zwoelfter_rundfunkaend_stv · Brandenburg

Gesetz zu dem Zwölften Staatsvertrag vom 18. Dezember 2008 zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Amtliche Abkürzung:
zwoelfter_rundfunkaend_stv
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zu dem Zwölften Staatsvertrag vom 18. Dezember 2008 zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 18. Dezember 2008 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zwölften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 7 Absatz 4 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 15. April 2009

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch


zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag

zum Staatsvertrag - ARD-Staatsvertrag

zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag

zum Staatsvertrag - Deutschlandradio-Staatsvertrag

zum Staatsvertrag - Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.