Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
- Amtliche Abkürzung:
- akwissenschaftenstv_g_2011
Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Zustimmung zum Staatsvertrag
Dem am 6. April 2011 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 7. Juli 2011
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Staatsvertrag
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.