RSiedlGErgG BE · Berlin

Gesetz zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes Vom 4. Januar 1935 in der Fassung vom 1. Januar 1975 (GVBl. Sb III 235-3-a)

Fundstelle:
GVBl. Sb III, 310
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Gesetz zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes vom 4. Januar 1935 in der Fassung vom 1. Januar ...

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 8 ist im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer nicht mehr anzuwenden, vergleiche hierzu § 25 Abs. 12 des Gesetzes vom 17.12.1982 (GVBl. S. 2138)
§ 8

§ 8*Die … Gebühren- … und Steuerfreiheit nach § 29 des Reichssiedlungsgesetzes gilt auch für die Fälle, in denen ein Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung für Siedlungszwecke erworben wird.

§§

§§ 1 bis 7*

§ 9

§ 9*

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.