AGZustG BE · Berlin

Gesetz zur Regelung der Zuweisung amtsgerichtlicher Zuständigkeiten Vom 16. November 2007

Ausfertigungsdatum:
16.11.2007
Fundstelle:
GVBl. 2007, 579
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Gesetz zur Regelung der Zuweisung amtsgerichtlicher Zuständigkeiten vom 16. November 2007

aufgehoben durch Artikel 6 § 1 iVm. Nr. 18 der Anlage zu § 1 des Gesetzes vom 22.01.2021 (GVBl. S. 75) - § 2 des Artikel 6 des Gesetzes ist zu beachten: „Die nach § 1 aufgehobenen Rechtsvorschriften bleiben auf Rechtsverhältnisse und Sachverhalte anwendbar, die während deren Geltung ganz oder zum Teil bestanden haben oder entstanden sind; besondere Rechtsvorschriften zu Übergangsregelungen bleiben unberührt.“

Eingangsformel AGZustG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Die Senatsverwaltung für Justiz wird ermächtigt, im Bezirk des Kammergerichts durch Rechtsverordnung die Zuweisung amtsgerichtlicher Geschäfte für die Bezirke mehrer Amtsgerichte an eines von ihnen zu regeln.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.