abk_sicherheitstechnik_2016 · Brandenburg

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Amtliche Abkürzung:
abk_sicherheitstechnik_2016
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1
Zustimmung

Dem am 23. Juli 2015 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 25. Januar 2016

Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg

Britta Stark


zum Abkommen


Anlagen

1

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.