Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 2 Absatz 1 Satz 2 des Justizbeitreibungsgesetzes Vom 11. September 1995
- Ausfertigungsdatum:
- 11.09.1995
- Fundstelle:
- GBl. 1995, 713
Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen ...
V aufgeh. durch § 68 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung vom 2. April 2019 (GBl. S. 109, 119)
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 25. September 2018 (GBl. S. 357) |
§ 1Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 2 Absatz 1 Satz 2 des Justizbeitreibungsgesetzes wird auf das Justizministerium übertragen.
Auf Grund von § 2 Abs. 1 Satz 3 der Justizbeitreibungsordnung in der Fassung von Artikel V des Gesetzes vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 861) wird verordnet:
§ 1Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der Justizbeitreibungsordnung wird auf das Justizministerium übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.