Verordnung des Innenministeriums des Finanzministeriums, des Kultusministeriums, des Wissenschaftsministeriums,des Umweltministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Sozialministeriums, des Justizministeriums, des Ministeriums Ländlicher Raum und des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge (Unfallfürsorgezuständigkeitsverordnung - UF-ZuVO) Vom 18. Dezember 1980
- Ausfertigungsdatum:
- 18.12.1980
- Fundstelle:
- GBl. 1981, 2,K.u.U. 1981, 158
Verordnung des Innenministeriums des Finanzministeriums, des Kultusministeriums, des ...
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: §§ 1 und Anlage neu gefasst durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. November 2024 (GBl. 2024 Nr. 91) |
Übertragung der Befugnisse nach § 102 LBG und § 14 LRiG
§ 2 Übertragung der Befugnisse nach § 102 LBG und § 14 LRiG(1) Die Ministerien - mit Ausnahme des Justizministeriums - übertragen jeweils die ihnen für ihren Geschäftsbereich nach § 102 Abs. 4 Satz 1 LBG zustehende Befugnis zur Entscheidung über den Ersatz von Sachschaden insoweit auf die Präsidenten der Gerichte, die Behörden und sonstigen Stellen, als diesen die Entscheidung über die Festsetzung des Ersatzes von Sachschaden nach § 32 BeamtVG auf Grund der Anlage übertragen ist. (2) Das Wissenschaftsministerium überträgt über Absatz 1 hinaus die ihm gemäß § 102 Abs. 4 Satz 1 LBG zustehende Befugnis zur Entscheidung über den Ersatz von Sachschaden auf die anderen Behörden und sonstigen Stellen in seinem Geschäftsbereich; die Befugnis gegenüber Beamten im Geschäftsbereich der Archivverwaltung wird auf die Landesarchivdirektion übertragen. Dies gilt nicht hinsichtlich der Befugnis gegenüber den Leitern dieser Behörden und sonstigen Stellen sowie deren Stellvertreter. (3) Das Justizministerium überträgt die ihm nach § 102 Abs. 4 Satz 1 LBG in Verbindung mit § 8 LRiG und nach § 14 Satz 3 LRiG zustehende Befugnis zur Entscheidung über den Ersatz von Sachschaden 1. im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit- auf die Präsidenten der Oberlandesgerichtefür die Präsidenten und Vizepräsidenten der Landgerichte und der Amtsgerichte sowie für die Richter, für die Beamten und für die ehrenamtlichen Richter des Oberlandesgerichts mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten,- auf die Generalstaatsanwältefür die Leiter der Staatsanwaltschaften und ihre ständigen Vertreter, für die Leiter der Zweigstellen Lörrach und Pforzheim sowie für die Beamten der Generalstaatsanwaltschaft mit Ausnahme des Generalstaatsanwalts und seines ständigen Vertreters,- auf die Präsidenten der Landgerichtefür die Richter, Beamten und ehrenamtlichen Richter des Landgerichts sowie der nachgeordneten Gerichte und Behörden mit Ausnahme der von einem Präsidenten geleiteten Amtsgerichte,- auf die Leitenden Oberstaatsanwälte bei den Staatsanwaltschaftenfür die Beamten der Staatsanwaltschaft einschließlich der Zweigstelle,- auf die Präsidenten der Amtsgerichtefür die Richter, Beamten und ehrenamtlichen Richter des Amtsgerichts; auf den Präsidenten des Amtsgerichts Stuttgart auch für die Beamten der Notariate im Bezirk sowie für die Notaranwärter während des Studiums an der Württembergischen Notarakademie,2. im Bereich der Fachhochschule Schwetzingen- Hochschule für Rechtspflege -- auf den Rektor der Fachhochschulefür die Beamten der Fachhochschule mit Ausnahme des Rektors und des Konrektors sowie für die Studierenden,3. im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit- auf den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofsfür die Präsidenten und Vizepräsidenten der Verwaltungsgerichte sowie für die Richter, für die Beamten und für die ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtshofs mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten,- auf die Präsidenten der Verwaltungsgerichtefür die Richter, Beamten und ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichts,4. im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit- auf den Präsidenten des Landessozialgerichtsfür die Leiter der Sozialgerichte und deren ständige Vertreter sowie für die Richter, für die Beamten und für die ehrenamtlichen Richter des Landessozialgerichts mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten,- auf die Leiter der Sozialgerichtefür die Richter, Beamten und ehrenamtlichen Richter des Sozialgerichts,5. im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit- auf den Präsidenten des Finanzgerichtsfür die Richter, für die Beamten und für die ehrenamtlichen Richter des Finanzgerichts mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten,6. im Bereich des Strafvollzugs- auf die Leiter der Justizvollzugsanstaltenfür die Beamten der Anstalt; für die Beamten bei der Jugendarrestanstalt- Göppingen auf den Leiter der Justizvollzugsanstalt Ulm,- Müllheim auf den Leiter der Justizvollzugsanstalt Freiburg,- Wiesloch auf den Leiter der Justizvollzugsanstalt Mannheim,- auf den Vollzugsleiter des Justizvollzugskrankenhausesfür die Beamten des Justizvollzugskrankenhauses mit Ausnahme des Ärztlichen Direktors,- auf den Leiter der Sozialtherapeutischen Anstaltfür die Beamten der Anstalt,- auf den Leiter der Justizvollzugsschulefür die Beamten der Justizvollzugsschule und für die zur Ausbildung abgeordneten Beamten,jeweils mit Ausnahme des Leiters und seines ständigen Vertreters.7. im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit- auf den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts. auf die Präsidenten dieser Gerichte.(4) Das Innenministerium überträgt die ihm nach § 102Abs. 4 Satz 1 LBG zustehende Befugnis zur Entscheidung über den Ersatz von Sachschaden für die Regierungsinspektoranwärter auf die Fachhochschule Ludwigsburg - Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen und die Fachhochschule Kehl - Hochschule für öffentliche Verwaltung.
Übertragung der Befugnisse auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge
§ 1 Übertragung der Befugnisse auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge(1) Die Ministerien übertragen jeweils die ihnen gemäß folgenden Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes zustehenden Befugnisse nach Maßgabe der Anlage: 1. § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 (Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung),2. § 44 Abs. 2 Satz 1 (Versagung von Unfallfürsorge),3. § 45 Abs. 3 Satz 2 (Anerkennung eines Dienstunfalls und Entscheidung, ob der Dienstunfall vorsätzlich herbeigeführt wurde) und4. § 49 Abs. 1 Satz 1 (Festsetzung der Versorgungsbezüge, Bestimmung der Person des Zahlungsempfängers). (2) Das Innenministerium überträgt die ihm zustehenden Befugnisse nach Absatz 1 Nr. 1 bis 4 für die Regierungsinspektoranwärter auf die Fachhochschule Ludwigsburg - Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen und die Fachhochschule Kehl - Hochschule für öffentliche Verwaltung. Das Innenministerium überträgt die ihm zustehenden Befugnisse nach § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1, § 44 Abs. 2 Satz 1 und § 49 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG für die übrigen Beamten seines Geschäftsbereichs auf das Regierungspräsidium Tübingen. (3) Die Befugnis nach § 49 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG umfaßt außer der Bestimmung der Person des Zahlungsempfängers nur die Festsetzung der Unfallfürsorgeleistungen nach §§ 32 bis 35 BeamtVG, auch in Verbindung mit § 31 Abs. 5 BeamtVG, sowie die Durchführung der Maßnahmen nach den Vorschriften über das Heilverfahren.
Anlage (zu § 1) Übertragendes Ministerium Behörde oder sonstige Stelle, auf die übertragen wird Personenkreis, für den übertragen wird 1 2 3 Beamte im Geschäftsbereich 1. Innenministerium 1.1 Regierungspräsidien 1.1 der Regierungspräsidien mit Ausnahme der Regierungspräsidenten und der Regierungsvizepräsidenten 1.2 Polizeipräsidium Stuttgart 1.2 des Polizeipräsidiums Stuttgart mit Ausnahme des Polizeipräsidenten und dessen Ständigen Vertreters 1.3 Bereitschaftspolizeipräsidium 1.3 des Bereitschaftspolizeipräsidiums mit Ausnahme des Direktors der Bereitschaftspolizei und dessen Ständigen Vertreters 1.4 Landeskriminalamt 1.4 des Landeskriminalamts mit Ausnahme des Präsidenten des Landeskriminalamts und dessen Ständigen Vertreters 1.5 Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule für Polizei 1.5 der Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule für Polizei mit Ausnahme des Rektors und des Prorektors 1.6 Akademie der Polizei 1.6 der Akademie der Polizei mit Ausnahme des Leiters der Akademie der Polizei und dessen Stellvertreter 1.7 Landesamt für Verfassungsschutz 1.7 des Landesamts für Verfassungsschutz mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz und dessen Stellvertreter 1.8 Landesfeuerwehrschule 1.8 der Landesfeuerwehrschule mit Ausnahme des Leiters der Landesfeuerwehrschule und dessen Stellvertreter1.9 Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg1.9 des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg mit Ausnahme des Direktors des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg und dessen Stellvertreter 2. Kultusministerium 2.1 Regierungspräsidien 2.1 der Regierungspräsidien einschließlich der Beamten der Seminare für Didaktik und Lehrerbildung, der Pädagogischen Fachseminare sowie des Fachseminars Sonderpädagogik 3. Wissenschaftsministerium 3.1 Universitäten 3.1 der Universitäten mit Ausnahme der Präsidenten, Rektoren und Kanzler der Universitäten 4. Justizministerium 4.1 Präsidenten der Oberlandesgerichte 4.1 der Oberlandesgerichte und Richter im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Präsidenten und der Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte 4.2 Präsident des Verwaltungsgerichtshofs 4.2 des Verwaltungsgerichtshofs und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofs 4.3 Präsident des Landessozialgerichts 4.3 des Landessozialgerichts und Richter im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landessozialgerichts 4.4 Präsident des Finanzgerichts 4.4 des Finanzgerichts und Richter im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Finanzgerichts 4.5 Präsident des Landesarbeitsgerichts 4.5 des Landesarbeitsgerichts und Richter im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts 5. Finanzministerium 5.1 Oberfinanzdirektion 5.1 der Oberfinanzdirektion mit Ausnahme des Oberfinanzpräsidenten und dessen Stellvertreter 5.2 Landesamt für Besoldung und Versorgung 5.2 des Landesamtes für Besoldung und Versorgung mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung und dessen Stellvertreter 5.3 Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg 5.3 des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg mit Ausnahme des Direktors des Landesbetriebs und dessen Stellvertreter 5.4 Statistisches Landesamt 5.4 des Statistischen Landesamtes mit Ausnahme des Präsidenten des Statistischen Landesamtes und dessen Stellvertreters 6. Wirtschaftsministerium 6.1 Regierungspräsidien 6.1 der Regierungspräsidien 7. Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 7.1 Regierungspräsidien 7.1 der Regierungspräsidien 7.2Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung7.2 des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung, einschließlich der Fachbeamten des vermessungstechnischen Dienstes bei den Landratsämtern, deren Planstellen im Einzelplan des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum veranschlagt sind, mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung und dessen Stellvertreters;7.3 (gestrichen) 8. Ministerium für Arbeit und Soziales 8.1 Regierungspräsidien 8.1 der Regierungspräsidien 9. Umweltministerium 9.1 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg 9.1 der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz mit Ausnahme des Präsidenten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz und dessen Stellvertreter 9.2 Regierungspräsidien 9.2 der Regierungspräsidien
Anlage (zu § 1) Übertragendes Ministerium Behörde oder sonstige Stelle, auf die übertragen wird Personenkreis, für den übertragen wird 1 2 3 Beamte im Geschäftsbereich 1. Innenministerium 1.1 Regierungspräsidien 1.1 der Regierungspräsidien mit Ausnahme der Regierungspräsidenten und der Regierungsvizepräsidenten 1.2 Polizeipräsidium Stuttgart 1.2 des Polizeipräsidiums Stuttgart mit Ausnahme des Polizeipräsidenten und dessen Ständigen Vertreters 1.3 Bereitschaftspolizeipräsidium 1.3 des Bereitschaftspolizeipräsidiums mit Ausnahme des Direktors der Bereitschaftspolizei und dessen Ständigen Vertreters 1.4 Landeskriminalamt 1.4 des Landeskriminalamts mit Ausnahme des Präsidenten des Landeskriminalamts und dessen Ständigen Vertreters 1.5 Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule für Polizei 1.5 der Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule für Polizei mit Ausnahme des Rektors und des Prorektors 1.6 Akademie der Polizei 1.6 der Akademie der Polizei mit Ausnahme des Leiters der Akademie der Polizei und dessen Stellvertreter 1.7 Landesamt für Verfassungsschutz 1.7 des Landesamts für Verfassungsschutz mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz und dessen Stellvertreter 1.8 Landesfeuerwehrschule 1.8 der Landesfeuerwehrschule mit Ausnahme des Leiters der Landesfeuerwehrschule und dessen Stellvertreter1.9 Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg1.9 des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg mit Ausnahme des Direktors des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg und dessen Stellvertreter 2. Kultusministerium 2.1 Regierungspräsidien 2.1 der Regierungspräsidien einschließlich der Beamten der Seminare für Didaktik und Lehrerbildung, der Pädagogischen Fachseminare sowie des Fachseminars Sonderpädagogik 3. Wissenschaftsministerium 3.1 Vorstandsvorsitzende der Hochschulen 3.1 der Hochschulen mit Ausnahme der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder 3.2 Präsident des Landesarchivs3.2 des Landesarchivs mit Ausnahme des Präsidenten des Landesarchivs und seines Stellvertreters3.3 Leiter der Landesbibliotheken3.3 der Landesbibliotheken mit Ausnahme der Leiter der Landesbibliotheken und deren Stellvertreter. 4. Justizministerium 4.1 Präsidenten der Oberlandesgerichte 4.1 der Oberlandesgerichte und Richter im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Präsidenten und der Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte 4.2 Präsident des Verwaltungsgerichtshofs 4.2 des Verwaltungsgerichtshofs und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofs 4.3 Präsident des Landessozialgerichts 4.3 des Landessozialgerichts und Richter im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landessozialgerichts 4.4 Präsident des Finanzgerichts 4.4 des Finanzgerichts und Richter im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Finanzgerichts 4.5 Präsident des Landesarbeitsgerichts 4.5 des Landesarbeitsgerichts und Richter im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts 5. Finanzministerium 5.1 Oberfinanzdirektion 5.1 der Oberfinanzdirektion mit Ausnahme des Oberfinanzpräsidenten und dessen Stellvertreter 5.2 Landesamt für Besoldung und Versorgung 5.2 des Landesamtes für Besoldung und Versorgung mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung und dessen Stellvertreter 5.3 Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg 5.3 des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg mit Ausnahme des Direktors des Landesbetriebs und dessen Stellvertreter 5.4 Statistisches Landesamt 5.4 des Statistischen Landesamtes mit Ausnahme des Präsidenten des Statistischen Landesamtes und dessen Stellvertreters 6. Wirtschaftsministerium 6.1 Regierungspräsidien 6.1 der Regierungspräsidien 7. Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 7.1 Regierungspräsidien 7.1 der Regierungspräsidien 7.2Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung7.2 des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung, einschließlich der Fachbeamten des vermessungstechnischen Dienstes bei den Landratsämtern, deren Planstellen im Einzelplan des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum veranschlagt sind, mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung und dessen Stellvertreters;7.3 (gestrichen) 8. Ministerium für Arbeit und Soziales 8.1 Regierungspräsidien 8.1 der Regierungspräsidien 9. Umweltministerium 9.1 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg 9.1 der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz mit Ausnahme des Präsidenten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz und dessen Stellvertreter 9.2 Regierungspräsidien 9.2 der Regierungspräsidien
Übertragung der Befugnisse auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge
§ 1 Übertragung der Befugnisse auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge(1) Die Ministerien übertragen jeweils die ihnen gemäß folgenden Bestimmungen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg (LBeamtVGBW) zustehenden Befugnisse nach Maßgabe der Anlage: 1. § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 (Festsetzung der Versorgungsbezüge, Bestimmung der Person des Zahlungsempfängers),2.§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung),3.§ 61 Abs. 2 Satz 1 (Versagung von Unfallfürsorge) und4.§ 62 Abs. 3 Satz 2 (Anerkennung eines Dienstunfalls und Entscheidung, ob der Dienstunfall vorsätzlich herbeigeführt wurde). (2) Das Innenministerium überträgt die ihm zustehenden Befugnisse nach Absatz 1 Nr. 1 bis 4 für die Regierungsinspektoranwärter auf die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg und die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl. Das Innenministerium überträgt die ihm zustehenden Befugnisse nach Absatz 1 Nr. 1 bis 3 für die übrigen Beamten seines Geschäftsbereichs auf das Regierungspräsidium Tübingen. (3) Die Befugnis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 LBeamtVGBW umfasst außer der Bestimmung der Person des Zahlungsempfängers nur die Festsetzung der Unfallfürsorgeleistungen nach §§ 47 bis 50 LBeamtVGBW, auch in Verbindung mit § 45 Abs. 5 LBeamtVGBW, sowie die Durchführung der Maßnahmen nach den Vorschriften über das Heilverfahren.
(aufgehoben)
§ 2(aufgehoben)
Anlage (zu § 1) Übertragendes Ministerium Behörde oder sonstige Stelle, auf die übertragen wird Personenkreis, für den übertragen wird 1 2 3 Beamte im Geschäftsbereich 1. Innenministerium 1.1 Regierungspräsidien 1.1 der Regierungspräsidien mit Ausnahme der Regierungspräsidenten und der Regierungsvizepräsidenten 1.2 Polizeipräsidium Stuttgart 1.2 des Polizeipräsidiums Stuttgart mit Ausnahme des Polizeipräsidenten und dessen Ständigen Vertreters 1.3 Bereitschaftspolizeipräsidium 1.3 des Bereitschaftspolizeipräsidiums mit Ausnahme des Direktors der Bereitschaftspolizei und dessen Ständigen Vertreters 1.4 Landeskriminalamt 1.4 des Landeskriminalamts mit Ausnahme des Präsidenten des Landeskriminalamts und dessen Ständigen Vertreters 1.5 Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule für Polizei 1.5 der Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule für Polizei mit Ausnahme des Rektors und des Prorektors 1.6 Akademie der Polizei 1.6 der Akademie der Polizei mit Ausnahme des Leiters der Akademie der Polizei und dessen Stellvertreter 1.7 Landesamt für Verfassungsschutz 1.7 des Landesamts für Verfassungsschutz mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz und dessen Stellvertreter 1.8 Landesfeuerwehrschule 1.8 der Landesfeuerwehrschule mit Ausnahme des Leiters der Landesfeuerwehrschule und dessen Stellvertreter1.9 Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg1.9 des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg mit Ausnahme des Direktors des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg und dessen Stellvertreter 2. Kultusministerium 2.1 Regierungspräsidien 2.1 der Regierungspräsidien einschließlich der Beamten der Seminare für Didaktik und Lehrerbildung, der Pädagogischen Fachseminare sowie des Fachseminars Sonderpädagogik 3. Wissenschaftsministerium 3.1 Vorstandsvorsitzende der Hochschulen 3.1 der Hochschulen mit Ausnahme der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder 3.2 Präsident des Landesarchivs3.2 des Landesarchivs mit Ausnahme des Präsidenten des Landesarchivs und seines Stellvertreters3.3 Leiter der Landesbibliotheken3.3 der Landesbibliotheken mit Ausnahme der Leiter der Landesbibliotheken und deren Stellvertreter. 4. Justizministerium 4.1 Präsidenten der Oberlandesgerichte 4.1 der Oberlandesgerichte und Richter im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Präsidenten und der Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte 4.2 Präsident des Verwaltungsgerichtshofs 4.2 des Verwaltungsgerichtshofs und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofs 4.3 Präsident des Landessozialgerichts 4.3 des Landessozialgerichts und Richter im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landessozialgerichts 4.4 Präsident des Finanzgerichts 4.4 des Finanzgerichts und Richter im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Finanzgerichts 4.5 Präsident des Landesarbeitsgerichts 4.5 des Landesarbeitsgerichts und Richter im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts 5. Finanz- und Wirtschaftsministerium 5.1 Regierungspräsidien 5.1 der Regierungspräsidien 5.2 Oberfinanzdirektion 5.2 der Oberfinanzdirektion mit Ausnahme des Oberfinanzpräsidenten und dessen Stellvertreter 5.3 Landesamt für Besoldung und Versorgung 5.3 des Landesamtes für Besoldung und Versorgung mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung und dessen Stellvertreter 5.4 Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg 5.4 des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg mit Ausnahme des Direktors des Landesbetriebs und dessen Stellvertreter 5.5 Statistisches Landesamt 5.5 des Statistischen Landesamtes mit Ausnahme des Präsidenten des Statistischen Landesamtes und dessen Stellvertreters 6. gestrichen 7. Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 7.1 Regierungspräsidien 7.1 der Regierungspräsidien 7.2 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung7.2 des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung, einschließlich der Fachbeamten des vermessungstechnischen Dienstes bei den Landratsämtern, deren Planstellen im Einzelplan des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veranschlagt sind, mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung und dessen Stellvertreters;7.3 (gestrichen) 8. Sozialministerium 8.1 Regierungspräsidien 8.1 der Regierungspräsidien 9. Umweltministerium 9.1 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg 9.1 der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz mit Ausnahme des Präsidenten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz und dessen Stellvertreter 9.2 Regierungspräsidien 9.2 der Regierungspräsidien
Anlage (zu § 1) Übertragendes Ministerium Behörde oder sonstige Stelle, auf die übertragen wird Personenkreis, für den übertragen wird 1 2 3 Beamte im Geschäftsbereich 1. Innenministerium 1.1 Regierungspräsidien 1.1 der Regierungspräsidien mit Ausnahme der Regierungspräsidenten und der Regierungsvizepräsidenten 1.2 Regionale Polizeipräsidien 1.2 der Polizeipräsidien mit Ausnahme der Polizeipräsidenten und der Polizeivizepräsidenten 1.3 Polizeipräsidium Einsatz 1.3 des Polizeipräsidiums mit Ausnahme des Polizeipräsidenten und des Polizeivizepräsidenten 1.4 Landeskriminalamt 1.4 des Landeskriminalamts mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten 1.5 Hochschule für Polizei Baden-Württemberg 1.5 der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten, des Prorektors und des Vizepräsidenten 1.6 Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei 1.6 des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten 1.7 Landesamt für Verfassungsschutz 1.7 des Landesamts für Verfassungsschutz mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz und dessen Stellvertreter 1.8 Landesfeuerwehrschule 1.8 der Landesfeuerwehrschule mit Ausnahme des Leiters der Landesfeuerwehrschule und dessen Stellvertreter1.9 Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg1.9 des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg mit Ausnahme des Direktors des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg und dessen Stellvertreter 2. Kultusministerium 2.1 Regierungspräsidien 2.1 der Regierungspräsidien einschließlich der Beamten der Seminare für Didaktik und Lehrerbildung, der Pädagogischen Fachseminare sowie des Fachseminars Sonderpädagogik 3. Wissenschaftsministerium 3.1 Vorstandsvorsitzende der Hochschulen 3.1 der Hochschulen mit Ausnahme der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder 3.2 Präsident des Landesarchivs3.2 des Landesarchivs mit Ausnahme des Präsidenten des Landesarchivs und seines Stellvertreters3.3 Leiter der Landesbibliotheken3.3 der Landesbibliotheken mit Ausnahme der Leiter der Landesbibliotheken und deren Stellvertreter. 4. Justizministerium 4.1 Präsidenten der Oberlandesgerichte 4.1 der Oberlandesgerichte und Richter im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Präsidenten und der Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte 4.2 Präsident des Verwaltungsgerichtshofs 4.2 des Verwaltungsgerichtshofs und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofs 4.3 Präsident des Landessozialgerichts 4.3 des Landessozialgerichts und Richter im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landessozialgerichts 4.4 Präsident des Finanzgerichts 4.4 des Finanzgerichts und Richter im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Finanzgerichts 4.5 Präsident des Landesarbeitsgerichts 4.5 des Landesarbeitsgerichts und Richter im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts 5. Finanz- und Wirtschaftsministerium 5.1 Regierungspräsidien 5.1 der Regierungspräsidien 5.2 Oberfinanzdirektion 5.2 der Oberfinanzdirektion mit Ausnahme des Oberfinanzpräsidenten und dessen Stellvertreter 5.3 Landesamt für Besoldung und Versorgung 5.3 des Landesamtes für Besoldung und Versorgung mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung und dessen Stellvertreter 5.4 Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg 5.4 des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg mit Ausnahme des Direktors des Landesbetriebs und dessen Stellvertreter 5.5 Statistisches Landesamt 5.5 des Statistischen Landesamtes mit Ausnahme des Präsidenten des Statistischen Landesamtes und dessen Stellvertreters 6. gestrichen 7. Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 7.1 Regierungspräsidien 7.1 der Regierungspräsidien 7.2 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung7.2 des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung, einschließlich der Fachbeamten des vermessungstechnischen Dienstes bei den Landratsämtern, deren Planstellen im Einzelplan des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veranschlagt sind, mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung und dessen Stellvertreters;7.3 (gestrichen) 8. Sozialministerium 8.1 Regierungspräsidien 8.1 der Regierungspräsidien 9. Umweltministerium 9.1 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg 9.1 der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz mit Ausnahme des Präsidenten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz und dessen Stellvertreter 9.2 Regierungspräsidien 9.2 der Regierungspräsidien
Anlage (zu § 1) Übertragendes Ministerium Behörde oder sonstige Stelle, auf die übertragen wird Personenkreis, für den übertragen wird 1 2 3 Beamte im Geschäftsbereich 1. Innenministerium 1.1 Regierungspräsidien 1.1 der Regierungspräsidien mit Ausnahme der Regierungspräsidenten und der Regierungsvizepräsidenten 1.2 Regionale Polizeipräsidien 1.2 der Polizeipräsidien mit Ausnahme der Polizeipräsidenten und der Polizeivizepräsidenten 1.3 Polizeipräsidium Einsatz 1.3 des Polizeipräsidiums mit Ausnahme des Polizeipräsidenten und des Polizeivizepräsidenten 1.4 Landeskriminalamt 1.4 des Landeskriminalamts mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten 1.5 Hochschule für Polizei Baden-Württemberg 1.5 der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten, des Prorektors und des Vizepräsidenten 1.6 Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei 1.6 des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten 1.7 Landesamt für Verfassungsschutz 1.7 des Landesamts für Verfassungsschutz mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz und dessen Stellvertreter 1.8 Landesfeuerwehrschule 1.8 der Landesfeuerwehrschule mit Ausnahme des Leiters der Landesfeuerwehrschule und dessen Stellvertreter1.9 Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg1.9 des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg mit Ausnahme des Direktors des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg und dessen Stellvertreter 2. Kultusministerium 2.1 Regierungspräsidien 2.1 der Regierungspräsidien einschließlich der Beamten der Seminare für Didaktik und Lehrerbildung, der Pädagogischen Fachseminare sowie des Fachseminars Sonderpädagogik 3. Wissenschaftsministerium 3.1 Vorstandsvorsitzende der Hochschulen 3.1 der Hochschulen mit Ausnahme der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder 3.2 Präsident des Landesarchivs3.2 des Landesarchivs mit Ausnahme des Präsidenten des Landesarchivs und seines Stellvertreters3.3 Leiter der Landesbibliotheken3.3 der Landesbibliotheken mit Ausnahme der Leiter der Landesbibliotheken und deren Stellvertreter. 4. Justizministerium 4.1 Präsidenten der Oberlandesgerichte 4.1 der Oberlandesgerichte und Richter im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Präsidenten und der Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte 4.2 Präsident des Verwaltungsgerichtshofs 4.2 des Verwaltungsgerichtshofs und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofs 4.3 Präsident des Landessozialgerichts 4.3 des Landessozialgerichts und Richter im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landessozialgerichts 4.4 Präsident des Finanzgerichts 4.4 des Finanzgerichts und Richter im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Finanzgerichts 4.5 Präsident des Landesarbeitsgerichts 4.5 des Landesarbeitsgerichts und Richter im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts 5. Finanz- und Wirtschaftsministerium 5.1 Regierungspräsidien 5.1 der Regierungspräsidien 5.2 Oberfinanzdirektion 5.2 der Oberfinanzdirektion mit Ausnahme des Oberfinanzpräsidenten und dessen Stellvertreter 5.3 Landesamt für Besoldung und Versorgung 5.3 des Landesamtes für Besoldung und Versorgung mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung und dessen Stellvertreter 5.4 Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg 5.4 des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg mit Ausnahme des Direktors des Landesbetriebs und dessen Stellvertreter 5.5 Statistisches Landesamt 5.5 des Statistischen Landesamtes mit Ausnahme des Präsidenten des Statistischen Landesamtes und dessen Stellvertreters 6. gestrichen 7. Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 7.1 Regierungspräsidien 7.1 der Regierungspräsidien 7.2 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung7.2 des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung, einschließlich der Fachbeamten des vermessungstechnischen Dienstes bei den Landratsämtern, deren Planstellen im Einzelplan des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veranschlagt sind, mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung und dessen Stellvertreters;7.3 Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald7.3 der Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald 8. Sozialministerium 8.1 Regierungspräsidien 8.1 der Regierungspräsidien 9. Umweltministerium 9.1 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg 9.1 der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz mit Ausnahme des Präsidenten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz und dessen Stellvertreter 9.2 Regierungspräsidien 9.2 der Regierungspräsidien
Anlage (zu § 1) Übertragendes Ministerium Behörde oder sonstige Stelle, auf die übertragen wird Personenkreis, für den übertragen wird 1 2 3 Beamte im Geschäftsbereich 1. Innenministerium 1.1 Regierungspräsidien 1.1 der Regierungspräsidien mit Ausnahme der Regierungspräsidenten und der Regierungsvizepräsidenten 1.2 Regionale Polizeipräsidien 1.2 der Polizeipräsidien mit Ausnahme der Polizeipräsidenten und der Polizeivizepräsidenten 1.3 Polizeipräsidium Einsatz 1.3 des Polizeipräsidiums mit Ausnahme des Polizeipräsidenten und des Polizeivizepräsidenten 1.4 Landeskriminalamt 1.4 des Landeskriminalamts mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten 1.5 Hochschule für Polizei Baden-Württemberg 1.5 der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten, des Prorektors und des Vizepräsidenten 1.6 Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei 1.6 des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten 1.7 Landesamt für Verfassungsschutz 1.7 des Landesamts für Verfassungsschutz mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz und dessen Stellvertreter 1.8 Landesfeuerwehrschule 1.8 der Landesfeuerwehrschule mit Ausnahme des Leiters der Landesfeuerwehrschule und dessen Stellvertreter1.9 Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg1.9 der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten der IT Baden-Württemberg und dessen Stellvertreter 2. Kultusministerium 2.1 Regierungspräsidien 2.1 der Regierungspräsidien einschließlich der Beamten der Seminare für Didaktik und Lehrerbildung, der Pädagogischen Fachseminare sowie des Fachseminars Sonderpädagogik 3. Wissenschaftsministerium 3.1 Vorstandsvorsitzende der Hochschulen 3.1 der Hochschulen mit Ausnahme der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder 3.2 Präsident des Landesarchivs3.2 des Landesarchivs mit Ausnahme des Präsidenten des Landesarchivs und seines Stellvertreters3.3 Leiter der Landesbibliotheken3.3 der Landesbibliotheken mit Ausnahme der Leiter der Landesbibliotheken und deren Stellvertreter. 4. Justizministerium 4.1 Präsidenten der Oberlandesgerichte 4.1 der Oberlandesgerichte und Richter im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Präsidenten und der Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte 4.2 Präsident des Verwaltungsgerichtshofs 4.2 des Verwaltungsgerichtshofs und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofs 4.3 Präsident des Landessozialgerichts 4.3 des Landessozialgerichts und Richter im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landessozialgerichts 4.4 Präsident des Finanzgerichts 4.4 des Finanzgerichts und Richter im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Finanzgerichts 4.5 Präsident des Landesarbeitsgerichts 4.5 des Landesarbeitsgerichts und Richter im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts 5. Finanz- und Wirtschaftsministerium 5.1 Regierungspräsidien 5.1 der Regierungspräsidien 5.2 Oberfinanzdirektion 5.2 der Oberfinanzdirektion mit Ausnahme des Oberfinanzpräsidenten und dessen Stellvertreter 5.3 Landesamt für Besoldung und Versorgung 5.3 des Landesamtes für Besoldung und Versorgung mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung und dessen Stellvertreter 5.4 Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg 5.4 des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg mit Ausnahme des Direktors des Landesbetriebs und dessen Stellvertreter 5.5 Statistisches Landesamt 5.5 des Statistischen Landesamtes mit Ausnahme des Präsidenten des Statistischen Landesamtes und dessen Stellvertreters 6. gestrichen 7. Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 7.1 Regierungspräsidien 7.1 der Regierungspräsidien 7.2 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung7.2 des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung, einschließlich der Fachbeamten des vermessungstechnischen Dienstes bei den Landratsämtern, deren Planstellen im Einzelplan des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veranschlagt sind, mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung und dessen Stellvertreters;7.3 Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald7.3 der Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald 8. Sozialministerium 8.1 Regierungspräsidien 8.1 der Regierungspräsidien 9. Umweltministerium 9.1 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg 9.1 der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz mit Ausnahme des Präsidenten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz und dessen Stellvertreter 9.2 Regierungspräsidien 9.2 der Regierungspräsidien
Anlage (zu § 1) Übertragendes Ministerium Behörde oder sonstige Stelle, auf die übertragen wird Personenkreis, für den übertragen wird 1 2 3 Beamte im Geschäftsbereich 1. Innenministerium 1.1 Regierungspräsidien 1.1 der Regierungspräsidien mit Ausnahme der Regierungspräsidenten und der Regierungsvizepräsidenten 1.2 Regionale Polizeipräsidien 1.2 der Polizeipräsidien mit Ausnahme der Polizeipräsidenten und der Polizeivizepräsidenten 1.3 Polizeipräsidium Einsatz 1.3 des Polizeipräsidiums mit Ausnahme des Polizeipräsidenten und des Polizeivizepräsidenten 1.4 Landeskriminalamt 1.4 des Landeskriminalamts mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten 1.5 Hochschule für Polizei Baden-Württemberg 1.5 der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten, des Prorektors und des Vizepräsidenten 1.6 Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei 1.6 des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten 1.7 Landesamt für Verfassungsschutz 1.7 des Landesamts für Verfassungsschutz mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz und dessen Stellvertreter 1.8 Landesfeuerwehrschule 1.8 der Landesfeuerwehrschule mit Ausnahme des Leiters der Landesfeuerwehrschule und dessen Stellvertreter1.9 Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg1.9 der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten der IT Baden-Württemberg und dessen Stellvertreter 2. Kultusministerium 2.1 Regierungspräsidien 2.1 der Regierungspräsidien einschließlich der Beamten der Seminare für Didaktik und Lehrerbildung, der Pädagogischen Fachseminare sowie des Fachseminars Sonderpädagogik 3. Wissenschaftsministerium 3.1 Vorstandsvorsitzende der Hochschulen 3.1 der Hochschulen mit Ausnahme der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder 3.2 Präsident des Landesarchivs3.2 des Landesarchivs mit Ausnahme des Präsidenten des Landesarchivs und seines Stellvertreters3.3 Leiter der Landesbibliotheken3.3 der Landesbibliotheken mit Ausnahme der Leiter der Landesbibliotheken und deren Stellvertreter. 4. Justizministerium 4.1 Präsidenten der Oberlandesgerichte 4.1 der Oberlandesgerichte und Richter im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Präsidenten und der Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte 4.2 Präsident des Verwaltungsgerichtshofs 4.2 des Verwaltungsgerichtshofs und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofs 4.3 Präsident des Landessozialgerichts 4.3 des Landessozialgerichts und Richter im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landessozialgerichts 4.4 Präsident des Finanzgerichts 4.4 des Finanzgerichts und Richter im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Finanzgerichts 4.5 Präsident des Landesarbeitsgerichts 4.5 des Landesarbeitsgerichts und Richter im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts 5. Finanzministerium 5.1 Oberfinanzdirektion 5.1 der Oberfinanzdirektion mit Ausnahme des Oberfinanzpräsidenten und dessen Stellvertreter 5.2 Landesamt für Besoldung und Versorgung 5.2 des Landesamtes für Besoldung und Versorgung mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung und dessen Stellvertreter 5.3 Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg 5.3 des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg mit Ausnahme des Direktors des Landesbetriebs und dessen Stellvertreter 5.4 Statistisches Landesamt 5.4 des Statistischen Landesamtes mit Ausnahme des Präsidenten des Statistischen Landesamtes und dessen Stellvertreters 6. Wirtschaftsministerium 6.1 Regierungspräsidien 6.1 der Regierungspräsidien 7. Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 7.1 Regierungspräsidien 7.1 der Regierungspräsidien 7.2 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung7.2 des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung, einschließlich der Fachbeamten des vermessungstechnischen Dienstes bei den Landratsämtern, deren Planstellen im Einzelplan des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veranschlagt sind, mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung und dessen Stellvertreters;7.3 Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald7.3 der Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald 8. Sozialministerium 8.1 Regierungspräsidien 8.1 der Regierungspräsidien 9. Umweltministerium 9.1 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg 9.1 der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz mit Ausnahme des Präsidenten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz und dessen Stellvertreter 9.2 Regierungspräsidien 9.2 der Regierungspräsidien
Anlage (zu § 1) Übertragendes Ministerium Behörde oder sonstige Stelle, auf die übertragen wird Personenkreis, für den übertragen wird 1 2 3 Beamte im Geschäftsbereich 1. Innenministerium 1.1 Regierungspräsidien 1.1 der Regierungspräsidien mit Ausnahme der Regierungspräsidenten und der Regierungsvizepräsidenten 1.2 Regionale Polizeipräsidien 1.2 der Polizeipräsidien mit Ausnahme der Polizeipräsidenten und der Polizeivizepräsidenten 1.3 Polizeipräsidium Einsatz 1.3 des Polizeipräsidiums mit Ausnahme des Polizeipräsidenten und des Polizeivizepräsidenten 1.4 Landeskriminalamt 1.4 des Landeskriminalamts mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten 1.5 Hochschule für Polizei Baden-Württemberg 1.5 der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten, des Prorektors und des Vizepräsidenten 1.6 Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei 1.6 des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten 1.7 Landesamt für Verfassungsschutz 1.7 des Landesamts für Verfassungsschutz mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz und dessen Stellvertreter 1.8 Landesfeuerwehrschule 1.8 der Landesfeuerwehrschule mit Ausnahme des Leiters der Landesfeuerwehrschule und dessen Stellvertreter1.9 Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg1.9 der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten der IT Baden-Württemberg und dessen Stellvertreter 2. Kultusministerium 2.1 Regierungspräsidien 2.1 der Regierungspräsidien einschließlich der Beamten der Seminare für Didaktik und Lehrerbildung, der Pädagogischen Fachseminare sowie des Fachseminars Sonderpädagogik 3. Wissenschaftsministerium 3.1 Vorstandsvorsitzende der Hochschulen 3.1 der Hochschulen mit Ausnahme der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder 3.2 Präsident des Landesarchivs3.2 des Landesarchivs mit Ausnahme des Präsidenten des Landesarchivs und seines Stellvertreters3.3 Leiter der Landesbibliotheken3.3 der Landesbibliotheken mit Ausnahme der Leiter der Landesbibliotheken und deren Stellvertreter. 4. Justizministerium 4.1 Präsidenten der Oberlandesgerichte 4.1 der Oberlandesgerichte und Richter im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Präsidenten und der Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte 4.2 Präsident des Verwaltungsgerichtshofs 4.2 des Verwaltungsgerichtshofs und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofs 4.3 Präsident des Landessozialgerichts 4.3 des Landessozialgerichts und Richter im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landessozialgerichts 4.4 Präsident des Finanzgerichts 4.4 des Finanzgerichts und Richter im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Finanzgerichts 4.5 Präsident des Landesarbeitsgerichts 4.5 des Landesarbeitsgerichts und Richter im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts 5. Finanzministerium 5.1 Oberfinanzdirektion 5.1 der Oberfinanzdirektion mit Ausnahme des Oberfinanzpräsidenten und dessen Stellvertreter 5.2 Landesamt für Besoldung und Versorgung 5.2 des Landesamtes für Besoldung und Versorgung mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung und dessen Stellvertreter 5.3 Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg 5.3 des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg mit Ausnahme des Direktors des Landesbetriebs und dessen Stellvertreter 5.4 Statistisches Landesamt 5.4 des Statistischen Landesamtes mit Ausnahme des Präsidenten des Statistischen Landesamtes und dessen Stellvertreters 6. Wirtschaftsministerium 6.1 Regierungspräsidien 6.1 der Regierungspräsidien 7. Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 7.1 Regierungspräsidien 7.1 der Regierungspräsidien 7.2 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung7.2 des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung, einschließlich der Fachbeamten des vermessungstechnischen Dienstes bei den Landratsämtern, deren Planstellen im Einzelplan des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veranschlagt sind, mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung und dessen Stellvertreters; 8. Sozialministerium 8.1 Regierungspräsidien 8.1 der Regierungspräsidien 9. Umweltministerium 9.1 Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg 9.1 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und dessen Stellvertreter 9.2 Regierungspräsidien 9.2 der Regierungspräsidien 9.3 Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald9.3 Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald
Anlage (zu § 1) Übertragendes Ministerium Behörde oder sonstige Stelle, auf die übertragen wird Personenkreis, für den übertragen wird 1 2 3 Beamte im Geschäftsbereich 1. Innenministerium 1.1 Regierungspräsidien 1.1 der Regierungspräsidien mit Ausnahme der Regierungspräsidenten und der Regierungsvizepräsidenten 1.2 Regionale Polizeipräsidien 1.2 der Polizeipräsidien mit Ausnahme der Polizeipräsidenten und der Polizeivizepräsidenten 1.3 Polizeipräsidium Einsatz 1.3 des Polizeipräsidiums mit Ausnahme des Polizeipräsidenten und des Polizeivizepräsidenten 1.4 Landeskriminalamt 1.4 des Landeskriminalamts mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten 1.5 Hochschule für Polizei Baden-Württemberg 1.5 der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten, des Prorektors und des Vizepräsidenten 1.6 Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei 1.6 des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten 1.7 Landesamt für Verfassungsschutz 1.7 des Landesamts für Verfassungsschutz mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz und dessen Stellvertreter 1.8 Landesfeuerwehrschule 1.8 der Landesfeuerwehrschule mit Ausnahme des Leiters der Landesfeuerwehrschule und dessen Stellvertreter1.9 Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg1.9 der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten der IT Baden-Württemberg und dessen Stellvertreter 2. Kultusministerium 2.1 Regierungspräsidien 2.1 Regierungspräsidien 2.2 Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) 2.2 ZSL mit Ausnahme des Präsidenten des ZSL und dessen Stellvertreter und Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte 3. Wissenschaftsministerium 3.1 Vorstandsvorsitzende der Hochschulen 3.1 der Hochschulen mit Ausnahme der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder 3.2 Präsident des Landesarchivs3.2 des Landesarchivs mit Ausnahme des Präsidenten des Landesarchivs und seines Stellvertreters3.3 Leiter der Landesbibliotheken3.3 der Landesbibliotheken mit Ausnahme der Leiter der Landesbibliotheken und deren Stellvertreter. 4. Justizministerium 4.1 Präsidenten der Oberlandesgerichte 4.1 der Oberlandesgerichte und Richter im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Präsidenten und der Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte 4.2 Präsident des Verwaltungsgerichtshofs 4.2 des Verwaltungsgerichtshofs und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofs 4.3 Präsident des Landessozialgerichts 4.3 des Landessozialgerichts und Richter im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landessozialgerichts 4.4 Präsident des Finanzgerichts 4.4 des Finanzgerichts und Richter im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Finanzgerichts 4.5 Präsident des Landesarbeitsgerichts 4.5 des Landesarbeitsgerichts und Richter im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts 5. Finanzministerium 5.1 Oberfinanzdirektion 5.1 der Oberfinanzdirektion mit Ausnahme des Oberfinanzpräsidenten und dessen Stellvertreter 5.2 Landesamt für Besoldung und Versorgung 5.2 des Landesamtes für Besoldung und Versorgung mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung und dessen Stellvertreter 5.3 Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg 5.3 des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg mit Ausnahme des Direktors des Landesbetriebs und dessen Stellvertreter 5.4 Statistisches Landesamt 5.4 des Statistischen Landesamtes mit Ausnahme des Präsidenten des Statistischen Landesamtes und dessen Stellvertreters 6. Wirtschaftsministerium 6.1 Regierungspräsidien 6.1 der Regierungspräsidien 7. Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 7.1 Regierungspräsidien 7.1 der Regierungspräsidien 7.2 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung7.2 des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung, einschließlich der Fachbeamten des vermessungstechnischen Dienstes bei den Landratsämtern, deren Planstellen im Einzelplan des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veranschlagt sind, mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung und dessen Stellvertreters; 8. Sozialministerium 8.1 Regierungspräsidien 8.1 der Regierungspräsidien 9. Umweltministerium 9.1 Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg 9.1 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und dessen Stellvertreter 9.2 Regierungspräsidien 9.2 der Regierungspräsidien 9.3 Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald9.3 Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald
Anlage (zu § 1) Übertragendes Ministerium Behörde oder sonstige Stelle, auf die übertragen wird Personenkreis, für den übertragen wird 1 2 3 Beamte im Geschäftsbereich 1. Innenministerium 1.1 Regierungspräsidien 1.1 der Regierungspräsidien mit Ausnahme der Regierungspräsidenten und der Regierungsvizepräsidenten 1.2 Regionale Polizeipräsidien 1.2 der Polizeipräsidien mit Ausnahme der Polizeipräsidenten und der Polizeivizepräsidenten 1.3 Polizeipräsidium Einsatz 1.3 des Polizeipräsidiums mit Ausnahme des Polizeipräsidenten und des Polizeivizepräsidenten 1.4 Landeskriminalamt 1.4 des Landeskriminalamts mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten 1.5 Hochschule für Polizei Baden-Württemberg 1.5 der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten, des Prorektors und des Vizepräsidenten 1.6 Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei 1.6 des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten 1.7 Landesamt für Verfassungsschutz 1.7 des Landesamts für Verfassungsschutz mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz und dessen Stellvertreter 1.8 Landesfeuerwehrschule 1.8 der Landesfeuerwehrschule mit Ausnahme des Leiters der Landesfeuerwehrschule und dessen Stellvertreter 1.9 Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg 1.9 der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten der IT Baden-Württemberg und dessen Stellvertreter 1.10 Cybersicherheitsagentur 1.10 der Cybersicherheitsagentur mit Ausnahme des Präsidenten der Cybersicherheitsagentur und dessen Stellvertreter 2. Kultusministerium 2.1 Regierungspräsidien 2.1 Regierungspräsidien 2.2 Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) 2.2 ZSL mit Ausnahme des Präsidenten des ZSL und dessen Stellvertreter und Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte 3. Wissenschaftsministerium 3.1 Vorstandsvorsitzende der Hochschulen 3.1 der Hochschulen mit Ausnahme der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder 3.2 Präsident des Landesarchivs3.2 des Landesarchivs mit Ausnahme des Präsidenten des Landesarchivs und seines Stellvertreters3.3 Leiter der Landesbibliotheken3.3 der Landesbibliotheken mit Ausnahme der Leiter der Landesbibliotheken und deren Stellvertreter. 4. Justizministerium 4.1 Präsidenten der Oberlandesgerichte 4.1 der Oberlandesgerichte und Richter im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Präsidenten und der Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte 4.2 Präsident des Verwaltungsgerichtshofs 4.2 des Verwaltungsgerichtshofs und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofs 4.3 Präsident des Landessozialgerichts 4.3 des Landessozialgerichts und Richter im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landessozialgerichts 4.4 Präsident des Finanzgerichts 4.4 des Finanzgerichts und Richter im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Finanzgerichts 4.5 Präsident des Landesarbeitsgerichts 4.5 des Landesarbeitsgerichts und Richter im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts 5. Finanzministerium 5.1 Oberfinanzdirektion 5.1 der Oberfinanzdirektion mit Ausnahme des Oberfinanzpräsidenten und dessen Stellvertreter 5.2 Landesamt für Besoldung und Versorgung 5.2 des Landesamtes für Besoldung und Versorgung mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung und dessen Stellvertreter 5.3 Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg 5.3 des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg mit Ausnahme des Direktors des Landesbetriebs und dessen Stellvertreter 5.4 Statistisches Landesamt 5.4 des Statistischen Landesamtes mit Ausnahme des Präsidenten des Statistischen Landesamtes und dessen Stellvertreters 6. Wirtschaftsministerium 6.1 Regierungspräsidien 6.1 der Regierungspräsidien 7. Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 7.1 Regierungspräsidien 7.1 der Regierungspräsidien 7.2 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung7.2 des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung, einschließlich der Fachbeamten des vermessungstechnischen Dienstes bei den Landratsämtern, deren Planstellen im Einzelplan des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veranschlagt sind, mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung und dessen Stellvertreters; 8. Sozialministerium 8.1 Regierungspräsidien 8.1 der Regierungspräsidien 9. Umweltministerium 9.1 Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg 9.1 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und dessen Stellvertreter 9.2 Regierungspräsidien 9.2 der Regierungspräsidien 9.3 Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald9.3 Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald
Anlage (zu § 1) Übertragendes Ministerium Behörde oder sonstige Stelle, auf die übertragen wird Personenkreis, für den übertragen wird 1 2 3 Beamte im Geschäftsbereich 1. Innenministerium 1.1 Regierungspräsidien 1.1 der Regierungspräsidien mit Ausnahme der Regierungspräsidenten und der Regierungsvizepräsidenten 1.2 Regionale Polizeipräsidien 1.2 der Polizeipräsidien mit Ausnahme der Polizeipräsidenten und der Polizeivizepräsidenten 1.3 Polizeipräsidium Einsatz 1.3 des Polizeipräsidiums mit Ausnahme des Polizeipräsidenten und des Polizeivizepräsidenten 1.4 Landeskriminalamt 1.4 des Landeskriminalamts mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten 1.5 Hochschule für Polizei Baden-Württemberg 1.5 der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten, des Prorektors und des Vizepräsidenten 1.6 Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei 1.6 des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten 1.7 Landesamt für Verfassungsschutz 1.7 des Landesamts für Verfassungsschutz mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz und dessen Stellvertreter 1.8 Landesfeuerwehrschule 1.8 der Landesfeuerwehrschule mit Ausnahme des Leiters der Landesfeuerwehrschule und dessen Stellvertreter 1.9 Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg 1.9 der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten der IT Baden-Württemberg und dessen Stellvertreter 1.10 Cybersicherheitsagentur 1.10 der Cybersicherheitsagentur mit Ausnahme des Präsidenten der Cybersicherheitsagentur und dessen Stellvertreter 2. Kultusministerium 2.1 Regierungspräsidien 2.1 Regierungspräsidien 2.2 Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) 2.2 ZSL mit Ausnahme des Präsidenten des ZSL und dessen Stellvertreter und Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte 3. Wissenschaftsministerium 3.1 Vorstandsvorsitzende der Hochschulen 3.1 der Hochschulen mit Ausnahme der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder 3.2 Präsident des Landesarchivs3.2 des Landesarchivs mit Ausnahme des Präsidenten des Landesarchivs und seines Stellvertreters3.3 Leiter der Landesbibliotheken3.3 der Landesbibliotheken mit Ausnahme der Leiter der Landesbibliotheken und deren Stellvertreter. 4. Justizministerium 4.1 Präsidenten der Oberlandesgerichte 4.1 der Oberlandesgerichte und Richter im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Präsidenten und der Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte 4.2 Präsident des Verwaltungsgerichtshofs 4.2 des Verwaltungsgerichtshofs und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofs 4.3 Präsident des Landessozialgerichts 4.3 des Landessozialgerichts und Richter im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landessozialgerichts 4.4 Präsident des Finanzgerichts 4.4 des Finanzgerichts und Richter im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Finanzgerichts 4.5 Präsident des Landesarbeitsgerichts 4.5 des Landesarbeitsgerichts und Richter im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts 5. Finanzministerium 5.1 Oberfinanzdirektion 5.1 der Oberfinanzdirektion mit Ausnahme des Oberfinanzpräsidenten und dessen Stellvertreter 5.2 Landesamt für Besoldung und Versorgung 5.2 des Landesamtes für Besoldung und Versorgung mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung und dessen Stellvertreter 5.3 Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg 5.3 des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg mit Ausnahme des Direktors des Landesbetriebs und dessen Stellvertreter 5.4 Statistisches Landesamt 5.4 des Statistischen Landesamtes mit Ausnahme des Präsidenten des Statistischen Landesamtes und dessen Stellvertreters 6. Wirtschaftsministerium 6.1 Regierungspräsidien 6.1 der Regierungspräsidien 7. Ministerium Ländlicher Raum 7.1 Regierungspräsidien 7.1 der Regierungspräsidien 7.2 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung7.2 des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung, einschließlich der Fachbeamten des vermessungstechnischen Dienstes bei den Landratsämtern, deren Planstellen im Einzelplan des Ministeriums Ländlicher Raum veranschlagt sind, mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung und dessen Stellvertreters; 8. Sozialministerium 8.1 Regierungspräsidien 8.1 der Regierungspräsidien 9. Umweltministerium 9.1 Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg 9.1 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und dessen Stellvertreter 9.2 Regierungspräsidien 9.2 der Regierungspräsidien9.3 Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald 9.3 Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald 10. Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen 10. 1 Regierungspräsidien 10. 1 der Regierungspräsidien
Anlage (zu § 1) Übertragendes Ministerium Behörde oder sonstige Stelle, auf die übertragen wird Personenkreis, für den übertragen wird 1 2 3 Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Geschäftsbereich 1. Innenministerium 1.1 Regierungspräsidien 1.1 der Regierungspräsidien mit Ausnahme der Regierungspräsidenten und der Regierungsvizepräsidenten 1.2 Regierungspräsidien 1.2 der Landratsämter im Regierungsbezirk, soweit es sich um Beamtinnen und Beamte des Landes im Geschäftsbereich des Innenministeriums handelt 1.3 Regionale Polizeipräsidien 1.3 der Polizeipräsidien mit Ausnahme der Polizeipräsidenten und der Polizeivizepräsidenten 1.4 Polizeipräsidium Einsatz 1.4 des Polizeipräsidiums mit Ausnahme des Polizeipräsidenten und des Polizeivizepräsidenten 1.5 Landeskriminalamt 1.5 des Landeskriminalamts mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten 1.6 Hochschule für Polizei Baden-Württemberg 1.6 der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten, des Prorektors und des Vizepräsidenten 1.7 Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei 1.7 des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten 1.8 Landesamt für Verfassungsschutz 1.8 des Landesamts für Verfassungsschutz mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz und dessen Stellvertreter 1.9 Landesfeuerwehrschule 1.9 der Landesfeuerwehrschule mit Ausnahme des Leiters der Landesfeuerwehrschule und dessen Stellvertreter 1.10 Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg 1.10 der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten der IT Baden-Württemberg und dessen Stellvertreter 1.11 Cybersicherheitsagentur 1.11 der Cybersicherheitsagentur mit Ausnahme des Präsidenten der Cybersicherheitsagentur und dessen Stellvertreter 2. Kultusministerium 2.1 Regierungspräsidien 2.1 Regierungspräsidien 2.2 Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) 2.2 ZSL mit Ausnahme des Präsidenten des ZSL und dessen Stellvertreter und Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte 3. Wissenschaftsministerium 3.1 Vorstandsvorsitzende der Hochschulen 3.1 der Hochschulen mit Ausnahme der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder 3.2 Präsident des Landesarchivs 3.2 des Landesarchivs mit Ausnahme des Präsidenten des Landesarchivs und seines Stellvertreters 3.3 Leiter der Landesbibliotheken 3.3 der Landesbibliotheken mit Ausnahme der Leiter der Landesbibliotheken und deren Stellvertreter 4. Justizministerium 4.1 Präsidenten der Oberlandesgerichte 4.1 der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften mit Ausnahme der Präsidenten und der Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte und der Generalstaatsanwälte 4.2 Präsident des Verwaltungsgerichtshofs 4.2 der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofs 4.3 Präsident des Landessozialgerichts 4.3 der Sozialgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landessozialgerichts 4.4 Präsident des Finanzgerichts 4.4 der Finanzgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Finanzgerichts 4.5 Präsident des Landesarbeitsgerichts 4.5 der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts 5. Finanzministerium 5.1 Oberfinanzdirektion 5.1 der Oberfinanzdirektion mit Ausnahme des Oberfinanzpräsidenten und dessen Stellvertreter 5.2 Landesamt für Besoldung und Versorgung 5.2 des Landesamtes für Besoldung und Versorgung mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung und dessen Stellvertreter 5.3 Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg 5.3 des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg mit Ausnahme des Direktors des Landesbetriebs und dessen Stellvertreter 5.4 Statistisches Landesamt 5.4 des Statistischen Landesamtes mit Ausnahme des Präsidenten des Statistischen Landesamtes und dessen Stellvertreters 6. Wirtschaftsministerium 6.1 Regierungspräsidien 6.1 der Regierungspräsidien 7. Ministerium Ländlicher Raum 7.1 Regierungspräsidien 7.1 der Regierungspräsidien 7.2 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung 7.2 des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung, einschließlich der Fachbeamten des vermessungstechnischen Dienstes bei den Landratsämtern, deren Planstellen im Einzelplan des Ministeriums Ländlicher Raum veranschlagt sind, mit Ausnahme des Präsidenten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung und dessen Stellvertreters 8. Sozialministerium 8.1 Regierungspräsidien 8.1 der Regierungspräsidien 9. Umweltministerium 9.1 Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg 9.1 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit Ausnahme des Präsidenten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und dessen Stellvertreter 9.2 Regierungspräsidien 9.2 der Regierungspräsidien 9.3 Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald 9.3 Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald 10. Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen 10.1 Regierungspräsidien 10.1 der Regierungspräsidien sowie 11. Innenministerium 11.1 Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg 11.1 Regierungsoberinspektoranwärterin/-anwärter für den gehobenen Verwaltungsdienst und den gehobenen Dienst im digitalen Verwaltungsmanagement 11.2 Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl 11.2 Regierungsoberinspektoranwärterin/-anwärter für den gehobenen Verwaltungsdienst und den gehobenen Dienst im digitalen Verwaltungsmanagement
Übertragung der Befugnisse auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge
§ 1 Übertragung der Befugnisse auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge(1) Die Ministerien übertragen die ihnen zustehenden Befugnisse nach1. § 3 Absatz 1 Sätze 1 und 2 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg (LBeamtVGBW) in dem in Absatz 4 bezeichneten Umfang sowie2. § 62 Absatz 3 Satz 2 (Anerkennung eines Dienstunfalls und Entscheidung, ob der Dienstunfall vorsätzlich herbeigeführt wurde)nach Maßgabe der Anlage zu dieser Verordnung.(2) Die Ministerien übertragen die Befugnis zur Festsetzung der in § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummern 1, 3 bis 8 und Satz 2 LBeamtVGBW genannten beamtenrechtlichen Unfallfürsorgeleistungen, sowie die ihnen nach § 50 Absatz 3 Satz 2 und § 61 Absatz 2 Satz 1 LBeamtVGBW zustehenden Befugnisse auf das Landesamt für Besoldung und Versorgung.(3) Absatz 2 gilt nicht für Unfallangelegenheiten der Angehörigen des Polizei-, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugsdienstes. Für diesen Personenkreis übertragen die Ministerien die ihnen gemäß § 50 Absatz 3 Satz 2 LBeamtVGBW und § 61 Absatz 2 Satz 1 LBeamtVGBW zustehenden Befugnisse nach Maßgabe der Anlage zu dieser Verordnung.(4) Die nach Absatz 1 Nummer 1 übertragenen Befugnisse umfassen außer der Bestimmung der Person des Zahlungsempfängers nur die Festsetzung der Unfallfürsorgeleistungen nach den §§ 47 bis 50 LBeamtVGBW, auch in Verbindung mit § 45 Absatz 5 LBeamtVGBW, sowie die Durchführung der Maßnahmen nach der Landesheilverfahrensverordnung.
Es wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Justizministerium verordnet auf Grund von 1. § 5 Abs. 2 und 3 des Landesverwaltungsgesetzes (LVG) in der Fassung vom 1. April 1976 (GBl. S. 325),2. § 102 Abs. 4 Satz 2 und § 107 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG) in der Fassung vom 8. August 1979 (GBl. S. 398),3. § 8 und § 14 Satz 3 des Landesrichtergesetzes (LRiG) in der Fassung vom 19. Juli 1972 (GBl. S. 432), geändert durch das Anpassungsgesetz zum Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern und zum Beamtenversorgungsgesetz (Landesbesoldungsanpassungsgesetz - LBes-AnpG) vom 3. April 1979 (GBl. S. 134),4. § 15 Abs. 2 und § 34 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 854) und5. § 49 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG) vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2485):
Aufhebung von Vorschriften
§ 3 Aufhebung von Vorschriften(Aufhebungsanweisungen)
Inkrafttreten
§ 4 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.