Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
- Amtliche Abkürzung:
- versorgungslastenteilungsstv_g_2010
Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem vom Land Brandenburg am 16. Dezember 2009 unterzeichneten Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem § 17 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 15. Juli 2010
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Staatsvertrag
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.