medienstv_g_2009 · Brandenburg

Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks

Amtliche Abkürzung:
medienstv_g_2009
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 6. Januar 2009 und am 20. Januar 2009 unterzeichneten Vierten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

 § 2

 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

 Potsdam, den 15. April 2009

 Der Präsident
des Landtages Brandenburg

 Gunter Fritsch

 

zum Staatsvertrag - Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks

zum Staatsvertrag - Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.