Gesetz zur Regelung der Zuweisung amtsgerichtlicher Zuständigkeiten Vom 16. November 2007
- Ausfertigungsdatum:
- 16.11.2007
- Fundstelle:
- GVBl. 2007, 579
Gesetz zur Regelung der Zuweisung amtsgerichtlicher Zuständigkeiten vom 16. November 2007
aufgehoben durch Artikel 6 § 1 iVm. Nr. 18 der Anlage zu § 1 des Gesetzes vom 22.01.2021 (GVBl. S. 75) - § 2 des Artikel 6 des Gesetzes ist zu beachten: „Die nach § 1 aufgehobenen Rechtsvorschriften bleiben auf Rechtsverhältnisse und Sachverhalte anwendbar, die während deren Geltung ganz oder zum Teil bestanden haben oder entstanden sind; besondere Rechtsvorschriften zu Übergangsregelungen bleiben unberührt.“
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1Die Senatsverwaltung für Justiz wird ermächtigt, im Bezirk des Kammergerichts durch Rechtsverordnung die Zuweisung amtsgerichtlicher Geschäfte für die Bezirke mehrer Amtsgerichte an eines von ihnen zu regeln.
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.