BezGrÄndV BE 13 · Berlin

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bezirksgrenzen Vom 21. Februar 2017

Ausfertigungsdatum:
21.02.2017
Fundstelle:
GVBl. 2017, 225
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BezGrÄndV

Auf Grund des § 1 Absatz 2 Satz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), das durch Artikel II des Gesetzes vom 14. März 2016 (GVBl. S. 90) geändert worden ist, verordnet mit Zustimmung der Bezirke Mitte und Pankow der Senat:

§ 1

§ 1Die Grenze des Bezirks Mitte gegen den Bezirk Pankow wird im Bereich des Mauerparks wie folgt geändert: Die Flurstücke 313, 384, 385, 386 und 387 der Gemarkung Wedding, Flur 92, mit den Flächen 60 626 m2, 152 m2, 1 699 m2, 203 m2 und 7 676 m2 werden dem Bezirk Pankow zugeordnet.

§ 2

§ 2Die Vermessungsämter der von den Grenzänderungen betroffenen Bezirke haben die in § 1 bezeichneten Grenzen kartenmäßig dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil dieser Verordnung. Sie ist beim Landesarchiv zur kostenfreien Ansicht für jedermann niedergelegt.

§ 3

§ 3Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.