Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg vom 20. November 1995 über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte
- Amtliche Abkürzung:
- technschutzrechtestv_g_1996
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg vom 20. November 1995 über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 20. November 1995 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.
Potsdam, den 15. Dezember 1995
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zum Staatsvertrag
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.