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Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Guatemala

Ausfertigungsdatum:
17.08.1899
Fundstelle:
RGBl 1899, 543
Stand:
20180306214003
(XXXX)

Auf Grund einer Vereinbarung mit der Regierung der Republik Guatemala wird hierdurch unter Hinweis auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) bekanntgemacht, daß in Guatemala deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichskanzler

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