Berlin

Zweite Verordnung zur Übertragungvon Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens Vom 7. April 2009

Ausfertigungsdatum:
07.04.2009
Fundstelle:
GVBl. 2009, 171
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel SchfErmV

Auf Grund des § 1 Absatz 1 Satz 4 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242) wird verordnet:

§ 1

§ 1Die in § 1 Absatz 1 Satz 3 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes enthaltene Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen wird auf die für das Schornsteinfegerwesen zuständige Senatsverwaltung übertragen.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz-und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.