BBizustStG BE · Berlin

Gesetz zur Bestimmung von zuständigen Stellen im Bereich der Berufsbildung Vom 19. Juni 2012

Ausfertigungsdatum:
19.06.2012
Fundstelle:
GVBl. 2012, 192
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BBizustStG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Ausführung des Berufsbildungsgesetzes

§ 1 Ausführung des BerufsbildungsgesetzesDer Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, zuständigen Stellen zu bestimmen.

§ 2

Ausführung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

§ 2 Ausführung des BerufsqualifikationsfeststellungsgesetzesDer Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Ausführung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) zuständigen Stellen zu bestimmen.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.