Gesetz zur Aufhebung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt
- Amtliche Abkürzung:
- aufhebageisenhuettenstadt
Gesetz zur Aufhebung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt
§ 1
Aufhebung
Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt wird mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aufgehoben.
§ 2
Zuordnung des Bezirks
Ab dem 1. Januar 2023 ist der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Eisenhüttenstadt dem Bezirk des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) zugeordnet.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.