Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
- Amtliche Abkürzung:
- abk_sicherheitstechnik_2016
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Zustimmung
Dem am 23. Juli 2015 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 25. Januar 2016
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Britta Stark
zum Abkommen
Anlagen
- 1Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik 642.0 KB
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.