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Gesetz zur Aufhebung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt

Amtliche Abkürzung:
aufhebageisenhuettenstadt
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zur Aufhebung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt

§ 1
Aufhebung

Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt wird mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aufgehoben.

§ 2
Zuordnung des Bezirks

Ab dem 1. Januar 2023 ist der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Eisenhüttenstadt dem Bezirk des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) zugeordnet.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.