Verordnung des Kultusministeriums über die notwendigen Lernmittel (Lernmittelverordnung - LMVO) Vom 19. April 2004
- Ausfertigungsdatum:
- 19.04.2004
- Fundstelle:
- GBl. 2004, 368
Verordnung des Kultusministeriums über die notwendigen Lernmittel (Lernmittelverordnung - LMVO) vom ...
aufgeh. durch Artikel 26 Absatz 2 Nr. 3 der Verordnung vom 19. April 2016 (GBl. S. 308, 332), das spätere Außerkrafttreten ergibt sich aus der Übergangsregelung des Artikel 19 § 2 der Verordnung vom 19. April 2016 (GBl. S. 308, 328), dort ist folgende Übergangsregelung zu beachten: “ Für Schülerinnen und Schüler, die nach einem bereits vor dem 1. August 2016 geltenden Bildungs- oder Lehrplan unterrichtet werden, gilt die Lernmittelverordnung vom 19. April 2004 (GBl. S. 368, ber. S. 652) weiter.”
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: Berichtigung (GBl. 2004 S. 652) |
Notwendige Lernmittel
§ 1 Notwendige Lernmittel(1) Lernmittel sind Schulbücher und andere Sachen, die dazu bestimmt sind, von Schülerinnen und Schülern zum schulischen Lernen genutzt zu werden. (2) Ausstattungsgegenstände der Schülerinnen und Schüler im Sinne von § 85 Absatz 1 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) sowie Lehrmittel als Unterrichtsmittel, die von den Lehrkräften für die Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts benötigt werden, sind keine Lernmittel. Keine Lernmittel sind ferner Gegenstände, die zur Einrichtung der Schule, insbesondere der Fachräume, Werkräume, Werkstätten und Schulküchen gehören. (3) Notwendige Lernmittel sind Lernmittel, die zur Erreichung der Bildungs- und Erziehungsziele des für den jeweiligen Bildungsgang geltenden Bildungs- oder Lehrplans sowie des Schulcurriculums erforderlich sind. Die Schulträger der in § 94 Absatz 1 Satz 1 SchG genannten Schulen statten die Schülerinnen und Schüler mit den notwendigen Lernmitteln aus, soweit diese nicht von den Erziehungsberechtigten oder den Schülerinnen und Schülern selbst beschafft werden. Soweit Lernmittel nach dem Gebrauch durch die Schülerin oder den Schüler nicht mehr durch andere Schülerinnen und Schüler weiterverwendet werden können, sind sie zum Verbrauch zu überlassen. (4) Die Fachkonferenz bestimmt, ob und gegebenenfalls welche notwendigen Lernmittel für das jeweilige Unterrichtsfach verwendet werden. Besteht keine Fachkonferenz, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Fachlehrerinnen und Fachlehrer. Die Entscheidung gilt bei Lehrbüchern grundsätzlich für mindestens fünf Jahre. Die Fachkonferenz und die Schulleiterin oder der Schulleiter haben bei ihrer Entscheidung Lernmethode, Bedürfnisse des Unterrichts im jeweiligen Fach, Art und Zweckbestimmung des Lernmittels sowie den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen. (5) Lernmittel, bei denen die Möglichkeit des nicht zweckentsprechenden Gebrauchs besteht oder deren Beschaffung oder Kostenerstattung einen Verwaltungsaufwand verursacht, der in keinem Verhältnis zu dem Zweck der Lernmittelfreiheit steht, können vom Schulträger von der Lernmittelfreiheit ausgenommen werden. (6) Die zum ständigen Gebrauch notwendigen Lernmittel sind in der Regel mindestens fünf Jahre zu verwenden. Dies gilt vor allem für Schulbücher und sonstige Druckwerke mit Ausnahme von Atlanten, die regelmäßig während der gesamten Schulzeit zu verwenden sind.
Übergangsbestimmungen
§ 2 ÜbergangsbestimmungenFür Schülerinnen und Schüler, die nach einem bereits vor dem 1. August 2016 geltenden Bildungs- oder Lehrplan unterrichtet werden, gilt die Lernmittelverordnung vom 19. April 2004 (GBl. S. 368, ber. S. 652) weiter.
Anlage(zu § 1 Abs. 1)Lernmittelverzeichnis
A. Erläuterungen LMVO
A. Erläuterungen
- 1.
Die notwendigen Lernmittel sind im Lernmittelverzeichnis, soweit dies geboten ist, nach Schulart, Schultyp, Unterrichtsfach, Klasse/Jahrgangsstufe und Art näher bezeichnet. Die zum ständigen Gebrauch notwendigen Lernmittel sind in der Regel mindestens fünf Jahre zu verwenden. Dies gilt vor allem für Schulbücher und sonstige Druckwerke. Atlanten sind hiervon ausgenommen; sie sind regelmäßig länger (während der gesamten Schulzeit) zu verwenden.
- 2.
Im Lernmittelverzeichnis sind die zur Umsetzung des Kerncurriculums, bei den beruflichen Schulen der Lehr- und Bildungspläne notwendigen Lernmittel enthalten. Die darüber hinaus bei den allgemein bildenden Schulen zur Vertiefung und Erweiterung im Rahmen des Schulcurriculums weiter erforderlichen Lernmittel sind in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stellen, soweit die Inhalte nicht aus den im Lernmittelverzeichnis aufgeführten Lernmitteln vermittelt werden können.
Die Schulträger sollen den Schulen ferner für die Beschaffung von nicht einzeln im Lernmittelverzeichnis aufgeführten Lernmitteln und anderen Gegenständen je Schüler einen Pauschbetrag aus der bei der/dem jeweiligen Schulart/Schultyp genannten Bandbreite zur selbständigen Bewirtschaftung gemäß § 48 Abs. 2 SchG zur Verfügung stellen.
Die finanzielle Ausstattung der Schulen hinsichtlich der Zweckbestimmung der zugewiesenen Mittel (z. T. verbunden mit anderen Schulkosten) sowie pädagogische Entscheidungen über den Einsatz von Lernmitteln unterscheiden sich erheblich. Deshalb ist bei den Pauschbeträgen teilweise eine Bandbreite vorgesehen, die diese Unterschiede berücksichtigt. Die Schulen entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen selbständig über die Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Betrags.
- 3.
Zur Gewährleistung eines zweckentsprechenden Gesetzesvollzugs können solche Lernmittel, bei denen die Möglichkeit des nicht zweckentsprechenden Gebrauchs besteht, sowie Gegenstände, deren Beschaffung bzw. Kostenerstattung einen Verwaltungsaufwand verursacht, der in keinem Verhältnis zu dem Zweck der Lernmittelfreiheit steht, im Rahmen der Auslegung des Begriffs »Gegenstände geringen Werts« vom Schulträger von der Lernmittelfreiheit ausgenommen werden. Hierzu gehören insbesondere Papier, Hefte, Ordner, Schreib- und Malgeräte, also auch Blei- und Buntstifte sowie Farbkasten.
- 4.
Keine Lernmittel sind Gegenstände, die zur Einrichtung der Schule, insbesondere der Fachräume, Werkräume, Werkstätten und Schulküchen gehören (z. B. Kopier- und andere Geräte, Musikinstrumente, Werkzeuge, Maschinen, Bügeleisen, Scheren u. ä.). Keine Lernmittel sind ferner Gegenstände, die der gewöhnlichen Eigenausstattung der Schüler zuzuordnen sind. Danach sind keine Lernmittel solche Gegenstände, deren Verwendung die Schule den Schülern freistellt oder die sie ohnehin besitzen, z. B. Schulranzen, Mäppchen, Sport- oder Schwimmbekleidung. Auf die Ausstattungspflicht der Eltern nach § 85 Abs. 1 Satz 2 SchG wird ergänzend hingewiesen.
- 5.
Lehr- und andere Bücher, die in Fächern und Fächerverbünden über mehrere Klassen notwendiges Lernmittel sind, können in mehreren Teilbänden beschafft werden.
- 6.
In die für die einzelnen Klassen/Jahrgangsstufen vorgesehenen Spalten sind einfache Kreuze, doppelte Kreuze oder Zahlen eingetragen. Dabei bedeuten:
- a)
das einfache Kreuz Ä: In dieser Klasse/Jahrgangsstufe ist das angegebene Lernmittel für jeden Schüler während des gesamten Schuljahres zum ständigen Gebrauch notwendig;
- b)
das doppelte Kreuz (xx): In dieser Klasse/Jahrgangsstufe ist das angegebene Lernmittel für den Schüler während des Schuljahres in der Regel nur zum vorübergehenden Gebrauch (Klassensätze) bestimmt. Bei der Zahl der an der Schule vorzuhaltenden Klassensätze sind die Zahl der Klassen (Parallelklassen/Züge bzw. Klassenstufen, in denen das Lernmittel benötigt wird) sowie die organisatorischen Möglichkeiten der Mehrfachnutzung zu berücksichtigen;
- c)
eine Zahl: notwendige Anzahl des angegebenen Lernmittels in der betreffenden Klasse/Jahrgangsstufe je Schüler. Eine Zahl in Klammern gesetzt bezieht sich auf die Anzahl der Klassensätze.
Weiter bedeuten: 2-st. = zweistündiger Kurs, 4-st. = vierstündiger Kurs.
- 7.
Es bedeuten
- a)
Themenhefte: Schriften, die sich mit einzelnen, im Lehrplan vorgesehenen Themen schwerpunktmäßig befassen und wie Lehrbücher verwendet werden, also nicht zum Verbrauch bestimmt sind.
- b)
Arbeitshefte: Druckwerke, die Aufgaben oder sonstige Arbeitsaufforderungen enthalten und vom Schüler bearbeitet werden. In der Regel sind Arbeitshefte nach Verwendung durch den Schüler verbraucht.
- c)
Arbeitsbücher: Druckwerke, die Aufgabenstellungen und Übungen enthalten, die jedoch nicht im Arbeitsbuch selbst gelöst werden; Arbeitsbücher können mehrfach verwendet werden.
- d)
Arbeitsmittel: Unterrichtsmaterialien, die Aufgaben oder sonstige Arbeitsaufforderungen enthalten und für die Hand der Schüler bestimmt sind.
- e)
Materialien/Materialsätze: Bei den im Lernmittelverzeichnis genannten Materialien und Materialsätzen handelt es sich nur um solche Gegenstände, die die Schüler im Unterricht verwenden und die nicht zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Thermometer). Materialien und Materialsätze, die zum Verbrauch bestimmt sind, fallen unter § 1 Abs. 2; sie sind im Pauschbetrag berücksichtigt.
- f)
Grafikfähige Taschenrechner: Das Kultusministerium kann in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden Empfehlungen zur Beschaffenheit der grafikfähigen Taschenrechner herausgeben.
- 8.
Bei einer Änderung der Bezeichnung eines Unterrichtsfachs sowie für Schulversuche gilt das Lernmittelverzeichnis entsprechend. Fächerübergreifende Themen oder Bezeichnungen gelten als Unterrichtsfach.
VIII. Berufsoberschule LMVO
VIII. Berufsoberschule
- 1.
Mittelstufe - Berufsaufbauschule
- a)
Gemeinsamer Bereich
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
Evangelische und Katholische Religionslehre
jeweils entsprechend der Oberstufe der Gymnasien
der NormalformDeutsch
Lehrbuch
x
Textsammlung
xx
Literaturgeschichte
xx
Gedichtband
xx
Rechtschreibwörterbuch
xx
Englisch
Lehrbuch
x
Grammatik
x
Wörterbuch Englisch - Deutsch/Deutsch - Englisch
xx
Lesebuch
x
Geschichte mit Gemeinschaftskunde
Lehrbuch Geschichte
x
Lehrbuch Gemeinschaftskunde
x
Geschichtsatlas
xx
Grundgesetz und Landesverfassung
xx
Mathematik
Lehrbuch Algebra
x
Lehrbuch Geometrie
x
Formelsammlung
x
Physik
Lehrbuch
x
Aufgabensammlung
x
Formelsammlung
x
Chemie
Lehrbuch
x
Wahlfach
Lehrbuch
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 15 Euro.
- b)
Gewerblich-technischer Typ
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
siehe auch gemeinsamer Bereich
Biologie
Lehrbuch
x
- c)
Kaufmännischer Typ
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
siehe auch gemeinsamer Bereich
Betriebswirtschaftslehre mit Wirtschaftlichem Rechnungswesen
Lehrbuch Betriebswirtschaftslehre
x
Lehrbuch Buchführung
x
Aufgabensammlung
x
Gesetzessammlung
xx
Volkswirtschaftslehre
Lehrbuch
x
- d)
Hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogischer Typ
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
siehe auch gemeinsamer Bereich
Biologie mit Gesundheitslehre
Lehrbuch Biologie
x
Lehrbuch Gesundheitslehre
x
Wirtschaftslehre
Lehrbuch
x
- e)
Landwirtschaftlicher Typ
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
siehe auch gemeinsamer Bereich
Biologie
Lehrbuch Menschenkunde
x
Lehrbuch Pflanzenkunde
x
Botanisches Wörterbuch
x
Wirtschaftslehre
Lehrbuch
x
- 2.
Oberstufe - Technische Oberschule/Wirtschaftsoberschule
- a)
Gemeinsamer Bereich
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
Evangelische und Katholische Religionslehre
jeweils entsprechend der Oberstufe der Gymnasien
der NormalformDeutsch
Lehrbuch
x
x
Textsammlung
xx
xx
Literaturgeschichte
xx
xx
Gedichtband
xx
xx
Rechtschreibwörterbuch
xx
xx
Englisch
Lehrbuch
x
x
Grammatik
x
x
Wörterbuch Englisch - Deutsch/Deutsch - Englisch
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
Textsammlung
xx
xx
Geschichte mit Gemeinschaftskunde
Lehrbuch Geschichte
x
x
Lehrbuch Gemeinschaftskunde
x
x
Geschichtsatlas
xx
xx
Grundgesetz und Landesverfassung
xx
xx
Mathematik
Lehrbuch Algebra
x
Lehrbuch Geometrie
x
Lehrbuch Analysis
x
x
Lehrbuch Analytische Geometrie
x
Lehrbuch Vektorrechnung
x
Formelsammlung
x
x
Physik
Lehrbuch
x
x
Aufgabensammlung
x
x
Formelsammlung
x
x
Chemie
Lehrbuch
x
x
- b)
Technische Oberschule, fachbezogener Bereich
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Volks- und Betriebswirtschaftslehre
Lehrbuch
x
x
Biologie
Lehrbuch
x
x
Wahlbereich:
Französisch
Lehrbuch
x
x
Grammatik
x
x
Wörterbuch Französisch - Deutsch/Deutsch - Französisch
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
Textsammlung
xx
xx
Bildende Kunst
Lehrbuch (Klasse 1 oder 2)
x
x
Wirtschaftsgeographie
Lehrbuch (Klasse 1 oder 2)
x
x
Weltatlas
xx
xx
Computertechnik
Lehrbuch (Klasse 1 oder 2)
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 15 Euro.
- c)
Wirtschaftsoberschule, fachbezogener Bereich
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Wirtschaft
Lehrbuch Volks- und Betriebswirtschaftslehre
x
x
Lehrbuch Rechnungswesen
x
x
Aufgabensammlung
x
x
Gesetzessammlung
x
x
Datenverarbeitung
Lehrbuch
x
x
Wahlbereich:
Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
Grammatik
x
x
Wörterbuch Fremdsprache - Deutsch/Deutsch - Fremdsprache
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
Textsammlung
xx
xx
Wirtschaftsgeographie
Lehrbuch
x
x
Weltatlas
xx
xx
Bildende Kunst
Lehrbuch (Klasse 1 oder 2)
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 15 Euro.
- 3.
Ergänzende Bestimmungen für Berufsoberschulen
- a)
Für alle Schüler der Berufsoberschulen ist ein Zirkel notwendiges Lernmittel.
- b)
Für alle Schüler der Oberstufe der Berufsoberschulen ist ein grafikfähiger Taschenrechner notwendiges Lernmittel.
- c)
Anstelle eines im Lernmittelverzeichnis ausgewiesenen Lehrbuches kann ausnahmsweise ein anderes Druckwerk angeschafft werden, wenn kein im Lernmittelverzeichnis ausgewiesenes Lehrbuch vorhanden ist.
- d)
Für nicht einzeln genannte Fächer ist ein Lehrbuch je Fach notwendiges Lernmittel.
IX. Sonderschule LMVO
IX. Sonderschule
- 1.
Förderschule
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
3
4
5
6
7
8
9
(Unterstufe)
(Mittelstufe)
(Oberstufe)
Evangelische und Katholische Religionslehre
Bibel
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Arbeitsbuch
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Gebets- und Liedersammlung
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Themenhefte
2
2
2
2
2
2
2
2
2
Materialsätze
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Vorbereitung auf Beruf und Leben
Lehrbuch
x
x
x
Deutsch
Fibel/Lesebuch
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Sprachkunde
x
x
x
x
x
x
Sachunterricht/Erdkunde
Lehrbuch
x
x
x
Geschichte
Lehrbuch
x
x
x
x
x
Gemeinschaftskunde/Wirtschaftslehre
Lehrbuch
x
x
x
Mathematik
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Zirkel
x
x
x
x
x
x
Taschenrechner
x
x
x
x
x
x
Physik/Chemie
Lehrbuch
x
x
x
Biologie
Lehrbuch
x
x
x
x
Musik
Liederbuch
x
x
x
x
x
x
Werken/Technik
Lehrbuch
x
x
x
Textiles Werken
Lehrbuch
x
x
x
Hauswirtschaft
Lehrbuch
x
x
x
Verkehrserziehung
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 26 Euro bis 77 Euro.
- 2.
Sonderberufsschulen/Förderberufsschulen und Sonderberufsfachschulen/Förderberufsfachschulen
Das Lernmittelverzeichnis der Berufsschulen bzw. Berufsfachschulen gilt entsprechend.
B. Inhaltsverzeichnis LMVO
B. Inhaltsverzeichnis
- I.
Grundschule
- II.
Hauptschule
- III.
Realschule
- IV.
Gymnasium
- 1.
Normalform neunjährig
- 2.
Normalform achtjährig
- 3.
Aufbauform
- a)
gemeinsamer Bereich für alle Fachrichtungen (drei- und sechsjährige Aufbauform)
- b)
Berufliches Gymnasium, agrarwissenschaftliche Richtung (AG), fachbezogener Bereich
- c)
Berufliches Gymnasium, biotechnologische Richtung (BTG), fachbezogener Bereich
- d)
Berufliches Gymnasium, ernährungswissenschaftliche Richtung (EG), fachbezogener Bereich
- e)
Berufliches Gymnasium, sozialpädagogische Richtung (SG), fachbezogener Bereich
- f)
Berufliches Gymnasium, technische Richtung (TG), fachbezogener Bereich
- g)
Berufliches Gymnasium, wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG), fachbezogener Bereich
- 4.
Ergänzende Bestimmungen für Gymnasien
- V.
Berufsschule
- 1.
Gemeinsamer Bereich (gewerbliche, kaufmännische, hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogische und landwirtschaftliche Berufsschule)
- 2.
Gewerbliche Berufsschule
- 3.
Kaufmännische Berufsschule
- 4.
Hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogische Berufsschule
- 5.
Landwirtschaftliche Berufsschule
- a)
Ausbildungsberuf: Landwirt/-in (Vollzeit)
- b)
Ausbildungsberuf: Landwirt/-in (Teilzeit)
- c)
übrige Berufe
- 6.
Schultypübergreifende Ausbildungsberufe
- a)
Berufsfeld Gesundheit, Ausbildungsberufe Arzthelfer/-in, zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r), Tierarzthelfer/-in, pharmazeutisch-kaufmännische(r) Angestellte(r) (Apothekenhelfer/-in)
- b)
Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft, Berufsgruppe Hotel- und Gastgewerbe
- 7.
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
- 8.
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
- 9.
Ergänzende Bestimmungen für Berufsschulen
- VI.
Berufsfachschule
- 1.
Einjährige Berufsfachschule
- 2.
Zweijährige gewerbliche Berufsfachschule, die nicht zur Fachschulreife führt
- 3.
Zweijährige Berufsfachschule für Büro und Handel
- 4.
Berufsfachschule für Kinderpflege
- 5.
Zweijährige zur Fachschulreife führende Berufsfachschule
- a)
Gemeinsamer Bereich
- b)
Gewerblich-technische Berufsfachschule, fachbezogener Bereich
- c)
Kaufmännische Berufsfachschule (Wirtschaftsschule), fachbezogener Bereich
- d)
Hauswirtschaftlich-sozialpädagogische Berufsfachschule, fachbezogener Bereich
- 6.
Dreijährige Berufsfachschule
- 7.
Ergänzende Bestimmungen für Berufsfachschulen
- VII.
Berufskolleg
- 1.
Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife
- 2.
Berufskolleg für technische Assistenten/-innen (zweijährig)
- a)
Gemeinsamer Bereich
- b)
Berufsbezogene Fächer des zweijährigen Berufskollegs für biologisch-technische Assistenten/-innen
- c)
Berufsbezogene Fächer des zweijährigen Berufskollegs für chemisch-technische Assistenten/-innen
- d)
Berufsbezogene Fächer des zweijährigen Berufskollegs für elektrotechnische Assistenten/-innen
- e)
Berufsbezogene Fächer des zweijährigen Berufskollegs für foto- und medientechnische Assistenten/-innen
- f)
Berufsbezogene Fächer des zweijährigen Berufskollegs für informations- und kommunikationstechnische Assistenten/-innen
- g)
Berufsbezogene Fächer des zweijährigen Berufskollegs für physikalisch-technische Assistenten/-innen
- h)
Berufsbezogene Fächer des zweijährigen Berufskollegs für technische Assistenten/-innen für Agrar- und Umweltanalytik
- i)
Berufsbezogene Fächer des zweijährigen Berufskollegs für pharmazeutisch-technische Assistenten/-innen
- 3.
Gewerblich-technisches Berufskolleg in Vollzeit- und Teilzeitunterricht
- a)
Gemeinsamer Bereich
- b)
Berufsbezogene Fächer des dreijährigen Berufskollegs für Grafik-Design in Vollzeitunterricht
- c)
Berufsbezogene Fächer der Fachrichtung Bautechnik des gewerblich-technischen Berufskollegs in Teilzeitunterricht
- d)
Berufsbezogene Fächer der Fachrichtung Bekleidungstechnik des gewerblich-technischen Berufskollegs in Teilzeitunterricht
- e)
Berufsbezogene Fächer der Fachrichtung Elektrotechnik des gewerblich-technischen Berufskollegs in Teilzeitunterricht
- f)
Berufsbezogene Fächer der Fachrichtung Maschinentechnik des gewerblich-technischen Berufskollegs in Teilzeitunterricht
- 4.
Kaufmännische Berufskollegs
- a)
Kaufmännisches Berufskolleg I
- b)
Kaufmännisches Berufskolleg II
- c)
Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen
- 5.
Hauswirtschaftliche Berufskollegs
- a)
Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft I
- b)
Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft II
- 6.
Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg)
- 7.
Ergänzende Bestimmungen für Berufskollegs
- VIII.
Berufsoberschule
- 1.
Mittelstufe - Berufsaufbauschule
- a)
Gemeinsamer Bereich
- b)
Gewerblich-technischer Typ
- c)
Kaufmännischer Typ
- d)
Hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogischer Typ
- e)
Landwirtschaftlicher Typ
- 2.
Oberstufe - Technische Oberschule/Wirtschaftsoberschule
- a)
Gemeinsamer Bereich
- b)
Technische Oberschule, fachbezogener Bereich
- c)
Wirtschaftsoberschule, fachbezogener Bereich
- 3.
Ergänzende Bestimmungen für Berufsoberschulen
- IX.
Sonderschule
- 1.
Förderschule
- 2.
Sonderberufsschulen/Förderberufsschulen und Sonderberufsfachschulen/Förderberufsfachschulen
C. Lernmittelverzeichnis LMVO
C. Lernmittelverzeichnis
I. Grundschule LMVO
I. Grundschule
| Unterrichtsfach und | Klasse | ||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | ||||
| Evangelische und Katholische Religionslehre | |||||||
| Bibel | xx | ||||||
| Gebets- und Liedersammlung |
xx | xx | |||||
| Lehrbuch | x | x | |||||
| Themenhefte | 2 | 4 | |||||
| Materialsatz | xx | xx | |||||
| Deutsch | |||||||
| Fibel oder Leselehrgang | x | ||||||
| Arbeitsmittel für Schreiben und Gestalten von Texten | 2 | 2 | |||||
| Lesebuch oder Lesehefte | x | 2 | |||||
| Gedichtband | xx | ||||||
| Sprachlehrbuch oder Lese-/Sprachbuch | x | 2 | |||||
| Rechtschreibwörterbuch |
xx | xx | |||||
| Arbeitsmittel für Rechtschreibung | x | 2 | |||||
| Kinderbücher/Sachbücher | xx | (2) | |||||
| Fremdsprache | |||||||
| Lehrbuch | 2 | 2 | |||||
| Arbeitsmittel für Fremdsprachenangebote | (2) | (2) | |||||
| Mensch, Natur und Kultur | |||||||
| Lehrbuch oder Themenhefte | x | x | |||||
| Heimatkundliche Materialsätze | 2 | 2 | |||||
| Naturkundlich-technische Materialsätze oder Experimentierhefte | 2 | 2 | |||||
| Lehrbuch für Musik | x | x | |||||
| Liederbuch | xx | xx | |||||
| Mathematik | |||||||
| Lehrbuch | 2 | 2 | |||||
| Zirkel | xx | ||||||
| Arbeitsmittel zum Mathematisieren | x | x | |||||
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 6 Euro bis 10 Euro.
II. Hauptschule LMVO
II. Hauptschule
| Unterrichtsfach und | Klasse | ||||||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | ||||||
| Evangelische und Katholische Religionslehre | |||||||||||
| Bibel | xx | ||||||||||
| Gebets- und Liedersammlung |
xx | xx | |||||||||
| Lehrbuch | x | x | x | ||||||||
| Themenhefte | 4 | 6 | 2 | ||||||||
| Materialsätze | xx | xx | xx | ||||||||
| Ethik | |||||||||||
| Lehrbuch | x | x | |||||||||
| Materialsätze | xx | x | |||||||||
| Deutsch | |||||||||||
| Lesebuch oder Lesehefte | x | xx | |||||||||
| Gedichtband | xx | ||||||||||
| Sprachlehrbuch | x | x | x | ||||||||
| Wörterbuch | x | x | x | ||||||||
| Arbeitsmittel zur Rechtschreibförderung | x | x | x | ||||||||
| Rechtschreibwörterbuch |
xx | xx | xx | ||||||||
| Jugendbücher/Sachbücher | (4) | (10) | (4) | ||||||||
| Welt - Zeit - Gesellschaft | |||||||||||
| Lehrbuch oder Themenhefte | x | x | x | ||||||||
| Weltatlas mit Landesteil oder Universalatlas | x | ||||||||||
| Geschichtsatlas (oder Weltatlas mit Landesteil und Geschichtsteil) | xx | ||||||||||
| Grundgesetz und Landesverfassung | xx | ||||||||||
| Englisch | |||||||||||
| Lehrbuch oder Themenhefte | x | x | x | ||||||||
| Grammatik | x | x | |||||||||
| Wörterbuch Englisch - Deutsch/Deutsch - Englisch | xx | ||||||||||
| Liederhefte | x | x | x | ||||||||
| Französisch1 | |||||||||||
| Lehrbuch | x | x | x | ||||||||
| Liederhefte | x | x | x | ||||||||
| Mathematik | |||||||||||
| Lehrbuch | x | x | x | ||||||||
| Formelsammlung | x | ||||||||||
| Zirkel | x | ||||||||||
| Taschenrechner | xx | x | |||||||||
| Arbeitsmittel zum Mathematisieren | x | x | x | ||||||||
| Materie - Natur - Technik | |||||||||||
| Lehrbuch oder Themenhefte | x | x | x | ||||||||
| Bestimmungsbuch für Pflanzen | xx | xx | |||||||||
| Bestimmungsbuch für Tiere | xx | xx | |||||||||
| Musik - Sport - Gestalten | |||||||||||
| Lehrbuch Musik | xx | xx | |||||||||
| Liederbuch | xx | xx | |||||||||
| Instrumentalsätze | xx | xx | xx | ||||||||
| Linolbesteck | xx | ||||||||||
| Wirtschaft - Arbeit - Gesundheit | |||||||||||
| Lehrbuch oder Themenhefte | x | x | x | ||||||||
| Zeichenplatte | xx | xx | xx | ||||||||
| Lehrbuch Hauswirtschaft | xx | xx | xx | ||||||||
| Lehrbuch Textiles Werken | xx | xx | xx | ||||||||
| Berufskundliches Lehrwerk oder berufskundliche Materialien | xx | ||||||||||
| Verkehrserziehung | |||||||||||
| Lehrbuch oder Themenheft | x | x | x | ||||||||
| Chor/Orchester (AG) | |||||||||||
| Chorsätze und Instrumentalsätze | xx | ||||||||||
| Informationstechnische Grundbildung | |||||||||||
| Lehrbuch oder Themenhefte | x | ||||||||||
1 Für Schulen, die im Anschluss an die Grundschulpflichtfremdsprache Französisch Arbeitsgemeinschaften anbieten
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 21 Euro bis 36 Euro.
III. Realschule LMVO
III. Realschule
| Unterrichtsfach und | Klasse | ||||||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | ||||||
| Evangelische und Katholische Religionslehre | |||||||||||
| Bibel | xx | ||||||||||
| Gebets- und Liedersammlung |
xx | xx | xx | ||||||||
| Lehrbuch | x | x | x | ||||||||
| Themenhefte | 4 | 4 | 4 | ||||||||
| Materialsätze | (4) | (4) | (4) | ||||||||
| Ethik | |||||||||||
| Lehrbuch oder Themenhefte | x | ||||||||||
| Materialsätze | (6) | ||||||||||
| Deutsch | |||||||||||
| Lesebuch | x | x | x | ||||||||
| Sprachlehrbuch | x | x | x | ||||||||
| Rechtschreibwörterbuch |
xx | ||||||||||
| Gedichtband/Ganzschriften | xx | ||||||||||
| Literaturgeschichte | xx | ||||||||||
| Geschichte | |||||||||||
| Lehrbuch | x | x | x | ||||||||
| Geschichtsatlas | xx | ||||||||||
| Erdkunde - Wirtschaftskunde - Gemeinschaftskunde | |||||||||||
| Lehrbuch | x | x | x | ||||||||
| Berufskundliches Lehrbuch oder berufskundliche Materialien | xx | ||||||||||
| Weltatlas mit Landesteil oder Universalatlas | x | ||||||||||
| Grundgesetz und Landesverfassung | xx | ||||||||||
| Englisch und Französisch als Pflichtfremdsprache | |||||||||||
| Lehrbuch oder Themenhefte | x | x | x | ||||||||
| Grammatik | x | x | |||||||||
| Wörterbuch Fremdsprache - Deutsch/Deutsch - Fremdsprache | xx | ||||||||||
| Liederheft | xx | ||||||||||
| Englisch und Französisch als Wahlpflichtfremdsprache | |||||||||||
| Lehrbuch oder Themenhefte | x | x | x | ||||||||
| Grammatik | x | x | |||||||||
| Wörterbuch Fremdsprache - Deutsch/Deutsch - Fremdsprache | xx | ||||||||||
| Liederheft | xx | ||||||||||
| Mathematik | |||||||||||
| Lehrbuch | x | x | x | ||||||||
| Formelsammlung | x | ||||||||||
| Zirkel | x | ||||||||||
| Taschenrechner | x | ||||||||||
| Informationstechnische Grundbildung | |||||||||||
| Lehrbuch oder Themenhefte | x | ||||||||||
| Naturwissenschaftliches Arbeiten | |||||||||||
| Lehrbuch oder Themenhefte | x | x | |||||||||
| Lehrbuch Physik | x | ||||||||||
| Lehrbuch Chemie | x | ||||||||||
| Lehrbuch Biologie | x | ||||||||||
| Experimentierbuch | xx | xx | |||||||||
| Bestimmungsbuch für Pflanzen | xx | ||||||||||
| Bestimmungsbuch für Tiere | xx | ||||||||||
| Musik | |||||||||||
| Lehrbuch | x | x | x | ||||||||
| Liederbuch | x | x | |||||||||
| Instrumentalsätze | xx | xx | xx | ||||||||
| Bildende Kunst | |||||||||||
| Lehrbuch Stil- und Kunstgeschichte | xx | xx | |||||||||
| Linolbesteck | xx | ||||||||||
| Mensch und Umwelt | |||||||||||
| Lehrbuch | x | x | |||||||||
| Technik | |||||||||||
| Lehrbuch | x | x | |||||||||
| Zeichenplatte, Reißzeug, Schablonen | xx | xx | |||||||||
| Orchester bzw. Instrumentalgruppen (AG) | |||||||||||
| Instrumentalsätze | xx | ||||||||||
| Chor (AG) | |||||||||||
| Chorsätze | xx | ||||||||||
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 20 Euro bis 33 Euro.
IV. Gymnasium LMVO
IV. Gymnasium
- 1.
Normalform neunjährig
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
Jahrgangsstufe
5
6
7
8
9
10
11
1
2
Evangelische und Katholische Religionslehre
Bibel
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Gebets- und Liedersammlung
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Themenhefte
2
2
2
2
2
2
2
2
2
Materialsätze
(2)
(2)
(2)
(2)
(2)
(2)
(2)
(2)
(2)
Ethik
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
Materialsätze
(2)
(2)
(2)
(2)
(2)
(2)
Deutsch
Lesebuch
x
x
x
x
x
x
x
Sprachlehrbuch
x
x
x
x
x
x
Themenhefte
(1)
(1)
(4)
4
4
Grammatik
x
x
x
x
x
x
Sprach- und Stilbuch/Grammatik
x
x
x
Rechtschreibwörterbuch
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Literaturgeschichte
x
x
x
Textsammlung
xx
xx
xx
Gedichtband
xx
xx
xx
Literaturlexikon
xx
xx
xx
Erdkunde
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
Themenhefte
(3)
(3)
(2-st.)
(10)
(4-st.)(3)
(2-st.)
(10)
(4-st.)Weltatlas mit Landesteil
x
x
x
x
x
x
x
Spezialkarte
1
2
(4-st.)2
(4-st.)Geschichte
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
Geschichtsatlas
x
x
x
x
x
x
x
Arbeitsbuch (Quellenwerk)
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Themenhefte
2
(4)
(2-st.)
(8)
(4-st.)(4)
(2-st.)
(8)
(4-st.)Geschichtslexikon
x
x
Gemeinschaftskunde
Lehrbuch
x
x
x
x
Grundgesetz und Landesverfassung
xx
xx
xx
xx
Themenhefte
6
(3)
(2-st.)
(8)
(4-st.)(3)
(2-st.)
(8)
(4-st.)Englisch als 1. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
x
x
x
Wörterbuch Englisch - Deutsch/Deutsch - Englisch
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
x
Lehrbuch Wortkunde
x
x
x
Lehrbuch Grammatik
x
x
x
Englisch als 2. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
Wörterbuch Englisch - Deutsch/Deutsch - Englisch
xx
xx
xx
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
x
Lehrbuch Wortkunde
x
x
x
Lehrbuch Grammatik
x
x
x
Französisch als 1. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
x
x
x
Wörterbuch Französisch - Deutsch/Deutsch - Französisch
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
x
Lehrbuch Wortkunde
x
x
x
Lehrbuch Grammatik
x
x
x
Französisch als 2. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
x
Wörterbuch Französisch - Deutsch/Deutsch - Französisch
xx
xx
xx
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
x
Lehrbuch Wortkunde
x
x
x
Lehrbuch Grammatik
x
x
x
Französisch als 3. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
Wörterbuch Französisch - Deutsch/Deutsch - Französisch
xx
xx
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
x
Wortkunde
x
x
x
Grammatik
x
x
x
Latein als 1. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Wörterbuch Lateinisch - Deutsch
x
x
x
x
Wortkunde
x
x
x
x
x
x
Begleitbuch zur antiken Kultur
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Latein als 2. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
x
x
Wörterbuch Lateinisch - Deutsch
x
x
x
x
x
Wortkunde
x
x
x
x
x
Begleitbuch zur antiken Kultur
x
x
x
x
x
x
x
Latein als 3. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
Wörterbuch Lateinisch - Deutsch
x
x
x
x
Wortkunde
x
x
x
x
Begleitbuch zur antiken Kultur
x
x
x
x
x
Griechisch als 3. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
Wörterbuch Griechisch - Deutsch
x
x
x
x
Wortkunde
x
x
x
x
Begleitbuch zur antiken Kultur
x
x
x
x
x
Russisch als 2. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
x
x
Wörterbuch Russisch - Deutsch/Deutsch - Russisch
xx
xx
xx
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
x
Wortkunde
x
x
x
Lehrbuch Grammatik und Stilistik
x
x
x
Russisch als 3. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
Wörterbuch Russisch - Deutsch/Deutsch - Russisch
xx
xx
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
x
Wortkunde
x
x
x
Lehrbuch Grammatik und Stilistik
x
x
x
Italienisch und Spanisch als 3. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
Wörterbuch Fremdsprache - Deutsch/Deutsch - Fremdsprache
xx
xx
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
x
Wortkunde
x
x
x
Lehrbuch Grammatik
x
x
x
Fremdsprachen ab Klasse 11
(spät beginnende Fremdsprachen)Lehrbuch
x
x
x
Grammatik
x
x
x
Wörterbuch Fremdsprache - Deutsch/Deutsch - Fremdsprache
(nicht für Latein und Griechisch)xx
xx
xx
Wörterbuch Fremdsprache - Deutsch
(nur für Latein und Griechisch)x
x
x
Wörterbuch einsprachig
(nicht für Latein und Griechisch)x
x
Wortkunde
x
x
Mathematik
Lehrbuch Mathematik
x
x
x
x
x
x
x
Lehrbuch Algebra
x
x
x
x
Lehrbuch Geometrie
x
x
x
x
Themenhefte
xx
xx
xx
xx
Lehrbuch Analysis
x
x
x
Lehrbuch Analytische Geometrie
x
x
Funktionentafel
xx
xx
xx
xx
xx
Formelsammlung
x
x
x
x
x
Zirkel
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Physik
Lehrbuch (in Jahrgangsstufe 12 und 13 wahlweise Themenbände)
x
x
x
x
x
x
Experimentierbuch
xx
xx
Chemie
Lehrbuch
x
x
x
x
x
Tabellenbuch
xx
xx
Experimentierbuch
xx
xx
Themenhefte
(2)
(2)
Biologie
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
x
Themenhefte
(2)
(2)
(2)
Bestimmungsbuch für Pflanzen
xx
xx
Bestimmungsbuch für Tiere
xx
xx
Experimentierbruch
xx
xx
(4-st.)xx
(4-st.)Darstellende Geometrie
Lehrbuch
x
x
Zeichenplatte (DIN A 3)
x
x
Reißzeug
x
x
Informatik
Lehrbuch
x
x
Themenheft
xx
xx
Astronomie
Lehrbuch
x
x
Themenheft
xx
xx
Drehbare Sternkarte
x
x
Geologie
Lehrbuch
x
x
Spezialkarte
2
2
Themenheft
xx
xx
Bildende Kunst
Lehrbuch Kunstgeschichte
x
x
x
x
x
x
x
Textsammlung
xx
xx
xx
Linolbesteck
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Musik
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
x
Liederbuch
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Instrumentalsätze
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Partituren oder Klavierauszüge
xx
xx
xx
xx
xx
Philosophie
Lehrbuch
x
x
Themenhefte oder Textsammlungen
(2)
(2)
Psychologie
Lehrbuch
x
x
Themenhefte oder Textsammlungen
(2)
(2)
Sport
Lehrbuch
x
x
Themenhefte
(2)
(2)
Verkehrserziehung
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
- 2.
Normalform achtjährig
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
Jahrgangsstufe
5
6
7
8
9
10
1
2
Evangelische und Katholische Religionslehre
Bibel
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Gebets- und Liedersammlung
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
x
Themenhefte
2
2
2
2
2
2
2
2
Materialsätze
(2)
(2)
(2)
(2)
(2)
(2)
(2)
(2)
Ethik
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
Materialsätze
(2)
(2)
(2)
(2)
(2)
(2)
Deutsch
Lesebuch
x
x
x
x
x
x
Sprachlehrbuch
x
x
x
x
x
Themenhefte
(1)
(1)
(4)
4
4
Grammatik
x
x
x
x
x
Sprach- und Stilbuch/Grammatik
x
x
x
Rechtschreibwörterbuch
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Literaturgeschichte
x
x
x
Textsammlung
xx
xx
xx
Gedichtband
xx
xx
xx
Literaturlexikon
xx
xx
xx
Geschichte
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
Geschichtsatlas
x
x
x
x
x
x
x
Arbeitsbuch (Quellenwerk)
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Themenhefte
2
(4)
(2-st.)
(8)
(4-st.)(4)
(2-st.)
(8)
(4-st.)Geschichtslexikon
x
x
x
Erdkunde (Fächerverbund Geographie und Gemeinschaftskunde mit Wirtschaft)
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
x
Themenhefte
(3)
(3)
(3)
Weltatlas mit Landesteil
x
x
x
x
x
x
x
x
Spezialkarte
1
2
2
Gemeinschaftskunde (Fächerverbund Geographie und Gemeinschaftskunde mit Wirtschaft)
Lehrbuch
x
x
x
x
x
Grundgesetz und Landesverfassung
xx
xx
xx
xx
xx
Themenhefte
6
(3)
(3)
Englisch als 1. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
x
x
Wörterbuch Englisch - Deutsch/Deutsch - Englisch
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
x
Lehrbuch Wortkunde
x
x
x
Lehrbuch Grammatik
x
x
x
Englisch als 2. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
x
Wörterbuch Englisch - Deutsch/Deutsch - Englisch
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
x
Lehrbuch Wortkunde
x
x
x
Lehrbuch Grammatik
x
x
x
Französisch als 1. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
x
x
Wörterbuch Französisch - Deutsch/Deutsch - Französisch
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
x
Lehrbuch Wortkunde
x
x
x
Lehrbuch Grammatik
x
x
x
Französisch als 2. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
x
Wörterbuch Französisch - Deutsch/Deutsch - Französisch
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
x
Lehrbuch Wortkunde
x
x
x
Lehrbuch Grammatik
x
x
x
Französisch als 3. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
Wörterbuch Französisch - Deutsch/Deutsch - Französisch
xx
xx
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
x
Wortkunde
x
x
x
Grammatik
x
x
x
Latein als 1. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
x
x
x
Wörterbuch Lateinisch - Deutsch
x
x
x
x
x
Wortkunde
x
x
x
x
x
Begleitbuch zur antiken Kultur
x
x
x
x
x
x
x
x
Latein als 2. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
x
x
x
Wörterbuch Lateinisch - Deutsch
x
x
x
x
x
x
Wortkunde
x
x
x
x
x
x
Begleitbuch zur antiken Kultur
x
x
x
x
x
x
x
x
Latein als 3. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
Wörterbuch Lateinisch - Deutsch
x
x
x
x
x
Wortkunde
x
x
x
x
x
Begleitbuch zur antiken Kultur
x
x
x
x
x
Griechisch als 3. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
Wörterbuch Griechisch - Deutsch
x
x
x
x
x
Wortkunde
x
x
x
x
x
Begleitbuch zur antiken Kultur
x
x
x
x
x
Russisch als 2. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
x
x
Wörterbuch Russisch - Deutsch/Deutsch - Russisch
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
x
Wortkunde
x
x
x
Lehrbuch Grammatik und Stilistik
x
x
x
Russisch als 3. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
Wörterbuch Russisch - Deutsch/Deutsch - Russisch
xx
xx
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
x
Wortkunde
x
x
x
Lehrbuch Grammatik und Stilistik
x
x
x
Italienisch und Spanisch als 3. Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
x
x
x
Grammatik
x
x
x
x
Wörterbuch Fremdsprache - Deutsch/Deutsch - Fremdsprache
xx
xx
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
x
Wortkunde
x
x
x
Lehrbuch Grammatik
x
x
x
Fremdsprachen ab Klasse 10 (spät beginnende Fremdsprachen)
Lehrbuch
x
x
x
Grammatik
x
x
x
Wörterbuch Fremdsprache - Deutsch/Deutsch - Fremdsprache (nicht für Latein und Griechisch)
xx
xx
xx
Wörterbuch Fremdsprache - Deutsch
(nur für Latein und Griechisch)x
x
x
Wörterbuch einsprachig
(nicht für Latein und Griechisch)x
x
Wortkunde
x
x
Mathematik
Lehrbuch Mathematik
x
x
x
x
x
x
x
x
Lehrbuch Algebra
x
x
x
x
x
x
Lehrbuch Geometrie
x
x
x
x
x
x
Themenhefte
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Lehrbuch Analysis
x
x
Lehrbuch Analytische Geometrie
x
x
Funktionentafel
xx
xx
xx
xx
Formelsammlung
x
x
x
x
Zirkel
x
x
x
x
x
x
x
x
Physik
Lehrbuch (in Jahrgangsstufe 11 und 12 wahlweise Themenbände)
x
x
x
x
x
x
Experimentierbuch
xx
Chemie
Lehrbuch
x
x
x
x
x
Tabellenbuch
xx
xx
Experimentierbuch
xx
xx
Themenhefte
(2)
(2)
Biologie
Lehrbuch
x
x
x
x
x
Themenhefte
(2)
(2)
(2)
Bestimmungsbuch für Pflanzen
xx
xx
Bestimmungsbuch für Tiere
xx
xx
Experimentierbuch
xx
xx
(4-st.)Darstellende Geometrie
Lehrbuch
x
Zeichenplatte (DIN A 3)
x
Reißzeug
x
Informatik
Lehrbuch
x
x
x
Themenheft
x
xx
xx
Astronomie
Lehrbuch
x
x
Themenheft
xx
xx
Drehbare Sternkarte
x
x
Geologie
Lehrbuch
x
x
Spezialkarte
2
2
Themenheft
xx
xx
Bildende Kunst
Lehrbuch Kunstgeschichte
x
x
x
x
x
x
x
Textsammlung
xx
xx
xx
Linolbesteck
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Musik
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
x
Liederbuch
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Instrumentalsätze
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Partituren oder Klavierauszüge
xx
xx
xx
xx
xx
Philosophie
Lehrbuch
x
x
Themenhefte oder Textsammlungen
(2)
(2)
Psychologie
Lehrbuch
x
x
Themenhefte oder Textsammlungen
(2)
(2)
Sport
Lehrbuch
x
x
Themenhefte
(2)
(2)
Verkehrserziehung
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 8 Euro bis 18 Euro.
- 3.
Aufbauform
- a)
gemeinsamer Bereich für alle Fachrichtungen (drei- und sechsjährige Aufbauform)
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
Jahrgangsstufe
8
9
10
11
1
2
Evangelische und Katholische Religionslehre
Jeweils entsprechend den Gymnasien der Normalform
Ethik
Jeweils entsprechend den Gymnasien der Normalform
Deutsch
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
Themenheft
x
x
x
x
x
x
Textsammlung
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Gedichtband
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Literaturgeschichte
x
x
x
Rechtschreibwörterbuch
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Erdkunde
Jeweils entsprechend den Gymnasien der Normalform
Literatur
Lehrbuch
x
Literaturlexikon
xx
Fremdsprachen
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
Textsammlungen
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Grammatik
x
x
x
x
x
x
Lehrbuch Stilistik und Wortkunde
x
x
x
x
x
x
Wörterbuch Fremdsprache - Deutsch/Deutsch - Fremdsprache
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
x
x
x
Musik
Jeweils entsprechend den Gymnasien der Normalform
Bildende Kunst
Jeweils entsprechend den Gymnasien der Normalform
Geschichte mit Gemeinschaftskunde
Lehrbuch Geschichte
x
x
x
x
x
x
Themenheft Geschichte
x
x
x
Geschichtsatlas
x
x
x
x
x
x
Lehrbuch Gemeinschaftskunde
x
x
x
x
x
x
Themenheft Gemeinschaftskunde
x
x
x
Grundgesetz und Landesverfassung
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Mathematik
Lehrbuch Algebra
x
x
x
x
x
x
Lehrbuch Geometrie
x
x
x
Lehrbuch Analysis
x
x
x
Lehrbuch Stochastik
x
x
x
Lehrbuch Lineare Algebra
x
x
Formelsammlung
x
x
x
x
x
x
Reißzeug
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Physik
Lehrbuch
x
x
x
x
x
x
Formelsammlung
x
x
x
x
x
Chemie
Lehrbuch
x
x
x
x
x
Tabellenbuch
xx
xx
Experimentierbuch
x
x
Lehrbuch Chemiepraktikum
x
Themenhefte
(2)
(2)
Biologie
Lehrbuch
x
x
x
x
x
Themenhefte
3
3
Experimentierbuch
xx
xx
Textverarbeitung
Lehrbuch
x
Philosophie
Lehrbuch
x
Textsammlung
xx
- b)
Berufliches Gymnasium, agrarwissenschaftliche Richtung (AG), fachbezogener Bereich
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
Jahrgangsstufe
11
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Agrartechnik mit Biologie
Lehrbuch Biologie und Genetik
x
x
x
Lehrbuch Biologiepraktikum
x
Bestimmungsbuch für Pflanzen
x
Themenhefte
1
2
2
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Agrar- und Umweltrecht
Lehrbuch Volkswirtschaftslehre/Betriebswirtschaftslehre
x
x
x
Lehrbuch Rechnungswesen
x
Lehrbuch Agrarwirtschaft
x
x
x
Agrar- und Umwelttechnologie
Lehrbuch Agrar- und Umwelttechnologie
x
x
x
Landwirtschaftliche Produktionstechnik
Lehrbuch Landwirtschaft
x
x
x
Datenverarbeitung
Lehrbuch
x
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 60 Euro.
- c)
Berufliches Gymnasium, biotechnologische Richtung (BTG), fachbezogener Bereich
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
Jahrgangsstufe
11
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Biotechnologie
Lehrbuch Biotechnologie
x
x
x
Lehrbuch Praktikum
x
x
x
Themenhefte
1
2
3
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechtskunde
Lehrbuch Volkswirtschaftslehre/Betriebswirtschaftslehre
x
x
x
Lehrbuch Rechnungswesen
x
Bioinformatik
Lehrbuch Bioinformatik
x
x
x
Themenhefte
2
2
2
Sondergebiete der Biowissenschaften
Themenhefte
2
2
2
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 60 Euro.
- d)
Berufliches Gymnasium, ernährungswissenschaftliche Richtung (EG), fachbezogener Bereich
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
Jahrgangsstufe
11
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Ernährungslehre mit Chemie
Lehrbuch Allgemeine Chemie/Biochemie
x
x
x
Lehrbuch Lebensmittelchemie/organische Chemie
x
Lehrbuch Ernährungs- und Lebensmittellehre
x
x
x
Lehrbuch Lebensmitteltechnologie
x
x
x
Lehrbuch Praktikum
x
x
x
Modellbaukasten Strukturchemie
xx
xx
xx
Wirtschaftslehre
Lehrbuch Wirtschaftslehre des Haushalts
x
x
x
Lehrbuch Rechnungswesen
x
x
Lehrbuch Volkswirtschaftslehre/Betriebswirtschaftslehre
x
x
x
Datenverarbeitung
Lehrbuch
x
x
x
Biotechnologie
Lehrbuch
x
x
x
Themenheft
x
x
x
Ernährungsökologie
Themenhefte
2
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 60 Euro.
- e)
Berufliches Gymnasium, sozialpädagogische Richtung (SG), fachbezogener Bereich
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
Jahrgangsstufe
11
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Pädagogik und Psychologie
Lehrbuch Pädagogik
x
x
x
Lehrbuch Psychologie
x
x
x
Rechtskunde
Lehrbuch
x
Gesetzessammlung
xx
Einführung in die Sozialpädagogik/Sozialarbeit
Lehrbuch
x
Datenverarbeitung
Lehrbuch
x
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 10 Euro.
- f)
Berufliches Gymnasium, technische Richtung (TG), fachbezogener Bereich
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
Jahrgangsstufe
11
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Wirtschaftslehre
Lehrbuch
x
x
Gesetzessammlung
xx
xx
Technik
Lehrbuch Elektrotechnik
x
x
x
Lehrbuch Maschinenbau
x
x
x
Lehrbuch Technisches Zeichnen
x
Formelsammlung Elektrotechnik
x
x
x
Formelsammlung Maschinenbau
x
x
x
Angewandte Technik
Lehrbuch
x
Gestaltungs- und Medientechnik/Angewandte Gestaltungs- und Medientechnik
Lehrbuch Grundlagen der Gestaltung/Visuelle Kommunikation
x
x
Lehrbuch (Produkt-)Design/Designgeschichte
x
Lehrbuch Mediengestaltung und -technik
x
Informationstechnik
Lehrbuch Hardware
x
x
x
Lehrbuch Software
x
x
x
Lehrbuch Systeme
x
x
x
Angewandte Informationstechnik
Lehrbuch
x
Ergänzende Fertigungstechnik
Lehrbuch
x
x
Computertechnik
Lehrbuch
x
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 41 Euro.
- g)
Berufliches Gymnasium, wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG), fachbezogener Bereich
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
Jahrgangsstufe
8
9
10
11
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Wirtschaftlichem Rechnungswesen
Lehrbuch Volkswirtschaftslehre
x
x
x
Lehrbuch Betriebswirtschaftslehre
x
x
x
x
x
Lehrbuch Rechnungswesen
x
x
x
x
x
Aufgabensammlung
x
x
x
x
x
Gesetzessammlung
x
x
x
x
x
Wirtschaftsgeographie
Lehrbuch
x
x
x
x
Themenheft
x
x
x
x
Weltatlas mit Landesteil
x
x
x
x
Datenverarbeitung
Lehrbuch
x
x
x
Informationsmanagement
Lehrbuch
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 10 Euro.
- 4.
Ergänzende Bestimmungen für Gymnasien
- a)
Für alle Schüler der Klassen 8 bis 10 in den beruflichen Gymnasien ist ein Taschenrechner notwendiges Lernmittel.
- b)
Für alle Schüler der Klassen 8 bis 11 und der Jahrgangsstufen 1 und 2 im neunjährigen Bildungsgang und der Klassen 8 bis 10 und der Jahrgangsstufen 1 und 2 im achtjährigen Bildungsgang der allgemein bildenden Gymnasien sowie der Eingangsklasse und der Jahrgangsstufen 1 und 2 der beruflichen Gymnasien ist ein grafikfähiger Taschenrechner notwendiges Lernmittel.
- c)
Die aus der Grundschule fortgeführte Fremdsprache gilt als erste Fremdsprache. Beginnt eine weitere Fremdsprache in Klasse 5, gilt diese als zweite Fremdsprache. Das Lernmittelverzeichnis ist in diesem Fall bei der zweiten Fremdsprache wie bei der ersten Fremdsprache anzuwenden.
V. Berufsschule LMVO
V. Berufsschule
- 1.
Gemeinsamer Bereich (gewerbliche, kaufmännische, hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogische und landwirtschaftliche Berufsschule)
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
3
Evangelische und Katholische Religionslehre
jeweils entsprechend der Oberstufe
der Gymnasien der NormalformDeutsch
Lehrbuch
x
x
x
Textsammlung
xx
xx
xx
Rechtschreibwörterbuch
xx
xx
xx
Gemeinschaftskunde
Lehrbuch
x
x
x
Grundgesetz und Landesverfassung
xx
xx
xx
Wirtschaftskunde
Lehrbuch
x
x
x
Wahlpflichtbereich (S/E-Programm):
Deutsch
Lehrbuch
x
x
x
Textsammlung
xx
xx
xx
Fremdsprachen
Lehrbuch
x
x
x
Grammatik
x
x
x
Wörterbuch Fremdsprache - Deutsch/Deutsch - Fremdsprache
xx
xx
xx
Textsammlung
xx
xx
xx
Computertechnik
Lehrbuch
x
x
x
Themenheft
x
x
x
Mathematik
Lehrbuch Algebra
x
x
x
Lehrbuch Geometrie
x
Formelsammlung
xx
xx
Wahlbereich (9+3-Modell)
Englisch
Lehrbuch
x
x
x
Grammatik
x
x
x
Wörterbuch Englisch - Deutsch/Deutsch - Englisch
xx
xx
xx
Mathematik
Lehrbuch Algebra
x
x
x
Lehrbuch Geometrie
x
x
x
Formelsammlung
xx
xx
xx
- 2.
Gewerbliche Berufsschule
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
3
4
siehe auch gemeinsamer Bereich
Wirtschaftskunde, Betriebskunde, Rechnungswesen
Lehrbuch
x
x
x
x
Fachkunde, Technologie, Technologie mit Labor
Lehrbuch
x
x
x
x
Spezielle Fachkunde
Lehrbuch
x
x
x
x
Fachzeichnen, Arbeitsplanung, Schaltungstechnik und
Funktionsanalyse, Techn. Zeichnen, GestaltungLehrbuch
x
x
x
x
Zeichenplatte
xx
xx
xx
xx
Reißzeug
xx
xx
xx
xx
Fachrechnen, Technische Mathematik
Lehrbuch
x
x
x
x
Tabellenbuch
x
x
x
x
Technologiepraktikum, Praktische Fachkunde
Praktikumshandbuch
x
x
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 15 Euro.
Für Klassen mit Unterricht in praktischer Fachkunde/Technologiepraktikum/Laborübungen erhöht sich dieser Betrag um 36 Euro.
Für Unterrichtsfächer, die nur an wenigen Spezialklassen gegeben werden und die deshalb im Verzeichnis nicht aufgeführt sind, gilt das Verzeichnis sinngemäß.
- 3.
Kaufmännische Berufsschule
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
3
siehe auch gemeinsamer Bereich
Allgemeine Wirtschaftslehre
Lehrbuch
x
x
x
Gesetzessammlung
xx
xx
xx
Spezielle Betriebswirtschaftslehre
Lehrbuch
x
x
x
Gesetzessammlung
xx
xx
xx
Buchführung
Lehrbuch
x
x
x
Wirtschaftsrechnen
Lehrbuch
x
x
x
Rechnungswesen
Lehrbuch
x
x
x
Datenverarbeitung
Lehrbuch
x
x
Maschinenschreiben/Textverarbeitung
Lehrbuch
x
x
x
Büroorganisation
Lehrbuch
x
x
Kurzschrift
Lehrbuch
x
x
x
Fachkundlicher Bereich (fächerübergreifend)
Fallsammlung
x
x
x
Gesetzessammlung
xx
xx
xx
Ergänzungsbereich
Lehrbuch
x
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 15 Euro.
Für die Unterrichtsfächer, die nur an wenigen Spezialklassen gegeben werden und die deshalb im Verzeichnis nicht aufgeführt sind, gilt das Verzeichnis sinngemäß.
- 4.
Hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogische Berufsschule
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
3
siehe auch gemeinsamer Bereich
Wirtschaftskunde mit Wirtschaftslehre des Haushalts
Lehrbuch
x
x
x
Fachrechnen
Lehrbuch
x
x
x
Fachkunde
Lehrbuch Ernährungslehre und Lebensmittellehre
x
x
x
Lehrbuch Arbeitslehre/Hygiene
x
x
Lehrbuch Erziehungslehre
x
x
Lehrbuch Werkstofflehre/Textilkunde
x
x
Lehrbuch Haushaltstechnik/Haus- und Wäschepflege
x
x
x
Lehrbuch Gartenbau und Blumenpflege
x
x
x
Praktische Fachkunde
Lehrbuch Nahrungszubereitung
x
x
x
Lehrbuch Textilarbeit
x
x
x
Wahlfach
Lehrbuch
x
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 51 Euro.
- 5.
Landwirtschaftliche Berufsschule
- a)
Ausbildungsberuf: Landwirt/-in (Vollzeit)
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
siehe auch gemeinsamer Bereich
Fachrechnen/Datenverarbeitung
Lehrbuch
x
Wirtschaftslehre
Lehrbuch
x
Textsammlung
xx
Bodenkunde und Pflanzenernährung, Biologische Grundlagen
der landwirtschaftlichen Erzeugung, Grundlagen
der Agrartechnik, Grundlagen der TierhaltungLehrbuch (zusammen für alle Fächer)
x
Werkstoffbearbeitung
Lehrbuch
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 51 Euro.
- b)
Ausbildungsberuf: Landwirt/-in (Teilzeit)
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
2
3
siehe auch gemeinsamer Bereich
Fachkunde
Lehrbuch
x
x
Fachrechnen
Lehrbuch
x
x
Praktische Fachkunde
Lehrbuch
x
x
Wirtschaftskunde
Lehrbuch
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 51 Euro.
- c)
übrige Berufe
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
3
siehe auch gemeinsamer Bereich
Fachkunde
Lehrbuch
x
x
x
Botanisches Wörterbuch (nur für Gärtner, Floristen,
Forstwirte und Winzer)xx
xx
VOB (nur Landschafter)
xx
Wirtschaftskunde
Lehrbuch
x
x
x
Spezielle Fachkunde
Lehrbuch
x
Fachrechnen
Lehrbuch
x
x
x
Praktische Fachkunde
Lehrbuch
x
x
X
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 51 Euro.
- 6.
Schultypübergreifende Ausbildungsberufe
- a)
Berufsfeld Gesundheit, Ausbildungsberufe Arzthelfer/-in, zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r), Tierarzthelfer/-in, pharmazeutisch-kaufmännische(r) Angestellte(r) (Apothekenhelfer/-in)
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
3
siehe auch gemeinsamer Bereich
Wirtschaftskunde, Wirtschafts- und Betriebskunde, Betriebskunde
Lehrbuch
x
x
X
Gesetzessammlung
xx
xx
Xx
Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie
Lehrbuch
x
x
X
Abrechnung
Lehrbuch
x
x
X
Formularsammlung
x
x
X
Gebührenordnungen mit Kommentar
xx
xx
Xx
Rechnungswesen
Lehrbuch
x
x
X
Labortechnologie (Laborübungen)
Lehrbuch
x
x
X
Datenverarbeitung
Lehrbuch
x
x
X
Textverarbeitung
Lehr- und Übungsbuch
x
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 15 Euro.
Für Klassen mit Unterricht in praktischer Fachkunde/Technologiepraktikum/Laborübungen erhöht sich dieser Betrag um 46 Euro.
- b)
Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft, Berufsgruppe Hotel- und Gastgewerbe
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
3
siehe auch gemeinsamer Bereich
Wirtschaftskunde
Lehrbuch
x
x
x
Gesetzessammlung
xx
xx
xx
Technologie
Lehrbuch
x
x
x
Technische Mathematik
Lehrbuch
x
x
x
Technologiepraktikum
Lehrbuch
x
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 15 Euro.
Für Klassen mit Unterricht in praktischer Fachkunde/Technologiepraktikum/Laborübungen erhöht sich dieser Betrag um 46 Euro.
- 7.
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
Für das Berufsgrundbildungsjahr in Kooperation mit betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildungsstätten und für das Berufsgrundbildungsjahr an kaufmännischen Berufsschulen gilt das Lernmittelverzeichnis der Berufsschule entsprechend.
Für das Berufsgrundbildungsjahr in Form des Vollzeitunterrichts in den gewerblichen und hauswirtschaftlichen Berufsfeldern gilt das Lernmittelverzeichnis der einjährigen Berufsfachschule.
- 8.
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
Evangelische und Katholische Religionslehre
jeweils entsprechend der Oberstufe der Gymnasien
der Normalformx
Deutsch
Lehrbuch
2
Arbeitsheft
x
Textsammlung
xx
Rechtschreibwörterbuch
xx
Wörterbuch
x
Gemeinschafts- und Wirtschaftskunde
Lehrbuch
x
Technologie
Lehrbuch Grundlagen
x
Lehrbuch (für drei Berufsfelder)
3
Mathematik und Fachrechnen
Lehrbuch
x
Fachzeichnen
Lehrbuch
x
Wahlpflichtfach Englisch
Lehrbuch
x
Arbeitsheft
x
Grammatik
x
Textsammlung
xx
Wörterbuch Englisch - Deutsch/Deutsch - Englisch
xx
S/E-Programm
Lehrprogramm/Arbeitshilfen
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 153 Euro.
- 9.
Ergänzende Bestimmungen für Berufsschulen
- a)
Für die Schüler der Berufsschulen, die am Unterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife teilnehmen, ist ein grafikfähiger Taschenrechner notwendiges Lernmittel, für die übrigen Schüler ist ein Taschenrechner notwendiges Lernmittel.
- b)
Soweit an den gewerblichen Berufsschulen zur Erfüllung des Lehrplans ein Zirkel verwendet werden muss, ist dieser notwendiges Lernmittel.
- c)
Anstelle eines im Lernmittelverzeichnis ausgewiesenen Lehrbuches kann ausnahmsweise ein anderes Druckwerk angeschafft werden. Dies gilt insbesondere bei Bildungsgängen, für die einschlägige Lehrbücher nicht zur Verfügung stehen.
- d)
Für nicht einzeln genannte Fächer im allgemeinen und fachtheoretischen Unterrichtsbereich sowie im Wahlpflichtbereich ist ein Lehrbuch je Fach notwendiges Lernmittel.
- e)
Eine Änderung oder Erweiterung der notwendigen Lernmittel ist zulässig bei
- -
Einführung neuer Ausbildungsberufe im Unterricht
- -
Änderung von Ausbildungsordnungen.
- f)
Im Rahmen von Neuordnungsverfahren werden berufliche Fächer zunehmend in die Lernfeldkonzeption integriert. In diesen Fällen gilt das Lernmittelverzeichnis weiterhin entsprechend.
VI. Berufsfachschule LMVO
VI. Berufsfachschule
- 1.
Einjährige Berufsfachschule
Für die allgemein bildenden und fachtheoretischen Fächer gilt das Lernmittelverzeichnis der Berufsschule entsprechend.
Der Pauschbetrag für die fachpraktische Ausbildung in den Beurfsfeldern
- -
Metalltechnik
- -
Elektrotechnik
- -
Bautechnik
- -
Holztechnik
- -
Textiltechnik und Bekleidung
- -
Drucktechnik
- -
Farbtechnik und Raumgestaltung
- -
Ernährung und Hauswirtschaft
- -
Körperpflege sowie für den Einzelberuf
- -
Goldschmied
beträgt je Schüler und Schuljahr 179 Euro.
Der Pauschbetrag für die übrigen Berufe und Berufsfelder beträgt 102 Euro.
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 15 Euro.
- 2.
Zweijährige gewerbliche Berufsfachschule, die nicht zur Fachschulreife führt
Das Lernmittelverzeichnis der einjährigen Berufsfachschule gilt entsprechend.
- 3.
Zweijährige Berufsfachschule für Büro und Handel
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
Evangelische und Katholische Religionslehre
jeweils entsprechend der Oberstufe der Gymnasien
der NormalformDeutsch
Lehrbuch
x
x
Textsammlung
xx
xx
Rechtschreibwörterbuch
xx
xx
Gemeinschaftskunde
Lehrbuch
x
x
Grundgesetz und Landesverfassung
xx
xx
Betriebswirtschaftslehre
Lehrbuch
x
x
Aufgabensammlung
x
x
Gesetzessammlung
x
x
Rechnungswesen
Lehrbuch Wirtschaftsrechnen
x
x
Lehrbuch Buchführung
x
x
Fachpraxis für Büro und Handel (Büropraxis)
Lehrbuch
x
x
Textverarbeitung
Lehrbuch
x
x
Wahlbereich
Präsentation und Medien
Lehrbuch
x
x
Wirtschaftsenglisch
Lehrbuch Englisch
x
x
Grammatik
x
x
Lehrbuch Schriftverkehr
x
x
Wörterbuch Englisch - Deutsch/Deutsch - Englisch
xx
xx
Verkaufskunde
Lehrbuch
x
x
Musik
Lehrbuch
x
x
Liederbuch
xx
xx
Gesundheitslehre
Lehrbuch
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 10 Euro.
- 4.
Berufsfachschule für Kinderpflege
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
Religionslehre/Religionspädagogik
Lehrbuch
x
x
Bibel
x
x
Gebets- und Liedersammlung
x
x
Themenhefte
2
2
Deutsch
Lehrbuch
x
x
Textsammlung
xx
xx
Rechtschreibwörterbuch
xx
xx
Ganzschriften
xx
Gemeinschaftskunde
Lehrbuch
x
x
Grundgesetz und Landesverfassung
xx
xx
Profil- und berufsbezogene Fächer
Sport, Bewegungserziehung und Rhythmik
Lehrbuch Bewegungserziehung
x
x
Lehrbuch Rhythmik
x
x
Erziehungslehre
Lehrbuch
x
x
Textsammlung
xx
xx
Praxis- und Methodenlehre
Lehrbuch Praxis- und Methodenlehre
x
x
Lehrbuch Spiel
x
x
Lehrbuch Berufskunde
x
x
Kinderliteratur
Lehrbuch
x
Textsammlung
xx
Gesundheitslehre und Säuglingspflege
Lehrbuch Gesundheitslehre
x
x
Lehrbuch Säuglings- und Kinderpflege mit Krankenpflege
x
x
Ernährungslehre
Lehrbuch
x
Werkstoff-/Wohnlehre
Lehrbuch
x
Bildnerisches Gestalten
Lehrbuch
x
Musik
Lehrbuch
x
x
Liederbuch
xx
xx
Nahrungszubereitung
Lehrbuch
x
Textilarbeit
Lehrbuch
x
x
Werken
Lehrbuch
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 77 Euro.
- 5.
Zweijährige zur Fachschulreife führende Berufsfachschule
- a)
Gemeinsamer Bereich
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
Evangelische und Katholische Religionslehre
jeweils entsprechend der Oberstufe der Gymnasien
der NormalformDeutsch
Lehrbuch
x
X
Textsammlung
xx
Xx
Literaturgeschichte
xx
Xx
Rechtschreibwörterbuch
xx
Xx
Gedichtband
xx
Xx
Englisch
Lehrbuch
x
X
Grammatik
x
X
Wörterbuch Englisch - Deutsch/Deutsch - Englisch
xx
Xx
Textsammlung
xx
Xx
Geschichte mit Gemeinschaftskunde
Lehrbuch Geschichte
x
X
Geschichtsatlas
xx
xx
Lehrbuch Gemeinschaftskunde
x
x
Grundgesetz und Landesverfassung
xx
xx
Mathematik
Lehrbuch Algebra
x
x
Lehrbuch Geometrie
x
x
Formelsammlung
x
x
Physik
Lehrbuch
x
x
Formelsammlung
x
x
Chemie
Lehrbuch
x
x
Wahlbereich
Fremdsprache
Lehrbuch
x
x
Grammatik
x
x
Wörterbuch Fremdsprache - Deutsch/Deutsch - Fremdsprache
xx
xx
übrige Fächer
Lehrbuch
x
x
- b)
Gewerblich-technische Berufsfachschule, fachbezogener Bereich
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Computertechnik-Grundlagen (CTG)
Lehrbuch
x
Physik mit Laborübungen
Lehrbuch
x
x
Aufgabensammlung
x
x
Formelsammlung
x
x
Chemie mit Werkstoffkunde und Laborübungen
Lehrbuch Chemie
x
x
Lehrbuch Werkstoffkunde
x
x
Technologie
Lehrbuch Technologie
x
x
Lehrbuch Technische Mathematik
x
x
Tabellenbuch
x
x
Arbeitsplanung, Technisches Zeichnen, Schaltungstechnik
und FunktionsanalyseLehrbuch
x
x
Zeichenplatte
xx
xx
Reißzeug
xx
xx
Biologie
Lehrbuch
x
x
Wirtschaftskunde mit Wirtschaftsgeographie
Lehrbuch Wirtschaftskunde/Wirtschaftslehre
x
x
Lehrbuch Wirtschaftsgeographie
x
x
Weltatlas
xx
xx
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 87 Euro.
- c)
Kaufmännische Berufsfachschule (Wirtschaftsschule), fachbezogener Bereich
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Datenverarbeitung
Lehrbuch
x
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Schriftverkehr
Lehrbuch Volks- und Betriebswirtschaftslehre
x
x
Aufgabensammlung
x
x
Gesetzessammlung
x
x
Wirtschaftliches Rechnungswesen
Lehrbuch Kaufmännisches Rechnen
x
x
Lehrbuch Buchführung
x
x
Wirtschaftsgeographie
Lehrbuch
x
Weltatlas
xx
Textverarbeitung
Lehrbuch
x
x
Wahlfach
Lehrbuch
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 10 Euro.
- d)
Hauswirtschaftlich-sozialpädagogische Berufsfachschule, fachbezogener Bereich
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Wirtschaftslehre mit Datenverarbeitung
Lehrbuch Wirtschaftslehre
x
x
Lehrbuch Datenverarbeitung
x
x
Gesetzessammlung
xx
Erziehungslehre
Lehrbuch
x
Haushaltstechnologie
Lehrbuch Werkstofflehre
x
Lehrbuch Textilkunde
x
Lehrbuch Haushaltstechnik
x
Biologie mit Gesundheitslehre
Lehrbuch Biologie
x
Lehrbuch Menschenkunde
x
Lehrbuch Gesundheitslehre
x
Chemie und Ernährungslehre
Lehrbuch Chemie
x
x
Lehrbuch Lebensmittelchemie
x
x
Lehrbuch Ernährungslehre/Lebensmittellehre
x
x
Nahrungszubereitung
Lehrbuch
x
Textilarbeit/Werken
Lehrbuch Werken
x
x
Lehrbuch Textilarbeit
x
x
Wahlfach
Lehrbuch
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 87 Euro.
- 6.
Dreijährige Berufsfachschule
- a)
Das Lernmittelverzeichnis der einjährigen Berufsfachschule gilt entsprechend.
- b)
Unterricht zur Fachschulreife bzw. Fachhochschulreife
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
3
Deutsch
Lehrbuch
x
x
x
Englisch
Lehrbuch
x
x
x
Grammatik
x
x
x
Wörterbuch Englisch - Deutsch/Deutsch - Englisch
xx
xx
xx
Textsammlung
xx
xx
xx
Mathematik
Lehrbuch
x
x
x
Formelsammlung
x
x
x
Physik
Lehrbuch
x
x
x
Aufgabensammlung
x
x
x
Formelsammlung
x
x
x
- 7.
Ergänzende Bestimmungen für Berufsfachschulen
- a)
Für die Schüler der Berufsfachschulen, die am Unterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife teilnehmen, ist ein grafikfähiger Taschenrechner notwendiges Lernmittel, für die übrigen Schüler ist ein Taschenrechner notwendiges Lernmittel.
- b)
Soweit an den Berufsfachschulen zur Erfüllung des Lehrplans ein Zirkel verwendet werden muss, ist dieser notwendiges Lernmittel.
- c)
Anstelle eines im Lernmittelverzeichnis ausgewiesenen Lehrbuches kann ausnahmsweise ein anderes Druckwerk angeschafft werden. Dies gilt insbesondere für Fächer und Bildungsgänge, für die einschlägige Lehrbücher nicht zur Verfügung stehen.
- d)
Für nicht einzeln genannte Fächer im allgemeinen und fachtheoretischen Unterrichtsbereich sowie im Wahlpflichtbereich ist ein Lehrbuch je Fach notwendiges Lernmittel.
- e)
Eine Änderung oder Erweiterung der notwendigen Lernmittel ist zulässig bei
- -
Einführung neuer Ausbildungsberufe im Unterricht
- -
Änderung von Ausbildungsordnungen.
VII. Berufskolleg LMVO
VII. Berufskolleg
- 1.
Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
Evangelische und Katholische Religionslehre
jeweils entsprechend der Oberstufe der Gymnasien
der NormalformDeutsch
Lehrbuch
x
Textsammlung
xx
Rechtschreibwörterbuch
xx
Geschichte mit Gemeinschaftskunde
Lehrbuch
x
Geschichtsatlas
xx
Englisch
Lehrbuch
x
Grammatik
x
Wörterbuch einsprachig
x
Mathematik
Lehrbuch Lineare Algebra
x
Lehrbuch Vektorielle Geometrie
x
Aufgabensammlung
x
Formelsammlung
x
Physik
Lehrbuch
x
Formelsammlung
x
Chemie
Lehrbuch
x
Technik
Lehrbuch Elektrotechnik
x
Lehrbuch Maschinenbau
x
Tabellenbuch
x
Gestaltung
Lehrbuch
x
Tabellenbuch
x
Betriebswirtschaftslehre
Lehrbuch
x
Aufgabensammlung
x
Gesetzessammlung
x
Biologie
Lehrbuch
x
Themenhefte
2
Wahlbereich:
Französisch
Lehrbuch
x
Grammatik
x
Wörterbuch Französisch - Deutsch/Deutsch - Französisch
xx
Wirtschaftsgeographie
Lehrbuch
x
Weltatlas
xx
übrige Fächer
Lehrbuch
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 51 Euro.
- 2.
Berufskolleg für technische Assistenten/-innen (zweijährig)
- a)
Gemeinsamer Bereich
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
Evangelische und Katholische Religionslehre
jeweils entsprechend der Oberstufe der Gymnasien
der NormalformDeutsch I
Lehrbuch
x
x
Textsammlung
xx
xx
Rechtschreibwörterbuch
xx
xx
Englisch I
Lehrbuch
x
x
Grammatik
x
x
Wörterbuch Englisch - Deutsch/Deutsch - Englisch
xx
xx
Wirtschafts- und Sozialkunde
Lehrbuch
x
x
Grundgesetz und Landesverfassung
xx
xx
Gesetzessammlung
xx
xx
Unterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife:
Deutsch II
Lehrbuch
x
x
Englisch II
Lehrbuch
x
x
Textsammlung
xx
xx
Wörterbuch einsprachig
xx
xx
Mathematik II
Lehrbuch
x
x
Formelsammlung
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 205 Euro.
- b)
Berufsbezogene Fächer des zweijährigen Berufskollegs für biologisch-technische Assistenten/-innen
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Mathematik I
Lehrbuch Mathematik
x
x
Lehrbuch Fachrechnen
x
x
Physik
Lehrbuch
x
Aufgabensammlung
x
Formelsammlung
x
Chemie
Lehrbuch allgemein-analytische Chemie
x
x
Lehrbuch Biochemie
x
x
Biologie
Lehrbuch
x
x
Taschenatlas Biologie
x
x
Mikro- und Molekularbiologie
Lehrbuch
x
x
Physikalisches, chemisches und biochemisches Praktikum
Praktikumshandbuch Physik
x
Praktikumshandbuch Chemie
xx
Praktikumshandbuch Biochemie
x
Biologisches Praktikum
Praktikumshandbuch
x
x
Mikrobiologisches und gentechnisches Praktikum
Praktikumshandbuch
x
x
Bioinformatik-Praktikum
Praktikumshandbuch
x
- c)
Berufsbezogene Fächer des zweijährigen Berufskollegs für chemisch-technische Assistenten/-innen
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Mathematik I
Lehrbuch Algebra
x
x
Lehrbuch Stöchiometrie
x
x
Tabellenbuch
x
x
Physik
Lehrbuch
x
Aufgabensammlung
x
Formelsammlung
x
Physikalische Chemie
Lehrbuch
x
x
Aufgabensammlung
x
x
Algemeine und anorganische Chemie
Lehrbuch
x
x
Organische Chemie
Lehrbuch
x
x
Analytische Chemie
Lehrbuch
x
x
Computertechnik
Lehrbuch
x
x
Physikalisches und physikalisch-chemisches Praktikum
Praktikumshandbuch
x
x
Qualitative und quantitative Analyse
Praktikumshandbuch
x
Präparatives Praktikum
Lehrbuch
x
Praktikumshandbuch
x
Technische Untersuchungen
Praktikumshandbuch Technische Untersuchungen
x
Nachschlagebuch
(4)
(4)
- d)
Berufsbezogene Fächer des zweijährigen Berufskollegs für elektrotechnische Assistenten/-innen
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Mathematik I
Lehrbuch
x
Formelsammlung
x
Physik
Lehrbuch
x
Aufgabensammlung
x
Chemie/Werkstoffkunde
Lehrbuch Chemie
x
Lehrbuch Werkstoffkunde
x
Elektronik
Lehrbuch
x
x
Aufgabensammlung
x
x
Tabellenbuch
x
x
Informationstechnik
Lehrbuch
x
x
Automatisierungstechnik
Lehrbuch
x
x
Kommunikationstechnik
Lehrbuch
x
x
Praktikum Informationstechnik
Praktikumshandbuch
x
x
Praktikum Grundfertigkeiten
Lehrbuch
x
x
Praktikum Elektronik
Praktikumshandbuch
x
x
Praktikum Automatisierungstechnik
Praktikumshandbuch
x
x
Praktikum Kommunikationstechnik
Praktikumshandbuch
x
x
- e)
Berufsbezogene Fächer des zweijährigen Berufskollegs für foto- und medientechnische Assistenten/-innen
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Mathematik I
Lehrbuch
x
Aufgabensammlung
x
Angewandte Physik und Chemie
Lehrbuch Physik
x
x
Lehrbuch Chemie
x
x
Formelsammlung
x
x
Informationstechnik
Lehrbuch
x
x
Fototechnik
Lehrbuch Fototechnik
2
2
Medientechnik
Lehrbuch
x
x
Bildaufnahmetechnik
Lehrbuch
x
x
Praktikumshandbuch
x
x
Bildverarbeitungstechnik
Lehrbuch
x
x
Praktikumshandbuch
x
x
- f)
Berufsbezogene Fächer des zweijährigen Berufskollegs für informations- und kommunikationstechnische Assistenten/-innen
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Mathematik I
Lehrbuch
x
Formelsammlung
x
Elektronik
Lehrbuch Elektronik
x
Informationstechnik
Lehrbuch
x
x
Kommunikationstechnik
Lehrbuch
2
2
Programmiertechnik
Lehrbuch Programmiersprache
x
x
Praktikum Elektronik
Praktikumshandbuch
x
Praktikum Informationstechnik
Praktikumshandbuch
x
x
Praktikum Programmiertechnik
Praktikumshandbuch
x
x
Praktikum Kommunikationstechnik
Praktikumshandbuch
x
x
- g)
Berufsbezogene Fächer des zweijährigen Berufskollegs für physikalisch-technische Assistenten/-innen
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Mathematik I
Lehrbuch Algebra
x
x
Lehrbuch Geometrie
x
x
Tabellenbuch
x
x
Physikalische Technik
Lehrbuch
x
x
Aufgabensammlung
x
x
Tabellenbuch
x
x
Formelsammlung
x
x
Elektrotechnik/Elektronik
Lehrbuch Elektrotechnik und Elektronik
x
x
Lehrbuch Messtechnik
x
x
Informationstechnik
Lehrbuch
x
x
Aufgabensammlung
x
x
Mess- und Sensortechnik
Lehrbuch
x
Physikalisch-technische Sondergebiete
Lehrbuch
x
x
Physikalische Technik
Experimentierbuch
x
x
Nachschlagebuch
(4)
(4)
Praktikum Elektrotechnik und Elektronik
Praktikumshandbuch
x
Nachschlagebuch
(4)
Praktikum Informationstechnik
Praktikumshandbuch
x
Praktikum Mess- und Sensortechnik
Praktikumshandbuch
x
Nachschlagebuch
(4)
Werkstatt-Praktikum
Praktikumshandbuch
x
Praktikum Physikalisch-technische Sondergebiete
Handbuch
x
x
- h)
Berufsbezogene Fächer des zweijährigen Berufskollegs für technische Assistenten/-innen für Agrar- und Umweltanalytik
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Mathematik I
Lehrbuch
x
x
Formelsammlung
x
x
Physik
Lehrbuch
x
Formelsammlung
x
Chemie
Lehrbuch
x
x
Experimentierbuch
x
x
Biologie
Lehrbuch
x
x
Mikrobiologie
Lehrbuch
x
Informationstechnik/Statistik
Lehrbuch
2
2
Analytische Chemie
Lehrbuch
x
x
Agrartechnologie
Lehrbuch
x
x
Pflanzenproduktion und Pflanzenzüchtung
Lehrbuch Pflanzenzüchtung
x
x
Lehrbuch Genetik
x
x
Pflanzenproduktion
Lehrbuch
x
x
Phytomedizin
Lehrbuch
x
x
Tierhaltung und Tierernährung
Lehrbücher
x
x
Futterwerttabellen
x
x
Fachpraktischer Bereich
Praktikumshandbücher
x
x
- i)
Berufsbezogene Fächer des zweijährigen Berufskollegs für pharmazeutisch-technische Assistenten/-innen
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
siehe auch gemeinsamer Bereich
Allgemeine und pharmazeutische Chemie
Lehrbuch
x
x
Botanik und Drogenkunde
Lehrbuch
x
x
Bestimmungsbuch
x
x
Pharmazeutische Technologie
Lehrbuch
x
x
Deutsches Arzneibuch
(4)
(4)
Europäisches Arzneibuch
(4)
(4)
Arzneispezialitätenkunde
Lehrbuch
x
x
Rote Liste
x
x
Fachrechnen
Lehrbuch
x
x
Tabellenbuch
x
x
Physik
Lehrbuch
x
x
Formelsammlung
x
x
Allgemeine Hygiene, Erste Hilfe, Krankenpflegeartikel und Verbandstoffe
Lehrbuch Allgemeine Hygiene
x
x
Lehrbuch Verbandstoffe und Krankenpflegeartikel
x
x
Gifte und Schädlingsbekämpfungsmittel
Lehrbuch
x
Ernährungskunde und Diätetik
Lehrbuch
x
Pharmazeutische Gesetzeskunde und Berufskunde
Lehrbuch
x
x
Chemisch-pharmazeutische Übungen
Praktikumshandbuch
x
x
Deutscher Arzneikodex
(2)
(2)
Physiologisch-chemische Untersuchung
Praktikumshandbuch
x
Übungen zur Drogenkunde
Drogenatlas
xx
Pharmazeutisch-technologische Übungen
Praktikumshandbuch
x
xx
Deutsche Rezeptformeln
xx
xx
Deutsche Arzneitaxe
xx
xx
Homöopathisches Arzneibuch
xx
xx
Computertechnik (Wahlfach)
Lehrbuch
x
- 3.
Gewerblich-technisches Berufskolleg in Vollzeit- und Teilzeitunterricht
- a)
Gemeinsamer Bereich
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
3
Evangelische und Katholische Religionslehre
jeweils entsprechend der Oberstufe der Gymnasien
der NormalformDeutsch I
Lehrbuch
x
x
x
Textsammlung
xx
xx
xx
Literaturgeschichte
x
x
x
Rechtschreibwörterbuch
xx
xx
xx
Englisch I
Lehrbuch
x
x
x
Grammatik
x
x
x
Wörterbuch Englisch - Deutsch/Deutsch - Englisch
xx
xx
xx
Wirtschaftskunde- und Sozialkunde
Lehrbuch
x
x
x
Grundgesetz und Landesverfassung
xx
xx
xx
Gesetzessammlung
xx
xx
xx
Unterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife
Englisch II
Lehrbuch
x
x
Textsammlung
xx
xx
Mathematik II
Lehrbuch
x
x
Formelsammlung
x
x
- b)
Berufsbezogene Fächer des dreijährigen Berufskollegs für Grafik-Design in Vollzeitunterricht
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
3
siehe auch gemeinsamer Bereich
Mathematik I und Fachrechnen
Lehrbuch Algebra
x
x
x
Lehrbuch Geometrie
x
x
x
Lehrbuch Fachrechnen
x
x
x
Grafik-Design
Zeichenplatte
xx
xx
xx
Reißzeug
xx
xx
xx
Naturstudium und freies Zeichnen
Zeichengeräte
x
x
x
Druckgrafik
Schneidemesser (1 Satz)
xx
xx
Konturenmesser
xx
xx
Radiernadel
xx
xx
Schriftgrafik
Zeichenfeder
xx
xx
xx
Kunstgeschichte
Lehrbuch
x
x
Werbelehre
Lehrbuch
x
x
Technologie Druck
Lehrbuch
x
x
Fotografie und Fotografik
Lehrbuch
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 486 Euro.
- c)
Berufsbezogene Fächer der Fachrichtung Bautechnik des gewerblich-technischen Berufskollegs in Teilzeitunterricht
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
3
siehe auch gemeinsamer Bereich
Mathematik I
Lehrbuch Mathematik
x
x
x
Lehrbuch Fachrechnen
x
x
x
Darstellende Geometrie
Lehrbuch
x
x
x
Physik
Lehrbuch
x
x
Formelsammlung
x
x
Baustoffkunde mit Chemie
Lehrbuch Baustoffkunde
x
x
x
Lehrbuch Chemie
x
x
x
Vermessungskunde
Lehrbuch
x
x
x
Baukonstruktionslehre
Lehrbuch
x
x
x
Statik und Stahlbetonbau
Lehrbuch Statik
x
x
x
Lehrbuch Stahlbetonbau
x
Tabellenbuch
x
x
x
Baubetriebslehre
Lehrbuch
x
x
x
Baurecht
Lehrbuch
x
Textausgabe VOB
xx
Datenverarbeitung
Lehrbuch
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 15 Euro.
- d)
Berufsbezogene Fächer der Fachrichtung Bekleidungstechnik des gewerblich-technischen Berufskollegs in Teilzeitunterricht
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
3
siehe auch gemeinsamer Bereich
Mathematik I
Lehrbuch Mathematik
x
x
x
Lehrbuch Fachrechnen
x
x
x
Physik und Werkstoffprüfung
Lehrbuch Physik
x
x
x
Aufgabensammlung
x
x
x
Formelsammlung
x
x
x
Werkstoffkunde und Chemie
Lehrbuch
x
x
x
Fertigungstechnik
Lehrbuch
x
x
x
Tabellenbuch
x
x
x
Modezeichnen und Schnitttechnik
Lehrbuch
x
x
x
Reißzeug
xx
xx
xx
Zeichenplatte
xx
xx
xx
Industriebetriebslehre
Lehrbuch
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 15 Euro.
- e)
Berufsbezogene Fächer der Fachrichtung Elektrotechnik des gewerblich-technischen Berufskollegs in Teilzeitunterricht
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
3
siehe auch gemeinsamer Bereich
Mathematik I
Lehrbuch Mathematik
x
x
x
Lehrbuch Fachrechnen
x
x
x
Physik
Lehrbuch
x
x
x
Aufgabensammlung
x
x
x
Formelsammlung
x
x
x
Technologie der Bauelemente
Lehrbuch
x
x
x
Technologie mit Labor
Lehrbuch Technologie
x
x
x
Lehrbuch Mess- und Schaltübungen
x
x
x
Tabellenbuch
x
x
x
Reißzeug
xx
xx
xx
Zeichenplatte
xx
xx
xx
Technologiepraktikum
Lehrbuch
x
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 15 Euro.
- f)
Berufsbezogene Fächer der Fachrichtung Maschinentechnik des gewerblich-technischen Berufskollegs in Teilzeitunterricht
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
3
siehe auch gemeinsamer Bereich
Mathematik I
Lehrbuch Mathematik
x
x
x
Lehrbuch Fachrechnen
x
x
x
Technische Physik
Lehrbuch
x
x
x
Formelsammlung
x
x
x
Werkstoffkunde und Technische Chemie
Lehrbuch
x
x
x
Technologie mit Labor
Lehrbuch
x
x
x
Tabellenbuch
x
x
x
Arbeitsplanung mit Technischem Zeichnen, Technisches Zeichnen mit Arbeitsplanung
Lehrbuch
x
x
x
Reißzeug
xx
xx
xx
Zeichenplatte
xx
xx
xx
Industriebetriebslehre
Lehrbuch
x
x
Technologiepraktikum
Lehrbuch
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 15 Euro.
- 4.
Kaufmännische Berufskollegs
- a)
Kaufmännisches Berufskolleg I
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
Evangelische und Katholische Religionslehre
jeweils entsprechend der Oberstufe der Gymnasien
der NormalformGemeinschaftskunde
Lehrbuch
x
Grundgesetz und Landesverfassung
xx
Deutsch
Lehrbuch
x
Rechtschreibwörterbuch
xx
Fremdsprache
Lehrbuch Fremdsprache
x
Grammatik
x
Wörterbuch einsprachig
xx
Betriebswirtschaftslehre
Lehrbuch
x
Gesetzessammlung
x
Rechnungswesen
Lehrbuch Kaufmännisches Rechnen
x
Lehrbuch Buchführung
x
Textverarbeitung mit Bürowirtschaft
Lehrbuch Textverarbeitung
x
Lehrbuch Bürowirtschaft
x
Wahlfächer zum Erwerb der Fachhochschulreife:
Mathematik
Lehrbuch
x
Formelsammlung
x
Physik
Lehrbuch
x
Formelsammlung
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 10 Euro.
- b)
Kaufmännisches Berufskolleg II
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
Evangelische und Katholische Religionslehre
jeweils entsprechend der Oberstufe der Gymnasien
der NormalformDeutsch
Lehrbuch
x
Textsammlung
xx
Rechtschreibwörterbuch
xx
Volkswirtschaftslehre mit Politik
Lehrbuch Volkswirtschaftslehre
x
Lehrbuch Politik
x
Grundgesetz und Landesverfassung
xx
Fremdsprache (Englisch oder Französisch)
Lehrbuch
x
Grammatik
x
Wörterbuch einsprachig
x
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen
Lehrbuch Betriebswirtschaftslehre
x
Lehrbuch Rechnungswesen
x
Textverarbeitung
Lehrbuch
x
Bürowirtschaft
Lehrbuch
x
Betriebswirtschaftslehre mit DV-Anwendung
Lehrbuch Betriebswirtschaftslehre
x
Lehrbuch Organisation
x
Gesetzessammlung
x
Rechnungswesen
Lehrbuch
x
Mathematik
Lehrbuch
x
Formelsammlung
x
Physik
Lehrbuch
x
Formelsammlung
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 10 Euro.
- c)
Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
Evangelische und Katholische Religionslehre
jeweils entsprechend der Oberstufe der Gymnasien
der NormalformGemeinschaftskunde
Lehrbuch
x
Grundgesetz und Landesverfassung
xx
Deutsch
Lehrbuch
x
x
Textsammlung
xx
xx
Rechtschreibwörterbuch
xx
xx
Englisch
Lehrbuch
x
x
Grammatik
x
x
Wörterbuch einsprachig
x
x
Lehrbuch Korrespondenz
x
x
Lehrbuch Englisch-amerikanische Wirtschaftskunde
x
x
Lehrbuch Konversation
x
x
Französisch
Lehrbuch
x
x
Grammatik
x
x
Wörterbuch einsprachig
xx
xx
Lehrbuch Korrespondenz
x
x
Lehrbuch Französische Wirtschaftskunde
x
x
Betriebswirtschaftslehre
Lehrbuch
x
x
Gesetzessammlung
x
x
Rechnungswesen
Lehrbuch
x
x
Textverarbeitung mit Bürowirtschaft
Lehrbuch Textverarbeitung
x
x
Lehrbuch Büroorganisation
x
x
Mathematik
Lehrbuch
x
x
Formelsammlung
x
x
Physik
Lehrbuch
x
x
Formelsammlung
x
x
Italienisch
Lehrbuch
x
x
Grammatik
x
x
Wörterbuch Italienisch - Deutsch/Deutsch - Italienisch
xx
xx
Spanisch
Lehrbuch
x
x
Grammatik
x
x
Wörterbuch Spanisch - Deutsch/Deutsch - Spanisch
xx
xx
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 10 Euro.
- 5.
Hauswirtschaftliche Berufskollegs
- a)
Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft I
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
Evangelische und Katholische Religionslehre
jeweils entsprechend der Oberstufe der Gymnasien
der NormalformDeutsch
Lehrbuch
x
Textsammlung
xx
Rechtschreibwörterbuch
xx
Englisch
Lehrbuch
x
Arbeitsbuch
x
Gemeinschaftskunde
Lehrbuch
x
Grundgesetz und Landesverfassung
xx
Wirtschaft und Recht
Lehrbuch
x
Gesetzessammlung
xx
Datenverarbeitung/Textverarbeitung
Lehrbuch oder Themenheft
x
Erziehungslehre
Lehrbuch
x
Biologie mit Gesundheitslehre
Lehrbuch
x
Chemie und Ernährungslehre
Lehrbuch Chemie
x
Lehrbuch Ernährungslehre
x
Haushaltstechnologie
Lehrbuch Haushaltstechnik
x
Lehrbuch Werkstoffkunde
x
Textverarbeitung
Lehrbuch
x
Sozialpflege mit Übungen
Lehrbuch
x
Nahrungszubereitung
Lehrbuch
x
Textilarbeit/Werken
Lehrbuch Textilverarbeitung
x
Lehrbuch Werken
x
Wahlbereich:
Mathematik
Lehrbuch
x
Formelsammlung
x
Französisch
Lehrbuch
x
Wörterbuch Französisch - Deutsch/Deutsch - Französisch
x
übrige Fächer
Lehrbuch
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 87 Euro.
- b)
Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft II
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
Evangelische und Katholische Religionslehre
jeweils entsprechend der Oberstufe der Gymnasien
der NormalformDeutsch
Lehrbuch
x
x
Rechtschreibwörterbuch
xx
xx
Englisch
Lehrbuch
x
x
Wörterbuch einsprachig
xx
xx
Arbeitsbuch
x
x
Wirtschaft und Recht mit Datenverarbeitung
Lehrbuch
3
3
Organisation und Führung
Lehrbuch
x
x
Datenverarbeitung
Lehrbuch
x
x
Betriebshygiene
Lehrbuch
x
Ernährungslehre und Diätetik
Lehrbuch Ernährungslehre
x
x
Nährwerttabelle
x
x
Haushaltstechnologie
Lehrbuch
x
x
Sozialpflege mit Übungen
Lehrbuch
x
Nahrungszubereitung
Lehrbuch
x
x
Textilarbeit/Werken
Lehrbuch Textilverarbeitung
x
x
Lehrbuch Werken
x
x
Kunst
Lehrbuch
x
Wahlbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife:
Englisch
Lehrbuch
x
x
Mathematik
Lehrbuch Analysis
x
x
Lehrbuch Lineare Algebra
x
x
Formelsammlung
x
x
übrige Wahlfächer
Lehrbuch
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 102 Euro.
- 6.
Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg)
Unterrichtsfach und
Art des LernmittelsKlasse
1
2
Religionslehre/Religionspädagogik
Lehrbuch
x
x
Bibel
x
x
Gebets- und Liedersammlung
x
x
Themenhefte
2
2
Deutsch
Lehrbuch
x
x
Textsammlung
xx
xx
Themenhefte
xx
xx
Rechtschreibwörterbuch
xx
xx
Gemeinschaftskunde/Rechtskunde
Lehrbuch Gemeinschaftskunde
x
Lehrbuch Rechtskunde
x
Gesetzessammlung
xx
xx
Fallsammlung
xx
xx
Grundgesetz und Landesverfassung
xx
Erziehungswissenschaft (Pädagogik, Psychologie, Soziologie)
Lehrbuch allgemeine Pädagogik
x
x
Lehrbuch Pädagogik des Kleinkindes und Schulkindes
x
x
Textsammlungen
xx
xx
Lehrbuch Soziologie
x
x
Lehrbuch Psychologie
x
x
Lehrbuch Entwicklungspsychologie
x
x
Didaktik und Methodik der Sozialpädagogik
Lehrbuch
x
x
Medienpädagogik/Kinder- und Jugendliteratur
Lehrbuch
x
x
Textsammlungen
xx
xx
Themenhefte
xx
xx
Spielpädagogik
Lehrbuch
x
x
Umwelt- und Gesundheitserziehung
Lehrbuch
x
x
Bildnerisches Gestalten/Werken
Lehrbuch Bildnerisches Gestalten
x
x
Lehrbuch Werken
x
x
Musikerziehung/Rhythmik
Lehrbuch Musik
x
x
Liederbuch
x
x
Lehrbuch Rhythmik
x
x
Bewegungserziehung
Lehrbuch
x
x
Wahlpflichtfach
Lehrbuch
x
x
Der Pauschbetrag für die im Verzeichnis nicht einzeln aufgeführten Lernmittel beträgt je Schüler und Schuljahr 41 Euro.
- 7.
Ergänzende Bestimmungen für Berufskollegs
- a)
Für die Schüler der Berufskollegs, die am Unterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife teilnehmen, ist ein grafikfähiger Taschenrechner notwendiges Lernmittel, für die übrigen Schüler ist ein Taschenrechner notwendiges Lernmittel.
- b)
Soweit an den Berufskollegs zur Erfüllung des Lehrplans ein Zirkel verwendet werden muss, ist dieser notwendiges Lernmittel.
- c)
Anstelle eines im Lernmittelverzeichnis ausgewiesenen Lehrbuches kann ausnahmsweise ein anderes Druckwerk angeschafft werden. Dies gilt insbesondere für Fächer, für die die im Lernmittelverzeichnis ausgewiesenen Lehrbücher nicht vorhanden sind.
- d)
Für nicht einzeln genannte Fächer im allgemeinen und fachtheoretischen Unterrichtsbereich sowie im Wahlpflichtbereich ist ein Lehrbuch je Fach notwendiges Lernmittel.
- e)
Eine Änderung oder Erweiterung der notwendigen Lernmittel ist zulässig bei
- -
Einführung neuer Ausbildungsberufe im Unterricht
- -
Änderung von Ausbildungsordnungen.
Auf Grund von § 94 Abs. 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) vom 1. August 1983 (GBl. S. 397), geändert durch Artikel 10 der 5. Anpassungsverordnung vom 17. Juni 1997 (GBl. S. 278), wird verordnet:
Notwendige Lernmittel
§ 1 Notwendige Lernmittel(1) Die notwendigen Lernmittel, die der Schulträger gemäß § 94 Abs. 1 SchG den Schülern zu überlassen hat, ergeben sich aus dem als Anlage angeschlossenen Lernmittelverzeichnis. (2) Die im Lernmittelverzeichnis nicht einzeln genannten, jedoch durch Pauschbeträge erfassten Lernmittel, zum Beispiel Lern- und Arbeitsmaterialien, Ganzschriften und Arbeitshefte, sind im Rahmen dieser Pauschbeträge vom Schulträger zur Verfügung zu stellen, soweit es sich im Einzelfall nicht um Gegenstände geringen Werts handelt. (3) Die Fachkonferenz bestimmt, ob und gegebenenfalls welche notwendigen Lernmittel für das jeweilige Unterrichtsfach verwendet werden. Besteht keine Fachkonferenz, entscheidet der Schulleiter nach Anhörung der Fachlehrer. Die Entscheidung gilt bei den Lehrbüchern grundsätzlich für mindestens fünf Jahre. (4) Die Fachkonferenz und der Schulleiter haben bei ihrer Entscheidung Lernmethode, Bedürfnisse des Unterrichts im jeweiligen Fach, Art und Zweckbestimmung des Lernmittels sowie den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen. (5) Lernmittel, bei denen die Möglichkeit des nicht zweckentsprechenden Gebrauchs besteht oder deren Beschaffung oder Kostenerstattung einen Verwaltungsaufwand verursacht, der in keinem Verhältnis zu dem Zweck der Lernmittelfreiheit steht, können vom Schulträger von der Lernmittelfreiheit ausgenommen werden. (6) Gewöhnliche Eigenausstattungsgegenstände der Schüler sind keine Lernmittel.
Inkrafttreten
§ 2 Inkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit in den Absätzen 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt die Lernmittelverordnung vom 11. Dezember 2001 (GBl. 2002 S. 1) außer Kraft.(2) Die im Lernmittelverzeichnis (Anlage) enthaltenen Bestimmungen der notwendigen Lernmittel treten mit Ausnahme der Bestimmungen über grafikfähige Taschenrechner in Kraft1. am 1. August 2004 für Schüler der Klassen 1 und 2 der Grundschulen sowie für Schüler der Klassen 5 und 6 der Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien,2. am 1. August 2006 für die übrigen Schüler der Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien.Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ist die Lernmittelverordnung in der bisherigen Fassung anzuwenden.(3) Die im Lernmittelverzeichnis (Anlage) enthaltenen Bestimmungen über grafikfähige Taschenrechner treten in Kraft.1. am Tage nach ihrer Verkündung für die Klasse 11 und die Jahrgangsstufen 1 und 2 der allgemein bildenden Gymnasien, für die Eingangsklasse und die Jahrgangsstufen 1 und 2 der beruflichen Gymnasien sowie für die Berufsoberschulen - Oberstufe - und die zur Fachhochschulreife führenden Bildungsgänge der beruflichen Schulen,2. am 1. August 2007 für Schüler der Klasse 8 der allgemein bildenden Gymnasien,3. am 1. August 2008 für Schüler der Klasse 9 der allgemein bildenden Gymnasien,4. am 1. August 2009 für Schüler der Klasse 10 der allgemein bildenden Gymnasien.Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmungen über grafikfähige Taschenrechner ist für alle Schüler der Klassen 7 bis 10 im neunjährigen Bildungsgang sowie für alle Schüler der Klassen 7 bis 9 im achtjährigen Bildungsgang ein nicht grafikfähiger Taschenrechner notwendiges Lernmittel.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.