versorgungslastenteilungsstv_g_2010 · Brandenburg

Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

Amtliche Abkürzung:
versorgungslastenteilungsstv_g_2010
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 

Dem vom Land Brandenburg am 16. Dezember 2009 unterzeichneten Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem § 17 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 15. Juli 2010

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

zum Staatsvertrag

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.