BergBehStVtrG BE 2006 · Berlin

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten Vom 26. Juli 2006

Ausfertigungsdatum:
26.07.2006
Fundstelle:
GVBl. 2006, 880
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BergBehStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zustimmung zum Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag(1) Dem am 17. März 2006 in Potsdam und am 23. März 2006 in Berlin unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2

Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

§ 2 Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes[Änderungsanweisung zur Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz vom 14. April 1992 (GVBl. S. 119), das zuletzt durch Gesetz vom 26. Juli 2006 (GVBl. S. 878) geändert worden ist.]

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 Inkrafttreten(1) § 1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.*

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.