Gesetz zu dem Zwölften Staatsvertrag vom 18. Dezember 2008 zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
- Amtliche Abkürzung:
- zwoelfter_rundfunkaend_stv
Gesetz zu dem Zwölften Staatsvertrag vom 18. Dezember 2008 zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 18. Dezember 2008 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zwölften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 7 Absatz 4 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 15. April 2009
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag
zum Staatsvertrag - ARD-Staatsvertrag
zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag
zum Staatsvertrag - Deutschlandradio-Staatsvertrag
zum Staatsvertrag - Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.