Verordnung zur Übertragung von Aufgaben nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz auf das Landesamt für Soziales und Versorgung (BbgKHEG-Aufgabenübertragungsverordnung - BbgKHEG-AufgÜV)
- Amtliche Abkürzung:
- bbgkheg_aufguev
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz auf das Landesamt für Soziales und Versorgung (BbgKHEG-Aufgabenübertragungsverordnung - BbgKHEG-AufgÜV)
§ 1
Auf das Landesamt für Soziales und Versorgung werden die Bewilligung von
- Investitionspauschalen nach § 15 Absatz 3 des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes,
- Investitionsmaßnahmen, einschließlich der Aufstellung eines Investitionsprogramms, nach § 15 Absatz 5 des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes,
- Fördermitteln nach § 17 des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes,
- Ausgleichsleistungen nach § 18 des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes
und die jeweils damit zusammenhängenden gesetzlichen Aufgaben übertragen; das Landesamt ist insoweit Bewilligungsbehörde im Sinne des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes und der Krankenhausinvestitionspauschalverordnung vom 10. April 2013 (GVBl. II Nr. 30), die zuletzt durch die Verordnung vom 13. Oktober 2021 (GVBl. II Nr. 86) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.