akwissenschaftenstv_g_2001 · Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

Amtliche Abkürzung:
akwissenschaftenstv_g_2001
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Berlin am 28. Juni 2001 und in Potsdam am 2. Juli 2001 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 7. November 2001

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

zum Staatsvertrag

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.