Verordnung des Kultusministeriums über die Schulen besonderer Art Vom 4. Juni 2009
- Ausfertigungsdatum:
- 04.06.2009
- Fundstelle:
- GBl. 2009, 254,K.u.U. 2009, 93
Verordnung des Kultusministeriums über die Schulen besonderer Art vom 4. Juni 2009
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 8. April 2026 (GBl. 2026 Nr. 48) |
Versetzungen
§ 10 Versetzungen(1) In den schulartbezogenen Klassen steigen die Schüler durch Versetzungsentscheidung in die nächsthöhere Klasse auf. Soweit keine schulartbezogenen Klassen gebildet sind, rücken die Schüler ohne Versetzungsentscheidung in die nächsthöhere Klasse auf. (2) In den schulartbezogenen Klassen gilt die Versetzungsordnung der entsprechenden Schularten mit folgenden Maßgaben: 1. Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. Das Fach Arbeitslehre ist ein für die Versetzung maßgebendes Fach. Die Fächer des Wahlpflichtbereichs I und II (Anlage 1) sind jeweils ein für die Versetzung maßgebendes Kernfach im Sinne der Versetzungsordnungen für Gymnasien und Realschulen. Sind die Fächer Sport, Musik oder Bildende Kunst Kernfächer, sind sie in jedem Fall für die Versetzung maßgebende Fächer.2. Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried a) Hauptschulversetzungsordnung Das Fach Arbeitslehre mit dem jeweiligen Schwerpunkt Elektrotechnik, Metalltechnik oder Hauswirtschaft ist ein für die Versetzung maßgebendes Fach.b) Realschulversetzungsordnung Das vom Schüler gewählte Wahlpflichtfach ist ein für die Versetzung maßgebendes Kernfach. Für Schüler, die Arbeitslehre nicht als Wahlpflichtfach gewählt haben, ist dieses Fach ein für die Versetzung maßgebendes Fach.c) Versetzungsordnung Gymnasien Das Fach Arbeitslehre ist in den Klassen 7 bis 10 ein für die Versetzung maßgebendes Fach.
Abschlüsse, Übergang in die Oberstufe des Gymnasiums
§ 11 Abschlüsse, Übergang in die Oberstufe des GymnasiumsFür den Erwerb des Hauptschul-, Werkrealschul- und des Realschulabschlusses und für den Übergang in die Eingangsklasse der Oberstufe (Klasse 10 oder 11 des Gymnasiums) gelten die allgemeinen Bestimmungen mit folgenden Maßgaben: 1. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bei der Hauptschulabschlussprüfung sowie der Werkrealschulabschlussprüfung und der stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses bei der Realschulabschlussprüfung ist der Abteilungsleiter der Mittelstufe.2. Voraussetzung für den Übergang von der realschulbezogenen Klasse 10 in eine besondere Eingangsklasse der Oberstufe ist der Realschulabschluss, wobei ein Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der beiden als Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache belegten Fremdsprachen und in jedem dieser Fächer mindestens die Note »ausreichend« erreicht sein müssen.3. Soweit keine schulartbezogenen Klassen gebildet wurden, gilt Nummer 2 für die Schüler entsprechend, deren Leistungsfeststellungen im Abschlussjahr auf dem Niveau M erfolgten. Schüler, die auf Niveau E in Klasse 10 in entsprechender Anwendung der Versetzungsordnung Gymnasien versetzt wurden, können in die Eingangsklasse der gymnasialen Oberstufe wechseln.
Schulwechsel
§ 12 Schulwechsel(1) Während der Orientierungsstufe stellt die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Abteilungsleitung auf Grund der gezeigten Leistungen des Schülers fest, für welche Schulart beziehungsweise Schularten er geeignet ist. Diese Feststellung berechtigt zum Übertritt in die entsprechende Schulart. Stimmen die Feststellung der Schule und der Elternwunsch nicht überein, kann der Schüler an einer Schule der gewünschten Schulart eine Aufnahmeprüfung nach der Multilateralen Versetzungsordnung ablegen.(2) Nach Abschluss der Orientierungsstufe findet für den Wechsel eines Schülers einer Schule besonderer Art in eine andere Schulart die Multilaterale Versetzungsordnung entsprechende Anwendung.(3) Soweit keine schulartspezifischen Klassen eingerichtet sind, ist für den Wechsel auf eine andere Schulart ein Zeugnis zu erstellen, in dem die Noten in allen Fächern einheitlich auf einer Niveaustufe ausgewiesen sind. Es wird die Niveaustufe ausgewiesen, die überwiegend für die Leistungsfeststellungen maßgeblich war.
Übergangsbestimmungen
§ 13a ÜbergangsbestimmungenFür Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 eine Klasse 7 bis 12 besuchen, gilt § 5 Verordnung über die Schulen besonderer Art in der am 31. Juli 2016 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss an der Schule besonderer Art weiter. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Klassenwiederholung in eine Klasse wechseln, die sich im Schuljahr 2016/2017 in der Klassenstufe 5 oder 6 befand.
Äußere Gliederung
§ 2 Äußere Gliederung(1) Die Schulen besonderer Art werden an Stelle nach Schularten nach Abteilungen gegliedert, und zwar in die Abteilung Orientierungsstufe (Klassen 5 und 6) und in die Abteilung Mittelstufe (Klassen 7 bis 10). In gymnasialbezogenen Klassen umfasst die Mittelstufe die Klassen 7 bis 9 im achtjährigen Bildungsgang sowie 7 bis 10 im neunjährigen Bildungsgang. In der integrierten Gesamtschule Mannheim-Herzogenried und der Staudinger-Gesamtschule Freiburg i.Br. umfasst die Orientierungsstufe die Klassen 5 bis 7; auch in den gymnasialbezogenen Klassen umfasst an dieser Schule die Mittelstufe die Klassen 8 bis 10. (2) Soweit die Schulen weitere Abteilungen haben, haben diese nicht den Status einer Schule besonderer Art.
Unterrichtsorganisation
§ 3 Unterrichtsorganisation(1) An den Schulen besonderer Art wird der Unterricht im Klassenverband erteilt; während der Orientierungsstufe kann er in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste und zweite Fremdsprache nach dem Prinzip der äußeren Differenzierung sowie auf verschiedenen Leistungsebenen (A-Niveau, B-Niveau, C-Niveau) erteilt werden. (2) Ab Beginn der Klasse 7 können schulartbezogene Klassen gebildet werden. (3) In Klassen, die nicht schulartbezogen gebildet wurden, wird der einzelne Schüler im Abschlussjahr der Sekundarstufe I in allen Fächern nach den Bildungsstandards des angestrebten Bildungsabschlusses unterrichtet. Die Schule berät die einzelnen Erziehungsberechtigten und Schüler im zweiten Schulhalbjahr der Klasse 8 sowie der Klasse 9, für die Erreichung welchen Bildungsabschlusses sie den einzelnen Schüler geeignet hält. Die Klassenkonferenz gibt aufgrund der jeweiligen Prüfungsordnung, Versetzungsordnung oder der Multilateralen Versetzungsordnung eine entsprechende Empfehlung ab. (4) Das Fach Sport kann auch dann schulartübergreifend erteilt werden, wenn schulartbezogene Klassen gebildet wurden.
Stundentafeln
§ 4 StundentafelnFür die Orientierungsstufe und die Mittelstufe einschließlich der Klasse 10 oder 11 gelten insgesamt die jeweiligen Kontingentstundentafeln für die Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und das Gymnasium nach den Maßgaben der Anlagen 1 bis 3.
Bildungs- und Lehrpläne
§ 5 Bildungs- und LehrpläneDem Unterricht in der Orientierungsstufe und der Mittelstufe wird der gemeinsame Bildungsplan für die Sekundarstufe I zugrunde gelegt. Soweit schulartbezogene Gymnasialklassen gebildet werden oder soweit Fächer im gemeinsamen Bildungsplan für die Sekundarstufe nicht enthalten sind, ist der Bildungsplan für das Gymnasium maßgeblich.
Aufnahme der Schüler
§ 6 Aufnahme der Schüler(1) In die Klasse 5 der Schulen besonderer Art können Schüler aufgenommen werden, die das Ziel der Grundschule erreicht haben. Werden mehr Schüler angemeldet, als aufgenommen werden können, hat die Schule mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde ein Auswahlverfahren festzulegen. (2) Falls noch Plätze frei sind, können Schüler auch in höhere Klassen aufgenommen werden. Bis zur Bildung der schulartbezogenen Klassen entscheidet der Abteilungsleiter über die Zuordnung zu den verschiedenen Leistungsebenen in Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik. Bei Aufnahme in die schulartbezogenen Klassen muss der Schüler in die entsprechende Klasse der entsprechenden Schulart versetzt worden sein; im Übrigen gilt die multilaterale Versetzungsordnung vom 19. Juli 1985 (GBl. S. 285, K. u. U. S. 360), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. April 2002 (GBl. S. 182) in der jeweils geltenden Fassung.
Einstufung, Umstufung
§ 7 Einstufung, Umstufung(1) Über die Zuordnung der Schüler zu den verschiedenen Leistungsebenen oder Lerngruppen in Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik entscheidet die Klassenkonferenz auf Grund der bisher gezeigten Leistungen und der voraussichtlichen Leistungsentwicklung. Kein Schüler darf gegen den Willen der Erziehungsberechtigten einem höheren Niveau zugeordnet werden. (2) Eine Umstufung in eine andere Leistungsebene erfolgt, wenn der Schüler erhöhten Anforderungen gewachsen erscheint oder ein erfolgreiches Mitarbeiten in der bisher besuchten Leistungsebene nicht mehr gewährleistet ist. Die Umstufungen erfolgen in der Regel zum Ende eines Schulhalbjahres. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
Notengebung, Zeugnisse
§ 8 Notengebung, Zeugnisse(1) Soweit keine schulartspezifischen Klassen gebildet sind kann an Stelle oder neben der Leistungsbeurteilung mit den herkömmlichen Notenstufen eine verbale Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Fächern erfolgen. Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten sind dabei zusätzlich Noten oder Notentendenzen auszubringen und kenntlich zu machen, auf welcher Anforderungsebene die Leistungen erbracht wurden. (2) In der Orientierungsstufe der Internationalen Gesamtschule Heidelberg erfolgt in allen Fächern die Notengebung nach einer Zehn-Punkte-Tabelle. (3) Die Zeugnisse sind den abweichenden Regelungen für die Schulen besonderer Art anzupassen, insbesondere ist bei Fächern mit verschiedenen Leistungsebenen das Niveau kenntlich zu machen.
Bildung der schulartbezogenen Klassen
§ 9 Bildung der schulartbezogenen Klassen(1) Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried 1. Ein Schüler kann in die schulartbezogene Klasse aufgenommen werden, nach deren Versetzungsordnung er unter den nachfolgenden Maßgaben am Ende der vorhergehenden Klasse versetzt worden wäre. a) Zum Besuch der gymnasialbezogenen Klasse ist ferner erforderlich, dass der Schüler am Ende der vorhergehenden Klasse in mindestens zwei Fächern mit verschiedenen Leistungsebenen im A-Niveau war und dass er in Klasse 7 den Unterricht in der zweiten Fremdsprache besuchte.b) Zum Besuch der realschulbezogenen Klasse ist ferner erforderlich, dass der Schüler am Ende der vorhergehenden Klasse in mindestens zwei Fächern mit verschiedenen Leistungsebenen im B-Niveau war. 2. In den Fächern mit verschiedenen Leistungsebenen ist die Note erforderlichenfalls dem entsprechenden Niveau zuzuordnen.3. Für die Versetzungsordnungen gelten folgende Maßgaben: Das Fach Arbeitslehre ist ein für die Versetzung maßgebendes Fach. Im Übrigen richtet sich die Maßgeblichkeit der Fächer nach Anlage 3. (2) Internationale Gesamtschule Heidelberg 1. Ein Schüler kann in die gymnasialbezogene Klasse aufgenommen werden, wenn er am Ende der Klasse 6 in mindestens zwei der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik jeweils mindestens 8 Punkte und in dem dritten Fach und der zweiten Fremdsprache und mindestens 7 Punkte erreicht hat, sowie der Durchschnitt aus den Leistungen in den nach den Anlagen 1 und 2 maßgeblichen Fächern mindestens 8 Punkte beträgt.2. Ein Schüler kann in die realschulbezogene Klasse aufgenommen werden, wenn er am Ende der Klasse 6 in mindestens zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens 6 Punkte und im dritten Fach mindestens 5 Punkte erreicht hat, sowie der Durchschnitt aus den Leistungen in den nach den Anlagen 1 und 2 maßgeblichen Fächern mindestens 6 Punkte beträgt.3. Wird der Durchschnitt von 8 oder 6 Punkten wegen der Leistungen in Sport, Musik und Bildende Kunst nicht erreicht, ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note in die Durchschnittsberechnung einzubeziehen. Die Regelungen zum untypischen Leistungsabfall und zur Aufnahme auf Probe nach § 1 Abs. 3 und 6 der Realschulversetzungsordnung und der Versetzungsordnung Gymnasien gelten entsprechend.(3) Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Abteilungsleiters. Der Vorsitzende ist stimmberechtigt; bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag.
Kontingentstundentafel für die Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Werkrealschule / ...
Anlage 1 (zu § 4)Kontingentstundentafel für dieStaudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Werkrealschule / Hauptschule)Vorbemerkung zur Stundentafel: Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik und Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES). In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 7 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sieben Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache Englisch beginnt in Klasse 5. Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt. Die Fächer Biologie, Physik, Chemie und Gemeinschaftskunde beginnen in Klasse 7; das Fach Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnt in Klasse 8. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Unterrichtsfach Klassen 5 - 7 (Orientierungsstufe) Klassen 8 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 6 5 Ethik 2 5 Deutsch 14 14 Pflichtfremdsprache (Englisch) 14 12 Mathematik 14 14 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 6 Geographie 5 2 Gemeinschaftskunde 1 4 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 6 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 - Physik 2 4 Chemie 1 5 Biologie 2 5 Aufbaukurs Informatik 1 - Musik 6 3 Bildende Kunst 6 3 Sport 9 8 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 7 11 Alltagskultur, Ernährung und Soziales III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Kontingentstundentafel für die Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Realschule)
Anlage 2 (zu § 4)Kontingentstundentafel für dieStaudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Realschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik; Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES) und zweite Fremdsprache. In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 7 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sieben Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6. Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales oder zweite Fremdsprache. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt. Die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Gemeinschaftskunde beginnen in Klasse 7; das Fach Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnt in Klasse 8. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Das zweite Wahlpflichtfach (Musik, Bildende Kunst oder Sport) beginnt in Klasse 9. Beim Übergang von Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht in eine Klasse 5 mit Englisch als Pflichtfremdsprache soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden. Unterrichtsfach Klassen 5 - 7 (Orientierungsstufe) Klassen 8 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 6 5 Ethik 2 5 Deutsch 14 12 Pflichtfremdsprache 14 12 Mathematik 14 12 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 6 Geographie 5 2 Gemeinschaftskunde 1 4 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 - Physik 2 4 Chemie 1 5 Biologie 2 5 Aufbaukurs Informatik 1 - Musik 6 3 Bildende Kunst 6 3 Sport 9 8 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 7 11 Alltagskultur, Ernährung und Soziales Zweite Fremdsprache Musik, Bildende Kunst, Sport - 4 III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Kontingentstundentafel für die Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Gymnasium)
Anlage 3 (zu §§ 4, 10 Absatz 2 Nummer 1)Kontingentstundentafel für die Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Gymnasium)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern, Fächerfeldern und Profilen zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer sind: Deutsch, Mathematik, erste Pflichtfremdsprache, zweite Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Profile ab Klasse 9: Naturwissenschaft und Technik (NwT), Bildende Kunst, Musik, Sport. In den Klassen 7 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sieben Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Von den in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen beginnt die erste zu Beginn der Klasse 5 und die zweite zu Beginn der Klasse 6. Beim Übergang von Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden. Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Die Naturwissenschaften, die im Fächerverbund BNT enthalten sind, werden als eigenständige Fächer wie folgt fortgesetzt: Biologie und Physik in Klasse 7, Chemie in Klasse 8. Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Gemeinschaftskunde in Klasse 7 und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung in Klasse 8. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. Unterrichtsfach Klassen 5 - 7 (Orientierungsstufe) Klassen 8 - 11 Religionslehre 6 7 Ethik 2 7 Deutsch 13 16 Erste Pflichtfremdsprache 13 13 Mathematik 13 15 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 8 Geographie 5 3 Gemeinschaftskunde 1 5 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 - Physik 2 6 Chemie 1 7 Biologie 2 5 Aufbaukurs Informatik 1 - Musik 6 4 Bildende Kunst 6 4 Sport 9 9 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 4 - Alltagskultur, Ernährung und Soziales Zweite (Pflicht-) Fremdsprache 7 14 III. Profile NwT, Sport, Musik, Bildende Kunst 12
Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Werkrealschule / ...
Anlage 4 (zu § 4)Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Werkrealschule / Hauptschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik und Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES). In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 8 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, fünf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache Englisch beginnt in Klasse 5. Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt. Die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 7 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Unterrichtsfach Klassen 5 - 6 (Orientierungsstufe) Klassen 7 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 4 7 Ethik - 5 Deutsch 8 19 Pflichtfremdsprache 8 17 Mathematik 8 19 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 1 7 Geographie 2 5 Gemeinschaftskunde - 5 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 5 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 - Physik - 6 Chemie - 5 Biologie - 5 Aufbaukurs Informatik - 1 Musik 4 5 Bildende Kunst 4 5 Sport 6 11 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik - 12 Alltagskultur, Ernährung und Soziales - 12 Zweite Fremdsprache (fakultativ in Kl. 6) 2 - III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Realschule)
Anlage 5 (zu §§ 4, 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Realschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik; Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES) und zweite Fremdsprache. In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 8 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, fünf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6 mit zwei Kontingentstunden. Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales oder zweite Fremdsprache. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt. Die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Unterrichtsfach Klassen 5 - 6 (Orientierungsstufe) Klassen 7 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 4 7 Ethik - 5 Deutsch 8 16 Pflichtfremdsprache 8 15 Mathematik 8 16 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 1 7 Geographie 2 5 Gemeinschaftskunde - 5 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 5 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 - Physik - 6 Chemie - 5 Biologie - 5 Aufbaukurs Informatik - 1 Musik 4 5 Bildende Kunst 4 5 Sport 6 11 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik - 12 Alltagskultur, Ernährung und Soziales - 12 Zweite Fremdsprache (fakultativ ab Klasse 6) 2 12 III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Gymnasium)
Anlage 6 (zu §§ 4, 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Gymnasium)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern, Fächerfeldern und Profilen zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer sind: Deutsch, Mathematik, erste Pflichtfremdsprache, zweite Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Profile ab Klasse 8: dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik. In den Klassen 7 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sieben Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Von den in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen beginnt die erste zu Beginn der Klasse 5 und die zweite zu Beginn der Klasse 6. Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Die Naturwissenschaften, die im Fächerverbund BNT enthalten sind, werden als eigenständige Fächer wie folgt fortgesetzt: Biologie und Physik in Klasse 7, Chemie in Klasse 8. Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung in Klasse 8. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. Unterrichtsfach Klassen 5 - 6 (Orientierungsstufe) Klassen 7 - 11 Religionslehre 4 9 Ethik - 9 Deutsch 8 20 Erste Pflichtfremdsprache 8 18 Zweite Pflichtfremdsprache 2 19 Mathematik 8 20 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 1 9 Geographie 2 7 Gemeinschaftskunde - 7 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 - Physik - 8 Chemie - 7 Biologie - 7 Aufbaukurs Informatik - 1 Musik 4 6 Bildende Kunst 4 6 Sport 6 12 Profile (Dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik) 14
Kontingentstundentafel für die Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried ...
Anlage 7 (zu §§ 4, 9 Absatz 1 Nummer 3)Kontingentstundentafel für die IntegrierteGesamtschule Mannheim-Herzogenried (Werkrealschule / Hauptschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik und Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES) und Arbeitslehre. In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 7 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sieben Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache Englisch beginnt in Klasse 5. Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt. Die Fächer Biologie, Physik, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7. Chemie beginnt in Klasse 8. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Arbeitslehre in Klasse 6 oder 7. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Unterrichtsfach Klassen 5 - 7 (Orientierungsstufe) Klassen 8 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 6 5 Ethik 2 5 Deutsch 13 14 Pflichtfremdsprache 13 12 Mathematik 13 14 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 6 Geographie 4 3 Gemeinschaftskunde 1 4 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung 1 4 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 - Physik 1 5 Chemie - 6 Biologie 2 4 Aufbaukurs Informatik 1 - Musik 5 4 Bildende Kunst 6 3 Sport 10 7 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 8 9 Alltagskultur, Ernährung und Soziales Arbeitslehre 2 3 III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Kontingentstundentafel für die Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried ...
Anlage 8 (zu §§ 4, 9 Absatz 1 Nummer 3)Kontingentstundentafel für die IntegrierteGesamtschule Mannheim-Herzogenried (Realschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik; Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES), zweite Fremdsprache und Arbeitslehre. In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 7 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sieben Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6. Wahlpflichtbereich Klasse 8 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales, zweite Fremdsprache oder Naturwissenschaftliches Profil. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt. Die Fächer Biologie, Physik, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7. Chemie beginnt in Klasse 8. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Arbeitslehre ab 6 oder 7. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Unterrichtsfach Klassen 5 - 7 (Orientierungsstufe) Klassen 8 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 6 5 Ethik 2 5 Deutsch 13 11 Pflichtfremdsprache 13 10 Mathematik 13 11 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 6 Geographie 4 3 Gemeinschaftskunde 1 4 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung 1 4 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 - Physik 1 5 Chemie - 6 Biologie 2 4 Aufbaukurs Informatik 1 - Musik 5 4 Bildende Kunst 6 3 Sport 10 7 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 8 9 Alltagskultur, Ernährung und Soziales Zweite Fremdsprache 8 Naturwissenschaftliches Profil - Arbeitslehre 2 4 III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Kontingentstundentafel für die Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried ...
Anlage 9 (zu §§ 4, 9 Absatz 1 Nummer 3)Kontingentstundentafel für die Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried (Gymnasium)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern, Fächerfeldern und Profilen zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer sind: Deutsch, Mathematik, erste Pflichtfremdsprache, zweite Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung, Arbeitslehre. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Profile ab Klasse 9: Dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, Sport. In den Klassen 7 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sieben Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Von den in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen beginnt die erste zu Beginn der Klasse 5 und die zweite zu Beginn der Klasse 6. Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Die Naturwissenschaften, die im Fächerverbund BNT enthalten sind, werden als eigenständige Fächer wie folgt fortgesetzt: Biologie und Physik in Klasse 7, Chemie in Klasse 8. Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung in Klasse 7, Arbeitslehre in 7. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. Unterrichtsfach Klassen 5 - 7 (Orientierungsstufe) Klassen 8 - 11 Religionslehre 6 7 Ethik 2 7 Deutsch 13 14 Erste Pflichtfremdsprache 13 13 Zweite Pflichtfremdsprache 8 13 Mathematik 13 15 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 8 Geographie 4 4 Gemeinschaftskunde 1 4 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung 1 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 - Physik 1 8 Chemie - 7 Biologie 2 5 Aufbaukurs Informatik 1 - Musik 5 4 Bildende Kunst 6 5 Sport 10 8 Profile (Dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, Sport) - 12 Arbeitslehre 2 4
Versetzungen
§ 10 Versetzungen(1) In den schulartbezogenen Klassen steigen die Schüler durch Versetzungsentscheidung in die nächsthöhere Klasse auf. Soweit keine schulartbezogenen Klassen gebildet sind, rücken die Schüler ohne Versetzungsentscheidung in die nächsthöhere Klasse auf. (2) In den schulartbezogenen Klassen gilt die Versetzungsordnung der entsprechenden Schularten mit folgenden Maßgaben: 1. Für die Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. gilt: a) Die Fächer des Wahlpflichtbereichs nach Anlage 3 sind jeweils ein für die Versetzung maßgebendes Kernfach im Sinne der Versetzungsordnung Gymnasien.b) Sind die Fächer Sport, Musik oder Bildende Kunst Kernfächer, sind sie in jedem Fall für die Versetzung maßgebende Fächer.2. Für die Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried gilt: a) Werkrealschulverordnung Das Fach Arbeitslehre mit dem jeweiligen Schwerpunkt Elektrotechnik, Metalltechnik oder Hauswirtschaft ist ein für die Versetzung maßgebendes Fach.b) Realschulversetzungsordnung Das vom Schüler gewählte Wahlpflichtfach ist ein für die Versetzung maßgebendes Kernfach. Für Schüler, die Arbeitslehre nicht als Wahlpflichtfach gewählt haben, ist dieses Fach ein für die Versetzung maßgebendes Fach.c) Versetzungsordnung Gymnasien Das Fach Arbeitslehre ist in den Klassen 7 bis 10 ein für die Versetzung maßgebendes Fach.
Übergangsbestimmungen
§ 13a Übergangsbestimmungen(1) Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 eine Klasse 7 bis 12 besuchen, gilt § 5 Verordnung über die Schulen besonderer Art in der am 31. Juli 2016 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss an der Schule besonderer Art weiter. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Klassenwiederholung in eine Klasse wechseln, die sich im Schuljahr 2016/2017 in der Klassenstufe 5 oder 6 befand. (2) Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2018/2019 eine Klasse 9 bis 12 besuchen, gilt die Verordnung über die Schulen besonderer Art in der am 31. Juli 2018 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss an der Schule besonderer Art weiter; Absatz 1 Satz 2 findet Anwendung.
Stundentafeln
§ 4 StundentafelnFür die Orientierungsstufe und die Mittelstufe einschließlich der Klasse 10 oder 11 gelten insgesamt die jeweiligen Kontingentstundentafeln für die Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und das Gymnasium nach den Maßgaben der Anlagen 1 bis 9.
Bildung der schulartbezogenen Klassen
§ 9 Bildung der schulartbezogenen Klassen(1) Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried 1. Ein Schüler kann in die schulartbezogene Klasse aufgenommen werden, nach deren Versetzungsordnung er unter den nachfolgenden Maßgaben am Ende der vorhergehenden Klasse versetzt worden wäre. a) Zum Besuch der gymnasialbezogenen Klasse ist ferner erforderlich, dass der Schüler am Ende der vorhergehenden Klasse in mindestens zwei Fächern mit verschiedenen Leistungsebenen im A-Niveau war und dass er in Klasse 7 den Unterricht in der zweiten Fremdsprache besuchte.b) Zum Besuch der realschulbezogenen Klasse ist ferner erforderlich, dass der Schüler am Ende der vorhergehenden Klasse in mindestens zwei Fächern mit verschiedenen Leistungsebenen im B-Niveau war. 2. In den Fächern mit verschiedenen Leistungsebenen ist die Note erforderlichenfalls dem entsprechenden Niveau zuzuordnen.3. Für die Versetzungsordnungen gelten folgende Maßgaben: Das Fach Arbeitslehre ist ein für die Versetzung maßgebendes Fach. Im Übrigen richtet sich die Maßgeblichkeit der Fächer nach den Anlagen 7 bis 9. (2) Internationale Gesamtschule Heidelberg 1. Ein Schüler kann in die gymnasialbezogene Klasse aufgenommen werden, wenn er am Ende der Klasse 6 in mindestens zwei der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik jeweils mindestens 8 Punkte und in dem dritten Fach und der zweiten Fremdsprache und mindestens 7 Punkte erreicht hat, sowie der Durchschnitt aus den Leistungen in den nach der Anlage 6 maßgeblichen Fächern mindestens 8 Punkte beträgt.2. Ein Schüler kann in die realschulbezogene Klasse aufgenommen werden, wenn er am Ende der Klasse 6 in mindestens zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens 6 Punkte und im dritten Fach mindestens 5 Punkte erreicht hat, sowie der Durchschnitt aus den Leistungen in den nach der Anlage 5 maßgeblichen Fächern mindestens 6 Punkte beträgt.3. Wird der Durchschnitt von 8 oder 6 Punkten wegen der Leistungen in Sport, Musik und Bildende Kunst nicht erreicht, ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note in die Durchschnittsberechnung einzubeziehen. Die Regelungen zum untypischen Leistungsabfall und zur Aufnahme auf Probe nach § 1 Abs. 3 und 6 der Realschulversetzungsordnung und der Versetzungsordnung Gymnasien gelten entsprechend.(3) Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Abteilungsleiters. Der Vorsitzende ist stimmberechtigt; bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag.
Kontingentstundentafel für die Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Gymnasium)
Anlage 3 (zu §§ 4, 10 Absatz 2 Nummer 1)Kontingentstundentafel für die Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Gymnasium)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern, Fächerfeldern und Profilen zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer sind: Deutsch, Mathematik, erste Pflichtfremdsprache, zweite Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Profile ab Klasse 9: Naturwissenschaft und Technik (NwT), Bildende Kunst, Musik, Sport. In den Klassen 7 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sieben Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Von den in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen beginnt die erste zu Beginn der Klasse 5 und die zweite zu Beginn der Klasse 6. Beim Übergang von Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden. Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Die Naturwissenschaften, die im Fächerverbund BNT enthalten sind, werden als eigenständige Fächer wie folgt fortgesetzt: Biologie, Physik und Chemie in Klasse 7. Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Gemeinschaftskunde in Klasse 7 und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung in Klasse 8. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. Unterrichtsfach Klassen 5 - 7 (Orientierungsstufe) Klassen 8 - 11 Religionslehre 6 7 Ethik 2 7 Deutsch 13 16 Erste Pflichtfremdsprache 13 13 Mathematik 13 15 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 8 Geographie 5 3 Gemeinschaftskunde 1 5 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 - Physik 2 6 Chemie 1 7 Biologie 2 5 Aufbaukurs Informatik 1 - Musik 6 4 Bildende Kunst 6 4 Sport 9 9 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 4 - Alltagskultur, Ernährung und Soziales Zweite (Pflicht-) Fremdsprache 7 14 III. Profile NwT, Sport, Musik, Bildende Kunst 12
Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Werkrealschule / ...
Anlage 4 (zu § 4)Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Werkrealschule / Hauptschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik und Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES). In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 7 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sieben Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache Englisch beginnt in Klasse 5. Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt. Die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 7 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Unterrichtsfach Klassen 5 - 6 (Orientierungsstufe) Klassen 7 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 4 7 Ethik - 7 Deutsch 8 19 Pflichtfremdsprache 8 17 Mathematik 8 19 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 1 7 Geographie 2 5 Gemeinschaftskunde - 5 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 5 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 - Physik - 6 Chemie - 5 Biologie - 5 Aufbaukurs Informatik - 1 Musik 4 5 Bildende Kunst 4 5 Sport 6 11 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik - 12 Alltagskultur, Ernährung und Soziales - 12 Zweite Fremdsprache (fakultativ in Kl. 6) 2 - III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Realschule)
Anlage 5 (zu §§ 4, 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Realschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik; Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES) und zweite Fremdsprache. In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 7 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sieben Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6 mit zwei Kontingentstunden. Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales oder zweite Fremdsprache. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt. Die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Unterrichtsfach Klassen 5 - 6 (Orientierungsstufe) Klassen 7 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 4 7 Ethik - 7 Deutsch 8 16 Pflichtfremdsprache 8 15 Mathematik 8 16 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 1 7 Geographie 2 5 Gemeinschaftskunde - 5 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 5 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 - Physik - 6 Chemie - 5 Biologie - 5 Aufbaukurs Informatik - 1 Musik 4 5 Bildende Kunst 4 5 Sport 6 11 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik - 12 Alltagskultur, Ernährung und Soziales - 12 Zweite Fremdsprache (fakultativ ab Klasse 6) 2 12 III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Abschlüsse, Übergang in die Oberstufe des Gymnasiums
§ 11 Abschlüsse, Übergang in die Oberstufe des GymnasiumsFür den Erwerb des Hauptschul-, Werkrealschul- und des Realschulabschlusses und für den Übergang in die Eingangsklasse der Oberstufe (Klasse 10 oder 11 des Gymnasiums) gelten die allgemeinen Bestimmungen mit folgenden Maßgaben: 1. Die oder der stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses bei der Hauptschulabschlussprüfung, Werkrealschulabschlussprüfung und Realschulabschlussprüfung ist die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter der Mittelstufe;2. Voraussetzung für den Übergang von der realschulbezogenen Klasse 10 in eine besondere Eingangsklasse der Oberstufe ist der Realschulabschluss, wobei ein Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der beiden als Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache belegten Fremdsprachen und in jedem dieser Fächer mindestens die Note »ausreichend« erreicht sein müssen;3. Soweit keine schulartbezogenen Klassen gebildet wurden, gilt Nummer 2 für die Schüler entsprechend, deren Leistungsfeststellungen im Abschlussjahr auf dem Niveau M erfolgten; Schüler, die auf Niveau E in Klasse 10 in entsprechender Anwendung der Versetzungsordnung Gymnasien versetzt wurden, können in die Eingangsklasse der gymnasialen Oberstufe wechseln.
Bildung der schulartbezogenen Klassen
§ 9 Bildung der schulartbezogenen Klassen(1) Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried 1. Ein Schüler kann in die schulartbezogene Klasse aufgenommen werden, nach deren Versetzungsordnung er unter den nachfolgenden Maßgaben am Ende der vorhergehenden Klasse versetzt worden wäre. a) Zum Besuch der gymnasialbezogenen Klasse ist ferner erforderlich, dass der Schüler am Ende der vorhergehenden Klasse in mindestens zwei Fächern mit verschiedenen Leistungsebenen im A-Niveau war und dass er in Klasse 7 den Unterricht in der zweiten Fremdsprache besuchte.b) Zum Besuch der realschulbezogenen Klasse ist ferner erforderlich, dass der Schüler am Ende der vorhergehenden Klasse in mindestens zwei Fächern mit verschiedenen Leistungsebenen im B-Niveau war. 2. In den Fächern mit verschiedenen Leistungsebenen ist die Note erforderlichenfalls dem entsprechenden Niveau zuzuordnen.3. Für die Versetzungsordnungen gelten folgende Maßgaben: Das Fach Arbeitslehre ist ein für die Versetzung maßgebendes Fach. Im Übrigen richtet sich die Maßgeblichkeit der Fächer nach den Anlagen 7 bis 9. (2) Internationale Gesamtschule Heidelberg 1. Ein Schüler kann in die gymnasialbezogene Klasse aufgenommen werden, wenn er am Ende der Klasse 6 in mindestens zwei der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik jeweils mindestens 8 Punkte und in dem dritten Fach und der zweiten Fremdsprache und mindestens 7 Punkte erreicht hat, sowie der Durchschnitt aus den Leistungen in den nach der Anlage 6 maßgeblichen Fächern mindestens 8 Punkte beträgt.2. Ein Schüler kann in die realschulbezogene Klasse aufgenommen werden, wenn er am Ende der Klasse 6 in mindestens zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens 6 Punkte und im dritten Fach mindestens 5 Punkte erreicht hat, sowie der Durchschnitt aus den Leistungen in den nach der Anlage 5 maßgeblichen Fächern mindestens 6 Punkte beträgt.3. Wird der Durchschnitt von 8 oder 6 Punkten wegen der Leistungen in Sport, Musik und Bildende Kunst nicht erreicht, ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note in die Durchschnittsberechnung einzubeziehen. Die Regelungen zum untypischen Leistungsabfall und zur Aufnahme auf Probe nach der Realschulversetzungsordnung und der Versetzungsordnung Gymnasien gelten entsprechend.(3) Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Abteilungsleiters. Der Vorsitzende ist stimmberechtigt; bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag.
Kontingentstundentafel für die Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Werkrealschule / ...
Anlage 1 (zu § 4)Kontingentstundentafel für dieStaudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Werkrealschule / Hauptschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik und Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES). In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache Englisch beginnt in Klasse 5. Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt. Die Fächer Biologie, Physik, Chemie und Gemeinschaftskunde beginnen in Klasse 7; das Fach Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnt in Klasse 8. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Unterrichtsfach Klassen 5 - 7 (Orientierungsstufe) Klassen 8 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 6 5 Ethik 6 5 Deutsch 14 14 Pflichtfremdsprache (Englisch) 14 12 Mathematik 14 14 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 6 Geographie 5 2 Gemeinschaftskunde 1 4 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 6 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 - Physik 2 4 Chemie 1 5 Biologie 2 5 Aufbaukurs Informatik 1 - Musik 6 3 Bildende Kunst 6 3 Sport 9 8 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 7 11 Alltagskultur, Ernährung und Soziales III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Kontingentstundentafel für die Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Realschule)
Anlage 2 (zu § 4)Kontingentstundentafel für dieStaudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Realschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik; Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES) und zweite Fremdsprache. In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6. Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales oder zweite Fremdsprache. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt. Die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Gemeinschaftskunde beginnen in Klasse 7; das Fach Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnt in Klasse 8. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Das zweite Wahlpflichtfach (Musik, Bildende Kunst oder Sport) beginnt in Klasse 9. Beim Übergang von Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht in eine Klasse 5 mit Englisch als Pflichtfremdsprache soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden. Unterrichtsfach Klassen 5 - 7 (Orientierungsstufe) Klassen 8 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 6 5 Ethik 6 5 Deutsch 14 12 Pflichtfremdsprache 14 12 Mathematik 14 12 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 6 Geographie 5 2 Gemeinschaftskunde 1 4 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 - Physik 2 4 Chemie 1 5 Biologie 2 5 Aufbaukurs Informatik 1 - Musik 6 3 Bildende Kunst 6 3 Sport 9 8 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 7 11 Alltagskultur, Ernährung und Soziales Zweite Fremdsprache Musik, Bildende Kunst, Sport - 4 III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Kontingentstundentafel für die Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Gymnasium)
Anlage 3 (zu §§ 4, 10 Absatz 2 Nummer 1)Kontingentstundentafel für die Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Gymnasium)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern, Fächerfeldern und Profilen zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer sind: Deutsch, Mathematik, erste Pflichtfremdsprache, zweite Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Profile ab Klasse 9: Naturwissenschaft und Technik (NwT), Bildende Kunst, Musik, Sport. In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Von den in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen beginnt die erste zu Beginn der Klasse 5 und die zweite zu Beginn der Klasse 6. Beim Übergang von Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden. Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Die Naturwissenschaften, die im Fächerverbund BNT enthalten sind, werden als eigenständige Fächer wie folgt fortgesetzt: Biologie, Physik und Chemie in Klasse 7. Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Gemeinschaftskunde in Klasse 7 und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung in Klasse 8. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. Unterrichtsfach Klassen 5 - 7 (Orientierungsstufe) Klassen 8 - 11 Religionslehre 6 7 Ethik 6 7 Deutsch 13 16 Erste Pflichtfremdsprache 13 13 Mathematik 13 15 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 8 Geographie 5 3 Gemeinschaftskunde 1 5 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 - Physik 2 6 Chemie 1 7 Biologie 2 5 Aufbaukurs Informatik 1 - Musik 6 4 Bildende Kunst 6 4 Sport 9 9 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 4 - Alltagskultur, Ernährung und Soziales Zweite (Pflicht-) Fremdsprache 7 14 III. Profile NwT, Sport, Musik, Bildende Kunst 12
Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Werkrealschule / ...
Anlage 4 (zu § 4)Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Werkrealschule / Hauptschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik und Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES). In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache Englisch beginnt in Klasse 5. Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt. Die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 7 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Unterrichtsfach Klassen 5 - 6 (Orientierungsstufe) Klassen 7 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 4 7 Ethik 4 7 Deutsch 8 19 Pflichtfremdsprache 8 17 Mathematik 8 19 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 1 7 Geographie 2 5 Gemeinschaftskunde - 5 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 5 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 - Physik - 6 Chemie - 5 Biologie - 5 Aufbaukurs Informatik - 1 Musik 4 5 Bildende Kunst 4 5 Sport 6 11 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik - 12 Alltagskultur, Ernährung und Soziales - 12 Zweite Fremdsprache (fakultativ in Kl. 6) 2 - III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Realschule)
Anlage 5 (zu §§ 4, 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Realschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik; Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES) und zweite Fremdsprache. In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6 mit zwei Kontingentstunden. Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales oder zweite Fremdsprache. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt. Die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Unterrichtsfach Klassen 5 - 6 (Orientierungsstufe) Klassen 7 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 4 7 Ethik 4 7 Deutsch 8 16 Pflichtfremdsprache 8 15 Mathematik 8 16 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 1 7 Geographie 2 5 Gemeinschaftskunde - 5 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 5 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 - Physik - 6 Chemie - 5 Biologie - 5 Aufbaukurs Informatik - 1 Musik 4 5 Bildende Kunst 4 5 Sport 6 11 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik - 12 Alltagskultur, Ernährung und Soziales - 12 Zweite Fremdsprache (fakultativ ab Klasse 6) 2 12 III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Gymnasium)
Anlage 6 (zu §§ 4, 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Gymnasium)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern, Fächerfeldern und Profilen zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer sind: Deutsch, Mathematik, erste Pflichtfremdsprache, zweite Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Profile ab Klasse 8: dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik. In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Von den in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen beginnt die erste zu Beginn der Klasse 5 und die zweite zu Beginn der Klasse 6. Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Die Naturwissenschaften, die im Fächerverbund BNT enthalten sind, werden als eigenständige Fächer wie folgt fortgesetzt: Biologie und Physik in Klasse 7, Chemie in Klasse 8. Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung in Klasse 8. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. Unterrichtsfach Klassen 5 - 6 (Orientierungsstufe) Klassen 7 - 11 Religionslehre 4 9 Ethik 4 9 Deutsch 8 20 Erste Pflichtfremdsprache 8 18 Zweite Pflichtfremdsprache 2 19 Mathematik 8 20 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 1 9 Geographie 2 7 Gemeinschaftskunde - 7 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 - Physik - 8 Chemie - 7 Biologie - 7 Aufbaukurs Informatik - 1 Musik 4 6 Bildende Kunst 4 6 Sport 6 12 Profile (Dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik) 14
Kontingentstundentafel für die Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried ...
Anlage 7 (zu §§ 4, 9 Absatz 1 Nummer 3)Kontingentstundentafel für die IntegrierteGesamtschule Mannheim-Herzogenried (Werkrealschule / Hauptschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik und Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES) und Arbeitslehre. In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache Englisch beginnt in Klasse 5. Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt. Die Fächer Biologie, Physik, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7. Chemie beginnt in Klasse 8. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Arbeitslehre in Klasse 6 oder 7. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Unterrichtsfach Klassen 5 - 7 (Orientierungsstufe) Klassen 8 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 6 5 Ethik 6 5 Deutsch 13 14 Pflichtfremdsprache 13 12 Mathematik 13 14 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 6 Geographie 4 3 Gemeinschaftskunde 1 4 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung 1 4 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 - Physik 1 5 Chemie - 6 Biologie 2 4 Aufbaukurs Informatik 1 - Musik 5 4 Bildende Kunst 6 3 Sport 10 7 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 8 9 Alltagskultur, Ernährung und Soziales Arbeitslehre 2 3 III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Kontingentstundentafel für die Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried ...
Anlage 8 (zu §§ 4, 9 Absatz 1 Nummer 3)Kontingentstundentafel für die IntegrierteGesamtschule Mannheim-Herzogenried (Realschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik; Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES), zweite Fremdsprache und Arbeitslehre. In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6. Wahlpflichtbereich Klasse 8 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales, zweite Fremdsprache oder Naturwissenschaftliches Profil. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt. Die Fächer Biologie, Physik, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7. Chemie beginnt in Klasse 8. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Arbeitslehre ab 6 oder 7. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Unterrichtsfach Klassen 5 - 7 (Orientierungsstufe) Klassen 8 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 6 5 Ethik 6 5 Deutsch 13 11 Pflichtfremdsprache 13 10 Mathematik 13 11 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 6 Geographie 4 3 Gemeinschaftskunde 1 4 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung 1 4 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 - Physik 1 5 Chemie - 6 Biologie 2 4 Aufbaukurs Informatik 1 - Musik 5 4 Bildende Kunst 6 3 Sport 10 7 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 8 9 Alltagskultur, Ernährung und Soziales Zweite Fremdsprache 8 Naturwissenschaftliches Profil - Arbeitslehre 2 4 III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Kontingentstundentafel für die Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried ...
Anlage 9 (zu §§ 4, 9 Absatz 1 Nummer 3)Kontingentstundentafel für die Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried (Gymnasium)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern, Fächerfeldern und Profilen zu unterscheiden. Einzeln genannte Fächer sind: Deutsch, Mathematik, erste Pflichtfremdsprache, zweite Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Aufbaukurs Informatik. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung, Arbeitslehre. Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Profile ab Klasse 9: Dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, Sport. In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Von den in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen beginnt die erste zu Beginn der Klasse 5 und die zweite zu Beginn der Klasse 6. Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Die Naturwissenschaften, die im Fächerverbund BNT enthalten sind, werden als eigenständige Fächer wie folgt fortgesetzt: Biologie und Physik in Klasse 7, Chemie in Klasse 8. Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung in Klasse 7, Arbeitslehre in 7. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. Unterrichtsfach Klassen 5 - 7 (Orientierungsstufe) Klassen 8 - 11 Religionslehre 6 7 Ethik 6 7 Deutsch 13 14 Erste Pflichtfremdsprache 13 13 Zweite Pflichtfremdsprache 8 13 Mathematik 13 15 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 8 Geographie 4 4 Gemeinschaftskunde 1 4 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung 1 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 - Physik 1 8 Chemie - 7 Biologie 2 5 Aufbaukurs Informatik 1 - Musik 5 4 Bildende Kunst 6 5 Sport 10 8 Profile (Dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, Sport) - 12 Arbeitslehre 2 4
Übergangsbestimmungen
§ 13a Übergangsbestimmungen(1) Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 eine Klasse 7 bis 12 besuchen, gilt § 5 Verordnung über die Schulen besonderer Art in der am 31. Juli 2016 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss an der Schule besonderer Art weiter. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Klassenwiederholung in eine Klasse wechseln, die sich im Schuljahr 2016/2017 in der Klassenstufe 5 oder 6 befand. (2) Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2018/2019 eine Klasse 9 bis 12 besuchen, gilt die Verordnung über die Schulen besonderer Art in der am 31. Juli 2018 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss an der Schule besonderer Art weiter; Absatz 1 Satz 2 findet Anwendung. (3) Ethik wird erstmals im Schuljahr 2021/2022 in Klassenstufe 5 unterrichtet.
Kontingentstundentafel für die Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Werkrealschule / ...
Anlage 1 (zu § 4)Kontingentstundentafel für dieStaudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Werkrealschule / Hauptschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden.Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik.Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung.Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES), Technik und Sport.In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache Englisch beginnt in Klasse 5.Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik oder AES. Daneben kann das Wahlpflichtfach Sport angeboten werden, wenn die Schule Eliteschule des Sports, Eliteschule des Fußballs oder Partnerschule der Olympiastützpunkte ist.Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt.Die Fächer Biologie, Physik, Chemie und Gemeinschaftskunde beginnen in Klasse 7; das Fach Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnt in Klasse 8.Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Unterrichtsfach Klassen 5 - 7 (Orientierungsstufe) Klassen 8 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 6 5 Ethik 6 5 Deutsch 14 14 Pflichtfremdsprache (Englisch) 14 12 Mathematik 14 14 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 6 Geographie 5 2 Gemeinschaftskunde 1 4 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 6 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 - Physik 2 4 Chemie 1 5 Biologie 2 5 Aufbaukurs Informatik 1 - Musik 6 3 Bildende Kunst 6 3 Sport 9 8 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 7 11 Alltagskultur, Ernährung, Soziales Sport III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Kontingentstundentafel für die Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Realschule)
Anlage 2 (zu § 4)Kontingentstundentafel für dieStaudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Realschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden.Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik.Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung.Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES), Technik, zweite Fremdsprache und Sport.In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6.Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik, AES oder zweite Fremdsprache. Daneben kann das Wahlpflichtfach Sport angeboten werden, wenn die Schule Eliteschule des Sports, Eliteschule des Fußballs oder Partnerschule der Olympiastützpunkte ist.Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt.Die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Gemeinschaftskunde beginnen in Klasse 7; das Fach Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnt in Klasse 8. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an.Das zweite Wahlpflichtfach (Musik oder Bildende Kunst) beginnt in Klasse 9.Beim Übergang von Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht in eine Klasse 5 mit Englisch als Pflichtfremdsprache soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden. Unterrichtsfach Klassen 5 - 7 (Orientierungsstufe) Klassen 8 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 6 5 Ethik 6 5 Deutsch 14 12 Pflichtfremdsprache 14 12 Mathematik 14 12 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 6 Geographie 5 2 Gemeinschaftskunde 1 4 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 - Physik 2 4 Chemie 1 5 Biologie 2 5 Aufbaukurs Informatik 1 - Musik 6 3 Bildende Kunst 6 3 Sport 9 8 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 7 11 Alltagskultur, Ernährung, Soziales Zweite Fremdsprache Sport Musik, Bildende Kunst - 4 III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Werkrealschule / ...
Anlage 4 (zu § 4)Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Werkrealschule / Hauptschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden.Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik.Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung.Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Alltagskultur, Ernährung Soziales (AES), Technik und Sport.In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache Englisch beginnt in Klasse 5.Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik oder AES. Daneben kann das Wahlpflichtfach Sport angeboten werden, wenn die Schule Eliteschule des Sports, Eliteschule des Fußballs oder Partnerschule der Olympiastützpunkte ist.Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt.Die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7.Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 7 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Unterrichtsfach Klassen 5 - 6 (Orientierungsstufe) Klassen 7 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 4 7 Ethik 4 7 Deutsch 8 19 Pflichtfremdsprache 8 17 Mathematik 8 19 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 1 7 Geographie 2 5 Gemeinschaftskunde - 5 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 5 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 - Physik - 6 Chemie - 5 Biologie - 5 Aufbaukurs Informatik - 1 Musik 4 5 Bildende Kunst 4 5 Sport 6 11 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik - 12 Alltagskultur, Ernährung, Soziales - 12 Sport - 12 Zweite Fremdsprache (fakultativ in Kl. 6) 2 - III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Realschule)
Anlage 5 (zu §§ 4, 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Realschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden.Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik.Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung.Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Alltagskultur, Ernährung Soziales (AES), Technik, zweite Fremdsprache und Sport.In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6 mit zwei Kontingentstunden.Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik, AES oder zweite Fremdsprache. Daneben kann das Wahlpflichtfach Sport angeboten werden, wenn die Schule Eliteschule des Sports, Eliteschule des Fußballs oder Partnerschule der Olympiastützpunkte ist.Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt.Die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7.Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Unterrichtsfach Klassen 5 - 6 (Orientierungsstufe) Klassen 7 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 4 7 Ethik 4 7 Deutsch 8 16 Pflichtfremdsprache 8 15 Mathematik 8 16 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 1 7 Geographie 2 5 Gemeinschaftskunde - 5 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 5 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 - Physik - 6 Chemie - 5 Biologie - 5 Aufbaukurs Informatik - 1 Musik 4 5 Bildende Kunst 4 5 Sport 6 11 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik - 12 Alltagskultur, Ernährung, Soziales - 12 Sport - 12 Zweite Fremdsprache (fakultativ ab Klasse 6) 2 12 III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Kontingentstundentafel für die Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried ...
Anlage 7 (zu §§ 4, 9 Absatz 1 Nummer 3)Kontingentstundentafel für die IntegrierteGesamtschule Mannheim-Herzogenried (Werkrealschule / Hauptschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden.Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik.Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung.Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Alltagskultur, Ernährung Soziales (AES), Technik, Arbeitslehre und Sport.In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache Englisch beginnt in Klasse 5.Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik oder AES. Daneben kann das Wahlpflichtfach Sport angeboten werden, wenn die Schule Eliteschule des Sports, Eliteschule des Fußballs oder Partnerschule der Olympiastützpunkte ist.Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt.Die Fächer Biologie, Physik, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7. Chemie beginnt in Klasse 8.Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Arbeitslehre in Klasse 6 oder 7.Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Unterrichtsfach Klassen 5 - 7 (Orientierungsstufe) Klassen 8 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 6 5 Ethik 6 5 Deutsch 13 14 Pflichtfremdsprache 13 12 Mathematik 13 14 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 6 Geographie 4 3 Gemeinschaftskunde 1 4 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung 1 4 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 - Physik 1 5 Chemie - 6 Biologie 2 4 Aufbaukurs Informatik 1 - Musik 5 4 Bildende Kunst 6 3 Sport 10 7 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 8 9 Alltagskultur, Ernährung, Soziales Sport Arbeitslehre 2 3 III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Kontingentstundentafel für die Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried ...
Anlage 8 (zu §§ 4, 9 Absatz 1 Nummer 3)Kontingentstundentafel für die IntegrierteGesamtschule Mannheim-Herzogenried (Realschule)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden.Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik.Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung.Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Alltagskultur, Ernährung Soziales (AES), Technik, zweite Fremdsprache, Arbeitslehre und Sport.In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6.Wahlpflichtbereich Klasse 8 bis 10: Technik, AES, zweite Fremdsprache oder Naturwissenschaftliches Profil. Daneben kann das Wahlpflichtfach Sport angeboten werden, wenn die Schule Eliteschule des Sports, Eliteschule des Fußballs oder Partnerschule der Olympiastützpunkte ist.Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt.Die Fächer Biologie, Physik, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7. Chemie beginnt in Klasse 8.Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Arbeitslehre ab 6 oder 7. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. Unterrichtsfach Klassen 5 - 7 (Orientierungsstufe) Klassen 8 - 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 6 5 Ethik 6 5 Deutsch 13 11 Pflichtfremdsprache 13 10 Mathematik 13 11 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 6 Geographie 4 3 Gemeinschaftskunde 1 4 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung 1 4 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 - Physik 1 5 Chemie - 6 Biologie 2 4 Aufbaukurs Informatik 1 - Musik 5 4 Bildende Kunst 6 3 Sport 10 7 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung - 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 8 9 Alltagskultur, Ernährung, Soziales Sport Zweite Fremdsprache 8 Naturwissenschaftliches Profil - Arbeitslehre 2 4 III. Wahlbereich Wahlfach Informatik - (3)
Übergangsbestimmungen
§ 13a Übergangsbestimmungen(1) Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 eine Klasse 7 bis 12 besuchen, gilt § 5 Verordnung über die Schulen besonderer Art in der am 31. Juli 2016 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss an der Schule besonderer Art weiter. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Klassenwiederholung in eine Klasse wechseln, die sich im Schuljahr 2016/2017 in der Klassenstufe 5 oder 6 befand.(2) Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2018/2019 eine Klasse 9 bis 12 besuchen, gilt die Verordnung über die Schulen besonderer Art in der am 31. Juli 2018 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss an der Schule besonderer Art weiter; Absatz 1 Satz 2 findet Anwendung.(3) Ethik wird erstmals im Schuljahr 2021/2022 in Klassenstufe 5 unterrichtet.(4) In Schulen besonderer Art in den Verbünden der Eliteschulen des Sports, der Eliteschulen des Fußballs und der Partnerschulen der Olympiastützpunkte kann das Wahlpflichtfach Sport erstmals für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/2024 an werkrealschul- oder realschulbezogenen Klassen in die Klasse 7 eintreten, angeboten werden. Satz 1 gilt entsprechend für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/2024 an realschulbezogenen Klassen der Integrierten Gesamtschule Mannheim-Herzogenried in Klasse 8 eintreten.
Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Gymnasium)
Anlage 6 (zu §§ 4, 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Gymnasium)Vorbemerkung zur Stundentafel:Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern, Fächerfeldern und Profilen zu unterscheiden.Einzeln genannte Fächer sind: Deutsch, Mathematik, erste Pflichtfremdsprache, zweite Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Aufbaukurs Informatik.Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung.Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).Profile ab Klasse 9: dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik.In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.Von den in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen beginnt die erste zu Beginn der Klasse 5 und die zweite zu Beginn der Klasse 6.Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.Die Naturwissenschaften, die im Fächerverbund BNT enthalten sind, werden als eigenständige Fächer wie folgt fortgesetzt: Biologie und Physik in Klasse 7, Chemie in Klasse 8.Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung in Klasse 8. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. Unterrichtsfach Klassen 5 - 6 (Orientierungsstufe) Klassen 7 - 11 Religionslehre 4 9 Ethik 4 9 Deutsch 8 20 Erste Pflichtfremdsprache 8 18 Zweite Pflichtfremdsprache 2 19 Mathematik 8 20 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 1 9 Geographie 2 7 Gemeinschaftskunde - 7 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung - 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 - Physik - 8 Chemie - 7 Biologie - 7 Aufbaukurs Informatik - 1 Musik 4 6 Bildende Kunst 4 6 Sport 6 12 Profile (Dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik) 14
Kontingentstundentafel der Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br.
Anlage 1 (zu § 4)Kontingentstundentafel der Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. Klasse Fach / Fächerverbund Orientierungsstufe 5 - 6 HS RS Gym Einführungsklasse OS MS OS MS OS 7-10 Rel 4 4 5 4 7 4 7 2 Eth 3 5 7 2 D 9 9 14 9 17 9 15 4 G 2 2 2 6 2 8 2 EWG 4 4 WZG 12 4 EWG 10 4 GWG 9 GWG 3 E 8 8 10 8 15 8 12 3 M 8 8 13 8 16 8 16 4 NWA 6 6 MNT 11 6 NWA 18 6 NatWis 19 NatWis 6 Sp 6 6 6 11 6 10 2 Mu 4 4 MSG 13 4 künstl. Bereich 4 künstl. Fächer künstl. Fächer BK 4 4 4 11 4 10 2 Werkstattunterricht 2 2 WAG 2 2 Arbeitslehre 1 1 1 Wahlpflichtbereiche Profilfach 1 Te HTW/MUM 4 4 WAG 9 4 12 2. FS F (ab 5) 6 (6) (12) 6 14 2. FS F/L (ab 7) 12 18 5 Profilfach 2 3. FS/NwT/ Musik/Bk/Sport 4 12 2 In der Mittelstufe gelten die Kontingentstundentafeln der jeweiligen Schularten mit folgenden Maßgaben: Das Fach Arbeitslehre ist Bestandteil der Fächerverbünde WAG, EWG oder GWG Profilfach I:Realschule: Französisch, Technik, Mensch und Umwelt Gymnasium: 2. Fremdsprache ab Kl. 5, 2. Fremdsprache ab Kl. 7Profilfach II:Realschule: Musik, Bildende Kunst, Sport (Kl. 9/10: zusätzl. 2 WStd z. Pflichtfach) Gymnasium: MNT, 3. Fremdsprache, Musik, Bildende Kunst, Sport
Kontingentstundentafel der Internationalen Gesamtschule Heidelberg
Anlage 2 (zu § 4)Kontingentstundentafel der Internationalen Gesamtschule HeidelbergPflichtbereich Klasse Fach/Fächerverbund OS 5-6 HS RS GYM Einführungsklasse OS MS OS MS OS 7-10 10 Rel 4 4 5 4 7 4 7 2 Eth4) - - 35) - 55) - 7 2 D 9 9 14 9 17 9 15 4 G - - WZG 12 - 8 - 10 2 EWG 5 5 5 EWG 10 5 GWG 10 GWG 3 E 8 8 10 8 15 8 13 3 M 8 8 13 8 16 8 16 4 NTG1) 92) 5 MNT 12 5 NWA 19 5 NatWis 20 NatWis 6 42) WAG 11 42), 3) T/HTW 42), 3) T/HTW Sp 6 6 MSG 15 6 11 6 10 2 Mu 3 3 3 künstl. Bereich 13 3 künstl. Fächer 12 künstl. Fächer 2 BK 3 3 3 3 Wahlpflichtbereich T/MUM - - 12 2. FS F/L (ab 6) 5 5 12 5 14 5 3. FS/NwT - - - - 12 2 ProfilfächerRealschule: Französisch, Technik, Mensch und UmweltGymnasium: NwT, 3. FremdspracheAnmerkungen
Kontingentstundentafel der Integrierten Gesamtschule Mannheim-Herzogenried
Anlage 3 (zu § 4)Kontingentstundentafel der Integrierten Gesamtschule Mannheim-HerzogenriedPflichtbereich1), 2) Klasse Fach/Fächerverbund Orientierungsstufe 5-7 HS RS Gym OS MS OS MS OS 8-11 R 6 6 3 6 5 6 7 Eth 3 5 7 D 13 13 10 13 13 13 14 G 2 2 WZG 8 2 6 2 8 EWG 7 7 7 EWG 8 7 GWG 10 E 13 13 6 13 11 13 13 M 13 13 8 13 11 13 15 NWA 9 9 MNT 8 9 NWA 15 9 NatWis 20 Sp 8 8 8 6 8 8 Mu 5 5 MSG 8 5 künstl. Bereich 8 5 künstl. Bereich 4 BK 6 6 6 6 5 Arbeitslehre 2 2 WAG 11 2 6 2 6 Informationstechnik 1 1 1 1 Fördermaßnahmen1) 5 Wahlpflichtbereich3) Arbeitslehre 8 8 WAG 8 6 NW 9 2. FS F/L 8 8 9 8 13 3. FS/NwT 12
Auf Grund von § 35 Abs. 3, § 46, § 89 Abs. 1, 2 Nr. 1 bis 5, Abs. 3 und § 107 Abs. 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2003 (GBl. S. 359), wird verordnet:
Allgemeines
§ 1 AllgemeinesFür die Schulen besonderer Art gelten die allgemeinen Bestimmungen, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist.
Versetzungen
§ 10 Versetzungen(1) In den Klassenstufen vor Bildung der schulartbezogenen Klassen steigt ein Schüler ohne Versetzungsentscheidung in die nächsthöhere Klasse auf. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann eine Klassenstufe freiwillig wiederholt werden. (2) In den schulartbezogenen Klassen gilt die Versetzungsordnung der entsprechenden Schularten mit folgenden Maßgaben: 1. Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. Das Fach Arbeitslehre ist ein für die Versetzung maßgebendes Fach. Die Fächer des Wahlpflichtbereichs I und II (Anlage 1) sind jeweils ein für die Versetzung maßgebendes Kernfach im Sinne der Versetzungsordnungen für Gymnasien und Realschulen. Sind die Fächer Sport, Musik oder Bildende Kunst Kernfächer, sind sie in jedem Fall für die Versetzung maßgebende Fächer.2. Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried a) Hauptschulversetzungsordnung Das Fach Arbeitslehre mit dem jeweiligen Schwerpunkt Elektrotechnik, Metalltechnik oder Hauswirtschaft ist ein für die Versetzung maßgebendes Fach.b) Realschulversetzungsordnung Das vom Schüler gewählte Wahlpflichtfach ist ein für die Versetzung maßgebendes Kernfach. Für Schüler, die Arbeitslehre nicht als Wahlpflichtfach gewählt haben, ist dieses Fach ein für die Versetzung maßgebendes Fach.c) Versetzungsordnung Gymnasien Das Fach Arbeitslehre ist in den Klassen 7 bis 10 ein für die Versetzung maßgebendes Fach.
Abschlüsse, Übergang in die Oberstufe des Gymnasiums
§ 11 Abschlüsse, Übergang in die Oberstufe des GymnasiumsFür den Erwerb des Hauptschul- und des Realschulabschlusses und für den Übergang in die Eingangsklasse der Oberstufe (Klasse 10 oder 11 des Gymnasiums) gelten die allgemeinen Bestimmungen mit folgenden Maßgaben: 1. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bei der Hauptschulabschlussprüfung und der stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses bei der Realschulabschlussprüfung ist der Abteilungsleiter der Mittelstufe.2. Voraussetzung für den Übergang von der realschulbezogenen Klasse 10 in eine besondere Eingangsklasse der Oberstufe ist der Realschulabschluss, wobei ein Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der beiden als Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache belegten Fremdsprachen und in jedem dieser Fächer mindestens die Note »ausreichend« erreicht sein müssen.
Schulwechsel
§ 12 SchulwechselFür den Wechsel eines Schülers einer Schule besonderer Art in eine Hauptschule, eine Realschule oder in ein Gymnasium gilt Folgendes: 1. Vor der Bildung der schulartbezogenen Klassen stellt die Klassenkonferenz auf Grund der gezeigten Leistungen des Schülers fest, für welche Schulart beziehungsweise Schularten er geeignet ist. Diese Feststellung berechtigt zum Übertritt in die entsprechende Schulart. Stimmen die Feststellung der Schule und der Elternwunsch nicht überein, kann der Schüler an einer Schule der gewünschten Schulart eine Aufnahmeprüfung nach der multilateralen Versetzungsordnung ablegen.2. Nach der Bildung der schulartbezogenen Klassen kann der Schüler in die entsprechende Schulart überwechseln. Im Übrigen gilt die multilaterale Versetzungsordnung.
Schulaufsicht
§ 13 SchulaufsichtDie Schulen besonderer Art unterstehen der unmittelbaren Schulaufsicht des Regierungspräsidiums.
Inkrafttreten
§ 14 Inkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2008 mit der Maßgabe in Kraft, dass sie erstmals für Schüler Anwendung findet, die zum Schuljahr 2004/05 in die Klasse 5 eingetreten sind.(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Kultusministeriums über die Schulen besonderer Art vom 1. August 1988 (GBl. S. 200), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Oktober 1998 (GBl. S. 585), mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2004/05 in die Klasse 5 eingetreten sind.
Äußere Gliederung
§ 2 Äußere Gliederung(1) Die Schulen besonderer Art werden an Stelle nach Schularten nach Abteilungen gegliedert, und zwar in die Abteilung Orientierungsstufe (Klassen 5 und 6) und in die Abteilung Mittelstufe (Klassen 7 bis 10). In gymnasialbezogenen Klassen umfasst die Mittelstufe die Klassen 7 bis 9. In der integrierten Gesamtschule Mannheim-Herzogenried umfasst die Orientierungsstufe die Klassen 5 bis 7; auch in den gymnasialbezogenen Klassen umfasst an dieser Schule die Mittelstufe die Klassen 8 bis 10. (2) Soweit die Schulen weitere Abteilungen haben, haben diese nicht den Status einer Schule besonderer Art.
Unterrichtsorganisation
§ 3 Unterrichtsorganisation(1) An den Schulen besonderer Art wird der Unterricht im Klassenverband sowie während der Orientierungsstufe in drei der Fächer Deutsch, Mathematik und erste und zweite Fremdsprache nach dem Prinzip der äußeren Fachleistungsdifferenzierung erteilt. (2) Spätestens ab Beginn der Klasse 7 wird der Unterricht in den Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik auf verschiedenen Leistungsebenen (A-Niveau, B-Niveau, C-Niveau) erteilt. (3) Spätestens ab Beginn der Klasse 8 werden schulartbezogene Klassen gebildet. (4) Das Fach Sport kann schulartübergreifend erteilt werden.
Stundentafeln
§ 4 StundentafelnFür die Orientierungsstufe und die Mittelstufe einschließlich der Klasse 10 oder 11 gelten insgesamt die jeweiligen Kontingentstundentafeln für die Hauptschule, Realschule und das Gymnasium nach den Maßgaben der Anlagen 1 bis 3.
Bildungs- und Lehrpläne
§ 5 Bildungs- und Lehrpläne(1) Dem Unterricht in der Orientierungsstufe wird, wenn die Fächer übereinstimmen, der Bildungsplan der Realschule zu Grunde gelegt. In den übrigen Fächern wird nach einem von der jeweiligen Schule erstellten und vom Kultusministerium genehmigten Lehrplan unterrichtet. (2) In Klassen mit Unterricht auf verschiedenen Leistungsebenen wird in den Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik im A-Niveau der Lehrplan des Gymnasiums, im B-Niveau der Lehrplan der Realschule und im C-Niveau der Lehrplan der Hauptschule zu Grunde gelegt. In den Fächern, die nur an den Schulen besonderer Art angeboten oder mit abweichender Wochenstundenzahl unterrichtet werden, und bis zur Bildung der schulartbezogenen Klassen in der zweiten Fremdsprache wird nach von der jeweiligen Schule erstellten und vom Kultusministerium genehmigten Lehrplänen unterrichtet. (3) In den schulartbezogenen Klassen wird nach dem Bildungsplan der entsprechenden Schulart unterrichtet. Dem schulartübergreifenden Unterricht im Fach Sport an der Internationalen Gesamtschule Heidelberg und der Integrierten Gesamtschule Mannheim-Herzogenried liegt der Lehrplan der Realschule zu Grunde.
Aufnahme der Schüler
§ 6 Aufnahme der Schüler(1) In die Klasse 5 der Schulen besonderer Art können Schüler aufgenommen werden, die das Ziel der Grundschule erreicht haben und im Gebiet des Schulträgers wohnen. Werden mehr Schüler angemeldet, als aufgenommen werden können, hat die Schule mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde ein Auswahlverfahren festzulegen. Falls noch Plätze frei sind, können mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde auch Schüler aufgenommen werden, die außerhalb des Gebiets des Schulträgers wohnen. (2) Falls noch Plätze frei sind, können Schüler auch in höhere Klassen aufgenommen werden. Bis zur Bildung der schulartbezogenen Klassen entscheidet der Abteilungsleiter über die Zuordnung zu den verschiedenen Leistungsebenen in Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik. Bei Aufnahme in die schulartbezogenen Klassen muss der Schüler in die entsprechende Klasse der entsprechenden Schulart versetzt worden sein; im Übrigen gilt die multilaterale Versetzungsordnung vom 19. Juli 1985 (GBl. S. 285, K. u. U. S. 360), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. April 2002 (GBl. S. 182) in der jeweils geltenden Fassung.
Einstufung, Umstufung
§ 7 Einstufung, Umstufung(1) Über die Zuordnung der Schüler zu den verschiedenen Leistungsebenen in Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik entscheidet die Klassenkonferenz auf Grund der bisher gezeigten Leistungen und der voraussichtlichen Leistungsentwicklung. Kein Schüler darf gegen den Willen der Erziehungsberechtigten einem höheren Niveau zugeordnet werden. (2) Eine Umstufung in eine andere Leistungsebene erfolgt, wenn der Schüler erhöhten Anforderungen gewachsen erscheint oder ein erfolgreiches Mitarbeiten in der bisher besuchten Leistungsebene nicht mehr gewährleistet ist. Die Umstufungen erfolgen in der Regel zum Ende eines Schulhalbjahres. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
Notengebung, Zeugnisse
§ 8 Notengebung, Zeugnisse(1) In der Orientierungsstufe kann an Stelle oder neben der Leistungsbeurteilung mit den herkömmlichen Notenstufen eine verbale Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Fächern erfolgen. (2) In der Orientierungsstufe der Internationalen Gesamtschule Heidelberg und der Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. erfolgt in allen Fächern die Notengebung nach einer Zehn-Punkte-Tabelle. (3) Die Zeugnisse sind den abweichenden Regelungen für die Schulen besonderer Art anzupassen, insbesondere ist bei Fächern mit verschiedenen Leistungsebenen das Niveau kenntlich zu machen.
Bildung der schulartbezogenen Klassen
§ 9 Bildung der schulartbezogenen Klassen(1) Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried 1. Ein Schüler kann in die schulartbezogene Klasse aufgenommen werden, nach deren Versetzungsordnung er unter den nachfolgenden Maßgaben am Ende der vorhergehenden Klasse versetzt worden wäre. a) Zum Besuch der gymnasialbezogenen Klasse ist ferner erforderlich, dass der Schüler am Ende der vorhergehenden Klasse in mindestens zwei Fächern mit verschiedenen Leistungsebenen im A-Niveau war und dass er in Klasse 7 den Unterricht in der zweiten Fremdsprache besuchte.b) Zum Besuch der realschulbezogenen Klasse ist ferner erforderlich, dass der Schüler am Ende der vorhergehenden Klasse in mindestens zwei Fächern mit verschiedenen Leistungsebenen im B-Niveau war. 2. In den Fächern mit verschiedenen Leistungsebenen ist die Note erforderlichenfalls dem entsprechenden Niveau zuzuordnen.3. Für die Versetzungsordnungen gelten folgende Maßgaben: Das Fach Arbeitslehre ist ein für die Versetzung maßgebendes Fach. Im Übrigen richtet sich die Maßgeblichkeit der Fächer nach Anlage 3. (2) Internationale Gesamtschule Heidelberg/Staudinger Gesamtschule Freiburg i. Br. 1. Ein Schüler kann in die gymnasialbezogene Klasse aufgenommen werden, wenn er am Ende der Klasse 6 in mindestens zwei der Fächer Deutsch, erste und zweite Fremdsprache und Mathematik jeweils mindestens 8 Punkte und in den anderen beiden Fächern mindestens 7 Punkte erreicht hat, sowie der Durchschnitt aus den Leistungen in den nach den Anlagen 1 und 2 maßgeblichen Fächern mindestens 8 Punkte beträgt.2. Ein Schüler kann in die realschulbezogene Klasse aufgenommen werden, wenn er am Ende der Klasse 6 in mindestens zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens 6 Punkte und im dritten Fach mindestens 5 Punkte erreicht hat, sowie der Durchschnitt aus den Leistungen in den nach den Anlagen 1 und 2 maßgeblichen Fächern mindestens 6 Punkte beträgt.3. Wird der Durchschnitt von 8 oder 6 Punkten wegen der Leistungen in Sport, Musik und Bildende Kunst nicht erreicht, ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note in die Durchschnittsberechnung einzubeziehen. Die Regelungen zum untypischen Leistungsabfall und zur Aufnahme auf Probe nach § 1 Abs. 3 und 6 der Realschulversetzungsordnung und der Versetzungsordnung Gymnasien gelten entsprechend.(3) Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Abteilungsleiters. Der Vorsitzende ist stimmberechtigt; bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.