akwissenschaftenstv_g_1992 · Brandenburg

Gesetz zum Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

Amtliche Abkürzung:
akwissenschaftenstv_g_1992
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zum Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 21. Mai 1992 unterzeichneten Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften wird zugestimmt. Der Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 18 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg bekanntzugeben.

Potsdam, den 14. Juli 1992

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

zum Staatsvertrag

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.