MedienStVG · Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks (Medienstaatsvertragsgesetz - MedienStVG)

1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks (Medienstaatsvertragsgesetz - MedienStVG)

Dem Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks vom 29. Februar 1992 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

zum Staatsvertrag

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.