technschutzrechtestv_g_1996 · Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg vom 20. November 1995 über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte

Amtliche Abkürzung:
technschutzrechtestv_g_1996
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg vom 20. November 1995 über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 20. November 1995 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.

Potsdam, den 15. Dezember 1995

Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich

 

zum Staatsvertrag

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.