bergbehoerdenstv_g_2000 · Brandenburg

Gesetz zum Staatsvertrag vom 15. November 2000 zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörden

Amtliche Abkürzung:
bergbehoerdenstv_g_2000
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zum Staatsvertrag vom 15. November 2000 zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörden

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 15. November 2000 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörden wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

 

Potsdam, den 19. Dezember 2000

 

Der Präsident des
Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

zum Staatsvertrag

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.