Gesetz zu dem Elften Staatsvertrag vom 12. Juni 2008 zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
- Amtliche Abkürzung:
- elfter_rundfunkaend_stv
Gesetz zu dem Elften Staatsvertrag vom 12. Juni 2008 zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 12. Juni 2008 vom Land Brandenburg unterzeichneten Elften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 3. Dezember 2008
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Staatsvertrag - Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
zum Staatsvertrag - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.