akwissenschaftenstv_g_2011 · Brandenburg

Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

Amtliche Abkürzung:
akwissenschaftenstv_g_2011
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1
Zustimmung zum Staatsvertrag

Dem am 6. April 2011 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 7. Juli 2011

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

zum Staatsvertrag

 

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.