Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
- Amtliche Abkürzung:
- akwissenschaftenstv_g_2001
Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem in Berlin am 28. Juni 2001 und in Potsdam am 2. Juli 2001 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 7. November 2001
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zum Staatsvertrag
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.