Gesetz zu dem Zehnten Staatsvertrag vom 19. Dezember 2007 zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
- Amtliche Abkürzung:
- zehnter_rundfunkaend_stv
Gesetz zu dem Zehnten Staatsvertrag vom 19. Dezember 2007 zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 19. Dezember 2007 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) § 1 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 6 Abs. 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 11. Juni 2008
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag
zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag
zum Staatsvertrag - Deutschlandradio-Staatsvertrag
zum Staatsvertrag - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.