Landesrecht Bayern

Volltext-Zugriff auf das aktuelle Landesrecht Bayern.

Quelle: www.gesetze-bayern.de

Wir sind Aggregator für bessere Durchsuchbarkeit. Rechtlich bindend ist nur der Originaltext aus der Quelle.

Tipp: Zitiere direkt — z. B. § 243 BGB, 243 BGB, BGB § 243 oder Art. 5 GG springen direkt zur Vorschrift.

2.477 Gesetze · Bayern · Seite 42 / 42

BayFPO_II
Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften (ZAPO-F II)
vom 12.12.1996
BayVwV263978
Zusammenarbeit der staatlichen Berufsschulen und der staatlichen Landwirtschaftsverwaltung bei der Berufsausbildung in der Agrarwirtschaft
BayVwV97432
Zusammenarbeit der Staatsforstverwaltung und der Wasserwirtschaftsverwaltung in Einzugsgebieten von Wildbächen und in Schutzwaldsanierungsgebieten
BayVwV154427
Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bei Schulstörern
BayVwV17985
Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität
BayVV_2162_UK_254
Zusammenarbeit zwischen Schulen und Erziehungsberatungsstellen in Bayern
BayVV_2231_UK_072
Zusammenarbeit zwischen vorschulischen Einrichtungen und Grundschule
BayVV_282_K_722
Zusatzbestimmungen zur Satzung der Stiftung Maximilianeum
BayVV_282_K_719
Zusatzbestimmungen zur Satzung der Stiftung Maximilianeum und zur Zustiftung Wittelsbacher Jubiläumsstiftung
BayVwV281677
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007, Änderung/Ergänzung 2013, ZTV Beton-StB 07
BayVwV318606
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen, Ausgabe 2015, ZTV BEB-StB 15
BayVwV97592
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen im Straßenbau in Bayern (ZTVuVA-StB By 03)
BayVwV288113
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13)
BayVV_2032_9_UK_108
Zuständigkeit der Landesbesoldungsstelle München für die Abrechnung von Bezügen für Beamte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, deren Dienstbezüge nicht zu Lasten des Staatshaushalts gezahlt werden
BayVwV233597
Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tarifrechts und Übertragung sonstiger Befugnisse im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
BayVwV97386
Zuständigkeiten im Pflanzenschutzrecht
BayLGAendV2
Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze
vom 22.10.1987

Jura lernen, ohne dass dein Konto leidet.

juralernen.de hilft dir mit Karteikarten, Schemata und Klausurtraining beim 1. und 2. Staatsexamen — einmalig 99 €, lebenslang.