mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Krickente, Reiherente, Schnatterente, Stockente, Tafelente)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für die Krickente
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchenten und Sägern gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 51.
Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe (Gebietsnummer DE 7015-441)
Größe: 2165 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Karlsruhe, Rastatt
Städte und Gemeinden:
Au am Rhein, Elchesheim-Illingen, Karlsruhe, Rheinstetten
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
- -
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
- -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
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Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
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Erhaltung von Pionier- und frühen Sukzessionsstadien an Uferabschnitten oder auf Kiesbänken des Rheins oder rheinnaher Baggerseen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Kiesflächen und Flachwasserbereichen
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Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
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Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Krickente Anas crecca)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen und Pflanzensämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
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Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
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Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Weißstorch (Ciconia ciconia)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Rieden mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 52.
Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone (Gebietsnummer DE 8211-401)
Größe: 1475 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach
Städte und Gemeinden:
Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Neuenburg am Rhein, Schliengen, Weil am Rhein
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Gänsesäger (Mergus merganser)
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Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
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Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
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Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Orpheusspötter (Hippolais polyglotta)
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Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten
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Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausgedehnten Krautschicht
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Erhaltung von Auenwäldern mit Weidengebüschen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zaunammer (Emberiza cirlus)
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Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
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Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
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Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
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Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen S äumen
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Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
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Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten zur Jungenaufzucht
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Krickente, Reiherente, Schnatterente, Tafelente)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für die Krickente
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten und Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Silberreiher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 53.
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim (Gebietsnummer DE 6816-401)
Größe: 5116 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Karlsruhe
Städte und Gemeinden:
Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsruhe, Linkenheim-Hochstetten, Philippsburg
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
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Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
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Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
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Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
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Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
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Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
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Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
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Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
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Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
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Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung von Gras- und Erdwegen
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Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von Wässerwiesen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Altwässer, Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
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Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von extensiven Viehweiden
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Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
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Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
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Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Krickente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Stockente, Tafelente, Zwergsäger), Lappentaucher (Haubentaucher, Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Graureiher, Purpurreiher, Rohrdommel, Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Möwen (Sturmmöwe)
- -
Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Fischadler (Pandion haliaetus)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Kormoran) und Nahrungsgebiete
- 54.
Rheinniederung Kehl - Helmlingen (Gebietsnummer DE 7313-401)
Größe: 2134 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg, Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis, Rastatt
Städte und Gemeinden:
Kehl, Lichtenau, Rheinau
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
- -
Erhaltung von Pionier- und frühen Sukzessionsstadien an Uferabschnitten oder auf Kiesbänken rheinnaher Baggerseen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Kiesflächen und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-31.7.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Löffelente (Anas clypeata)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
- -
Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln
- -
Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Lachmöwenkolonien
- -
Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Blässgans, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Saatgans, Schellente, Schnatterente, Zwergsäger)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 55.
Rheinniederung Neuenburg - Breisach (Gebietsnummer DE 8011-401)
Größe: 2782 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald
Städte und Gemeinden:
Breisach am Rhein, Eschbach, Hartheim, Heitersheim, Neuenburg am Rhein
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Gänsesäger (Mergus merganser)
- -
Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
- -
Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kolbenente (Netta rufina)
- -
Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Aufrechterhaltung eines Wasserregimes an den Brutgewässern ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.)
- -
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Baggerseen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Orpheusspötter (Hippolais polyglotta)
- -
Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten
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Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausgedehnten Krautschicht
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Erhaltung von Auenwäldern mit Weidengebüschen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiedehopf (Upupa epops)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Wiesenlandschaften
- -
Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren, extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis )
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Reiherente, Saatgans, Schellente, Schnatterente, Stockente), Lappentaucher (Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) und Merlin (Falco columbarius)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 56.
Rheinniederung Nonnenweier - Kehl (Gebietsnummer DE 7512-401)
Größe: 3901 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Kehl, Meißenheim, Neuried, Schwanau, Willstätt
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3. - 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
- -
Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln
- -
Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
- -
Erhaltung der Lachmöwenkolonien
- -
Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Krickente, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Stockente, Tafelente, Zwergsäger), Lappentaucher (Haubentaucher), Rallen (Blässhuhn)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen und Pflanzensämereien, Insekten, Mollusken und kleinen Krebstieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung der Gießen als eisfreie Nahrungsgewässer im Winter
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Seeadler (Haliaeetus albicilla)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 57.
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier (Gebietsnummer DE 7712-401)
Größe: 4719 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Emmendingen, Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Forchheim, Gemeindefreier Grundbesitz, Kappel-Grafenhausen, Kenzingen, Rheinhausen, Riegel, Rust, Sasbach, Schwanau, Weisweil, Wyhl
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Gänsesäger (Mergus merganser)
- -
Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
- -
Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Blässgans, Graugans, Krickente, Pfeifente, Reiherente, Saatgans, Schellente, Schnatterente, Stockente, Zwergsäger), Lappentaucher (Haubentaucher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Taucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Seeadler (Haliaeetus albicilla)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Bienenfresser (Merops apiaster)
- -
Erhaltung von insektenreichem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit Verlandungszonen
- -
Erhaltung von Sitzwarten wie vereinzelte teils dürre Bäume und Büsche
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Gießen als eisfreie Nahrungsgewässer im Winter
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 58.
Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung (Gebietsnummer DE 7114-441)
Größe: 3105 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg, Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis, Rastatt
Städte und Gemeinden:
Hügelsheim, Iffezheim, Lichtenau, Rastatt, Rheinau, Rheinmünster, Steinmauern
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
- -
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
- -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und - ufern führt
- -
Erhaltung von Pionier- und frühen Sukzessionsstadien an Uferabschnitten oder auf Kiesbänken des Rheins oder rheinnaher Baggerseen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Kiesflächen und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Altwässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Blässgans, Krickente, Saatgans, Schnatterente, Stockente)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen, Pflanzensämereien und kleinen Wirbellosen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 59.
Riedmatten und Schiftunger Bruch (Gebietsnummer DE 7214-441)
Größe: 375 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Rastatt
Städte und Gemeinden:
Bühl, Hügelsheim, Rheinmünster, Sinzheim
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der Gewässer
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung der Seggenriede
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
- -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 60.
Rohrsee (Gebietsnummer DE 8125-441)
Größe: 111 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg
Städte und Gemeinden:
Bad Wurzach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Knäkente (Anas querquedula)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
- -
Erhaltung des im Mündungsbereich langsam fließenden Baches mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Kolbenente (Netta rufina)
- -
Erhaltung der Flachwasserseen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere und Laichkrautgewächse
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung des im Mündungsberecih langsam fließenden Baches mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7. - 30.9.)
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
- -
Erhaltung der Flachwasserseen
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden
- -
Erhaltung der Lachmöwen- und Seeschwalbenkolonien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
- -
Erhaltung von Inseln oder -halbinseln
- -
Erhaltung der Lachmöwenkolonien
- -
Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.7)
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung der Flachwasserseen mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen sowie der schwach fließenden Gräben und des Baches mit reicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zum Rohrsee
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
- -
Erhaltung der flachen Verlandungszonen an den Seen und langsam fließenden Gewässern
- -
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen flachen Seen und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung des im Mündungsbereich langsam fließenden Baches
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Schnatterente), Lappentaucher (Schwarzhalstaucher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten; Mollusken, kleinen Krebstieren, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an den Seen und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Grünlandkomplexen mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen,
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Großer Brachvogel, Zwergstrandläufer)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an den Seen und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 61.
Saalbachniederung bei Hambrücken (Gebietsnummer DE 6817-441)
Größe: 385 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Karlsruhe
Städte und Gemeinden:
Bruchsal, Graben-Neudorf, Karlsdorf-Neuthard, Philippsburg, Waghäusel
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher und Teiche mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 62.
Salemer Klosterweiher (Gebietsnummer DE 8221-401)
Größe: 137 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Bodenseekreis
Städte und Gemeinden:
Salem, Uhldingen-Mühlhofen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Kolbenente (Netta rufina)
- -
Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.)
- -
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
- -
Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Flachwasser- und Verlandungszonen
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände mit unterschiedlicher Altersstruktur
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.2.- 31.8.), außer nach Sömmerung oder Winterung
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Kleinsäugern, Amphibien und Wasserinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
- -
Erhaltung der deckungsreichen Weiher mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der Weiher mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
- -
Erhaltung der flachen Verlandungszonen an den Weihern und langsam fließenden Gewässer
- -
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Weiher
- -
Erhaltung der langsam fließenden Wiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Tafelente)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der besiedelten Weiher und Wiesengräben
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Mollusken
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit angrenzenden offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 63.
Salenberg (Gebietsnummer DE 7425-401)
Größe: 28 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Alb-Donau-Kreis
Städte und Gemeinden:
Lonsee
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 64.
Schlichemtal (Gebietsnummer DE 7717-401)
Größe: 218 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Rottweil
Städte und Gemeinden:
Dietingen, Epfendorf
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-30.6.)
- 65.
Schmiechener See (Gebietsnummer DE 7624-402)
Größe: 74 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Alb-Donau-Kreis
Städte und Gemeinden:
Allmendingen, Schelklingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
- -
Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen
- -
Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
- -
Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Flachwassersees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Flachwassersees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Löffelente (Anas clypeata)
- -
Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Flachwassersees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.–15.8.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3. - 15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Purpurreiher, Rohrdommel)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 66.
Schönberg bei Freiburg (Gebietsnummer DE 8012-441)
Größe: 69 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg im Breisgau
Städte und Gemeinden:
Freiburg im Breisgau, Merzhausen, Schallstadt
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zaunammer (Emberiza cirlus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit benachbarten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
- -
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
- -
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
- -
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
- -
Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- 67.
Schönbuch (Gebietsnummer DE 7420-441)
Größe: 15 362 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart, Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Böblingen, Esslingen, Reutlingen, Tübingen
Städte und Gemeinden:
Aichtal, Altdorf, Altenriet, Ammerbuch, Dettenhausen, Gärtringen, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Kirchentellinsfurt, Nufringen, Pliezhausen, Reutlingen, Rottenburg am Neckar, Schlaitdorf, Tübingen, Walddorfhäslach, Waldenbuch, Weil im Schönbuch
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Moore
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Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
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Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
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Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung von Gras- und Erdwegen
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Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
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Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Mittelspecht (Picoides medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland und Weinbaugebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten sowie Weinbaulandschaften
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche
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Erhaltung der Moore
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen und Steinriegel-HeckenGebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, Altarme, Feuchtwiesengräben, Moorgewäser
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 68.
Schwarzensee und Kolbenmoos (Gebietsnummer DE 8324-441)
Größe: 56 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg
Städte und Gemeinden:
Wangen im Allgäu
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Moore
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Moore
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
- -
Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht- Bereichen
- -
Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Schwarzensees und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.- 30.9.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Tafelente (Aythya ferina)
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Erhaltung des Schwarzensees mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung des Schwarzensees mit seinen Flachwasserzonen
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Erhaltung der schilfbewachsenen Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
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Erhaltung der flachen Verlandungszonen am Schwarzensee und an langsam fließenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung des deckungsreichen Schwarzensees und zumindest stellenweise deckungsreicher Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 69.
Schwetzinger und Hockenheimer Hardt (Gebietsnummer DE 6617-441)
Größe: 1436 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Rhein-Neckar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Hockenheim, Leimen, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Walldorf
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von Wegrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen vor allem auf sandigen Standorten
- -
Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald
- -
Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald
- -
Erhaltung von Rohbodenflächen und Flächen mit niedrigem Bewuchs
- -
Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
- 70.
Steinbruch Leimen (Gebietsnummer DE 6618-401)
Größe: 22 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Heidelberg, Leimen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen
- -
Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 71.
Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen (Gebietsnummer DE 7123-441)
Größe: 2074 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis
Städte und Gemeinden:
Berglen, Lorch, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Urbach, Welzheim, Winterbach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotkopfwürger (Lanius senator)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen, Trockenmauern und Hecken
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 72.
Stromberg (Gebietsnummer DE 6919-441)
Größe: 10306 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe, Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Enzkreis, Heilbronn, Ludwigsburg
Städte und Gemeinden:
Bönnigheim, Brackenheim, Cleebronn, Erligheim, Freudental, Güglingen, Illingen, Löchgau, Maulbronn, Pfaffenhofen, Sachsenheim, Sersheim, Sternenfels, Vaihingen an der Enz, Zaberfeld
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von Gebüsch- und Feldgehölzstrukturen in den Randbereichen von Weinbergen
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Rotkopfwürger (Lanius senator)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Tümpel
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der bekannten Brutplätze
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld der Brutplätze
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der Brutmöglichkeit am Fernmeldeturm
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen und Hecken
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen, Feldgehölzen und Einzelbäumen
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 73.
Südschwarzwald (Gebietsnummer DE 8114-441)
Größe: 33 516 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg im Breisgau, Lörrach, Waldshut
Städte und Gemeinden:
Aitern, Albbruck, Bernau, Böllen, Bollschweil, Bonndorf im Schwarzwald, Breitnau, Buchenbach, Dachsberg (Südschwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Freiburg im Breisgau, Fröhnd, Görwihl, Grafenhausen, Häg-Ehrsberg, Häusern, Herrischried, Hinterzarten, Höchenschwand, Ibach, Kleines Wiesental, Müllheim, Münstertal/ Schwarzwald, Oberried, Sankt Blasien, Schluchsee, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Schopfheim, Todtmoos, Todtnau, Tunau, Ühlingen-Birkendorf, Utzenfeld, Waldshut-Tiengen, Wehr, Weilheim, Wembach, Wieden, Zell im Wiesental
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Auerhuhn (Tetrao urogallus)
- -
Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Kiefer, Tanne oder Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation
- -
Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen
- -
Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken
- -
Erhaltung der Moore und anmoorigen Standorte
- -
Erhaltung der Balzplätze
- -
Erhaltung von Schlafbäumen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräutern, Gräsern und Beeren im Sommer und Frühherbst
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
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Erhaltung der flachen, feuchten, mit Bergkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Hochmoore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
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Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Weidfelder
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Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Dreizehenspecht (Picoides tridactylus)
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Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe
- -
Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien
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Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
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Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
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Erhaltung von Niederwald- und Weidfeldsukzession
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Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
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Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
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Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
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Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
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Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
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Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beere für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Heidelerche (Lullula arborea)
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Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
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Erhaltung von größeren Waldlichtungen
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Erhaltung der Borstgrasrasen mit Heidelbeerfluren, Moorgebiete und Flügelginsterheiden
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Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
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Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
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Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)
Ringdrossel (Turdus torquatus)
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Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern
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Erhaltung der Moore, Moorwälder und Weidfelder
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Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
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Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession
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Erhaltung von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flächen
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Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-31.7.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung der Heiden und Moore
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern in den Mittelgebirgen
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen
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Erhaltung der Moore
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zippammer (Emberiza cia)
- -
Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von strukturreichen Weidfeldern
- -
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Steinbruchhalden mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
Zitronenzeisig (Carduelis citrinella)
- -
Erhaltung von montanen lichten zwergstrauchreichen Waldbeständen, insbesondere Bergkiefernbestände mit Lichtungen
- -
Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
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Erhaltung der Hochmoore
- -
Erhaltung der Magerrasen und von Magerweiden und Feuchtwiesen
- -
Erhaltung von mageren Wiesengesellschaften und Ruderalflächen in tieferen Lagen als Ausweichplätze bei ungünstigen Witterungslagen
- -
Erhaltung von Weidfeldern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2. - 15.8.)
- 74.
Südwestalb und Oberes Donautal (Gebietsnummer DE 7820-441)
Größe: 43031 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg, Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Rottweil, Sigmaringen, Tübingen, Tuttlingen, Zollernalbkreis
Städte und Gemeinden:
Albstadt, Balgheim, Balingen, Bärenthal, Beuron, Bingen, Bisingen, Bodelshausen, Böttingen, Bubsheim, Buchheim, Burladingen, Deilingen, Denkingen, Dotternhausen, Dürbheim, Egesheim, Fridingen an der Donau, Frittlingen, Gammertingen, Gosheim, Hausen am Tann, Hechingen, Hettingen, Inzigkofen, Irndorf, Jungingen, Kolbingen, Königsheim, Leibertingen, Mahlstetten, Meßstetten, Mössingen, Mühlheim an der Donau, Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Reichenbach am Heuberg, Renquishausen, Rietheim-Weilheim, Scheer, Schömberg, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Spaichingen, Stetten am kalten Markt, Straßberg, Tuttlingen, Veringenstadt, Wehingen, Weilen unter den Rinnen, Wellendingen, Wurmlingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streu- und Feuchtwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
- -
Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
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Erhaltung von Niederwaldsukzession
- -
Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
- -
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
- -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
- -
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung der Borstgrasrasen und Flügelginsterheiden
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Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtwiesen und -weiden
- -
Erhaltung der Schilfflächen
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Erhaltung von Hochstaudenfluren und Brachen in den Grünlandgebieten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und bodenlebenden Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von ausgedehnten extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen mit zahlreichen Büschen
- -
Erhaltung von Heckengebieten mit den dortigen Kleinstrukturen wie Steinriegelhecken, kleinflächige Brachen, sumpfige Senken, Einzelbüsche und -bäume, unbefestigte Feldwege
- -
Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen
- -
Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Raufußkauz (Aegolius funereus)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten mit Lesesteinhaufen oder -riegeln
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Viehweiden, insbesondere Schafweiden
- -
Erhaltung der Heidegebiete
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder -armen Flächen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Dolinen-Einbrüche, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen
- -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 75.
Täler der Mittleren Flächenalb (Gebietsnummer DE 7624-441)
Größe: 5692 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Alb-Donau-Kreis, Biberach, Reutlingen, Ulm
Städte und Gemeinden:
Allmendingen, Berghülen, Blaubeuren, Blaustein, Dornstadt, Ehingen (Donau), Emeringen, Hayingen, Lauterach, Munderkingen, Münsingen, Obermarchtal, Rechtenstein, Riedlingen, Schelklingen, Ulm, Untermarchtal, Zwiefalten
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
- 76.
Tierstein mit Hangwald und Egerquelle (Gebietsnummer DE 7127-401)
Größe: 3 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Ostalbkreis
Städte und Gemeinden:
Bopfingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
- 77.
Tüllinger Berg und Gleusen (Gebietsnummer DE 8311-441)
Größe: 582 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Lörrach
Städte und Gemeinden:
Binzen, Grenzach-Wyhlen, Lörrach, Weil am Rhein
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Orpheusspötter (Hippolais polyglotta)
- -
Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten
- -
Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausgedehnten Krautschicht
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zaunammer (Emberiza cirlus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
- -
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
- -
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
- -
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
- -
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
- -
Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- 78.
Überlinger See des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-404)
Größe: 2556 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg, Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Bodenseekreis, Konstanz
Städte und Gemeinden:
Allensbach, Bodman-Ludwigshafen, Konstanz, Sipplingen, Überlingen, Uhldingen-Mühlhofen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kolbenente (Netta rufina)
- -
Erhaltung der Flachwasserzone des Bodensees mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden
- -
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
- -
Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände
- -
Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonien
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Kleinsäugern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der Flachwasserzone des Bodensees
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen und Heckengebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der deckungsreichen Bereiche der Flachwasserzone des Bodensees sowie der Altarme und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Kolbenente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Tafelente), Lappentaucher (Haubentaucher), Rallen (Blässhuhn)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie die Flachwasserzone des Bodensees, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen am Bodensee und an schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Taucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Trauerseeschwalbe)
- -
Erhaltung der Flachwasserzone des Bodensees
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 79.
Unteres Remstal (Gebietsnummer DE 7121-442)
Größe: 571 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis
Städte und Gemeinden:
Fellbach, Remseck am Neckar, Waiblingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Gänsesäger (Mergus merganser)
- -
Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
- -
Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen und Steinriegel-Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
- 80.
Untersee des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-401)
Größe: 5915 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Konstanz
Städte und Gemeinden:
Allensbach, Gaienhofen, Konstanz, Moos, Öhningen, Radolfzell am Bodensee, Reichenau, Singen (Hohentwiel)
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der Schotter- und Kiesbänke oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit Brutmöglichkeiten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
- -
Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen
- -
Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Kolbenente (Netta rufina)
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Löffelente (Anas clypeata)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.)
Moorente (Aythya nyroca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees
- -
Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Schwimmpflanzen- und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Tümpel abgetorfter Moorflächen
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Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.1.-15.10.)
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
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Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände
- -
Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit Flachwasserbereichen
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Kleinsäugern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
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Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Flachwasser- und Verlandungszonen
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände mit unterschiedlicher Altersstruktur
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Kleinsäugern, Amphibien und Wasserinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-31.8.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
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Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen
- -
Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten lockeren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
- -
Erhaltung der deckungsreichen Stillgewässer
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Erhaltung der Flachwasserbereiche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden
- -
Erhaltung der Lachmöwen- und Seeschwalbenkolonien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen-und Ackergebieten
- -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
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Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
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Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln
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Erhaltung der Niedermoore
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Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
- -
Erhaltung der Lachmöwenkolonien
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Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Tafelente (Aythya ferina)
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Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
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Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
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Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
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Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von extensiven Viehweiden
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Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
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Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
- -
Erhaltung der flachen Verlandungszonen an natürlichen und künstlichen Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern
- -
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Bergente, Gänsesäger, Knäkente, Kolbenente, Krickente, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Singschwan, Spießente, Stockente, Tafelente, Zwergsäger, Zwergschwan), Lappentaucher (Haubentaucher, Schwarzhalstaucher, Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn, Tüpfelsumpfhuhn)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Alpenstrandläufer, Bruchwasserläufer, Großer Brachvogel, Kampfläufer, Kiebitz, Zwergstrandläufer)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Möwen (Zwergmöwe) und Seeschwalben (Trauerseeschwalbe)
- -
Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) und Rohrweihe (Circus aeruginosus), Merlin (Falco columbarius) und Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 81.
Vogelinsel Max-Eyth-See (Gebietsnummer DE 7121-441)
Größe: 3 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Stuttgart
Städte und Gemeinden:
Stuttgart
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
- -
Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände
- -
Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonie
- -
Erhaltung der Flachwasserbereiche
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Kleinsäugern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
- 82.
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb (Gebietsnummer DE 7323-441)
Größe: 17003 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Esslingen, Göppingen
Städte und Gemeinden:
Aichelberg, Albershausen, Bad Überkingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Boll, Deggingen, Dettingen unter Teck, Dürnau, Eislingen/Fils, Eschenbach, Frickenhausen, Gammelshausen, Geislingen an der Steige, Gingen an der Fils, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Hochdorf, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Kuchen, Lenningen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Schlat, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar), Zell unter Aichelberg
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 83.
Wachenberg bei Weinheim (Gebietsnummer DE 6418-401)
Größe: 23 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Rhein-Neckar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Weinheim
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Zippammer (Emberiza cia)
- -
Erhaltung von sonnenexponierten Felsformationen und Steinschutthalden des Steinbruchs
- -
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
- 84.
Wagbachniederung (Gebietsnummer DE 6717-401)
Größe: 1042 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Karlsruhe, Rhein-NeckarKreis
Städte und Gemeinden:
Altlußheim, Neulußheim, Oberhausen-Rheinhausen, Waghäusel
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
- -
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
- -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
- -
Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen
- -
Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche oder Weiher in Lehm- und Kiesgruben und stillgelegten Klärteichen mit geeigneten Schilfröhrichten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Kolbenente (Netta rufina)
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Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten und Seggenrieden
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Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.)
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Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Löffelente (Anas clypeata)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Riedränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Purpurreiher (Ardea purpurea)
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Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Flachwasser- und Verlandungszonen
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Erhaltung der wasserständigen Röhrichte, insbesondere Schilfreinbestände mit unterschiedlicher Altersstruktur
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung einer flachen Überstauung des Schilfröhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Kleinsäugern, Amphibien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
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Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen
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Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten lockeren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
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Erhaltung der deckungsreichen Stillgewässer wie Weiher, Teiche, Altarme
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Erhaltung der Flachwasserseen
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden
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Erhaltung der Lachmöwen- und Seeschwalbenkolonien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachflächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
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Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
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Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln
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Erhaltung der Niedermoorbereiche
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Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Lachmöwenkolonien
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Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tafelente (Aythya ferina)
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Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
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Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
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Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
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Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
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Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
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Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von extensiven Viehweiden
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Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
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Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
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Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
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Erhaltung der flachen Verlandungszonen an Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern
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Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben, Moorkolke
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Knäkente, Krickente, Löffelente, Schnatterente), Lappentaucher (Schwarzhalstaucher), Rallen (Tüpfelsumpfhuhn)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Lappentaucher und Rallen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht -Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Rieden mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Bekassine, Bruchwasserläufer, Flussregenpfeifer, Kampfläufer, Zwergstrandläufer)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Möwen (Zwergmöwe) und Seeschwalben (Trauerseeschwalbe, Weißbartseeschwalbe)
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Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Sturmmöwe) und Nahrungsgebiete
Rohrweihe (Circus aeruginosus) und Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
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Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
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Erhaltung von Gras- und Erdwegen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Feldhecken und anderen Dickichten
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 85.
Weiher bei Maulbronn (Gebietsnummer DE 7018-401)
Größe: 143 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Enzkreis
Städte und Gemeinden:
Maulbronn, Ölbronn-Dürrn
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
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Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
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Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Blauracke (Coracias garrulus)
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Erhaltung von reich strukturierter Kulturlandschaft
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen und magerem Grünland mit vereinzelten Bäumen
- -
Erhaltung von lichten Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
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Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesen
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Knäkente (Anas querquedula)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen und Kleingewässer
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Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen und Kleingewässer
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
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Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen
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Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten lockeren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Tafelente (Aythya ferina)
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Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
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Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
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Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Feldhecken
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der deckungsreichen Gewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Nachtreiher, Rohrdommel) und Storchenvögel (Schwarzstorch)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Fischadler (Pandion haliaetus)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Kormoran) und Nahrungsgebiete
- 86.
Wiesenlandschaft bei Balingen (Gebietsnummer DE 7718-441)
Größe: 969 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Zollernalbkreis
Städte und Gemeinden:
Balingen, Geislingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der mageren Wiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotkopfwürger (Lanius senator)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Feucht- oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen und Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
- 87.
Wiesenweihe Taubergrund (Gebietsnummer DE 6425-441)
Größe: 1692 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Main-Tauber-Kreis
Städte und Gemeinden:
Creglingen, Igersheim, Wittighausen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern in den Randbereichen mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Wiesenweihe (Circus pygargus)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von großflächigen Wintergetreideanbauflächen insbesondere mit Winterweizen und -gerste
- -
Erhaltung von Graswegen und Gras-, Röhricht- und Staudensäumen sowie von Brachen in Ackerbaugebieten
- -
Erhaltung der Bruten in Getreidefeldern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
- 88.
Wurzacher Ried (Gebietsnummer DE 8025-401)
Größe: 1798 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg
Städte und Gemeinden:
Bad Wurzach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Bachauen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung der flachen, feuchten, mit Moorkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Moore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5. - 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Knäkente (Anas querquedula)
- -
Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees, der Kleingewässer, insbesondere der durch Biber-Dämme entstandenen Gewässer, und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der vegetationsreichen Moorgewässer
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Löffelente (Anas clypeata)
- -
Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7. - 15.9.)
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesengebieten
- -
Erhaltung der Heiden und Moore
- -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Wiesenrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees und der durch Biber-Dämme entstandenen Gewässer
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation und der krautreichen Wiesengräben
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen
- -
Erhaltung der offenen Heiden und Moore
- -
Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald
- -
Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald
- -
Erhaltung von Flächen mit niedrigem Bewuchs
- -
Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-1.8.)
Zwergtaucher (achybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen, des Stuttgarter Sees und der durch Biber-Dämme entstandenen Gewässer sowie der Feuchtwiesengräben und Moorgewässer
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Feldgehölzen
- -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 89.
Wutach und Baaralb (Gebietsnummer DE 8116-441)
Größe: 14002 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Kreis, Waldshut
Städte und Gemeinden:
Blumberg, Bonndorf im Schwarzwald, Bräunlingen, Donaueschingen, Friedenweiler, Hüfingen, Lenzkirch, Löffingen, Stühlingen, Wutach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Feuchtgrünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Moore
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung der Moore
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen und Steinriegel-Hecken-Gebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Kornweihe (Circus cyaneus) und Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
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Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
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Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von teils feuchtem Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 90.
Ziegelberg (Gebietsnummer DE 7418-401)
Größe: 56 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Calw
Städte und Gemeinden:
Nagold
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Festlegung von Europäischen ...
Anlage 1Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010INHALTSVERZEICHNISI. Städte und Gemeinden mit Vogelschutzgebieten II. Vogelschutzgebiete in alphabetischer ReihenfolgeIII. Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Anlage 2 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Festlegung von Europäischen ...
Anlage 2Anlage 2 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010INHALTSVERZEICHNIS: Gemeinde-Namen Gebietsnamen Gebiets-Nr Teilkarten-Nummer(n) Aalen Ostalbtrauf bei Aalen 7126-401 2540, 2541, 2556, 2557, 2558, 2559, 2566 Achern Acher-Niederung 7314-441 384, 385, 406, 407 Achern Korker Wald 7313-442 352, 382 Achern Nordschwarzwald 7415-441 596, 634, 635, 678 Achern Renchniederung 7313-441 329, 351, 352, 381, 382, 383 Adelsheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 1810, 1833 Aichelberg Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2073, 2074, 2117, 2118 Aichelberg Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2029, 2074, 2118 Aichtal Schönbuch 7420-441 1674, 1691, 1692, 1712, 1713 Aitern Südschwarzwald 8114-441 196, 197, 210, 211, 212, 235, 236 Albbruck Südschwarzwald 8114-441 413, 414, 415, 442, 443, 444, 445, 446, 474, 475 Albershausen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2032, 2076, 2077, 2120, 2121, 2122 Albstadt Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1308, 1309, 1338, 1339, 1340, 1372, 1373, 1374, 1375, 1376, 1410, 1411, 1412, 1413, 1414, 1415, 1455, 1456, 1457, 1458, 1459, 1494, 1495, 1496, 1497, 1498, 1499, 1500, 1501, 1502, 1540, 1541, 1542, 1543, 1544, 1545, 1546, 1547, 1548, 1582, 1583, 1584, 1585,1586 Allensbach Bodanrück 8220-402 1528, 1529, 1530, 1570, 1571, 1572, 1573, 1606, 1607, 1608, 1609, 1610, 1630, 1631 Allensbach Mindelsee 8220-403 1529, 1530, 1572 Allensbach Überlinger See des Bodensees 8220-404 1573, 1609, 1610, 1633 Allensbach Untersee des Bodensees 8220-401 1528, 1569, 1570, 1606, 1630 Alleshausen Federseeried 7923-401 2139, 2140, 2141, 2176, 2177, 2178 Allmendingen Schmiechener See 7624-402 2281 Allmendingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2181, 2216, 2217, 2239, 2240, 2255 Alpirsbach Nordschwarzwald 7415-441 788, 789, 790, 791, 828, 829, 830, 831, 832, 833 Altdorf Schönbuch 7420-441 1473, 1474, 1475, 1517, 1518, 1519, 1560, 1561 Altenriet Schönbuch 7420-441 1691 Altlußheim Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 1030, 1031, 1032, 1069, 1070, 1107 Altlußheim Wagbachniederung 6717-401 1068, 1105, 1106 Altshausen Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher 8123-441 2008, 2058, 2097, 2098, 2136, 2137 Ammerbuch Kochhartgraben und Ammertalhänge 7419-401 1344, 1345, 1381, 1382 Ammerbuch Schönbuch 7420-441 1346, 1383, 1384, 1424, 1425, 1426, 1427, 1470, 1471, 1472, 1473, 1515, 1516, 1517, 1559, 1560 Appenweier Kammbach-Niederung 7413-441 324, 325, 326 Appenweier Korker Wald 7313-442 303, 304, 326, 327, 328, 329, 349, 350, 378, 379 Appenweier Renchniederung 7313-441 326, 327, 328, 329 Argenbühl Bodenmöser 8325-441 2445, 2454, 2455, 2461, 2462 Asselfingen Donauried 7527-441 2568, 2569, 2570, 2571, 2572 Au am Rhein Rheinniederung Elchesheim -Karlsruhe 7015-441 601, 602, 640, 641, 683, 684, 725 Aulendorf Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher 8123-441 2137 Bad Bellingen Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 3, 4, 10, 11, 12 Bad Buchau Federseeried 7923-401 2099, 2100, 2138, 2139, 2140, 2174, 2175, 2176, 2177, 2210, 2211, 2212, 2213 Bad Ditzenbach Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2219, 2220, 2221, 2222, 2242, 2243, 2244, 2245, 2246, 2260, 2261 Bad Dürrheim Baar 8017-441 1050, 1051, 1052, 1088, 1089, 1090, 1091, 1124, 1125, 1126, 1127, 1128, 1129, 1150, 1151, 1152, 1153, 1154, 1155, 1156, 1173, 1174, 1175, 1176, 1190, 1191, 1192, 1193, 1205,1206 Bad Friedrichshall Jagst mit Seitentälern 6624-401 1695, 1696, 1717, 1718, 1738, 1739 Bad Herrenalb Nordschwarzwald 7415-441 891, 892, 930, 932, 933, 934, 974, 975, 1019, 1020 Bad Krozingen Bremgarten 8011-441 73 Bad Peterstal-Griesbach Nordschwarzwald 7415-441 560, 561, 588, 589, 627, 628, 668, 669, 670, 671, 672, 711, 712 Bad Rippoldsau-Schapbach Nordschwarzwald 7415-441 627, 666, 667, 668, 669, 670, 671, 706, 707, 708, 709, 710, 711, 745, 746, 747, 748, 749, 750, 751, 752, 788, 789, 790, 791, 792, 833, 834 Bad Schussenried Federseeried 7923-401 2173, 2174, 2209, 2210, 2211, 2236, 2237 Bad Überkingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2264, 2265, 2285, 2286, 2287, 2288, 2311, 2312, 2313, 2314, 2332, 2333, 2334, 2351, 2352 Bad Überkingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2264, 2333, 2334 Bad Urach Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1798, 1816, 1817, 1818, 1841, 1842, 1843, 1864, 1865, 1866, 1867, 1868, 1869, 1896, 1897, 1898, 1899, 1900, 1901, 1932, 1933, 1934,1935,1936 Bad Wildbad im Schwarzwald Nordschwarzwald 7415-441 971, 1015, 1016, 1017, 1018, 1059, 1060, 1061, 1062, 1063, 1098 Bad Wimpfen Jagst mit Seitentälern 6624-401 1695 Bad Wurzach Rohrsee 8125-441 2369, 2370 Bad Wurzach Wurzacher Ried 8025-401 2371, 2372, 2373, 2395, 2396, 2397, 2415, 2416, 2434, 2435, 2436, 2446 Baden-Baden Nordschwarzwald 7415-441 638, 639, 682, 722, 723, 763, 764, 765 Bahlingen Kaiserstuhl 7912-442 103, 104, 122, 123, 124, 144, 145 Baiersbronn Nordschwarzwald 7415-441 592, 594, 596, 628, 629, 630, 631, 632, 633, 634, 672, 673, 674, 675, 676, 677, 678, 711, 712, 713, 714, 715, 716, 717, 752, 753, 754, 755, 756, 757, 758, 793, 794, 795, 796, 797, 798, 799, 835, 836, 837, 838, 839, 840, 879, 880, 881 Balgheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1232, 1233, 1234, 1245, 1246 Balingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1272, 1273, 1289, 1309, 1310, 1311, 1312, 1313, 1339, 1340, 1341, 1342, 1343, 1374, 1375, 1376, 1414 Balingen Wiesenlandschaft bei Balingen 7718-441 1255, 1256, 1274, 1275, 1276, 1277, 1290, 1291, 1292 Bärenthal Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1331, 1332, 1333, 1334, 1366, 1367, 1368, 1404 Bartholomä Albuch 7226-441 2448, 2449, 2457, 2458, 2465, 2466 Berglen Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 1987, 1988, 2037 Bernau Südschwarzwald 8114-441 338, 339, 340, 341, 342, 364, 365, 366, 367, 368, 393, 394, 395, 396, 397, 421, 422, 423, 453 Betzenweiler Federseeried 7923-401 2101, 2102, 2140, 2141 Beuren Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1821, 1846, 1847, 1848, 1871, 1872, 1873 Beuron Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1365, 1366, 1401, 1402, 1403, 1447, 1448, 1449, 1450, 1451, 1490, 1491, 1492, 1534, 1535, 1536, 1576, 1577, 1578, 1613, 1614, 1615, 1636, 1637 Bingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1725, 1726, 1728, 1745, 1746, 1767, 1768, 1769 Binzen Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 32, 50 Bisingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1342, 1343, 1376, 1377, 1414, 1415, 1416, 1417, 1458, 1459 Bissingen an der Teck Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1939, 1940, 1941, 1977, 1978, 1979, 2025, 2026, 2027, 2070, 2071 Bissingen an der Teck Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1940, 1941, 1977, 1978, 1979, 1980, 2026, 2027 Blaubeuren Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2258, 2259, 2282, 2283, 2308, 2309, 2310, 2328, 2329, 2330, 2331, 2348, 2349, 2350, 2374, 2375, 2377, 2399 Blaustein Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2350, 2374, 2375, 2376, 2377, 2398, 2399, 2400, 2401, 2417, 2418, 2419 Blumberg Baar 8017-441 1082, 1083 Blumberg Wutach und Baaralb 8116-441 993, 994, 1038, 1039, 1040, 1041, 1042, 1043, 1077, 1078, 1079, 1080, 1081, 1082, 1115, 1116, 1117, 1118, 1119, 1120, 1143, 1144, 1145, 1146, 1147, 1167, 1168 Bodelshausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1463, 1506 Bodman-Ludwigshafen Bodanrück 8220-402 1445, 1487, 1531, 1532, 1573, 1610 Bodman-Ludwigshafen Überlinger See des Bodensees 8220-404 1488, 1531, 1532, 1533, 1573, 1574, 1575, 1610, 1612 Böhmenkirch Albuch 7226-441 2447, 2448, 2456, 2457 Böhmenkirch Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2404, 2405, 2406, 2422, 2423, 2424, 2425, 2440 Boll Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2117, 2118, 2152, 2153, 2191, 2192 Boll Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2117, 2118, 2119, 2152, 2153, 2154, 2192, 2193 Böllen Südschwarzwald 8114-441 195, 196, 209, 210, 211 Bollschweil Südschwarzwald 8114-441 215, 216 Bonndorf im Schwarzwald Südschwarzwald 8114-441 611, 612, 646, 647, 687, 688, 727, 728 Bonndorf im Schwarzwald Wutach und Baaralb 8116-441 648, 689, 690, 728, 729, 770, 771, 811, 812 Bönnigheim Stromberg 6919-441 1523, 1524, 1565, 1566, 1601, 1602, 1603 Bopfingen Tierstein mit Hangwald und Egerquelle 7127-401 2580 Böttingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1233, 1234, 1235, 1246, 1247, 1248, 1265, 1266, 1267, 1282, 1283 Bötzingen Kaiserstuhl 7912-442 100, 101, 102, 120, 121, 142, 143 Bötzingen Mooswälder bei Freiburg 7912-441 119, 120, 141, 142 Brackenheim Stromberg 6919-441 1567, 1603 Bräunlingen Baar 8017-441 774, 775, 776, 815, 816, 817, 860, 861, 862, 863, 910, 911, 912, 913, 954, 955, 956, 957, 997, 998, 999, 1000 Bräunlingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 654, 695, 696, 733, 734, 735, 775, 776, 777, 817, 818, 819 Bräunlingen Wutach und Baaralb 8116-441 909, 910, 953, 954, 996, 997 Braunsbach Kocher mit Seitentälern 6823-441 2302, 2320, 2321, 2322, 2323, 2324, 2325, 2337, 2338 Breisach am Rhein Kaiserstuhl 7912-442 60, 61 Breisach am Rhein Rheinniederung Breisach -Sasbach mit Limberg 7911-401 29, 30, 31, 41, 42, 43 Breisach am Rhein Rheinniederung Neuenburg -Breisach 8011-401 39, 40, 55, 56, 57, 58, 59, 74, 75 Breitnau Südschwarzwald 8114-441 372, 373, 374, 402, 403, 429, 430 Bretzfeld Kocher mit Seitentälern 6823-441 1879, 1880, 1881, 1882, 1912, 1913, 1914, 1951, 1952, 1991, 1992 Brigachtal Baar 8017-441 915, 916, 917, 959, 960, 961, 1002, 1003, 1004, 1049, 1050, 1051, 1088, 1089 Bruchsal Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 1100, 1101, 1102, 1103, 1136, 1137, 1138 Brühl Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 1033, 1034, 1073, 1074, 1075, 1111, 1112, 1113, 1142 Bubsheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1248, 1249, 1266, 1267, 1268, 1283, 1284 Buchen (Odenwald) Lappen bei Walldürn 6422-401 1811, 1812, 1834, 1835 Buchenbach Südschwarzwald 8114-441 372, 373, 374 Buchheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1362, 1363, 1399, 1400, 1401, 1446, 1447 Buggingen Bremgarten 8011–441 23a, 23b, 33, 33a, 51 Bühl Acher-Niederung 7314-441 407, 408, 409, 437, 438, 468 Bühl Nordschwarzwald 7415-441 598, 599, 636, 637, 638, 639, 681, 682 Bühl Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 469, 502 Bühlertal Nordschwarzwald 7415-441 599, 636, 637, 638, 639, 680, 681 Bühlertann Kocher mit Seitentälern 6823-441 2427, 2428, 2429 Bühlerzell Kocher mit Seitentälern 6823-441 2426, 2427 Burladingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1551, 1591, 1620, 1641 Burladingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1501, 1547, 1548, 1549, 1550, 1551, 1587, 1588, 1589, 1590, 1591, 1618, 1619 Cleebronn Stromberg 6919-441 1478, 1479, 1523, 1524, 1525, 1565, 1566, 1602, 1603 Crailsheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 2469, 2470, 2480, 2481, 2482, 2483, 2484, 2485, 2500, 2501, 2502, 2503 Creglingen Wiesenweihe Taubergrund 6425-441 2486, 2487, 2488, 2489, 2506, 2507, 2508, 2509 Dachsberg (Südschwarzwald) Südschwarzwald 8114-441 390, 391, 417, 418, 419, 446, 447, 448, 449, 450, 451, 480, 481 Dauchingen Baar 8017-441 1093, 1094, 1095, 1131, 1132, 1133, 1157, 1158, 1159 Deggingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2243, 2244, 2245, 2246, 2261, 2262, 2263, 2264, 2284, 2285, 2286, 2287 Deggingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2246, 2264 Deilingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1228, 1237, 1238, 1239, 1250, 1251, 1252, 1270, 1271 Deißlingen Baar 8017-441 1131, 1132, 1133, 1134, 1158, 1159, 1160, 1161, 1180, 1181, 1197 Denkingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1225, 1226, 1234, 1235, 1236 Dettenhausen Schönbuch 7420-441 1597, 1598, 1626, 1627, 1649, 1650 Dettenheim Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 983 Dettenheim Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim 6816-401 854, 855, 900, 901, 902, 943, 944, 945, 946, 984, 985, 986 Dettingen an der Erms Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1790, 1799, 1800, 1801, 1818, 1819, 1820, 1843, 1844 Dettingen unter Teck Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1941 Dettingen unter Teck Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1848, 1849, 1873, 1874, 1905, 1906, 1907, 1941, 1942 Dietingen Schlichemtal 7717-401 1183,1198 Dobel Nordschwarzwald 7415-441 1019, 1020, 1063, 1064 Donaueschingen Baar 8017-441 817, 862, 863, 864, 865, 913, 914, 915, 956, 957, 958, 959, 999, 1000, 1001, 1002, 1046, 1047, 1048, 1049, 1083, 1084, 1085, 1086, 1087, 1088, 1089, 1121, 1122, 1123, 1124, 1125, 1126, 1127, 1148, 1149, 1150, 1151, 1152, 1153, 1170 Donaueschingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 734, 735, 776, 777, 778, 817, 818, 819, 864, 865 Donaueschingen Wutach und Baaralb 8116-441 1147, 1148, 1169, 1170 Donzdorf Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2353, 2354 Dornstadt Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2418, 2419, 2438 Dörzbach Jagst mit Seitentälern 6624-401 2234, 2253, 2254, 2279, 2280 Dossenheim Bergstraße Dossenheim -Schriesheim 6518-401 1215, 1216, 1222 Dotternhausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1253, 1254, 1272, 1273 Durbach Nordschwarzwald 7415-441 466 Dürbheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1232, 1233, 1243, 1244, 1245, 1246, 1262, 1263, 1264, 1265 Durchhausen Baar 8017-441 1194, 1195, 1207, 1208 Dürnau Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2153, 2191, 2192 Dürnau Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2153, 2154, 2191, 2192, 2193 Dußlingen Mittlerer Rammert 7519-401 1509, 1510, 1554 Edingen-Neckarhausen Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 1074, 1075, 1112, 1113 Efringen-Kirchen Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 19 Egesheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1283, 1284, 1285, 1302, 1303, 1304, 1333 Eggenstein-Leopoldshafen Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 938, 939, 940, 980, 981 Eggenstein-Leopoldshafen Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim 6816-401 810, 849, 850, 851, 852, 895, 896, 897, 898, 939, 940 Ehingen (Donau) Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1965, 2012, 2013, 2061, 2062, 2063, 2105, 2106 Eichstegen Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weihe 8123-441 2008 Eichstetten Kaiserstuhl 7912-442 102, 103, 121, 122, 143, 144 Eisenbach (Hochschwarzwald) Mittlerer Schwarzwald 7915-441 654, 655, 695, 696, 697, 733, 734, 735, 736 Eislingen/ Fils Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2248, 2249, 2266, 2267 Elchesheim-Illingen Rheinniederung Elchesheim -Karlsruhe 7015-441 600, 601 Elzach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 434, 435, 462, 463, 464, 492, 493, 494, 495, 496, 520, 521, 522, 523, 524, 525, 552, 553, 554, 555 Emeringen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2010, 2011, 2059 Endingen am Kaiserstuhl Kaiserstuhl 7912-442 80, 81, 92, 93, 94, 103, 104, 105, 123, 124 Engstingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1750, 1772, 1773 Eningen unter Achalm Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1754, 1755, 1756, 1776, 1777, 1778, 1787, 1788, 1789 Enzklösterle Nordschwarzwald 7415-441 924, 925, 968, 969, 970, 971, 1012, 1013, 1014, 1015 Epfendorf Schlichemtal 7717-401 1182, 1183, 1198 Eriskirch Eriskircher Ried 8323-401 2004, 2005, 2006, 2054, 2055 Erkenbrechtsweiler Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1845, 1869, 1870, 1871, 1902, 1903 Erligheim Stromberg 6919-441 1601 Eschbach Bremgarten 8011-441 35, 36, 52, 53 Eschbach Rheinniederung Neuenburg - Breisach 8011-401 35, 36 Eschenbach Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2222, 2246, 2247 Eschenbach Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2222, 2223, 2224, 2225, 2246, 2247, 2248 Essingen Albuch 7226-441 2465, 2466, 2467, 2468, 2476, 2477, 2478, 2479, 2493, 2494, 2495, 2496 Ettlingen Kälberklamm und Hasenklamm 7016-401 976 Feldberg (Schwarzwald) Südschwarzwald 8114-441 342, 343, 344, 368, 369, 370, 399, 400, 425, 426, 456 Fellbach Unteres Remstal 7121-442 1757, 1780 Fichtenberg Kocher mit Seitentälern 6823-441 2250, 2251, 2268, 2291 Forbach Nordschwarzwald 7415-441 634, 635, 678, 679, 680, 681, 682, 718, 719, 720, 721, 722, 759, 760, 761, 762, 763, 764, 765, 800, 801, 802, 803, 804, 841, 842, 843, 844, 845, 883, 884, 885, 886, 887, 924, 925, 926, 927, 928, 968, 969 Forchheim Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 106, 107, 125, 126, 147 Forchtenberg Kocher mit Seitentälern 6823-441 1917, 1918, 1956, 1957, 1995, 1996, 2047, 2048, 2086, 2087, 2088, 2128, 2129, 2130 Frankenhardt Jagst mit Seitentälern 6624-401 2499, 2500 Freiberg am Neckar Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar 7021-401 1693, 1715 Freiburg im Breisgau Mooswälder bei Freiburg 7912-441 115, 116, 117, 137, 138, 139, 165, 166, 167, 168, 184, 185, 186, 198, 199, 200, 217, 218 Freiburg im Breisgau Schönberg bei Freiburg 8012-441 164, 183 Freiburg im Breisgau Südschwarzwald 8114-441 215, 216, 240, 241, 242, 270, 271 Freudenstadt Nordschwarzwald 7415-441 711, 751, 752, 792, 793, 832, 833, 834, 835, 877, 878 Freudental Stromberg 6919-441 1564, 1565, 1600, 1601 Frickenhausen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1803, 1821, 1822, 1823, 1846, 1847, 1848 Fridingen an der Donau Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1328, 1329, 1330, 1362, 1363, 1364, 1365, 1366, 1400, 1401, 1402, 1447, 1448 Friedenweiler Mittlerer Schwarzwald 7915-441 651, 652, 653, 692, 693, 694 Friedenweiler Wutach und Baaralb 8116-441 649, 650, 690, 691, 692, 730 Friedrichshafen Eriskircher Ried 8323-401 1964, 2005, 2006 Friesenheim Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 219, 220, 243, 244 Frittlingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1227 Fröhnd Südschwarzwald 8114-441 209, 232, 233, 262, 263, 288 Fronreute Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher 8123-441 2007, 2056, 2057, 2058, 2095, 2096, 2097, 2134, 2135 Furtwangen im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 486, 517, 518, 547, 548, 549, 577, 578, 579, 580, 616, 617, 618, 619, 620, 656, 657, 658, 659, 660, 700 Gaggenau Nordschwarzwald 7415-441 891, 892, 933 Gaienhofen Untersee des Bodensees 8220-401 1394, 1395, 1396, 1438, 1439, 1440, 1481, 1482 Gaildorf Kocher mit Seitentälern 6823-441 2269, 2270, 2291, 2292, 2293, 2294, 2317, 2318, 2319 Gammelshausen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2191, 2192, 2221, 2222 Gammelshausen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2192, 2222, 2223 Gammertingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1729, 1730, 1749, 1771 Gärtringen Schönbuch 7420-441 1349, 1386, 1429, 1430 Geisingen Baar 8017-441 1148, 1149, 1150, 1151, 1170, 1171, 1172, 1173, 1187, 1188, 1189, 1190, 1202, 1203, 1204, 1211, 1212 Geislingen an der Steige Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2285, 2311, 2312, 2332, 2333, 2334, 2351, 2352, 2353, 2354, 2378, 2379, 2380, 2381, 2382, 2402, 2403, 2404, 2422, 2423 Geislingen an der Steige Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2334, 2335, 2352 Geislingen Wiesenlandschaft bei Balingen 7718-441 1257, 1275, 1276 Gemeindefreier Grundbesitz Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 110, 111, 112, 113, 130, 131, 132, 133, 152, 153 Gengenbach Nordschwarzwald 7415-441 465, 466 Gerabronn Jagst mit Seitentälern 6624-401 2387, 2411, 2432 Gernsbach Nordschwarzwald 7415-441 846, 847, 887, 888, 889, 890, 925, 926, 927, 928, 929, 930, 931, 969, 970, 971, 972, 973, 974, 975, 1015, 1016, 1017, 1018, 1019, 1062 Gerstetten Eselsburger Tal 7327-441 2552, 2553, 2564 Gingen an der Fils Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2287, 2288, 2289, 2314, 2315, 2336 Gingen an der Fils Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2288, 2289, 2314, 2315, 2316 Glottertal Mittlerer Schwarzwald 7915-441 347, 375 Göppingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2248, 2266 Göppingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2119, 2120, 2121, 2154, 2155, 2156, 2157, 2193, 2194, 2195, 2224, 2225, 2247, 2248, 2249, 2266 Görwihl Südschwarzwald 8114-441 360, 361, 390, 391, 413, 414, 415, 416, 418, 444, 445, 446 Gosheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1227, 1228, 1235, 1236, 1237, 1248, 1249 Gottenheim Mooswälder bei Freiburg 7912-441 118, 119, 140, 141 Graben-Neudorf Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 982, 983, 1026, 1027, 1065, 1066, 1100 Graben-Neudorf Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 1102, 1103 Grabenstetten Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1868, 1869, 1870, 1899, 1900, 1901, 1902, 1935, 1936, 1937, 1938, 1975 Grafenhausen Südschwarzwald 8114-441 540, 573, 574, 608, 609, 610, 612 Grenzach-Wyhlen Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 69, 87 Gruibingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2115, 2116, 2117, 2150, 2151, 2152, 2189, 2190, 2191, 2219, 2220, 2221, 2244 Guggenhausen Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1888, 1889, 1923 Güglingen Stromberg 6919-441 1436, 1437, 1479, 1480, 1524, 1525 Gundelfingen Mooswälder bei Freiburg 7912-441 217, 218 Gundelsheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 1717, 1718, 1739 Gutach (Schwarzwaldbahn) Mittlerer Schwarzwald 7915-441 554, 555, 556, 557, 558, 582, 583, 584, 585, 586 Gütenbach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 486, 487, 488, 516, 517, 547, 548 Gutsbezirk Münsingen, gemfr. Gebiet Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1932, 1933, 1934, 1970, 1971, 1972, 1973, 2018, 2019, 2020, 2021, 2065, 2066, 2067, 2068, 2107, 2108, 2109, 2110, 2111, 2144, 2145, 2146, 2147, 2183, 2184, 2185, 2186 Häg-Ehrsberg Südschwarzwald 8114-441 232, 261, 262, 263, 287, 288 Hardheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2001, 2002, 2052, 2053 Hardt Mittlerer Schwarzwald 7915-441 874 Hardthausen am Kocher Kocher mit Seitentälern 6823-441 1804, 1828, 1829, 1855, 1856, 1883 Hartheim Bremgarten 8011-441 53, 73 Hartheim Rheinniederung Neuenburg -Breisach 8011-401 27, 28, 35, 36, 37, 38, 54, 55, 56 Hattenhofen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2030, 2075, 2076, 2119, 2120, 2155 Hausach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 526, 527, 556, 557, 558 Hausen am Tann Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1270, 1271, 1272, 1273, 1287, 1288, 1289 Häusern Südschwarzwald 8114-441 512, 513, 540, 541, 542 Hayingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1893, 1894, 1895, 1927, 1928, 1929, 1965, 1966, 1967, 2012, 2013, 2014, 2015 Hechingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1551, 1591 Hechingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1416, 1417, 1459, 1460, 1461, 1462, 1463, 1501, 1502, 1503, 1504, 1505, 1506, 1549, 1550, 1551, 1590, 1591 Heidelberg Steinbruch Leimen 6618-401 1214, 1221 Heidenheim an der Brenz Albuch 7226-441 2516, 2517, 2518, 2536, 2537, 2538, 2554, 2555 Heiningen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2222, 2246 Heiningen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2193, 2194, 2195, 2222, 2223, 2224, 2225, 2246, 2248 Heitersheim Bremgarten 8011-441 51, 51a, 52, 52a Heitersheim Rheinniederung Neuenburg -Breisach 8011-401 35, 36 Herbolzheim Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 149, 150 Herbrechtingen Donauried 7527-441 2572 Herbrechtingen Eselsburger Tal 7327-441 2552, 2553, 2564, 2565 Heroldstatt Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2146, 2184, 2185, 2186 Herrenberg Schönbuch 7420-441 1314, 1315, 1316, 1347, 1348, 1383, 1384, 1385, 1427, 1428, 1473, 1474 Herrischried Südschwarzwald 8114-441 285, 286, 311, 312, 335, 360, 361 Hettingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1729, 1730, 1747, 1748, 1749, 1770, 1771 Heubach Albtrauf Heubach 7225-401 2441, 2442, 2443, 2450, 2451, 2452 Hildrizhausen Schönbuch 7420-441 1385, 1386, 1428, 1429, 1430, 1474, 1475 Hilzingen Hohentwiel/Hohenkrähen 8218-401 1241, 1242, 1259, 1260, 1261 Hinterzarten Südschwarzwald 8114-441 370, 371, 372, 399, 400, 401, 402, 426, 427, 428 Hochdorf Lindenweiher 7924-401 2306, 2307 Hochdorf Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1945 Höchenschwand Südschwarzwald 8114-441 478, 479, 510, 511, 512, 538, 539, 540, 569, 570, 571 Hockenheim Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 1031, 1032, 1069, 1070, 1071, 1072, 1107, 1108, 1109, 1110, 1139, 1140, 1141 Hockenheim Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1164, 1165, 1166, 1185, 1186 Hohberg Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 220, 221, 222, 243, 244, 245 Holzgerlingen Schönbuch 7420-441 1518, 1519, 1561, 1562 Holzmaden Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1981, 2029, 2074, 2075 Hornberg Mittlerer Schwarzwald 7915-441 553, 554, 581, 582, 583, 623, 624, 625, 663, 664, 705 Hüfingen Baar 8017-441 776, 954, 955, 997, 998, 1043, 1044, 1045, 1046, 1082, 1083, 1084, 1085, 1120, 1121, 1122, 1148 Hüfingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 776, 777, 817 Hüfingen Wutach und Baaralb 8116-441 907, 908, 909, 951, 952, 953, 994, 995, 996, 997, 1041, 1042, 1043, 1044, 1082, 1120, 1121, 1147, 1148, 1169, 1170 Hügelsheim Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung 7114-441 472, 473, 505, 506, 507 Hügelsheim Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 504, 532 Hülben Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1843, 1844, 1868, 1869, 1870 Ibach Südschwarzwald 8114-441 361, 362, 363, 391, 392, 393, 394, 418, 419, 420, 421, 451 Iffezheim Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung 7114-441 506, 507, 508, 533, 534 Igersheim Wiesenweihe Taubergrund 6425-441 2344, 2363, 2390, 2391, 2392, 2412, 2413, 2414, 2433 Ihringen Kaiserstuhl 7912-442 60, 61, 76, 77, 78, 88, 89, 90, 91, 100, 101, 102 Illingen Enztal Mühlhausen - Roßwag 7019-441 1351 Illingen Stromberg 6919-441 1319, 1320, 1352, 1353, 1354, 1389, 1390, 1391 Ilshofen Jagst mit Seitentälern 6624-401 2431, 2432, 2444 Ilshofen Kocher mit Seitentälern 6823-441 2385, 2386 Immendingen Baar 8017-441 1190, 1191, 1203, 1204, 1205, 1211, 1212, 1213, 1219 Immendingen Höwenegg 8018-401 1223 Ingelfingen Jagst mit Seitentälern 6624-401 2166, 2202, 2233 Ingelfingen Kocher mit Seitentälern 6823-441 2165, 2201, 2231, 2232 Ingersheim Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar 7021-401 1693, 1694, 1716 Inzigkofen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1636, 1659, 1660, 1682, 1683 Irndorf Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1366, 1367, 1368, 1403, 1404, 1405, 1449, 1450 Isny im Allgäu Adelegg 8226-441 2510, 2511, 2512, 2513, 2527, 2528, 2529, 2530, 2531, 2532, 2545, 2546, 2547 Isny im Allgäu Bodenmöser 8325-441 2454, 2455, 2461, 2462, 2471, 2472 Jagsthausen Jagst mit Seitentälern 6624-401 1884, 1885, 1919, 1920, 1958, 1959 Jagstzell Jagst mit Seitentälern 6624-401 2497, 2498, 2523 Jungingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1502, 1503, 1548, 1549, 1550, 1588, 1589, 1590 Kanzach Federseeried 7923-401 2100, 2101, 2139, 2140 KappelGrafenhausen Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 131, 132, 152, 153 Karlsdorf-Neuthard Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 1100, 1101, 1137 Karlsruhe Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 893, 894, 935, 936, 937, 938, 939, 977, 978, 979, 980, 1022 Karlsruhe Kälberklamm und Hasenklamm 7016-401 976 Karlsruhe Rheinniederung Elchesheim -Karlsruhe 7015-441 725, 726, 766, 767, 768, 769, 805, 806, 807, 808 Karlsruhe Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim 6816-401 809, 810, 848, 849, 850, 895 Kehl Gottswald 7513-442 224, 225, 248, 249 Kehl Kammbach-Niederung 7413-441 254, 280, 281, 325 Kehl Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 204, 224, 225, 226, 227 Kehl Korker Wald 7313-442 252, 253, 254, 278, 280, 281, 304, 305, 328, 329 Kehl Rheinniederung Kehl - Helmlingen 7313-401 208, 229, 230, 255 Kehl Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 191, 192, 193, 194, 203, 204, 205, 206, 207 Kenzingen Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 147, 148, 149, 150 Kenzingen Johanniterwald 7712-403 126, 127, 148, 149 Kenzingen Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 125, 126, 147 Ketsch Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 1072, 1073, 1074, 1109, 1110, 1111, 1112, 1141 Kirchberg an der Jagst Jagst mit Seitentälern 6624-401 2431, 2444, 2453, 2459, 2460, 2469, 2470 Kirchentellinsfurt Schönbuch 7420-441 1646, 1647, 1648, 1670, 1671, 1672 Kirchheim unter Teck Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1849, 1850, 1851, 1874, 1875, 1876, 1877, 1906, 1907, 1908, 1909, 1942, 1943, 1944, 1945, 1979, 1980, 1981, 1982, 1983, 2029, 2030 Kleines Wiesental Südschwarzwald 8114-441 134, 135, 160, 161, 162, 163, 177, 178, 179, 180, 181, 195, 196 Kohlberg Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1801 Kohlberg Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1801, 1802 Kolbingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1281, 1282, 1299, 1300, 1301, 1330, 1331, 1332, 1364, 1365, 1366 Köngen Grienwiesen und Wernauer Baggerseen 7322-401 1853 Königheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2053, 2093, 2094, 2132, 2133, 2170 Königsbronn Albuch 7226-441 2465, 2466, 2474, 2475, 2476, 2491, 2492, 2493, 2494, 2517, 2518, 2519, 2520, 2537, 2538, 2539, 2555 Königseggwald Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1838, 1862 Königsfeld im Schwarzwald Baar 8017-441 873, 922, 923, 966, 967, 1009, 1010, 1011 Königsheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1282, 1283, 1301, 1302, 1333 Konstanz Bodanrück 8220-402 1607, 1608, 1609, 1630, 1631, 1632, 1633, 1653, 1654, 1655, 1677, 1678, 1679, 1680 Konstanz Konstanzer Bucht des Bodensees 8321-401 1675, 1676, 1698, 1720 Konstanz Überlinger See des Bodensees 8220-404 1609, 1632, 1633, 1655, 1656, 1678, 1679, 1680, 1699 Konstanz Untersee des Bodensees 8220-401 1628, 1629, 1629, 1651, 1652 Krauchenwies Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen 7921-401 1724, 1743, 1744, 1764 Krautheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 2131, 2167, 2168, 2203, 2204, 2234 Kuchen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2313, 2314, 2315, 2334, 2335, 2336 Kuchen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2313, 2314, 2315, 2334, 2335 Külsheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2002, 2003, 2052, 2053, 2094 Künzelsau Kocher mit Seitentälern 6823-441 2200, 2230, 2231, 2252, 2277, 2278, 2302, 2303, 2325 Kupferzell Kocher mit Seitentälern 6823-441 2162, 2200, 2229, 2230 Laichingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2146, 2147, 2186, 2187 Langenargen Eriskircher Ried 8323-401 2004 Langenau Donauried 7527-441 2534, 2535, 2548, 2549, 2550, 2551, 2560, 2561, 2562, 2563, 2567, 2568 Langenbrettach Kocher mit Seitentälern 6823-441 1827, 1828, 1854, 1881, 1882 Langenburg Jagst mit Seitentälern 6624-401 2357, 2358, 2359, 2387, 2388 Lauf Acher-Niederung 7314-441 407, 408, 436, 437 Lauf Nordschwarzwald 7415-441 597 Lauterach Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2061, 2062, 2103, 2104, 2105, 2143 Leibertingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1448, 1449, 1489, 1490, 1534, 1535, 1576, 1577, 1613 Leimen Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1185, 1186, 1200, 1201 Leimen Steinbruch Leimen 6618-401 1214, 1221 Lenningen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1902, 1903, 1904, 1936, 1937, 1938, 1939, 1940, 1974, 1975, 1976, 1977, 2022, 2023, 2024, 2025, 2069, 2070, 2113 Lenningen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1902, 1903, 1904, 1937, 1938, 1939, 1940, 1975,1976 Lenzkirch Wutach und Baaralb 8116-441 613, 614, 615, 649, 650, 690 Leutkirch im Allgäu Adelegg 8226-441 2513, 2514, 2515, 2531, 2532, 2533 Lichtenau Acher-Niederung 7314-441 385, 386, 407, 408 Lichtenau Rheinniederung Kehl - Helmlingen 7313-401 334, 355, 357 Lichtenau Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung 7114-441 334, 357, 358, 359, 387, 388 Lichtenstein Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1732, 1733, 1734, 1750, 1751, 1752, 1753, 1754, 1772, 1773, 1774, 1775, 1776, 1786, 1787 Linkenheim-Hochstetten Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 940, 981, 982, 983, 1026 Linkenheim-Hochstetten Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim 6816-401 852, 853, 897, 898, 899, 900, 940, 941, 942, 943 Löchgau Stromberg 6919-441 1600 Loffenau Nordschwarzwald 7415-441 891, 930, 931, 932 Löffingen Baar 8017-441 772, 773, 774, 813, 814, 815, 816, 859, 860, 861, 909, 910 Löffingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 692, 693, 694, 731, 732, 733, 773, 774, 775 Löffingen Wutach und Baaralb 8116-441 648, 649, 689, 690, 691, 729, 730, 771, 772, 812, 857, 858, 859, 907, 908, 909, 951, 952, 953 Lonsee Salenberg 7425-401 2420, 2421, 2439 Lorch Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 2158, 2196, 2197 Lörrach Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 48, 49, 50, 70, 71, 72 Mahlstetten Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1246, 1263, 1264, 1265, 1266, 1280, 1281, 1282 Mannheim Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 987, 988, 1035, 1036, 1075, 1076, 1113, 1114 March Mooswälder bei Freiburg 7912-441 140, 141, 142, 168, 169, 185, 186 Maulbronn Stromberg 6919-441 1293, 1319 Maulbronn Weiher bei Maulbronn 7018-401 1240, 1278 Meißenheim Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 157, 158, 159, 171, 172, 173 Mengen Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen 7921-401 1743, 1744, 1764, 1765, 1784, 1785 Merzhausen Schönberg bei Freiburg 8012-441 183 Meßstetten Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1286, 1287, 1288, 1289, 1306, 1307, 1308, 1309, 1335, 1336, 1337, 1338, 1369, 1370, 1371, 1372, 1406, 1407, 1408, 1409, 1452, 1453, 1454, 1494, 1495 Metzingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1778, 1779, 1789, 1790, 1798, 1799 Michelbach an der Bilz Kocher mit Seitentälern 6823-441 2271, 2272, 2295, 2296, 2297 Möckmühl Jagst mit Seitentälern 6624-401 1795, 1796, 1806, 1807, 1808, 1809, 1830, 1831, 1832, 1857, 1858 Mönchweiler Baar 8017-441 871, 872, 873, 921, 922, 923, 965, 966 Moos Untersee des Bodensees 8220-401 1326, 1327, 1360, 1361, 1396 Moosburg Federseeried 7923-401 2101, 2139, 2140 Mössingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1551, 1591, 1592, 1593, 1620, 1621, 1622, 1641, 1642, 1643, 1644, 1667, 1668 Mössingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1463, 1505, 1506, 1507, 1551, 1552, 1553, 1591, 1592, 1593, 1621, 1622 Mühlacker Enztal Mühlhausen - Roßwag 7019-441 1317, 1318, 1350, 1351, 1387 Mühlenbach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 525, 526, 527, 555, 556, 557 Mühlhausen im Täle Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2188, 2189, 2219, 2220, 2243, 2244 MühlhausenEhingen Hohentwiel/Hohenkrähen 8218-401 1261 Mühlheim an der Donau Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1262, 1263, 1264, 1279, 1280, 1281, 1298, 1299, 1300, 1329, 1330 Mulfingen Jagst mit Seitentälern 6624-401 2280, 2304, 2305, 2326, 2327, 2339, 2340, 2341, 2342, 2343, 2359, 2360, 2361, 2362 Müllheim Südschwarzwald 8114-441 162 Munderkingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2143, 2179, 2180 Münsingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1864, 1896, 1897, 1932, 1970, 1971, 2018, 2184 Münsingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1930, 1931, 1967, 1968, 1969, 2015, 2016, 2017, 2064 Münstertal/ Schwarzwald Südschwarzwald 8114-441 180, 181, 182, 196, 197, 212, 213, 214, 215, 238, 239, 240 Nagold Ziegelberg 7418-401 1220, 1231 Neckargemünd Felsenberg 6618-402 1258 Neidlingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2025, 2026, 2069, 2070, 2071, 2114, 2115, 2116, 2150 Neidlingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2070, 2071, 2114, 2115, 2116 Neudenau Jagst mit Seitentälern 6624-401 1739, 1759, 1760, 1782, 1783, 1795, 1796 Neuenburg am Rhein Bremgarten 8011-441 23, 23a, 33, 33a, 34, 35, 51, 52 Neuenburg am Rhein Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 5, 6, 12, 13, 14, 15, 20, 21 Neuenburg am Rhein Rheinniederung Neuenburg -Breisach 8011-401 16, 17, 22, 23, 24, 25, 26, 33, 34, 35 Neuenstadt am Kocher Kocher mit Seitentälern 6823-441 1794, 1804, 1805, 1828 Neuenstein Kocher mit Seitentälern 6823-441 2085, 2128, 2162, 2163, 2200 Neuffen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1801, 1819, 1820, 1844, 1845, 1846, 1869, 1870, 1871 Neuffen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1801, 1802, 1803, 1819, 1820, 1821, 1822, 1844, 1845,1846 Neulußheim Wagbachniederung 6717-401 1105,1106 Neuried Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 201, 202, 203, 219, 220, 221, 222, 223, 224 Neuried Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 159, 173, 174, 175, 176, 187, 188, 189, 190, 191, 202, 203, 204 Niedereschach Baar 8017-441 1008, 1009, 1010, 1011, 1055, 1056, 1057, 1058, 1094, 1095, 1096, 1097, 1133, 1134 Niedernhall Kocher mit Seitentälern 6823-441 2128, 2129, 2162, 2163, 2164, 2165 Niederstotzingen Donauried 7527-441 2569, 2570, 2572, 2573, 2574, 2575, 2576, 2577 Nordrach Nordschwarzwald 7415-441 465, 466, 497, 498, 499, 500, 528, 529, 530, 531 Notzingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1908, 1909, 1945, 1946, 1983 Nufringen Schönbuch 7420-441 1315, 1316, 1348, 1349, 1385, 1386 Nürtingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1823, 1824, 1847, 1848, 1849, 1850, 1873, 1874 Nusplingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1285, 1302, 1303, 1304, 1305, 1333, 1334, 1335, 1336, 1368, 1369, 1370, 1405, 1406 Oberboihingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1850 Oberharmersbach Nordschwarzwald 7415-441 528, 529, 559, 560, 561, 587, 588, 627 Oberhausen-Rheinhausen Wagbachniederung 6717-401 1028, 1029, 1067, 1068, 1104, 1105, 1106 Oberkirch Kammbach-Niederung 7413-441 325 Oberkirch Nordschwarzwald 7415-441 466, 467, 500, 501 Oberkirch Renchniederung 7313-441 383 Oberkochen Albuch 7226-441 2478, 2494, 2495, 2496, 2520, 2521, 2522 Obermarchtal Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2010, 2011, 2059, 2060, 2103, 2143, 2179 Oberndorf am Neckar Brandhalde 7617-401 1163 Obernheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1270, 1271, 1285, 1286, 1287, 1304, 1305, 1306 Oberried Südschwarzwald 8114-441 239, 240, 241, 268, 269, 270, 271, 294, 295, 296, 319, 320, 321, 322, 343, 344, 345, 346, 370, 371, 372, 401, 402 Oberrot Kocher mit Seitentälern 6823-441 2161, 2198, 2199, 2226, 2227, 2228, 2251 Obersontheim Kocher mit Seitentälern 6823-441 2407, 2408, 2409, 2429, 2430 Oberwolfach Nordschwarzwald 7415-441 587, 588, 626, 627, 665, 666, 667 Offenau Jagst mit Seitentälern 6624-401 1695 Offenburg Gottswald 7513-442 224, 247, 248, 249, 272, 273, 274, 275, 276, 297 Offenburg Kammbach-Niederung 7413-441 298, 299, 300, 301, 323, 324, 325 Offenburg Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 276 Ofterdingen Mittlerer Rammert 7519-401 1464, 1465, 1508, 1509, 1554 Oftersheim Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1166, 1186 Oggelshausen Federseeried 7923-401 2175, 2176, 2210, 2211, 2212, 2237, 2238 Ohmden Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1981, 1982, 2029, 2030, 2074, 2075 Öhningen Untersee des Bodensees 8220-401 1296, 1297, 1324, 1325, 1358, 1359, 1394 Öhringen Kocher mit Seitentälern 6823-441 1883, 1915, 1916, 1917, 1953, 1954, 1955, 1993, 1994, 2043, 2044, 2085 Ölbronn-Dürrn Weiher bei Maulbronn 7018-401 1240 Oppenau Nordschwarzwald 7415-441 500, 501, 529, 530, 531, 561, 590, 591, 592, 593, 594, 628, 629, 630, 631, 632, 672 Ostrach Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1797, 1813, 1814, 1815, 1836, 1837, 1838, 1839, 1840, 1861, 1862 Ottenhöfen im Schwarzwald Nordschwarzwald 7415-441 562, 593, 594 Ottersweier Acher-Niederung 7314-441 407, 436, 437, 438 Ottersweier Nordschwarzwald 7415-441 598, 636, 679, 680 Owen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1871, 1903, 1904, 1940, 1941 Owen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1871, 1872, 1873, 1903, 1904, 1905, 1940, 1941 Pfaffenhofen Stromberg 6919-441 1392, 1393, 1436, 1437, 1479, 1480 Pfedelbach Kocher mit Seitentälern 6823-441 2041, 2042, 2043, 2083, 2084 Pfullingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1686, 1687, 1710, 1711, 1733, 1734, 1735, 1736, 1752, 1753, 1754, 1755, 1775, 1776 Philippsburg Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim 6816-401 902, 903, 904, 905, 945, 946, 947, 948, 985, 986 Philippsburg Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 1103 Pleidelsheim Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar 7021-401 1693, 1694, 1715, 1716 Pliezhausen Schönbuch 7420-441 1648, 1649, 1671, 1672, 1673, 1688, 1689, 1690 Plüderhausen Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 2123, 2158, 2159, 2196, 2197 Radolfzell am Bodensee Bodanrück 8220-402 1398, 1443, 1444, 1445, 1484, 1485, 1486, 1487, 1529, 1530, 1531, 1532, 1572, 1573 Radolfzell am Bodensee Mindelsee 8220-403 1443, 1484, 1485, 1529, 1530 Radolfzell am Bodensee Untersee des Bodensees 8220-401 1361, 1397, 1441, 1442, 1483, 1484 Rammingen Donauried 7527-441 2562, 2563, 2568, 2569, 2570, 2571 Rastatt Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung 7114-441 507, 508, 509, 533, 534, 535, 536, 537, 565, 566, 567 Ratshausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1252, 1253, 1270, 1271, 1272 Ravenstein Jagst mit Seitentälern 6624-401 1999, 2000, 2051, 2091, 2092 Rechtenstein Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2011, 2060, 2103 Reichenau Bodanrück 8220-402 1483, 1484, 1528, 1529, 1570, 1571, 1606, 1607, 1629, 1630, 1631 Reichenau Untersee des Bodensees 8220-401 1483, 1484, 1526, 1527, 1528, 1568, 1569, 1605, 1606, 1629, 1629, 1630, 1651 Reichenbach am Heuberg Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1267, 1268, 1284, 1285, 1304 Reilingen Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1164, 1165, 1184,1185 Remseck am Neckar Unteres Remstal 7121-442 1757, 1758, 1780, 1781, 1793 Remshalden Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 1911, 1949 Renchen Korker Wald 7313-442 328, 329, 349, 350, 351, 352, 378, 379, 382 Renchen Renchniederung 7313-441 329, 350, 351, 352, 353, 380, 381, 382, 383 Renquishausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1282, 1301, 1302, 1331, 1332, 1333, 1367 Reutlingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1644, 1645, 1667, 1668, 1669, 1686, 1687, 1710 Reutlingen Schönbuch 7420-441 1671, 1688 Rheinau Acher-Niederung 7314-441 354, 355, 384, 385, 407 Rheinau Kammbach-Niederung 7413-441 281 Rheinau Korker Wald 7313-442 280, 281, 304, 305, 307, 328, 329, 330, 331, 352, 353 Rheinau Renchniederung 7313-441 305, 306, 328, 329, 330, 331, 351, 352, 353 Rheinau Rheinniederung Kehl - Helmlingen 7313-401 230, 231, 255, 256, 257, 282, 283, 284, 307, 308, 309, 310, 332, 333, 334, 355, 356, 357 Rheinau Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung 7114-441 334, 357 Rheinhausen Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 127, 128, 129, 149, 150 Rheinhausen Johanniterwald 7712-403 126, 127, 149 Rheinhausen Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 98, 99, 107, 108, 109, 110, 126, 127, 128, 129 Rheinmünster Acher-Niederung 7314-441 385, 407, 409, 438, 439, 468 Rheinmünster Rheinniederung von der Rench-bis zur Murgmündung 7114-441 358, 359, 388, 389, 410, 411, 412, 440, 441, 471, 472 Rheinmünster Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 470, 504 Rheinstetten Rheinniederung Elchesheim -Karlsruhe 7015-441 683, 684, 724, 725, 726, 766, 767, 805, 806 Riedhausen Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1837, 1838, 1861, 1862, 1889 Riedlingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1924, 2009, 2010 Riegel Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 147 Riegel Kaiserstuhl 7912-442 123, 124, 145, 146 Riegel Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 125, 147 Rietheim-Weilheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1243, 1244, 1262 Ringsheim Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 150, 151 Roigheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 1809, 1810, 1833 Römerstein Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1934, 1936, 1973, 1974, 1975, 2021, 2022, 2023, 2112, 2113 Rosengarten Kocher mit Seitentälern 6823-441 2269, 2270, 2271, 2272, 2295, 2296, 2297, 2298 Rottenburg am Neckar Kochhartgraben und Ammertalhänge 7419-401 1344 Rottenburg am Neckar Mittlerer Rammert 7519-401 1378, 1379, 1380, 1418, 1419, 1420, 1421, 1464, 1465, 1466, 1467, 1508, 1509, 1510 Rottenburg am Neckar Schönbuch 7420-441 1422, 1423, 1468, 1469, 1470, 1513 Rottweil Baar 8017-441 1133, 1134, 1135, 1160, 1161, 1162, 1181, 1197 Rudersberg Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 1989, 1990, 2037, 2038, 2039, 2040, 2079, 2080, 2081, 2082, 2126, 2127 Rust Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 128, 129, 150, 151 Rust Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 110, 111, 129, 130, 131 Sachsenheim Stromberg 6919-441 1321, 1322, 1354, 1355, 1356, 1391, 1392, 1435, 1436, 1476, 1477, 1478, 1479, 1521, 1522, 1523, 1563, 1564, 1565, 1600 Salem Salemer Klosterweiher 8221-401 1723, 1741, 1742, 1761, 1762, 1763 Sandhausen Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1186, 1200, 1201 Sankt Blasien Südschwarzwald 8114-441 367, 368, 369, 396, 397, 398, 399, 421, 422, 423, 424, 425, 426, 446, 447, 448, 449, 452, 453, 454, 455, 477, 478, 479, 480, 481, 482, 483, 484, 510, 511, 512, 513, 514 Sankt Georgen im Schwarzwald Baar 8017-441 871, 872, 873 Sankt Georgen im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 702, 703, 704, 705, 741, 742, 743, 783 Sankt Johann Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1776, 1786, 1787, 1788, 1789, 1798, 1799, 1816, 1817, 1818, 1841, 1864 Sankt Märgen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 457, 458, 486, 487 Sankt Peter Mittlerer Schwarzwald 7915-441 375, 404, 431 Sasbach Acher-Niederung 7314-441 437 Sasbach Kaiserstuhl 7912-442 44, 45, 64, 65, 66, 80, 81, 82 Sasbach Nordschwarzwald 7415-441 564, 596, 597, 598, 634, 635, 636, 679, 680 Sasbach Rheinniederung Breisach -Sasbach mit Limberg 7911-401 44, 45, 46, 47, 65, 66, 67 Sasbach Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 47, 67 Sasbachwalden Nordschwarzwald 7415-441 596, 597, 598, 635 Satteldorf Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen 6726-441 2504, 2505, 2524, 2525, 2542, 2543 Satteldorf Jagst mit Seitentälern 6624-401 2459, 2469, 2470, 2484, 2485 Schallstadt Mooswälder bei Freiburg 7912-441 114, 115, 136, 137, 165 Schallstadt Schönberg bei Freiburg 8012-441 164 Scheer Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1767, 1768 Schelklingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2183, 2184 Schelklingen Schmiechener See 7624-402 2281 Schelklingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2181, 2182, 2216, 2217, 2218, 2239, 2240, 2241, 2255, 2256, 2257, 2258, 2259, 2282, 2283, 2309 Schenkenzell Nordschwarzwald 7415-441 744, 745, 746, 747, 784, 785, 786, 787, 788, 828, 829, 830 Schlaitdorf Schönbuch 7420-441 1691, 1712, 1713, 1737 Schlat Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2246, 2247, 2248, 2264, 2265, 2266, 2287, 2288 Schlat Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2246, 2247, 2248, 2264, 2265, 2266 Schliengen Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 40167 Schlierbach Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1982, 1983, 2030, 2031, 2075, 2076 Schluchsee Südschwarzwald 8114-441 424, 425, 453, 454, 455, 456, 483, 484, 485, 513, 514, 515, 540, 541, 542, 543, 573, 574,609, 612 Schömberg Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1228, 1229, 1230, 1237, 1238, 1239, 1253 Schonach im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald im Schwarzwald 7915-441 491, 492, 493, 494, 519, 520, 521, 522, 551, 552, 553, 621, 622, 661 Schönau im Schwarzwald Südschwarzwald 8114-441 209, 233, 234, 263, 264, 265, 288, 289, 290, 314, 315, 316, 339, 340, 341 Schönenberg Südschwarzwald 8114-441 196, 209, 210, 211, 235 Schöntal Jagst mit Seitentälern 6624-401 1922, 1959, 1960, 1961, 1962, 1997, 1998, 1999, 2049, 2050, 2051, 2089, 2090, 2091, 2131, 2166, 2167 Schönwald im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 491, 518, 519, 520, 549, 550 Schopfheim Südschwarzwald 8114-441 259, 260, 286, 311, 312 Schorndorf Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 1947, 1948, 1950, 1984, 1985, 1986, 1987, 1988, 2033, 2034, 2035, 2036, 2037, 2078 Schramberg Mittlerer Schwarzwald 7915-441 705, 825, 826, 827, 874, 875, 876 Schriesheim Bergstraße Dossenheim -Schriesheim 6518-401 1209, 1210, 1216, 1217 Schrozberg Jagst mit Seitentälern 6624-401 2361, 2389 Schutterwald Gottswald 7513-442 222, 223, 224, 246, 247, 248, 272, 273 Schutterwald Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 202, 221, 222, 223, 224, 245, 246 Schwäbisch Hall Kocher mit Seitentälern 6823-441 2161, 2273, 2274, 2275, 2297, 2298, 2299, 2300, 2383, 2384, 2385 Schwanau Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 153, 154, 155, 156, 157, 158, 170, 171 Schwanau Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 153 Schwenningen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1404, 1405, 1406, 1450, 1451, 1452, 1453, 1493, 1494 Schwetzingen Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 1074, 1075, 1112, 1113, 1142 Seebach Nordschwarzwald 7415-441 563, 564, 594, 595, 596, 632, 633, 634 Seekirch Federseeried 7923-401 2177, 2178, 2213, 2214, 2215 Seewald Nordschwarzwald 7415-441 882, 883, 924 Sersheim Stromberg 6919-441 1520, 1521, 1563 Sigmaringen Baggerseen Krauchenwies /Zielfingen 7921-401 1724, 1743, 1744 Sigmaringen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1613, 1614, 1636, 1637, 1638, 1660, 1661, 1662, 1663, 1683, 1684, 1703, 1704, 1705, 1706, 1707, 1725, 1726, 1727, 1728, 1745 Sigmaringendorf Baggerseen Krauchenwies /Zielfingen 7921-401 1743, 1744 Sigmaringendorf Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1766, 1767, 1768 Simonswald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 375, 376, 404, 405, 431, 432, 433, 434, 458, 459, 460, 461, 462, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 516, 517, 518, 519 Singen (Hohentwiel) Hohentwiel/Hohenkrähen 8218-401 1241, 1242, 1259, 1260 Singen (Hohentwiel) Untersee des Bodensees 8220-401 1326, 1327, 1360, 1361 Sinzheim Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 469, 470, 471, 502, 503, 504, 532 Sipplingen Überlinger See des Bodensees 8220-404 1575, 1611, 1612, 1635 Sonnenbühl Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1641, 1642, 1643, 1665, 1666, 1667, 1668, 1685, 1686, 1709, 1710, 1731, 1732, 1733, 1750, 1751 Sontheim an der Brenz Donauried 7527-441 2576, 2577, 2578, 2579, 2581, 2582 Spaichingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1224, 1225, 1233, 1234 Steinheim am Albuch Albuch 7226-441 2456, 2457, 2458, 2463, 2464, 2465, 2466, 2467, 2473, 2474, 2475, 2476, 2477, 2490, 2491, 2492, 2516, 2517, 2536, 2537 Steinmauern Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung 7114-441 566, 567, 600 Sternenfels Stromberg 6919-441 1293, 1294, 1295, 1319, 1320, 1321, 1322, 1354, 1355 Stetten am kalten Markt Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1453, 1493, 1494, 1495, 1536, 1537, 1538, 1539, 1540, 1577, 1578, 1579, 1580, 1581, 1615, 1616, 1617, 1638, 1639, 1640, 1662, 1663, 1664 Stimpfach Jagst mit Seitentälern 6624-401 2498, 2499 Straßberg Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1539, 1540, 1581, 1582, 1583, 1617, 1640 Stühlingen Wutach und Baaralb 8116-441 949, 950, 989, 990, 991, 992, 993, 1037, 1038, 1039, 1040, 1077 Stutensee Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 978, 979, 980, 981, 982, 1022, 1023, 1024, 1025, 1026, 1065, 1066, 1099, 1100 Stuttgart Vogelinsel Max-Eyth-See 7121-441 1714 Süßen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2265, 2266, 2288, 2289 Süßen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2266, 2267, 2288, 2289, 2290 Talheim Baar 8017-441 1193, 1194, 1206, 1207 Tauberbischofsheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2133, 2169, 2170, 2171, 2172, 2205, 2206, 2207, 2208 Tiefenbach Federseeried 7923-401 2176, 2177, 2212, 2213 Titisee-Neustadt Mittlerer Schwarzwald 7915-441 544, 545, 546, 575, 576 Todtmoos Südschwarzwald 8114-441 311, 312, 313, 314, 335, 336, 337, 338, 361, 362, 364 Todtnau Südschwarzwald 8114-441 238, 239, 265, 266, 267, 268, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 314, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 338, 339, 340, 341, 342, 343, 368, 369 Triberg im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 621, 622, 623, 624, 661, 662, 663, 703, 705 Trossingen Baar 8017-441 1195,1196 Tübingen Mittlerer Rammert 7519-401 1466, 1467, 1510, 1511 Tübingen Schönbuch 7420-441 1424, 1468, 1469, 1470, 1471, 1512, 1513, 1514, 1515, 1516, 1555, 1556, 1557, 1558, 1559, 1560, 1594, 1595, 1596, 1597, 1598, 1623, 1624, 1625, 1626, 1646, 1647, 1648, 1649 Tunau Südschwarzwald 8114-441 234, 263, 264, 288, 289 Tuningen Baar 8017-441 1154, 1155, 1156, 1176, 1177, 1178, 1193, 1194,1195 Tuttlingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1262, 1279 Überlingen Überlinger See des Bodensees 8220-404 1612, 1634, 1635, 1635, 1657, 1658, 1681, 1701, 1702, 1722 Uhingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2120, 2121, 2122, 2155, 2156, 2157 Uhldingen-Mühlhofen Salemer Klosterweiher 8221-401 1723, 1740, 1741, 1761, 1762 Uhldingen-Mühlhofen Überlinger See des Bodensees 8220-404 1721, 1722 Ühlingen-Birkendorf Südschwarzwald 8114-441 539, 540, 569, 570, 571, 572, 605, 606, 607, 608, 643, 644, 645, 685, 686 Ulm Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2417, 2418, 2437, 2438 Umkirch Mooswälder bei Freiburg 7912-441 139, 140, 141, 167, 168 Unterensingen Grienwiesen und Wernauer Baggerseen 7322-401 1825, 1826 Unterkirnach Baar 8017-441 871 Unterkirnach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 740, 741, 782, 783, 822, 823, 824 Untermarchtal Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2142, 2143, 2179, 2180 Untermünkheim Kocher mit Seitentälern 6823-441 2275, 2276, 2301, 2320 Urbach Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 2078, 2124, 2125, 2160 Uttenweiler Federseeried 7923-401 2178, 2214, 2215 Utzenfeld Südschwarzwald 8114-441 235, 236, 264, 265, 266 Vaihingen an der Enz Enztal Mühlhausen - Roßwag 7019-441 1350, 1351, 1387, 1388, 1431 Vaihingen an der Enz Stromberg 6919-441 1353, 1354, 1389, 1390, 1391, 1432, 1433, 1434, 1435, 1476, 1477, 1478, 1521 Vellberg Kocher mit Seitentälern 6823-441 2383, 2384, 2409, 2410 Veringenstadt Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1707, 1708 Villingen-Schwenningen Baar 8017-441 865, 866, 867, 871, 915, 916, 917, 918, 919, 920, 921, 922, 923, 959, 960, 961, 962, 963, 964, 965, 966, 1004, 1005, 1006, 1007, 1008, 1009, 1051, 1052, 1053, 1054, 1055, 1091, 1092, 1093, 1094, 1095, 1129, 1130, 1131, 1156, 1157, 1158, 1178, 1179, 1195, 1196 Villingen-Schwenningen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 740, 741, 779, 780, 781, 782, 783, 819, 820, 821, 822, 823, 824, 865, 866, 868, 869, 870 Vogtsburg im Kaiserstuhl Kaiserstuhl 7912-442 44, 61, 62, 63, 64, 77, 78, 79, 80, 90, 91, 92, 102, 103 Vogtsburg im Kaiserstuhl Rheinniederung Breisach -Sasbach mit Limberg 7911-401 31, 43, 44 Vöhrenbach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 577, 578, 616, 617, 656, 657, 658, 698, 699, 700, 701, 702, 735, 736, 737, 738, 739, 740, 741, 777, 778, 779, 780, 781, 782, 819, 820 Vörstetten Mooswälder bei Freiburg 7912-441 200, 218 Waghäusel Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 1103 Waghäusel Wagbachniederung 6717-401 1104 Waiblingen Unteres Remstal 7121-442 1780, 1781, 1791, 1792, 1793 Waldbronn Kälberklamm und Hasenklamm 7016-401 976, 1021 Walddorfhäslach Schönbuch 7420-441 1649, 1650, 1672, 1673, 1674, 1690, 1691, 1712 Waldenbuch Schönbuch 7420-441 1650, 1674 Waldkirch Mittlerer Schwarzwald 7915-441 347, 348, 375, 376, 377, 405 Waldshut-Tiengen Südschwarzwald 8114-441 446, 447, 476, 477, 603, 604, 605, 642, 643, 685, 686 Walldorf Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1184, 1185, 1199, 1200 Walldürn Lappen bei Walldürn 6422-401 1812, 1835 Wallhausen Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen 6726-441 2525, 2526, 2543, 2544 Wangen im Allgäu Schwarzensee und Kolbenmoos 8324-441 2346, 2347, 2367, 2368 Wehingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1236, 1237, 1249, 1250, 1251, 1268, 1269, 1270 Wehr Südschwarzwald 8114-441 258, 259, 260, 285, 286 Weil am Rhein Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 18, 19 Weil am Rhein Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 32, 48, 49, 50, 70, 71 Weil im Schönbuch Schönbuch 7420-441 1518, 1560, 1561, 1562, 1597, 1598, 1599, 1627 Weilen unter den Rinnen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1230, 1238, 1239, 1252 Weilheim Südschwarzwald 8114-441 477, 478, 538, 568, 569, 603, 604, 605, 606, 642, 643 Weilheim an der Teck Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2026, 2027, 2071, 2072, 2073, 2074, 2115, 2116, 2117, 2151, 2152 Weilheim an der Teck Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1979, 1980, 1981, 2026, 2027, 2028, 2071, 2072, 2073, 2074, 2115, 2116, 2117 Weinheim Wachenberg bei Weinheim 6418-401 1218 Weisenbach Nordschwarzwald 7415-441 846, 887, 888, 928 Weißbach Kocher mit Seitentälern 6823-441 2129, 2130 Weisweil Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 85, 86, 95, 96, 97, 98, 106, 107, 108, 109, 126 Wellendingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1227, 1228, 1229 Welzheim Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 2080 Wembach Südschwarzwald 8114-441 233 Wendlingen am Neckar Grienwiesen und Wernauer Baggerseen 7322-401 1853 Wendlingen am Neckar Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1825, 1851, 1852, 1853, 1876, 1877 Werbach Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2208, 2235 Wernau (Neckar) Grienwiesen und Wernauer Baggerseen 7322-401 1853 Wernau (Neckar) Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1852, 1853, 1877, 1878, 1909, 1910 Westerheim Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2148 Widdern Jagst mit Seitentälern 6624-401 1857, 1858, 1884, 1885, 1886, 1921, 1922 Wieden Südschwarzwald 8114-441 211, 212, 236, 237, 238, 267 Wiesensteig Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2069, 2070, 2112, 2113, 2114, 2115, 2148, 2149, 2150, 2188, 2189 Wilhelmsdorf Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1836, 1837, 1859, 1860, 1861, 1887, 1888, 1889 Willstätt Gottswald 7513-442 225, 226, 249, 250, 275, 276 Willstätt Kammbach-Niederung 7413-441 277, 278, 279, 280, 300, 301, 302, 303, 304, 325, 326, 327 Willstätt Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 225, 226, 227, 228, 250, 251, 276, 277 Willstätt Korker Wald 7313-442 252, 253, 254, 278, 279, 280, 302, 303, 304, 326, 327 Willstätt Renchniederung 7313-441 327 Willstätt Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 192, 193, 205, 206 Winden im Elztal Mittlerer Schwarzwald 7915-441 434, 435 Winterbach Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 1947, 1948, 1949, 1985, 1986 Wittighausen Wiesenweihe Taubergrund 6425-441 2344, 2345, 2363, 2364, 2365, 2366, 2393, 2394 Wolpertshausen Kocher mit Seitentälern 6823-441 2337, 2355, 2356, 2386 Wolpertswende Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher 8123-441 2057, 2096, 2097, 2135, 2136, 2137 Wurmlingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1262 Wüstenrot Kocher mit Seitentälern 6823-441 1991, 1992 Wutach Wutach und Baaralb 8116-441 811, 812, 856, 857, 906, 907, 950, 951, 952, 993, 994 Wyhl Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 67, 68, 83, 84, 85, 95, 96 Zaberfeld Stromberg 6919-441 1321, 1322, 1323, 1355, 1356, 1357, 1392, 1393 Zell im Wiesental Südschwarzwald 8114-441 232 Zell unter Aichelberg Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2118 Zell unter Aichelberg Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2074, 2075, 2118, 2119, 2154 Zimmern ob Rottweil Baar 8017-441 1096, 1097, 1133, 1134, 1135, 1161, 1162 Zweiflingen Kocher mit Seitentälern 6823-441 1915, 1995, 2045, 2046, 2087 Zwiefalten Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1863, 1890, 1891, 1892, 1893, 1924, 1925, 1926, 1927
Ersatzverkündung
§ 4 Ersatzverkündung(1) Die Verordnung mit der Anlage 1, die die festgelegten Europäischen Vogelschutzgebiete des § 1 näher bestimmt, die in den jeweiligen Gebieten vorkommenden Vogelarten aufführt und die hieraus abgeleiteten gebietsbezogenen Erhaltungsziele nach § 3 Abs. 1 festsetzt sowie mit der Anlage 2, die die in § 2 genannten Karten der Gebietsabgrenzungen im Maßstab 1 : 5000 enthält, wird beim Ministerium Ländlicher Raum auf die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach Verkündung dieser Verordnung im Gesetzblatt, zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Entsprechend wird die Verordnung mit der Anlage 1 sowie den das jeweilige Gebiet betreffenden Karten der Anlage 2 bei folgenden unteren Verwaltungsbehörden zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt: - Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn in Walldürn,- Gemeindeverwaltungsverband Langenau in Langenau,- Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler in Müllheim,- Große Kreisstadt Aalen in Aalen,- Große Kreisstadt Achern in Achern,- Große Kreisstadt Balingen in Balingen,- Große Kreisstadt Bruchsal in Bruchsal,- Große Kreisstadt Crailsheim in Crailsheim,- Große Kreisstadt Donaueschingen in Donaueschingen,- Große Kreisstadt Ettlingen in Ettlingen,- Große Kreisstadt Fellbach in Fellbach,- Große Kreisstadt Gaggenau in Gaggenau,- Große Kreisstadt Geislingen an der Steige in Geislingen an der Steige,- Große Kreisstadt Göppingen in Göppingen,- Große Kreisstadt Heidenheim an der Brenz in Heidenheim an der Brenz,- Große Kreisstadt Herrenberg in Herrenberg,- Große Kreisstadt Kehl in Kehl,- Große Kreisstadt Konstanz in Konstanz,- Große Kreisstadt Leimen in Leimen,- Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu in Leutkirch im Allgäu- Große Kreisstadt Metzingen in Metzingen,- Große Kreisstadt Nürtingen in Nürtingen,- Große Kreisstadt Offenburg in Offenburg,- Große Kreisstadt Radolfzell am Bodensee in Radolfzell am Bodensee,- Große Kreisstadt Rastatt in Rastatt,- Große Kreisstadt Remseck am Neckar in Remseck am Neckar,- Große Kreisstadt Reutlingen in Reutlingen,- Große Kreisstadt Rheinstetten in Rheinstetten,- Große Kreisstadt Rottenburg am Neckar in Rottenburg am Neckar,- Große Kreisstadt Rottweil in Rottweil,- Große Kreisstadt Schorndorf in Schorndorf,- Große Kreisstadt Schramberg in Schramberg,- Große Kreisstadt Schwäbisch Hall in Schwäbisch Hall,- Große Kreisstadt Schwetzingen in Schwetzingen,- Große Kreisstadt Singen (Hohentwiel) in Singen (Hohentwiel),- Große Kreisstadt Stutensee in Stutensee,- Große Kreisstadt Tübingen in Tübingen,- Große Kreisstadt Tuttlingen in Tuttlingen,- Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen in Villingen-Schwenningen,- Große Kreisstadt Waiblingen in Waiblingen,- Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen in Waldshut-Tiengen,- Große Kreisstadt Wangen im Allgäu in Wangen im Allgäu,- Große Kreisstadt Weil am Rhein in Weil am Rhein,- Große Kreisstadt Weinheim in Weinheim,- Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm,- Landratsamt Biberach in Biberach a. d. Riß,- Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen,- Landratsamt Böblingen in Böblingen,- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg,- Landratsamt Calw in Calw,- Landratsamt Emmendingen in Emmendingen,- Landratsamt Enzkreis in Pforzheim,- Landratsamt Esslingen in Esslingen,- Landratsamt Freudenstadt in Freudenstadt,- Landratsamt Göppingen in Göppingen,- Landratsamt Heidenheim in Heidenheim,- Landratsamt Heilbronn in Heilbronn,- Landratsamt Hohenlohekreis in Künzelsau,- Landratsamt Karlsruhe in Karlsruhe,- Landratsamt Konstanz in Konstanz,- Landratsamt Lörrach in Lörrach,- Landratsamt Ludwigsburg in Ludwigsburg,- Landratsamt Main-Tauber-Kreis in Tauberbischofsheim,- Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Mosbach,- Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg,- Landratsamt Ostalbkreis in Aalen,- Landratsamt Rastatt in Rastatt,- Landratsamt Ravensburg in Ravensburg,- Landratsamt Rems-Murr-Kreis in Waiblingen,- Landratsamt Reutlingen in Reutlingen,- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg,- Landratsamt Rottweil in Rottweil,- Landratsamt Schwäbisch Hall in Schwäbisch Hall,- Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis in Villingen-Schwenningen,- Landratsamt Sigmaringen in Sigmaringen,- Landratsamt Tübingen in Tübingen,- Landratsamt Tuttlingen in Tuttlingen,- Landratsamt Waldshut in Waldshut-Tiengen,- Landratsamt Zollernalbkreis in Balingen,- Stadt Baden-Baden in Baden-Baden,- Stadt Freiburg in Freiburg i. Br.,- Stadt Heidelberg in Heidelberg,- Stadt Karlsruhe in Karlsruhe,- Stadt Mannheim in Mannheim,- Landeshauptstadt Stuttgart in Stuttgart,- Stadt Ulm in Ulm,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Albstadt mit der Gemeinde Bitz in Albstadt,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bad Friedrichshall mit den Gemeinden Oedheim und Offenau in Bad Friedrichshall,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bad Säckingen mit den Gemeinden Herrischried, Murg und Rickenbach in Bad Säckingen,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Bietigheim-Bissingen mit den Gemeinden Ingersheim und Tamm in Bietigheim-Bissingen,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Bühl mit der Gemeinde Ottersweier in Bühl,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau) mit den Gemeinden Griesingen, Öpfingen und Oberdischingen in Ehingen (Donau),- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Freudenstadt mit den Gemeinden Seewald und Bad Rippoldsau-Schapbach in Freudenstadt,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Friedrichshafen mit der Gemeinde Immenstaad in Friedrichshafen,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Hechingen mit den Gemeinden Jungingen und Rangendingen in Hechingen,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Hockenheim mit den Gemeinden Altlußheim, Neulußheim und Reilingen in Hockenheim,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Kirchheim unter Teck mit den Gemeinden Dettingen unter Teck und Notzingen in Kirchheim unter Teck,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Lörrach mit der Gemeinde Inzlingen in Lörrach,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Mössingen mit den Gemeinden Bodelshausen und Ofterdingen in Mössingen,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Mühlacker mit der Gemeinde Ötisheim in Mühlacker,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Nagold mit der Stadt Haiterbach und den Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf in Nagold,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Oberkirch mit der Stadt Renchen und der Gemeinde Lautenbach in Oberkirch,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Öhringen mit den Gemeinden Pfedelbach und Zweiflingen in Öhringen,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Spaichingen mit den Gemeinden Aldingen, Balgheim, Böttingen, Denkingen, Dürbheim, Frittlingen, Hausen ob Verena und Mahlstetten in Spaichingen,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Stockach mit den Gemeinden Bodmann-Ludwigshafen, Eigeltingen, Hohenfels, Mühlingen und Orsingen-Nenzingen in Stockach,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Überlingen mit den Gemeinden Owingen und Sipplingen in Überlingen,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Vaihingen an der Enz mit der Stadt Oberriexingen und den Gemeinden Sersheim und Eberdingen in Vaihingen an der Enz,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Waldkirch mit den Gemeinden Gutach und Simonswald in Waldkirch. (2) Die Verordnung mit der Anlage 1 sowie die das Gebiet der jeweiligen unteren Verwaltungsbehörde betreffenden Karten der Anlage 2 sind nach Ablauf der Auslegungsfrist bei den in Absatz 1 bezeichneten Stellen zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.
I. Städte und Gemeinden mit Vogelschutzgebieten VSG-VO
I. Städte und Gemeinden mit Vogelschutzgebieten
| Gemeinde | Gebietsname(n) | Gebietsnummer(n) |
| Aalen | Ostalbtrauf bei Aalen |
7126-401 |
| Achern | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Achern | Korker Wald | 7313-442 |
| Achern | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Achern | Renchniederung | 7313-441 |
| Adelsheim | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Aichelberg | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Aichelberg | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Aichtal | Schönbuch | 7420-441 |
| Aitern | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Albbruck | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Albershausen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Albstadt | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Allensbach | Bodanrück | 8220-402 |
| Allensbach | Mindelsee | 8220-403 |
| Allensbach | Überlinger See des Bodensees | 8220-404 |
| Allensbach | Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Alleshausen | Federseeried | 7923-401 |
| Allmendingen | Schmiechener See | 7624-402 |
| Allmendingen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Alpirsbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Altdorf | Schönbuch | 7420-441 |
| Altenriet | Schönbuch | 7420-441 |
| Altlußheim | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| Altlußheim | Wagbachniederung | 6717-401 |
| Altshausen | Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher | 8123-441 |
| Ammerbuch | Kochhartgraben und Ammertalhänge | 7419-401 |
| Ammerbuch | Schönbuch | 7420-441 |
| Appenweier | Kammbach-Niederung | 7413-441 |
| Appenweier | Korker Wald | 7313-442 |
| Appenweier | Renchniederung | 7313-441 |
| Argenbühl | Bodenmöser | 8325-441 |
| Asselfingen | Donauried | 7527-441 |
| Au am Rhein | Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe | 7015-441 |
| Aulendorf | Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher | 8123-441 |
| Bad Bellingen | Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone | 8211-401 |
| Bad Buchau | Federseeried | 7923-401 |
| Bad Ditzenbach | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Bad Dürrheim | Baar | 8017-441 |
| Bad Friedrichshall | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Bad Herrenalb | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bad Krozingen | Bremgarten | 8011-441 |
| Bad Peterstal-Griesbach |
Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bad Rippoldsau-Schapbach |
Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bad Schussenried | Federseeried | 7923-401 |
| Bad Überkingen |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Bad Überkingen |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Bad Urach | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Bad Wildbad im Schwarzwald | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bad Wimpfen | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Bad Wurzach | Rohrsee | 8125-441 |
| Bad Wurzach | Wurzacher Ried | 8025-401 |
| Baden-Baden | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bahlingen | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Baiersbronn | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Balgheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Balingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Balingen | Wiesenlandschaft bei Balingen | 7718-441 |
| Bärenthal | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Bartholomä | Albuch | 7226-441 |
| Berghülen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Berglen | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Bernau | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Betzenweiler | Federseeried | 7923-401 |
| Beuren | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Beuren | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Beuron | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Bingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Binzen | Tüllinger Berg und Gleusen | 8311-441 |
| Bisingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Bissingen an der Teck |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Bissingen an der Teck |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Blaubeuren | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Blaustein | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Blumberg | Baar | 8017-441 |
| Blumberg | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Bodelshausen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Bodman-Ludwigshafen | Bodanrück | 8220-402 |
| Bodman-Ludwigshafen | Überlinger See des Bodensees | 8220-404 |
| Böhmenkirch | Albuch | 7226-441 |
| Böhmenkirch | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Boll | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Boll | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Böllen | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Bollschweil | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Bonndorf im Schwarzwald |
Südschwarzwald | 8114-441 |
| Bonndorf im Schwarzwald |
Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Bönnigheim | Stromberg | 6919-441 |
| Bopfingen | Tierstein mit Hangwald und Egerquelle | 7127-401 |
| Böttingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Bötzingen | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Bötzingen | Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Brackenheim | Stromberg | 6919-441 |
| Bräunlingen | Baar | 8017-441 |
| Bräunlingen | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Bräunlingen | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Braunsbach | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Breisach am Rhein | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Breisach am Rhein | Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg | 7911-401 |
| Breisach am Rhein | Rheinniederung Neuenburg - Breisach | 8011-401 |
| Breitnau | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Bretzfeld | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Brigachtal | Baar | 8017-441 |
| Bruchsal | Saalbachniederung bei Hambrücken | 6817-441 |
| Brühl | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| Bubsheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Buchen (Odenwald) | Lappen bei Walldürn |
6422-401 |
| Buchenbach | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Buchheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Bühl | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Bühl | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bühl | Riedmatten und Schiftunger Bruch | 7214-441 |
| Bühlertal | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Bühlertann | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Bühlerzell | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Burladingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Burladingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Cleebronn | Stromberg | 6919-441 |
| Crailsheim | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Creglingen | Wiesenweihe Taubergrund |
6425-441 |
| Dachsberg (Südschwarzwald) | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Dauchingen | Baar | 8017-441 |
| Deggingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Deggingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Deilingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Deißlingen | Baar | 8017-441 |
| Denkingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Dettenhausen | Schönbuch | 7420-441 |
| Dettenheim | Hardtwald nördlich von Karlsruhe | 6916-441 |
| Dettenheim | Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim | 6816-401 |
| Dettingen an der Erms |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Dettingen unter Teck |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Dettingen unter Teck |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Dietingen | Schlichemtal | 7717-401 |
| Dobel | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Donaueschingen | Baar | 8017-441 |
| Donaueschingen | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Donaueschingen | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Donzdorf | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Dornstadt | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Dörzbach | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Dossenheim | Bergstraße Dossenheim - Schriesheim | 6518-401 |
| Dotternhausen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Durbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Dürbheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Durchhausen | Baar | 8017-441 |
| Dürnau | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Dürnau | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Dußlingen | Mittlerer Rammert | 7519-401 |
| Edingen-Neckarhausen | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| Efringen-Kirchen | Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone | 8211-401 |
| Egesheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Eggenstein-Leopoldshafen |
Hardtwald nördlich von Karlsruhe | 6916-441 |
| Eggenstein-Leopoldshafen |
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim | 6816-401 |
| Ehingen (Donau) | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Eichstegen | Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher | 8123-441 |
| Eichstetten | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Eisenbach (Hochschwarzwald) | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Eislingen/ Fils | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Elchesheim-Illingen | Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe | 7015-441 |
| Elzach | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Emeringen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Endingen am Kaiserstuhl |
Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Engstingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Eningen unter Achalm |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Enzklösterle | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Epfendorf | Schlichemtal | 7717-401 |
| Eriskirch | Eriskircher Ried | 8323-401 |
| Erkenbrechtsweiler | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Erligheim | Stromberg | 6919-441 |
| Eschbach | Bremgarten | 8011-441 |
| Eschbach | Rheinniederung Neuenburg - Breisach | 8011-401 |
| Eschenbach | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Eschenbach | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Essingen | Albuch | 7226-441 |
| Ettlingen | Kälberklamm und Hasenklamm | 7016-401 |
| Feldberg (Schwarzwald) |
Südschwarzwald | 8114-441 |
| Fellbach | Unteres Remstal | 7121-442 |
| Fichtenberg | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Forbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Forchheim | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Forchtenberg | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Frankenhardt | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Freiberg am Neckar | Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar | 7021-401 |
| Freiburg im Breisgau |
Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Freiburg im Breisgau |
Schönberg bei Freiburg | 8012-441 |
| Freiburg im Breisgau |
Südschwarzwald | 8114-441 |
| Freudenstadt | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Freudental | Stromberg | 6919-441 |
| Frickenhausen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Fridingen an der Donau |
Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Friedenweiler | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Friedenweiler | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Friedrichshafen | Eriskircher Ried | 8323-401 |
| Friesenheim | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Frittlingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Fröhnd | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Fronreute | Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher | 8123-441 |
| Furtwangen im Schwarzwald | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Gaggenau | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Gaienhofen | Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Gaildorf | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Gammelshausen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Gammelshausen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Gammertingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Gärtringen | Schönbuch | 7420-441 |
| Geisingen | Baar | 8017-441 |
| Geislingen an der Steige |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Geislingen an der Steige |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Geislingen | Wiesenlandschaft bei Balingen | 7718-441 |
| Gemeindefreier Grundbesitz | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Gengenbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Gerabronn | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Gernsbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Gerstetten | Eselsburger Tal | 7327-441 |
| Gingen an der Fils | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Gingen an der Fils | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Glottertal | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Göppingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Göppingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Görwihl | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Gosheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Gottenheim | Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Graben-Neudorf | Hardtwald nördlich von Karlsruhe | 6916-441 |
| Graben-Neudorf | Saalbachniederung bei Hambrücken | 6817-441 |
| Grabenstetten | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Grafenhausen | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Grenzach-Wyhlen | Tüllinger Berg und Gleusen | 8311-441 |
| Gruibingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Guggenhausen | Pfrunger und Burgweiler Ried | 8022-401 |
| Güglingen | Stromberg | 6919-441 |
| Gundelsheim | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Gutach (Schwarzwaldbahn) |
Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Gütenbach | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Gutsbezirk Münsingen, gemfr. Gebiet | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Häg-Ehrsberg | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Hardheim | Heiden und Wälder Tauberland | 6323-441 |
| Hardt | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Hardthausen am Kocher |
Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Hartheim | Bremgarten | 8011-441 |
| Hartheim | Rheinniederung Neuenburg - Breisach | 8011-401 |
| Hattenhofen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Hausach | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Hausen am Tann | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Häusern | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Hayingen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Hechingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Hechingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Heidelberg | Steinbruch Leimen | 6618-401 |
| Heidenheim an der Brenz |
Albuch | 7226-441 |
| Heiningen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Heiningen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Heitersheim | Bremgarten | 8011-441 |
| Heitersheim | Rheinniederung Neuenburg - Breisach | 8011-401 |
| Herbolzheim | Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust | 7712-402 |
| Herbrechtingen | Donauried | 7527-441 |
| Herbrechtingen | Eselsburger Tal | 7327-441 |
| Heroldstatt | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Herrenberg | Schönbuch | 7420-441 |
| Herrischried | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Hettingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Heubach | Albtrauf Heubach | 7225-401 |
| Hildrizhausen | Schönbuch | 7420-441 |
| Hilzingen | Hohentwiel/Hohenkrähen | 8218-401 |
| Hinterzarten | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Hochdorf | Lindenweiher | 7924-401 |
| Hochdorf | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Höchenschwand | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Hockenheim | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| Hockenheim | Schwetzinger und Hockenheimer Hardt | 6617-441 |
| Hohberg | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Holzgerlingen | Schönbuch | 7420-441 |
| Holzmaden | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Hornberg | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Hüfingen | Baar | 8017-441 |
| Hüfingen | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Hüfingen | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Hügelsheim | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Hügelsheim | Riedmatten und Schiftunger Bruch | 7214-441 |
| Hülben | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Ibach | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Iffezheim | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Igersheim | Wiesenweihe Taubergrund |
6425-441 |
| Ihringen | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Illingen | Enztal Mühlhausen - Roßwag | 7019-441 |
| Illingen | Stromberg | 6919-441 |
| Ilshofen | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Ilshofen | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Immendingen | Baar | 8017-441 |
| Immendingen | Höwenegg | 8018-401 |
| Ingelfingen | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Ingelfingen | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Ingersheim | Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar | 7021-401 |
| Inzigkofen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Irndorf | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Isny im Allgäu |
Adelegg | 8226-441 |
| Isny im Allgäu |
Bodenmöser | 8325-441 |
| Jagsthausen | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Jagstzell | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Jungingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Kanzach | Federseeried | 7923-401 |
| Kappel-Grafenhausen | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Karlsdorf-Neuthard | Saalbachniederung bei Hambrücken | 6817-441 |
| Karlsruhe | Hardtwald nördlich von Karlsruhe | 6916-441 |
| Karlsruhe | Kälberklamm und Hasenklamm | 7016-401 |
| Karlsruhe | Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe | 7015-441 |
| Karlsruhe | Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim | 6816-401 |
| Kehl | Gottswald | 7513-442 |
| Kehl | Kammbach-Niederung | 7413-441 |
| Kehl | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Kehl | Korker Wald | 7313-442 |
| Kehl | Renchniederung | 7313-441 |
| Kehl | Rheinniederung Kehl - Helmlingen | 7313-401 |
| Kehl | Rheinniederung Nonnenweier - Kehl | 7512-401 |
| Kenzingen | Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust | 7712-402 |
| Kenzingen | Johanniterwald | 7712-403 |
| Kenzingen | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Ketsch | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| Kirchberg an der Jagst |
Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Kirchentellinsfurt | Schönbuch | 7420-441 |
| Kirchheim unter Teck |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Kleines Wiesental | Südschwarzwald | 8114 - 441 |
| Kohlberg | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Kohlberg | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Kolbingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Köngen | Grienwiesen und Wernauer Baggerseen | 7322-401 |
| Königheim | Heiden und Wälder Tauberland | 6323-441 |
| Königsbronn | Albuch | 7226-441 |
| Königseggwald | Pfrunger und Burgweiler Ried | 8022-401 |
| Königsfeld im Schwarzwald | Baar | 8017-441 |
| Königsheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Konstanz | Bodanrück | 8220-402 |
| Konstanz | Konstanzer Bucht des Bodensees | 8321-401 |
| Konstanz | Überlinger See des Bodensees | 8220-404 |
| Konstanz | Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Krauchenwies | Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen | 7921-401 |
| Krautheim | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Kuchen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Kuchen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Külsheim | Heiden und Wälder Tauberland | 6323-441 |
| Künzelsau | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Kupferzell | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Laichingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Langenau | Donauried | 7527-441 |
| Langenbrettach | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Langenburg | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Lauf | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Lauf | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Lauterach | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Leibertingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Leimen | Schwetzinger und Hockenheimer Hardt | 6617-441 |
| Leimen | Steinbruch Leimen | 6618-401 |
| Lenningen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Lenningen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Lenzkirch | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Leutkirch im Allgäu |
Adelegg | 8226-441 |
| Lichtenau | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Lichtenau | Rheinniederung Kehl - Helmlingen | 7313-401 |
| Lichtenau | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Lichtenstein | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Linkenheim-Hochstetten |
Hardtwald nördlich von Karlsruhe | 6916-441 |
| Linkenheim-Hochstetten |
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim | 6816-401 |
| Löchgau | Stromberg | 6919-441 |
| Loffenau | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Löffingen | Baar | 8017-441 |
| Löffingen | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Löffingen | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Lonsee | Salenberg | 7425-401 |
| Lorch | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Lörrach | Tüllinger Berg und Gleusen | 8311-441 |
| Mahlstetten | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Mannheim | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| March | Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Maulbronn | Stromberg | 6919-441 |
| Maulbronn | Weiher bei Maulbronn |
7018-401 |
| Meißenheim | Rheinniederung Nonnenweier - Kehl | 7512-401 |
| Mengen | Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen | 7921-401 |
| Merzhausen | Schönberg bei Freiburg | 8012-441 |
| Meßstetten | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Metzingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Michelbach an der Bilz |
Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Möckmühl | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Mönchweiler | Baar | 8017-441 |
| Moos | Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Moosburg | Federseeried | 7923-401 |
| Mössingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Mössingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Mühlacker | Enztal Mühlhausen - Roßwag | 7019-441 |
| Mühlenbach | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Mühlhausen im Täle | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Mühlhausen-Ehingen |
Hohentwiel/Hohenkrähen | 8218-401 |
| Mühlheim an der Donau | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Mulfingen | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Müllheim | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Munderkingen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Münsingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Münsingen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Münstertal/ Schwarzwald | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Nagold | Ziegelberg | 7418-401 |
| Neckargemünd | Felsenberg | 6618-402 |
| Neidlingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Neidlingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Neudenau | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Neuenburg am Rhein | Bremgarten | 8011-441 |
| Neuenburg am Rhein | Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone | 8211-401 |
| Neuenburg am Rhein | Rheinniederung Neuenburg - Breisach | 8011-401 |
| Neuenstadt am Kocher |
Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Neuenstein | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Neuffen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Neuffen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Neulußheim | Wagbachniederung | 6717-401 |
| Neuried | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Neuried | Rheinniederung Nonnenweier - Kehl | 7512-401 |
| Niedereschach | Baar | 8017-441 |
| Niedernhall | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Niederstotzingen | Donauried | 7527-441 |
| Nordrach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Notzingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Nufringen | Schönbuch | 7420-441 |
| Nürtingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Nusplingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Oberboihingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Oberharmersbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Oberhausen-Rheinhausen |
Wagbachniederung | 6717-401 |
| Oberkirch | Kammbach-Niederung | 7413-441 |
| Oberkirch | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Oberkirch | Renchniederung | 7313-441 |
| Oberkochen | Albuch | 7226-441 |
| Obermarchtal | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Oberndorf am Neckar |
Brandhalde | 7617-401 |
| Obernheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Oberried | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Oberrot | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Obersontheim | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Oberwolfach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Offenau | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Offenburg | Gottswald | 7513-442 |
| Offenburg | Kammbach-Niederung | 7413-441 |
| Offenburg | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Ofterdingen | Mittlerer Rammert | 7519-401 |
| Oftersheim | Schwetzinger und Hockenheimer Hardt | 6617-441 |
| Oggelshausen | Federseeried | 7923-401 |
| Ohmden | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Öhningen | Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Öhringen | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Ölbronn-Dürrn |
Weiher bei Maulbronn |
7018-401 |
| Oppenau | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Ostrach | Pfrunger und Burgweiler Ried | 8022-401 |
| Ottenhöfen im Schwarzwald | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Ottersweier | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Ottersweier | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Owen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Owen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Pfaffenhofen | Stromberg | 6919-441 |
| Pfedelbach | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Pfullingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Philippsburg | Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim | 6816-401 |
| Philippsburg | Saalbachniederung bei Hambrücken | 6817-441 |
| Pleidelsheim | Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar | 7021-401 |
| Pliezhausen | Schönbuch | 7420-441 |
| Plüderhausen | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Radolfzell am Bodensee |
Bodanrück | 8220-402 |
| Radolfzell am Bodensee |
Mindelsee | 8220-403 |
| Radolfzell am Bodensee |
Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Rammingen | Donauried | 7527-441 |
| Rastatt | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Ratshausen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Ravenstein | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Rechtenstein | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Reichenau | Bodanrück | 8220-402 |
| Reichenau | Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Reichenbach am Heuberg |
Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Reilingen | Schwetzinger und Hockenheimer Hardt | 6617-441 |
| Remseck am Neckar | Unteres Remstal | 7121-442 |
| Remshalden | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Renchen | Korker Wald | 7313-442 |
| Renchen | Renchniederung | 7313-441 |
| Renquishausen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Reutlingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Reutlingen | Schönbuch | 7420-441 |
| Rheinau | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Rheinau | Kammbach-Niederung | 7413-441 |
| Rheinau | Korker Wald | 7313-442 |
| Rheinau | Renchniederung | 7313-441 |
| Rheinau | Rheinniederung Kehl - Helmlingen | 7313-401 |
| Rheinau | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Rheinhausen | Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust | 7712-402 |
| Rheinhausen | Johanniterwald | 7712-403 |
| Rheinhausen | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Rheinmünster | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Rheinmünster | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Rheinmünster | Riedmatten und Schiftunger Bruch | 7214-441 |
| Rheinstetten | Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe | 7015-441 |
| Riedhausen | Pfrunger und Burgweiler Ried | 8022-401 |
| Riedlingen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Riegel | Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust | 7712-402 |
| Riegel | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Riegel | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Rietheim-Weilheim | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Ringsheim | Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust | 7712-402 |
| Roigheim | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Römerstein | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Rosengarten | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Rottenburg am Neckar |
Kochhartgraben und Ammertalhänge | 7419-401 |
| Rottenburg am Neckar |
Mittlerer Rammert | 7519-401 |
| Rottenburg am Neckar |
Schönbuch | 7420-441 |
| Rottweil | Baar | 8017-441 |
| Rudersberg | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Rust | Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust | 7712-402 |
| Rust | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Sachsenheim | Stromberg | 6919-441 |
| Salem | Salemer Klosterweiher |
8221-401 |
| Sandhausen | Schwetzinger und Hockenheimer Hardt | 6617-441 |
| Sankt Blasien | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Sankt Georgen im Schwarzwald | Baar | 8017-441 |
| Sankt Georgen im Schwarzwald | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Sankt Johann | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Sankt Märgen | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Sankt Peter | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Sasbach | Acher-Niederung | 7314-441 |
| Sasbach | Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Sasbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Sasbach | Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg | 7911-401 |
| Sasbach | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Sasbachwalden | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Satteldorf | Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen | 6726-441 |
| Satteldorf | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Schallstadt | Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Schallstadt | Schönberg bei Freiburg | 8012-441 |
| Scheer | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Schelklingen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Schelklingen | Schmiechener See | 7624-402 |
| Schelklingen | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Schenkenzell | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Schlaitdorf | Schönbuch | 7420-441 |
| Schlat | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Schlat | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Schliengen | Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone | 8211-401 |
| Schlierbach | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Schluchsee | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Schömberg | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Schonach im Schwarzwald |
Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Schönau im Schwarzwald | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Schönenberg | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Schöntal | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Schönwald im Schwarzwald | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Schopfheim | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Schorndorf | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Schramberg | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Schriesheim | Bergstraße Dossenheim - Schriesheim | 6518-401 |
| Schrozberg | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Schutterwald | Gottswald | 7513-442 |
| Schutterwald | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Schwäbisch Hall |
Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Schwanau | Rheinniederung Nonnenweier - Kehl | 7512-401 |
| Schwanau | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Schwenningen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Schwetzingen | Rheinniederung Altlußheim - Mannheim | 6616-441 |
| Seebach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Seekirch | Federseeried | 7923-401 |
| Seewald | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Sersheim | Stromberg | 6919-441 |
| Sigmaringen | Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen | 7921-401 |
| Sigmaringen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Sigmaringendorf | Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen | 7921-401 |
| Sigmaringendorf | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Simonswald | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Singen (Hohentwiel) |
Hohentwiel/Hohenkrähen | 8218-401 |
| Singen (Hohentwiel) |
Untersee des Bodensees |
8220-401 |
| Sinzheim | Riedmatten und Schiftunger Bruch | 7214-441 |
| Sipplingen | Überlinger See des Bodensees | 8220-404 |
| Sonnenbühl | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Sontheim an der Brenz |
Donauried | 7527-441 |
| Spaichingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Steinheim am Albuch |
Albuch | 7226-441 |
| Steinmauern | Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung | 7114-441 |
| Sternenfels | Stromberg | 6919-441 |
| Stetten am kalten Markt |
Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Stimpfach | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Stra ß berg | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Stühlingen | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Stutensee | Hardtwald nördlich von Karlsruhe | 6916-441 |
| Stuttgart | Vogelinsel Max-Eyth-See |
7121-441 |
| Süßen | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Süßen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Talheim | Baar | 8017-441 |
| Tauberbischofsheim | Heiden und Wälder Tauberland | 6323-441 |
| Tiefenbach | Federseeried | 7923-401 |
| Titisee-Neustadt | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Todtmoos | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Todtnau | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Triberg im Schwarzwald |
Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Trossingen | Baar | 8017-441 |
| Tübingen | Mittlerer Rammert | 7519-401 |
| Tübingen | Schönbuch | 7420-441 |
| Tunau | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Tuningen | Baar | 8017-441 |
| Tuttlingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Überlingen | Überlinger See des Bodensees | 8220-404 |
| Uhingen | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Uhldingen-Mühlhofen |
Salemer Klosterweiher |
8221-401 |
| Uhldingen-Mühlhofen |
Überlinger See des Bodensees | 8220-404 |
| Ühlingen-Birkendorf |
Südschwarzwald | 8114-441 |
| Ulm | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Umkirch | Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Unterensingen | Grienwiesen und Wernauer Baggerseen | 7322-401 |
| Unterkirnach | Baar | 8017-441 |
| Unterkirnach | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Untermarchtal | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
| Untermünkheim | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Urbach | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Uttenweiler | Federseeried | 7923-401 |
| Utzenfeld | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Vaihingen an der Enz |
Enztal Mühlhausen - Roßwag | 7019-441 |
| Vaihingen an der Enz |
Stromberg | 6919-441 |
| Vellberg | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Veringenstadt | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Villingen-Schwenningen |
Baar | 8017-441 |
| Villingen-Schwenningen |
Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Vogtsburg im Kaiserstuhl |
Kaiserstuhl | 7912-442 |
| Vogtsburg im Kaiserstuhl |
Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg | 7911-401 |
| Vöhrenbach | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Vörstetten | Mooswälder bei Freiburg | 7912-441 |
| Waghäusel | Saalbachniederung bei Hambrücken | 6817-441 |
| Waghäusel | Wagbachniederung | 6717-401 |
| Waiblingen | Unteres Remstal | 7121-442 |
| Waldbronn | Kälberklamm und Hasenklamm | 7016-401 |
| Walddorfhäslach | Schönbuch | 7420-441 |
| Waldenbuch | Schönbuch | 7420-441 |
| Waldkirch | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Waldshut-Tiengen | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Walldorf | Schwetzinger und Hockenheimer Hardt | 6617-441 |
| Walldürn | Lappen bei Walldürn |
6422-401 |
| Wallhausen | Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen | 6726-441 |
| Wangen im Allgäu |
Schwarzensee und Kolbenmoos | 8324-441 |
| Wehingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Wehr | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Weil am Rhein | Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone | 8211-401 |
| Weil am Rhein | Tüllinger Berg und Gleusen | 8311-441 |
| Weil im Schönbuch |
Schönbuch | 7420-441 |
| Weilen unter den Rinnen |
Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Weilheim | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Weilheim an der Teck |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Weilheim an der Teck |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Weinheim | Wachenberg bei Weinheim |
6418-401 |
| Weisenbach | Nordschwarzwald | 7415-441 |
| Weißbach | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Weisweil | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Wellendingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Welzheim | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Wembach | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Wendlingen am Neckar |
Grienwiesen und Wernauer Baggerseen | 7322-401 |
| Wendlingen am Neckar |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Werbach | Heiden und Wälder Tauberland | 6323-441 |
| Wernau (Neckar) | Grienwiesen und Wernauer Baggerseen | 7322-401 |
| Wernau (Neckar) | Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Widdern | Jagst mit Seitentälern | 6624-401 |
| Wieden | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Wiesensteig | Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Wilhelmsdorf | Pfrunger und Burgweiler Ried | 8022-401 |
| Willstätt | Gottswald | 7513-442 |
| Willstätt | Kammbach-Niederung | 7413-441 |
| Willstätt | Kinzig-Schutter-Niederung |
7513-441 |
| Willstätt | Korker Wald | 7313-442 |
| Willstätt | Rheinniederung Nonnenweier - Kehl | 7512-401 |
| Winden im Elztal | Mittlerer Schwarzwald |
7915-441 |
| Winterbach | Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen | 7123-441 |
| Wittighausen | Wiesenweihe Taubergrund |
6425-441 |
| Wolpertshausen | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Wolpertswende | Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher | 8123-441 |
| Wurmlingen | Südwestalb und Oberes Donautal | 7820-441 |
| Wüstenrot | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Wutach | Wutach und Baaralb | 8116-441 |
| Wyhl | Rheinniederung Sasbach - Wittenweier | 7712-401 |
| Zaberfeld | Stromberg | 6919-441 |
| Zell im Wiesental | Südschwarzwald | 8114-441 |
| Zell unter Aichelberg |
Mittlere Schwäbische Alb | 7422-441 |
| Zell unter Aichelberg |
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb | 7323-441 |
| Zimmern ob Rottweil |
Baar | 8017-441 |
| Zweiflingen | Kocher mit Seitentälern | 6823-441 |
| Zwiefalten | Täler der Mittleren Flächenalb | 7624-441 |
II. Vogelschutzgebiete in alphabetischer Reihenfolge VSG-VO
II. Vogelschutzgebiete in alphabetischer Reihenfolge
- 1.
Acher-Niederung (Gebietsnummer DE 7314-441)
- 2.
Adelegg (Gebietsnummer DE 8226-441)
- 3.
Albtrauf Heubach (Gebietsnummer DE 7225-401)
- 4.
Albuch (Gebietsnummer DE 7226-441)
- 5.
Baar (Gebietsnummer DE 8017-441)
- 6.
Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen (Gebietsnummer DE 7921-401)
- 7.
Bergstraße Dossenheim - Schriesheim (Gebietsnummer DE 6518-401)
- 8.
Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher (Gebietsnummer DE 8123-441)
- 9.
Bodanrück (Gebietsnummer DE 8220-402)
- 10.
Bodenmöser (Gebietsnummer DE 8325-441)
- 11.
Brandhalde (Gebietsnummer DE 7617-401)
- 12.
Bremgarten (Gebietsnummer DE 8011-441)
- 13.
Donauried (Gebietsnummer DE 7527-441)
- 14.
Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust (Gebietsnummer DE 7712-402)
- 15.
Enztal Mühlhausen - Roßwag (Gebietsnummer DE 7019-441)
- 16.
Eriskircher Ried (Gebietsnummer DE 8323-401)
- 17.
Eselsburger Tal (Gebietsnummer DE 7327-441)
- 18.
Federseeried (Gebietsnummer DE 7923-401)
- 19.
Felsenberg (Gebietsnummer DE 6618-402)
- 20.
Gottswald (Gebietsnummer DE 7513-442)
- 21.
Grienwiesen und Wernauer Baggerseen (Gebietsnummer DE 7322-401)
- 22.
Hardtwald nördlich von Karlsruhe (Gebietsnummer DE 6916-441)
- 23.
Heiden und Wälder Tauberland (Gebietsnummer DE 6323-441)
- 24.
Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen (Gebietsnummer DE 6726-441)
- 25.
Hohentwiel/Hohenkrähen (Gebietsnummer DE 8218-401)
- 26.
Höwenegg (Gebietsnummer DE 8018-401)
- 27.
Jagst mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6624-401)
- 28.
Johanniterwald (Gebietsnummer DE 7712-403)
- 29.
Kaiserstuhl (Gebietsnummer DE 7912-442)
- 30.
Kälberklamm und Hasenklamm (Gebietsnummer DE 7016-401)
- 31.
Kammbach-Niederung (Gebietsnummer DE 7413-441)
- 32.
Kinzig-Schutter-Niederung (Gebietsnummer DE 7513-441)
- 33.
Kocher mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6823-441)
- 34.
Kochhartgraben und Ammertalhänge (Gebietsnummer DE 7419-401)
- 35.
Konstanzer Bucht des Bodensees (Gebietsnummer DE 8321-401)
- 36.
Korker Wald (Gebietsnummer DE 7313-442)
- 37.
Lappen bei Walldürn (Gebietsnummer DE 6422-401)
- 38.
Lindenweiher (Gebietsnummer DE 7924-401)
- 39.
Mindelsee (Gebietsnummer DE 8220-403)
- 40.
Mittlere Schwäbische Alb (Gebietsnummer DE 7422-441)
- 41.
Mittlerer Rammert (Gebietsnummer DE 7519-401)
- 42.
Mittlerer Schwarzwald (Gebietsnummer DE 7915-441)
- 43.
Mooswälder bei Freiburg (Gebietsnummer DE 7912-441)
- 44.
Nordschwarzwald (Gebietsnummer DE 7415-441)
- 45.
Ostalbtrauf bei Aalen (Gebietsnummer DE 7126-401)
- 46.
Pfrunger und Burgweiler Ried (Gebietsnummer DE 8022-401)
- 47.
Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar (Gebietsnummer DE 7021-401)
- 48.
Renchniederung (Gebietsnummer DE 7313-441)
- 49.
Rheinniederung Altlußheim - Mannheim (Gebietsnummer DE 6616-441)
- 50.
Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg (Gebietsnummer DE 7911-401)
- 51.
Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe (Gebietsnummer DE 7015-441)
- 52.
Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone (Gebietsnummer DE 8211-401)
- 53.
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim (Gebietsnummer DE 6816-401)
- 54.
Rheinniederung Kehl - Helmlingen (Gebietsnummer DE 7313-401)
- 55.
Rheinniederung Neuenburg - Breisach (Gebietsnummer DE 8011-401)
- 56.
Rheinniederung Nonnenweier - Kehl (Gebietsnummer DE 7512-401)
- 57.
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier (Gebietsnummer DE 7712-401)
- 58.
Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung (Gebietsnummer DE 7114-441)
- 59.
Riedmatten und Schiftunger Bruch (Gebietsnummer DE 7214-441)
- 60.
Rohrsee (Gebietsnummer DE 8125-441)
- 61.
Saalbachniederung bei Hambrücken (Gebietsnummer DE 6817-441)
- 62.
Salemer Klosterweiher (Gebietsnummer DE 8221-401)
- 63.
Salenberg (Gebietsnummer DE 7425-401)
- 64.
Schlichemtal (Gebietsnummer DE 7717-401)
- 65.
Schmiechener See (Gebietsnummer DE 7624-402)
- 66.
Schönberg bei Freiburg (Gebietsnummer DE 8012-441)
- 67.
Schönbuch (Gebietsnummer DE 7420-441)
- 68.
Schwarzensee und Kolbenmoos (Gebietsnummer DE 8324-441)
- 69.
Schwetzinger und Hockenheimer Hardt (Gebietsnummer DE 6617-441)
- 70.
Steinbruch Leimen (Gebietsnummer DE 6618-401)
- 71.
Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen (Gebietsnummer DE 7123-441)
- 72.
Stromberg (Gebietsnummer DE 6919-441)
- 73.
Südschwarzwald (Gebietsnummer DE 8114-441)
- 74.
Südwestalb und Oberes Donautal (Gebietsnummer DE 7820-441)
- 75.
Täler der Mittleren Flächenalb (Gebietsnummer DE 7624-441)
- 76.
Tierstein mit Hangwald und Egerquelle (Gebietsnummer DE 7127-401)
- 77.
Tüllinger Berg und Gleusen (Gebietsnummer DE 8311-441)
- 78.
Überlinger See des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-404)
- 79.
Unteres Remstal (Gebietsnummer DE 7121-442)
- 80.
Untersee des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-401)
- 81.
Vogelinsel Max-Eyth-See (Gebietsnummer DE 7121-441)
- 82.
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb (Gebietsnummer DE 7323-441)
- 83.
Wachenberg bei Weinheim (Gebietsnummer DE 6418-401)
- 84.
Wagbachniederung (Gebietsnummer DE 6717-401)
- 85.
Weiher bei Maulbronn (Gebietsnummer DE 7018-401)
- 86.
Wiesenlandschaft bei Balingen (Gebietsnummer DE 7718-441)
- 87.
Wiesenweihe Taubergrund (Gebietsnummer DE 6425-441)
- 88.
Wurzacher Ried (Gebietsnummer DE 8025-401)
- 89.
Wutach und Baaralb (Gebietsnummer DE 8116-441)
- 90.
Ziegelberg (Gebietsnummer DE 7418-401)
III. Gebietsbezogene Erhaltungsziele VSG-VO
III. Gebietsbezogene Erhaltungsziele
- 1.
Acher-Niederung (Gebietsnummer DE 7314-441)
Größe: 1030 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg, Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis, Rastatt
Städte und Gemeinden: Achern, Bühl, Lauf, Lichtenau, Ottersweier, Rheinau, Rheinmünster, SasbachGebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung der Seggenriede
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Riede, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Möwen (Schwarzkopfmöwe)
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 2.
Adelegg (Gebietsnummer DE 8226-441)
Größe: 2862 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg
Städte und Gemeinden:
Isny im Allgäu
Leutkirch im Allgäu
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Auerhuhn (Tetrao urogallus)
- -
Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Tanne und Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation
- -
Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen
- -
Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken
- -
Erhaltung der anmoorigen Standorte
- -
Erhaltung der Balzplätze
- -
Erhaltung von Schlafbäumen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräutern, Gräsern und Beeren im Sommer und Frühherbst
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Dreizehenspecht (Picoides tridactylus)
- -
Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe
- -
Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien
- -
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
- -
Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
- -
Erhaltung von Niederwaldsukzession
- -
Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
- -
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
- -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
- -
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölzen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Ringdrossel (Turdus torquatus)
- -
Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
- -
Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flächen
- -
Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Bäche
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Feldgehölzen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Weißrückenspecht (Dendrocopos leucotos)
- -
Erhaltung von alten und lichten Bergmischwäldern (Fichten-Tannen-Buchen-Wäldern) mit hohem Laubholzanteil, insbesondere in südexponierter Lage
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von noch stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 3.
Albtrauf Heubach (Gebietsnummer DE 7225-401)
Größe: 427 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Ostalbkreis
Städte und Gemeinden:
Heubach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Wacholderheiden und von offenem Wiesengelände mit Feldgehözen und Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 4.
Albuch (Gebietsnummer DE 7226-441)
Größe: 8645 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Göppingen, Heidenheim, Ostalbkreis
Städte und Gemeinden:
Bartholomä, Böhmenkirch, Essingen, Heidenheim an der Brenz, Königsbronn, Oberkochen, Steinheim am Albuch
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung der kleinflächigen Borstgrasrasen mit Heidelbeerfluren
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Raufußkauz (Aegolius funereus)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel-, Misch- oder Buchenwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche, Weiher, Hülben und Wasser gefüllten Dolinen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Dolinen-Einbrüche, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit
- -
Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung der Magerrasen und Heiden
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
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Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten
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Erhaltung von extensiven Viehweiden
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Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
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Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
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Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern,
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aber auch von Brachflächen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- 5.
Baar (Gebietsnummer DE 8017-441)
Größe: 37702 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen
Städte und Gemeinden:
Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Brigachtal, Dauchingen, Deißlingen, Donaueschingen, Durchhausen, Geisingen, Hüfingen, Immendingen, Königsfeld im Schwarzwald, Löffingen, Mönchweiler, Niedereschach, Rottweil, Sankt Georgen im Schwarzwald, Talheim, Trossingen, Tuningen, Unterkirnach, Villingen-Schwenningen, Zimmern ob Rottweil
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
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Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
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Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
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Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
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Erhaltung von Flussauen
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Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
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Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
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Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Feuchtgrünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
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Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden
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Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
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Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
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Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung von Gras- und Erdwegen
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Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Knäkente (Anas querquedula)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung der Heiden und Moore
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen
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Erhaltung der Moore
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
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Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben, Moorkolke
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Krickente, Tafelente, Gänsesäger), Lappentaucher (Zwergtaucher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für die Krickente
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Silberreiher) und Storchenvögel (Schwarzstorch)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Bekassine, Bruchwasserläufer, Kampfläufer, Kiebitz)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
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Erhaltung von Flutmulden , zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) und Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
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Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Rot- (Milvus milvus) und Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
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Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
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Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen
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Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 6.
Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen (Gebietsnummer DE 7921-401)
Größe: 750 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Sigmaringen
Städte und Gemeinden:
Krauchenwies, Mengen, Sigmaringendorf, Sigmaringen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Bekassine (Gallinago gallinago)
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
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Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Nistgelegenheiten
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kolbenente (Netta rufina)
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Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
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Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4. - 15.9.)
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Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
- -
Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln
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Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Lachmöwenkolonien
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Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
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Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Baggerseen, Weiher und Fließgewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Bekassine)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm- und Sandbänke
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, Insektenlarven und Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Trauerseeschwalbe)
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Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Sturmmöwe) und Nahrungsgebiete
Fischadler (Pandion haliaetus)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 7.
Bergstraße Dossenheim - Schriesheim (Gebietsnummer DE 6518-401)
Größe: 371 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Rhein-Neckar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Dossenheim, Schriesheim
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der strukturreichen Gewässer und Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern auf trockenen Standorten mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zaunammer (Emberiza cirlus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
- -
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
- -
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
- -
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
- -
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
- -
Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten zur Jungvogelaufzucht
Zippammer (Emberiza cia)
- -
Erhaltung der sonnenexponierten offenen Felswände und von Steinschutthalden der Steinbrüche
- -
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
- -
Erhaltung von extensiv genutzten strukturreichen steilen Weinberghängen mit besonnten Trockenmauern oder Steinriegeln
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
- 8.
Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher (Gebietsnummer DE 8123-441)
Größe: 1626 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg
Städte und Gemeinden:
Altshausen, Aulendorf, Eichstegen, Fronreute, Wolpertswende
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
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Erhaltung der Großseggenriede und Moore
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Moore
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Weiher, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der vegetationsreichen Moorgewässer
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Schwarzstorch (Ciconia nigra)
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Erhaltung von ausgedehnten und gewässerreichen Wäldern
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Erhaltung der Bachauen und Sümpfe mit ihren Wäldern
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Erhaltung der Feuchtgebiete und Fließgewässer im Wald und in Waldnähe
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Erhaltung von Altholzinseln im Wald
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung von zu Horstanlagen geeigneten Altbäumen, insbesondere hohe Eichen, Buchen und Kiefern mit freier Anflugmöglichkeit in eine breite, lichte und starkastige Krone
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Wasserinsekten, Amphibien, Kleinsäugern
- -
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Fortpflanzungszeit (1.3. - 31.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
- -
Erhaltung der flachen Verlandungszonen an Seen, Weihern und langsam fließenden Gewässern
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Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der deckungsreichen Gewässer wie Tümpel, Weiher, flache Seen, Moorgewässer und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 9.
Bodanrück (Gebietsnummer DE 8220-402)
Größe: 6311 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Konstanz
Städte und Gemeinden:
Allensbach, BodmanLudwigshafen, Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Reichenau
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Moorente (Aythya nyroca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen
- -
Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Schwimmpflanzen- und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Tümpel abgetorfter Hochmoorflächen
- -
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.1.-15.10.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 10.
Bodenmöser (Gebietsnummer DE 8325-441)
Größe: 918 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg
Städte und Gemeinden:
Argenbühl, Isny im Allgäu
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung der flachen, feuchten, mit Bergkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Hochmoore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Moore
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Gänsesäger (Mergus merganser)
- -
Erhaltung der Flüsse und Bäche mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
- -
Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der vegetationsreichen Stillgewässer im Moorbereich
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.- 30.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden
- -
Erhaltung von wildkrautreichen kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Teiche mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficolli)s
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche und Gräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 11.
Brandhalde (Gebietsnummer DE 7617-401)
Größe: 10 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Rottweil
Städte und Gemeinden:
Oberndorf am Neckar
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2. - 30.6.)
- 12.
Bremgarten (Gebietsnummer DE 8011-441)
Größe: 520 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald
Städte und Gemeinden:
Bad Krozingen, Eschbach, Hartheim, Heitersheim, Neuenburg am Rhein
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Wiesenkomplexe
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Orpheusspötter (Hippolais polyglotta)
- -
Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten
- -
Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausgedehnten Krautschicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachflächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten, insbesondere Früh- und Spätkartoffeln
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von wenigstens zeitweilig Wasser führenden Senken mit Röhricht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- 13.
Donauried (Gebietsnummer DE 7527-441)
Größe: 4253 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart, Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Alb-Donau-Kreis, Heidenheim
Städte und Gemeinden:
Asselfingen, Herbrechtingen, Langenau, Niederstotzingen, Rammingen, Sontheim an der Brenz
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Moore
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung der Seggenriede
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
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Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Knäkente (Anas querquedula)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schlagschwirl (Locustella fluviatilis)
- -
Erhaltung der Niedermoore, Fließ- und Stillgewässer begleitenden dichten Ufervegetation und von Feuchtgebieten mit Sukzessions- und Bewaldungsstadien
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Erhaltung von lichten Auenwäldern
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
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Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
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Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Silberreiher (Egretta alba)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Großer Brachvogel, Kampfläufer, Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) und Wiesenweihe (Circus pygargus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtgrünlandkomplexen und der Riedgebiete
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Sumpfohreule (Asio flammeus)
- -
Erhaltung der Niedermoorflächen mit ausgedehnten Seggenrieden und kleinen Feldgehölzen im Donauried
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie fest installierte Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 14.
Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust (Gebietsnummer DE 7712-402)
Größe: 1085 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Emmendingen, Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Herbolzheim, Kenzingen, Rheinhausen, Riegel, Ringsheim, Rust
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Wiesenkomplexe
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Hecken sowie Kleinstrukturen wie kleinflächige Brachen, sumpfige Senken, Einzelbüsche und -bäume und unbefestigte Feldwege
- -
Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Tümpel, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Storchenvögel (Weißstorch)
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Watvögel (Bruchwasserläufer, Kampfläufer, Kiebitz)
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von ausgedehntem Grünland mit Wässerwiesen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von artenreichen Wildkrautbeständen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Röhrichte
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 15.
Enztal Mühlhausen - Roßwag (Gebietsnummer DE 7019-441)
Größe: 540 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe, Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Enzkreis, Ludwigsburg
Städte und Gemeinden:
Illingen, Mühlacker, Vaihingen an der Enz
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe und an Fließgewässern
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiedehopf (Upupa epops)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie Wiesen- und Weinbaulandschaften
- -
Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren, extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgärten
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen und weiterer Nistgelegenheiten wie Höhlungen in Mauern, Hütten und Holzstapeln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 16.
Eriskircher Ried (Gebietsnummer DE 8323-401)
Größe: 604 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Bodenseekreis
Städte und Gemeinden:
Eriskirch, Friedrichshafen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Kolbenente (Netta rufina)
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Erhaltung der Flachwasserzonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden
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Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden Gewässern
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Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Altarme
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Krickente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Singschwan, Tafelente), Lappentaucher (Haubentaucher, Schwarzhalstaucher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Altarme und Fließgewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere insbesondere für Krickenten
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Amphibien, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Silberreiher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Alpenstrandläufer, Großer Brachvogel, Zwergstrandläufer)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Schlick-, Sand- und Kiesbänke
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
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Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und andere Wirbeltieren sowie Sämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Trauerseeschwalbe)
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Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
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Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Feldgehölzen
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Erhaltung der Riede mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 17.
Eselsburger Tal (Gebietsnummer DE 7327-441)
Größe: 328 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Heidenheim
Städte und Gemeinden:
Gerstetten, Herbrechtingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2. - 30.6.)
- 18.
Federseeried (Gebietsnummer DE 7923-401)
Größe: 2930 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Biberach
Städte und Gemeinden:
Alleshausen, Bad Buchau, Bad Schussenried, Betzenweiler, Kanzach, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Uttenweiler
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Bekassine (Gallinago gallinago)
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung der naturnahen Moore
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Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
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Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
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Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
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Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
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Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
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Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden
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Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
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Erhaltung der naturnahen Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Nistgelegenheiten
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
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Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
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Erhaltung der naturnahen Moore
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Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
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Erhaltung der Seggenriede
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Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.- 30.9.)
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von magerem Grünland
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Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
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Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen
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Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten lockeren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Verlandungszonen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung der Heiden und Moore
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
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Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
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Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
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Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung der Niedermoore, Kleingewässer, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Rallen (Tüpfelsumpfhuhn, Wasserralle)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Seen und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) und Storchenvögel (Weißstorch)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Seen und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Bekassine)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Seen und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an Fließgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
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Erhaltung von, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Flussseeschwalbe)
- -
Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Sturmmöwe) und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) und Merlin (Falco columbarius)
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Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
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Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
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Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung der ausgedehnten Verlandungszonen mit Röhrichten
- 19.
Felsenberg (Gebietsnummer DE 6618-402)
Größe: 6 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Rhein-Neckar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Neckargemünd
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen
- -
Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 20.
Gottswald (Gebietsnummer DE 7513-442)
Größe: 2208 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Kehl, Offenburg, Schutterwald, Willstätt
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
- 21.
Grienwiesen und Wernauer Baggerseen (Gebietsnummer DE 7322-401)
Größe: 69 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Esslingen
Städte und Gemeinden:
Köngen, Unterensingen, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar)
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
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Erhaltung von Flussauen
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Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
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Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
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Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Gewässer begleitenden Gehölze wie Hopfen und Waldrebe
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
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Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5. - 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Wiesen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
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Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen
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Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Grünlandbrachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung der Magerrasen und Grünlandbrachen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
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Erhaltung der flachen Verlandungszonen an natürlichen und künstlichen Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern
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Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
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Erhaltung der während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.) wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen
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Erhaltung von langen Röhricht -Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Rallen (Tüpfelsumpfhuhn)
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Erhaltung der Feuchtgebiete
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Nachtreiher, Rohrdommel)
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Erhaltung der Feuchtgebiete
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen mit Grünland
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
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Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit ausgedehnten Röhrichten und Gebüschen
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Erhaltung der ausgedehnten Landröhrichte
- 22.
Hardtwald nördlich von Karlsruhe (Gebietsnummer DE 6916-441)
Größe: 4742 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Karlsruhe
Städte und Gemeinden:
Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Graben-Neudorf, Karlsruhe, Linkenheim-Hochstetten, Stutensee
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
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Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
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Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
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Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von Graswegen, Ruderal- und Staudenfluren
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tafelente (Aythya ferina)
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Erhaltung der stehenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
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Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wiedehopf (Upupa epops)
- -
Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen vor allem auf sandigen Standorten
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Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald
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Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald
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Erhaltung von Rohbodenflächen und Flächen mit niedrigem Bewuchs
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Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
- 23.
Heiden und Wälder Tauberland (Gebietsnummer DE 6323-441)
Größe: 1117 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe, Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis
Städte und Gemeinden:
Hardheim, Königheim, Külsheim, Tauberbischofsheim, Werbach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laubwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Heidelerche (Lullula arborea)
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Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
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Erhaltung von größeren Waldlichtungen
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Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
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Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
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Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
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Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von großflächigen Mager- und Trockenrasen
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiedehopf (Upupa epops)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie Wiesen- und Weinbaulandschaften
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Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren sowie extensiven Viehweiden
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Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgärten
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Erhaltung von Steinhaufen und Steinriegeln
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen und weiterer Nistgelegenheiten wie Höhlungen in Mauern, Hütten und Holzstapeln
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen vor allem auf sandigen Standorten
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald
- -
Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald
- -
Erhaltung von Rohbodenflächen und Flächen mit niedrigem Bewuchs
- -
Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 24.
Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen (Gebietsnummer DE 6726-441)
Größe: 539 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Schwäbisch Hall
Städte und Gemeinden:
Satteldorf, Wallhausen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Bachniederungen und Muldenlagen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von strukturreichem Offenland in Nachbarschaft zu lichten Waldbeständen mit größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von Kleinstrukturen wie sumpfige Senken, Tümpel, Einzelbüsche und -bäume, unbefestigte Feldwege
- -
Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 25.
Hohentwiel/Hohenkrähen (Gebietsnummer DE 8218-401)
Größe: 150 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Konstanz Städte und Gemeinden: Hilzingen, Mühlhausen-Ehingen, Singen (Hohentwiel)
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Zaunammer (Emberiza cirlus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
- -
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
- -
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
- -
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
- -
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
- -
Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
Zippammer (Emberiza cia)
- -
Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
- -
Erhaltung von extensiv genutzten strukturreichen steilen Weinberghängen mit besonnten Trockenmauern oder Steinriegeln
- -
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
- 26.
Höwenegg (Gebietsnummer DE 8018-401)
Größe: 21 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Tuttlingen
Städte und Gemeinden:
Immendingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 27.
Jagst mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6624-401)
Größe: 852 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe, Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Heilbronn, Hohenlohekreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Ostalbkreis, Schwäbisch Hall
Städte und Gemeinden:
Adelsheim, Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Crailsheim, Dörzbach, Frankenhardt, Gerabronn, Gundelsheim, Ilshofen, Ingelfingen, Jagsthausen, Jagstzell, Kirchberg an der Jagst, Krautheim, Langenburg, Möckmühl, Mulfingen, Neudenau, Offenau, Ravenstein, Roigheim, Satteldorf, Schöntal, Schrozberg, Stimpfach, Widdern
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern sowie der Brutmöglichkeiten an Brücken
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Altwässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 28.
Johanniterwald (Gebietsnummer DE 7712-403)
Größe: 58 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Emmendingen
Städte und Gemeinden:
Kenzingen, Rheinhausen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
- 29.
Kaiserstuhl (Gebietsnummer DE 7912-442)
Größe: 7923 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen
Städte und Gemeinden:
Bahlingen, Bötzingen, Breisach am Rhein, Eichstetten, Endingen am Kaiserstuhl, Ihringen, Riegel, Sasbach, Vogtsburg im Kaiserstuhl,
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.9.)
Bienenfresser (Merops apiaster)
- -
Erhaltung von blütenreichen Böschungen, Ruderalfluren, Gebüsch- oder Gehölzgruppen, magerem Grünland, Viehweiden und Wiesen in Weinbergslagen
- -
Erhaltung von strukturreichen, offenen und wärmebegünstigten Landschaftsteilen
- -
Erhaltung von extensiven landwirtschaftlichen Nutzungen in der Umgebung von Brutplätzen
- -
Erhaltung der weitgehend vegetationsfreien Brutwände, insbesondere der Lösswände
- -
Erhaltung von Sitzwarten wie vereinzelte teils dürre Bäume und Büsche
- -
Erhaltung der Gewässer
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Fluginsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten sowie Weinbaulandschaften
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung von offenen Felswänden in Steinbrüchen mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung von offenen Felswänden in Steinbrüchen mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwaldstreifen im Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiedehopf (Upupa epops)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie Wiesen- und Weinbaulandschaften
- -
Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren, extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgärten
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen und weiterer Nistgelegenheiten wie Höhlungen in Mauern, Hütten und Holzstapeln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Zaunammer (Emberiza cirlus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
- -
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
- -
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
- -
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
- -
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten zur Jungenaufzucht
- 30.
Kälberklamm und Hasenklamm (Gebietsnummer DE 7016-401)
Größe: 21 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Karlsruhe
Städte und Gemeinden:
Ettlingen, Karlsruhe, Waldbronn
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswand des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen
- -
Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 31.
Kammbach-Niederung (Gebietsnummer DE 7413-441)
Größe: 1835 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Appenweier, Kehl, Oberkirch, Offenburg Rheinau, Willstätt
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
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Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2. - 31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Silberreiher) und Storchenvögel (Weißstorch)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Großer Brachvogel)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, und Nahrungsgebiete
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
- -
Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Nahrungsgebiete
- 32.
Kinzig-Schutter-Niederung (Gebietsnummer DE 7513-441)
Größe: 2822 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Friesenheim, Hohberg, Kehl, Neuried, Offenburg, Schutterwald, Willstätt
Gebietsbezogene Erhaltungsziele Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3. - 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Storchenvögel (Weißstorch)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Watvögel (Großer Brachvogel, Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 33.
Kocher mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6823-441)
Größe: 888 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall
Städte und Gemeinden:
Braunsbach, Bretzfeld, Bühlertann, Bühlerzell, Fichtenberg, Forchtenberg, Gaildorf, Hardthausen am Kocher, Ilshofen, Ingelfingen, Künzelsau, Kupferzell, Langenbrettach, Michelbach an der Bilz, Neuenstadt am Kocher, Neuenstein, Niedernhall, Oberrot, Obersontheim, Öhringen, Pfedelbach, Rosengarten, Schwäbisch Hall, Untermünkheim, Vellberg, Weißbach, Wolpertshausen, Wüstenrot, Zweiflingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der Brutmöglichkeiten an Brücken
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
- -
Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Feuchtgrünland entlang der Gewässer
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete
- 34.
Kochhartgraben und Ammertalhänge (Gebietsnummer DE 7419-401)
Größe: 54 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Tübingen
Städte und Gemeinden:
Ammerbuch, Rottenburg am Neckar
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
- 35.
Konstanzer Bucht des Bodensees (Gebietsnummer DE 8321-401)
Größe: 311 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Konstanz Städte und Gemeinden: Konstanz
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Kolbenente, Moorente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Tafelente), Lappen- und Seetaucher (Eistaucher, Haubentaucher, Prachttaucher, Schwarzhalstaucher, Sterntaucher, Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn)
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen des Bodensees mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Taucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten und Rallen, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Flussseeschwalbe, Trauerseeschwalbe)
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässerbereiche
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 36.
Korker Wald (Gebietsnummer DE 7313-442)
Größe: 2827 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Achern, Appenweier, Kehl, Renchen, Rheinau, Willstätt
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 37.
Lappen bei Walldürn (Gebietsnummer DE 6422-401)
Größe: 63 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Neckar-Odenwald-Kreis
Städte und Gemeinden:
Buchen (Odenwald), Walldürn
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Watvögel (Bekassine, Bruchwasserläufer, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von artenreichen Wildkrautbeständen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen
- 38.
Lindenweiher (Gebietsnummer DE 7924-401)
Größe: 46 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Biberach
Städte und Gemeinden:
Hochdorf
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung des aktuellen Wasserstandes im Gebiet
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung des Lindenweihers mit seiner Flachwasserzone
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung des aktuellen Wasserstandes im Gebiet
- -
Erhaltung der Riede und Niedermoore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung des Lindenweihers mit seiner Flachwasserzone und der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Quelltöpfe und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Schneidried- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Niedermoorflächen
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen des Lindenweihers und an schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede, Schneidriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Niedermooren mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 39.
Mindelsee (Gebietsnummer DE 8220-403)
Größe: 409 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Konstanz
Städte und Gemeinden:
Allensbach, Radolfzell am Bodensee
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
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Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kolbenente (Netta rufina)
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Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
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Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.)
- -
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Moorente (Aythya nyroca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen
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Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Schwimmpflanzen- und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Tümpel
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Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.1.-15.10.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesengebieten
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Erhaltung der Moore
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tafelente (Aythya ferina)
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Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie vegetationsreiche Teiche und Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7. - 15.9.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung der Magerrasen und Hecken
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
- -
Erhaltung der flachen Verlandungszonen an natürlichen und künstlichen Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern
- -
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Teiche, flache Seen und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Moorente, Reiherente, Tafelente, Zwergsäger)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtgrünlandkomplexen und der Riedgebiete
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 40.
Mittlere Schwäbische Alb (Gebietsnummer DE 7422-441)
Größe: 39597 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart, Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Alb-Donau-Kreis, Esslingen, Göppingen, Reutlingen, Tübingen, Zollernalbkreis
Städte und Gemeinden:
Aichelberg, Bad Ditzenbach, Bad Überkingen, Bad Urach, Beuren, Bissingen an der Teck, Böhmenkirch, Boll, Burladingen, Deggingen, Dettingen an der Erms, Dettingen unter Teck, Donzdorf, Dürnau, Engstingen, Eningen unter Achalm, Erkenbrechtsweiler, Eschenbach, Gammelshausen, Geislingen an der Steige, Gingen an der Fils, Göppingen, Grabenstetten, Gruibingen, Gutsbezirk Münsingen, gemfr. Gebiet, Hechingen, Heiningen, Heroldstatt, Hülben, Kohlberg, Kuchen, Laichingen, Lenningen, Lichtenstein, Metzingen, Mössingen, Mühlhausen im Täle, Münsingen, Neidlingen, Neuffen, Owen, Pfullingen, Reutlingen, Römerstein, Sankt Johann, Schelklingen, Schlat, Sonnenbühl, Süßen, Weilheim an der Teck, Wiesensteig, Zell unter Aichelberg
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden
- -
Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung der flachen, feuchten, mit Bergkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Hochmoore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung der Borstgrasrasen mit Heidelbeerfluren, Moorgebiete und Flügelginsterheiden
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche
- -
Erhaltung der Moore
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten mit Lesesteinhaufen oder -riegeln
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Viehweiden
- -
Erhaltung der Heidegebiete
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder -armen Flächen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Dolinen-Einbrüche, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen
- -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 41.
Mittlerer Rammert (Gebietsnummer DE 7519-401)
Größe: 2750 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Tübingen
Städte und Gemeinden:
Dußlingen, Ofterdingen, Rottenburg am Neckar, Tübingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der wärmeliebenden Vegetationskomplexe mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Nasswiesen
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
- -
Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
- -
Erhaltung von Niederwaldsukzession
- -
Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
- -
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
- -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
- -
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Hohltaube (Columba oenas)
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotkopfwürger (Lanius senator)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen- und Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 42.
Mittlerer Schwarzwald (Gebietsnummer DE 7915-441)
Größe: 21666 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Bräunlingen, Donaueschingen, Eisenbach (Hochschwarzwald), Elzach, Friedenweiler, Furtwangen im Schwarzwald, Glottertal, Gutach (Schwarzwaldbahn), Gütenbach, Hardt, Hausach, Hornberg, Hüfingen, Löffingen, Mühlenbach, Sankt Georgen im Schwarzwald, Sankt Märgen, Sankt Peter, Schonach im Schwarzwald, Schönwald im Schwarzwald, Schramberg, Simonswald, Titisee-Neustadt, Triberg im Schwarzwald, Unterkirnach, Villingen-Schwenningen, Vöhrenbach, Waldkirch, Winden im Elztal
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Auerhuhn (Tetrao urogallus)
- -
Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Kiefer, Tanne oder Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation
- -
Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen
- -
Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken
- -
Erhaltung der Moore und anmoorigen Standorte
- -
Erhaltung der Balzplätze
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Erhaltung von Schlafbäumen
- -
Erhaltung von gut einsehbaren An- und Abflugplätzen, insbesondere an Hangkanten
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräuter, Gräser und Beeren im Sommer und Frühherbst
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Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland und Weidfeldstrukturen
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Dreizehenspecht (Picoides tridactylus)
- -
Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe
- -
Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien
- -
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Weidfeldkomplexen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln, insbesondere alte Buchen und Eichen
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
- -
Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
- -
Erhaltung von Niederwald- und Weidfeldsukzession
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Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
- -
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
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Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
- -
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Mittelspecht (Picoides medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünland- und Heidegebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von Einzelbäumen, Büschen und Gebüschgruppen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Ringdrossel (Turdus torquatus)
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Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern
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Erhaltung der Moore, Moorwälder und von Weidfeldern
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Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
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Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession
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Erhaltung von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flächen
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Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen
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Erhaltung der Moore
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zippammer (Emberiza cia)
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Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden
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Erhaltung von strukturreichen Weidfeldern
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Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
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Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
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Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Steinbruchhalden mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
Zitronenzeisig (Carduelis citrinella)
- -
Erhaltung von montanen lichten zwergstrauchreichen Waldbeständen
- -
Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
- -
Erhaltung von Reut- und Weidfeldern
- -
Erhaltung der Moore
- -
Erhaltung der Magerrasen und von Magerweiden und Feuchtwiesen
- -
Erhaltung von isolierten Weidgehölzen und Weidfichtensolitären
- -
Erhaltung von mageren Wiesengesellschaften in tieferen Lagen als Ausweichplätze bei ungünstigen Witterungslagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
- 43.
Mooswälder bei Freiburg (Gebietsnummer DE 7912-441)
Größe: 3617 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Freiburg im Breisgau
Städte und Gemeinden:
Bötzingen, Freiburg im Breisgau, Gottenheim, March, Schallstadt, Umkirch, Vörstetten
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
- -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Rohrdommel) und Storchenvögel
(Weißstorch)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 44.
Nordschwarzwald (Gebietsnummer DE 7415-441)
Größe: 36045 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg, Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Baden-Baden, Calw, Freudenstadt, Ortenaukreis, Rastatt, Rottweil
Städte und Gemeinden:
Achern, Alpirsbach, Bad Herrenalb, Bad Peterstal-Griesbach, Bad Rippoldsau-Schapbach, Bad Wildbad im Schwarzwald, Baden-Baden, Baiersbronn, Bühl, Bühlertal, Dobel, Durbach, Enzklösterle, Forbach, Freudenstadt, Gaggenau, Gengenbach, Gernsbach, Lauf, Loffenau, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Oberwolfach, Oppenau, Ottenhöfen im Schwarzwald, Ottersweier, Sasbach, Sasbachwalden, Schenkenzell, Seebach, Seewald, Weisenbach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Auerhuhn (Tetrao urogallus)
- -
Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Kiefer, Tanne oder Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation
- -
Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen
- -
Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken
- -
Erhaltung der Moore und anmoorigen Standorte
- -
Erhaltung der Balzplätze
- -
Erhaltung von Schlafbäumen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräutern, Gräsern und Beeren im Sommer und Frühherbst
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Dreizehenspecht (Picoides tridactylus)
- -
Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe
- -
Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien
- -
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
- -
Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
- -
Erhaltung von Niederwald- und Weidfeldsukzession
- -
Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
- -
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
- -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
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Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Ringdrossel (Turdus torquatus)
- -
Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern
- -
Erhaltung der Moore, Moorwälder und Heideflächen
- -
Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
- -
Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession
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Erhaltung von Grinden und anderen kurzrasigen Flächen
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Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern in den Mittelgebirgen
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen
- -
Erhaltung der Moore
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zippammer (Emberiza cia)
- -
Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von strukturreichen Weidfeldern
- -
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
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Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Steinbruchhalden mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
Zitronenzeisig (Carduelis citrinella)
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Erhaltung von montanen lichten zwergstrauchreichen Waldbeständen, insbesondere Bergkiefernbestände mit Lichtungen
- -
Erhaltung der Hochmoore, Missen und Grinden
- -
Erhaltung der Magerrasen und von Magerweiden und Feuchtwiesen
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Erhaltung von mageren Wiesengesellschaften und Ruderalflächen in tieferen Lagen als Ausweichplätze bei ungünstigen Witterungslagen
- -
Erhaltung von Reut- und Weidfeldern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
- 45.
Ostalbtrauf bei Aalen (Gebietsnummer DE 7126-401)
Größe: 561 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Ostalbkreis
Städte und Gemeinden:
Aalen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
- 46.
Pfrunger und Burgweiler Ried (Gebietsnummer DE 8022-401)
Größe: 2826 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg, Sigmaringen
Städte und Gemeinden:
Guggenhausen, Königseggwald, Ostrach, Riedhausen, Wilhelmsdorf
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung der naturnahen Bachniederungen und Moore
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Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
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Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden
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Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der vorhandenen Nistgelegenheiten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Torfstichseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schlagschwirl (Locustella fluviatilis)
- -
Erhaltung der Niedermoore, Fließ- und Stillgewässer begleitenden dichten Ufervegetation und von Feuchtgebieten mit Sukzessions- und Bewaldungsstadien
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Erhaltung von lichten Auenwäldern
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
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Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Bäche und Wiesengräben
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
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Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
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Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 47.
Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar (Gebietsnummer DE 7021-401)
Größe: 42 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Ludwigsburg
Städte und Gemeinden:
Freiberg am Neckar, Ingersheim, Pleidelsheim
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
- -
Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände
- -
Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Kleinsäugern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen und Pflanzensämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 48.
Renchniederung (Gebietsnummer DE 7313-441)
Größe: 1856 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Achern, Appenweier, Kehl, Oberkirch, Renchen, Rheinau
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen mit zeitlich differenzierter Nutzung
- -
Erhaltung der Seggenriede
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
- -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Niedermoore, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Silberreiher) und Storchenvögel (Weißstorch)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Bekassine, Großer Brachvogel, Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtgrünlandkomplexen und der Riedgebiete
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
- -
Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Nahrungsgebiete
- 49.
Rheinniederung Altlußheim - Mannheim (Gebietsnummer DE 6616-441)
Größe: 4452 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Mannheim, Rhein-Neckar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Altlußheim, Brühl, Edingen-Neckarhausen, Hockenheim, Ketsch, Mannheim, Schwetzingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
- -
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
- -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
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Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
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der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen, extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
- -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Blässgans, Saatgans) und Rallen (Tüpfelsumpfhuhn)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für die Rallen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und Klärteiche mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern und Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 50.
Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg (Gebietsnummer DE 7911-401)
Größe: 1116 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen
Städte und Gemeinden:
Breisach am Rhein, Sasbach, Vogtsburg im Kaiserstuhl
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Sümpfe mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Krickente, Reiherente, Schnatterente, Stockente, Tafelente)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für die Krickente
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchenten und Sägern gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 51.
Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe (Gebietsnummer DE 7015-441)
Größe: 2165 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Karlsruhe, Rastatt
Städte und Gemeinden:
Au am Rhein, Elchesheim-Illingen, Karlsruhe, Rheinstetten
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
- -
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
- -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
- -
Erhaltung von Pionier- und frühen Sukzessionsstadien an Uferabschnitten oder auf Kiesbänken des Rheins oder rheinnaher Baggerseen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Kiesflächen und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Krickente Anas crecca)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen und Pflanzensämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Rieden mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 52.
Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone (Gebietsnummer DE 8211-401)
Größe: 1475 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach
Städte und Gemeinden:
Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Neuenburg am Rhein, Schliengen, Weil am Rhein
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Gänsesäger (Mergus merganser)
- -
Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
- -
Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Orpheusspötter (Hippolais polyglotta)
- -
Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten
- -
Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausgedehnten Krautschicht
- -
Erhaltung von Auenwäldern mit Weidengebüschen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zaunammer (Emberiza cirlus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
- -
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
- -
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
- -
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen S äumen
- -
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten zur Jungenaufzucht
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Krickente, Reiherente, Schnatterente, Tafelente)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für die Krickente
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten und Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 53.
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim (Gebietsnummer DE 6816-401)
Größe: 5116 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Karlsruhe
Städte und Gemeinden:
Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsruhe, Linkenheim-Hochstetten, Philippsburg
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
- -
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
- -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
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Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Altwässer, Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
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Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von extensiven Viehweiden
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Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
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Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
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Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Krickente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Stockente, Tafelente, Zwergsäger), Lappentaucher (Haubentaucher, Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Graureiher, Purpurreiher, Rohrdommel, Silberreiher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Möwen (Sturmmöwe)
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Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Fischadler (Pandion haliaetus)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Kormoran) und Nahrungsgebiete
- 54.
Rheinniederung Kehl - Helmlingen (Gebietsnummer DE 7313-401)
Größe: 2134 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg, Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis, Rastatt
Städte und Gemeinden:
Kehl, Lichtenau, Rheinau
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
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Erhaltung von Pionier- und frühen Sukzessionsstadien an Uferabschnitten oder auf Kiesbänken rheinnaher Baggerseen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Kiesflächen und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-31.7.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Löffelente (Anas clypeata)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
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Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln
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Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Lachmöwenkolonien
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Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Blässgans, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Saatgans, Schellente, Schnatterente, Zwergsäger)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Kiebitz)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 55.
Rheinniederung Neuenburg - Breisach (Gebietsnummer DE 8011-401)
Größe: 2782 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald
Städte und Gemeinden:
Breisach am Rhein, Eschbach, Hartheim, Heitersheim, Neuenburg am Rhein
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Gänsesäger (Mergus merganser)
- -
Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
- -
Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kolbenente (Netta rufina)
- -
Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Aufrechterhaltung eines Wasserregimes an den Brutgewässern ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.)
- -
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Baggerseen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Orpheusspötter (Hippolais polyglotta)
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Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten
- -
Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausgedehnten Krautschicht
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Erhaltung von Auenwäldern mit Weidengebüschen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiedehopf (Upupa epops)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Wiesenlandschaften
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Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren, extensiven Viehweiden
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Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis )
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Reiherente, Saatgans, Schellente, Schnatterente, Stockente), Lappentaucher (Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) und Merlin (Falco columbarius)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 56.
Rheinniederung Nonnenweier - Kehl (Gebietsnummer DE 7512-401)
Größe: 3901 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Kehl, Meißenheim, Neuried, Schwanau, Willstätt
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3. - 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
- -
Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln
- -
Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
- -
Erhaltung der Lachmöwenkolonien
- -
Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Krickente, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Stockente, Tafelente, Zwergsäger), Lappentaucher (Haubentaucher), Rallen (Blässhuhn)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen und Pflanzensämereien, Insekten, Mollusken und kleinen Krebstieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung der Gießen als eisfreie Nahrungsgewässer im Winter
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Seeadler (Haliaeetus albicilla)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 57.
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier (Gebietsnummer DE 7712-401)
Größe: 4719 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Emmendingen, Ortenaukreis
Städte und Gemeinden:
Forchheim, Gemeindefreier Grundbesitz, Kappel-Grafenhausen, Kenzingen, Rheinhausen, Riegel, Rust, Sasbach, Schwanau, Weisweil, Wyhl
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Gänsesäger (Mergus merganser)
- -
Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
- -
Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Blässgans, Graugans, Krickente, Pfeifente, Reiherente, Saatgans, Schellente, Schnatterente, Stockente, Zwergsäger), Lappentaucher (Haubentaucher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Taucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Seeadler (Haliaeetus albicilla)
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Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Bienenfresser (Merops apiaster)
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Erhaltung von insektenreichem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit Verlandungszonen
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Erhaltung von Sitzwarten wie vereinzelte teils dürre Bäume und Büsche
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Gießen als eisfreie Nahrungsgewässer im Winter
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 58.
Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung (Gebietsnummer DE 7114-441)
Größe: 3105 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg, Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Ortenaukreis, Rastatt
Städte und Gemeinden:
Hügelsheim, Iffezheim, Lichtenau, Rastatt, Rheinau, Rheinmünster, Steinmauern
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
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Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
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Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
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Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
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Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Nistgelegenheiten
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und - ufern führt
- -
Erhaltung von Pionier- und frühen Sukzessionsstadien an Uferabschnitten oder auf Kiesbänken des Rheins oder rheinnaher Baggerseen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Kiesflächen und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Altwässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Blässgans, Krickente, Saatgans, Schnatterente, Stockente)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen, Pflanzensämereien und kleinen Wirbellosen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
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Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 59.
Riedmatten und Schiftunger Bruch (Gebietsnummer DE 7214-441)
Größe: 375 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Rastatt
Städte und Gemeinden:
Bühl, Hügelsheim, Rheinmünster, Sinzheim
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede
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Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der Gewässer
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung der Seggenriede
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
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Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung der Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen
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Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Kornweihe (Circus cyaneus)
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Erhaltung der Feuchtgebiete mit Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
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Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 60.
Rohrsee (Gebietsnummer DE 8125-441)
Größe: 111 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg
Städte und Gemeinden:
Bad Wurzach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
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Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Knäkente (Anas querquedula)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
- -
Erhaltung des im Mündungsbereich langsam fließenden Baches mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Kolbenente (Netta rufina)
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Erhaltung der Flachwasserseen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere und Laichkrautgewächse
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung des im Mündungsberecih langsam fließenden Baches mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7. - 30.9.)
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
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Erhaltung der Flachwasserseen
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden
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Erhaltung der Lachmöwen- und Seeschwalbenkolonien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
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Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
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Erhaltung von Inseln oder -halbinseln
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Erhaltung der Lachmöwenkolonien
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Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.7)
Tafelente (Aythya ferina)
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Erhaltung der Flachwasserseen mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen sowie der schwach fließenden Gräben und des Baches mit reicher Ufervegetation
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Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zum Rohrsee
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
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Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
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Erhaltung der flachen Verlandungszonen an den Seen und langsam fließenden Gewässern
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Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen flachen Seen und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung des im Mündungsbereich langsam fließenden Baches
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Schnatterente), Lappentaucher (Schwarzhalstaucher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten; Mollusken, kleinen Krebstieren, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an den Seen und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Grünlandkomplexen mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen,
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Großer Brachvogel, Zwergstrandläufer)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an den Seen und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 61.
Saalbachniederung bei Hambrücken (Gebietsnummer DE 6817-441)
Größe: 385 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Karlsruhe
Städte und Gemeinden:
Bruchsal, Graben-Neudorf, Karlsdorf-Neuthard, Philippsburg, Waghäusel
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher und Teiche mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 62.
Salemer Klosterweiher (Gebietsnummer DE 8221-401)
Größe: 137 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Bodenseekreis
Städte und Gemeinden:
Salem, Uhldingen-Mühlhofen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Kolbenente (Netta rufina)
- -
Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.)
- -
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
- -
Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Flachwasser- und Verlandungszonen
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände mit unterschiedlicher Altersstruktur
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.2.- 31.8.), außer nach Sömmerung oder Winterung
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Kleinsäugern, Amphibien und Wasserinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
- -
Erhaltung der deckungsreichen Weiher mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der Weiher mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
- -
Erhaltung der flachen Verlandungszonen an den Weihern und langsam fließenden Gewässer
- -
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Weiher
- -
Erhaltung der langsam fließenden Wiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Tafelente)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der besiedelten Weiher und Wiesengräben
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Mollusken
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit angrenzenden offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 63.
Salenberg (Gebietsnummer DE 7425-401)
Größe: 28 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Alb-Donau-Kreis
Städte und Gemeinden:
Lonsee
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 64.
Schlichemtal (Gebietsnummer DE 7717-401)
Größe: 218 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Rottweil
Städte und Gemeinden:
Dietingen, Epfendorf
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-30.6.)
- 65.
Schmiechener See (Gebietsnummer DE 7624-402)
Größe: 74 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Alb-Donau-Kreis
Städte und Gemeinden:
Allmendingen, Schelklingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
- -
Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen
- -
Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
- -
Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Flachwassersees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Flachwassersees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Löffelente (Anas clypeata)
- -
Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Flachwassersees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.–15.8.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3. - 15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Purpurreiher, Rohrdommel)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 66.
Schönberg bei Freiburg (Gebietsnummer DE 8012-441)
Größe: 69 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg im Breisgau
Städte und Gemeinden:
Freiburg im Breisgau, Merzhausen, Schallstadt
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zaunammer (Emberiza cirlus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit benachbarten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
- -
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
- -
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
- -
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
- -
Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- 67.
Schönbuch (Gebietsnummer DE 7420-441)
Größe: 15 362 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart, Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Böblingen, Esslingen, Reutlingen, Tübingen
Städte und Gemeinden:
Aichtal, Altdorf, Altenriet, Ammerbuch, Dettenhausen, Gärtringen, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Kirchentellinsfurt, Nufringen, Pliezhausen, Reutlingen, Rottenburg am Neckar, Schlaitdorf, Tübingen, Walddorfhäslach, Waldenbuch, Weil im Schönbuch
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Moore
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Mittelspecht (Picoides medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten sowie Weinbaulandschaften
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche
- -
Erhaltung der Moore
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen und Steinriegel-HeckenGebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, Altarme, Feuchtwiesengräben, Moorgewäser
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 68.
Schwarzensee und Kolbenmoos (Gebietsnummer DE 8324-441)
Größe: 56 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg
Städte und Gemeinden:
Wangen im Allgäu
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Moore
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Moore
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
- -
Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht- Bereichen
- -
Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Schwarzensees und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.- 30.9.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Tafelente (Aythya ferina)
- -
Erhaltung des Schwarzensees mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
- -
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung des Schwarzensees mit seinen Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der schilfbewachsenen Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
- -
Erhaltung der flachen Verlandungszonen am Schwarzensee und an langsam fließenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung des deckungsreichen Schwarzensees und zumindest stellenweise deckungsreicher Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 69.
Schwetzinger und Hockenheimer Hardt (Gebietsnummer DE 6617-441)
Größe: 1436 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Rhein-Neckar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Hockenheim, Leimen, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Walldorf
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von Wegrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen vor allem auf sandigen Standorten
- -
Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald
- -
Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald
- -
Erhaltung von Rohbodenflächen und Flächen mit niedrigem Bewuchs
- -
Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
- 70.
Steinbruch Leimen (Gebietsnummer DE 6618-401)
Größe: 22 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Heidelberg, Leimen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen
- -
Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 71.
Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen (Gebietsnummer DE 7123-441)
Größe: 2074 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis
Städte und Gemeinden:
Berglen, Lorch, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Urbach, Welzheim, Winterbach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotkopfwürger (Lanius senator)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen, Trockenmauern und Hecken
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 72.
Stromberg (Gebietsnummer DE 6919-441)
Größe: 10306 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe, Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Enzkreis, Heilbronn, Ludwigsburg
Städte und Gemeinden:
Bönnigheim, Brackenheim, Cleebronn, Erligheim, Freudental, Güglingen, Illingen, Löchgau, Maulbronn, Pfaffenhofen, Sachsenheim, Sersheim, Sternenfels, Vaihingen an der Enz, Zaberfeld
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
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Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Heidelerche (Lullula arborea)
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Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
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Erhaltung von Gebüsch- und Feldgehölzstrukturen in den Randbereichen von Weinbergen
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Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
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Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
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Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Rotkopfwürger (Lanius senator)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
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Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen
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Erhaltung von magerem Grünland
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Tümpel
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung der bekannten Brutplätze
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Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld der Brutplätze
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Magerrasen-Flecken
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der Brutmöglichkeit am Fernmeldeturm
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen und Hecken
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
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Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen, Feldgehölzen und Einzelbäumen
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 73.
Südschwarzwald (Gebietsnummer DE 8114-441)
Größe: 33 516 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg im Breisgau, Lörrach, Waldshut
Städte und Gemeinden:
Aitern, Albbruck, Bernau, Böllen, Bollschweil, Bonndorf im Schwarzwald, Breitnau, Buchenbach, Dachsberg (Südschwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Freiburg im Breisgau, Fröhnd, Görwihl, Grafenhausen, Häg-Ehrsberg, Häusern, Herrischried, Hinterzarten, Höchenschwand, Ibach, Kleines Wiesental, Müllheim, Münstertal/ Schwarzwald, Oberried, Sankt Blasien, Schluchsee, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Schopfheim, Todtmoos, Todtnau, Tunau, Ühlingen-Birkendorf, Utzenfeld, Waldshut-Tiengen, Wehr, Weilheim, Wembach, Wieden, Zell im Wiesental
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Auerhuhn (Tetrao urogallus)
- -
Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Kiefer, Tanne oder Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation
- -
Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen
- -
Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken
- -
Erhaltung der Moore und anmoorigen Standorte
- -
Erhaltung der Balzplätze
- -
Erhaltung von Schlafbäumen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräutern, Gräsern und Beeren im Sommer und Frühherbst
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der flachen, feuchten, mit Bergkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Hochmoore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Weidfelder
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Dreizehenspecht (Picoides tridactylus)
- -
Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe
- -
Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien
- -
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
- -
Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
- -
Erhaltung von Niederwald- und Weidfeldsukzession
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Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
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Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
- -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
- -
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
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Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beere für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Heidelerche (Lullula arborea)
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Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
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Erhaltung von größeren Waldlichtungen
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Erhaltung der Borstgrasrasen mit Heidelbeerfluren, Moorgebiete und Flügelginsterheiden
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Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
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Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)
Ringdrossel (Turdus torquatus)
- -
Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern
- -
Erhaltung der Moore, Moorwälder und Weidfelder
- -
Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
- -
Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flächen
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Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-31.7.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung der Heiden und Moore
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern in den Mittelgebirgen
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen
- -
Erhaltung der Moore
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zippammer (Emberiza cia)
- -
Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden
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Erhaltung von strukturreichen Weidfeldern
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Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
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Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
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Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Steinbruchhalden mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
Zitronenzeisig (Carduelis citrinella)
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Erhaltung von montanen lichten zwergstrauchreichen Waldbeständen, insbesondere Bergkiefernbestände mit Lichtungen
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Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
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Erhaltung der Hochmoore
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Erhaltung der Magerrasen und von Magerweiden und Feuchtwiesen
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Erhaltung von mageren Wiesengesellschaften und Ruderalflächen in tieferen Lagen als Ausweichplätze bei ungünstigen Witterungslagen
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Erhaltung von Weidfeldern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2. - 15.8.)
- 74.
Südwestalb und Oberes Donautal (Gebietsnummer DE 7820-441)
Größe: 43031 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg, Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Rottweil, Sigmaringen, Tübingen, Tuttlingen, Zollernalbkreis
Städte und Gemeinden:
Albstadt, Balgheim, Balingen, Bärenthal, Beuron, Bingen, Bisingen, Bodelshausen, Böttingen, Bubsheim, Buchheim, Burladingen, Deilingen, Denkingen, Dotternhausen, Dürbheim, Egesheim, Fridingen an der Donau, Frittlingen, Gammertingen, Gosheim, Hausen am Tann, Hechingen, Hettingen, Inzigkofen, Irndorf, Jungingen, Kolbingen, Königsheim, Leibertingen, Mahlstetten, Meßstetten, Mössingen, Mühlheim an der Donau, Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Reichenbach am Heuberg, Renquishausen, Rietheim-Weilheim, Scheer, Schömberg, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Spaichingen, Stetten am kalten Markt, Straßberg, Tuttlingen, Veringenstadt, Wehingen, Weilen unter den Rinnen, Wellendingen, Wurmlingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streu- und Feuchtwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
- -
Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
- -
Erhaltung von Niederwaldsukzession
- -
Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
- -
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
- -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
- -
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung der Borstgrasrasen und Flügelginsterheiden
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
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Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtwiesen und -weiden
- -
Erhaltung der Schilfflächen
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Erhaltung von Hochstaudenfluren und Brachen in den Grünlandgebieten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und bodenlebenden Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von ausgedehnten extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen mit zahlreichen Büschen
- -
Erhaltung von Heckengebieten mit den dortigen Kleinstrukturen wie Steinriegelhecken, kleinflächige Brachen, sumpfige Senken, Einzelbüsche und -bäume, unbefestigte Feldwege
- -
Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen
- -
Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Raufußkauz (Aegolius funereus)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten mit Lesesteinhaufen oder -riegeln
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Viehweiden, insbesondere Schafweiden
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Erhaltung der Heidegebiete
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder -armen Flächen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Dolinen-Einbrüche, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen
- -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 75.
Täler der Mittleren Flächenalb (Gebietsnummer DE 7624-441)
Größe: 5692 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Alb-Donau-Kreis, Biberach, Reutlingen, Ulm
Städte und Gemeinden:
Allmendingen, Berghülen, Blaubeuren, Blaustein, Dornstadt, Ehingen (Donau), Emeringen, Hayingen, Lauterach, Munderkingen, Münsingen, Obermarchtal, Rechtenstein, Riedlingen, Schelklingen, Ulm, Untermarchtal, Zwiefalten
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
- 76.
Tierstein mit Hangwald und Egerquelle (Gebietsnummer DE 7127-401)
Größe: 3 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Ostalbkreis
Städte und Gemeinden:
Bopfingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
- 77.
Tüllinger Berg und Gleusen (Gebietsnummer DE 8311-441)
Größe: 582 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Lörrach
Städte und Gemeinden:
Binzen, Grenzach-Wyhlen, Lörrach, Weil am Rhein
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Orpheusspötter (Hippolais polyglotta)
- -
Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten
- -
Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausgedehnten Krautschicht
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zaunammer (Emberiza cirlus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
- -
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
- -
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
- -
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
- -
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
- -
Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- 78.
Überlinger See des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-404)
Größe: 2556 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg, Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Bodenseekreis, Konstanz
Städte und Gemeinden:
Allensbach, Bodman-Ludwigshafen, Konstanz, Sipplingen, Überlingen, Uhldingen-Mühlhofen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kolbenente (Netta rufina)
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Erhaltung der Flachwasserzone des Bodensees mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden
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Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
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Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände
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Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonien
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Kleinsäugern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der Flachwasserzone des Bodensees
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen und Heckengebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der deckungsreichen Bereiche der Flachwasserzone des Bodensees sowie der Altarme und Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Kolbenente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Tafelente), Lappentaucher (Haubentaucher), Rallen (Blässhuhn)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie die Flachwasserzone des Bodensees, Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen am Bodensee und an schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Taucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Trauerseeschwalbe)
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Erhaltung der Flachwasserzone des Bodensees
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
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Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
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Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 79.
Unteres Remstal (Gebietsnummer DE 7121-442)
Größe: 571 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis
Städte und Gemeinden:
Fellbach, Remseck am Neckar, Waiblingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Gänsesäger (Mergus merganser)
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Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
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Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
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Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen und Steinriegel-Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
- 80.
Untersee des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-401)
Größe: 5915 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Konstanz
Städte und Gemeinden:
Allensbach, Gaienhofen, Konstanz, Moos, Öhningen, Radolfzell am Bodensee, Reichenau, Singen (Hohentwiel)
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der Schotter- und Kiesbänke oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit Brutmöglichkeiten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
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Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen
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Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Kolbenente (Netta rufina)
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Erhaltung der Flachwasserzonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Löffelente (Anas clypeata)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.)
Moorente (Aythya nyroca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees
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Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Schwimmpflanzen- und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Tümpel abgetorfter Moorflächen
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Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.1.-15.10.)
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
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Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände
- -
Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Kleinsäugern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
- -
Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Flachwasser- und Verlandungszonen
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände mit unterschiedlicher Altersstruktur
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Kleinsäugern, Amphibien und Wasserinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-31.8.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
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Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen
- -
Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten lockeren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
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Erhaltung der deckungsreichen Stillgewässer
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Erhaltung der Flachwasserbereiche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden
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Erhaltung der Lachmöwen- und Seeschwalbenkolonien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen-und Ackergebieten
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
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Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
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Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln
- -
Erhaltung der Niedermoore
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Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
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Erhaltung der Lachmöwenkolonien
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Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Tafelente (Aythya ferina)
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Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
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Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
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Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
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Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
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Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von extensiven Viehweiden
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Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
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Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
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Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
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Erhaltung der flachen Verlandungszonen an natürlichen und künstlichen Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern
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Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Bergente, Gänsesäger, Knäkente, Kolbenente, Krickente, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Singschwan, Spießente, Stockente, Tafelente, Zwergsäger, Zwergschwan), Lappentaucher (Haubentaucher, Schwarzhalstaucher, Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn, Tüpfelsumpfhuhn)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der besiedelten Gewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Alpenstrandläufer, Bruchwasserläufer, Großer Brachvogel, Kampfläufer, Kiebitz, Zwergstrandläufer)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Möwen (Zwergmöwe) und Seeschwalben (Trauerseeschwalbe)
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Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
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Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) und Rohrweihe (Circus aeruginosus), Merlin (Falco columbarius) und Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
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Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
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Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 81.
Vogelinsel Max-Eyth-See (Gebietsnummer DE 7121-441)
Größe: 3 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Stuttgart
Städte und Gemeinden:
Stuttgart
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
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Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände
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Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonie
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Erhaltung der Flachwasserbereiche
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Kleinsäugern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
- 82.
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb (Gebietsnummer DE 7323-441)
Größe: 17003 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Esslingen, Göppingen
Städte und Gemeinden:
Aichelberg, Albershausen, Bad Überkingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Boll, Deggingen, Dettingen unter Teck, Dürnau, Eislingen/Fils, Eschenbach, Frickenhausen, Gammelshausen, Geislingen an der Steige, Gingen an der Fils, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Hochdorf, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Kuchen, Lenningen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Schlat, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar), Zell unter Aichelberg
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 83.
Wachenberg bei Weinheim (Gebietsnummer DE 6418-401)
Größe: 23 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Rhein-Neckar-Kreis
Städte und Gemeinden:
Weinheim
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Zippammer (Emberiza cia)
- -
Erhaltung von sonnenexponierten Felsformationen und Steinschutthalden des Steinbruchs
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Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
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Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
- 84.
Wagbachniederung (Gebietsnummer DE 6717-401)
Größe: 1042 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Karlsruhe, Rhein-NeckarKreis
Städte und Gemeinden:
Altlußheim, Neulußheim, Oberhausen-Rheinhausen, Waghäusel
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
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Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
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Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
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Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen
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Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche oder Weiher in Lehm- und Kiesgruben und stillgelegten Klärteichen mit geeigneten Schilfröhrichten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Kolbenente (Netta rufina)
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Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten und Seggenrieden
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Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.)
- -
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Löffelente (Anas clypeata)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Riedränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Purpurreiher (Ardea purpurea)
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Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Flachwasser- und Verlandungszonen
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Erhaltung der wasserständigen Röhrichte, insbesondere Schilfreinbestände mit unterschiedlicher Altersstruktur
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung einer flachen Überstauung des Schilfröhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Kleinsäugern, Amphibien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
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Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen
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Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten lockeren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
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Erhaltung der deckungsreichen Stillgewässer wie Weiher, Teiche, Altarme
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Erhaltung der Flachwasserseen
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden
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Erhaltung der Lachmöwen- und Seeschwalbenkolonien
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachflächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
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Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
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Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln
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Erhaltung der Niedermoorbereiche
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Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Lachmöwenkolonien
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Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tafelente (Aythya ferina)
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Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
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Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
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Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
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Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
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Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
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Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von extensiven Viehweiden
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Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
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Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
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Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
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Erhaltung der flachen Verlandungszonen an Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern
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Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben, Moorkolke
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Knäkente, Krickente, Löffelente, Schnatterente), Lappentaucher (Schwarzhalstaucher), Rallen (Tüpfelsumpfhuhn)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Lappentaucher und Rallen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht -Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Rieden mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Bekassine, Bruchwasserläufer, Flussregenpfeifer, Kampfläufer, Zwergstrandläufer)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Möwen (Zwergmöwe) und Seeschwalben (Trauerseeschwalbe, Weißbartseeschwalbe)
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Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Sturmmöwe) und Nahrungsgebiete
Rohrweihe (Circus aeruginosus) und Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
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Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Grauammer (Emberiza calandra)
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Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
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Erhaltung von Gras- und Erdwegen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung von Feldhecken und anderen Dickichten
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
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Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 85.
Weiher bei Maulbronn (Gebietsnummer DE 7018-401)
Größe: 143 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Enzkreis
Städte und Gemeinden:
Maulbronn, Ölbronn-Dürrn
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
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Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
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Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Blauracke (Coracias garrulus)
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Erhaltung von reich strukturierter Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen und magerem Grünland mit vereinzelten Bäumen
- -
Erhaltung von lichten Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesen
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Knäkente (Anas querquedula)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen und Kleingewässer
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen und Kleingewässer
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
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Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen
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Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten lockeren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Tafelente (Aythya ferina)
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Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
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Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
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Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Feldhecken
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der deckungsreichen Gewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Nachtreiher, Rohrdommel) und Storchenvögel (Schwarzstorch)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Fischadler (Pandion haliaetus)
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Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Kormoran) und Nahrungsgebiete
- 86.
Wiesenlandschaft bei Balingen (Gebietsnummer DE 7718-441)
Größe: 969 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Zollernalbkreis
Städte und Gemeinden:
Balingen, Geislingen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
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Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauammer (Emberiza calandra)
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Erhaltung von extensiv genutzten Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
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Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung von Gras- und Erdwegen
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Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der mageren Wiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotkopfwürger (Lanius senator)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Feucht- oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen und Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
- 87.
Wiesenweihe Taubergrund (Gebietsnummer DE 6425-441)
Größe: 1692 ha
Regierungsbezirk(e):
Stuttgart
Stadt-/Landkreis(e):
Main-Tauber-Kreis
Städte und Gemeinden:
Creglingen, Igersheim, Wittighausen
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern in den Randbereichen mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Wiesenweihe (Circus pygargus)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von großflächigen Wintergetreideanbauflächen insbesondere mit Winterweizen und -gerste
- -
Erhaltung von Graswegen und Gras-, Röhricht- und Staudensäumen sowie von Brachen in Ackerbaugebieten
- -
Erhaltung der Bruten in Getreidefeldern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
- 88.
Wurzacher Ried (Gebietsnummer DE 8025-401)
Größe: 1798 ha
Regierungsbezirk(e):
Tübingen
Stadt-/Landkreis(e):
Ravensburg
Städte und Gemeinden:
Bad Wurzach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Bachauen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung der flachen, feuchten, mit Moorkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Moore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5. - 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Knäkente (Anas querquedula)
- -
Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees, der Kleingewässer, insbesondere der durch Biber-Dämme entstandenen Gewässer, und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der vegetationsreichen Moorgewässer
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Löffelente (Anas clypeata)
- -
Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7. - 15.9.)
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesengebieten
- -
Erhaltung der Heiden und Moore
- -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Wiesenrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees und der durch Biber-Dämme entstandenen Gewässer
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation und der krautreichen Wiesengräben
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen
- -
Erhaltung der offenen Heiden und Moore
- -
Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald
- -
Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald
- -
Erhaltung von Flächen mit niedrigem Bewuchs
- -
Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-1.8.)
Zwergtaucher (achybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen, des Stuttgarter Sees und der durch Biber-Dämme entstandenen Gewässer sowie der Feuchtwiesengräben und Moorgewässer
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Feldgehölzen
- -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 89.
Wutach und Baaralb (Gebietsnummer DE 8116-441)
Größe: 14002 ha
Regierungsbezirk(e):
Freiburg
Stadt-/Landkreis(e):
Breisgau-Hochschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Kreis, Waldshut
Städte und Gemeinden:
Blumberg, Bonndorf im Schwarzwald, Bräunlingen, Donaueschingen, Friedenweiler, Hüfingen, Lenzkirch, Löffingen, Stühlingen, Wutach
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Feuchtgrünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Moore
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Heidelerche (Lullula arborea)
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Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
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Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung der Moore
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen und Steinriegel-Hecken-Gebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Kornweihe (Circus cyaneus) und Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
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Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
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Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von teils feuchtem Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 90.
Ziegelberg (Gebietsnummer DE 7418-401)
Größe: 56 ha
Regierungsbezirk(e):
Karlsruhe
Stadt-/Landkreis(e):
Calw
Städte und Gemeinden:
Nagold
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur ...
Anlage 1Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010INHALTSVERZEICHNISI. Städte und Gemeinden mit Vogelschutzgebieten II. Vogelschutzgebiete in alphabetischer ReihenfolgeIII. Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Anlage 2 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur ...
Anlage 2Anlage 2 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010INHALTSVERZEICHNIS: Gemeinde-Namen Gebietsnamen Gebiets-Nr Teilkarten-Nummer(n) Aalen Ostalbtrauf bei Aalen 7126-401 2540, 2541, 2556, 2557, 2558, 2559, 2566 Achern Acher-Niederung 7314-441 384, 385, 406, 407 Achern Korker Wald 7313-442 352, 382 Achern Nordschwarzwald 7415-441 596, 634, 635, 678 Achern Renchniederung 7313-441 329, 351, 352, 381, 382, 383 Adelsheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 1810, 1833 Aichelberg Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2073, 2074, 2117, 2118 Aichelberg Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2029, 2074, 2118 Aichtal Schönbuch 7420-441 1674, 1691, 1692, 1712, 1713 Aitern Südschwarzwald 8114-441 196, 197, 210, 211, 212, 235, 236 Albbruck Südschwarzwald 8114-441 413, 414, 415, 442, 443, 444, 445, 446, 474, 475 Albershausen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2032, 2076, 2077, 2120, 2121, 2122 Albstadt Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1308, 1309, 1338, 1339, 1340, 1372, 1373, 1374, 1375, 1376, 1410, 1411, 1412, 1413, 1414, 1415, 1455, 1456, 1457, 1458, 1459, 1494, 1495, 1496, 1497, 1498, 1499, 1500, 1501, 1502, 1540, 1541, 1542, 1543, 1544, 1545, 1546, 1547, 1548, 1582, 1583, 1584, 1585,1586 Allensbach Bodanrück 8220-402 1528, 1529, 1530, 1570, 1571, 1572, 1573, 1606, 1607, 1608, 1609, 1610, 1630, 1631 Allensbach Mindelsee 8220-403 1529, 1530, 1572 Allensbach Überlinger See des Bodensees 8220-404 1573, 1609, 1610, 1633 Allensbach Untersee des Bodensees 8220-401 1528, 1569, 1570, 1606, 1630 Alleshausen Federseeried 7923-401 2139, 2140, 2141, 2176, 2177, 2178 Allmendingen Schmiechener See 7624-402 2281 Allmendingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2181, 2216, 2217, 2239, 2240, 2255 Alpirsbach Nordschwarzwald 7415-441 788, 789, 790, 791, 828, 829, 830, 831, 832, 833 Altdorf Schönbuch 7420-441 1473, 1474, 1475, 1517, 1518, 1519, 1560, 1561 Altenriet Schönbuch 7420-441 1691 Altlußheim Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 1030, 1031, 1032, 1069, 1070, 1107 Altlußheim Wagbachniederung 6717-401 1068, 1105, 1106 Altshausen Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher 8123-441 2008, 2058, 2097, 2098, 2136, 2137 Ammerbuch Kochhartgraben und Ammertalhänge 7419-401 1344, 1345, 1381, 1382 Ammerbuch Schönbuch 7420-441 1346, 1383, 1384, 1424, 1425, 1426, 1427, 1470, 1471, 1472, 1473, 1515, 1516, 1517, 1559, 1560 Appenweier Kammbach-Niederung 7413-441 324, 325, 326 Appenweier Korker Wald 7313-442 303, 304, 326, 327, 328, 329, 349, 350, 378, 379 Appenweier Renchniederung 7313-441 326, 327, 328, 329 Argenbühl Bodenmöser 8325-441 2445, 2454, 2455, 2461, 2462 Asselfingen Donauried 7527-441 2568, 2569, 2570, 2571, 2572 Au am Rhein Rheinniederung Elchesheim -Karlsruhe 7015-441 601, 602, 640, 641, 683, 684, 725 Aulendorf Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher 8123-441 2137 Bad Bellingen Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 3, 4, 10, 11, 12 Bad Buchau Federseeried 7923-401 2099, 2100, 2138, 2139, 2140, 2174, 2175, 2176, 2177, 2210, 2211, 2212, 2213 Bad Ditzenbach Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2219, 2220, 2221, 2222, 2242, 2243, 2244, 2245, 2246, 2260, 2261 Bad Dürrheim Baar 8017-441 1050, 1051, 1052, 1088, 1089, 1090, 1091, 1124, 1125, 1126, 1127, 1128, 1129, 1150, 1151, 1152, 1153, 1154, 1155, 1156, 1173, 1174, 1175, 1176, 1190, 1191, 1192, 1193, 1205,1206 Bad Friedrichshall Jagst mit Seitentälern 6624-401 1695, 1696, 1717, 1718, 1738, 1739 Bad Herrenalb Nordschwarzwald 7415-441 891, 892, 930, 932, 933, 934, 974, 975, 1019, 1020 Bad Krozingen Bremgarten 8011-441 73 Bad Peterstal-Griesbach Nordschwarzwald 7415-441 560, 561, 588, 589, 627, 628, 668, 669, 670, 671, 672, 711, 712 Bad Rippoldsau-Schapbach Nordschwarzwald 7415-441 627, 666, 667, 668, 669, 670, 671, 706, 707, 708, 709, 710, 711, 745, 746, 747, 748, 749, 750, 751, 752, 788, 789, 790, 791, 792, 833, 834 Bad Schussenried Federseeried 7923-401 2173, 2174, 2209, 2210, 2211, 2236, 2237 Bad Überkingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2264, 2265, 2285, 2286, 2287, 2288, 2311, 2312, 2313, 2314, 2332, 2333, 2334, 2351, 2352 Bad Überkingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2264, 2333, 2334 Bad Urach Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1798, 1816, 1817, 1818, 1841, 1842, 1843, 1864, 1865, 1866, 1867, 1868, 1869, 1896, 1897, 1898, 1899, 1900, 1901, 1932, 1933, 1934,1935,1936 Bad Wildbad im Schwarzwald Nordschwarzwald 7415-441 971, 1015, 1016, 1017, 1018, 1059, 1060, 1061, 1062, 1063, 1098 Bad Wimpfen Jagst mit Seitentälern 6624-401 1695 Bad Wurzach Rohrsee 8125-441 2369, 2370 Bad Wurzach Wurzacher Ried 8025-401 2371, 2372, 2373, 2395, 2396, 2397, 2415, 2416, 2434, 2435, 2436, 2446 Baden-Baden Nordschwarzwald 7415-441 638, 639, 682, 722, 723, 763, 764, 765 Bahlingen Kaiserstuhl 7912-442 103, 104, 122, 123, 124, 144, 145 Baiersbronn Nordschwarzwald 7415-441 592, 594, 596, 628, 629, 630, 631, 632, 633, 634, 672, 673, 674, 675, 676, 677, 678, 711, 712, 713, 714, 715, 716, 717, 752, 753, 754, 755, 756, 757, 758, 793, 794, 795, 796, 797, 798, 799, 835, 836, 837, 838, 839, 840, 879, 880, 881 Balgheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1232, 1233, 1234, 1245, 1246 Balingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1272, 1273, 1289, 1309, 1310, 1311, 1312, 1313, 1339, 1340, 1341, 1342, 1343, 1374, 1375, 1376, 1414 Balingen Wiesenlandschaft bei Balingen 7718-441 1255, 1256, 1274, 1275, 1276, 1277, 1290, 1291, 1292 Bärenthal Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1331, 1332, 1333, 1334, 1366, 1367, 1368, 1404 Bartholomä Albuch 7226-441 2448, 2449, 2457, 2458, 2465, 2466 Berglen Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 1987, 1988, 2037 Bernau Südschwarzwald 8114-441 338, 339, 340, 341, 342, 364, 365, 366, 367, 368, 393, 394, 395, 396, 397, 421, 422, 423, 453 Betzenweiler Federseeried 7923-401 2101, 2102, 2140, 2141 Beuren Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1821, 1846, 1847, 1848, 1871, 1872, 1873 Beuron Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1365, 1366, 1401, 1402, 1403, 1447, 1448, 1449, 1450, 1451, 1490, 1491, 1492, 1534, 1535, 1536, 1576, 1577, 1578, 1613, 1614, 1615, 1636, 1637 Bingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1725, 1726, 1728, 1745, 1746, 1767, 1768, 1769 Binzen Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 32, 50 Bisingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1342, 1343, 1376, 1377, 1414, 1415, 1416, 1417, 1458, 1459 Bissingen an der Teck Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1939, 1940, 1941, 1977, 1978, 1979, 2025, 2026, 2027, 2070, 2071 Bissingen an der Teck Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1940, 1941, 1977, 1978, 1979, 1980, 2026, 2027 Blaubeuren Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2258, 2259, 2282, 2283, 2308, 2309, 2310, 2328, 2329, 2330, 2331, 2348, 2349, 2350, 2374, 2375, 2377, 2399 Blaustein Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2350, 2374, 2375, 2376, 2377, 2398, 2399, 2400, 2401, 2417, 2418, 2419 Blumberg Baar 8017-441 1082, 1083 Blumberg Wutach und Baaralb 8116-441 993, 994, 1038, 1039, 1040, 1041, 1042, 1043, 1077, 1078, 1079, 1080, 1081, 1082, 1115, 1116, 1117, 1118, 1119, 1120, 1143, 1144, 1145, 1146, 1147, 1167, 1168 Bodelshausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1463, 1506 Bodman-Ludwigshafen Bodanrück 8220-402 1445, 1487, 1531, 1532, 1573, 1610 Bodman-Ludwigshafen Überlinger See des Bodensees 8220-404 1488, 1531, 1532, 1533, 1573, 1574, 1575, 1610, 1612 Böhmenkirch Albuch 7226-441 2447, 2448, 2456, 2457 Böhmenkirch Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2404, 2405, 2406, 2422, 2423, 2424, 2425, 2440 Boll Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2117, 2118, 2152, 2153, 2191, 2192 Boll Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2117, 2118, 2119, 2152, 2153, 2154, 2192, 2193 Böllen Südschwarzwald 8114-441 195, 196, 209, 210, 211 Bollschweil Südschwarzwald 8114-441 215, 216 Bonndorf im Schwarzwald Südschwarzwald 8114-441 611, 612, 646, 647, 687, 688, 727, 728 Bonndorf im Schwarzwald Wutach und Baaralb 8116-441 648, 689, 690, 728, 729, 770, 771, 811, 812 Bönnigheim Stromberg 6919-441 1523, 1524, 1565, 1566, 1601, 1602, 1603 Bopfingen Tierstein mit Hangwald und Egerquelle 7127-401 2580 Böttingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1233, 1234, 1235, 1246, 1247, 1248, 1265, 1266, 1267, 1282, 1283 Bötzingen Kaiserstuhl 7912-442 100, 101, 102, 120, 121, 142, 143 Bötzingen Mooswälder bei Freiburg 7912-441 119, 120, 141, 142 Brackenheim Stromberg 6919-441 1567, 1603 Bräunlingen Baar 8017-441 774, 775, 776, 815, 816, 817, 860, 861, 862, 863, 910, 911, 912, 913, 954, 955, 956, 957, 997, 998, 999, 1000 Bräunlingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 654, 695, 696, 733, 734, 735, 775, 776, 777, 817, 818, 819 Bräunlingen Wutach und Baaralb 8116-441 909, 910, 953, 954, 996, 997 Braunsbach Kocher mit Seitentälern 6823-441 2302, 2320, 2321, 2322, 2323, 2324, 2325, 2337, 2338 Breisach am Rhein Kaiserstuhl 7912-442 60, 61 Breisach am Rhein Rheinniederung Breisach -Sasbach mit Limberg 7911-401 29, 30, 31, 41, 42, 43 Breisach am Rhein Rheinniederung Neuenburg -Breisach 8011-401 39, 40, 55, 56, 57, 58, 59, 74, 75 Breitnau Südschwarzwald 8114-441 372, 373, 374, 402, 403, 429, 430 Bretzfeld Kocher mit Seitentälern 6823-441 1879, 1880, 1881, 1882, 1912, 1913, 1914, 1951, 1952, 1991, 1992 Brigachtal Baar 8017-441 915, 916, 917, 959, 960, 961, 1002, 1003, 1004, 1049, 1050, 1051, 1088, 1089 Bruchsal Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 1100, 1101, 1102, 1103, 1136, 1137, 1138 Brühl Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 1033, 1034, 1073, 1074, 1075, 1111, 1112, 1113, 1142 Bubsheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1248, 1249, 1266, 1267, 1268, 1283, 1284 Buchen (Odenwald) Lappen bei Walldürn 6422-401 1811, 1812, 1834, 1835 Buchenbach Südschwarzwald 8114-441 372, 373, 374 Buchheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1362, 1363, 1399, 1400, 1401, 1446, 1447 Bühl Acher-Niederung 7314-441 407, 408, 409, 437, 438, 468 Bühl Nordschwarzwald 7415-441 598, 599, 636, 637, 638, 639, 681, 682 Bühl Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 469, 502 Bühlertal Nordschwarzwald 7415-441 599, 636, 637, 638, 639, 680, 681 Bühlertann Kocher mit Seitentälern 6823-441 2427, 2428, 2429 Bühlerzell Kocher mit Seitentälern 6823-441 2426, 2427 Burladingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1551, 1591, 1620, 1641 Burladingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1501, 1547, 1548, 1549, 1550, 1551, 1587, 1588, 1589, 1590, 1591, 1618, 1619 Cleebronn Stromberg 6919-441 1478, 1479, 1523, 1524, 1525, 1565, 1566, 1602, 1603 Crailsheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 2469, 2470, 2480, 2481, 2482, 2483, 2484, 2485, 2500, 2501, 2502, 2503 Creglingen Wiesenweihe Taubergrund 6425-441 2486, 2487, 2488, 2489, 2506, 2507, 2508, 2509 Dachsberg (Südschwarzwald) Südschwarzwald 8114-441 390, 391, 417, 418, 419, 446, 447, 448, 449, 450, 451, 480, 481 Dauchingen Baar 8017-441 1093, 1094, 1095, 1131, 1132, 1133, 1157, 1158, 1159 Deggingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2243, 2244, 2245, 2246, 2261, 2262, 2263, 2264, 2284, 2285, 2286, 2287 Deggingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2246, 2264 Deilingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1228, 1237, 1238, 1239, 1250, 1251, 1252, 1270, 1271 Deißlingen Baar 8017-441 1131, 1132, 1133, 1134, 1158, 1159, 1160, 1161, 1180, 1181, 1197 Denkingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1225, 1226, 1234, 1235, 1236 Dettenhausen Schönbuch 7420-441 1597, 1598, 1626, 1627, 1649, 1650 Dettenheim Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 983 Dettenheim Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim 6816-401 854, 855, 900, 901, 902, 943, 944, 945, 946, 984, 985, 986 Dettingen an der Erms Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1790, 1799, 1800, 1801, 1818, 1819, 1820, 1843, 1844 Dettingen unter Teck Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1941 Dettingen unter Teck Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1848, 1849, 1873, 1874, 1905, 1906, 1907, 1941, 1942 Dietingen Schlichemtal 7717-401 1183,1198 Dobel Nordschwarzwald 7415-441 1019, 1020, 1063, 1064 Donaueschingen Baar 8017-441 817, 862, 863, 864, 865, 913, 914, 915, 956, 957, 958, 959, 999, 1000, 1001, 1002, 1046, 1047, 1048, 1049, 1083, 1084, 1085, 1086, 1087, 1088, 1089, 1121, 1122, 1123, 1124, 1125, 1126, 1127, 1148, 1149, 1150, 1151, 1152, 1153, 1170 Donaueschingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 734, 735, 776, 777, 778, 817, 818, 819, 864, 865 Donaueschingen Wutach und Baaralb 8116-441 1147, 1148, 1169, 1170 Donzdorf Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2353, 2354 Dornstadt Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2418, 2419, 2438 Dörzbach Jagst mit Seitentälern 6624-401 2234, 2253, 2254, 2279, 2280 Dossenheim Bergstraße Dossenheim -Schriesheim 6518-401 1215, 1216, 1222 Dotternhausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1253, 1254, 1272, 1273 Durbach Nordschwarzwald 7415-441 466 Dürbheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1232, 1233, 1243, 1244, 1245, 1246, 1262, 1263, 1264, 1265 Durchhausen Baar 8017-441 1194, 1195, 1207, 1208 Dürnau Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2153, 2191, 2192 Dürnau Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2153, 2154, 2191, 2192, 2193 Dußlingen Mittlerer Rammert 7519-401 1509, 1510, 1554 Edingen-Neckarhausen Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 1074, 1075, 1112, 1113 Efringen-Kirchen Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 19 Egesheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1283, 1284, 1285, 1302, 1303, 1304, 1333 Eggenstein-Leopoldshafen Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 938, 939, 940, 980, 981 Eggenstein-Leopoldshafen Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim 6816-401 810, 849, 850, 851, 852, 895, 896, 897, 898, 939, 940 Ehingen (Donau) Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1965, 2012, 2013, 2061, 2062, 2063, 2105, 2106 Eichstegen Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weihe 8123-441 2008 Eichstetten Kaiserstuhl 7912-442 102, 103, 121, 122, 143, 144 Eisenbach (Hochschwarzwald) Mittlerer Schwarzwald 7915-441 654, 655, 695, 696, 697, 733, 734, 735, 736 Eislingen/ Fils Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2248, 2249, 2266, 2267 Elchesheim-Illingen Rheinniederung Elchesheim -Karlsruhe 7015-441 600, 601 Elzach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 434, 435, 462, 463, 464, 492, 493, 494, 495, 496, 520, 521, 522, 523, 524, 525, 552, 553, 554, 555 Emeringen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2010, 2011, 2059 Endingen am Kaiserstuhl Kaiserstuhl 7912-442 80, 81, 92, 93, 94, 103, 104, 105, 123, 124 Engstingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1750, 1772, 1773 Eningen unter Achalm Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1754, 1755, 1756, 1776, 1777, 1778, 1787, 1788, 1789 Enzklösterle Nordschwarzwald 7415-441 924, 925, 968, 969, 970, 971, 1012, 1013, 1014, 1015 Epfendorf Schlichemtal 7717-401 1182, 1183, 1198 Eriskirch Eriskircher Ried 8323-401 2004, 2005, 2006, 2054, 2055 Erkenbrechtsweiler Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1845, 1869, 1870, 1871, 1902, 1903 Erligheim Stromberg 6919-441 1601 Eschbach Bremgarten 8011-441 35, 36, 52, 53 Eschbach Rheinniederung Neuenburg - Breisach 8011-401 35, 36 Eschenbach Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2222, 2246, 2247 Eschenbach Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2222, 2223, 2224, 2225, 2246, 2247, 2248 Essingen Albuch 7226-441 2465, 2466, 2467, 2468, 2476, 2477, 2478, 2479, 2493, 2494, 2495, 2496 Ettlingen Kälberklamm und Hasenklamm 7016-401 976 Feldberg (Schwarzwald) Südschwarzwald 8114-441 342, 343, 344, 368, 369, 370, 399, 400, 425, 426, 456 Fellbach Unteres Remstal 7121-442 1757, 1780 Fichtenberg Kocher mit Seitentälern 6823-441 2250, 2251, 2268, 2291 Forbach Nordschwarzwald 7415-441 634, 635, 678, 679, 680, 681, 682, 718, 719, 720, 721, 722, 759, 760, 761, 762, 763, 764, 765, 800, 801, 802, 803, 804, 841, 842, 843, 844, 845, 883, 884, 885, 886, 887, 924, 925, 926, 927, 928, 968, 969 Forchheim Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 106, 107, 125, 126, 147 Forchtenberg Kocher mit Seitentälern 6823-441 1917, 1918, 1956, 1957, 1995, 1996, 2047, 2048, 2086, 2087, 2088, 2128, 2129, 2130 Frankenhardt Jagst mit Seitentälern 6624-401 2499, 2500 Freiberg am Neckar Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar 7021-401 1693, 1715 Freiburg im Breisgau Mooswälder bei Freiburg 7912-441 115, 116, 117, 137, 138, 139, 165, 166, 167, 168, 184, 185, 186, 198, 199, 200, 217, 218 Freiburg im Breisgau Schönberg bei Freiburg 8012-441 164, 183 Freiburg im Breisgau Südschwarzwald 8114-441 215, 216, 240, 241, 242, 270, 271 Freudenstadt Nordschwarzwald 7415-441 711, 751, 752, 792, 793, 832, 833, 834, 835, 877, 878 Freudental Stromberg 6919-441 1564, 1565, 1600, 1601 Frickenhausen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1803, 1821, 1822, 1823, 1846, 1847, 1848 Fridingen an der Donau Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1328, 1329, 1330, 1362, 1363, 1364, 1365, 1366, 1400, 1401, 1402, 1447, 1448 Friedenweiler Mittlerer Schwarzwald 7915-441 651, 652, 653, 692, 693, 694 Friedenweiler Wutach und Baaralb 8116-441 649, 650, 690, 691, 692, 730 Friedrichshafen Eriskircher Ried 8323-401 1964, 2005, 2006 Friesenheim Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 219, 220, 243, 244 Frittlingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1227 Fröhnd Südschwarzwald 8114-441 209, 232, 233, 262, 263, 288 Fronreute Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher 8123-441 2007, 2056, 2057, 2058, 2095, 2096, 2097, 2134, 2135 Furtwangen im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 486, 517, 518, 547, 548, 549, 577, 578, 579, 580, 616, 617, 618, 619, 620, 656, 657, 658, 659, 660, 700 Gaggenau Nordschwarzwald 7415-441 891, 892, 933 Gaienhofen Untersee des Bodensees 8220-401 1394, 1395, 1396, 1438, 1439, 1440, 1481, 1482 Gaildorf Kocher mit Seitentälern 6823-441 2269, 2270, 2291, 2292, 2293, 2294, 2317, 2318, 2319 Gammelshausen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2191, 2192, 2221, 2222 Gammelshausen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2192, 2222, 2223 Gammertingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1729, 1730, 1749, 1771 Gärtringen Schönbuch 7420-441 1349, 1386, 1429, 1430 Geisingen Baar 8017-441 1148, 1149, 1150, 1151, 1170, 1171, 1172, 1173, 1187, 1188, 1189, 1190, 1202, 1203, 1204, 1211, 1212 Geislingen an der Steige Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2285, 2311, 2312, 2332, 2333, 2334, 2351, 2352, 2353, 2354, 2378, 2379, 2380, 2381, 2382, 2402, 2403, 2404, 2422, 2423 Geislingen an der Steige Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2334, 2335, 2352 Geislingen Wiesenlandschaft bei Balingen 7718-441 1257, 1275, 1276 Gemeindefreier Grundbesitz Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 110, 111, 112, 113, 130, 131, 132, 133, 152, 153 Gengenbach Nordschwarzwald 7415-441 465, 466 Gerabronn Jagst mit Seitentälern 6624-401 2387, 2411, 2432 Gernsbach Nordschwarzwald 7415-441 846, 847, 887, 888, 889, 890, 925, 926, 927, 928, 929, 930, 931, 969, 970, 971, 972, 973, 974, 975, 1015, 1016, 1017, 1018, 1019, 1062 Gerstetten Eselsburger Tal 7327-441 2552, 2553, 2564 Gingen an der Fils Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2287, 2288, 2289, 2314, 2315, 2336 Gingen an der Fils Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2288, 2289, 2314, 2315, 2316 Glottertal Mittlerer Schwarzwald 7915-441 347, 375 Göppingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2248, 2266 Göppingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2119, 2120, 2121, 2154, 2155, 2156, 2157, 2193, 2194, 2195, 2224, 2225, 2247, 2248, 2249, 2266 Görwihl Südschwarzwald 8114-441 360, 361, 390, 391, 413, 414, 415, 416, 418, 444, 445, 446 Gosheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1227, 1228, 1235, 1236, 1237, 1248, 1249 Gottenheim Mooswälder bei Freiburg 7912-441 118, 119, 140, 141 Graben-Neudorf Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 982, 983, 1026, 1027, 1065, 1066, 1100 Graben-Neudorf Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 1102, 1103 Grabenstetten Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1868, 1869, 1870, 1899, 1900, 1901, 1902, 1935, 1936, 1937, 1938, 1975 Grafenhausen Südschwarzwald 8114-441 540, 573, 574, 608, 609, 610, 612 Grenzach-Wyhlen Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 69, 87 Gruibingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2115, 2116, 2117, 2150, 2151, 2152, 2189, 2190, 2191, 2219, 2220, 2221, 2244 Guggenhausen Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1888, 1889, 1923 Güglingen Stromberg 6919-441 1436, 1437, 1479, 1480, 1524, 1525 Gundelfingen Mooswälder bei Freiburg 7912-441 217, 218 Gundelsheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 1717, 1718, 1739 Gutach (Schwarzwaldbahn) Mittlerer Schwarzwald 7915-441 554, 555, 556, 557, 558, 582, 583, 584, 585, 586 Gütenbach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 486, 487, 488, 516, 517, 547, 548 Gutsbezirk Münsingen, gemfr. Gebiet Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1932, 1933, 1934, 1970, 1971, 1972, 1973, 2018, 2019, 2020, 2021, 2065, 2066, 2067, 2068, 2107, 2108, 2109, 2110, 2111, 2144, 2145, 2146, 2147, 2183, 2184, 2185, 2186 Häg-Ehrsberg Südschwarzwald 8114-441 232, 261, 262, 263, 287, 288 Hardheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2001, 2002, 2052, 2053 Hardt Mittlerer Schwarzwald 7915-441 874 Hardthausen am Kocher Kocher mit Seitentälern 6823-441 1804, 1828, 1829, 1855, 1856, 1883 Hartheim Bremgarten 8011-441 53, 73 Hartheim Rheinniederung Neuenburg -Breisach 8011-401 27, 28, 35, 36, 37, 38, 54, 55, 56 Hattenhofen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2030, 2075, 2076, 2119, 2120, 2155 Hausach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 526, 527, 556, 557, 558 Hausen am Tann Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1270, 1271, 1272, 1273, 1287, 1288, 1289 Häusern Südschwarzwald 8114-441 512, 513, 540, 541, 542 Hayingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1893, 1894, 1895, 1927, 1928, 1929, 1965, 1966, 1967, 2012, 2013, 2014, 2015 Hechingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1551, 1591 Hechingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1416, 1417, 1459, 1460, 1461, 1462, 1463, 1501, 1502, 1503, 1504, 1505, 1506, 1549, 1550, 1551, 1590, 1591 Heidelberg Steinbruch Leimen 6618-401 1214, 1221 Heidenheim an der Brenz Albuch 7226-441 2516, 2517, 2518, 2536, 2537, 2538, 2554, 2555 Heiningen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2222, 2246 Heiningen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2193, 2194, 2195, 2222, 2223, 2224, 2225, 2246, 2248 Heitersheim Bremgarten 8011-441 51, 52 Heitersheim Rheinniederung Neuenburg -Breisach 8011-401 35, 36 Herbolzheim Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 149, 150 Herbrechtingen Donauried 7527-441 2572 Herbrechtingen Eselsburger Tal 7327-441 2552, 2553, 2564, 2565 Heroldstatt Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2146, 2184, 2185, 2186 Herrenberg Schönbuch 7420-441 1314, 1315, 1316, 1347, 1348, 1383, 1384, 1385, 1427, 1428, 1473, 1474 Herrischried Südschwarzwald 8114-441 285, 286, 311, 312, 335, 360, 361 Hettingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1729, 1730, 1747, 1748, 1749, 1770, 1771 Heubach Albtrauf Heubach 7225-401 2441, 2442, 2443, 2450, 2451, 2452 Hildrizhausen Schönbuch 7420-441 1385, 1386, 1428, 1429, 1430, 1474, 1475 Hilzingen Hohentwiel/Hohenkrähen 8218-401 1241, 1242, 1259, 1260, 1261 Hinterzarten Südschwarzwald 8114-441 370, 371, 372, 399, 400, 401, 402, 426, 427, 428 Hochdorf Lindenweiher 7924-401 2306, 2307 Hochdorf Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1945 Höchenschwand Südschwarzwald 8114-441 478, 479, 510, 511, 512, 538, 539, 540, 569, 570, 571 Hockenheim Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 1031, 1032, 1069, 1070, 1071, 1072, 1107, 1108, 1109, 1110, 1139, 1140, 1141 Hockenheim Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1164, 1165, 1166, 1185, 1186 Hohberg Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 220, 221, 222, 243, 244, 245 Holzgerlingen Schönbuch 7420-441 1518, 1519, 1561, 1562 Holzmaden Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1981, 2029, 2074, 2075 Hornberg Mittlerer Schwarzwald 7915-441 553, 554, 581, 582, 583, 623, 624, 625, 663, 664, 705 Hüfingen Baar 8017-441 776, 954, 955, 997, 998, 1043, 1044, 1045, 1046, 1082, 1083, 1084, 1085, 1120, 1121, 1122, 1148 Hüfingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 776, 777, 817 Hüfingen Wutach und Baaralb 8116-441 907, 908, 909, 951, 952, 953, 994, 995, 996, 997, 1041, 1042, 1043, 1044, 1082, 1120, 1121, 1147, 1148, 1169, 1170 Hügelsheim Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung 7114-441 472, 473, 505, 506, 507 Hügelsheim Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 504, 532 Hülben Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1843, 1844, 1868, 1869, 1870 Ibach Südschwarzwald 8114-441 361, 362, 363, 391, 392, 393, 394, 418, 419, 420, 421, 451 Iffezheim Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung 7114-441 506, 507, 508, 533, 534 Igersheim Wiesenweihe Taubergrund 6425-441 2344, 2363, 2390, 2391, 2392, 2412, 2413, 2414, 2433 Ihringen Kaiserstuhl 7912-442 60, 61, 76, 77, 78, 88, 89, 90, 91, 100, 101, 102 Illingen Enztal Mühlhausen - Roßwag 7019-441 1351 Illingen Stromberg 6919-441 1319, 1320, 1352, 1353, 1354, 1389, 1390, 1391 Ilshofen Jagst mit Seitentälern 6624-401 2431, 2432, 2444 Ilshofen Kocher mit Seitentälern 6823-441 2385, 2386 Immendingen Baar 8017-441 1190, 1191, 1203, 1204, 1205, 1211, 1212, 1213, 1219 Immendingen Höwenegg 8018-401 1223 Ingelfingen Jagst mit Seitentälern 6624-401 2166, 2202, 2233 Ingelfingen Kocher mit Seitentälern 6823-441 2165, 2201, 2231, 2232 Ingersheim Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar 7021-401 1693, 1694, 1716 Inzigkofen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1636, 1659, 1660, 1682, 1683 Irndorf Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1366, 1367, 1368, 1403, 1404, 1405, 1449, 1450 Isny im Allgäu Adelegg 8226-441 2510, 2511, 2512, 2513, 2527, 2528, 2529, 2530, 2531, 2532, 2545, 2546, 2547 Isny im Allgäu Bodenmöser 8325-441 2454, 2455, 2461, 2462, 2471, 2472 Jagsthausen Jagst mit Seitentälern 6624-401 1884, 1885, 1919, 1920, 1958, 1959 Jagstzell Jagst mit Seitentälern 6624-401 2497, 2498, 2523 Jungingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1502, 1503, 1548, 1549, 1550, 1588, 1589, 1590 Kanzach Federseeried 7923-401 2100, 2101, 2139, 2140 KappelGrafenhausen Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 131, 132, 152, 153 Karlsdorf-Neuthard Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 1100, 1101, 1137 Karlsruhe Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 893, 894, 935, 936, 937, 938, 939, 977, 978, 979, 980, 1022 Karlsruhe Kälberklamm und Hasenklamm 7016-401 976 Karlsruhe Rheinniederung Elchesheim -Karlsruhe 7015-441 725, 726, 766, 767, 768, 769, 805, 806, 807, 808 Karlsruhe Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim 6816-401 809, 810, 848, 849, 850, 895 Kehl Gottswald 7513-442 224, 225, 248, 249 Kehl Kammbach-Niederung 7413-441 254, 280, 281, 325 Kehl Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 204, 224, 225, 226, 227 Kehl Korker Wald 7313-442 252, 253, 254, 278, 280, 281, 304, 305, 328, 329 Kehl Rheinniederung Kehl - Helmlingen 7313-401 208, 229, 230, 255 Kehl Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 191, 192, 193, 194, 203, 204, 205, 206, 207 Kenzingen Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 147, 148, 149, 150 Kenzingen Johanniterwald 7712-403 126, 127, 148, 149 Kenzingen Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 125, 126, 147 Ketsch Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 1072, 1073, 1074, 1109, 1110, 1111, 1112, 1141 Kirchberg an der Jagst Jagst mit Seitentälern 6624-401 2431, 2444, 2453, 2459, 2460, 2469, 2470 Kirchentellinsfurt Schönbuch 7420-441 1646, 1647, 1648, 1670, 1671, 1672 Kirchheim unter Teck Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1849, 1850, 1851, 1874, 1875, 1876, 1877, 1906, 1907, 1908, 1909, 1942, 1943, 1944, 1945, 1979, 1980, 1981, 1982, 1983, 2029, 2030 Kleines Wiesental Südschwarzwald 8114-441 134, 135, 160, 161, 162, 163, 177, 178, 179, 180, 181, 195, 196 Kohlberg Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1801 Kohlberg Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1801, 1802 Kolbingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1281, 1282, 1299, 1300, 1301, 1330, 1331, 1332, 1364, 1365, 1366 Köngen Grienwiesen und Wernauer Baggerseen 7322-401 1853 Königheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2053, 2093, 2094, 2132, 2133, 2170 Königsbronn Albuch 7226-441 2465, 2466, 2474, 2475, 2476, 2491, 2492, 2493, 2494, 2517, 2518, 2519, 2520, 2537, 2538, 2539, 2555 Königseggwald Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1838, 1862 Königsfeld im Schwarzwald Baar 8017-441 873, 922, 923, 966, 967, 1009, 1010, 1011 Königsheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1282, 1283, 1301, 1302, 1333 Konstanz Bodanrück 8220-402 1607, 1608, 1609, 1630, 1631, 1632, 1633, 1653, 1654, 1655, 1677, 1678, 1679, 1680 Konstanz Konstanzer Bucht des Bodensees 8321-401 1675, 1676, 1698, 1720 Konstanz Überlinger See des Bodensees 8220-404 1609, 1632, 1633, 1655, 1656, 1678, 1679, 1680, 1699 Konstanz Untersee des Bodensees 8220-401 1628, 1629, 1629, 1651, 1652 Krauchenwies Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen 7921-401 1724, 1743, 1744, 1764 Krautheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 2131, 2167, 2168, 2203, 2204, 2234 Kuchen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2313, 2314, 2315, 2334, 2335, 2336 Kuchen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2313, 2314, 2315, 2334, 2335 Külsheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2002, 2003, 2052, 2053, 2094 Künzelsau Kocher mit Seitentälern 6823-441 2200, 2230, 2231, 2252, 2277, 2278, 2302, 2303, 2325 Kupferzell Kocher mit Seitentälern 6823-441 2162, 2200, 2229, 2230 Laichingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2146, 2147, 2186, 2187 Langenargen Eriskircher Ried 8323-401 2004 Langenau Donauried 7527-441 2534, 2535, 2548, 2549, 2550, 2551, 2560, 2561, 2562, 2563, 2567, 2568 Langenbrettach Kocher mit Seitentälern 6823-441 1827, 1828, 1854, 1881, 1882 Langenburg Jagst mit Seitentälern 6624-401 2357, 2358, 2359, 2387, 2388 Lauf Acher-Niederung 7314-441 407, 408, 436, 437 Lauf Nordschwarzwald 7415-441 597 Lauterach Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2061, 2062, 2103, 2104, 2105, 2143 Leibertingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1448, 1449, 1489, 1490, 1534, 1535, 1576, 1577, 1613 Leimen Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1185, 1186, 1200, 1201 Leimen Steinbruch Leimen 6618-401 1214, 1221 Lenningen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1902, 1903, 1904, 1936, 1937, 1938, 1939, 1940, 1974, 1975, 1976, 1977, 2022, 2023, 2024, 2025, 2069, 2070, 2113 Lenningen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1902, 1903, 1904, 1937, 1938, 1939, 1940, 1975,1976 Lenzkirch Wutach und Baaralb 8116-441 613, 614, 615, 649, 650, 690 Leutkirch im Allgäu Adelegg 8226-441 2513, 2514, 2515, 2531, 2532, 2533 Lichtenau Acher-Niederung 7314-441 385, 386, 407, 408 Lichtenau Rheinniederung Kehl - Helmlingen 7313-401 334, 355, 357 Lichtenau Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung 7114-441 334, 357, 358, 359, 387, 388 Lichtenstein Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1732, 1733, 1734, 1750, 1751, 1752, 1753, 1754, 1772, 1773, 1774, 1775, 1776, 1786, 1787 Linkenheim-Hochstetten Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 940, 981, 982, 983, 1026 Linkenheim-Hochstetten Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim 6816-401 852, 853, 897, 898, 899, 900, 940, 941, 942, 943 Löchgau Stromberg 6919-441 1600 Loffenau Nordschwarzwald 7415-441 891, 930, 931, 932 Löffingen Baar 8017-441 772, 773, 774, 813, 814, 815, 816, 859, 860, 861, 909, 910 Löffingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 692, 693, 694, 731, 732, 733, 773, 774, 775 Löffingen Wutach und Baaralb 8116-441 648, 649, 689, 690, 691, 729, 730, 771, 772, 812, 857, 858, 859, 907, 908, 909, 951, 952, 953 Lonsee Salenberg 7425-401 2420, 2421, 2439 Lorch Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 2158, 2196, 2197 Lörrach Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 48, 49, 50, 70, 71, 72 Mahlstetten Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1246, 1263, 1264, 1265, 1266, 1280, 1281, 1282 Mannheim Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 987, 988, 1035, 1036, 1075, 1076, 1113, 1114 March Mooswälder bei Freiburg 7912-441 140, 141, 142, 168, 169, 185, 186 Maulbronn Stromberg 6919-441 1293, 1319 Maulbronn Weiher bei Maulbronn 7018-401 1240, 1278 Meißenheim Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 157, 158, 159, 171, 172, 173 Mengen Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen 7921-401 1743, 1744, 1764, 1765, 1784, 1785 Merzhausen Schönberg bei Freiburg 8012-441 183 Meßstetten Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1286, 1287, 1288, 1289, 1306, 1307, 1308, 1309, 1335, 1336, 1337, 1338, 1369, 1370, 1371, 1372, 1406, 1407, 1408, 1409, 1452, 1453, 1454, 1494, 1495 Metzingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1778, 1779, 1789, 1790, 1798, 1799 Michelbach an der Bilz Kocher mit Seitentälern 6823-441 2271, 2272, 2295, 2296, 2297 Möckmühl Jagst mit Seitentälern 6624-401 1795, 1796, 1806, 1807, 1808, 1809, 1830, 1831, 1832, 1857, 1858 Mönchweiler Baar 8017-441 871, 872, 873, 921, 922, 923, 965, 966 Moos Untersee des Bodensees 8220-401 1326, 1327, 1360, 1361, 1396 Moosburg Federseeried 7923-401 2101, 2139, 2140 Mössingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1551, 1591, 1592, 1593, 1620, 1621, 1622, 1641, 1642, 1643, 1644, 1667, 1668 Mössingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1463, 1505, 1506, 1507, 1551, 1552, 1553, 1591, 1592, 1593, 1621, 1622 Mühlacker Enztal Mühlhausen - Roßwag 7019-441 1317, 1318, 1350, 1351, 1387 Mühlenbach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 525, 526, 527, 555, 556, 557 Mühlhausen im Täle Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2188, 2189, 2219, 2220, 2243, 2244 MühlhausenEhingen Hohentwiel/Hohenkrähen 8218-401 1261 Mühlheim an der Donau Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1262, 1263, 1264, 1279, 1280, 1281, 1298, 1299, 1300, 1329, 1330 Mulfingen Jagst mit Seitentälern 6624-401 2280, 2304, 2305, 2326, 2327, 2339, 2340, 2341, 2342, 2343, 2359, 2360, 2361, 2362 Müllheim Südschwarzwald 8114-441 162 Munderkingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2143, 2179, 2180 Münsingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1864, 1896, 1897, 1932, 1970, 1971, 2018, 2184 Münsingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1930, 1931, 1967, 1968, 1969, 2015, 2016, 2017, 2064 Münstertal/ Schwarzwald Südschwarzwald 8114-441 180, 181, 182, 196, 197, 212, 213, 214, 215, 238, 239, 240 Nagold Ziegelberg 7418-401 1220, 1231 Neckargemünd Felsenberg 6618-402 1258 Neidlingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2025, 2026, 2069, 2070, 2071, 2114, 2115, 2116, 2150 Neidlingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2070, 2071, 2114, 2115, 2116 Neudenau Jagst mit Seitentälern 6624-401 1739, 1759, 1760, 1782, 1783, 1795, 1796 Neuenburg am Rhein Bremgarten 8011-441 34, 35, 51, 52 Neuenburg am Rhein Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 5, 6, 12, 13, 14, 15, 20, 21 Neuenburg am Rhein Rheinniederung Neuenburg -Breisach 8011-401 16, 17, 22, 23, 24, 25, 26, 33, 34, 35 Neuenstadt am Kocher Kocher mit Seitentälern 6823-441 1794, 1804, 1805, 1828 Neuenstein Kocher mit Seitentälern 6823-441 2085, 2128, 2162, 2163, 2200 Neuffen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1801, 1819, 1820, 1844, 1845, 1846, 1869, 1870, 1871 Neuffen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1801, 1802, 1803, 1819, 1820, 1821, 1822, 1844, 1845,1846 Neulußheim Wagbachniederung 6717-401 1105,1106 Neuried Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 201, 202, 203, 219, 220, 221, 222, 223, 224 Neuried Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 159, 173, 174, 175, 176, 187, 188, 189, 190, 191, 202, 203, 204 Niedereschach Baar 8017-441 1008, 1009, 1010, 1011, 1055, 1056, 1057, 1058, 1094, 1095, 1096, 1097, 1133, 1134 Niedernhall Kocher mit Seitentälern 6823-441 2128, 2129, 2162, 2163, 2164, 2165 Niederstotzingen Donauried 7527-441 2569, 2570, 2572, 2573, 2574, 2575, 2576, 2577 Nordrach Nordschwarzwald 7415-441 465, 466, 497, 498, 499, 500, 528, 529, 530, 531 Notzingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1908, 1909, 1945, 1946, 1983 Nufringen Schönbuch 7420-441 1315, 1316, 1348, 1349, 1385, 1386 Nürtingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1823, 1824, 1847, 1848, 1849, 1850, 1873, 1874 Nusplingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1285, 1302, 1303, 1304, 1305, 1333, 1334, 1335, 1336, 1368, 1369, 1370, 1405, 1406 Oberboihingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1850 Oberharmersbach Nordschwarzwald 7415-441 528, 529, 559, 560, 561, 587, 588, 627 Oberhausen-Rheinhausen Wagbachniederung 6717-401 1028, 1029, 1067, 1068, 1104, 1105, 1106 Oberkirch Kammbach-Niederung 7413-441 325 Oberkirch Nordschwarzwald 7415-441 466, 467, 500, 501 Oberkirch Renchniederung 7313-441 383 Oberkochen Albuch 7226-441 2478, 2494, 2495, 2496, 2520, 2521, 2522 Obermarchtal Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2010, 2011, 2059, 2060, 2103, 2143, 2179 Oberndorf am Neckar Brandhalde 7617-401 1163 Obernheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1270, 1271, 1285, 1286, 1287, 1304, 1305, 1306 Oberried Südschwarzwald 8114-441 239, 240, 241, 268, 269, 270, 271, 294, 295, 296, 319, 320, 321, 322, 343, 344, 345, 346, 370, 371, 372, 401, 402 Oberrot Kocher mit Seitentälern 6823-441 2161, 2198, 2199, 2226, 2227, 2228, 2251 Obersontheim Kocher mit Seitentälern 6823-441 2407, 2408, 2409, 2429, 2430 Oberwolfach Nordschwarzwald 7415-441 587, 588, 626, 627, 665, 666, 667 Offenau Jagst mit Seitentälern 6624-401 1695 Offenburg Gottswald 7513-442 224, 247, 248, 249, 272, 273, 274, 275, 276, 297 Offenburg Kammbach-Niederung 7413-441 298, 299, 300, 301, 323, 324, 325 Offenburg Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 276 Ofterdingen Mittlerer Rammert 7519-401 1464, 1465, 1508, 1509, 1554 Oftersheim Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1166, 1186 Oggelshausen Federseeried 7923-401 2175, 2176, 2210, 2211, 2212, 2237, 2238 Ohmden Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1981, 1982, 2029, 2030, 2074, 2075 Öhningen Untersee des Bodensees 8220-401 1296, 1297, 1324, 1325, 1358, 1359, 1394 Öhringen Kocher mit Seitentälern 6823-441 1883, 1915, 1916, 1917, 1953, 1954, 1955, 1993, 1994, 2043, 2044, 2085 Ölbronn-Dürrn Weiher bei Maulbronn 7018-401 1240 Oppenau Nordschwarzwald 7415-441 500, 501, 529, 530, 531, 561, 590, 591, 592, 593, 594, 628, 629, 630, 631, 632, 672 Ostrach Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1797, 1813, 1814, 1815, 1836, 1837, 1838, 1839, 1840, 1861, 1862 Ottenhöfen im Schwarzwald Nordschwarzwald 7415-441 562, 593, 594 Ottersweier Acher-Niederung 7314-441 407, 436, 437, 438 Ottersweier Nordschwarzwald 7415-441 598, 636, 679, 680 Owen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1871, 1903, 1904, 1940, 1941 Owen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1871, 1872, 1873, 1903, 1904, 1905, 1940, 1941 Pfaffenhofen Stromberg 6919-441 1392, 1393, 1436, 1437, 1479, 1480 Pfedelbach Kocher mit Seitentälern 6823-441 2041, 2042, 2043, 2083, 2084 Pfullingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1686, 1687, 1710, 1711, 1733, 1734, 1735, 1736, 1752, 1753, 1754, 1755, 1775, 1776 Philippsburg Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim 6816-401 902, 903, 904, 905, 945, 946, 947, 948, 985, 986 Philippsburg Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 1103 Pleidelsheim Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar 7021-401 1693, 1694, 1715, 1716 Pliezhausen Schönbuch 7420-441 1648, 1649, 1671, 1672, 1673, 1688, 1689, 1690 Plüderhausen Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 2123, 2158, 2159, 2196, 2197 Radolfzell am Bodensee Bodanrück 8220-402 1398, 1443, 1444, 1445, 1484, 1485, 1486, 1487, 1529, 1530, 1531, 1532, 1572, 1573 Radolfzell am Bodensee Mindelsee 8220-403 1443, 1484, 1485, 1529, 1530 Radolfzell am Bodensee Untersee des Bodensees 8220-401 1361, 1397, 1441, 1442, 1483, 1484 Rammingen Donauried 7527-441 2562, 2563, 2568, 2569, 2570, 2571 Rastatt Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung 7114-441 507, 508, 509, 533, 534, 535, 536, 537, 565, 566, 567 Ratshausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1252, 1253, 1270, 1271, 1272 Ravenstein Jagst mit Seitentälern 6624-401 1999, 2000, 2051, 2091, 2092 Rechtenstein Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2011, 2060, 2103 Reichenau Bodanrück 8220-402 1483, 1484, 1528, 1529, 1570, 1571, 1606, 1607, 1629, 1630, 1631 Reichenau Untersee des Bodensees 8220-401 1483, 1484, 1526, 1527, 1528, 1568, 1569, 1605, 1606, 1629, 1629, 1630, 1651 Reichenbach am Heuberg Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1267, 1268, 1284, 1285, 1304 Reilingen Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1164, 1165, 1184,1185 Remseck am Neckar Unteres Remstal 7121-442 1757, 1758, 1780, 1781, 1793 Remshalden Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 1911, 1949 Renchen Korker Wald 7313-442 328, 329, 349, 350, 351, 352, 378, 379, 382 Renchen Renchniederung 7313-441 329, 350, 351, 352, 353, 380, 381, 382, 383 Renquishausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1282, 1301, 1302, 1331, 1332, 1333, 1367 Reutlingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1644, 1645, 1667, 1668, 1669, 1686, 1687, 1710 Reutlingen Schönbuch 7420-441 1671, 1688 Rheinau Acher-Niederung 7314-441 354, 355, 384, 385, 407 Rheinau Kammbach-Niederung 7413-441 281 Rheinau Korker Wald 7313-442 280, 281, 304, 305, 307, 328, 329, 330, 331, 352, 353 Rheinau Renchniederung 7313-441 305, 306, 328, 329, 330, 331, 351, 352, 353 Rheinau Rheinniederung Kehl - Helmlingen 7313-401 230, 231, 255, 256, 257, 282, 283, 284, 307, 308, 309, 310, 332, 333, 334, 355, 356, 357 Rheinau Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung 7114-441 334, 357 Rheinhausen Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 127, 128, 129, 149, 150 Rheinhausen Johanniterwald 7712-403 126, 127, 149 Rheinhausen Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 98, 99, 107, 108, 109, 110, 126, 127, 128, 129 Rheinmünster Acher-Niederung 7314-441 385, 407, 409, 438, 439, 468 Rheinmünster Rheinniederung von der Rench-bis zur Murgmündung 7114-441 358, 359, 388, 389, 410, 411, 412, 440, 441, 471, 472 Rheinmünster Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 470, 504 Rheinstetten Rheinniederung Elchesheim -Karlsruhe 7015-441 683, 684, 724, 725, 726, 766, 767, 805, 806 Riedhausen Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1837, 1838, 1861, 1862, 1889 Riedlingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1924, 2009, 2010 Riegel Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 147 Riegel Kaiserstuhl 7912-442 123, 124, 145, 146 Riegel Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 125, 147 Rietheim-Weilheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1243, 1244, 1262 Ringsheim Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 150, 151 Roigheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 1809, 1810, 1833 Römerstein Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1934, 1936, 1973, 1974, 1975, 2021, 2022, 2023, 2112, 2113 Rosengarten Kocher mit Seitentälern 6823-441 2269, 2270, 2271, 2272, 2295, 2296, 2297, 2298 Rottenburg am Neckar Kochhartgraben und Ammertalhänge 7419-401 1344 Rottenburg am Neckar Mittlerer Rammert 7519-401 1378, 1379, 1380, 1418, 1419, 1420, 1421, 1464, 1465, 1466, 1467, 1508, 1509, 1510 Rottenburg am Neckar Schönbuch 7420-441 1422, 1423, 1468, 1469, 1470, 1513 Rottweil Baar 8017-441 1133, 1134, 1135, 1160, 1161, 1162, 1181, 1197 Rudersberg Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 1989, 1990, 2037, 2038, 2039, 2040, 2079, 2080, 2081, 2082, 2126, 2127 Rust Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 128, 129, 150, 151 Rust Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 110, 111, 129, 130, 131 Sachsenheim Stromberg 6919-441 1321, 1322, 1354, 1355, 1356, 1391, 1392, 1435, 1436, 1476, 1477, 1478, 1479, 1521, 1522, 1523, 1563, 1564, 1565, 1600 Salem Salemer Klosterweiher 8221-401 1723, 1741, 1742, 1761, 1762, 1763 Sandhausen Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1186, 1200, 1201 Sankt Blasien Südschwarzwald 8114-441 367, 368, 369, 396, 397, 398, 399, 421, 422, 423, 424, 425, 426, 446, 447, 448, 449, 452, 453, 454, 455, 477, 478, 479, 480, 481, 482, 483, 484, 510, 511, 512, 513, 514 Sankt Georgen im Schwarzwald Baar 8017-441 871, 872, 873 Sankt Georgen im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 702, 703, 704, 705, 741, 742, 743, 783 Sankt Johann Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1776, 1786, 1787, 1788, 1789, 1798, 1799, 1816, 1817, 1818, 1841, 1864 Sankt Märgen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 457, 458, 486, 487 Sankt Peter Mittlerer Schwarzwald 7915-441 375, 404, 431 Sasbach Acher-Niederung 7314-441 437 Sasbach Kaiserstuhl 7912-442 44, 45, 64, 65, 66, 80, 81, 82 Sasbach Nordschwarzwald 7415-441 564, 596, 597, 598, 634, 635, 636, 679, 680 Sasbach Rheinniederung Breisach -Sasbach mit Limberg 7911-401 44, 45, 46, 47, 65, 66, 67 Sasbach Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 47, 67 Sasbachwalden Nordschwarzwald 7415-441 596, 597, 598, 635 Satteldorf Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen 6726-441 2504, 2505, 2524, 2525, 2542, 2543 Satteldorf Jagst mit Seitentälern 6624-401 2459, 2469, 2470, 2484, 2485 Schallstadt Mooswälder bei Freiburg 7912-441 114, 115, 136, 137, 165 Schallstadt Schönberg bei Freiburg 8012-441 164 Scheer Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1767, 1768 Schelklingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2183, 2184 Schelklingen Schmiechener See 7624-402 2281 Schelklingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2181, 2182, 2216, 2217, 2218, 2239, 2240, 2241, 2255, 2256, 2257, 2258, 2259, 2282, 2283, 2309 Schenkenzell Nordschwarzwald 7415-441 744, 745, 746, 747, 784, 785, 786, 787, 788, 828, 829, 830 Schlaitdorf Schönbuch 7420-441 1691, 1712, 1713, 1737 Schlat Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2246, 2247, 2248, 2264, 2265, 2266, 2287, 2288 Schlat Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2246, 2247, 2248, 2264, 2265, 2266 Schliengen Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 40167 Schlierbach Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1982, 1983, 2030, 2031, 2075, 2076 Schluchsee Südschwarzwald 8114-441 424, 425, 453, 454, 455, 456, 483, 484, 485, 513, 514, 515, 540, 541, 542, 543, 573, 574,609, 612 Schömberg Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1228, 1229, 1230, 1237, 1238, 1239, 1253 Schonach im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald im Schwarzwald 7915-441 491, 492, 493, 494, 519, 520, 521, 522, 551, 552, 553, 621, 622, 661 Schönau im Schwarzwald Südschwarzwald 8114-441 209, 233, 234, 263, 264, 265, 288, 289, 290, 314, 315, 316, 339, 340, 341 Schönenberg Südschwarzwald 8114-441 196, 209, 210, 211, 235 Schöntal Jagst mit Seitentälern 6624-401 1922, 1959, 1960, 1961, 1962, 1997, 1998, 1999, 2049, 2050, 2051, 2089, 2090, 2091, 2131, 2166, 2167 Schönwald im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 491, 518, 519, 520, 549, 550 Schopfheim Südschwarzwald 8114-441 259, 260, 286, 311, 312 Schorndorf Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 1947, 1948, 1950, 1984, 1985, 1986, 1987, 1988, 2033, 2034, 2035, 2036, 2037, 2078 Schramberg Mittlerer Schwarzwald 7915-441 705, 825, 826, 827, 874, 875, 876 Schriesheim Bergstraße Dossenheim -Schriesheim 6518-401 1209, 1210, 1216, 1217 Schrozberg Jagst mit Seitentälern 6624-401 2361, 2389 Schutterwald Gottswald 7513-442 222, 223, 224, 246, 247, 248, 272, 273 Schutterwald Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 202, 221, 222, 223, 224, 245, 246 Schwäbisch Hall Kocher mit Seitentälern 6823-441 2161, 2273, 2274, 2275, 2297, 2298, 2299, 2300, 2383, 2384, 2385 Schwanau Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 153, 154, 155, 156, 157, 158, 170, 171 Schwanau Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 153 Schwenningen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1404, 1405, 1406, 1450, 1451, 1452, 1453, 1493, 1494 Schwetzingen Rheinniederung Altlußheim -Mannheim 6616-441 1074, 1075, 1112, 1113, 1142 Seebach Nordschwarzwald 7415-441 563, 564, 594, 595, 596, 632, 633, 634 Seekirch Federseeried 7923-401 2177, 2178, 2213, 2214, 2215 Seewald Nordschwarzwald 7415-441 882, 883, 924 Sersheim Stromberg 6919-441 1520, 1521, 1563 Sigmaringen Baggerseen Krauchenwies /Zielfingen 7921-401 1724, 1743, 1744 Sigmaringen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1613, 1614, 1636, 1637, 1638, 1660, 1661, 1662, 1663, 1683, 1684, 1703, 1704, 1705, 1706, 1707, 1725, 1726, 1727, 1728, 1745 Sigmaringendorf Baggerseen Krauchenwies /Zielfingen 7921-401 1743, 1744 Sigmaringendorf Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1766, 1767, 1768 Simonswald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 375, 376, 404, 405, 431, 432, 433, 434, 458, 459, 460, 461, 462, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 516, 517, 518, 519 Singen (Hohentwiel) Hohentwiel/Hohenkrähen 8218-401 1241, 1242, 1259, 1260 Singen (Hohentwiel) Untersee des Bodensees 8220-401 1326, 1327, 1360, 1361 Sinzheim Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 469, 470, 471, 502, 503, 504, 532 Sipplingen Überlinger See des Bodensees 8220-404 1575, 1611, 1612, 1635 Sonnenbühl Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1641, 1642, 1643, 1665, 1666, 1667, 1668, 1685, 1686, 1709, 1710, 1731, 1732, 1733, 1750, 1751 Sontheim an der Brenz Donauried 7527-441 2576, 2577, 2578, 2579, 2581, 2582 Spaichingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1224, 1225, 1233, 1234 Steinheim am Albuch Albuch 7226-441 2456, 2457, 2458, 2463, 2464, 2465, 2466, 2467, 2473, 2474, 2475, 2476, 2477, 2490, 2491, 2492, 2516, 2517, 2536, 2537 Steinmauern Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung 7114-441 566, 567, 600 Sternenfels Stromberg 6919-441 1293, 1294, 1295, 1319, 1320, 1321, 1322, 1354, 1355 Stetten am kalten Markt Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1453, 1493, 1494, 1495, 1536, 1537, 1538, 1539, 1540, 1577, 1578, 1579, 1580, 1581, 1615, 1616, 1617, 1638, 1639, 1640, 1662, 1663, 1664 Stimpfach Jagst mit Seitentälern 6624-401 2498, 2499 Straßberg Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1539, 1540, 1581, 1582, 1583, 1617, 1640 Stühlingen Wutach und Baaralb 8116-441 949, 950, 989, 990, 991, 992, 993, 1037, 1038, 1039, 1040, 1077 Stutensee Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 978, 979, 980, 981, 982, 1022, 1023, 1024, 1025, 1026, 1065, 1066, 1099, 1100 Stuttgart Vogelinsel Max-Eyth-See 7121-441 1714 Süßen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2265, 2266, 2288, 2289 Süßen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2266, 2267, 2288, 2289, 2290 Talheim Baar 8017-441 1193, 1194, 1206, 1207 Tauberbischofsheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2133, 2169, 2170, 2171, 2172, 2205, 2206, 2207, 2208 Tiefenbach Federseeried 7923-401 2176, 2177, 2212, 2213 Titisee-Neustadt Mittlerer Schwarzwald 7915-441 544, 545, 546, 575, 576 Todtmoos Südschwarzwald 8114-441 311, 312, 313, 314, 335, 336, 337, 338, 361, 362, 364 Todtnau Südschwarzwald 8114-441 238, 239, 265, 266, 267, 268, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 314, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 338, 339, 340, 341, 342, 343, 368, 369 Triberg im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 621, 622, 623, 624, 661, 662, 663, 703, 705 Trossingen Baar 8017-441 1195,1196 Tübingen Mittlerer Rammert 7519-401 1466, 1467, 1510, 1511 Tübingen Schönbuch 7420-441 1424, 1468, 1469, 1470, 1471, 1512, 1513, 1514, 1515, 1516, 1555, 1556, 1557, 1558, 1559, 1560, 1594, 1595, 1596, 1597, 1598, 1623, 1624, 1625, 1626, 1646, 1647, 1648, 1649 Tunau Südschwarzwald 8114-441 234, 263, 264, 288, 289 Tuningen Baar 8017-441 1154, 1155, 1156, 1176, 1177, 1178, 1193, 1194,1195 Tuttlingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1262, 1279 Überlingen Überlinger See des Bodensees 8220-404 1612, 1634, 1635, 1635, 1657, 1658, 1681, 1701, 1702, 1722 Uhingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2120, 2121, 2122, 2155, 2156, 2157 Uhldingen-Mühlhofen Salemer Klosterweiher 8221-401 1723, 1740, 1741, 1761, 1762 Uhldingen-Mühlhofen Überlinger See des Bodensees 8220-404 1721, 1722 Ühlingen-Birkendorf Südschwarzwald 8114-441 539, 540, 569, 570, 571, 572, 605, 606, 607, 608, 643, 644, 645, 685, 686 Ulm Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2417, 2418, 2437, 2438 Umkirch Mooswälder bei Freiburg 7912-441 139, 140, 141, 167, 168 Unterensingen Grienwiesen und Wernauer Baggerseen 7322-401 1825, 1826 Unterkirnach Baar 8017-441 871 Unterkirnach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 740, 741, 782, 783, 822, 823, 824 Untermarchtal Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2142, 2143, 2179, 2180 Untermünkheim Kocher mit Seitentälern 6823-441 2275, 2276, 2301, 2320 Urbach Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 2078, 2124, 2125, 2160 Uttenweiler Federseeried 7923-401 2178, 2214, 2215 Utzenfeld Südschwarzwald 8114-441 235, 236, 264, 265, 266 Vaihingen an der Enz Enztal Mühlhausen - Roßwag 7019-441 1350, 1351, 1387, 1388, 1431 Vaihingen an der Enz Stromberg 6919-441 1353, 1354, 1389, 1390, 1391, 1432, 1433, 1434, 1435, 1476, 1477, 1478, 1521 Vellberg Kocher mit Seitentälern 6823-441 2383, 2384, 2409, 2410 Veringenstadt Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1707, 1708 Villingen-Schwenningen Baar 8017-441 865, 866, 867, 871, 915, 916, 917, 918, 919, 920, 921, 922, 923, 959, 960, 961, 962, 963, 964, 965, 966, 1004, 1005, 1006, 1007, 1008, 1009, 1051, 1052, 1053, 1054, 1055, 1091, 1092, 1093, 1094, 1095, 1129, 1130, 1131, 1156, 1157, 1158, 1178, 1179, 1195, 1196 Villingen-Schwenningen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 740, 741, 779, 780, 781, 782, 783, 819, 820, 821, 822, 823, 824, 865, 866, 868, 869, 870 Vogtsburg im Kaiserstuhl Kaiserstuhl 7912-442 44, 61, 62, 63, 64, 77, 78, 79, 80, 90, 91, 92, 102, 103 Vogtsburg im Kaiserstuhl Rheinniederung Breisach -Sasbach mit Limberg 7911-401 31, 43, 44 Vöhrenbach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 577, 578, 616, 617, 656, 657, 658, 698, 699, 700, 701, 702, 735, 736, 737, 738, 739, 740, 741, 777, 778, 779, 780, 781, 782, 819, 820 Vörstetten Mooswälder bei Freiburg 7912-441 200, 218 Waghäusel Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 1103 Waghäusel Wagbachniederung 6717-401 1104 Waiblingen Unteres Remstal 7121-442 1780, 1781, 1791, 1792, 1793 Waldbronn Kälberklamm und Hasenklamm 7016-401 976, 1021 Walddorfhäslach Schönbuch 7420-441 1649, 1650, 1672, 1673, 1674, 1690, 1691, 1712 Waldenbuch Schönbuch 7420-441 1650, 1674 Waldkirch Mittlerer Schwarzwald 7915-441 347, 348, 375, 376, 377, 405 Waldshut-Tiengen Südschwarzwald 8114-441 446, 447, 476, 477, 603, 604, 605, 642, 643, 685, 686 Walldorf Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1184, 1185, 1199, 1200 Walldürn Lappen bei Walldürn 6422-401 1812, 1835 Wallhausen Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen 6726-441 2525, 2526, 2543, 2544 Wangen im Allgäu Schwarzensee und Kolbenmoos 8324-441 2346, 2347, 2367, 2368 Wehingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1236, 1237, 1249, 1250, 1251, 1268, 1269, 1270 Wehr Südschwarzwald 8114-441 258, 259, 260, 285, 286 Weil am Rhein Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 18, 19 Weil am Rhein Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 32, 48, 49, 50, 70, 71 Weil im Schönbuch Schönbuch 7420-441 1518, 1560, 1561, 1562, 1597, 1598, 1599, 1627 Weilen unter den Rinnen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1230, 1238, 1239, 1252 Weilheim Südschwarzwald 8114-441 477, 478, 538, 568, 569, 603, 604, 605, 606, 642, 643 Weilheim an der Teck Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2026, 2027, 2071, 2072, 2073, 2074, 2115, 2116, 2117, 2151, 2152 Weilheim an der Teck Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1979, 1980, 1981, 2026, 2027, 2028, 2071, 2072, 2073, 2074, 2115, 2116, 2117 Weinheim Wachenberg bei Weinheim 6418-401 1218 Weisenbach Nordschwarzwald 7415-441 846, 887, 888, 928 Weißbach Kocher mit Seitentälern 6823-441 2129, 2130 Weisweil Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 85, 86, 95, 96, 97, 98, 106, 107, 108, 109, 126 Wellendingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1227, 1228, 1229 Welzheim Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 2080 Wembach Südschwarzwald 8114-441 233 Wendlingen am Neckar Grienwiesen und Wernauer Baggerseen 7322-401 1853 Wendlingen am Neckar Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1825, 1851, 1852, 1853, 1876, 1877 Werbach Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2208, 2235 Wernau (Neckar) Grienwiesen und Wernauer Baggerseen 7322-401 1853 Wernau (Neckar) Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 1852, 1853, 1877, 1878, 1909, 1910 Westerheim Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2148 Widdern Jagst mit Seitentälern 6624-401 1857, 1858, 1884, 1885, 1886, 1921, 1922 Wieden Südschwarzwald 8114-441 211, 212, 236, 237, 238, 267 Wiesensteig Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2069, 2070, 2112, 2113, 2114, 2115, 2148, 2149, 2150, 2188, 2189 Wilhelmsdorf Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1836, 1837, 1859, 1860, 1861, 1887, 1888, 1889 Willstätt Gottswald 7513-442 225, 226, 249, 250, 275, 276 Willstätt Kammbach-Niederung 7413-441 277, 278, 279, 280, 300, 301, 302, 303, 304, 325, 326, 327 Willstätt Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 225, 226, 227, 228, 250, 251, 276, 277 Willstätt Korker Wald 7313-442 252, 253, 254, 278, 279, 280, 302, 303, 304, 326, 327 Willstätt Renchniederung 7313-441 327 Willstätt Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 192, 193, 205, 206 Winden im Elztal Mittlerer Schwarzwald 7915-441 434, 435 Winterbach Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 1947, 1948, 1949, 1985, 1986 Wittighausen Wiesenweihe Taubergrund 6425-441 2344, 2345, 2363, 2364, 2365, 2366, 2393, 2394 Wolpertshausen Kocher mit Seitentälern 6823-441 2337, 2355, 2356, 2386 Wolpertswende Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher 8123-441 2057, 2096, 2097, 2135, 2136, 2137 Wurmlingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1262 Wüstenrot Kocher mit Seitentälern 6823-441 1991, 1992 Wutach Wutach und Baaralb 8116-441 811, 812, 856, 857, 906, 907, 950, 951, 952, 993, 994 Wyhl Rheinniederung Sasbach -Wittenweier 7712-401 67, 68, 83, 84, 85, 95, 96 Zaberfeld Stromberg 6919-441 1321, 1322, 1323, 1355, 1356, 1357, 1392, 1393 Zell im Wiesental Südschwarzwald 8114-441 232 Zell unter Aichelberg Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2118 Zell unter Aichelberg Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 2074, 2075, 2118, 2119, 2154 Zimmern ob Rottweil Baar 8017-441 1096, 1097, 1133, 1134, 1135, 1161, 1162 Zweiflingen Kocher mit Seitentälern 6823-441 1915, 1995, 2045, 2046, 2087 Zwiefalten Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1863, 1890, 1891, 1892, 1893, 1924, 1925, 1926, 1927
Es wird verordnet auf Grund von § 36 Abs. 3 des Naturschutzgesetzes vom 13. Dezember 2005 (GBl. S. 745):
Festlegung Europäischer Vogelschutzgebiete
§ 1 Festlegung Europäischer VogelschutzgebieteDie in der Anlage 1 aufgeführten Gebiete werden als Europäische Vogelschutzgebiete gemäß Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26. Januar 2010, S. 7) festgelegt.
Gebietsabgrenzungen
§ 2 GebietsabgrenzungenDie Gebietsabgrenzungen der Europäischen Vogelschutzgebiete ergeben sich aus den von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bearbeiteten und von 1 bis 2582 durchgängig nummerierten Teilkarten im Maßstab 1 : 5000 mit Stand vom 1. Februar 2010 in der Anlage 2. Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung.
Erhaltungsziele
§ 3 Erhaltungsziele(1) Erhaltungsziele der Europäischen Vogelschutzgebiete sind die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Bestände und Lebensräume der in der Anlage 1 aufgeführten Brutvogelarten und der in Gruppen zusammengefassten oder einzeln aufgeführten Vogelarten, die in dem Vogelschutzgebiet rasten, mausern oder überwintern. In der Anlage 1 werden ferner die gebietsbezogenen Erhaltungsziele für die einzelnen Vogelarten festgesetzt. (2) Der Erhaltungszustand einer Vogelart umfasst die Gesamtheit der Einflüsse, die sich langfristig auf die Verbreitung und die Größe der Populationen der betreffenden Arten in dem jeweiligen Gebiet auswirken können. Der Erhaltungszustand wird als günstig betrachtet, wenn 1. auf Grund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Vogelart ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird, und2. das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird und3. ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern.
Ersatzverkündung
§ 4 Ersatzverkündung(1) Die Verordnung mit der Anlage 1, die die festgelegten Europäischen Vogelschutzgebiete des § 1 näher bestimmt, die in den jeweiligen Gebieten vorkommenden Vogelarten aufführt und die hieraus abgeleiteten gebietsbezogenen Erhaltungsziele nach § 3 Abs. 1 festsetzt sowie mit der Anlage 2, die die in § 2 genannten Karten der Gebietsabgrenzungen im Maßstab 1 : 5000 enthält, wird beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum auf die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach Verkündung dieser Verordnung im Gesetzblatt, zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Entsprechend wird die Verordnung mit der Anlage 1 sowie den das jeweilige Gebiet betreffenden Karten der Anlage 2 bei folgenden unteren Verwaltungsbehörden zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt: - Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn in Walldürn,- Gemeindeverwaltungsverband Langenau in Langenau,- Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler in Müllheim,- Große Kreisstadt Aalen in Aalen,- Große Kreisstadt Achern in Achern,- Große Kreisstadt Balingen in Balingen,- Große Kreisstadt Bruchsal in Bruchsal,- Große Kreisstadt Crailsheim in Crailsheim,- Große Kreisstadt Donaueschingen in Donaueschingen,- Große Kreisstadt Ettlingen in Ettlingen,- Große Kreisstadt Fellbach in Fellbach,- Große Kreisstadt Gaggenau in Gaggenau,- Große Kreisstadt Geislingen an der Steige in Geislingen an der Steige,- Große Kreisstadt Göppingen in Göppingen,- Große Kreisstadt Heidenheim an der Brenz in Heidenheim an der Brenz,- Große Kreisstadt Herrenberg in Herrenberg,- Große Kreisstadt Kehl in Kehl,- Große Kreisstadt Konstanz in Konstanz,- Große Kreisstadt Leimen in Leimen,- Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu in Leutkirch im Allgäu- Große Kreisstadt Metzingen in Metzingen,- Große Kreisstadt Nürtingen in Nürtingen,- Große Kreisstadt Offenburg in Offenburg,- Große Kreisstadt Radolfzell am Bodensee in Radolfzell am Bodensee,- Große Kreisstadt Rastatt in Rastatt,- Große Kreisstadt Remseck am Neckar in Remseck am Neckar,- Große Kreisstadt Reutlingen in Reutlingen,- Große Kreisstadt Rheinstetten in Rheinstetten,- Große Kreisstadt Rottenburg am Neckar in Rottenburg am Neckar,- Große Kreisstadt Rottweil in Rottweil,- Große Kreisstadt Schorndorf in Schorndorf,- Große Kreisstadt Schramberg in Schramberg,- Große Kreisstadt Schwäbisch Hall in Schwäbisch Hall,- Große Kreisstadt Schwetzingen in Schwetzingen,- Große Kreisstadt Singen (Hohentwiel) in Singen (Hohentwiel),- Große Kreisstadt Stutensee in Stutensee,- Große Kreisstadt Tübingen in Tübingen,- Große Kreisstadt Tuttlingen in Tuttlingen,- Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen in Villingen-Schwenningen,- Große Kreisstadt Waiblingen in Waiblingen,- Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen in Waldshut-Tiengen,- Große Kreisstadt Wangen im Allgäu in Wangen im Allgäu,- Große Kreisstadt Weil am Rhein in Weil am Rhein,- Große Kreisstadt Weinheim in Weinheim,- Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm,- Landratsamt Biberach in Biberach a. d. Riß,- Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen,- Landratsamt Böblingen in Böblingen,- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg,- Landratsamt Calw in Calw,- Landratsamt Emmendingen in Emmendingen,- Landratsamt Enzkreis in Pforzheim,- Landratsamt Esslingen in Esslingen,- Landratsamt Freudenstadt in Freudenstadt,- Landratsamt Göppingen in Göppingen,- Landratsamt Heidenheim in Heidenheim,- Landratsamt Heilbronn in Heilbronn,- Landratsamt Hohenlohekreis in Künzelsau,- Landratsamt Karlsruhe in Karlsruhe,- Landratsamt Konstanz in Konstanz,- Landratsamt Lörrach in Lörrach,- Landratsamt Ludwigsburg in Ludwigsburg,- Landratsamt Main-Tauber-Kreis in Tauberbischofsheim,- Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Mosbach,- Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg,- Landratsamt Ostalbkreis in Aalen,- Landratsamt Rastatt in Rastatt,- Landratsamt Ravensburg in Ravensburg,- Landratsamt Rems-Murr-Kreis in Waiblingen,- Landratsamt Reutlingen in Reutlingen,- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg,- Landratsamt Rottweil in Rottweil,- Landratsamt Schwäbisch Hall in Schwäbisch Hall,- Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis in Villingen-Schwenningen,- Landratsamt Sigmaringen in Sigmaringen,- Landratsamt Tübingen in Tübingen,- Landratsamt Tuttlingen in Tuttlingen,- Landratsamt Waldshut in Waldshut-Tiengen,- Landratsamt Zollernalbkreis in Balingen,- Stadt Baden-Baden in Baden-Baden,- Stadt Freiburg in Freiburg i. Br.,- Stadt Heidelberg in Heidelberg,- Stadt Karlsruhe in Karlsruhe,- Stadt Mannheim in Mannheim,- Landeshauptstadt Stuttgart in Stuttgart,- Stadt Ulm in Ulm,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Albstadt mit der Gemeinde Bitz in Albstadt,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bad Friedrichshall mit den Gemeinden Oedheim und Offenau in Bad Friedrichshall,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bad Säckingen mit den Gemeinden Herrischried, Murg und Rickenbach in Bad Säckingen,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Bietigheim-Bissingen mit den Gemeinden Ingersheim und Tamm in Bietigheim-Bissingen,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Bühl mit der Gemeinde Ottersweier in Bühl,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau) mit den Gemeinden Griesingen, Öpfingen und Oberdischingen in Ehingen (Donau),- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Freudenstadt mit den Gemeinden Seewald und Bad Rippoldsau-Schapbach in Freudenstadt,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Friedrichshafen mit der Gemeinde Immenstaad in Friedrichshafen,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Hechingen mit den Gemeinden Jungingen und Rangendingen in Hechingen,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Hockenheim mit den Gemeinden Altlußheim, Neulußheim und Reilingen in Hockenheim,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Kirchheim unter Teck mit den Gemeinden Dettingen unter Teck und Notzingen in Kirchheim unter Teck,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Lörrach mit der Gemeinde Inzlingen in Lörrach,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Mössingen mit den Gemeinden Bodelshausen und Ofterdingen in Mössingen,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Mühlacker mit der Gemeinde Ötisheim in Mühlacker,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Nagold mit der Stadt Haiterbach und den Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf in Nagold,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Oberkirch mit der Stadt Renchen und der Gemeinde Lautenbach in Oberkirch,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Öhringen mit den Gemeinden Pfedelbach und Zweiflingen in Öhringen,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Spaichingen mit den Gemeinden Aldingen, Balgheim, Böttingen, Denkingen, Dürbheim, Frittlingen, Hausen ob Verena und Mahlstetten in Spaichingen,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Stockach mit den Gemeinden Bodmann-Ludwigshafen, Eigeltingen, Hohenfels, Mühlingen und Orsingen-Nenzingen in Stockach,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Überlingen mit den Gemeinden Owingen und Sipplingen in Überlingen,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Vaihingen an der Enz mit der Stadt Oberriexingen und den Gemeinden Sersheim und Eberdingen in Vaihingen an der Enz,- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Waldkirch mit den Gemeinden Gutach und Simonswald in Waldkirch. (2) Die Verordnung mit der Anlage 1 sowie die das Gebiet der jeweiligen unteren Verwaltungsbehörde betreffenden Karten der Anlage 2 sind nach Ablauf der Auslegungsfrist bei den in Absatz 1 bezeichneten Stellen zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.
Inkrafttreten
§ 5 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.Hinweis:Diese Verordnung einschließlich der Anlage 1 und einem Karten-Service zur Anlage 2 ist zusätzlich im Internet abrufbar unter http://www.natura2000-bw.de.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.