Verordnung zur Einschränkung des Schutzes von Landschaftsteilen des Düppeler Forsts - einschließlich des Schlossparks Glienicke und des Volksparks Kleinglienicke - im Ortsteil Wannsee des Bezirks Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vom 16. März 2011
- Ausfertigungsdatum:
- 16.03.2011
- Fundstelle:
- GVBl. 2011, 98
Artikel 1 Die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen des Düppeler Forsts - einschließlich des Schloßparks Glienicke und des Volksparks Kleinglienicke - im Ortsteil Wannsee des Bezirks Zehlendorf von Berlin vom 26. Juni 1961 (GVBl. S. 873), die durch Artikel LIX der Verordnung vom 4. Dezember 1974 (GVBl. S. 2785) geändert worden ist, tritt für den in der beigefügten Karte im Maßstab 1 : 4 000 als weiße Fläche in grüner Umgebung dargestellten Bereich außer Kraft. Die Karte ist Bestandteil dieser Rechtsverordnung.
Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Berlin, den 16. März 2011 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Ingeborg Junge-Reyer
Auf Grund des § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) und des § 18 des Berliner Naturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2008 (GVBl. S. 378) wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.