dibtabkommen_g_2012 · Brandenburg

Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

Amtliche Abkürzung:
dibtabkommen_g_2012
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 

Dem am 5. Mai 2011 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 29. November 2012

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

zum Abkommen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.