Zweite Verordnung zur Übertragungvon Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens Vom 7. April 2009
- Ausfertigungsdatum:
- 07.04.2009
- Fundstelle:
- GVBl. 2009, 171
Auf Grund des § 1 Absatz 1 Satz 4 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242) wird verordnet:
§ 1Die in § 1 Absatz 1 Satz 3 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes enthaltene Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen wird auf die für das Schornsteinfegerwesen zuständige Senatsverwaltung übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz-und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.