Fw BenGebO · Berlin

Gebührenordnung für die Benutzung von Einrichtungender Berliner Feuerwehr und die kostenersatzpflichtige Alarmierung/Inanspruchnahme von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr (Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung - Fw BenGebO -) in der Fassung vom 13. April 1995

Fundstelle:
GVBl. 1995, 293
18 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Gebührenordnung für die Benutzung von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr und die ...

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Verordnung vom 24.08.2021 (GVBl. S. 1005)

Gebührenverzeichnis "B" - Besondere Benutzungen - Fw BenGebO

Gebührenverzeichnis "B" - Besondere Benutzungen -

Tarifstelle

Gegenstand und Berechnungseinheit

Gebühr
Euro

B 1

Tätigkeiten im Rettungsdienst (§ 2 des Rettungsdienstgesetzes) innerhalb Berlins durch Einsatz eines

 

B 1.1

Rettungswagens zum Transport und zur Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten sowie zur Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten ohne Transport1
je Person

299,11

B 1.2

Rettungswagens zum Transport von infektiösen Patientinnen und Patienten (RTW-I)
je Person

3.400,81

B 1.3

Rettungswagens zum Transport von überschweren Patientinnen und Patienten (RTW-S)
je Person

2.464,03

B 1.4

Rettungswagens der Bundeswehr zum Transport und zur Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten sowie zur Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten ohne Transport1
je Person

179,81

B 1.5

Notarzteinsatzfahrzeuges zur Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten
je Person

232,59

B 1.6

Notarzteinsatzfahrzeuges der Bundeswehr zur Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten
je Person

251,89

B 1.7

Stroke-Einsatz-Mobils zur Behandlung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten
je Person

846,79

B 2

Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen

 

B 2.1

Abstimmung erforderlicher Brandschutzmaßnahmen in Versammlungsstätten nach der Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO) sowie die Bereitstellung von Brandsicherheitswachen

 

B 2.1.1

Personal
je Person und je halbe Stunde

21,30

B 2.1.2

Ein Löschfahrzeug einschließlich Besatzung
je halbe Stunde

204,90

B 2.1.3

Mehrere Fahrzeuge einschließlich Besatzung
je halbe Stunde

504,30

B 3

Sonstige Benutzungen

 

B 3.1

Prüfungen von Sprungrettungsgeräten
je Prüfung

 

B 3.1.1

Prüfung von Sprungtüchern

2.563,05

B 3.1.2

Prüfung von Sprungpolstern

5.831,87

B 3.2

Gebührenfestsetzung und -abrechnung bei Einzelberechnung
je Gebührenabrechnung

11,11

B 3.3

Personal des Einsatzdienstes

 

B 3.3.1

Personal des Einsatzdienstes
je Person und je halbe Stunde

21,30

B 3.3.2

Personal des Verwaltungs- oder rückwärtigen Dienstes

 

B 3.3.2.1

im höheren Dienst
je Person und je halbe Stunde

28,65

B 3.3.2.2

im gehobenen Dienst
je Person und je halbe Stunde

22,10

B 3.3.2.3

im mittleren Dienst
je Person und je halbe Stunde

16,83

Gebührenverzeichnis "K" - Kostenersatz - Fw BenGebO

Gebührenverzeichnis "K" - Kostenersatz -

Tarifstelle

Gegenstand und Berechnungseinheit

Gebühr
Euro

K 1

Pauschale Gebührentarife

 

K 1.1

Kosten der Einsatzführung der Berliner Feuerwehr
je Fahrzeugalarmierung

29,90

K 1.2

Kosten je Gebührenfestsetzungs- und -abrechnungsvorgang

7,99

K 2

Tarifsätze Fahrzeuge

 

K 2.1

Löschfahrzeug (Sammelbegriff)
je angefangene Minute

4,70

K 2.2

Hubrettungsfahrzeug (Sammelbegriff)
je angefangene Minute

6,03

K 2.3

Rettungsdienstfahrzeuge

 

K 2.3.1

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
je angefangene Minute

0,39

K 2.3.2

Rettungswagen (RTW)
je angefangene Minute

0,49

K 2.4

Einsatzleitwagen (ELW) (Sammelbegriff)
je angefangene Minute

1,73

K 2.5

Lastkraftwagen einschließlich Ladekran
je angefangene Minute

1,40

K 2.6

Kranwagen
je angefangene Minute

11,60

K 2.7

Rüstwagen
je angefangene Minute

3,52

K 2.8

Ölwehrfahrzeug
je angefangene Minute

7,51

K 2.9

Gerätewagen
je angefangene Minute

4,80

K 2.10

Saugwagen
je angefangene Minute

20,00

K 2.11

Funkmesswagen
je angefangene Minute

9,90

K 2.12

Schlauchwagen
je angefangene Minute

20,00

K 2.13

Dekontaminationsfahrzeug
je angefangene Minute

7,26

K 2.14

Mannschaftstransportfahrzeug
je angefangene Minute

1,62

K 2.15

Wechselladerfahrzeug einschließlich Abrollbehälteraufbau
je angefangene Minute

10,27

K2.16

Radlader
je angefangene Minute

20,00

K 2.17

Stapler
je angefangene Minute

20,00

K 2.18

Kleineinsatzfahrzeug (KLEF)
je angefangene Minute

0,92

K 2.19

Feuerwehranhänger
je angefangene Minute

7,75

K 2.20

Löschboot
je angefangene Minute

14,29

K 3

Tarifsätze Personal

 

K 3.1

Personal des technischen Einsatzdienstes
je Person und angefangene Minute

0,71

K 3.2

Personal des Verwaltungs- und rückwärtigen Dienstes

 

K 3.2.1

im höheren Dienst
je Person und angefangene Minute

0,96

K 3.2.2

im gehobenen Dienst
je Person und angefangene Minute

0,74

K 3.2.3

im mittleren Dienst
je Person und angefangene Minute

0,56

§ 1

Gebührenerhebung und -berechnung

§ 1 Gebührenerhebung und -berechnung(1) Für die besondere Benutzung von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr und die damit im Zusammenhang stehende Inanspruchnahme von Leistungen werden Benutzungsgebühren nach dieser Gebührenordnung und dem für diesen Absatz anliegenden Gebührenverzeichnis "B" - Besondere Benutzungen - erhoben. Das betrifft auch Leistungen Dritter, die Aufgaben der Berliner Feuerwehr wahrnehmen, sofern diese Leistungen als Einsätze der Berliner Feuerwehr oder als in deren Auftrag erbracht gelten. Bei der Berechnung der Gebühren nach Zeiteinheiten gilt jede angefangene Zeiteinheit als weitere Zeiteinheit.(2) Werden von Aufgabenträgern nach § 5 des Rettungsdienstgesetzes vom 8. Juli 1993 (GVBl. S. 313), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. September 2016 (GVBl. S. 762) geändert worden ist, Leistungen im Sinne von Absatz 1 auf Grund einer Inanspruchnahme nach § 8a Absatz 2 des Rettungsdienstgesetzes erbracht, wird ein Gebührensatz in Höhe des gemäß § 21 Absatz 1 des Rettungsdienstgesetzes von diesen mit den Kostenträgern für entsprechende Leistungen vereinbarten Entgelts zuzüglich der Aufwendungen der Berliner Feuerwehr für Einsatzführung und Gebühreneinziehung nach dem Gebührenverzeichnis „K“ – Kostenersatz – der Anlage zu § 1 erhoben. Dabei wird der hierfür bereits im Entgelt enthaltene Abrechnungssatz berücksichtigt.(3) Für die kostenersatzpflichtige Alarmierung und die kostenersatzpflichtige Inanspruchnahme von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr werden Benutzungsgebühren nach dieser Gebührenordnung und dem für diesen Absatz anliegenden Gebührenverzeichnis "K" - Kostenersatz - erhoben. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.(4) Die Zeit der An- und Abfahrt ist angemessen zu berücksichtigen.

Gebührenverzeichnis "B" - Besondere Benutzungen - Fw BenGebO

Gebührenverzeichnis "B" - Besondere Benutzungen -

Tarifstelle

Gegenstand und Berechnungseinheit

Gebühr
Euro

B 1

Tätigkeiten im Rettungsdienst (§ 2 des Rettungsdienstgesetzes) innerhalb Berlins durch Einsatz eines

 

B 1.1

Rettungswagens zum Transport und zur Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten sowie zur Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten ohne Transport1
je Person

299,11

B 1.2

Rettungswagens zum Transport von infektiösen Patientinnen und Patienten (RTW-I)
je Person

3.400,81

B 1.3

Rettungswagens zum Transport von überschweren Patientinnen und Patienten (RTW-S)
je Person

2.464,03

B 1.4

Rettungswagens der Bundeswehr zum Transport und zur Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten sowie zur Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten ohne Transport1
je Person

179,81

B 1.5

Notarzteinsatzfahrzeuges zur Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten
je Person

361,36

B 1.6

Notarzteinsatzfahrzeuges der Bundeswehr zur Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten
je Person

251,89

B 1.7

Stroke-Einsatz-Mobils zur Behandlung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten
je Person

846,79

B 2

Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen

 

B 2.1

Abstimmung erforderlicher Brandschutzmaßnahmen in Versammlungsstätten nach der Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO) sowie die Bereitstellung von Brandsicherheitswachen

 

B 2.1.1

Personal
je Person und je halbe Stunde

21,30

B 2.1.2

Ein Löschfahrzeug einschließlich Besatzung
je halbe Stunde

204,90

B 2.1.3

Mehrere Fahrzeuge einschließlich Besatzung
je halbe Stunde

504,30

B 3

Sonstige Benutzungen

 

B 3.1

Prüfungen von Sprungrettungsgeräten
je Prüfung

 

B 3.1.1

Prüfung von Sprungtüchern

2.563,05

B 3.1.2

Prüfung von Sprungpolstern

5.831,87

B 3.2

Gebührenfestsetzung und -abrechnung bei Einzelberechnung
je Gebührenabrechnung

11,11

B 3.3

Personal des Einsatzdienstes

 

B 3.3.1

Personal des Einsatzdienstes
je Person und je halbe Stunde

21,30

B 3.3.2

Personal des Verwaltungs- oder rückwärtigen Dienstes

 

B 3.3.2.1

im höheren Dienst
je Person und je halbe Stunde

28,65

B 3.3.2.2

im gehobenen Dienst
je Person und je halbe Stunde

22,10

B 3.3.2.3

im mittleren Dienst
je Person und je halbe Stunde

16,83

§ 2

Gebührentatbestände nach § 1 Abs. 1

§ 2 Gebührentatbestände nach § 1 Abs. 1Gebührenpflichtig sind 1.Tätigkeiten im Rettungsdienst (§ 2 des Rettungsdienstgesetzes);2.Transporte von Ärzten, Frischblutspendern, Organen, Blutkonserven und Medikamenten sowie Transporte und Bereitstellungen von Inkubatoren;3.vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, insbesondere Brandsicherheitswachen und deren Einrichtung, Unterweisungen von Angehörigen anderer Feuerwehren sowie Beaufsichtigungen von Übungen und Unterweisungen in Betrieben;4.Ausbildungsmaßnahmen für Dritte;5.ungerechtfertigte Alarmierungen zu Einsätzen im Sinne der Nummer 1;6.sonstige besondere Benutzungen im Einzelfall.

Gebührenverzeichnis "B" - Besondere Benutzungen - Fw BenGebO

Gebührenverzeichnis "B" - Besondere Benutzungen -

Tarifstelle

Gegenstand
und Berechnungseinheit

Gebühr
Euro

B 1

Tätigkeiten im Rettungsdienst (§ 2 des Rettungsdienstgesetzes) innerhalb Berlins (auch bei ungerechtfertigten Alarmierungen) durch Einsatz eines

 

B 1.1

Rettungswagens zur Versorgung und/oder zum Transport von Notfallpatienten
je Person

281,43

 

Anmerkung: Die Gebühr für die Versorgung ohne Transport wird erst ab 1. 1. 2005 erhoben.

 

B 1.2

Notärztlichen Wagens

 

B 1.2.1

zur Behandlung und zum Transport von Notfallpatienten (Notarztwagen)
je Person

672,34

B 1.2.2

zur Behandlung von Notfallpatienten (Notarztwagen)
je Person

402,40

B 1.2.3

zur Behandlung von Notfallpatienten (Notarzt-Einsatzfahrzeug)
je Person

349,73

B 1.3

Rettungshubschraubers zur Behandlung und/oder zum Transport von Notfallpatienten
je Person

1 124,80

B 1.4

Geburtshilflichen Wagens
je Geburtenhilfe und/oder Schwangerenversorgung

242,48

B 1.5

Rettungswagens der Hilfsorganisationen zur Versorgung und/oder zum Transport von Notfallpatienten
je Person

156,07

Anmerkung: Die Tarifstelle B 1.5 findet ausschließlich auf Einsätze von Rettungswagen der Hilfsorganisationen, die ständig auf Feuerwachen stationiert sind und für die die Hilfsorganisationen selbst Gebühren nach § 20 des Rettungsdienstgesetzes in der bis zum 2. Juli 2004 geltenden Fassung erhoben haben, Anwendung.

B 2

Transporte von Ärzten, Frischblutspendern, Organen, Blutkonserven und Medikamenten sowie Transporte und Bereitstellungen von Inkubatoren innerhalb Berlins je Transport (Bereitstellung) mit dem

 

B 2.1

Rettungswagen
je Einsatz

281,43

B 2.2

Notarztwagen
je Einsatz

672,34

B 2.3

Notarzt-Einsatzfahrzeug
je Einsatz

349,73

B 2.4

Rettungshubschrauber
je Einsatz

1 124,80

B 2.5

Rettungswagen der Hilfsorganisationen
je Einsatz

156,07

B 3

Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen

 

B 3.1

Einrichtung und Bereitstellung von Brandsicherheitswache

 

B 3.1.1

Personal
je Beamter und je halbe Stunde

17,10

B 3.1.2

ein Löschfahrzeug einschließlich Besatzung
je halbe Stunde

178,00

B 3.1.3

mehrere Fahrzeuge einschließlich Besatzung
je halbe Stunde

544,00

Anmerkung:
Für Betriebe nach § 26 LHO und privatrechtliche Unternehmen, an denen das Land Berlin als Mehrheitsgesellschafter beteiligt ist, beträgt bis zum 31. Dezember 2005 die Gebühr jeweils nur die Hälfte des ausgewiesenen Betrages.

B 4

Ausbildung von Angehörigen anderer Feuerwehren und Rettungsdienstträger sowie sonstiger Leistungsnehmer

 

B 4.1

Lehrgänge für Angehörige Freiwilliger Feuerwehren
je Lehrgang und je Teilnehmer

 

B 4.1.1

Truppmann-Lehrgang

388,00

B 4.1.2

Rettungshelfer-Lehrgang (80 Std.)

372,00

B 4.1.3

Sprechfunker-Lehrgang

309,50

B 4.1.4

Atemschutzgeräteträger-Lehrgang

134,50

B 4.1.5

Maschinisten-Lehrgang

2 013,00

B 4.1.6

Gruppenführer-Lehrgang

467,00

B 4.1.7

Truppführer-Lehrgang

152,00

B 4.1.8

Bei vorzeitigem Abbruch eines der Lehrgänge werden berechnet

 

 

zu Tarifstelle B 4.1.1 je Unterrichtsstunde

3,00

 

zu Tarifstelle B 4.1.2 je Unterrichtsstunde

3,90

 

zu Tarifstelle B 4.1.3 je Unterrichtsstunde

6,10

 

zu Tarifstelle B 4.1.4 je Unterrichtsstunde

5,60

 

zu Tarifstelle B 4.1.5 je Unterrichtsstunde

33,00

 

zu Tarifstelle B 4.1.6 je Unterrichtsstunde

3,00

 

zu Tarifstelle B 4.1.7 je Unterrichtsstunde

3,80

B 4.2

Lehrgänge für Angehörige von Berufsfeuerwehren
je Lehrgang und je Teilnehmer

 

B 4.2.1

Grundlehrgang
Feuerwehrtechnische Unterweisung (ohne Rettungssanitäterausbildung)

2 317,00

B 4.2.2

Grundlehrgang
Feuerwehrtechnische Unterweisung (mit Rettungssanitäterausbildung)

3 028,00

B 4.2.3

Grundausbildungslehrgang
für Angehörige von Werkfeuerwehren

1 728,00

B 4.2.4

Rettungshelfer-Lehrgang (160 Std.)

724,00

B 4.2.5

Fortbildung im Rettungsdienst (nach dem Erlass der Senatsverwaltung für Inneres zum Rettungssanitäter)

706,00

B 4.2.6

Einsatzpraktikum im Notfallrettungsdienst

448,00

B 4.2.7

Maschinisten-Lehrgang

4 062,00

B 4.2.8

Fortbildungslehrgang für Fahrzeugführer-Anwärter

534,00

B 4.2.9

Fortbildungslehrgang für Zugführer-Anwärter

540,00

B 4.2.10

Bei vorzeitigem Abbruch eines der Lehrgänge werden berechnet

 

 

zu Tarifstelle B 4.2.1
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

3,50

 

zu Tarifstelle B 4.2.2
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

3,50

 

zu Tarifstelle B 4.2.3
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

3,60

 

zu Tarifstelle B 4.2.4
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

4,10

 

zu Tarifstelle B 4.2.5
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

4,50

 

zu Tarifstelle B 4.2.6

volle Berechnung
auch bei
Fehlzeiten

 

zu Tarifstelle B 4.2.7
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

20,60

 

zu Tarifstelle B 4.2.8
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

3,30

 

zu Tarifstelle B 4.2.9
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

3,10

B 4.3

Lehrgänge für Angehörige anderer Rettungsdienstträger
je Lehrgang und je Teilnehmer

 

B 4.3.1

Ausbildung zum/zur Krankentransporthelfer/in mit Sanitätsausbildung

310,00

B 4.3.2

Bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung durch den Teilnehmer wird berechnet
je Unterrichtsstunde

5,20

B 4.4

Lehrgänge für sonstige Leistungsnehmer
je Lehrgang und je Teilnehmer

 

B 4.4.1

Ausbildung zum/zur Rettungsassistenten/in nach § 8 (2) RettAssG für Rettungssanitäter/innen

2 262,00

B 4.4.2

Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in (ohne Einsatzpraktikum im Rettungsdienst)

811,00

B 4.4.3

Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in (mit Einsatzpraktikum im Rettungsdienst)

1 247,50

B 4.4.4

Abschlusslehrgang Rettungssanitäter/in (40 Stunden) mit Prüfung

135,00

B 4.4.5

Ausbildung zum/zur Rettungsassistenten/in nach § 4 RettAssG (ohne Gebrauchsüberlassung Dienstkleidung)

3 498,00

B 4.4.6

Mega-Code-Training (Grundschulung)

99,00

B 4.4.7

Mega-Code-Training (Nachschulung)

94,50

B 4.4.8

Fortbildung zum/zur Lehrrettungsassistenten/in - Modul A -

310,00

B 4.4.9

Fortbildung zum/zur Lehrrettungsassistenten/in - Modul B -

173,50

B 4.4.10

Unterricht im Rettungsassistenten - Berufspraktikum gemäß § 2 RettAssAPrV

167,00

B 4.4.11

Ersthelfer (Grundausbildung)

84,50

B 4.4.12

Ausbildung von Selbsthilfekräften gemäß Verkaufsstätten VO

46,00

B 4.4.13

Frühdefibrillation - Grundschulung -

65,00

B 4.4.14

Frühdefibrillation - Nachschulung -

21,50

B 4.4.15

Bei vorzeitigem Abbruch eines der Lehrgänge werden berechnet

 

 

zu Tarifstelle B 4.4.1
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

2,90

 

zu Tarifstelle B 4.4.2
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

2,65

 

zu Tarifstelle B 4.4.3
je Unterrichtsstunde

2,65

 

(Der Gebührenanteil für das Praktikum (448,00 €) ist auch bei Abbruch in voller Höhe fällig)

 

 

zu Tarifstelle B 4.4.4
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

3,40

 

zu Tarifstelle B 4.4.5
je Unterrichtsstunde

2,80

 

(Der Gebührenanteil für das Praktikum (448,00 €) ist auch bei Abbruch in voller Höhe fällig)

 

 

zu Tarifstelle B 4.4.6
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

9,90

 

zu Tarifstelle B 4.4.7
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

10,50

 

zu Tarifstelle B 4.4.8
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

4,85

 

zu Tarifstelle B 4.4.9
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

4,35

 

zu Tarifstelle B 4.4.10
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

2,70

 

zu Tarifstelle B 4.4.11
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

5,30

 

zu Tarifstelle B 4.4.12
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

5,75

 

zu Tarifstelle B 4.4.13
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

7,00

 

zu Tarifstelle B 4.4.14
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

5,40

B 5

Sonstige Benutzungen

 

B 5.1

Prüfungen von Sprungrettungsgeräten
je Prüfung

 

B 5.1.1

Prüfung von Sprungtüchern

1 245,00

B 5.1.2

Prüfung von Sprungpolstern

4 260,00

B 5.2

Gebührenfestsetzung und -abrechnung bei Einzelberechnung
je Gebührenabrechnung

11,50

B 5.3

Einsatz von Personal

 

B 5.3.1

Personal des Einsatzdienstes
je Person und je halbe Stunde

17,10

B 5.3.2

Personal des Verwaltungs- oder rückwärtigen Dienstes

 

B 5.3.2.1

im höheren Dienst
je Person und je halbe Stunde

23,80

B 5.3.2.2

im gehobenen Dienst
je Person und je halbe Stunde

19,20

B 5.3.2.3

im mittleren Dienst
je Person und je halbe Stunde

15,30

Gebührenverzeichnis "K" - Kostenersatz - Fw BenGebO

Gebührenverzeichnis "K" - Kostenersatz -

Tarifstelle

Gegenstand
und Berechnungseinheit

Gebühr
Euro

 

Pauschale Gebührentarife

 

K1

Fehlalarmierungen durch Brandmelde-/Gefahrenmeldeanlagen

 

K 1.1

Einsatz von einem Fahrzeug einschließlich Personal

 

K 1.1.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

308,00

K 1.1.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

543,50

K 1.2

Einsatz von 2 Fahrzeugen einschließlich Personal

 

K 1.2.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

703,00

K 1.2.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

814,00

K 1.3

Einsatz von 3 Fahrzeugen einschließlich Personal

 

K 1.3.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

811,00

K 1.3.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

1 202,00

K 1.4

Einsatz von 4 Fahrzeugen einschließlich Personal

 

K 1.4.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

1 246,00

K 1.4.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

1 869,00

K 1.5

Einsatz von 5 Fahrzeugen einschließlich Personal

 

K 1.5.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

1 584,00

K 1.5.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

2 305,50

K 1.6

Einsatz von 6 Fahrzeugen einschließlich Personal

 

K 1.6.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

1 946,00

K 1.6.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

2 919,00

K 1.7

Einsatz von 7 Fahrzeugen einschließlich Personal

 

K 1.7.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

2 242,50

K 1.7.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

3 364,00

K 1.8

Einsatz von 8 Fahrzeugen einschließlich Personal

 

K 1.8.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

2 555,50

K 1.8.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

3 819,00

K 1.9

Einsatz von 9 Fahrzeugen einschließlich Personal

 

K 1.9.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

2 780,00

K 1.9.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

4 170,00

K 1.10

Einsatz von 10 Fahrzeugen einschließlich Personal

 

K 1.10.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

3 095,50

K 1.10.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

4 643,00

K 1.11

Einsatz von 11 Fahrzeugen einschließlich Personal

 

K 1.11.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

3 385,00

K 1.11.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

5 077,50

K 1.12

Einsatz von 12 Fahrzeugen einschließlich Personal

 

K 1.12.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

3 783,00

K 1.12.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

5 674,50

 

Bei Einsatz von mehr als 12 Fahrzeugen erfolgt Einzelabrechnung nach den Tarifsätzen K 9.

 

K 2

Gefahrenabwehreinsätze im Nachgang zu Verkehrsunfällen

 

K 2.1

Einsatz von einem Fahrzeug einschließlich Personal

 

K 2.1.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

365,00

K 2.1.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

543,00

K 2.2

Einsatz von 2 Fahrzeugen einschließlich Personal

 

K 2.2.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

736,00

K 2.2.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

1 160,00

 

Bei Einsatz von mehr als 2 Fahrzeugen erfolgt Einzelabrechnung nach den Tarifsätzen K 9.

 

K 3

Gefahrenabwehreinsätze zur Beseitigung von Verkehrshindernissen

 

K 3.1

Einsatz von einem Fahrzeug einschließlich Personal

 

K 3.1.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

362,50

K 3.1.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

575,00

K 3.2

Einsatz von 2 Fahrzeugen einschließlich Personal

 

K 3.2.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

819,00

K 3.2.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

1 219,50

 

Bei Einsatz von mehr als 2 Fahrzeugen erfolgt Einzelabrechnung nach den Tarifsätzen K 9.

 

K 4

Gefahrenabwehreinsätze zu Wasserschäden

 

K 4.1

Einsatz von einem Fahrzeug einschließlich Personal

 

K 4.1.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

328,50

K 4.1.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

462,00

K 4.2

Einsatz von 2 Fahrzeugen einschließlich Personal

 

K 4.2.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

657,00

K 4.2.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

882,00

 

Bei Einsatz von mehr als 2 Fahrzeugen erfolgt Einzelabrechnung nach den Tarifsätzen K 9.

 

K 5

Gefahrenabwehreinsätze zu Wohnanlagen und/oder Gebäudeschäden

 

K 5.1

Einsatz von einem Fahrzeug einschließlich Personal

 

K 5.1.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

355,50

K 5.1.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

518,50

K 5.2

Einsatz von zwei Fahrzeugen einschließlich Personal

 

K 5.2.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

749,00

K 5.2.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

1 110,50

 

Bei Einsatz von mehr als 2 Fahrzeugen erfolgt Einzelabrechnung nach den Tarifsätzen K 9.

 

K 6

Gefahrenabwehreinsätze Sonstige Technische Hilfeleistung

 

K 6.1

Einsatz von einem Fahrzeug einschließlich Personal

 

K 6.1.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

322,00

K 6.1.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

378,00

K 6.2

Einsatz von 2 Fahrzeugen einschließlich Personal

 

K 6.2.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

727,00

K 6.2.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

793,00

 

Bei Einsatz von mehr als 2 Fahrzeugen erfolgt Einzelabrechnung nach den Tarifsätzen K 9.

 

K 7

Gefahrenabwehreinsätze Tier in Notlage/Abwehr von durch Tier/en ausgelöste Gefahren

 

K 7.1

Einsatz von einem Fahrzeug einschließlich Personal

 

K 7.1.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

342,00

K 7.1.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

444,00

K 7.2

Einsatz von 2 Fahrzeugen einschließlich Personal

 

K 7.2.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

712,00

K 7.2.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

988,00

 

Bei Einsatz von mehr als 2 Fahrzeugen erfolgt Einzelabrechnung nach den Tarifsätzen K 9.

 

K 8

Gefahrenabwehreinsätze im Zusammenhang mit dem Umgang von brennbaren Flüssigkeiten/Gefahrgütern

 

K 8.1

Einsatz von einem Fahrzeug einschließlich Personal

 

K 8.1.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

329,50

K 8.1.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

471,00

K 8.2

Einsatz von 2 Fahrzeugen einschließlich Personal

 

K 8.2.1

je Einsatzdauer bis zu einer Stunde

701,50

K 8.2.2

je Einsatzdauer länger als eine Stunde

849,00

 

Bei Einsatz von mehr als 2 Fahrzeugen erfolgt Einzelabrechnung nach den Tarifsätzen K 9.

 

 

Tarifsätze Einzelabrechnungen

 

K 9

Einsatz von Fahrzeugen

 

K 9.1

Löschfahrzeuge (Sb)

je halbe Stunde

126,00

K 9.2

Hubrettungsfahrzeuge (Sb)

je halbe Stunde

162,00

K 9.3

Rettungsdienstfahrzeuge

 

 

K 9.3.1

Rettungshubschrauber (RTH)

je halbe Stunde

584,00

K 9.3.2

Notarztwagen (NAW)

je halbe Stunde

29,00

K 9.3.3

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

je halbe Stunde

26,00

K 9.3.4

Geburtshilflicher Wagen (GHW)

je halbe Stunde

39,50

K 9.3.5

Rettungswagen (RTW)

je halbe Stunde

24,00

K 9.4

Einsatzleitwagen (ELW) (Sb)

je halbe Stunde

108,00

K 9.5

Lastkraftwagen einschließlich Ladekran

je halbe Stunde

27,50

K 9.6

Kranwagen

je halbe Stunde

162,00

K 9.7

Rüstwagen

je halbe Stunde

274,00

K 9.8

Ölwehrfahrzeug

je halbe Stunde

54,50

K 9.9

Sonstiges Spezialfahrzeug

 

 

K 9.9.1

Gerätewagen

je halbe Stunde

146,00

K 9.9.2

Saugwagen

je halbe Stunde

80,50

K 9.9.3

Abschleppwagen

je halbe Stunde

48,00

K 9.9.4

Funkmesswagen

je halbe Stunde

18,00

K 9.9.5

Schlauchwagen

je halbe Stunde

21,00

K 9.9.6

Dekontaminationsfahrzeug

je halbe Stunde

68,50

K 9.9.7

Mannschaftstransportfahrzeug

je halbe Stunde

16,00

K 9.9.8

Wechselladerfahrzeug einschließlich Abrollbehälteraufbau

je halbe Stunde

42,00

K 9.9.9

Arbeitsfahrzeug des Technischen Dienstes

je halbe Stunde

38,50

K 9.10

Kleineinsatzfahrzeug (KLEF)

je halbe Stunde

65,00

K 9.11

Anhänger

 

 

K 9.11.1

einachsig

je halbe Stunde

17,00

K 9.11.2

zweiachsig

je halbe Stunde

21,00

K 9.12

Feuerlöschboot

je halbe Stunde

385,00

K 9.13

Rettungsboot

je halbe Stunde

16,50

K 10

Einsatz von Personal

 

K 10.1

Personal des technischen Einsatzdienstes je Person und je halbe Stunde

17,10

K 10.2

Personal des Verwaltungs- oder rückwärtigen Dienstes

 

K 10.2.1

im höheren Dienst
je Person und je halbe Stunde

23,80

K 10.2.2

im gehobenen Dienst
je Person und je halbe Stunde

19,20

K 10.2.3

im mittleren Dienst
je Person und je halbe Stunde

15,30

K 11

Gebührenfestsetzung und -abrechnung bei Einzelberechnung
je Gebührenabrechnung

11,50

Anlage Fw

Anlage zu § 1

§ 1

Gebührenerhebung und -berechnung

§ 1 Gebührenerhebung und -berechnung(1) Für die besondere Benutzung von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr und die damit im Zusammenhang stehende Inanspruchnahme von Leistungen werden Benutzungsgebühren nach dieser Gebührenordnung und dem für diesen Absatz anliegenden Gebührenverzeichnis "B" - Besondere Benutzungen - erhoben. (2) Für die kostenersatzpflichtige Alarmierung und die kostenersatzpflichtige Inanspruchnahme von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr werden Benutzungsgebühren nach dieser Gebührenordnung und dem für diesen Absatz anliegenden Gebührenverzeichnis "K" - Kostenersatz - erhoben. (3) Bei der Berechnung der Gebühren nach den Absätzen 1 und 2 nach Zeiteinheiten (Monaten, Tagen, Stunden oder halben Stunden) gilt jede angefangene Zeiteinheit als weitere Zeiteinheit. Die Zeit der An- und Abfahrt ist angemessen zu berücksichtigen.

§ 3

Gebührentatbestände nach § 1 Abs. 2

§ 3 Gebührentatbestände nach § 1 Abs. 2Gebührenpflichtig sind 1.Vorsätzlich grundlose Alarmierungen (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Feuerwehrgesetzes);2.Fehlalarmierungen durch Brandmeldeanlagen (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Feuerwehrgesetzes);3.Gefahrenabwehreinsätze infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachens (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 des Feuerwehrgesetzes);4.Gefahrenabwehreinsätze im Nachgang zu einer fahrlässig begangenen Straftat (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 des Feuerwehrgesetzes);5.Gefahrenabwehreinsätze mit Anspruch aus der Gefährdungshaftung (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 des Feuerwehrgesetzes);6.Gefahrenabwehreinsätze im Zusammenhang mit der Beförderung, Verarbeitung, Lagerung oder beim sonstigen Umgang mit gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen oder mit wassergefährlichen Stoffen (§ 17 Abs. 1 Nr. 5 des Feuerwehrgesetzes).

§ 4

Ausschluss der Gebührenerhebungen

§ 4 Ausschluss der GebührenerhebungenBenutzungsgebühren nach § 1 Abs. 1 werden nicht erhoben, wenn das private Interesse an der Benutzung der Einrichtung und der damit im Zusammenhang stehenden Inanspruchnahme von Leistungen so gering ist, dass es völlig hinter dem öffentlichen Interesse an der Nutzung und Inanspruchnahme zurücktritt.

§ 5

Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 5 Übergangs- und Schlußbestimmungen(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1971 in Kraft.*)(2) (Die Vorschrift ist überholt).

Gebührenverzeichnis "B" - Besondere Benutzungen - Fw BenGebO

Gebührenverzeichnis "B" - Besondere Benutzungen -

Tarifstelle

Gegenstand
und Berechnungseinheit

Gebühr
Euro

B 1

Tätigkeiten im Rettungsdienst (§ 2 des Rettungsdienstgesetzes) innerhalb Berlins (auch bei ungerechtfertigten Alarmierungen) durch Einsatz eines

 

B 1.1

Rettungswagens zur Versorgung und/oder zum Transport von Notfallpatienten
je Person

281,43

 

Anmerkung: Die Gebühr für die Versorgung ohne Transport wird erst ab 1. 1. 2005 erhoben.

 

B 1.2

Notärztlichen Wagens

 

B 1.2.1

zur Behandlung und zum Transport von Notfallpatienten (Notarztwagen)
je Person

672,34

B 1.2.2

zur Behandlung von Notfallpatienten (Notarztwagen)
je Person

402,40

B 1.2.3

zur Behandlung von Notfallpatienten (Notarzt-Einsatzfahrzeug)
je Person

349,73

B 1.3

Rettungshubschraubers zur Behandlung und/oder zum Transport von Notfallpatienten
je Person

1 124,80

B 1.4

Geburtshilflichen Wagens
je Geburtenhilfe und/oder Schwangerenversorgung

242,48

B 1.5

Rettungswagens der Hilfsorganisationen zur Versorgung und/oder zum Transport von Notfallpatienten
je Person

156,07

Anmerkung: Die Tarifstelle B 1.5 findet ausschließlich auf Einsätze von Rettungswagen der Hilfsorganisationen, die ständig auf Feuerwachen stationiert sind und für die die Hilfsorganisationen selbst Gebühren nach § 20 des Rettungsdienstgesetzes in der bis zum 2. Juli 2004 geltenden Fassung erhoben haben, Anwendung.

B 2

Transporte von Ärzten, Frischblutspendern, Organen, Blutkonserven und Medikamenten sowie Transporte und Bereitstellungen von Inkubatoren innerhalb Berlins je Transport (Bereitstellung) mit dem

 

B 2.1

Rettungswagen
je Einsatz

281,43

B 2.2

Notarztwagen
je Einsatz

672,34

B 2.3

Notarzt-Einsatzfahrzeug
je Einsatz

349,73

B 2.4

Rettungshubschrauber
je Einsatz

1 124,80

B 2.5

Rettungswagen der Hilfsorganisationen
je Einsatz

156,07

B 3

Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen

 

B 3.1

Einrichtung und Bereitstellung von Brandsicherheitswache

 

B 3.1.1

Personal
je Beamter und je halbe Stunde

17,10

B 3.1.2

ein Löschfahrzeug einschließlich Besatzung
je halbe Stunde

178,00

B 3.1.3

mehrere Fahrzeuge einschließlich Besatzung
je halbe Stunde

544,00

Anmerkung:
Für Betriebe nach § 26 LHO und privatrechtliche Unternehmen, an denen das Land Berlin als Mehrheitsgesellschafter beteiligt ist, beträgt bis zum 31. Dezember 2005 die Gebühr jeweils nur die Hälfte des ausgewiesenen Betrages.

B 4

Ausbildung von Angehörigen anderer Feuerwehren und Rettungsdienstträger sowie sonstiger Leistungsnehmer

 

B 4.1

Lehrgänge für Angehörige Freiwilliger Feuerwehren
je Lehrgang und je Teilnehmer

 

B 4.1.1

Truppmann-Lehrgang

388,00

B 4.1.2

Rettungshelfer-Lehrgang (80 Std.)

372,00

B 4.1.3

Sprechfunker-Lehrgang

309,50

B 4.1.4

Atemschutzgeräteträger-Lehrgang

134,50

B 4.1.5

Maschinisten-Lehrgang

2 013,00

B 4.1.6

Gruppenführer-Lehrgang

467,00

B 4.1.7

Truppführer-Lehrgang

152,00

B 4.1.8

Bei vorzeitigem Abbruch eines der Lehrgänge werden berechnet

 

 

zu Tarifstelle B 4.1.1 je Unterrichtsstunde

3,00

 

zu Tarifstelle B 4.1.2 je Unterrichtsstunde

3,90

 

zu Tarifstelle B 4.1.3 je Unterrichtsstunde

6,10

 

zu Tarifstelle B 4.1.4 je Unterrichtsstunde

5,60

 

zu Tarifstelle B 4.1.5 je Unterrichtsstunde

33,00

 

zu Tarifstelle B 4.1.6 je Unterrichtsstunde

3,00

 

zu Tarifstelle B 4.1.7 je Unterrichtsstunde

3,80

B 4.2

Lehrgänge für Angehörige von Berufsfeuerwehren
je Lehrgang und je Teilnehmer

 

B 4.2.1

Grundlehrgang
Feuerwehrtechnische Unterweisung (ohne Rettungssanitäterausbildung)

2 317,00

B 4.2.2

Grundlehrgang
Feuerwehrtechnische Unterweisung (mit Rettungssanitäterausbildung)

3 028,00

B 4.2.3

Grundausbildungslehrgang
für Angehörige von Werkfeuerwehren

1 728,00

B 4.2.4

Rettungshelfer-Lehrgang (160 Std.)

724,00

B 4.2.5

Fortbildung im Rettungsdienst (nach dem Erlass der Senatsverwaltung für Inneres zum Rettungssanitäter)

706,00

B 4.2.6

Einsatzpraktikum im Notfallrettungsdienst

448,00

B 4.2.7

Maschinisten-Lehrgang

4 062,00

B 4.2.8

Fortbildungslehrgang für Fahrzeugführer-Anwärter

534,00

B 4.2.9

Fortbildungslehrgang für Zugführer-Anwärter

540,00

B 4.2.10

Bei vorzeitigem Abbruch eines der Lehrgänge werden berechnet

 

 

zu Tarifstelle B 4.2.1
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

3,50

 

zu Tarifstelle B 4.2.2
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

3,50

 

zu Tarifstelle B 4.2.3
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

3,60

 

zu Tarifstelle B 4.2.4
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

4,10

 

zu Tarifstelle B 4.2.5
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

4,50

 

zu Tarifstelle B 4.2.6

volle Berechnung
auch bei
Fehlzeiten

 

zu Tarifstelle B 4.2.7
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

20,60

 

zu Tarifstelle B 4.2.8
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

3,30

 

zu Tarifstelle B 4.2.9
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

3,10

B 4.3

Lehrgänge für Angehörige anderer Rettungsdienstträger
je Lehrgang und je Teilnehmer

 

B 4.3.1

Ausbildung zum/zur Krankentransporthelfer/in mit Sanitätsausbildung

310,00

B 4.3.2

Bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung durch den Teilnehmer wird berechnet
je Unterrichtsstunde

5,20

B 4.4

Lehrgänge für sonstige Leistungsnehmer
je Lehrgang und je Teilnehmer

 

B 4.4.1

Ausbildung zum/zur Rettungsassistenten/in nach § 8 (2) RettAssG für Rettungssanitäter/innen

2 262,00

B 4.4.2

Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in (ohne Einsatzpraktikum im Rettungsdienst)

811,00

B 4.4.3

Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in (mit Einsatzpraktikum im Rettungsdienst)

1 247,50

B 4.4.4

Abschlusslehrgang Rettungssanitäter/in (40 Stunden) mit Prüfung

135,00

B 4.4.5

Ausbildung zum/zur Rettungsassistenten/in nach § 4 RettAssG (ohne Gebrauchsüberlassung Dienstkleidung)

3 498,00

B 4.4.6

Mega-Code-Training (Grundschulung)

99,00

B 4.4.7

Mega-Code-Training (Nachschulung)

94,50

B 4.4.8

Fortbildung zum/zur Lehrrettungsassistenten/in - Modul A -

310,00

B 4.4.9

Fortbildung zum/zur Lehrrettungsassistenten/in - Modul B -

173,50

B 4.4.10

Unterricht im Rettungsassistenten - Berufspraktikum gemäß § 2 RettAssAPrV

167,00

B 4.4.11

Ersthelfer (Grundausbildung)

84,50

B 4.4.12

Ausbildung von Selbsthilfekräften gemäß Verkaufsstätten VO

46,00

B 4.4.13

Frühdefibrillation - Grundschulung -

65,00

B 4.4.14

Frühdefibrillation - Nachschulung -

21,50

B 4.4.15

Bei vorzeitigem Abbruch eines der Lehrgänge werden berechnet

 

 

zu Tarifstelle B 4.4.1
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

2,90

 

zu Tarifstelle B 4.4.2
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

2,65

 

zu Tarifstelle B 4.4.3
je Unterrichtsstunde

2,65

 

(Der Gebührenanteil für das Praktikum (448,00 €) ist auch bei Abbruch in voller Höhe fällig)

 

 

zu Tarifstelle B 4.4.4
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

3,40

 

zu Tarifstelle B 4.4.5
je Unterrichtsstunde

2,80

 

(Der Gebührenanteil für das Praktikum (448,00 €) ist auch bei Abbruch in voller Höhe fällig)

 

 

zu Tarifstelle B 4.4.6
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

9,90

 

zu Tarifstelle B 4.4.7
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

10,50

 

zu Tarifstelle B 4.4.8
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

4,85

 

zu Tarifstelle B 4.4.9
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

4,35

 

zu Tarifstelle B 4.4.10
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

2,70

 

zu Tarifstelle B 4.4.11
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

5,30

 

zu Tarifstelle B 4.4.12
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

5,75

 

zu Tarifstelle B 4.4.13
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

7,00

 

zu Tarifstelle B 4.4.14
je Unterrichtsstunde/Praxisstunde

5,40

B 5

Sonstige Benutzungen

 

B 5.1

Prüfungen von Sprungrettungsgeräten
je Prüfung

 

B 5.1.1

Prüfung von Sprungtüchern

1 245,00

B 5.1.2

Prüfung von Sprungpolstern

4 260,00

B 5.2

Gebührenfestsetzung und -abrechnung bei Einzelberechnung
je Gebührenabrechnung

11,50

B 5.3

Einsatz von Personal

 

B 5.3.1

Personal des Einsatzdienstes
je Person und je halbe Stunde

17,10

B 5.3.2

Personal des Verwaltungs- oder rückwärtigen Dienstes

 

B 5.3.2.1

im höheren Dienst
je Person und je halbe Stunde

23,80

B 5.3.2.2

im gehobenen Dienst
je Person und je halbe Stunde

19,20

B 5.3.2.3

im mittleren Dienst
je Person und je halbe Stunde

15,30

Gebührenverzeichnis "K" - Kostenersatz - Fw BenGebO

Gebührenverzeichnis "K" - Kostenersatz -

Tarifstelle

Gegenstand und Berechnungseinheit

Gebühr
Euro

K 1

Pauschale Gebührentarife

 

K 1.1

Kosten der Einsatzleitstelle der Berliner Feuerwehr
je Fahrzeugalarmierung

14,17

K 1.2

Kosten je Gebührenfestsetzungs- und -abrechnungsvorgang

11,27

K 2

Tarifsätze Fahrzeuge

 

K 2.1

Löschfahrzeug (Sammelbegriff)
je angefangene Minute

4,70

K 2.2

Hubrettungsfahrzeug (Sammelbegriff)
je angefangene Minute

6,03

K 2.3

Rettungsdienstfahrzeuge

 

K 2.3.1

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
je angefangene Minute

0,39

K 2.3.2

Rettungswagen (RTW)
je angefangene Minute

0,49

K 2.4

Einsatzleitwagen (ELW) (Sammelbegriff)
je angefangene Minute

1,73

K 2.5

Lastkraftwagen einschließlich Ladekran
je angefangene Minute

1,40

K 2.6

Kranwagen
je angefangene Minute

11,60

K 2.7

Rüstwagen
je angefangene Minute

3,52

K 2.8

Ölwehrfahrzeug
je angefangene Minute

7,51

K 2.9

Gerätewagen
je angefangene Minute

4,80

K 2.10

Saugwagen
je angefangene Minute

20,00

K 2.11

Funkmesswagen
je angefangene Minute

9,90

K 2.12

Schlauchwagen
je angefangene Minute

20,00

K 2.13

Dekontaminationsfahrzeug
je angefangene Minute

7,26

K 2.14

Mannschaftstransportfahrzeug
je angefangene Minute

1,62

K 2.15

Wechselladerfahrzeug einschließlich Abrollbehälteraufbau
je angefangene Minute

10,27

K2.16

Radlader
je angefangene Minute

20,00

K 2.17

Stapler
je angefangene Minute

20,00

K 2.18

Kleineinsatzfahrzeug (KLEF)
je angefangene Minute

0,92

K 2.19

Feuerwehranhänger
je angefangene Minute

7,75

K 2.20

Löschboot
je angefangene Minute

14,29

K 3

Tarifsätze Personal

 

K 3.1

Personal des technischen Einsatzdienstes
je Person und angefangene Minute

0,71

K 3.2

Personal des Verwaltungs- und rückwärtigen Dienstes

 

K 3.2.1

im höheren Dienst
je Person und angefangene Minute

0,96

K 3.2.2

im gehobenen Dienst
je Person und angefangene Minute

0,74

K 3.2.3

im mittleren Dienst
je Person und angefangene Minute

0,56

Anlage Fw

Anlage zu § 1

§ 1

Gebührenerhebung und -berechnung

§ 1 Gebührenerhebung und -berechnung(1) Für die besondere Benutzung von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr und die damit im Zusammenhang stehende Inanspruchnahme von Leistungen werden Benutzungsgebühren nach dieser Gebührenordnung und dem für diesen Absatz anliegenden Gebührenverzeichnis "B" - Besondere Benutzungen - erhoben. Bei der Berechnung der Gebühren nach Zeiteinheiten gilt jede angefangene Zeiteinheit als weitere Zeiteinheit. (2) Für die kostenersatzpflichtige Alarmierung und die kostenersatzpflichtige Inanspruchnahme von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr werden Benutzungsgebühren nach dieser Gebührenordnung und dem für diesen Absatz anliegenden Gebührenverzeichnis "K" - Kostenersatz - erhoben. (3) Die Zeit der An- und Abfahrt ist angemessen zu berücksichtigen.

Gebührenverzeichnis "B" - Besondere Benutzungen - Fw BenGebO

Gebührenverzeichnis "B" - Besondere Benutzungen -

Tarifstelle

Gegenstand und Berechnungseinheit

Gebühr
Euro

B 1

Tätigkeiten im Rettungsdienst (§ 2 des Rettungsdienstgesetzes) innerhalb Berlins durch Einsatz eines

 

B 1.1

Rettungswagens zum Transport von Notfallpatienten1
je Person

319,10

 

Rettungswagens zur Versorgung von Notfallpatienten
je Person

215,43

B 1.2

Notarzteinsatzfahrzeuges zur Behandlung von Notfallpatienten
je Person

336,61

B 2

Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen

 

B 2.1

Abstimmung erforderlicher Brandschutzmaßnahmen in Versammlungsstätten nach der Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO) sowie die Bereitstellung von Brandsicherheitswachen

 

B 2.1.1

Personal
je Person und je halbe Stunde

21,30

B 2.1.2

Ein Löschfahrzeug einschließlich Besatzung
je halbe Stunde

204,90

B 2.1.3

Mehrere Fahrzeuge einschließlich Besatzung
je halbe Stunde

504,30

B 3

Sonstige Benutzungen

 

B 3.1

Prüfungen von Sprungrettungsgeräten
je Prüfung

 

B 3.1.1

Prüfung von Sprungtüchern

2.563,05

B 3.1.2

Prüfung von Sprungpolstern

5.831,87

B 3.2

Gebührenfestsetzung und -abrechnung bei Einzelberechnung
je Gebührenabrechnung

11,11

B 3.3

Personal des Einsatzdienstes

 

B 3.3.1

Personal des Einsatzdienstes
je Person und je halbe Stunde

21,30

B 3.3.2

Personal des Verwaltungs- oder rückwärtigen Dienstes

 

B 3.3.2.1

im höheren Dienst
je Person und je halbe Stunde

28,65

B 3.3.2.2

im gehobenen Dienst
je Person und je halbe Stunde

22,10

B 3.3.2.3

im mittleren Dienst
je Person und je halbe Stunde

16,83

Gebührenverzeichnis "K" - Kostenersatz - Fw BenGebO

Gebührenverzeichnis "K" - Kostenersatz -

Tarifstelle

Gegenstand und Berechnungseinheit

Gebühr
Euro

K 1

Pauschale Gebührentarife

 

K 1.1

Kosten der Einsatzleitstelle der Berliner Feuerwehr
je Fahrzeugalarmierung

14,17

K 1.2

Kosten je Gebührenfestsetzungs- und -abrechnungsvorgang

11,11

K 2

Tarifsätze Fahrzeuge

 

K 2.1

Löschfahrzeug (Sammelbegriff)
je angefangene Minute

4,70

K 2.2

Hubrettungsfahrzeug (Sammelbegriff)
je angefangene Minute

6,03

K 2.3

Rettungsdienstfahrzeuge

 

K 2.3.1

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
je angefangene Minute

0,39

K 2.3.2

Rettungswagen (RTW)
je angefangene Minute

0,49

K 2.4

Einsatzleitwagen (ELW) (Sammelbegriff)
je angefangene Minute

1,73

K 2.5

Lastkraftwagen einschließlich Ladekran
je angefangene Minute

1,40

K 2.6

Kranwagen
je angefangene Minute

11,60

K 2.7

Rüstwagen
je angefangene Minute

3,52

K 2.8

Ölwehrfahrzeug
je angefangene Minute

7,51

K 2.9

Gerätewagen
je angefangene Minute

4,80

K 2.10

Saugwagen
je angefangene Minute

20,00

K 2.11

Funkmesswagen
je angefangene Minute

9,90

K 2.12

Schlauchwagen
je angefangene Minute

20,00

K 2.13

Dekontaminationsfahrzeug
je angefangene Minute

7,26

K 2.14

Mannschaftstransportfahrzeug
je angefangene Minute

1,62

K 2.15

Wechselladerfahrzeug einschließlich Abrollbehälteraufbau
je angefangene Minute

10,27

K2.16

Radlader
je angefangene Minute

20,00

K 2.17

Stapler
je angefangene Minute

20,00

K 2.18

Kleineinsatzfahrzeug (KLEF)
je angefangene Minute

0,92

K 2.19

Feuerwehranhänger
je angefangene Minute

7,75

K 2.20

Löschboot
je angefangene Minute

14,29

K 3

Tarifsätze Personal

 

K 3.1

Personal des technischen Einsatzdienstes
je Person und angefangene Minute

0,71

K 3.2

Personal des Verwaltungs- und rückwärtigen Dienstes

 

K 3.2.1

im höheren Dienst
je Person und angefangene Minute

0,96

K 3.2.2

im gehobenen Dienst
je Person und angefangene Minute

0,74

K 3.2.3

im mittleren Dienst
je Person und angefangene Minute

0,56

Anlage Fw

Anlage zu § 1

§ 2

Gebührentatbestände nach § 1 Abs. 1

§ 2 Gebührentatbestände nach § 1 Abs. 1Gebührenpflichtig sind 1.Tätigkeiten im Rettungsdienst (§ 2 des Rettungsdienstgesetzes);2.Transporte von Ärzten, Frischblutspendern, Organen, Blutkonserven und Medikamenten sowie Transporte und Bereitstellungen von Inkubatoren;3.vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, insbesondere Brandsicherheitswachen und deren Einrichtung, Unterweisungen von Angehörigen anderer Feuerwehren sowie Beaufsichtigungen von Übungen und Unterweisungen in Betrieben;4.sonstige besondere Benutzungen im Einzelfall.

§ 3

Gebührentatbestände nach § 1 Abs. 2

§ 3 Gebührentatbestände nach § 1 Abs. 2Gebührenpflichtig sind 1.Vorsätzlich grundlose Alarmierungen (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Feuerwehrgesetzes und § 20 Abs. 1 Satz 1 des Rettungsdienstgesetzes);2.Fehlalarmierungen durch Brandmeldeanlagen (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Feuerwehrgesetzes);3.Gefahrenabwehreinsätze infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachens (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 des Feuerwehrgesetzes);4.Gefahrenabwehreinsätze im Nachgang zu einer fahrlässig begangenen Straftat (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 des Feuerwehrgesetzes);5.Gefahrenabwehreinsätze mit Anspruch aus der Gefährdungshaftung (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 des Feuerwehrgesetzes);6.Gefahrenabwehreinsätze im Zusammenhang mit der Beförderung, Verarbeitung, Lagerung oder beim sonstigen Umgang mit gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen oder mit wassergefährlichen Stoffen (§ 17 Abs. 1 Nr. 5 des Feuerwehrgesetzes).

§ 1

Gebührenerhebung und -berechnung

§ 1 Gebührenerhebung und -berechnung(1) Für die besondere Benutzung von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr und die damit im Zusammenhang stehende Inanspruchnahme von Leistungen werden Benutzungsgebühren nach dieser Gebührenordnung und dem für diesen Absatz anliegenden Gebührenverzeichnis "B" - Besondere Benutzungen - erhoben. Das betrifft auch Leistungen Dritter, die Aufgaben der Berliner Feuerwehr wahrnehmen, sofern diese Leistungen als Einsätze der Berliner Feuerwehr oder als in deren Auftrag erbracht gelten. Bei der Berechnung der Gebühren nach Zeiteinheiten gilt jede angefangene Zeiteinheit als weitere Zeiteinheit. (2) Für die kostenersatzpflichtige Alarmierung und die kostenersatzpflichtige Inanspruchnahme von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr werden Benutzungsgebühren nach dieser Gebührenordnung und dem für diesen Absatz anliegenden Gebührenverzeichnis "K" - Kostenersatz - erhoben. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Die Zeit der An- und Abfahrt ist angemessen zu berücksichtigen.

§ 2

Gebührentatbestände nach § 1 Absatz 1

§ 2 Gebührentatbestände nach § 1 Absatz 1Gebührenpflichtig sind 1.Tätigkeiten im Rettungsdienst (§ 2 des Rettungsdienstgesetzes);2.Transporte von Ärzten, Frischblutspendern, Organen, Blutkonserven und Medikamenten sowie Transporte und Bereitstellungen von Inkubatoren;3.vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, insbesondere Brandsicherheitswachen und deren Einrichtung, Unterweisungen von Angehörigen anderer Feuerwehren sowie Beaufsichtigungen von Übungen und Unterweisungen in Betrieben;4.sonstige besondere Benutzungen im Einzelfall.

§ 3

Gebührentatbestände nach § 1 Absatz 2

§ 3 Gebührentatbestände nach § 1 Absatz 2Gebührenpflichtig sind 1. Vorsätzlich grundlose Alarmierungen (§ 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Feuerwehrgesetzes und § 20 Absatz 1 Satz 1 des Rettungsdienstgesetzes);2. Fehlalarmierungen durch Brandmeldeanlagen (§ 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Feuerwehrgesetzes);3. Gefahrenabwehreinsätze infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachens (§ 17 Absatz 1 Nummer 2 des Feuerwehrgesetzes);4. Gefahrenabwehreinsätze im Nachgang zu einer fahrlässig begangenen Straftat (§ 17 Absatz 1 Nummer 3 des Feuerwehrgesetzes);5. Gefahrenabwehreinsätze zur Rettung oder Bergung von Tieren (§ 17 Absatz 1 Nummer 4 des Feuerwehrgesetzes);6. Gefahrenabwehreinsätze zur Entfernung von Wasser aus Gebäuden oder zur Abwehr oder Begrenzung von Wasserschäden (§ 17 Absatz 1 Nummer 5 des Feuerwehrgesetzes);7. Gefahrenabwehreinsätze im Zusammenhang mit Grundstücken (§ 17 Absatz 1 Nummer 6 des Feuerwehrgesetzes);8. Gefahrenabwehreinsätze mit Anspruch aus der Gefährdungshaftung (§ 17 Absatz 1 Nummer 7 des Feuerwehrgesetzes);9. Gefahrenabwehreinsätze im Zusammenhang mit der Beförderung, Verarbeitung, Lagerung oder beim sonstigen Umgang mit Gefahrstoffen, gefährlichen Gütern oder mit wassergefährdenden Stoffen (§ 17 Absatz 1 Nummer 8 des Feuerwehrgesetzes).

Gebührenverzeichnis "B" - Besondere Benutzungen - Fw BenGebO

Gebührenverzeichnis "B" - Besondere Benutzungen -

Tarifstelle

Gegenstand und Berechnungseinheit

Gebühr
Euro

B 1

Tätigkeiten im Rettungsdienst (§ 2 des Rettungsdienstgesetzes) innerhalb Berlins durch Einsatz eines

 

B 1.1

Rettungswagens zum Transport von Notfallpatienten1
je Person

319,10

 

Rettungswagens zur Versorgung von Notfallpatienten
je Person

215,43

B 1.2

Notarzteinsatzfahrzeuges zur Behandlung von Notfallpatienten
je Person

336,61

B 2

Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen

 

B 2.1

Abstimmung erforderlicher Brandschutzmaßnahmen in Versammlungsstätten nach der Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO) sowie die Bereitstellung von Brandsicherheitswachen

 

B 2.1.1

Personal
je Person und je halbe Stunde

21,30

B 2.1.2

Ein Löschfahrzeug einschließlich Besatzung
je halbe Stunde

204,90

B 2.1.3

Mehrere Fahrzeuge einschließlich Besatzung
je halbe Stunde

504,30

B 3

Sonstige Benutzungen

 

B 3.1

Prüfungen von Sprungrettungsgeräten
je Prüfung

 

B 3.1.1

Prüfung von Sprungtüchern

2.563,05

B 3.1.2

Prüfung von Sprungpolstern

5.831,87

B 3.2

Gebührenfestsetzung und -abrechnung bei Einzelberechnung
je Gebührenabrechnung

11,11

B 3.3

Personal des Einsatzdienstes

 

B 3.3.1

Personal des Einsatzdienstes
je Person und je halbe Stunde

21,30

B 3.3.2

Personal des Verwaltungs- oder rückwärtigen Dienstes

 

B 3.3.2.1

im höheren Dienst
je Person und je halbe Stunde

28,65

B 3.3.2.2

im gehobenen Dienst
je Person und je halbe Stunde

22,10

B 3.3.2.3

im mittleren Dienst
je Person und je halbe Stunde

16,83

Gebührenverzeichnis "K" - Kostenersatz - Fw BenGebO

Gebührenverzeichnis "K" - Kostenersatz -

Tarifstelle

Gegenstand und Berechnungseinheit

Gebühr
Euro

K 1

Pauschale Gebührentarife

 

K 1.1

Kosten der Einsatzleitstelle der Berliner Feuerwehr
je Fahrzeugalarmierung

14,17

K 1.2

Kosten je Gebührenfestsetzungs- und -abrechnungsvorgang

11,11

K 2

Tarifsätze Fahrzeuge

 

K 2.1

Löschfahrzeug (Sammelbegriff)
je angefangene Minute

4,70

K 2.2

Hubrettungsfahrzeug (Sammelbegriff)
je angefangene Minute

6,03

K 2.3

Rettungsdienstfahrzeuge

 

K 2.3.1

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
je angefangene Minute

0,39

K 2.3.2

Rettungswagen (RTW)
je angefangene Minute

0,49

K 2.4

Einsatzleitwagen (ELW) (Sammelbegriff)
je angefangene Minute

1,73

K 2.5

Lastkraftwagen einschließlich Ladekran
je angefangene Minute

1,40

K 2.6

Kranwagen
je angefangene Minute

11,60

K 2.7

Rüstwagen
je angefangene Minute

3,52

K 2.8

Ölwehrfahrzeug
je angefangene Minute

7,51

K 2.9

Gerätewagen
je angefangene Minute

4,80

K 2.10

Saugwagen
je angefangene Minute

20,00

K 2.11

Funkmesswagen
je angefangene Minute

9,90

K 2.12

Schlauchwagen
je angefangene Minute

20,00

K 2.13

Dekontaminationsfahrzeug
je angefangene Minute

7,26

K 2.14

Mannschaftstransportfahrzeug
je angefangene Minute

1,62

K 2.15

Wechselladerfahrzeug einschließlich Abrollbehälteraufbau
je angefangene Minute

10,27

K2.16

Radlader
je angefangene Minute

20,00

K 2.17

Stapler
je angefangene Minute

20,00

K 2.18

Kleineinsatzfahrzeug (KLEF)
je angefangene Minute

0,92

K 2.19

Feuerwehranhänger
je angefangene Minute

7,75

K 2.20

Löschboot
je angefangene Minute

14,29

K 3

Tarifsätze Personal

 

K 3.1

Personal des technischen Einsatzdienstes
je Person und angefangene Minute

0,71

K 3.2

Personal des Verwaltungs- und rückwärtigen Dienstes

 

K 3.2.1

im höheren Dienst
je Person und angefangene Minute

0,96

K 3.2.2

im gehobenen Dienst
je Person und angefangene Minute

0,74

K 3.2.3

im mittleren Dienst
je Person und angefangene Minute

0,56

Anlage Fw

Anlage zu § 1

§ 2

Gebührentatbestände nach § 1 Absatz 1

§ 2 Gebührentatbestände nach § 1 Absatz 1Gebührenpflichtig sind 1.Tätigkeiten im Rettungsdienst (§ 2 des Rettungsdienstgesetzes);2.Transporte von Ärzten, Frischblutspendern, Organen, Blutkonserven und Medikamenten, Transporte und Bereitstellungen von Inkubatoren sowie Krankentransporte nach § 5 Absatz 2 Satz 2 des Rettungsdienstgesetzes;3.vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, insbesondere Brandsicherheitswachen und deren Einrichtung, Unterweisungen von Angehörigen anderer Feuerwehren sowie Beaufsichtigungen von Übungen und Unterweisungen in Betrieben;4.sonstige besondere Benutzungen im Einzelfall.

Eingangsformel Fw

Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 1969 (GVBl. S. 2252), wird verordnet:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.