elfter_rundfunkaend_stv · Brandenburg

Gesetz zu dem Elften Staatsvertrag vom 12. Juni 2008 zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Amtliche Abkürzung:
elfter_rundfunkaend_stv
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zu dem Elften Staatsvertrag vom 12. Juni 2008 zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 12. Juni 2008 vom Land Brandenburg unterzeichneten Elften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 3. Dezember 2008

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch


zum Staatsvertrag - Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

zum Staatsvertrag - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.