Gesetz zur Bestimmung von zuständigen Stellen im Bereich der Berufsbildung Vom 19. Juni 2012
- Ausfertigungsdatum:
- 19.06.2012
- Fundstelle:
- GVBl. 2012, 192
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Ausführung des Berufsbildungsgesetzes
§ 1 Ausführung des BerufsbildungsgesetzesDer Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, zuständigen Stellen zu bestimmen.
Ausführung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
§ 2 Ausführung des BerufsqualifikationsfeststellungsgesetzesDer Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Ausführung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) zuständigen Stellen zu bestimmen.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.