kosterluev · Brandenburg

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Kosten nach § 8 des Brandenburgischen Justizkostengesetzes (Kostenerlassübertragungsverordnung - KostErlÜV)

Amtliche Abkürzung:
kosterluev
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.