Gesetz zu dem Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung des Medienaufsichtsgesetzes
- Amtliche Abkürzung:
- neunter_rundfunkaend_stv
Gesetz zu dem Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung des Medienaufsichtsgesetzes
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Zustimmung zum Vertrag
Dem am 1. August 2006 vom Land Brandenburg unterzeichneten Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Gesetz zur Änderung des Medienaufsichtsgesetzes
Artikel 3
Inkrafttreten
(1) Artikel 2 dieses Gesetzes tritt an dem Tage in Kraft, an dem der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft tritt.
(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(3) Das Inkrafttreten des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages nach seinem Artikel 9 Abs. 2 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 8. Januar 2007
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag
zum Staatsvertrag - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
zum Staatsvertrag - ARD-Staatsvertrag
zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag
zum Staatsvertrag - Deutschlandradio-Staatsvertrag
zum Staatsvertrag - Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.