Verordnung des Umweltministeriums über die Zuständigkeiten nach dem Geologiedatengesetz (Geologiedaten-Zuständigkeitsverordnung – GeolD-ZuVO) Vom 17. September 2020*)
- Ausfertigungsdatum:
- 17.09.2020
- Fundstelle:
- GBl. 2020, 716, 717
Das Regierungspräsidium Freiburg ist zuständige Behörde für die Ausführung des Geologiedatengesetzes, soweit nach dem Geologiedatengesetz nicht Bundesbehörden zuständig sind.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.